Ausgabe 17/2016 - 29.04.2016
Genf, Berlin (epd). Es müssen nicht immer Gurken, Kartoffeln oder Tomaten sein: Wenn alles so läuft, wie es sich die Schweizer Städte Genf, Basel und Zürich vorstellen, so wird es dort sehr bald eine völlig neue Art des Gärtnerns geben. Dann nämlich werden sich Menschen in landwirtschaftlichen Kooperativen zusammenschließen, gemeinsam Hanf anbauen und ernten - und die getrockneten Marihuanablüten gemeinsam konsumieren. Und zwar völlig legal.
Was zunächst abenteuerlich klingt, ist tatsächlich so gemeint: Konsumenten sollen den vernünftigen Umgang mit der Droge Cannabis lernen - und zwar, indem sie zuerst die Pflanze Hanf kennenlernen. "Viele Konsumenten kennen die Logik der Produktion nicht. Das wollen wir ändern", sagt Sandro Cattacin, Soziologe an der Universität Genf und Mitglied einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mehrerer Schweizer Städte. Im Auftrag von Basel, Genf und Zürich haben Cattacin und seine Kollegen ein Konzept für ein Pilotprojekt ausgearbeitet. Es sieht vor, dass in den Städten insgesamt rund 2.000 Menschen solchen Vereine beitreten und den Hanf vom Samen bis zum Joint begleiten dürfen.
Die Projekte sind ihrerseits noch einmal unterteilt in Untergruppen: Teilweise sollen sie sich an Erwachsene wenden, die ihren Konsum im Griff haben, teilweise aber auch an voll- und minderjährige Menschen in Risikogruppen. Die Risikogruppe unterliegt größeren Restriktionen. Beispielsweise sollen ihre Mitglieder nicht in den Vereinsräumen konsumieren dürfen.
Mehr Rechte haben den Plänen zufolge die Menschen ohne Abhängigkeitsprobleme: "Uns schwebt ein Setting vor wie in der Vinothek. Dort kommt man rein und lässt sich beraten, welcher Wein zu welcher Situation passt. Und lernt so den Umgang mit Wein", sagt Cattacin. Mit Cannabis müsse das nicht anders sein. Zudem soll auf diese Weise den Dealern das Geschäft kaputt gemacht werden.
Neben Genf, Basel und Zürich war in der Städtegruppe zunächst auch Bern vertreten, aber dort ist man ausgeschert - jedoch nicht komplett, stattdessen versucht sich die Stadt demnächst an einem Projekt zum Cannabisverkauf in Apotheken. Vier Städte im Alleingang - eine Kleinstaaterei, wie sie in der Schweiz oft vorkommt.
In diesem Fall ging es aber nicht anders, denn seit dem Jahr 2008 ist die Tür für eine landesweite Cannabislegalisierung zu: Damals lehnten die Wähler einen solchen Vorschlag in einer Volksabstimmung ab. "Es gibt in der Schweiz ziemlich große Denkunterschiede zwischen Städten und ländlichen Regionen. Deswegen haben mehrere Städte eigene Initiativen gestartet", sagt Sandro Cattacin. Wenn sie damit gute Erfahrungen machen, könnten noch mehr Städte ähnliche Projekte einführen.
Eine solche Cannabis-Legalisierung durch die Hintertür scheint in Deutschland undenkbar - aber was ist mit einer Entscheidung auf Bundesebene? Harald Terpe, drogenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, verweist darauf, dass seine Partei bereits einen Gesetzentwurf für ein sogenanntes Cannabiskontrollgesetz vorgelegt habe. "Ein reguliertes und kontrolliertes System für Anbau, Handel und Abgabe von Cannabis ermöglicht einen wirksamen Jugend- und Verbraucherschutz", sagt Terpe.
Ein geregelter Verkauf in Fachgeschäften sichere die ausschließliche Abgabe an Erwachsene, außerdem die Produktqualität sowie die Aufklärung über Konsumrisiken, Beratungs- und Therapieangebote durch geschulte Verkäufer, betont Terpe. Das bringe eine Entkriminalisierung der Konsumenten und trockne den Schwarzmarkt aus.
Dem widerspricht Maria Michalk, drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, entschieden. "Projekte, die allgemein auf eine Legalisierung von Cannabisprodukten abzielen, gehen in die falsche Richtung", sagt sie.
