Ausgabe 48/2017 - 02.12.2016
Berlin (epd). Die Zuschauertribüne war voll besetzt, als der Bundestag am 1. Dezember in Berlin mit den Stimmen der Koalition das neue Bundesteilhabegesetz verabschiedet hat. In der lebhaften Debatte vor der Abstimmung sprach Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) von einem wichtigen Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Demgegenüber hielt die Opposition der Koalition vor, nur durch die Proteste der Behindertenbewegung seien neue Härten für behinderte Menschen abgewendet worden. Die Linke stimmte gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich.
Das neue Gesetz war in Nahles' Ministerium unter Beteiligung der Verbände und Selbsthilfeorganisationen vorbereitet worden. Umso größer war die Enttäuschung, als der Entwurf vorlag. Etliche Regelungen hätten zu Verschlechterungen geführt. Dass sich die Koalition in den vergangenen Wochen dem Protest beugte und noch fast 70 Änderungen beschloss, spielte bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag eine große Rolle. Zwar habe sie sich auch mal geärgert, sagte Sozialministerin Nahles, doch sei es gut und ein Ausdruck von Normalisierung, dass sich die behinderten Menschen inzwischen lautstark zu Wort melden.
Auch Paul Haubrich, Geschäftsführer des Club Aktiv, einer Selbsthilfeorganisation aus Trier, war quer durch die Republik angereist. Der Rollstuhlfahrer zeigte sich überzeugt, dass erst die wochenlangen Proteste der Behindertenbewegung für die Nachbesserungen gesorgt haben. So sei etwa "die unsägliche Regelung" verhindert worden, dass nur behinderte Menschen, die in fünf von neun Lebensbereichen eingeschränkt sind, Leistungen bekommen sollten, sagte Haubrich dem Evangelischen Pressedienst: "Das hätte sehr viele Menschen mit Behinderungen betroffen", wahrscheinlich auch ihn selbst.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt bescheinigte der Koalition zwar eine ernsthafte Beratung der Reform, erklärte aber zugleich, die hohen Erwartungen der behinderten Menschen seien enttäuscht worden. Sie verglich das Bundesteilhabegesetz mit einem Hausbau, bei dem es am Ende nur zu einer Garage gereicht habe. Noch immer könnten Menschen aus Kostengründen gezwungen werden, ins Heim zu ziehen. Von Freiheit und Autonomie könne da keine Rede sein.
Der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, warf der Bundesregierung vor, das Recht auf Teilhabe nicht umgesetzt zu haben: "Teilhabe ist eine menschenrechtliche Verpflichtung", die die Koalition aus Kostengründen nicht erfülle, bilanzierte Bartsch. Die Menschen mit Behinderungen seien auf die Straße gegangen, "weil sie sich betrogen fühlen".
Das neue Bundesteilhabegesetz ordnet die Assistenzleistungen für behinderte Menschen künftig dem Behindertenrecht und nicht mehr der Sozialhilfe zu. Es soll ihre Teilhabe und Autonomie verbessern und dazu beitragen, die UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht umzusetzen. Aus der Eingliederungshilfe werden beispielsweise Fahrdienste, Assistenzleistungen, Ausgaben für Blindenhunde oder Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen finanziert.
Im Einzelnen verbessert das Gesetz die finanzielle Situation berufstätiger behinderter Menschen. Sie können deutlich höhere Ersparnisse behalten und auch mehr von ihrem Einkommen. Einkünfte von Ehepartnern werden nicht mehr auf die Eingliederungshilfe angerechnet. Bisher führen die Anrechnungsregelungen zu großen Härten und stellen Behinderte teilweise schlechter als Hartz-IV-Empfänger. Für behinderte Menschen, die in Werkstätten arbeiten, verdoppelt sich das Arbeitsförderungsgeld. Das Gesetz sieht außerdem Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber vor, die Behinderte einstellen.
Die Beantragung von Leistungen soll einfacher und die Beratung verbessert werden. Verschoben wurde indes das Vorhaben, die Voraussetzungen für die Leistungen neu zu bestimmen, nachdem Behindertenverbände massiv gegen drohende Leistungsausschlüsse etwa für blinde Menschen durch die "Fünf von Neun"-Regelung protestiert hatten.
Der Bund erhöht seine Aufwendungen für die Behindertenhilfe um rund 800 Millionen Euro im Jahr bei gegenwärtigen Gesamtausgaben in Höhe von 17 Milliarden Euro, die von den Ländern bzw. den Kommunen getragen werden. Rund 700.000 Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, erklärte, das Gesetz biete eine Basis für die weitere Arbeit. Es seien Verbesserungen erreicht worden, doch gebe es noch zu viel Spielraum für die Kostenträger, Leistungen zu verweigern. Sozialverbände begrüßten die Leistungsverbesserungen und den Schritt aus der Fürsorge in ein modernes Teilhaberecht.
Berlin (epd). An der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes waren die Behindertenverbände beteiligt. Ihr Protest führte zuletzt noch zu Verbesserungen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um Geld- und Sachleistungen, die es behinderten Menschen ermöglichen sollen, am Leben teilzuhaben, im Alltag, an Bildung, Sport, Kultur oder Reisen. So werden etwa Assistenten bezahlt, die einem Rollstuhlfahrer das Leben in einer eigenen Wohnung ermöglichen, spezielle Fahrdienste oder Ausgaben für einen Blindenhund.
Zur Eingliederungshilfe gehören auch die Zuweisungen, die Werkstätten oder Betreiber von Wohnstätten für Behinderte erhalten. Rund 700.000 Menschen beziehen die Eingliederungshilfe. Durch die Reform soll ihre Selbstbestimmung gestärkt und die UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das Gesetz sieht folgende Änderungen vor:
- Vermögensfreibeträge: Bisher dürfen Bezieher von Eingliederungshilfe nur 2.600 Euro sparen. Der Vermögensfreibetrag wird im kommenden Jahr um 25.000 Euro auf 27.600 Euro erhöht, im Jahr 2020 weiter auf 50.000 Euro. Einkommen und Ersparnisse von Lebens- und Ehepartnern werden künftig bei der Berechung der Eingliederungshilfe nicht mehr herangezogen. Der Freibetrag für Ersparnisse behinderter Sozialhilfeempfänger steigt von 2.600 auf 5.000 Euro.
- Einkommensanrechnung: Der Eigenanteil zur Eingliederungshilfe wird gesenkt. Damit können rund 70.000 behinderte Berufstätige mehr von ihrem Einkommen behalten. Ein Beispiel: Von einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro werden heute bis zu 900 Euro abgezogen. In einer Übergangsphase wird der Abzug auf 600 Euro gesenkt und ab 2020 auf 240 Euro.
- Pflege und Eingliederungshilfe: Pflegebedürftige behinderte Menschen erhalten weiterhin gleichrangig Leistungen aus der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe. Zunächst war im Gesetz ein Vorrang von Pflegeleistungen vorgesehen, der bei den Betroffenen zu Einbußen geführt hätte.
- "Poolen" von Leistungen: Um Ausgaben zu sparen, können die Kommunen einen Assistenten für mehrere behinderte Menschen einsetzen. Die Koalition nahm aber die Regelung zurück, wonach das auch in der eigenen Wohnung gelten sollte. Das hätte dazu führen können, dass Behinderte ins Heim hätten ziehen müssen. Ambulantes Wohnen hat Vorrang, wenn der behinderte Mensch es will, er hat aber keinen Rechtsanspruch darauf.
- "Fünf von Neun": Die umstrittenen Kriterien, wonach Eingliederungshilfe nur noch gewährt worden wäre, wenn ein Behinderter in fünf von neun Lebensbereichen eingeschränkt ist, wurde nach massiven Protesten zurückgenommen. Die Betroffenen hatten argumentiert, blinde Menschen etwa würden so von Leistungen ausgeschlossen. Es soll nun erprobt werden, wie künftig der Zugang bestimmt wird und erst 2023 eine neue Regelung in Kraft treten.
- Arbeit: Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen. Einige Bundesländer haben ein solches "Budget für Arbeit" schon. Das Arbeitsförderungsgeld für behinderte Menschen in Werkstätten wird auf 52 Euro monatlich verdoppelt.
- Bildung: Bisher werden Hilfeleistungen für behinderte Studenten nur bis zum ersten Examen finanziert, künftig bis zum Masterabschluss und in Einzelfällen bis zur Dissertation.
- Beratung: Unabhängige Beratungsstellen werden vom Bund bis 2022 mit bis zu 58 Millionen Euro jährlich gefördert.
- Kosten: Länder und Kommunen geben pro Jahr rund 17 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe aus, Tendenz steigend. Die Reform führt nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums zu zusätzlichen jährlichen Ausgaben von rund 800 Millionen Euro im Jahr. Die Mehrausgaben trägt der Bund.
Köln (epd). Die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter ist mit 13,4 Prozent noch immer doppelt so hoch wie die allgemeine Quote von 6,8 Prozent, wie aus dem sogenannten Inklusionsbarometer Arbeit hervorgeht, den die "Aktion Mensch" und das Handelsblatt Research Institute (HRI) am 30. November in Köln vorstellten. Behinderte Erwerbslose suchen zudem gut 100 Tage länger nach einer Stelle als Arbeitslose ohne Handicap.
178.800 Arbeitslose mit Behinderung
Die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung ging in diesem Jahr gegenüber 2015 nur leicht zurück, sie sank um 2.300 auf 178.800 Betroffene. "Die positiven Veränderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt wirken sich nicht automatisch auch für Menschen mit Behinderung positiv aus", sagte der Präsident des HRI, der ehemalige "Wirtschaftsweise" Bert Rürup.
Die "Aktion Mensch" macht vor allem bürokratische Hürden und fehlendes Wissen für die hohe Arbeitslosigkeit von Behinderten verantwortlich. So wüssten nur 62 Prozent der Chefs kleiner Unternehmen, dass sie staatliche Förderung bekommen können. Von ihnen nutze wiederum nur die Hälfte die Förderung. "Kleine Unternehmen haben nicht die Zeit, sich auf kompliziertem Wege und über verschiedene Antragsstellen eine Finanzspritze zu holen", sagte Armin von Buttlar, Vorstand der "Aktion Mensch". Die Förderung müsse aus einer Hand kommen und den Firmen schneller zufließen, forderte er.
Als problematisch wertet die "Aktion Mensch", dass in allen sechs untersuchten Regionen Deutschlands Schwerbehinderte im Vergleich zu ihren nicht behinderten Mitbewerbern viel länger nach einer neuen Arbeit suchen. So waren sie in Bayern 120 Tage länger als Nichtbehinderte auf Jobsuche (Vorjahr: 117 Tage), in Baden-Württemberg 118 Tage länger (Vorjahr: 110 Tage) und in Nordrhein-Westfalen 112 Tage länger (Vorjahr: 104 Tage).
Laut Inklusionsbarometer bleiben nach wie vor rund 60 Prozent der Arbeitgeber in Deutschland unter der geforderten Einstellungsquote für Menschen mit Behinderung von fünf Prozent. Diese Regelung gilt für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Wer die Quote nicht erreicht, muss eine gesetzliche Ausgleichsabgabe zahlen. Immerhin liege die Beschäftigtenquote von Menschen mit Behinderung inzwischen bei 4,7 Prozent und nähere sich damit dem gesetztlich vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent an, hieß es. Zudem seien inzwischen 80 Prozent der befragten Unternehmen barrierefrei.
Eine merkliche Verbesserung stellte die Untersuchung beim Inklusionsklima fest. Es spiegelt die persönliche Einschätzung von Arbeitgebern und behinderten Beschäftigten wider. Am besten ist die Stimmung in der Mitte Deutschlands, gefolgt vom Norden und dem Süden der Bundesrepublik. Nordrhein-Westfalen belegt Platz vier, das Schlusslicht bilden die östlichen Bundesländer. Bei der Akzeptanz innerhalb des Kollegenkreises landet NRW mit einer Zustimmung von 91 Prozent auf Platz 1 unter allen Regionen, bundesweit beträgt dieser Wert im Durchschnitt 88 Prozent.
Als Chance für den Arbeitsmarkt sehen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber die zunehmende Digitalisierung an. "Mit Hilfe von Assistenzsystemen und durch Automatisierung können Menschen mit Behinderung stärker vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren", sagte von Buttlar. Vorteile der Digitalisierung werden auch in einer besseren Nutzung von externem Wissen gesehen. Zugleich meinen allerdings 89 Prozent der Arbeitgeber, dass eine stärkere Digitalisierung keinen Einfluss darauf hat, ob ein Unternehmen mehr oder weniger Menschen mit Behinderungen einstellt.
Für das Inklusionsbarometer wurde zum vierten Mal seit 2013 die Situation von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt unter die Lupe genommen. Für die Studie wurden 500 mittelständische Unternehmen und rund 800 Beschäftigte mit Behinderung befragt. Dazu flossen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter in die Bewertung ein.
Berlin (epd). Die spezifischen Hilfen für Conterganopfer sollen künftig durch pauschale Leistungen und ohne spezielle Anträge möglich werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes vor, teilte der Bundestag am 29. November in Berlin mit. Doch das Vorhaben ist keineswegs unumstritten, wie eine Anhörung von Betroffenen und Sachverständigen in Berlin zeigte.
Während die geplante Pauschalierung von spezifischen Leistungen für Contergangeschädigte auf weitreichende Zustimmung stoße, werde die geplante Neuregelung von Kompetenzen zwischen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat skeptisch bis ablehnend bewertet, hieß es.
Die Gerontologin Christina Ding-Greiner von der Universität Heidelberg sagte, durch die geplante Pauschalierung würden auch geschädigte Menschen berücksichtigt, die aufgrund einer geringen vorgeburtlichen Schädigung eine niedrigere Schadenspunktezahl aufweisen, aber durch schwere Folgeschäden heute in hohem Maß an Einschränkungen leiden.
Margit Hudelmaier, Mitglied des Stiftungsvorstands, bezeichnete die Pauschalierung als den "einzig richtigen Weg". Allerdings sprach sie sich für einen möglichst niedrigen Sockelbetrag aus. Ein hoher Sockelbetrag führe zu einer Schlechterstellung der Hochgeschädigten, weil es für sie dann weniger zu verteilen gebe aus dem jährlichen Topf von 30 Millionen Euro für spezielle Bedarfe.
Andreas Meyer, Mitglied des Stiftungsrates und Vorsitzender des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer, hingegen sprach sich gegen die geplante Pauschalierung aus. Sie stelle eine Kürzung des Leistungssystems zur Deckung spezifischer Bedarfe dar. Eine angemessene Pauschalierung wäre nur bei einem Sockelbetrag von 20.000 Euro für jeden der 2.700 leistungsberechtigten und einer damit verbundenen Erhöhung der jährlichen Mittel für spezielle Bedarfe von 30 Millionen auf 54 Millionen Euro möglich, sagte er.
Höchst strittig war zwischen allen Sachverständigen die geplante Neuregelung von Kompetenzen zwischen Stiftungsrat und Stiftungsvorstand. Mehrheitlich sprachen sie sich dafür aus, die Reform der Stiftungsorganisation aus der Novellierung herauszunehmen und nach einer eingehenden gründlichen Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich zu regeln.
