sozial-Politik

Pflege

Bundestag verabschiedet drittes Gesetz zur Pflegereform



Städte und Gemeinden sollen mehr für die Pflege tun. Der Bundestag beschloss am 1. Dezember in Berlin das letzte von drei Gesetzen zur Pflegereform in dieser Wahlperiode. Es soll dazu führen, dass die Kommunen enger mit den Pflegekassen zusammenarbeiten, damit die Angebote für ältere Menschen zum tatsächlichen Bedarf am jeweiligen Ort passen. Außerdem geht die Koalition mit dem Gesetz stärker gegen Abrechnungsbetrug in der Pflege vor. Die Opposition warf der Koalition vor, zentrale Probleme nicht anzugehen.

Mit dem Gesetz werden Empfehlungen aus einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe umgesetzt. Danach sollen die Kommunen künftig eine stärkere Rolle bei der Koordination der Pflege-Angebote am Ort übernehmen. Die Pflegekassen werden ihrerseits dazu verpflichtet, sich an der regionalen Planung in Pflegekonferenzen zu beteiligen.

Das Gesetz eröffnet Städten und Gemeinden zunächst fünf Jahre lang die Möglichkeit, selbst Pflegestützpunkte einzurichten. 60 Modell-Kommunen sollen die Pflege-Beratung ganz in die eigene Hand nehmen können.

Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz erhalten die Krankenkassen zudem das Recht, Pflegedienste zu überprüfen, die häusliche Krankenpflege leisten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf jüngste Fälle von Abrechnungsbetrug bei Beatmungspatienten. Auch bei einem Verdacht auf fehlerhafte Abrechnungen sollen die Pflegekassen künftig eine Prüfung einleiten.


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