Genf, Berlin (epd). In Deutschland ist der Besitz von Cannabis verboten, nicht aber der Konsum. Das kann etwa wichtig werden bei einem Drogentest, aus dem keine Rückschlüsse gezogen werden dürfen auf den Besitz von Cannabis.
Im Allgemeinen wird der Besitz von Cannabis strafrechtlich jedoch nicht verfolgt, wenn es sich dabei um eine "geringe Menge" handelt. Diese unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Fällen sind es sechs Gramm, in Berlin sind es 15 Gramm. Allein: Es handelt sich hier um gängige Praxis der Staatsanwaltschaften, einen Rechtsanspruch auf Einstellung des Verfahrens gibt es nicht. In jedem Fall wird dem ertappten Konsumenten die Droge abgenommen.
Der medizinische Gebrauch von Cannabis ist dagegen zulässig, allerdings nicht in Form von Haschisch oder Marihuana, sondern nur in Pillenform in verschreibungspflichtigen Medikamenten. Ausnahmegenehmigungen, auf deren Basis Cannabisblüten gekauft werden dürfen, sind aber möglich.
Schwerkranke, deren Schmerzen sich durch Cannabis lindern lassen, dürfen Hanf im Einzelfall selbst anbauen. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein wirksames und bezahlbares Medikament nicht zur Verfügung steht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Anfang April entschieden (AZ: 3 C 10.14).
Bonn (epd). "Ihr Kind ist dumm", bekam Monika Lehmann wenige Wochen nach der Einschulung ihres Sohnes Leon (Namen geändert) zu hören. "Wir lernen das A wie Apfel und er erzählt etwas von Atomkraft", klagte die Lehrerin. Also ließ die Mutter ihren Sohn von einem Schulpsychologen testen. Das Ergebnis: Leon ist alles andere als dumm. Er ist hochbegabt.
"Wir machen die Erfahrung, dass viele hochbegabte Kinder in der Schule durchs Raster fallen", sagt die Sprecherin des Hochbegabten-Vereins Mensa, Eva Kalbheim. Und nicht nur das: Eine neue Studie der Universität Duisburg-Essen zeigt, dass Hochbegabte auch als Erwachsene oftmals auf Vorbehalte stoßen. Mensa will deshalb für die positive Rolle von Hochbegabten in der Gesellschaft werben.
Etwa zwei Prozent der Deutschen haben einen Intelligenzquotienten über 130 und gelten damit als hochbegabt. Diese weit überdurchschnittlich intelligenten Menschen würden häufig belächelt oder wegen ihrer besonderen Fähigkeiten und Interessen als arrogant abgestempelt, erklärt Kalbheim. Zwei Drittel der normal begabten Bevölkerung unterstellen Hochbegabten außerdem emotionale und soziale Defizite. Das ergab eine Ende März veröffentlichte repräsentative Studie der Universität Duisburg-Essen.
Dabei zeigten wissenschaftliche Untersuchungen, dass hochbegabte Menschen in sozialer und emotionaler Hinsicht nicht signifikant auffälliger seien als durchschnittlich Intelligente, betont Studienleiterin Tanja Gabriele Baudson. In den Detailbereichen, in denen es Unterschiede gebe, fielen diese sogar eher zugunsten der Hochbegabten aus.
Dennoch gebe es in der Gesellschaft Klischees von Hochbegabten, die einfach nicht auszurotten seien, stellt Baudson fest. Es herrsche das Bild vom genial verschrobenen Eigenbrötler vor. Der weitaus größte Teil der Hochbegabten sei aber ganz normal sozial integriert und verlebe auch eine reibungslose Schulzeit.
Allerdings liegt das nach Ansicht der Psychologin in der Regel nicht an guter Förderung in der Schule. Die erfolgreichen Hochbegabten schafften es einfach, außerhalb des Unterrichts genügend Anregung und Beschäftigung zu finden, um die Unterforderung in der Schule zu kompensieren, sagt die Expertin für Hochbegabtenforschung. So konnte auch Leon mit Hilfe seiner Eltern doch noch in eine erfolgreiche Schullaufbahn starten. Er wechselte noch im ersten Schuljahr auf eine Montessorischule, wo seine besondere Begabung anerkannt und gefördert wurde.