Mit der Gesetzesänderung soll die Evaluation des Dritten Änderungsgesetzes zum Contergan-Stiftungsgesetz aus dem Jahr 2013 umgesetzt werden. Seinerzeit hatte sich gezeigt, dass ein erhebliches Verbesserungspotenzial in den Verfahren zur Gewährung von Leistungen besteht.
Lübeck (epd). Behinderte, die unter restriktiven Erziehungsmethoden in Heimen gelitten haben, werden ab dem nächsten Jahr entschädigt. Bund, Länder und Kirchen unterschrieben am 1. Dezember am Rande der Sozialministerkonferenz in Lübeck die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe". Betroffene sollen eine einmalige pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Zudem ist eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro möglich.
Die Hilfen richten sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik oder bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie untergebracht waren. Sie litten oftmals unter gewaltsamen Erziehungsmethoden. Für ihre Anträge sollen in den Bundesländern Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet werden. Bis Ende 2019 können sich Betroffene melden. Die Stiftung hat eine fünfjährige Laufzeit.
Für die Entschädigungen hatten Behindertenvertretungen lange gekämpft. Bereits seit längerem gibt es Fonds für Opfer der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik und der DDR. Behinderte Heimkinder gingen bislang leer aus. Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" soll am 1. Januar an den Start gehen. Bund, Länder und Kirchen zahlen zu gleichen Teilen ein.
"Mit Scham sehen evangelische Kirche und Diakonie auf die Verhältnisse und die Verantwortung auch kirchlicher Einrichtungen für die Ereignisse in dieser Zeit", sagte die stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, bei der Vertragsunterzeichnung. Als Vertreter der katholischen Deutschen Bischofskonferenz äußerte auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße sein Bedauern über die früheren Missstände. Er hoffe, dass die Betroffenen durch die Anerkennung und die Hilfen ihren weiteren Lebensweg "etwas unbeschwerter und mit einem größeren inneren Frieden gehen können".
Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) unterstrich, dass sich die Stiftung neben den Entschädigungsfragen auch um eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Missstände in den Behindertenheimen kümmern werde. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) sagte, dass neben der Aufklärung über Gewalt und Missbrauch auch Erkenntnisse über mögliche Medikamentenversuche gewonnen werden sollen.
Berlin (epd). Der Bundestag hat am 1. Dezember in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD die neuen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger und die Sozialhilfe verabschiedet. Er billigte die Beträge ab dem kommenden Jahr einschließlich der Leistungen für Asylbewerber. Auf Antrag der Linksfraktion wurde über den Gesetzentwurf namentlich abgestimmt. Die Linke und die Grünen stimmten fast geschlossen gegen die Neuregelung.
Die Hartz IV-Leistungen werden im Durchschnitt um acht Prozent angehoben. Am stärksten steigen sie für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren. Erwachsene Singles erhalten ab Januar 409 Euro, fünf Euro mehr als dieses Jahr, Partner je 368 Euro. Kindern bis 13 Jahre stehen 21 Euro mehr und damit monatlich 291 Euro zu. Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 311 Euro fünf Euro mehr. Kleinkinder erhalten weiterhin 237 Euro.
Bei den Asylbewerbern gibt es Abstriche bei den Barleistungen. Aufwendungen für die Instandhaltung der Wohnung und die Stromkosten werden künftig als Sachleistungen erbracht. Daher sinkt der Sozialhilfesatz für alleinstehende Asylbewerber von derzeit 354 auf 332 Euro, bei Paaren auf 299 Euro. Es wird zugleich ein Ehrenamtsfreibetrag eingeführt. Engagieren sich Asylbewerber beispielsweise in Vereinen, dürfen sie eine Pauschale von bis zu 200 Euro im Monat behalten, ohne dass der Betrag auf ihre Sozialleistungen angerechnet wird.
Die Opposition und die Sozialverbände kritisierten die Berechnung der Hartz-IV- und Sozialhilfe-Regelsätze. Viele notwendige Ausgaben würden nicht berücksichtigt und der Bedarf kleingerechnet.
Die Regelsätze müssen alle fünf Jahre neu berechnet werden, wenn die Ergebnisse der jeweils jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegen. Sie gelten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien sowie für Sozialhilfe-Empfänger und, mit Abzügen, auch für Asylbewerber. Aus der EVS werden die Einkünfte und Ausgaben der unteren 15 Prozent (Singles) bis 20 Prozent (Familien) der Haushalte ermittelt. Auf Basis dieser Daten werden die Regelsätze berechnet. Die jüngste EVS stammt aus dem Jahr 2013. Insgesamt wurden laut Statistischem Bundesamt 60.000 Haushalte befragt.
Frankfurt a.M. (epd). Ende September 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt. Der Bedarfsbemessung liegt das sogenannte Statistikmodell zugrunde. Bei dieser Methode werden die durchschnittlichen Konsumausgaben eines unteren Einkommensbereichs als Indikator für den Mindestbedarf berechnet. Dies ist grundsätzlich ein geeignetes Verfahren, das aber im Gesetzentwurf nicht sachgerecht angewendet wird.
Zum einen sind die zugrundeliegenden Referenzgruppen für die Ableitung eines soziokulturellen Existenzminimums nicht geeignet. Denn sie umfassen Haushalte, die ein so geringes Einkommen haben, dass bei ihnen die Möglichkeit der sozialen und kulturellen Teilhabe nicht gegeben ist. Darunter sind auch Haushalte in verdeckter Armut - also Haushalte, die ihren Anspruch auf Sozialleistungen nicht geltend machen.
Zum anderen werden im Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche Güter aus dem als regelbedarfsrelevant bezeichneten Konsum gestrichen. Dies steht der Grundannahme des Statistikmodells, dass sich über- und unterdurchschnittliche Bedarfe im Einzelfall ausgleichen, diametral entgegen. Die Folge sind weitere Bedarfsunterdeckungen. Dabei geht es nicht nur um die gelegentliche Flasche Bier oder Wein, sondern beispielsweise auch um Taschen, Schirme, Blumenerde, Adventskranz, Futter für das Vogelhäuschen. Insgesamt werden durch derartige Streichungen die ohnehin geringen Ausgaben der Referenzgruppen um etwa ein Viertel gekürzt.
Im Gegensatz zum gesetzlich vorgegebenen Verfahren wurde in einem von der Diakonie Deutschland finanzierten Projekt ein konsistentes Statistikmodell entwickelt und auf dieser Basis ein normativer Spielraum abgesteckt. Unterschiede zum Gesetzentwurf bestehen insbesondere in folgenden Punkten.
hinter den entsprechenden Ausgaben der gesellschaftlichen Mitte zurückbleiben. Diese Grenzwerte wurden als Basis zur Bewertung der eigenen Berechnungsergebnisse herangezogen. Sie sind zudem als Diskussionsgrundlage für die weitere gesellschaftspolitische Auseinandersetzung geeignet.
Die Höhe der Regelsätze, die auf diese Weise berechnet werden, unterscheiden sich deutlich von den Regelsätzen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. So übersteigt der hier ermittelte Regelbedarf von Erwachsenen ohne Partner bzw. Partnerin von 560 Euro den im Gesetzentwurf für 2017 ausgewiesenen Betrag von 409 Euro am weitesten: Das Plus von 151 Euro betrifft insbesondere Alleinlebende und Alleinerziehende.
Für Paare ergeben sich 881 Euro statt 736 Euro, der Höherbetrag fällt also mit 145 Euro vergleichsweise mäßig aus. Bei Kindern unter sechs Jahren liegt der Wert nach unserer Alternativrechnung bei 254 Euro (statt 236 Euro laut Gesetzentwurf). Im Gegensatz zu den Erwachsenenbedarfen fällt also der im Projekt ermittelte minimale Regelbedarf von Kindern unter sechs Jahren nur wenig höher aus als der Betrag, den die Bundesregierung Kindern in Hartz-IV-Familien im nächsten Jahr zuspricht.
Die im Gesetzentwurf vorgenommenen Streichungen von Mobiltelefonkosten, Aufwendungen für außerschulischen Sport- und Musikunterricht, für Schreibwaren, für Speisen und Getränke in Gaststätten und Hotels schlagen sich insbesondere bei der gesetzlichen Regelbedarfsermittlung für Schulkinder und Jugendliche nieder. Dementsprechend groß fallen die Höherbeträge aus, die sich nach den hier vorgestellten Berechnungen ergeben. Für Kinder von sechs bis unter 14 Jahren beläuft sich der pauschalierbare Mindestbedarf auf 362 Euro statt 291 Euro (Differenz: 71 Euro). Für Jugendliche ab 14 Jahren liegt der Betrag bei 389 Euro im Jahr 2017, während der Gesetzentwurf lediglich 311 Euro vorsieht (Differenz: 78 Euro).
Regelbedarfe stellen einen wesentlichen Teil, nicht aber das gesamte soziokulturelle Existenzminimum dar. Letzteres ergibt sich erst im Kontext der Güter und Dienstleistungen, die als nicht pauschalierbar eingestuft werden. Dazu zählen – wie auch im Rahmen des SGB II bzw. XII – die (angemessenen) Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, nach dem hier vorgestellten Konzept aber auch Energiekosten und Ausgaben für notwendige Anschaffungen. Zur Berechnung des steuerrechtlichen Existenzminimums sind also die Regelbedarfe um eine Pauschale für Kosten der Unterkunft sowie einen weiteren Zuschlag – schätzungsweise circa 13 Prozent - zu erhöhen.
Berlin (epd). Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine Arbeit hat, soll künftig erst nach fünf Jahren den Anspruch auf Sozialhilfe bekommen. Der Bundestag beschloss am 1. Dezember in Berlin ein von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgelegtes Gesetz.
Danach sind EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder zuvor nie gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen. Künftig besteht für sie erst nach fünf Jahren ein Leistungsanspruch gemäß den Sozialgesetzbüchern II und XII, "nach eingetretener Verfestigung des Aufenthaltes", wie es im Gesetz heißt.
Grüne und Linke sind gegen die Reform. Die Grünen plädieren dafür, dass EU-Ausländer bereits ab dem vierten Monat ihres Aufenthalts Anspruch auf Hartz IV haben sollten.
Bisher steht den Zuwanderern ohne Arbeit nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe zu. Dafür müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden drängten daher auf eine gesetzliche Neuregelung, die ihre Ausgaben für Sozialleistungen senkt.
Das Bundeskabinett hatte bereits Mitte Oktober den Gesetzentwurf von Ministerin Nahles gebilligt. Die Neuregelung sieht vor, dass hilfebedürftige Ausländer im Zeitraum bis zur Ausreise für einen Monat eine Überbrückungsleistung für Ernährung und Unterkunft erhalten sollen sowie die Kosten für die Rückreise erstattet bekommen können.
Nahles hatte seinerzeit betont, wer hier lebe, arbeite und Beiträge zahle, habe auch Anspruch auf Sozialleistungen. Wer jedoch nie gearbeitet habe und auf staatliche Leistungen angewiesen sei, müsse diese in seinem Heimatland beantragen.
Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf Urteile des Bundessozialgerichts vom Dezember 2015. Die obersten Sozialrichter hatten entschieden, dass EU-Bürger zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen können, wenn sie zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber keine Arbeit finden. Es stehe ihnen nach sechs Monaten aber Sozialhilfe zu.
Die Opposition lehnt die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für EU-Bürger ab. Die Linksfraktion beklagte, die Regierung verrate die europäische Idee. Das Grundrecht auf die Sicherung des Existenzminimums müsse für alle Menschen in Deutschland gelten.
Kritik kam auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der jüngst in einer Anhörung des Parlaments von einem Tabubruch sprach. Es sei nicht akzeptabel, Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten, fünf Jahre lang von existenzsichernden Sozialleistungen auszuschließen.
Berlin (epd). Städte und Gemeinden sollen mehr für die Pflege tun. Der Bundestag beschloss am 1. Dezember in Berlin das letzte von drei Gesetzen zur Pflegereform in dieser Wahlperiode. Es soll dazu führen, dass die Kommunen enger mit den Pflegekassen zusammenarbeiten, damit die Angebote für ältere Menschen zum tatsächlichen Bedarf am jeweiligen Ort passen. Außerdem geht die Koalition mit dem Gesetz stärker gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege vor. Die Opposition warf der Koalition vor, zentrale Probleme nicht anzugehen.
Mit dem Gesetz werden Empfehlungen aus einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe umgesetzt. Danach sollen die Kommunen künftig eine stärkere Rolle bei der Koordination der Pflege-Angebote am Ort übernehmen. Die Pflegekassen werden ihrerseits dazu verpflichtet, sich an der regionalen Planung in Pflegekonferenzen zu beteiligen.
Das Gesetz eröffnet Städten und Gemeinden zunächst fünf Jahre lang die Möglichkeit, selbst Pflegestützpunkte einzurichten. 60 Modell-Kommunen sollen die Pflege-Beratung ganz in die eigene Hand nehmen können.
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz erhalten die Krankenkassen zudem das Recht, Pflegedienste zu überprüfen, die häusliche Krankenpflege leisten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf jüngste Fälle von Abrechnungsbetrug bei Beatmungspatienten. Auch bei einem Verdacht auf fehlerhafte Abrechnungen sollen die Pflegekassen künftig eine Prüfung einleiten.
Berlin (epd). Die heutige Rentnergeneration steht relativ gut da. Das geht aus dem Alterssicherungsbericht hervor, den Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am 30. November in Berlin zusammen mit dem Rentenversicherungsbericht 2016 dem Bundeskabinett vorgelegt hat. Danach verfügt ein Rentnerehepaar im Durchschnitt über eine monatliches Brutto-Haushaltseinkommen von 2.390 Euro. Alleinstehende haben 1.590 Euro brutto zur Verfügung. Von den Bezügen gehen Kranken- und Pflegekassenbeiträge ab.
Werden weitere Einkommensarten jenseits der Rente und privater Altersvorsorge hinzugerechnet, verfügen Ehepaare im Durchschnitt über 2.543 Euro netto, alleinstehende Männer über 1.614 Euro und Frauen über 1.420 Euro netto im Monat. Dem Bericht zufolge beziehen gegenwärtig 20,8 Millionen Menschen eine Rente. Von den Arbeitnehmern sorgen laut Alterssicherungsbericht rund 70 Prozent zusätzlich über eine Betriebsrente oder einen Riester-Vertrag vor, allerdings nur 47 Prozent der Geringverdiener, die besonders von Altersarmut bedroht sind.
Zur Bekämpfung der Altersarmut haben sich die Spitzen der großen Koalition in der Nacht zum 25. November lediglich auf einen Punkt geeinigt: Sie wollen die Erwerbsminderungsrenten erhöhen. Keine Beschlüsse gab es hingegen zur Lebensleistungsrente gegen Altersarmut und zur Einbeziehung der Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Rente. Indes haben sie sich auf die Angleichung der Ostrenten an das Westniveau verständigt. Bereits vor dem Renten-Spitzentreffen war eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge vereinbart worden. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist nun auf dem Weg in den Bundestag.
- Angleichung der Ost- und Westrenten: Bis zum Jahr 2025 sollen die Rentenwerte in Ost und West gleich sein. Für einen Rentenpunkt bekommt man dann im Osten monatlich genauso viel Rente wie im Westen. Gegenwärtig liegt der Rentenwert Ost bei 94,1 Prozent des Westwerts - das sind 28,66 Euro im Vergleich zu 30,45 Euro.
