Ausgabe 48/2017 - 02.12.2016
Düsseldorf (epd). Von tarifvertraglichen Regelungen für flexiblere Arbeitszeiten profitieren einer Studie zufolge bisher Unternehmen stärker als Beschäftigte. Aus betrieblicher Sicht sei das Flexibilitätspotenzial der Bestimmungen sehr hoch, hieß es in der am 28. November in Düsseldorf veröffentlichten Erhebung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Dagegen könne keine Rede sein von einer flächendeckenden und wirksamen tariflichen Regulierung von Arbeitszeitoptionen, die den Interessen der Beschäftigten Rechnung tragen.
Unter dem weit verbreiteten Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten verstünden Arbeitgeber in der Regel etwas anderes als Beschäftigte, hieß es in der Studie. So würden viele Unternehmen ihr Personal bei Bedarf gern länger arbeiten lassen, ohne auf Vorgaben wie den Achtstundentag oder Mindestruhezeiten Rücksicht nehmen zu müssen. Aus Arbeitnehmersicht wäre es dagegen wünschenswert, die Arbeitszeit besser an die eigenen Bedürfnisse anpassen zu können.
Laut einer Analyse in 23 Tarifgebieten könnten sich die Unternehmen über mangelnde Spielräume nicht beklagen, erklärte die Stiftung. So gebe es "sehr große betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Lage und Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit" etwa durch eine zeitlich begrenzte Verlängerung von Arbeitstagen auf bis zu zehn Stunden und von Wochenarbeitszeiten bis 50 Stunden. Ähnliches gelte für Überstunden, für die zum Teil überhaupt keine tarifliche Einschränkung und ansonsten "mehr oder weniger weit gefasste Grenzen" gebe.
Ein obligatorischer Freizeitausgleich sei in lediglich zwei Branchen vorgeschrieben - und auch dort nur, soweit die betrieblichen Belange dies zuließen, hieß es. Auch Wochenendarbeit ist der Auswertung zufolge nur in wenigen Bereichen tariflich wirksam eingegrenzt.