Bei zwölf bis 15 Prozent der Hochbegabten gelinge das allerdings nicht, sagt Baudson. Sie scheiterten daran, dass ihre besonderen Fähigkeiten nicht erkannt und dementsprechend auch nicht unterstützt würden. Manche dieser intelligenten Kinder endeten dann sogar als Schulversager.
Nach Baudsons Ansicht brauchen hochbegabte Kinder in der Schule ebenso besondere Förderung wie Kinder mit Handicap: "Es ist nicht zu verstehen, warum Hochbegabte aus der Inklusionsdebatte herausgehalten werden." Auch Mensa-Sprecherin Kalbheim fordert: "Die Erkennung und Förderung von Hochbegabten müsste in der Lehrerausbildung ebenso ein Baustein sein wie die Förderung von Lernschwachen."
Dass Hochbegabte in der Inklusionsdebatte in Deutschland kaum eine Rolle spielen, liegt möglicherweise auch an ihrem schlechten Image. "Der Elite-Begriff hat in Deutschland historisch bedingt durch die Nazi-Zeit ein Geschmäckle," vermutet Kalbheim. In den USA gelte es dagegen gesellschaftlich als Auszeichnung, dem internationalen Hochbegabten-Verein Mensa anzugehören.
Die rund 12.500 Mitglieder der deutschen Sektion haben sich auf die Fahnen geschrieben, auch hierzulande das Image von Hochbegabten zu verbessern und deren positive Rolle in der Gesellschaft hervorzuheben. Deshalb unterstützt der Verein unter anderem Schulen mit Materialien zur Hochbegabtenförderung und vergibt jährlich Ehren-Preise an Persönlichkeiten und Initiativen, die Intelligenz zum Wohle der Allgemeinheit nutzen. In diesem Jahr werden die Initiative foodsharing.de sowie der Verein Arbeiter-Kind bedacht, der Kinder aus Nicht-Akademiker-Familien beim Studium unterstützt. Außerdem wird der Schweizer Historiker und Friedensforscher Daniele Ganser gewürdigt.
Frankfurt a.M. (epd). Das schönste Erlebnis hat ihr Deutschland schon beschert: Der Christopher Street Day. "Wow, was für eine Erfahrung!", sagt Doreen Ssemwogerere und schwelgt in der Erinnerung an die Lesben- und Schwulenparade im Juli 2015. "Ich habe niemals auch nur davon geträumt, Teil von so etwas zu sein." Der Weg bis dahin war für die 28-Jährige unendlich steinig. Und er ist noch nicht zu Ende.
Doreen Ssemwogerere ist lesbisch. Homosexualität ist in Uganda verboten - so wie in 75 Ländern der Welt. Viele Lesben, Schwule und Transsexuelle fliehen deshalb nach Europa, um Diskriminierung, Verfolgung, Gefängnis oder im Extremfall einer Ermordung oder der Todesstrafe zu entgehen.
"Homosexualität kann je nach Herkunftsland ein Asylgrund in Deutschland sein", sagt die Mannheimer Anwältin Kirsten Striegler. Aber es ist schwierig, tatsächlich Asyl zu erhalten. Auch, weil sich viele Flüchtlinge schwertun, bereits im ersten Kontakt mit den Behörden über ihren Fluchtgrund und ihre Erfahrungen zu sprechen. "Wenn sie ihre Homosexualität aber nicht sofort vortragen, wird ihnen nicht mehr geglaubt", weiß Striegler, die mehrere homosexuelle Asylsuchende vertritt. Viele Flüchtlinge haben den Staat als Gefahr erlebt, sie müssen erst Vertrauen fassen.
Diana Horn von der Lesbenberatungsstelle LeTRa in München, die derzeit 17 lesbische Flüchtlinge betreut, betont: "Diese Verfahren setzen voraus, dass die Geflohenen schlüssig und chronologisch ihre Erlebnisse erzählen können." Die Frauen seien jedoch durch ihre Verfolgungsgeschichte schwer traumatisiert, da sei dies kaum möglich. "Und wie bitte will man beweisen, dass man lesbisch ist?"