Die Angleichung soll nicht bis 2020 erfolgen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, sondern in sieben Schritten bis 2025. Was für die Rentner nachteilig ist, hat für die Arbeitnehmer einen Vorteil: Die Höherwertung der im Durchschnitt geringeren Einkommen im Osten für die Rentenberechnung wird langsamer abgeschmolzen, kommt den heute Berufstätigen also länger zugute, bis - 35 Jahre nach der Wiedervereinigung - die Renteneinheit erreicht sein wird.
- Künftige Erwerbsminderungsrenten steigen: Wer nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt arbeiten kann, muss eine sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragen. Laut Bundesarbeitsministerium betrug eine volle Erwerbsminderungsrente 2014 durchschnittlich 672 Euro im Monat, weshalb immer mehr dieser Rentner auf die Grundsicherung angewiesen sind.
Union und SPD wollen die Erwerbsminderungsrente deshalb von 2018 an bis 2024 in sechs Schritten erhöhen. Das geschieht, indem die Rente nach und nach so berechnet wird, als hätte der Beschäftigte 65 Jahre gearbeitet. Heute sind es 62 Jahre. Am Ende werden die Betroffenen laut CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt monatlich im Durchschnitt 50 Euro mehr auf dem Konto haben. Das soll laut Bundesarbeitsministerium aber nur für Neurentner gelten. Für die heutigen rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner ändert sich folglich nichts.
- Betriebliche und private Altersvorsorge: Tarifpartner sollen künftig Betriebsrenten-Modelle für ganze Branchen aushandeln können, damit auch kleine Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge anbieten. Betriebsrenten für Geringverdiener werden steuerlich gefördert und die Arbeitgeber aus der Haftung entlassen.
Für die staatlich geförderte Riester-Rente soll ein einfaches Standard-Produkt eingeführt werden, weil das Vertrauen in diese Vorsorgeform gesunken ist und die Vertragsabschlüsse stagnieren. Der Anreiz für Geringverdiener, privat oder betrieblich vorzusorgen, soll durch Freibeträge erhöht werden. Wer also im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein sollte, soll den Plänen zufolge künftig dennoch bis zu 200 Euro monatlich von seiner Betriebs- oder Riester-Rente behalten können. Heute werden alle Einkünfte angerechnet.
Nach dem Koalitionstreffen präsentierte die SPD-Ministerin Nahles ihr im Sommer angekündigtes Gesamtkonzept zur Alterssicherung. Sie fordert darin ein Mindest-Rentenniveau von 46 Prozent im Jahr 2045 und eine Höchstgrenze für den Beitrag von 25 Prozent. Bisher gibt es gesetzliche Festlegungen nur bis 2030.
Um die gesetzliche Rente langfristig zu stabilisieren, ohne die Beitragszahler zu überfordern, seien staatliche Zuschüsse in Milliardenhöhe notwendig, sagte Nahles. Die Rente sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. «Es ist gestern eine Chance verpasst worden», kritisierte Nahles das Ergebnis des Koalitionstreffens. Die Union habe sich dagegen entschieden, eine doppelte Haltelinie festzulegen. Als Grund nannte Nahles, dass sich CDU und CSU nicht einig würden, wie die Kosten für eine Stabilisierung der Rentenversicherung aufzubringen seien.
Gegenwärtig liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Ohne staatliche Eingriffe sänke es den Prognosen der Bundesregierung zufolge bis zum Jahr 2045 auf 41,6 Prozent. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen der Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren und dem aktuellen Durchschnittseinkommen. Wenn das Niveau sinkt, steigen die Renten langsamer als die Löhne.
Die Einbeziehung von Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nach Angaben aller Beteiligten für diese Wahlperiode vom Tisch. In den kommenden zwei Wochen wollen Union und SPD aber noch einmal einen Einigungsversuch zur Solidar- oder Lebensleistungsrente gegen Altersarmut unternehmen, die sie bei Regierungsantritt verabredet hatten.
Die Opposition sieht den Rentengipfel gescheitert und den Wahlkampf eröffnet. Der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, kritisierte, die Koalition kapituliere vor der wachsenden Altersarmut und zögere die Angleichung der Ostrenten weiter heraus. Der Renten-Experte der Grünen im Bundestag, Markus Kurth, warf Nahles vor, Milliardenversprechen für die Zukunft zu machen, statt die Rentenversicherung in dieser Wahlperiode weiterzuentwickeln.
Hamburg (epd). Das Verhältnis der Deutschen zur Arbeit ist widersprüchlich: 85 Prozent sind laut einer Umfrage der Hamburger Körber-Stiftung mit ihrer Arbeit zufrieden. Andererseits möchten die meisten ihr Arbeitsleben möglichst schnell beenden. Ein Lebensarbeitskonto würden 52 Prozent nutzen, um früh in Rente zu gehen, sagte Andreas Geis, Arbeitsexperte der Körber-Stiftung, am 1. Dezember in Hamburg.
Dies, obwohl das Misstrauen in das deutsche Rentensystem groß ist. Nur zwei Prozent glauben, dass die aktuelle Regelung für auskömmliche Renten sorgt. Lediglich 25 Prozent trauen es der Politik zu, das Rentensystem auf eine sichere Grundlage zu stellen. Jeder Zweite (49 Prozent) macht sich Sorgen um sein Auskommen im Alter. 61 Prozent gehen davon aus, dass es der Jugend im Alter schlechter gehen wird. Geis: "Beim Blick in die Zukunft sind die meisten Deutschen pessimistisch."
Es sei ein Fehlschluss, dass die Rentner künftig immer ärmer würden, sagte Axel Börsch-Supan, Rentenexperte am Münchner Max-Planck-Institut für Sozialpolitik. Der Abstand zur Lohnentwicklung werde zwar größer, mehr als 70 Prozent könnten diese Lücke aber mit eigener Vorsorge füllen. Für einen "Krieg der Generationen" gebe es keinerlei Anzeichen. Problematisch werde die Situation im Alter jedoch für Alleinerziehende und Migranten.
Der Hamburger Wirtschaftsforscher Thomas Straubhaar warnte vor Optimismus. Wenn die Renten gegenüber den Löhnen zurückfallen, fördere dies ein subjektives Gefühl der Benachteiligung. Notwendig sei eine Rentenreform, die auch die Einkünfte der Selbstständigen und Kapitalerträge einbezieht. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hatte im Auftrag der Körber-Stiftung im Oktober 1.701 Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren befragt.
Berlin (epd). Die Unterhalts-Reform für Alleinerziehende verzögert sich. Dafür machten sich Union und SPD am 29. November in Berlin gegenseitig verantwortlich. Zugleich versicherten Spitzenpolitiker beider Seiten, sie wollten die Verbesserungen für Alleinerziehende nicht gefährden. Geplant war bislang eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses zum 1. Januar 2017.
Als Kompromisslinie deutete sich an, dass die Alleinerziehenden die Zahlungen erst einige Monate später, aber rückwirkend bekommen könnten. Damit will man den Kommunen entgegenkommen, die die Reform umsetzen müssen. Bund und Länder können sich aber bisher nicht über die Aufteilung der zusätzlichen Ausgaben einigen.
Der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) forderte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel auf, eine Einigung mit den Ländern herbeizuführen. "Die Länder müssen mitmachen", sagte Kauder. So lange das nicht sicher sei, könne die Union den Gesetzentwurf nicht in den Bundestag einbringen.
Die SPD wiederum warf der Union vor, das Gesetzgebungsverfahren unnötig aufzuhalten und damit die Verbesserungen für Alleinerziehende zu gefährden. Schwesig erklärte zu dem Streit, sie sei sicher, "dass wir zwischen Bund und Ländern eine gute Lösung finden, wie die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses umgesetzt werden kann".
Den Unterhaltsvorschuss bekommen Alleinerziehende, deren Ex-Partner nicht für die gemeinsamen Kinder zahlt. Bislang erhalten die Kinder den Vorschuss vom Jugendamt bis zum 12. Geburtstag und höchstens sechs Jahre lang. SPD und Union sowie die Ministerpräsidenten der Länder haben sich verständigt, dass die Befristung entfallen und der Anspruch bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet werden soll. Bei ihrem Streit geht es nun darum, wer die Kosten von knapp 800 Millionen Euro pro Jahr trägt.
Bundesweit beziehen 440.000 Eltern den Unterhaltsvorschuss, 90 Prozent sind alleinerziehende Mütter. Von der Reform würden laut Schwesig 260.000 Kinder profitieren. Die Länder gehen von deutlich höheren Zahlen aus. Sie tragen zwei Drittel der Kosten für den Unterhaltsvorschuss, der Bund ein Drittel. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat den Ländern angeboten, sie um 150 Millionen Euro zu entlasten, womit sie noch 380 Millionen Euro zu tragen hätten. Sie verlangen aber, der Bund solle die Kosten der Reform komplett übernehmen.
Eine Lösung könnte es frühestens am 8. Dezember geben, wenn Schäuble und die Ministerpräsidenten zu Beratungen über die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zusammenkommen. Schwesig und SPD-Chef Gabriel haben mehrfach deutlich gemacht, dass die Einigung über die Unterhaltsreform Bestandteil der Bund-Länder-Einigung über die Finanzen sein müsse.
Schwesig bekräftigte angesichts des Streits, Alleinerziehende müssten besser unterstützt werden - auch, um Kinderarmut zu vermeiden. In Deutschland leben 1,6 Millionen Alleinerziehende, das sind 20 Prozent aller Familien mit Kindern. Zwei Millionen Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf, zu 90 Prozent sind es die Mütter, die nach der Trennung für die Kinder sorgen. Ihr Armutsrisiko ist mehr als viermal so hoch wie das von Paarfamilien. Die Hälfte bekommt vom Ex-Partner gar keinen Unterhalt.
Saarbrücken (epd). Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wirbt für "behutsame" Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan. "Wir können nicht deutsche Soldaten und Polizisten ins Land schicken, die für mehr Sicherheit sorgen" und dann afghanische Asylbewerber in Deutschland lassen, sagte er am 30. November zum Abschluss der Innenministerkonferenz in Saarbrücken. Gleichzeitig warb er für eine zentrale Stelle zur bundesweiten Koordination von Abschiebungen.
Die Sicherheitslage in Afghanistan sei kompliziert, aber auch die Regierung in Kabul stimme Rückführungen zu, erklärte der Bundesinnenminister. Im Auftrag der Innenminister von Bund und Ländern werde er aber auch noch einmal Stellungnahmen von Hilfswerken wie UNHCR einholen, erklärte er.
Mit einer bundesweiten Koordinationsstelle für Rückführungen sollen laut de Maizière beispielsweise praktische Fragen der Zusammenarbeit geklärt werden, etwa wer wann mit welchem Flugzeug fliegt. Vor allem nordafrikanische Herkunftsländer müssten über Abkommen stärker überzeugt werden, Menschen zurückzunehmen.
"Wenn man abschiebt, reisen auch mehr freiwillig aus", erklärte de Maizière. Für einen abgeschobenen Menschen verließen zwei weitere freiwillig das Land. Diese freiwillige Ausreise müsse durch finanzielle Anreize ausgebaut werden, betonte der Bundesinnenminister. Dabei dürfe der finanzielle Anreiz aber nicht so hoch sein, dass deswegen mehr Menschen nach Deutschland kämen. De Maizière geht davon aus, dass von den über eine Million Menschen, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, rund 500.000 keinen Asylstatus bekommen.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) sprach sich bei den Abschiebungen für eine bessere Anwendung des bestehenden Rechts aus. "Der gesetzliche Rahmen ist ausreichend", sagte er. Probleme gebe es vielmehr mit einzelnen Menschen, deren Identität nicht festzustellen sei. Die Willkommenskultur könne aber nur aufrecht erhalten werden, wenn man sich um die Schutzbedürftigen kümmere und die anderen ausweise. Die Bürger müssten sehen, dass der Staat handlungsfähig sei, um das Vertrauen nicht zu beeinträchtigen.
Berlin (epd). Diakonie und Pro Asyl kritisierten am 30. November in Berlin, dass die Vorgabe nach dem großen Andrang Asylsuchender, möglichst viele Anträge abzuarbeiten, zu einer "fehlerträchtigen Entscheidungshektik" geführt habe. In einem von zehn weiteren Organisationen unterzeichneten "Memorandum" fordern sie unter anderem mehr Sorgfalt bei den Anhörungen und eine bessere Ausbildung von Dolmetschern.
Für das Memorandum haben die Autoren 106 Fälle von Asylberatungsstellen oder Anwälten analysiert. Die Studie knüpft an eine ähnliche Untersuchung aus dem Jahr 2005 an. Ihr Ergebnis: Viele der damals festgestellten Mängel bestehen heute immer noch. Dazu zählen die Organisationen unter anderem das Fehlen ausreichender Informationen für die Antragsteller und einen Mangel an Rechtsberatung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte via Twitter mit, die 106 Fälle seien für die bisher 530.000 Entscheidungen in diesem Jahr nicht maßgeblich. "Dennoch nehmen wir Hinweise auf Qualitätsmängel ernst", erklärte Behördenchef Frank-Jürgen Weise. "Auch diese Fälle werden wir uns anschauen, werden diese prüfen und sorgen im berechtigten Fall für Abhilfe."
Eines der gravierendsten Probleme ist nach Darstellung der Organisationen derzeit, dass die Entscheidungen oft nicht von den Behördenmitarbeitern gefällt werden, die auch in den Anhörungen sitzen. Per Mausklick würden die Gesprächsprotokolle in Entscheidungszentren abgegeben, kritisierte der Asylanwalt Reinhard Marx. Der unmittelbare Eindruck des Gesprächs sei aber die Basis für eine Entscheidung, sagte er. Marx hält die Trennung von sogenannter Ermittlung und Entscheidung für nur schwer vereinbar mit den rechtlichen Vorgaben.
Zweites großes Problem ist in den Augen der Organisationen die mangelnde Ausbildung der Dolmetscher. Aussagen der Asylsuchenden würden oft verkürzt dargestellt, sagte Diakonie-Referentin Katharina Stamm. Es gebe keine Schulungen für die Sprachmittler, das müsse sich ändern, sagte sie. Pro Asyl berichtete von einem Fall, in dem der Dolmetscher direkt Einfluss genommen habe, indem er Schilderungen über die Ermordung einer christlichen Frau im Haus der Mutter der Antragstellerin abgewürgt habe. Dies sei kein Einzelfall, erklärten die Organisationen.
"Wir wissen, dass sich das Bundesamt in einer historisch bisher einmaligen Situation befindet und sehen mit großer Anerkennung die Leistung, diese Herausforderung zu meistern", sagte Diakonie-Vorstand Maria Loheide. Sie begrüßte zügige Verfahren, mahnte aber, dies dürfe nicht zulasten der Qualität gehen.
Aufgrund des großen Andrangs von Flüchtlingen kam das für Asylanträge zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im vergangenen Jahr der Bearbeitung bei weitem nicht mehr hinterher. Die Zahl der Mitarbeiter wurde seither verdreifacht. Amtsleiter Weise hat zudem die Einrichtung von Ankunftszentren auf den Weg gebracht, in denen möglichst innerhalb von 48 Stunden Antragstellung, Anhörung und Entscheidung vonstatten gehen sollen.
