Ausgabe 48/2017 - 02.12.2016
Berlin (epd). Der Bundestag hat am 1. Dezember in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD die neuen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger und die Sozialhilfe verabschiedet. Er billigte die Beträge ab dem kommenden Jahr einschließlich der Leistungen für Asylbewerber. Auf Antrag der Linksfraktion wurde über den Gesetzentwurf namentlich abgestimmt. Die Linke und die Grünen stimmten fast geschlossen gegen die Neuregelung.
Die Hartz IV-Leistungen werden im Durchschnitt um acht Prozent angehoben. Am stärksten steigen sie für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren. Erwachsene Singles erhalten ab Januar 409 Euro, fünf Euro mehr als dieses Jahr, Partner je 368 Euro. Kindern bis 13 Jahre stehen 21 Euro mehr und damit monatlich 291 Euro zu. Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 311 Euro fünf Euro mehr. Kleinkinder erhalten weiterhin 237 Euro.
Bei den Asylbewerbern gibt es Abstriche bei den Barleistungen. Aufwendungen für die Instandhaltung der Wohnung und die Stromkosten werden künftig als Sachleistungen erbracht. Daher sinkt der Sozialhilfesatz für alleinstehende Asylbewerber von derzeit 354 auf 332 Euro, bei Paaren auf 299 Euro. Es wird zugleich ein Ehrenamtsfreibetrag eingeführt. Engagieren sich Asylbewerber beispielsweise in Vereinen, dürfen sie eine Pauschale von bis zu 200 Euro im Monat behalten, ohne dass der Betrag auf ihre Sozialleistungen angerechnet wird.
Die Opposition und die Sozialverbände kritisierten die Berechnung der Hartz-IV- und Sozialhilfe-Regelsätze. Viele notwendige Ausgaben würden nicht berücksichtigt und der Bedarf kleingerechnet.
Die Regelsätze müssen alle fünf Jahre neu berechnet werden, wenn die Ergebnisse der jeweils jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegen. Sie gelten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien sowie für Sozialhilfe-Empfänger und, mit Abzügen, auch für Asylbewerber. Aus der EVS werden die Einkünfte und Ausgaben der unteren 15 Prozent (Singles) bis 20 Prozent (Familien) der Haushalte ermittelt. Auf Basis dieser Daten werden die Regelsätze berechnet. Die jüngste EVS stammt aus dem Jahr 2013. Insgesamt wurden laut Statistischem Bundesamt 60.000 Haushalte befragt.