Doreen Ssemwogerere weiß es, seit sie 15 ist, wie sie erzählt. Seitdem habe sie immer wieder fliehen müssen: Vor ihrem Onkel, der ihr das Lesbischsein durch Vergewaltigungen austreiben wollte, vor dem Bruder ihrer Freundin, der sie krankenhausreif schlug. Als eine Freundin mit anderen Schwulen und Lesben in einer Zeitung geoutet wurde, fiel eine wütende Meute über sie her.
In vollständiger Verzweiflung habe sie einen letzten Ausweg gesucht: Sie ging zur Polizei. "Der Polizist sagte mir, ich hätte Glück, dass ich bei ihm gelandet sei, jeder andere hätte mich festgenommen, schickte mich weg und sagte, ich solle bloß nie wiederkommen." So habe sie keinen anderen Ausweg mehr gesehen als die Flucht. "Ich wollte nicht fort aus Uganda, dort war alles, was ich kannte." Aber sie habe keine Kraft mehr gehabt, um so weiterzuleben.
Doch obwohl Doreen Ssemwogereren in München ihren Fluchtgrund genannt und ihre Erfahrungen geschildert hat, wurde ihr Asylantrag abgelehnt. Begründung: "Staatliche Stellen tolerieren keine Übergriffe nicht-staatlicher Akteure gegen Homosexuelle."
Neela Ghoshal von Human Rights Watch ist empört: "Auf die Polizei können Homo- und Transsexuelle in Uganda in keiner Weise zählen", sagt die Expertin in Nairobi. "Im Gegenteil, es kommt immer wieder vor, dass Schwule, Lesben und Transgender festgenommen werden." Sie würden manchmal Monate im Gefängnis festgehalten, um dann ohne Anklage freigelassen zu werden. Es gebe auch immer wieder gewalttätige Übergriffe staatlicher Sicherheitskräfte. Uganda gilt als eines der homophobsten Länder der Welt.
Jacob Dawalibi hatte mehr Glück: Er ist als Bürgerkriegsflüchtling anerkannt - aber nicht wegen seiner Homosexualität. Der 19-jährige Syrer kam mit seinem Freund Samir Albardan (Namen geändert) im November aus Damaskus nach Deutschland.
Auch wenn Jacob Dawalibis Homosexualität während des Asylverfahrens keine Rolle spielte, die Flucht bestimmte sie doch. "Ich hatte die ganze Zeit Angst." Der 25-jährige Samir erzählt, sie hätten zwar niemandem gesagt, dass sie ein Paar sind. "Aber weil wir immer zusammen waren, vermuteten es die anderen Flüchtlinge." Sie seien beleidigt und angegriffen worden.
Auch in Deutschland gingen die Probleme weiter. "Sobald die anderen Flüchtlinge in den Unterkünften rausgefunden haben, dass wir ein Paar sind, wurden wir beschimpft, sogar auf der Toilette", schildert Samir. Schließlich nahm sie eine Helferin bei sich zu Hause auf, weil sie nicht länger in der Massenunterkunft bleiben konnten.
"Für die Flüchtlinge sind die Erstaufnahmeeinrichtungen wie ein Spießrutenlauf", sagt Stephan Jäkel von der Schwulenberatung Berlin. "Sie sind Diskriminierung, Anfeindungen oder Gewalt ausgesetzt, oder sie müssen befürchten, geoutet zu werden." Allein von August bis Dezember habe die Schwulenberatung in der Hauptstadt 95 Gewaltvorfälle gegen homosexuelle Flüchtlinge erfasst, die meisten geschahen in der Unterkunft. Deshalb haben Aktivisten in einigen Städten wie Berlin, Dresden und Nürnberg Unterkünfte ausschließlich für homosexuelle Flüchtlinge gegründet.
Samir und Jacob haben mittlerweile eine eigene Wohnung in Mainz. "Ich wollte nur ohne Angst leben, sein, wer ich bin", sagt Jacob Dawalibi. Aber er befürchte immer noch, seine Familie könne erfahren, dass er schwul ist. Deshalb meiden sie den Kontakt zu anderen Syrern.