Das geschieht nach den Schilderungen mitunter auch ohne Rücksicht auf die persönlichen Umstände. Marx berichtete von einer Familie, die angehört werden sollte: Die Frau war hochschwanger, musste am Morgen der Anhörung zur Entbindung ins Krankenhaus gebracht werden. Ihr Mann und die weiteren Kinder mussten dennoch im Zentrum bleiben und zur Anhörung, während sich die Frau später sogar rechtfertigen sollte, warum sie nicht erschien. "Einfachste Kriterien der Verfahrensgerechtigkeit werden missachtet", kritisierte Marx. Die Organisationen wollen nun über Verbesserungen in den Verfahren mit dem Bundesamt ins Gespräch kommen.
Düsseldorf (epd). Die allermeisten Flüchtlinge in Deutschland werden nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lediglich in Helferberufen tätig werden können. "Die meisten Flüchtlinge sind weder Ärzte noch Ingenieure und werden hier in den Helferberufen tätig werden", sagte Herbert Brücker vom IAB am 28. November in Düsseldorf. "Einheimische Arbeitslose müssen sich keine Sorgen machen." Das IAB ist das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit.
Der Experte erklärte, voraussichtlich würden Ende kommenden Jahres insgesamt etwa 460.000 bis 480.000 Flüchtlinge dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stehen. "Damit würde das Arbeitskräfteangebot in Deutschland um rund ein Prozent steigen", sagte Brücker in einem Vortrag vor Experten aus Unternehmen, Gewerkschaften und Politik. "Das stellt Deutschland nicht auf den Kopf."
Ausführliche Interviews mit Flüchtlingen ergaben laut Brücker, dass neun Prozent der nach Deutschland Geflüchteten keine Schulbildung haben. Rund zehn Prozent hätten nur eine Grundschulausbildung und 69 Prozent keine abgeschlossene schulische oder berufliche Ausbildung. Lediglich neun Prozent verfügten über einen beruflichen Abschluss. "Die Integration auf dem Arbeitsmarkt wird demnach ein gewaltiges Problem sein", erklärte Brücker.
Gleichzeitig habe die Befragungen ergeben, dass rund 66 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland eine Berufs- oder Hochschulausbildung machen wollten, erklärte der Experte weiter. Brücker betonte, dass das allerdings nur "ein kleiner Teil der Flüchtlinge" tatsächlich schaffen werde. Mittelfristig sei zu erwarten, dass nach sechs Jahren etwa die Hälfte der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Flüchtlinge tatsächlich in Arbeit sein werde. Der überwiegende Teil von ihnen werde jedoch für ein Entgelt tätig sein, das etwa 25 Prozent unter dem Mindestlohn liegen werde.
Hamburg (epd). Als bundesweit erstes Jobcenter wird Hamburg einen eigenständigen Standort für Selbstständige einrichten. Die Eröffnung ist für Februar 2017 geplant. Mit dem Angebot im Stadtteil Hamm solle die Beratung der mehr als 3.400 Selbstständigen in Hamburg verbessert werden, sagte Jobcenter-Geschäftsführer Dirk Heyden am 28. November in der Hansestadt. "Ziel ist es, möglichst viele Selbstständige vom Leistungsbezug zu lösen." Daneben beraten die 70 Mitarbeiter am neuen Standort auch hilfsbedürftige Firmengründer.
Nach den Erfahrungen des Jobcenters erfordert die Gewährung von "Hartz IV" für Selbstständige umfassende Kenntnisse des Sozial- und Steuerrechts sowie der Bilanz- und Buchführung. Zur besseren Abstimmung werden Leistungsberatung, Arbeitsvermittlung und Förderangebote künftig unter einem Dach angeboten.
Düsseldorf (epd). Von tarifvertraglichen Regelungen für flexiblere Arbeitszeiten profitieren einer Studie zufolge bisher Unternehmen stärker als Beschäftigte. Aus betrieblicher Sicht sei das Flexibilitätspotenzial der Bestimmungen sehr hoch, hieß es in der am 28. November in Düsseldorf veröffentlichten Erhebung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Dagegen könne keine Rede sein von einer flächendeckenden und wirksamen tariflichen Regulierung von Arbeitszeitoptionen, die den Interessen der Beschäftigten Rechnung tragen.
Unter dem weit verbreiteten Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten verstünden Arbeitgeber in der Regel etwas anderes als Beschäftigte, hieß es in der Studie. So würden viele Unternehmen ihr Personal bei Bedarf gern länger arbeiten lassen, ohne auf Vorgaben wie den Achtstundentag oder Mindestruhezeiten Rücksicht nehmen zu müssen. Aus Arbeitnehmersicht wäre es dagegen wünschenswert, die Arbeitszeit besser an die eigenen Bedürfnisse anpassen zu können.
Laut einer Analyse in 23 Tarifgebieten könnten sich die Unternehmen über mangelnde Spielräume nicht beklagen, erklärte die Stiftung. So gebe es "sehr große betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Lage und Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit" etwa durch eine zeitlich begrenzte Verlängerung von Arbeitstagen auf bis zu zehn Stunden und von Wochenarbeitszeiten bis 50 Stunden. Ähnliches gelte für Überstunden, für die zum Teil überhaupt keine tarifliche Einschränkung und ansonsten "mehr oder weniger weit gefasste Grenzen" gebe.
Ein obligatorischer Freizeitausgleich sei in lediglich zwei Branchen vorgeschrieben - und auch dort nur, soweit die betrieblichen Belange dies zuließen, hieß es. Auch Wochenendarbeit ist der Auswertung zufolge nur in wenigen Bereichen tariflich wirksam eingegrenzt.
Berlin (epd). In Deutschland sollen Erwachsene mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche besser gefördert werden. Die Kultusministerkonferenz, das Bundesbildungsministerium sowie weitere Partner in Berlin starteten am 28. November die sogenannte "Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026". Bundesweit können demnach rund 7,5 Millionen Erwachsene nur eingeschränkt lesen und schreiben.
Nun soll untersucht werden, mit welchen Lernangeboten diese Zielgruppe stärker gefördert werden kann. Ziel sei, das Grundbildungsniveau Erwachsener in Deutschland zu erhöhen. Das Bundesbildungsministerium werde in den nächsten zehn Jahren 180 Millionen Euro für Fördermaßnahmen zur Alphabetisierung von Erwachsenen ausgeben, kündigte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) an.
Die KMK-Präsidentin und Bremer Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) erklärte, dass mit Blick auf die Digitalisierung die Bedeutung schriftsprachlicher Kompetenzen in allen Lebensbereichen noch zunehmen werde. Deshalb seien mehr wissenschaftliche Erkenntnisse für passgenaue Lernangebote gegen Analphabetismus nötig.
Berlin (epd). Menschen in Deutschland leben nach einer Krebsdiagnose heute deutlich länger als vor zehn Jahren. Das geht aus dem ersten "Bericht zum Krebsgeschehen in Deutschland" hervor, den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am 29. November in Berlin vorgestellt hat. Die Krebssterblichkeit sei in Deutschland vor allem seit Anfang der 1990er Jahre deutlich gesunken, und zwar um etwa 15 bis 20 Prozent bei den Frauen und zwischen 20 und 30 Prozent bei den Männern, heißt es in der Studie.
Auch die Zahl derer, die eine Krebserkrankung überleben, steigt weiter, schreiben die Autoren der Untersuchung: "Ende 2013 lebten rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland mit einer bis zu fünf Jahre zurückliegenden Krebsdiagnose, weitere 1,1 Millionen Menschen waren zwischen fünf und zehn Jahren zuvor erstmals an Krebs erkrankt." Minister Gröhe betonte, Krebs sei in Deutschland dennoch nach wie vor die zweithäufigste Todesursache und bleibe eine große Herausforderung.
Der CDU-Politiker kündigte an, die Früherkennung sowie Therapiemöglichkeiten zu verbessern. Der Bericht zeige, "wo unsere Bemühungen schon greifen und welche Herausforderungen sich in Zukunft stellen". Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, erklärte: "Die Erfolge bei der Krebsbekämpfung haben inzwischen auch zum Anstieg der Lebenserwartung beigetragen."
Absolut gesehen sterben heute etwas mehr Menschen an Krebs als 1980 (2014 waren es etwa 224.000, 193.000 im Jahr 1980). Diese Menschen werden heute im Durchschnitt 74 Jahre alt, das sind vier Jahre mehr als noch vor 35 Jahren. In Deutschland leben heute etwa vier Millionen Menschen, die in ihrem Leben an Krebs erkrankten.
Am Robert Koch-Institut wurden die Daten aus den Krebsregistern der Bundesländer zusammengeführt und auf Bundesebene ausgewertet. Seit 1970 hat sich die absolute Zahl von Krebsneuerkrankungen in Deutschland nahezu verdoppelt, etwa 482.500 Menschen erkrankten im Jahr 2013 an Krebs. Da für fast alle Krebsarten das Erkrankungsrisiko mit dem Lebensalter steigt, treten in einer älter werdenden Bevölkerung auch mehr Krebsfälle auf.
Leverkusen (epd). Patienten, die außerhalb der großen Städte leben und zu einem Facharzt müssen, haben meist weite Wege zurückzulegen. "Bewohner von Dörfern mit weniger als 5.000 Einwohnern benötigen im Schnitt fast eine halbe Stunde, um die Facharztpraxis zu erreichen", teilte die Krankenkasse pronova BKK am 30. November unter Verweis auf eine repräsentative eigene Untersuchung mit. Dabei seien sie überwiegend auf das eigene Auto angewiesen.
"In ländlichen Gegenden sind die weiten Strecken hingegen häufig nur mit einem Pkw zu bewältigen. Gerade im Fall einer Erkrankung stellt das Autofahren dann aber ein kaum zu vertretendes Risiko dar", sagte Lutz Kaiser, Vorstand der Krankenkasse.
Bei der Versorgung mit Facharztpraxen bestehe weiter eine deutliche Kluft zwischen ländlichen Gegenden und urbanen Zentren: Patienten in Städten ab einer halben Million Einwohnern erreichen ihre Kardiologen, Orthopäden oder Psychiater im Schnitt zehn Minuten schneller als die Bewohner außerhalb der Metropolen. Auch gehe das in den Städten zu Fuß oder mittels öffentlicher Verkehrsmittel recht unkompliziert.
Weiter ist der Studie zu entnehmen, dass rund die Hälfte aller Menschen in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern mit der Nähe zu Arztpraxen an ihrem Wohnort sehr zufrieden sind. In Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern gilt dies hingegen nicht mal für jeden Dritten.
"Wenn der Gesetzgeber und die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht massiv gegensteuern, wird sich der Ärztemangel auf dem Land erheblich verschärfen. Zudem müssen die Kommunen selbst mehr attraktive Angebote vor Ort schaffen, um Ärzte von dem Standort zu überzeugen", forderte Kaiser.
Mehr als ein Viertel der Deutschen befürchtet den Angaben zufolge, dass sich die ärztliche Versorgung an ihrem Wohnort in Zukunft verschlechtern wird. Das belege die Studie "Gesundheitsversorgung 2016". Grundlage ist eine deutschlandweite, repräsentative Befragung von insgesamt 1.639 Bundesbürgern ab dem Alter von 18 Jahren.
Die pronova BKK ist aus Zusammenschlüssen der Betriebskrankenkassen großer Konzerne wie etwa Bayer, BASF und Ford entstanden. Sie zählt nach eigenen Angaben bundesweit 670.000 Kunden.
Potsdam (epd). Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat dem Evangelischen Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin zum 175. Jubiläum gratuliert. Auf einer Festveranstaltung am 29. November in der Potsdamer Metropolishalle sagte Woidke, was 1841 mit der beherzten Initiative einiger Diakonissen zum Schutze hilfebedürftiger Frauen in der Region begonnen habe, habe sich zu einer Institution mit mehr als 50 Einrichtungen und weit über 2.000 Beschäftigten entwickelt.
"Ihre Hauptaufgabe ist vor allem eines – für andere da zu sein. Dafür mein herzlicher Dank!" Ohne die Mitarbeiter könnte die Idee der Nächstenliebe, die die Diakonie als eine der größten sozialen Institutionen Deutschlands prägt, nicht leben – und Brandenburg wäre um ein bedeutendes Stück Mitmenschlichkeit ärmer, sagte der Ministerpräsident.
Das 1841 gegründete Diakonissenhaus betreibt in Brandenburg vier Verbund-Krankenhäuser, mehrere Altenpflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und ist Ausbildungsstätte für Pflegeberufe. Zudem gibt es sowohl einen ambulanten Hospiz- und Palliativdienst als auch zwei stationäre Hospize.
Frankfurt a.M. (epd). Langsam fährt Johannes Heuser mit dem weißen Lieferwagen die Straße entlang, schaut suchend aus dem Fenster. Die Dunkelheit macht es ihm und seiner Kollegin Elfi Ilgmann-Weiß schwer, doch sie wissen, irgendwo hier muss er sein. Unter einer Fußgängerbrücke erkennen sie eine brennende Kerze. Neben ihr liegt eine Isomatte, ein Schlafsack, ein Mensch. "Da ist er ja", sagt Heuser.
Er und Ilgmann-Weiß koordinieren für den Frankfurter Verein für soziale Heimstätten die Winterhilfen für Obdachlose. Heute sind sie mit dem Kältebus unterwegs, um ein bisschen Wärme auf die Straßen Frankfurts zu bringen. Sie verteilen Tee, Isomatten und winterfeste Schlafsäcke oder bringen die Menschen direkt in die Übernachtungsstätte Ostpark. Wenn nötig, ziehen sie ärztliche Hilfe hinzu.
Der ältere Mann unter der Brücke hat es sich bequem gemacht - so gut das geht. Musik ertönt aus einem Radio neben ihm, seine Schuhe stehen ordentlich neben der Isomatte. Einen Tee möchte er heute nicht. "Habe ich selber in meiner Kanne." Seit zwei Jahren schläft er nun schon hier. Über ihm vibriert die Brücke, wenn Fahrräder darüber fahren. Neben ihm rattern Züge über die Gleise.
Dem Mann scheint es gutzugehen, und auch einen winterfesten Schlafsack hat er. "Können Sie sich denn vorstellen, bald mal in eine Wohnung zu ziehen?" fragt Heuser. Natürlich, sagt der Mann, gerne. Doch es wird wahrscheinlich dauern, bis das passiert. "Viele wollen draußen sein oder fühlen sich in einer Wohnung eingeengt", erklärt Ilgmann-Weiß. "Wir versuchen oft jahrelang, diese Menschen in eine Wohnung zu bringen. Das ist eine unglaublich lange und zähe Arbeit."
Laut einer Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe gibt es etwa 335.000 Wohnungslose in Deutschland, davon leben knapp 40.000 auf der Straße. Die Zahl wächst seit 2009, in den vergangenen Jahren immer schneller. "Unsere Prognose sagt, dass es bis 2018 über eine halbe Million Wohnungslose geben wird", sagt Werena Rosenke, stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft. "Jährlich gibt es bundesweit etwa fünf bis sechs Kältetote, manchmal zehn." Seit 1991 seien etwa 290 Obdachlose auf der Straße erfroren. Die Zahl sei aber gesunken: "In den 90er Jahren gab es im Schnitt 20 bis 30 Kältetote jährlich", erklärt Rosenke. Die Kältehilfe der Kommunen habe sich sehr verbessert.
Mit dem Kältebus erreichen die fünf Mitarbeiter jede Nacht etwa 100 Obdachlose. In der Übernachtungsstätte Ostpark schlafen etwa 160 Menschen, rund 90 in der B-Ebene der Hauptwache, einer U-Bahn-Station in der Innenstadt. "Gäbe es die Schlafmöglichkeit in der B-Ebene nicht, würden diese Menschen auf der Straße schlafen", sagt Heuser.
Von Oktober bis März fährt der Bus von 21 bis 5 Uhr morgens durch die Straßen. "Die meisten Wohnungslosen schlafen rund um die Hauptwache", sagt Heuser. Die Mitarbeiter kennen nicht nur die Schlafplätze: "Wir kennen viele Menschen beim Namen. Auf der Straße kennt man sich."
Der Bus erreicht die Leipziger Straße, in einem Hauseingang liegt ein junger Mann. Während Ilgmann-Weiß ihn mit einem Schlafsack versorgt, wird Heuser von einem Passanten angesprochen. Der Mann berichtet ihm von einem Obdachlosen, den er immer mit Kaffee versorgt. Dem scheine es schlechter zu gehen.
Hinweise aus der Bevölkerung erhalten die Mitarbeiter des Kältebusses öfter, besonders über eine eigens eingerichtete Telefonnummer. "Manchmal sind es zehn Hinweise in der Nacht", sagt Ilgmann-Weiß.
Als sie den älteren Mann erreichen, schläft er, eingewickelt in mehrere Decken. Ilgmann-Weiß nähert sich langsam und weckt ihn sanft. Er reagiert abweisend, möchte in Ruhe gelassen werden. "Die Meisten reagieren positiv, wenn wir kommen", sagt Heuser. Den Mann, der auf der Sitzbank einer Bushaltestelle schläft, werden die Mitarbeiter noch im Auge behalten. Denn die Kälte zehrt an den Kräften der Obdachlosen, auch wenn die Mitarbeiter des Kältebusses versuchen, die Nächte ein wenig erträglicher zu machen.
Hamburg (epd). Die Hamburger Diakonie hat Pläne der Sozialbehörde kritisiert, künftig härter gegen Bettler aus Osteuropa vorzugehen. "Das Winternotprogramm muss anonym und für alle zugänglich bleiben", sagte Diakoniechef Dirk Ahrens am 29. November. "Wir dürfen nicht riskieren, dass es auch nur einen Kältetoten gibt, aus welchem Land auch immer." Mehr als die Hälfte der Nutzer des Winternotprogramms stammt aus Rumänien, Bulgarien oder Polen.
Die Sozialbehörde will laut einem Bericht des "Hamburger Abendblatts" die unberechtigte Nutzung des Winternotprogramms künftig stärker kontrollieren. Viele Bettler hätten einen festen Wohnsitz in Rumänien und damit keinen Anspruch auf Nutzung der Obdachlosen-Unterkünfte. Es solle sichergestellt werden, dass das Winternotprogramm auch tatsächlich den Obdachlosen zugute kommt.
Die Zahl der Bettler aus Osteuropa hat mit Beginn der Adventszeit offenbar stark zugenommen. Dies gehe aus der Nutzung des Winternotprogramms hervor, hieß es. Lag die Auslastung der 890 Plätze Anfang November noch bei 60 Prozent, seien die Schlafplätze derzeit nahezu komplett belegt.
Die Sozialbehörde hat nach den Worten von Dirk Hauer, Diakonie-Experte für Existenzsicherung, keine Beweise, dass das Winternotprogramm von osteuropäischen Bettlern missbraucht wird. Aus der Adresse im Ausweis eines Osteuropäers zu schließen, der Mensch sei nicht obdachlos, sei "fahrlässig".
Nach den Worten von Ulrich Hermannes, Geschäftsführer der "hoffnungsorte hamburg" (Stadtmission), wäre ein Ausbau der Beratung für Osteuropäer sinnvoll. Stattdessen würden Dolmetscher im Winternotprogramm insbesondere Rumänen nach Ausweis und Wohnsitz befragen, "mit dem Ziel, sie zu einer unverzüglichen Rückkehr ins Heimatland zu drängen".
Köln (epd). Wohnungslose Frauen benötigen nach Angaben der Heilsarmee besondere Unterstützung. "Platte machen", also im Freien schlafen, sei für sie gefährlicher als für Männer, erklärte die evangelische Freikirche und Hilfsorganisation am 29. November in Köln. Viele hangelten sich manchmal jahrzehntelang durch prekäre Wohnsituationen, sagte Marianne Simon-Buck, Sozialarbeiterin im Catherine-Booth-Haus der Heilsarmee in Nürnberg. "Viele dieser Frauen wissen nicht, es Hilfe für sie gibt."
Jeder vierte in Deutschland von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit Betroffene ist nach Angaben der Heilsarmee weiblich, das seien bundesweit mehr als 80.000 Frauen. Häufig stelle sich eine Frau, die ihre Wohnung verliere, einem Mann als Haushälterin und gleichzeitig Lebensgefährtin zur Verfügung, berichtete Simon-Buck weiter. Teils kämen sie bei Freunden unter, bis sie sich auf die nächste Beziehung einließen. So täuschten sie nach außen hin geregelte Lebensverhältnisse vor.
Die Heilsarmee biete daher spezielle Angebote für wohnungslose Frauen, etwa sozialtherapeutisch betreutes Wohnen wie im Catherine-Booth-Haus, Notübernachtungen und ambulante Hilfe. Zur kalten Jahreszeit werde das Angebot an Hilfe und Begegnung bundesweit aufgestockt, erklärte die Organisation.
Berlin (epd). Nur jede zweite der analysierten Non-Profit-Organisationen erfüllt die Ansprüche einer transparenten Verwendung ihrer Spendengelder, wie das gemeinnützige Analyse- und Beratungshaus Phineo am 30. November in Berlin mitteilte. Das beste Prädikat im Ranking errang die Kindernothilfe mit fünf Sternen, gefolgt von Oxfam (4,7) und Caritas International (4,4). Auf nur 1,7 Sterne kam der Arbeiter-Samariter-Bund. Die Arche Christliches Kinder- und Jugendwerk und der Malteser Hilfsdienst landeten mit 2,5 Sternen ebenso weit hinten wie mit jeweils 2,8 Sternen die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, die Tribute to Bambi Stiftung, der Bundesverband Deutsche Tafel, Brot für die Welt und der BUND.
Bewertet wurden jeweils drei Hauptkriterien: Die Transparenz über Ziele, Aktivitäten und Wirkung. Jedes dieser Kriterien bestand wiederum aus drei Teilkriterien. Bei der Kategorie Ziele waren das zum Beispiel die Darstellung der gesellschaftlichen Problemlage, die langfristige Vision und die mittelfristige Strategie zur Problembeseitigung.
Die Rangliste bildet ab, wie transparent eine Organisation agiert, aber nicht, wie wirkungsvoll ihr Handeln ist, betonte Phineo. Das bedeute, dass Organisationen, die auf den hinteren Plätzen gelandet sind, deshalb nicht pauschal wirkungslos seien. Aber: Sie machen es bestehenden oder potenziellen Spendern schwer, sich über Strategie, Aktivitäten und Wirkung zu informieren. Umgekehrt gilt durchaus: Transparenz ist ein starker Indikator für Wirksamkeit. Die Experten von Phineo haben nicht vor Ort Evaluationen über die Wirkung der Organisationen vorgenommen. Folglich könnten sie nicht garantieren, dass die berichtete Wirkung auch tatsächlich eingetreten ist. Aber: Das Vorhandensein hochwertiger Wirkungsbelege fließt als eigenes Teilkriterium in die Rangliste mit ein, hieß es.
Umfragen zufolge erwarten 88 Prozent der Bürger, dass die Spendenorganisationen umfassend darüber informieren, wie die Gelder verwendet werden. Dieser Frage ging Phineo im Auftrag von "Spiegel Online" in der Studie "Wirkungstransparenz bei Spendenorganisationen 2016" nach. Dazu wurden 50 der bekanntesten deutschen Spendenorganisationen darauf hin analysiert, wie transparent sie über ihre Arbeit und die Wirkung dieser Arbeit berichten.
Demnach informieren 54 Prozent der untersuchten Organisationen insgesamt sehr gut oder herausragend über ihre Arbeit. Bei der Vergleichsstudie vor zwei Jahren waren es noch 36 Prozent. Der Blick ins Detail zeigt aber: Nicht einmal jede zweite Organisation (22 von 50) dokumentiert systematisch, welche Veränderungen sie konkret dank der finanziellen Zuwendungen erreicht hat.
Insgesamt finden sich in diesem Jahr neun Organisationen neu im Ranking. Im Vergleich zum Vorjahr zeige sich eine erfreuliche Entwicklung, hieß es: Transparenz wird offenbar eine zunehmend größere Bedeutung zugemessen. Erreichten die Organisationen 2014 im Durchschnitt eine Bewertung von 3,3 von 5 möglichen Sternen, so sind es in diesem Jahr 3,6 Sterne - und das, obwohl die fünf transparentesten Organisationen aus dem Ranking 2014 diesmal nicht untersucht wurden. Das waren World Vision, Deutsche Welthungerhilfe, Ärzte ohne Grenzen, CARE Deutschland und das Deutsche Komitee für UNICEF.
27 von 50 der untersuchten Organisationen informieren sehr gut oder sogar herausragend über ihre Arbeit. Vor zwei Jahren waren es lediglich 18.
"Das sollte aber nicht darüber hinweg täuschen, dass viele Organisationen nicht darlegen, was sie mit den Geldern eigentlich bewegen", erklärte der Leiter der Studie, Benjamin von der Ahe. "Wer spendet, will dass sein Geld etwas positiv verändert. In einem Spendenmarkt mit wachsenden Milliardenumsätzen sind die Organisationen deshalb in der Pflicht, ihre Wirkung nachzuweisen", sagte der Experte.
Zumal das Spendenaufkommen zuletzt stetig gestiegen ist. 5,5 Milliarden Euro spendeten Privatpersonen laut dem Deutschen Spendenrat im Jahr 2015. Das waren fast 600 Millionen Euro mehr als noch im Jahr zuvor und der dritte Rekordwert in Folge.
Der Verein "Social Reporting Initiative" bezeichnete das Verhalten vieler Geld sammelnder Organisationen als fragwürdig. Mit dem Social Reporting Standard (SRS) liege längst eine geeignete und kostenlose Strukturierungshilfe vor, die "Organisationen jedweder Größe eine transparente Darstellung ihrer Wirkungen enorm erleichtert”, erklärte Geschäftsführer Jan Engelmann. Der SRS bilde sowohl die Eckdaten zum organisatorischen Rahmen als auch Informationen über Angebote, Zielgruppen und erreichte Resultate einer Spendenorganisation ab.
Engelmann beklagte, dass es trotz vieler Bekenntnisse bei den NPO zur Wirkungsorientierung "häufig nur bei einem reinen Lippenbekenntnis bleibt, weil man den damit verbundenen Aufwand scheut".
Berlin (epd). Die Stadtmission als Betreiber zahlreicher Notunterkünfte sieht keine Verbesserung durch die Zuständigkeitsverlagerung vom umstrittenen Lageso (Landesamt für Gesundheit und Soziales) zum neuen Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten. Mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) sprach Lenz über Familien in Turnhallen, leerstehende Neubauten und seine Erwartungen an den neuen rot-rot-grünen Senat. Das Gespräch führte Thomas Schiller.
epd sozial: Zahlreiche Flüchtlinge, die 2015 nach Berlin gekommen sind, erleben ihre zweite Weihnachtszeit in Notunterkünften. War das absehbar?
Joachim Lenz: Wir hatten das befürchtet. Wir haben in Berlin die Situation, dass in einer Stadt, in der Wohnungsnot herrscht, sehr viele Menschen auf engem Raum untergebracht werden mussten. Schon am Anfang der Zeit, als noch sehr viele Menschen untergebracht werden mussten, klappte bereits vieles nicht.
epd: Was heißt das konkret?
Lenz: Wir haben zum Beispiel seit zwei Jahren eine Notunterkunft in Betrieb, die dafür gedacht ist, dass Menschen dort drei oder vier Tage unterkommen, um dann ordentlich untergebracht zu werden. In dieser Unterkunft haben wir im ersten Jahr über 20.000 verschiedene Menschen beherbergt, jeweils nur kurze Zeit – aber jetzt sind dort Menschen, die schon ein Jahr dort leben. Das ist richtig schlecht. Und die, die in Turnhallen leben, haben es noch viel schlechter.
epd: Für Flüchtlinge gebaute Unterkünfte stehen leer, wo sehen Sie das Problem?
Lenz: Die Ausschreibungen, die das zuständige Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten auf den Weg gebracht hat, sind juristisch angefochten worden. Das Ergebnis ist: Wir haben Einrichtungen, die betrieben werden könnten. Wir haben Betreiber, die bereitstehen. Und wir haben Menschen, die unter Bedingungen hausen müssen, die man niemandem wünschen kann. Familien leben seit einem Jahr in Turnhallen, die Kinder gehen von dort aus zur Schule. Die Situation ist eine große Enttäuschung.
epd: Die Bundeskanzlerin hat vor einem Jahr gefordert, dass die deutsche Bürokratie angesichts der immensen Anforderungen der Flüchtlingsunterbringung auch mal ein Auge zudrücken müsse. Ist das vor Ort zu spüren?
Lenz: Das, was die Kanzlerin sich gewünscht hat, hat nicht funktioniert. Da hakt ganz viel. Zum Beispiel stehen seit Anfang des Jahres Duschcontainer in einer unserer Notunterkünfte, die wir hoffentlich bis Weihnachten anschließen dürfen. Behörden stehen sich manchmal gegenseitig im Weg.
epd: Woran liegt das?
Lenz: Das ist nicht böser Wille, sondern hat vor allem damit zu tun, dass Überforderungen vorliegen. Und es gibt wenig Mut bei Beamten, einfach mal etwas Notwendiges anzuordnen. Angesichts der hohen Auflagen in Deutschland wollen wohl viele nichts auf die eigene Kappe nehmen.
epd: In Berlin war das Lageso ein Synonym für Behördenchaos, es ist abgelöst worden durch ein neues Landesamt. Hat sich dadurch etwas verändert?
Lenz: Die Menschen, die dort arbeiten, sind dieselben, die vorher im Lageso gearbeitet haben. Das sind Fachleute, aber viel zu wenige. Es ist weiterhin sehr schwierig, die Behörde auch nur zu einer Aussage zu bewegen. Die Zahlungsmoral ist schlecht. Die Betreiber gehen in die Knie, weil sie fest vereinbarte Abschlagszahlungen nicht bekommen. Wir haben im Grunde noch keine Verbesserung festgestellt.
epd: Es kommen inzwischen deutlich weniger Flüchtlinge nach Berlin als noch vor einem Jahr. Ist zu erwarten, dass die Kapazitäten der Behörden irgendwann den Anforderungen entsprechen?
Lenz: Ich kann das nur hoffen. Es gibt ja nicht nur Mutlosigkeit und Chaos. Ich erlebe im neuen Landesamt auch viele motivierte Leute. Es gibt Ressourcen. Es gibt Orte, die identifiziert worden sind, um dort Gemeinschaftsunterkünfte zu errichten. Und es gibt eine neue Landesregierung, die sich auf die Fahne geschrieben hat, Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen. Der Wille ist erkennbar.
epd: Wie gestaltet die Berliner Stadtmission die Adventszeit in den Flüchtlingsunterkünften mit christlichen Bräuchen?