Nicht nur die Unterkünfte, auch die Übersetzer in den Verfahren sind häufig ein Problem. "Manche Dolmetscher erzählen es unter Landsleuten herum, wenn sich ein Asylsuchender geoutet hat", sagt Anna Koddenbrock vom Zentrum "Rat & Tat" in Bremen. Anwältin Striegler musste bereits einen Wechsel erwirken, weil ihr Mandant vom Dolmetscher respektlos behandelt wurde. Auch von Mangel an Wissen und Sensibilität bei deutschen Behördenmitarbeitern berichten Helfer und Flüchtlinge immer wieder.
Doreen Ssemwogerere hofft, dass sie doch noch in Deutschland bleiben kann, ihre Anwältin hat gegen die Ablehnung des Asylgesuchs geklagt. "Ich kann nicht einmal darüber nachdenken, zurück zu müssen." Es sei sehr hart - vor allem die Ungewissheit. "Aber ich lebe von Tag zu Tag".
Berlin (epd). Das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderten ein eigenständigeres Leben ermöglichen soll, ist nach langem Ringen auf dem Weg in die Gesetzgebung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sprach am 28. April in Berlin von einer der "größten sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode". Viele Millionen Menschen würden davon profitieren. Das Gesetz befindet sich inzwischen in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Mit dem Bundesteilhabegesetz will die Bundesregierung die UN-Behindertenkonvention umsetzen. Die verlangt, dass die Hilfe für Behinderte nicht nur als Fürsorge gewährt wird, sondern als Chance zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe begriffen wird. Nach dem neuen Gesetz sollen behinderte Menschen beispielsweise selbst wählen dürfen, wo und wie sie wohnen. Der Bezug von Sozialleistungen soll außerdem nicht mehr an die Wohnform gekoppelt werden, sondern sich am jeweiligen individuellen Bedarf ausrichten.
Ein zentraler Punkt ist auch die oft kritisierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Behindertenhilfe, die bislang als Sozialleistung gilt. Die sogenannte Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung soll ab 2020 gänzlich von den sogenannten Fachleistungen getrennt werden, hieß es.
Bis dahin soll es Verbesserungen in mehreren Schritten geben. Bereits ab 2017 sollen der Einkommensfreibetrag um 260 Euro, der Vermögensfreibetrag auf 25.000 Euro angehoben werden. Ab 2020 soll ein Vermögensfreibetrag von 50.000 Euro gelten - bislang liegt dieser bei gerade einmal 2.600 Euro.
Teil des Gesetzes ist zudem ein "Budget für Arbeit", über das Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes erhalten können, wenn sie jemanden mit Behinderung einstellen. Damit soll ermöglicht werden, dass mehr Menschen auch außerhalb von Behindertenwerkstätten eine Beschäftigung finden. Von den Gesetzesänderungen profitieren nach Angaben des Bundessozialministeriums rund 16,8 Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen sowie 7,5 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungen.
Berlin (epd). Das geplante Behindertengleichstellungsgesetz muss Experten zufolge noch nachgebessert werden. Doch gehe das Vorhaben in die richtige Richtung, betonten die Sachverständigen in einer Anhörung des für Arbeit und Soziales am 25. April in Berlin.
Gegenstand der Erörterungen waren der Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Gesetzes sowie zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, in denen sich beide Fraktionen für eine stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit starkmachen. Der Entwurf der Bundesregierung enthält zahlreiche Vorgaben zum barrierefreien Bauen und barrierefreien Informationsangeboten für den Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung.
Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte, dass im künftigen Gleichstellungsgesetz Regelungen zur leichten Sprache aufgenommen werden sollen. Kritisch sei jedoch, dass das Gesetz sich zu stark auf die Belange von Menschen mit Sinnesbehinderungen konzentriere und die Belange der Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung nicht genügend berücksichtige, beklagte Fix.
"Die geplanten Regelungen für eine verpflichtende Barrierefreiheit bei Bauten der Bundesverwaltung und der Sozialleistungsträger sind ein Fortschritt. Aber sie müssen für die Privatwirtschaft generell und selbstverständlich auch auf der Landesebene gelten", fordert der Deutsche Behindertenrat. Das sei zwingend, damit künftig Menschen mit Behinderung vor weniger Hürden stünden, hieß es.