Lenz: Wir nutzen die Zeit, um unsere Traditionen zu erläutern, wie den Weihnachtsbaum oder die Geschenke, und erzählen die Geschichten dazu. Wir laden auch Nichtchristen ein, anlässlich unserer Feste mitzufeiern. Als Christenmenschen glauben wir ja, dass die Welt, wie sie ist, nicht so bleiben muss, sondern dass Gott noch etwas Gutes mit ihr vorhat. Wenn wir diese hoffnungsvolle Perspektive an Geflüchtete weitergeben könnten, wäre das gut.
epd: Funktioniert das?
Lenz: Wir haben keine Reibungen erlebt. Wir sagen sehr offen, wenn eine Veranstaltung religiös und christlich geprägt ist. Da kommen viele. Viele Muslime haben einen großen Respekt davor, wenn Menschen mit Religion und einer von Werten geprägten Einstellung ihr Leben gestalten wollen.
epd: Wird das von Muslimen toleriert und akzeptiert?
Lenz: Uns ist wichtig, dass keiner das Gefühl hat, er wird vereinnahmt. Und wir respektieren die eigenen Traditionen, die mitgebracht werden. Wir haben in unseren Einrichtungen natürlich Räumlichkeiten, wo Muslime in Ruhe beten können. Das ist ein Miteinander, das gut funktioniert.
epd: Adventszeit bedeutet auch: Es wird kälter draußen. Die Stadtmission ist traditionell Träger von Obdachlosenarbeit und Kältehilfe. Geht die Flüchtlingsarbeit zulasten von Obdachlosen?
Lenz: Im letzten Winter war sehr klar zu sehen, dass nichts zulasten von anderen Gruppen geht. Wir mussten im Bereich der Obdachlosenhilfe keine Abstriche machen. Und der Senat hat es geschafft, die Zahl der Unterkunftsplätze zu erhöhen. In diesem Winter ist der Bedarf aber noch höher.
epd: Müssen Obdachlose lernen zu teilen, wenn Geflüchtete mit ihnen bei Suppenküchen und Kleiderkammern gemeinsam anstehen?
Lenz: Bei Kleiderkammern kann das sein. Aber dank der großen Spendenbereitschaft der Bevölkerung haben wir genug Kleidung. Und mit Essen werden die Geflüchteten in der Regel in ihren Unterkünften versorgt.
Speyer (epd). Sie gehen mit ihnen auf eine "Fantasiereise" oder zurück in die eigene Lebensgeschichte. Sie sind Ansprechpartner, geben persönliche Nähe und setzen alles daran, dass es Todkranken und Sterbenden möglichst gutgeht. Seit einem Vierteljahrhundert sind die Helfer der Ökumenischen Hospizhilfe Pfalz-Saarpfalz für die Patienten da: 520 Ehren- und 39 Hauptamtliche begleiten sie in ihrer letzten Lebensphase und stehen ihnen in schweren, oft angstvollen Stunden bei.
1991 hatten der Caritasverband für die Diözese Speyer und das Diakonische Werk Pfalz die Hospizhilfe als einen Verein für ihr deckungsgleiches Kirchengebiet gegründet. Herzstück der elf ambulanten Hospizdienste sind die ehrenamtlichen Helfer - ganz überwiegend Frauen. Sie suchen Patienten und deren Familien zu Hause auf und ergänzen damit die professionelle medizinische und pflegerische Hilfe, erläutert Annette Nicola-Imhoff, die Leiterin der Geschäftsstelle der Ökumenischen Hospizhilfe in Speyer.
Noch vor 25 Jahren seien die Themen Sterben, Tod und Trauer ein gesellschaftliches Tabu gewesen. Heute beschäftigten sich immer mehr Menschen mit der Frage, wie sie ihre letzte Lebensphase gestalten wollten, sagt Nicola-Imhoff. Wer wisse, dass er im Schatten der Todes in guten Händen sei, werde wohl weniger den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe oder gar einem Suizid äußern. Die Arbeit der Hospizhilfe sei eine zutiefst christliche: Sie stelle die Würde des Menschen und deren Wunsch nach Selbstbestimmung in den Mittelpunkt.
"Den Tagen mehr Leben schenken" wollten die ehrenamtlichen Hospizhelfer, sagt Jutta Tran aus Neustadt an der Weinstraße. Wie die meisten Ehrenamtlichen ist die 59-Jährige sechs Stunden in der Woche als Ansprechpartnerin verfügbar.
Den Kontakt zu den Betreuungspersonen erhalten die Helfer über Krankenhäuser, Hausärzte, Angehörige, die um Hilfe bitten - und auch von Betroffenen selbst. Als Außenstehende entlasteten sie auch die oft überforderten Familien, berichtet Christine Bohl aus Landau. Seit Gründung der Ökumenischen Hospizhilfe ist die 66-Jährige mit dabei und hat seither 25 Menschen an ihrem Lebensende begleitet.
Hospizhelfer setzten alles daran, den Betroffenen ein Abschiednehmen und Sterben zu Hause zu ermöglichen, sagt Bohl. Wie auch ihre Kolleginnen empfindet sie es als "Geschenk", was sie in ihren zeitlichen begrenzten Begegnungen zurückerhält: In jedem Gespräch erfahre man Dankbarkeit und Freude von einem zuvor völlig fremden Menschen. Trost zu spenden, Wut und Trauer auszuhalten, sei eine wertvolle Erfahrung für das eigene Leben, bestätigt Tanja Sebastian aus Neustadt.
Letzte Wünsche wollen die Hospizhelferinnen gerne erfüllen: Mit einer alten Frau im Rollstuhl durch den Park gehen und einen Cappuccino zusammen trinken. Das Grab des Ehemannes auf dem Friedhof besuchen oder noch mal eine Cabrio-Tour im Sonnenschein machen. Problematisch sei es, dass manche männliche Patienten eigentlich lieber einen männlichen Begleiter hätten, berichtet Bohl.
Der Bedarf an Betreuung wachse - nicht nur durch den demografischen Wandel, sondern auch durch den Flüchtlingszuzug. Da könnte die Hospizhilfe mehr Unterstützung von Männern gut gebrauchen, wirbt Geschäftsstellen-Leiterin Nicola-Imhoff. Unter den 50 Helfern in Landau sind nur drei Männer. In Neustadt ist es nur einer. "Wir ringen um sie", sagt Helferin Tran.
Ludwigshafen (epd). Das Diakonische Werk wirbt anlässlich des 500. Reformationsjubiläums der evangelischen Kirche im kommenden Jahr mit einer bundesweiten Kampagne für mehr soziale Gerechtigkeit. Mit der Mitmachaktion "Türen öffnen. Gerechtigkeit leben" wollten die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen ihre Ideen dazu einbringen, sagte Ingolf Hübner vom Vorstand von Diakonie Deutschland am 30. November bei der bundesweiten Eröffnung. Anlass war der Jahresempfang der pfälzischen Diakonie in der Ludwigshafener Friedenskirche.
Bei der Initiative seien Beschäftigte und Ehrenamtler eingeladen, in Workshops gemeinsam auf Türen ihre Visionen zum Thema Gerechtigkeit kreativ zu gestalten, sagte Hübner. In regionalen Ausstellungen sollen sie zwischen Januar und März 2017 ausgestellt sowie von Mai bis September bei der Weltausstellung der Reformation in Wittenberg gezeigt werden. Hintergrund ist der überlieferte Anschlag von Martin Luthers 95 Thesen am 31. Oktober 1517 an die Tür der Wittenberger Schlosskirche, was als Beginn der Reformation gilt.
Die Diakonie wolle im Geiste Luthers mit ihrer Kampagne Kirche und Gesellschaft an ihre soziale Verantwortung für Schwächere erinnern, sagte Hübner. Diakonischer Grundauftrag sei es, Armen und Benachteiligten die Tür zur Gesellschaft zu öffnen, ergänzte der pfälzische Diakoniedezernent Manfred Sutter vor rund 250 pfälzischen Diakonie-Mitarbeitenden. Der pfälzische Diakoniepfarrer Albrecht Bähr nannte als besondere Arbeitsfelder der Diakonie in den kommenden Jahren die wachsende Kinder- und Altersarmut. Die Diakonie mit ihren flächendeckenden Hilfs- und Beratungsangeboten nehme eine wichtige anwaltschaftliche Funktion für Menschen ein, "die nicht genug haben im Leben", sagte Bähr.
Hannover (epd). Die hannoversche Landeskirche unterstützt den in finanzielle Not geratenen Sozialkonzern "Diakovere" in Hannover mit 9,5 Millionen Euro. Das beschloss das Kirchenparlament am 25. November in Hannover nach kontroverser Debatte zum Abschluss seiner Herbsttagung. Landesbischof Ralf Meister und Finanzchef Rolf Krämer hatten zuvor vehement dafür geworben, "Diakovere" zu helfen. Der Konzern ging aus drei evangelischen Krankenhäusern hervor. Er ist inzwischen das größte Sozialunternehmen in freigemeinnütziger Trägerschaft in Norddeutschland.
Laut Synodenbeschluss erlässt die Landeskirche dem Konzern noch im laufenden Jahr eine Darlehensschuld von fünf Millionen Euro. Weitere 4,5 Millionen Euro sollen 2017 als Zuschuss fließen. Dieses Geld ist jedoch an Projekte mit diakonischem Profil gebunden und mit einem Sperrvermerk versehen. Elf der insgesamt 75 Kirchenparlamentarier stimmten gegen die Finanzspritze, acht enthielten sich.
"Diakovere" ist ein Gesamtunternehmen der Krankenhäuser Annastift, Friederikenstift und Henriettenstift in den Bereichen Krankenhaus, Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe sowie Bildung. Das Unternehmen hatte 2015 nach vier Jahren mit Verlusten erstmals wieder schwarze Zahlen geschrieben. Der Betrieb schiebt jedoch einen großen Investitionsstau vor sich her.
Kiel (epd). Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein hat ein Projekt gestartet, um die Zukunft der Altenhilfe auf dem Land zu untersuchen. Projektpartner ist das Institut für Sozialökologie in Siegburg. Die Altenhilfe stehe vor großen Herausforderungen angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels, sagte Diakoniechef und Landespastor Heiko Naß am 28. November in Kiel. Das Projekt mit Interviews, Online-Befragungen, Trendanalysen, Fachtagungen und Internetauftritt dauert 18 Monate. Die Kosten liegen bei 200.000 Euro und werden von der Diakonie getragen, so Nass.
Untersucht werden soll unter anderem, wie die Altenhilfe künftig gestaltet werden kann. Ob Senioren in den Jahren 2030 bis 2045 ein Leben führen können, wie sie es sich einmal vorgestellt haben, hänge stark von ihrem sozialen Netzwerk und der künftigen Infrastruktur ab. Bereits heute seien in ländlichen Regionen stationäre Einrichtungen, Angebote für Tages- und Kurzzeitpflege, Wohngemeinschaften für alte Menschen oder soziale Treffpunkte deutlich seltener zu finden als in den Städten, erklärte Naß.
Für die Studie sind mit den Landkreisen Nordfriesland und Segeberg zwei Modellregionen ausgewählt worden. Sie verfolgen unterschiedliche Strategien in den Altenhilfe. An der Westküste sollen Mittelzentren gestärkt werden. Der Kreis Segeberg dagegen setzt auf dezentrale Strukturen. Dessen Landrat Jan Peter Schröder verwies auf Veränderungen, die schon jetzt eine Rolle spielen. Auf dem Land gebe es den Bauernhof mit mehreren Generationen nicht mehr. Die Menschen pendelten zur Arbeit in die Städte. Manche Freiwilligen Feuerwehren seien in der Woche kaum noch einsatzfähig.
Nach den Worten von Michael Opielka vom Institut für Sozialökologie ist es Ziel der Studie, für die Altenhilfe relevante Entwicklungen früh zu erkennen. Das Bild des alten Menschen habe sich stark verändert. Viele Senioren seien bis ins hohe Alter aktiv und oft auch mobil. Hilfsbedürftige wiederum werden künftig mit Robotern womöglich besondere Hilfen zur Verfügung stehen. Auf diese Entwicklungen müssten sich die Wohlfahrtsverbände einstellen.
Hamburg (epd). Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf in Hamburg wurde von der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung für sein "innovatives Modell zur Versorgung von Patienten mit Demenz" ausgezeichnet. "Das hohe Engagement der Mitarbeitenden für die Wahrung des Grundrechts auf Selbstbestimmung von Menschen mit Demenz und die gelebte Patientenorientierung haben uns besonders beeindruckt", sagte Christoph Kranich, Vorsitzender des Fachgremiums Patientensicherheit und Jurymitglied bei der Übergabe der Urkunde. Im Mittelpunkt stand dabei die Station "DAVID" für akut internistisch erkrankte Patienten mit Nebendiagnose Demenz, wie die Klinik am 24. November mitteilte.
Damit Patienten mit Demenz einen sicheren Krankenhausaufenthalt erleben und das Risiko von Stürzen oder Behandlungsabbrüchen reduziert wird, hat das Ev. Krankenhaus Alsterdorf zahlreiche Schritte unternommen. Dazu zählen unter anderem ein besonderes Raumkonzept zur besseren Orientierung auf Station "DAVID" sowie vorbereitende Schulungen für Mitarbeitende aller Fachbereiche im Umgang mit Menschen mit Demenz.
Zudem gebe es einen Handlungsleitfaden ("Wahrung der Patientenautonomie in Diagnostik und Therapie"), der Mitarbeitende und Angehörige darüber informiert, wie der Wille des Patienten wahrgenommen und berücksichtigt werden kann, auch wenn er aufgrund seiner Demenz im Ausdruck eingeschränkt ist.
Die Zahl hochbetagter Patienten mit Nebendiagnose Demenz im Krankenhaus steige und werde in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter zunehmen, hieß es. Kliniken seien jedoch häufig noch nicht auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patienten eingestellt. Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf wurde in den vergangenen drei Jahren von der Robert Bosch Stiftung in der Entwicklung zur demenzsensiblen Klinik gefördert. Die Arbeit auf Station "DAVID" wird im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung durch das Institut für Medizinsoziologie am Universitätsklinikum Eppendorf evaluiert.
Berlin (epd). Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat für das Jahr 2017 erneut den Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe ausgelobt. Die Ehrung werde bereits zum fünften Mal vergeben, teilte der Verein am 28. November in Berlin mit. Zu gewinnen sind 10.000 Euro.
Der Wettbewerb richtet sich den Angaben nach an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich mit innovativen Entwicklungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse älterer Menschen beschäftigen. Es können Masterarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften oder andere bedeutende wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Geriatrie, Gerontologie, Pflege- und Therapiewissenschaft eingereicht werden.
Schirmherrin ist Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Der Preis wird bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Vereins am 14. Juni 2017 in Berlin übergeben. Er geht auf einen Nachlass der Stifterin Cäcilia Schwarz zurück.