Torsten Mertins, Vertreter des Deutschen Landkreistages, begrüßte das vorgesehene Schlichtungsverfahren. Es soll künftig Verbandsklagen, die sich gegen einen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet werden und auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen. Ihm fehle allerdings eine realistische Finanzierungseinschätzung für die Umsetzung der Vorgaben zur leichten Sprache, sagte Mertins.
Andreas Bethke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband kritisierte den Gesetzentwurf vor allem mit Blick auf die fehlende Verpflichtung der Privatwirtschaft. Es sei eine gesetzliche Regelung nötig, die gewerbsmäßige Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Internet dazu verpflichte, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie grundsätzlich für alle Menschen nutzbar seien, merkte Bethke an.
Ähnlich argumentierte Volker Sieger vom Sozialverband VdK Deutschland. Er bezeichnete den Entwurf als "Spartengesetz" für öffentliche Träger. Das Instrument der Zielvereinbarung tauge nicht dazu, Barrierefreiheit auch im Privatsektor durchzusetzen, sagte er. Positiv bewertet wurde dieses Instrument dagegen von Robert Richard, Vertreter des Arbeits- und Sozialministeriums Sachsen-Anhalt. Zielvereinbarungen könnten durchaus Impulse bei der Entwicklung von Barrierefreiheit auch bei den Privaten auslösen, sagte er.
Berlin (epd). Die Bundesregierung will vom kommenden an Jahr die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verbessern. Nach dem Gesetzentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sollen in den Kommunen zusätzliche Pflegestützpunkte gegründet werden. Ziel ist ein möglichst flächendeckendes Netz. Die Finanzierung sollen nach dem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zu jeweils einem Drittel Kommunen oder Länder, Krankenkassen und Pflegekassen tragen.
"In den vergangenen Jahren hat sich mehr und mehr gezeigt, dass es Verbesserungspotenzial bei der Pflege vor Ort, insbesondere in Bezug auf Koordination, Kooperation und Steuerung gibt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Ziel der Reform sei, dass Pflegebedürftige und deren Angehörigen schneller und besser das Angebot finden, das sie in ihrer Situation brauchen. Nicht nur am Anfang der Pflegebedürftigkeit, sondern während ihrer gesamten Dauer solle den betroffenen Familien ein fester Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Außerdem soll es "Beratung aus einer Hand" geben, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben könnten. Dazu soll Pflegebedürftigen auch die Einstellung von Haushaltshilfen erleichtert werden, die die Pflegekassen mitfinanzieren. Oft wüssten die Betroffenen jedoch nicht, wie sie die Helfer finden könnten, die sie bei den Haushaltarbeiten unterstützen.
Mit dem Gesetz soll die Betreuung durch ambulante Pflegedienste insgesamt verbessert werden. Deshalb sollen die Pflegekassen verpflichtet werden, sich an regionalen Gremien zu beteiligen, die sich mit Fragen der Versorgung vor Ort befassen. Wenn etwa aufgrund eines Fachkräftemangels in einer Region Unterversorgung droht, könnten diese Gremien, denen Kommunen, Kassen und Pflegeanbieter angehören, frühzeitig gegensteuern.
Das dritte Pflegestärkungsgesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten und ist Teil der großen Pflegereform der Bundesregierung. Zuvor muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz war im November 2015 verabschiedet worden. Zentrale Aspekte wie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der auch Demente und psychisch Kranke einbezieht, sowie die Einführung von fünf Pflegegraden, die die bisherigen drei Pflegestufen ablösen, treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Berlin (epd). Die Bundesregierung hat vor, ein bundesweites Transplantationsregister zu schaffen. Damit solle die Organspendenpraxis transparenter werden, teilte der Bundestag am 25. April in Berlin. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt jetzt dem Parlament zur Beratung vor. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll in diesem Jahr in Kraft treten.
In dem Register sollen transplantationsmedizinische Daten zentral gebündelt werden. Die Novelle solle dazu beitragen, die transplantationsmedizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern und weiterzuentwickeln, heißt es seitens der Regierung.
Derzeit werden diese Daten nur dezentral gespeichert. Während des Verfahrens werden nach unterschiedlichen Vorgaben Daten zum Organspender, zum Spenderorgan, zum Organempfänger, zum Vermittlungsverfahren sowie zur Transplantation, Behandlung und Nachsorge des Empfängers und des lebenden Spenders gespeichert. Mit dem neuen Gesetz sollen diese Daten nun an einer Stelle zusammengeführt und überprüft werden.