Berlin (epd). Die neu gegründete Organisation "Gewerkschaft für Ehrenamt und Freiwillige Arbeit" (Gefa) ruft zum Internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember Freiwillige in Berlin zum "Warnstreik" auf. Vor allem ehrenamtliche Mitarbeiter von Einrichtungen, die Konsequenzen von Sozialumbau und -abbau in Berlin abfederten, sollten ihre Tätigkeiten kurzzeitig niederlegen, erklärte die Organisation am 29. November in Berlin.
Aktivisten der Gefa kündigten zugleich eine Fahrraddemonstration an, die von Kreuzberg zum Deutschen Theater in Stadtmitte führt. Dort wird am Nachmittag der Deutsche Engagementpreis feierlich verliehen.
Das Ehrenamt habe Konjunktur, komme gut an und werde durch viele Preise geehrt. Unerwähnt blieben aber die politischen Bedingungen, die das Engagement notwendig machten, kritisierte die Gefa. "Wir streiken, weil wir nicht dafür zuständig sind, sozialstaatliche Lücken zu füllen", hieß es.
Die Organisation verlangte, alle Menschen in Deutschland, auch Flüchtlinge, hätten ein Anrecht auf soziale Grundversorgung durch den Staat. Dazu gehöre das Recht auf gesundheitliche Versorgung, auf eine angemesse Wohnung, auf Arbeit, Bildung und kulturelle Teilhabe. Solche Leistungen über ehrenamtliche Arbeit abzudecken, sei eine "brüchige Variable". Eine Versorgung nach menschenrechtlichen Standards durch Freiwillige und Spenden sei "strukturell unmöglich".
Die neu gegründete Gefa versteht sich als Vernetzungs-Plattform für Ehrenamtliche und wendet sich gegen die "Inanspruchnahme des Ehrenamts durch den Staat". Freiwillige könnten Mitglied werden, "aber ohne Mitgliedsbeitrag". Die Gefa suche aber auch den Kontakt zu "echten" Gewerkschaften.
Kassel (epd). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel machte in einer am 29. November verhandelten Gerichtsverhandlung deutlich, dass es auch unter dem neuen Vorsitz von BSG-Präsident Rainer Schlegel der bisherigen Rechtsprechung weiter folgen will. Danach müssen die Krankenkassen die häusliche Krankenpflege so vergüten, dass die ambulanten Pflegedienste die Versorgung der Versicherten gewährleisten und ihre Beschäftigten "anständig" entlohnen können, wie der BSG-Präsident wörtlich sagte.
Im konkreten Rechtsstreit schlossen nun der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe in Niedersachsen, der Caritasverband der Diözese Osnabrück und mehrere Krankenkassen, darunter die AOK Niedersachsen, einen Vergleich auf Widerruf. Sie erklärten sich zu neuen Gesprächen über die Vergütung der häuslichen Krankenpflege für das Streitjahr 2009 bereit.
Die Fronten zwischen den Parteien über eine angemessene Vergütung der häuslichen Krankenpflege sind seit Jahren verhärtet. Bis heute ist für jedes Jahr die Bezahlung der häuslichen Krankenpflege strittig.
Die klagenden Pflegedienstverbände verlangten für das Jahr 2009 eine Vergütungserhöhung um 5,9 Prozent. Wegen der schlechten Bezahlung der häuslichen Krankenpflege verschlechterten sich auch die Arbeitsbedingungen. Dies führe dazu, dass man nicht genügend Pflegekräfte findet, argumentierten die Verbände. Damit sei die Versorgung der Patienten mit häuslicher Krankenpflege gefährdet.
Die Krankenkassen wollten dagegen nur 1,41 Prozent mehr Geld zahlen. Dies entsprach der Steigerung der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten sogenannten Grundlohnsumme. Dabei handelt es sich um die Summe aller beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, für die Krankenversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Die Steigerung nach der Grundlohnsumme sei gesetzlich vorgeschrieben, erklärte die AOK Niedersachsen. Dies diene dazu, die Kassenbeiträge stabil zu halten.
Wegen des Streits entschied schließlich eine Schiedsperson, die die von den Kassen angebotene Anhebung der Vergütung um 1,41 Prozent bestätigte. Die Beitragssatzstabilität müsse gewahrt werden. Das Landessozialgericht Niedersachsen beließ die Vergütung für die häusliche Krankenpflege in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 bei 1,41 Prozent und hob sie für das vierte Quartal um 5,64 Prozent an.
Während zahlreiche Verbände, darunter auch die Diakonie, sich schließlich mit den Kassen auf einen Vergleich einigten, zogen die beiden klagenden Landespflegeverbände, die 88 ambulante Pflegedienste vertreten, zum BSG.
In der Verhandlung machten die Kasseler Richter am 29. November deutlich, dass sich zwar grundsätzlich die Erhöhung der Vergütung nach der Grundlohnsumme richten müsse. Doch ebenso müsse die Versorgung der Versicherten gewährleistet sein. Sei diese gefährdet, müssten die Kassen mehr als die Steigerung der Grundlohnsumme zahlen. Der pauschale Verweis der Kassen auf die Beitragssatzstabilität reiche nicht aus.
Der Senat verwies auch auf sein Urteil vom 23. Juni 2016, in dem es um die Tariflöhne für die häusliche Krankenpflege in Hessen ging. Danach müssen ambulante Pflegedienste in der häuslichen Krankenpflege gezahlte Tariflöhne mit einkalkulieren können. Werden die Tariflöhne tatsächlich gezahlt, können Krankenkassen höhere Vergütungssätze nicht mit dem Argument verweigern, dass eine Tariflohnerhöhung unwirtschaftlich ist und die Beitragsstabilität gefährdet wird.
Um eine höhere Vergütung als die Grundlohnsumme zu erhalten, müssen die Pflegeverbände aber auch mit harten Zahlen belegen, dass die Versorgungssicherheit tatsächlich gefährdet ist, forderte das BSG im aktuellen niedersächsischen Rechtsstreit. Konkrete Belege hatten weder die Krankenkassen oder die Schiedsperson verlangt, noch haben die Kläger diese von sich aus vorgelegt.
Auf Vorschlag der obersten Sozialrichter einigten sie die Parteien schließlich auf einen Vergleich, der bis 15. Dezember 2016 widerrufen werden kann. Darin verpflichten sich Kassen und Pflegeverbände, in erneute Vergütungsverhandlungen einzutreten. Die Verbände legen die Betriebs- und Kostenstruktur einer repräsentativen Auswahl an Pflegediensten vor, die die stark gestiegenen Personalkosten belegt. Nur so könne eine höhere Vergütung über der Grundlohnsumme und eine Gefährdung der Patientenversorgung begründet werden, erklärte der 3. BSG-Senat.
Az.: B 3 KR 7/16 R
Az.: B 3 KR 26/15 R und B 3 KR 25/15 R (BSG-Urteile vom 23. Juni 2016 zur Pflege in Hessen)
Karlsruhe (epd). Eine muslimische Erzieherin darf in einer kommunalen Kita grundsätzlich ein Kopftuch tragen. Allein vom Tragen des religiösen Kleidungsstücks gehe noch kein unzulässiger werbender oder missionierender Effekt aus, erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem am 28. November veröffentlichten Beschluss. Ein generelles Kopftuchverbot verstoße daher gegen die im Grundgesetz geschützte Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ähnlich hatte das Gericht bereits am 27. Januar 2015 zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen entschieden und entsprechende Vorschriften für verfassungswidrig erklärt.
Im jetzt entschiedenen Fall hatte eine muslimische, in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg beschäftigte Erzieherin geklagt. Die Frau hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, ihr Kopftuch während der Arbeit abzulegen. Der Arbeitgeber erteilte ihr daraufhin eine Abmahnung und berief sich auf das Kopftuchverbot in den geltenden baden-württembergischen Vorschriften. Demnach durften keine politischen oder religiösen Bekundungen abgegeben werden, die Zweifel an der Neutralität der Einrichtung wecken können.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hielt die Abmahnung für rechtmäßig. Die Erzieherin habe das Kopftuchverbot bewusst und dauerhaft verletzt. Da das islamische Kopftuch eine besondere religiöse Bedeutung habe, stelle das Tragen auch eine religiöse Bekundung dar, die das Neutralitätsgebot des Staates verletze.
Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf. Die Erzieherin sei mit den früheren baden-württembergischen Vorschriften in ihrer Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verletzt worden. Die Frau habe weder missionierend ihre Arbeit verrichtet, noch habe sie den Kita-Frieden oder die Neutralität der Einrichtung beeinträchtigt. Sie habe lediglich ein Kopftuch getragen. Eine allein abstrakte Gefahr reiche für ein Verbot nicht aus.
Das Tragen eines Kopftuches durch einzelne Erzieherinnen stelle auch noch keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben dar, betonten die Verfassungsrichter. Das islamische Kopftuch sei in Deutschland vielmehr üblich und "spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider". Menschen mit einem anderen Glauben hätten keinen Anspruch darauf, vom Anblick anderer religiöser oder weltanschaulicher Symbole verschont zu werden.
Az.: 1 BvR 354/11
Az.: 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10 (Kopftuch-Beschlussteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2015)
Karlsruhe (epd). Ist die Mutter eines Vermieters an Demenz erkrankt, ist dies allein noch kein Grund für eine Mietkündigung wegen Eigenbedarfs. Eine Eigenbedarfskündigung "auf Vorrat" ist nicht zulässig, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 28. November veröffentlichten Beschluss. Es müsse "ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung" bestehen, betonten die Karlsruher Richter.
Damit bekam eine Mieterin einer Einzimmerwohnung aus Landsberg am Lech recht. Der Frau wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt. Der Vermieter gab an, dass seine pflegebedürftige Mutter an Demenz erkrankt sei und diese nun die Wohnung "dringend benötigt".
Doch als die Frau Ende August 2012 auszog, blieb die Wohnung leer. Die Mutter des Vermieters zog nicht ein. Sie starb zwei Jahre später. Die Mieterin verlangte daraufhin Schadenersatz in Höhe von 23.642 Euro für die infolge des Umzugs entstandenen Kosten. Das Landgericht wies diesen Anspruch zurück. Der Vermieter habe einen Grund für den Eigenbedarf gehabt.
Der BGH hob diese Entscheidung auf und verwies das Verfahren zurück. Die Mieterin habe Zeugen benannt, nach denen die Mutter nie in die Wohnung einziehen wollte. Ob die Mutter tatsächlich ausziehen wollte, habe das Landgericht nicht geprüft.
Ohne ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung sei eine Eigenbedarfskündigung aber nicht möglich, so der BGH. Der Grund für die Mietkündigung wegen Eigenbedarfs sei nicht plausibel dargelegt worden, entschied der BGH.
Az.: VIII ZR 300/15
Kassel (epd). Niedergelassene Ärzte dürfen nach einem Gerichtsurteil nicht während ihrer Sprechstundenzeiten streiken und Patienten vor der verschlossenen Tür stehenlassen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Kassenärzte im Rahmen ihrer Präsenzpflicht zur Versorgung der Kranken verpflichtet, urteilte am 30. November das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Geklagt hatte der Allgemeinmediziner Werner Baumgärtner, Chef der baden-württembergischen Ärztevereinigung Mediverbund. Dem Verbund gehören nach eigenen Angaben rund 13.000 Hausärzte, Fachärzte und Ärztenetzwerke an. Nach Auffassung von Baumgärtner müssen auch niedergelassene Ärzte ein Streikrecht haben. Das gesetzliche Verbot des Ausstandes verstoße gegen Grund- und Menschenrechte, argumentiert er.
Konkret hatte der Arzt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg darüber informiert, dass er und fünf weitere Kollegen sich im Oktober und November 2012 in einem zweitägigen Warnstreik befinden und ihre Praxen schließen würden. Auf diese Weise wollte er nicht nur das Streikrecht gerichtlich überprüfen lassen, Ärzte sollten auch die Möglichkeit erhalten, mehr Druck auf Krankenkassen und KVen für eine höhere Vergütung ausüben zu können.
Das BSG stellte jedoch klar, dass das Vertragsarztrecht kein Streikrecht für Ärzte vorsehe. Niedergelassene Ärzte seien verpflichtet, während der Sprechstundenzeiten für ihre Patienten da zu sein. Damit Ärzte angemessen vergütet werden, habe der Gesetzgeber die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen geschaffen. KVen und Krankenkassen könnten dabei eine angemessene Vergütung aushandeln, befand das Gericht.
Im Streitfall könnten Schiedsämter Konflikte lösen. Auf diese Weise würden die Versorgungssicherheit der Patienten und die angemessene Vergütung der Patienten sichergestellt. Dieses Verfahren sei nicht zu beanstanden, entschied das BSG. Baumgärtner zeigte sich enttäuscht. Er erklärte, dass er das Urteil vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen wolle.
Az.: B 6 KA 38/15 R
München (epd). Eine Flüchtlingsfamilie, die sich zum Schutz vor Abschiebung in einem Kirchenasyl befindet, hat Anspruch auf Leistungen des Sozialhilfeträgers für Ernährung und Körper- und Gesundheitspflege. Ein Kloster, das die Familie aufgenommen hat, hat sich damit noch nicht bereiterklärt, sämtliche Kosten zu übernehmen, entschied das bayerische Landessozialgericht (LSG) in einem am 24. November in München veröffentlichten Beschluss.
Im konkreten Fall sollte eine aus dem Kosovo stammende Familie mit vier Kindern nach der Ablehnung ihres Asylantrags abgeschoben werden. Doch die Flüchtlinge entzogen sich der Abschiebung und suchten Schutz in einem Kloster.
Der Sozialhilfeträger stoppte jegliche Zahlungen an Asylbewerberleistungen an die Familie. Nach dem Gesetz seien Leistungen nicht zu gewähren, wenn der erforderliche Lebensunterhalt bereits anderweitig gedeckt wurde. Dies sei hier der Fall, da das Kloster freiwillig für Nahrung sowie für die Körper- und Gesundheitspflege aufkomme.
Die Familie verhalte sich zudem rechtsmissbräuchlich. Sie habe sich mit dem Kirchenasyl der Abschiebung und damit der staatlichen Rechtsordnung entzogen und wolle dann auch noch Leistungen beanspruchen.
Das LSG entschied, dass zumindest vorläufig die Familie Anspruch auf Leistungen für Ernährung sowie Körper- und Gesundheitspflege habe. Das Kloster sei nur die Verpflichtung eingegangen, Unterkunft zu gewähren. Andere Leistungen würden nur im Rahmen der Nothilfe gewährt.
Die Familie verhalte sich auch nicht "rechtsmissbräuchlich". Denn das Kirchenasyl stelle für die Abschiebung kein Vollzugshindernis dar. Die Behörden würden lediglich das Kirchenasyl achten, "ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein". Damit haben die Flüchtlinge zumindest Anspruch auf eingeschränkte Leistungen zur Deckung ihres physischen Existenzminimums, entschied das LSG.
Az.: L 8 AY 28/16 B ER
Essen (epd). Eine alleinerziehende Mutter aus Düren hat keinen Anspruch auf eine komplette finanzielle Unterstützung für eine übergroße Wohnung. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) in Essen am 24. November in einer Grundsatzentscheidung, wie das Gericht mitteilte.