Das Transplantationsregister soll laut Regierung künftig etwa Informationen darüber geben, welches Spenderorgan zu welchem Empfänger am besten passt und damit auch dazu beitragen, die Kriterien für Wartelisten und die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln.
In einer unabhängigen Vertrauensstelle werden die personenbezogenen Daten verschlüsselt, bevor sie an das Register gehen. Die Transplantationsregisterstelle und die Vertrauensstelle werden vom Datenschutzbeauftragten der Regierung kontrolliert, hieß es. Die Daten verstorbener Organspender werden im Register dauerhaft gespeichert. Die Daten der Empfänger und der lebenden Organspender dürfen nur dann übermittelt dauerhaft gespeichert werden, wenn Spender und Empfänger vorher eingewilligt haben.
Derzeit warten mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, wobei die gespendeten Organe bei weiten nicht ausreichen, um allen Patienten zu helfen. Nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten an einigen deutschen Kliniken soll mit dem Gesetz auch das Vertrauen in die Organspende wieder gestärkt werden. Infolge der Skandale war seit 2012 die Zahl der Organspender deutlich zurückgegangen.
Köln (epd). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Gesundheitsexperten und Mediziner wollen den Impfschutz gegen Masern verbessern. Es gebe immer noch Impflücken in allen Altersstufen, erklärten Bundesgesundheitsministerium, Robert-Koch-Institut (RKI) und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am 25. April. gemeinsam zur Europäischen Impfwoche. Die Masern-Impfquoten hätten sich in den meisten Bundesländern zwar erneut leicht verbessert, das Ziel der Weltgesundheitsorganisation WHO erreiche Deutschland aber noch nicht.
Die für eine Ausrottung der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent werde in Deutschland bislang nur in einzelnen Ländern erreicht, hieß es. Im Jahr 2014 hatten deutschlandweit nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maßgebliche Masern-Impfung erhalten. 2013 lag die Impfquote bei 92,6 Prozent. Zudem würden viele Kinder zu spät gegen die hochansteckende Virenerkrankung geimpft. Im Alter von 24 Monaten haben erst 71 Prozent der Kinder die zweite Masern-Impfung erhalten, wie RKI-Präsident Lothar H. Wieler erklärte.
Die Masernviren könnten zum Teil lange Infektionsketten auslösen, weil viele Jugendliche und junge Erwachsene gar nicht oder unzureichend geimpft seien, hieß es. Die Ständige Impfkommission am RKI empfehle die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit gar nicht oder nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Impfstatus unklar ist.
In den meisten Ländern ist die Erkrankung meldepflichtig. Auch in Deutschland sind Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod sowie der direkte oder indirekte Nachweis des Masernvirus meldepflichtig.
Düsseldorf (epd). Immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich. 2014 gab es rund sechs Millionen freiwillige Helfer in Vereinen, Gemeinden und anderen Organisationen, wie Familienministerin Christina Kampmann (SPD) am 22. April in Düsseldorf mitteilte. Das waren 41 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren, 6,4 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor. Sie sorgten mit ihrer Arbeit "für mehr Lebensqualität vor Ort und für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft", lobte die Ministerin.
Die Zahlen stammen ihren Angaben zufolge aus dem bundesweiten Freiwilligensurvey des Bundesfamilienministeriums. Danach engagieren sich Männer mit rund 43 Prozent etwas häufiger als Frauen mit rund 39 Prozent. In den Altersgruppen der 14- bis 29-Jährigen und der 50- bis 64-Jährigen liegen die Anteile der freiwillig Engagierten am höchsten. Während jeder zweite Befragte mit hohem Schul- und Berufsanschluss ehrenamtlich tätig war, war es bei Menschen mit niedrigem Bildungsniveau nicht einmal jeder vierte.
Für die Untersuchung waren 2014 bundesweit 28.690 Menschen in 30-minütigen Telefoninterviews befragt. Eine ausführliche Sonderauswertung der Landesdaten für NRW soll nach Angaben des Familienministeriums voraussichtlich im Sommer vorliegen.