In dem Fall hatte eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern geklagt, die seit einigen Jahren Hartz-IV-Leistungen bezieht. Der Jobcenter Düren hatte nicht die volle Kaltmiete der Familie übernommen, da die Wohnung nach Ansicht der Behörde mit 130 Quadratmetern unangemessen groß und über 200 Euro zu teuer sei. Angemessen seien allenfalls eine Wohnungsgröße von 95 Quadratmeter und ein Quadratmeterpreis von 5,65 Euro, hieß es.
Zwar war es der Familie gelungen, sich mit einem Nebenjob der Mutter und mit Unterhaltszahlungen finanziell über Wasser zu halten, dennoch hatte die Frau mit der Klage höhere Unterkunftskosten erstrebt. In diesem Zusammenhang musste geprüft werden, ob das seit Januar 2013 vorhandene Konzept des Kreises Düren zur "Ermittlung der angemessenen Bedarfe der Unterkunft" den rechtlichen Anforderungen entspricht, die das Bundessozialgericht für derartige Konzepte aufgestellt hat. Das LSG Nordrhein-Westfalen bejahte dies jetzt. Sowohl die Berechnung der angemessenen Kaltmiete als auch die Berechnung der durchschnittlichen Betriebskosten seien zulässig, hieß es. Auch die Wohnungsgröße sei für vier Personen mit 95 Quadratmeter zutreffend bestimmt worden.
Az.: L 7 AS 723/16
Stuttgart (epd). Hartz-IV-Bezieher dürfen wohnungslos bleiben. Jobcenter können sie nicht per Bescheid verpflichten, sich eine Wohnung zu suchen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 24. November bekanntgegebenen Urteil. Weigert sich der Wohnsitzlose, eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, verstößt ein daraufhin erlassener Bescheid zur Wohnungssuche gegen das Selbstbestimmungsrecht des Hilfebedürftigen,
Damit bekam ein 60-jähriger wohnsitzloser Hartz-IV-Empfänger recht, der im Bodenseeraum lebt. Der Mann übernachtet nach eigenen Angaben seit 2010 in einem offenen Pritschenwagen. Das Jobcenter hatte sich in der Vergangenheit geweigert, die Kosten für die Kfz-Versicherung und eine Heizkostenpauschale als Unterkunftskosten zu übernehmen. Ein offener Pritschenwagen sei nicht als Unterkunft geeignet, ein "Mindestmaß an Privatsphäre" werde mit dem Fahrzeug nicht gewährleistet. Das LSG hatte dies in einem Urteil vom 10. Mai 2016 auch bestätigt.
Die Behörde wollte den Hartz-IV-Bezieher nun allerdings per Eingliederungsvereinbarung zur Wohnungssuche bewegen. Denn ohne Dach über den Kopf sei er nur schwer in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Als der Mann die Wohnungssuche verweigerte und weiter in seinem Fahrzeug leben wollte, verpflichtete das Jobcenter ihn per Bescheid, sich eine Bleibe zu suchen.
Das LSG entschied, dass das Jobcenter mit seiner verpflichtenden Wohnungssuche "das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht" des Hartz-IV-Beziehers verletzt. Ein Hartz-IV-Bezieher dürfe nicht ohne Weiteres in einem Eingliederungsverwaltungsakt zur Wohnungssuche verpflichtet werden. Denn eine Eingliederungsvereinbarung sei nach dem Gesetz nur auf "die Eingliederung in den Arbeitsmarkt" gerichtet.
Auch wenn sich mit einer Wohnung die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen, fehle "für die Verpflichtung zur Wohnungssuche das erforderliche, unmittelbar arbeitsmarktbezogene Moment", erklärten die Stuttgarter LSG-Richter.
Az.: L 9 AS 4164/15
Az.: L 9 AS 5116/15 (Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 10. Mai 2016)
Lüneburg (epd). Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hält Abschiebungen von Asylbewerbern nach Ungarn für unzulässig. Die Richter wiesen einen Berufungsantrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zurück, das einen Asylbewerber aus dem Kosovo gemäß dem sogenannten Dublin-Verfahren nach Ungarn überstellen wollte, wie das Oberverwaltungsgericht am 29. November mitteilte. Das Asylverfahren in Ungarn weise "systemische Mängel" auf, urteilten die Richter. Der Kosovare müsse damit rechnen, dort unmenschlich oder erniedrigend behandelt zu werden.
Dem Asylbewerber drohe bei einer Rücküberstellung nach Ungarn eine Haft ohne individuelle Prüfung von Haftgründen. Die Haftbedingungen in den ungarischen Asylhaftanstalten ließen erhebliche Mängel und Missstände erkennen. Es sei auch nicht auszuschließen, dass Dublin-Rückkehrer dort ohne inhaltliche Prüfung ihrer Asylanträge weiter nach Serbien abgeschoben würden. Auch dort gebe es kein Asylverfahren, das eine inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe garantiere.
Der alleinstehende Kosovare war 2013 über Ungarn nach Deutschland eingereist und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Antrag jedoch ab und ordnete die Abschiebung des Mannes nach Ungarn an. Der Asylbewerber klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Hannover und bekam Recht.
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts bestätigte die Sicht der hannoverschen Richter. Das Bundesamt kann nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Az.: 8 LB 92/15
Berlin (epd). Der alte und neue Präsident der Arbeiterwohlfahrt bezeichnete seine erneute Wiederwahl als ein "überwältigendes Ereignis". Zu seinen Stellvertretern wurden Thomas Beyer, Rudi Frick, Iris Spranger und Michael Scheffler gewählt.
Der 72-jährige Schmidt, der bis 2005 langjähriger Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion war, engagiert sich besonders für das Thema Wertegebundenheit des Verbandes: "Die Werte der AWO sind unsere DNA. Sie sind die Klammer zwischen unserer fast 100-jährigen Vergangenheit und unserer Zukunft."
Der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sagte zu der Wahl: "Ich freue mich auch im Namen meiner Vorstandskollegin Brigitte Döcker, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden des Präsidiums und dem gesamten Präsidium weitergeführt werden kann."
Unter dem Motto "Solidarität für alle. Die AWO" fand vom 25. bis zum 27. November in Wolfsburg die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt statt. Das oberste Beschlussorgan der AWO setzt sich nach einem festgelegten Schlüssel aus gewählten Delegierten des Gesamtverbandes, den Mitgliedern des Präsidiums, dem Vorstand, einem Mitglied des Bundesjugendwerkes und Beauftragten der korporativen Mitglieder zusammen. Die alle vier Jahre tagende Bundeskonferenz nimmt u. a. Rechenschaftsberichte entgegen, wählt das Präsidium, verabschiedet Anträge und legt die Arbeitsschwerpunkte fest. Ihre Beschlüsse sind für den Gesamtverband bindend.
Johannes Ruland (76), Vorsitzender der Gold-Kraemer-Stiftung, ist für sein jahrzehntelanges soziales Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet worden. Ruland setze sich in eindrucksvoller Weise für eine inklusive Gesellschaft ein, erklärte NRW-Sozialminister Rainer Schmeltzer (SPD) bei der Verleihung des Ordens am 25. November in Frechen. Der ehemalige Manager wirke nicht nur seit mehr als 40 Jahren ehrenamtlich im Vorstand der Kraemer-Stiftung mit, sondern engagiere sich auch in der Stiftung Lebenshilfe und im Kuratorium des Deutschen Behindertensportverbandes. Die 1972 von dem Unternehmerehepaar Paul und Katharina Kraemer gegründete Gold-Kraemer-Stiftung fördert Projekte für behinderte, arme, alte und kranke Menschen. Ruland ist seit 2007 deren Vorstandsvorsitzender.
Jonas Sewing (32) wird im nächsten Jahr neues Mitglied der Geschäftsführung des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses in Speyer. Der Amtsantritt ist für April vorgesehen. Sewing folgt auf den langjährigen Geschäftsführer Werner Vogelsang, der sein Amt noch bis 31. März 2017 ausübt. Vogelsang ist seit 2004 einer von zwei Geschäftsführern des Krankenhauses, zuletzt neben Wolfgang Walter, dem Sprecher der Geschäftsführung. Der gebürtige Bielefelder Sewing arbeitet seit Jahresbeginn bei den Diakonissen. Er absolvierte ein Masterstudium im Bereich Medizinmanagement in Essen. Auslandserfahrungen sammelte er als Assistent der Geschäftsführung in einem Tuberkulose-Programm in Namibia. Zuletzt war er von 2012 bis 2015 als Assistent der Geschäftsführung im Martin-Luther-Krankenhaus in Bochum tätig, das wie die Speyerer Klinik Mitglied im Clinotel-Krankenhausverband ist.
Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Kinderhospiz, ist am 28. November mit dem Leuchtturm-Preis der Stiftung Ravensburger ausgezeichnet worden. Der mit 12.000 Euro dotierte Preis ging an sie für ihr Engagement für das spendenfinanzierte Sorgentelefon "Oskar". Kraft hat die 24-Stunden-Hotline für unheilbar kranke Kinder und deren Angehörige ins Leben gerufen und betreibt sie gemeinsam mit rund 30 ehrenamtlichen Mitarbeitern. Der Leuchtturm-Preis wird jedes Jahr für "vorbildliches Engagement im Sektor familiäre, institutionelle oder ehrenamtliche Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen" vergeben.
Karl-Heinz Schröter, Brandenburgs Innenminister, hat am 30. November, in Saarbrücken den "Abschiebekoffer" der Flüchtlingsorganisation "Jugendliche ohne Grenzen" erhalten. Die jungen Flüchtlinge wählten ihn zum "Abschiebeminister 2016". Mit dem Negativpreis zeichneten sie ihn für seine Asylpolitik aus. Er erhielt die "Auszeichnung" für unangekündigte, nächtliche Abschiebungen, mangelnden Schutz in Flüchtlingsunterkünften und Abschiebeversuche von schwangeren Frauen. Schröters "Abschiebekoffer" enthält den Angaben zufolge ein "One-Way-Ticket" nach Afghanistan sowie eine schusssichere Weste.
Werner Heer, 27 Jahre lang aktiv als Werkstattrat, ist in Dülmen mit dem goldenen Ehrenzeichen des Deutschen Caritasverbandes ausgezeichnet worden. "Ohne das große Engagement von Werner Heer wären wir heute nicht hier", sagte Josef Lüttig, Vorsitzender der Konferenz der Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Seit 1990 hatte der gebürtige Sauerländer die Treffen der Werkstatträte der Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderungen aus NRW und Niedersachsen organisiert und koordiniert. Heers Aufgaben übernimmt nun Marie-Luise Schulze-Jansen.
Markus Beck sitzt ab 2017 als einer von zwei Arbeitgebervertretern in der Regionalkommission Bayern der Arbeitsrechtlichen Kommission. Er ist Geschäftsführer des Caritasverbandes für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt sowie der Caritas regio gGmbH. Als zweiten Vertreter bestimmte der Diözesan-Caritasverband seinen Bereichsleiter Verwaltung, Matthias Ohlms. Die Dienstnehmer wählten erneut Martin Pickel, Lehrer an der Josef-Mayr-Nusser Fachakademie für Sozialpädagogik in Baiersdorf. Neu in das Gremium kommt Frank Raapke, Rettungsassistent beim Malteser Rettungsdienst in Nürnberg. Pickel vertritt wie bisher die Dienstnehmer auch in der Bundeskommission. Die neue Amtsperiode der Kommission beginnt 2017 und dauert vier Jahre.
Petra Grimm-Benne, Sozialministerin in Sachsen-Anhalt, hat die Marie-Juchacz-Plakette der Arbeiterwohlfahrt erhalten. Gemeinsam mit den "langjährigen und hochverdienten Mitgliedern" Erika Lotz, Friedhelm Merkentrup und Horst Moser wurde die SPD-Ministerin auf der AWO-Bundeskonferenz am 26. November in Wolfsburg für ihr Engagement geehrt. Grimm-Benne ist seit 2006 Vorsitzende des AWO-Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Erika Lotz war jahrelang auf der AWO-Bundesebene aktiv, sie gehörte von 1994 bis 2005 der SPD-Bundestagsfraktion an. Horst Moser ist seit fast 40 Jahren in der AWO im Saarland aktiv, seit 16 Jahren als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes. Friedhelm Merkentrup unterstützte den AWO-Bundesverband jahrelang vor allem als Finanzexperte.
Dagmar Kaselitz (57) hat am 30. November ihr Amt als Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern angetreten. Die ehemalige Landtagsabgeordnete wird künftig unter anderem mit den zahlreichen Initiativen im Land, die mit Fragen der Integration von Flüchtlingen beschäftigt sind, zusammenarbeiten. Kaselitz sei die ideale Besetzung für diese Position, sagte Integrationsministerin Stefanie Drese (SPD): "Sie versteht es hervorragend, Probleme anzupacken und auf Menschen zuzugehen." Kaselitz lebt in Penzlin. Von Januar 2014 bis Herbst 2016 war sie Abgeordnete des Landtages und unter anderem Sprecherin für Integrations- und Migrationspolitik der SPD-Fraktion.
Dezember
7.12. Dortmund:
Praxisseminar "Jahresabschluss der Werkstätten"
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH
Tel.: 0251/922080
www.curacon.de/fachtagungen
7.12. Stuttgart:
Seminar "Das Wichtigste aus Hartz IV - SBG II-Basics"
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 07961/959-881
www.akademiesued.org
8.12. Köln:
Seminar "Anhang und Lagebricht"
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.:02203/8997-221
www.solidaris.de
9.12. Berlin:
Forum "Monetäre Leistungen für Familien mit Kindern - Strategien zur Weiterentwicklung"
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980650
www.deutscher-verein.de
9.-11.12. Berlin:
Seminar "Begegnung mit dem Eigenen und dem Anderen. Sexuelle Bildung und Interkulturalität"
des Instituts für Sexualpädagogik
Tel.: 0261/1330637
www.isp-dortmund.de
14.-16-12. Hannover:
Seminar "Case Management im Migrationsdienst der Caritas"
der Fortbildungs-Akademie der Caritas
Tel.: 0761/2001700
www.fak-caritas.de
15.-16.12. Heidelberg:
Seminar "Kommunikation und therapeutisches Methodentraining bei psychischen Erkrankungen"
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 07961/959881
Januar
13.1. Köln:
Schulung "Kinder vor (sexueller) Gewalt schützen"
des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln
Tel.: 0221/2010273
www.fortbildung-caritasnet.de
16.-17.1. Moritzburg:
Seminar "Teambildung und Teambindung - Gruppenprozesse in der WfbM"
der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung
Tel.: 035207/84350
www.diakademie.de
16.-17.1. Mainz:
"Fachwoche Schwangerenberatung 2017"
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
www.fak-caritas.de
16.-20.1. Freiburg:
Seminar "Projektmanagement - Effektiv planen und erfolgreich zusammenarbeiten"
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
www.fak-caritas.de
20.1. Kassel:
Tagung "Gesundheitsbezogene Aufgaben in der Eingliederunghilfe - Herausforderungen für Dienste und Einrichtungen"
des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe
Tel.: 030/83001377
www.beb-ev.de
25.-26.1. Berlin:
13. contec Forum "Ambulant und stationär - wie wächst zusammen, was zusammen gehört?"
der Unternehmensberatung contec GmbH
Tel.: 0234/452730
25.-27.1. Papenburg
Seminar "Gemeinsam Nachhaltigkeit begreifen. Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Freiwilligendiensten"
der AWO Bundesakademie
Tel.: 030/263090
www.awo-bundesakademie.org