Berlin (epd). Im Jahr 2015 gab es im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) insgesamt 51.100 erledigte Widersprüche gegen von Jobcentern verhängte Sanktionen. Das teilte die Bundesregierung laut Bundestag am 26. April in Berlin mit. Von den Widersprüchen wurden 18.600 ganz oder teilweise stattgegeben.
Sie reagierte mit diesen Angaben auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke. Erledigte Klagen gegen Sanktionen gab es demnach insgesamt 5.900, davon wurden 570 mit einem Urteil oder Beschluss ganz oder teilweise stattgegeben. Weitere 1.800 Fälle unter ganz oder teilweisem Nachgeben seitens der Jobcenter erledigt, heißt es in der Antwort der Regierung.
Die Angaben erhalten zudem Aussagen über neu verhängte Sanktionen, allerdings nur für das Jahr 2014. Danach gab es bundesweit gegen erwerbsfähige Leistungsbezieher etwa mehr als eine Million Sanktionen. Der ganz überwiegende Teil (738.000) entfielen dem Grunde nach auf Meldeversäumnisse beim Träger. Auf die Weigerung, Pflichten bei der Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen entfielen rund 103.000 Strafen. 118.000 Sanktionen verhängten die Jobcenter, weil sich die Leistungsbezieher weigerten, eine Fortbildung, einen Job oder eine Ausbildung anzutreten.
Dresden (epd). Sachsen und Bayern wollen sich im Bundesrat für die Verschärfung des Sexualstrafrechts einsetzen. Sexuelle Belästigung müsse ihrer Ansicht nach ein eigener Straftatbestand sein, erklärten Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Winfried Bausback (CSU) am 25. April in Dresden. Unerwünschte Berührungen, also zum Beispiel der Griff an Busen oder Hintern, sollten künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden können.
Hintergrund ist eine aktuelle Reform des Sexualstrafrechts, bei der es um einen verbesserten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Rechtsausschuss des Bundesrates beraten wird, reicht den beiden Justizministern aus Sachsen und Bayern aber nicht weit genug.
Gemkow und Bausback kritisieren, dass das "Grapschen" meist straffrei bleibt oder "bestenfalls" als Beleidigung geahndet werden kann, wie der sächsische Justizminister sagte. "Für die Betroffenen ist es schlicht nicht nachvollziehbar, wenn die Justiz diese Fälle als 'unerheblich' abtut", fügte Gemkow hinzu. Für ihn und seinen Amtskollegen sei klar, dass "der schnelle Griff in den Intimbereich" selbstverständlich keine bloße Unanständigkeit sei, sondern strafrechtlich verfolgt werden müsse.
Köln (epd). Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zieht eine positive Bilanz zur Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen. Die Jugendämter und Träger in NRW hätten sich seit der im November bundesweit eingeführten Regelung einer gleichmäßigen Verteilung auf alle Kommunen mit großen Einsatz ihrer neuen Aufgabe gestellt, erklärte LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr am 27. April in Köln. Es seien viele Plätze geschaffen worden, die von den Jugendämtern oft auch aktiv angeboten würden.
Nordrhein-Westfalen erreiche die nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel festgelegte Aufnahme zu 92 Prozent, hieß es. Die Sollquote liegt bei 14.309 aufzunehmenden minderjährigen Flüchtlingen, aufgenommen wurden 13.143. Damit liege NRW im Bundesländervergleich direkt nach Bayern - hier wurde das Soll von 10.470 mit 14.209 Flüchtlingen übertroffen. Aktuell leben in ganz Deutschland nach LVR-Angaben 67.500 junge Flüchtlinge, die ohne ihre Familien in Deutschland ankamen.
Seit dem 1. November 2015 werden minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, gleichmäßig auf Bundesländer und Kommunen verteilt. In Nordrhein-Westfalen organisiert dies die Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in NRW, die beim LVR angesiedelt ist.
Berlin (epd). Landkreise und Kommunen stehen einer Umfrage zufolge der Flüchtlingszuwanderung überwiegend positiv gegenüber. Lediglich neun Prozent der Befragten befürchteten mehr Risiken als Chancen, sagte der Chef des Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw), Jürgen Aring, am 28. April in Berlin bei der Präsentation der Umfrage "Flüchtlingskrise vor Ort 2016".
Der Verband hatte im März dieses Jahres Verantwortliche in 583 Kommunen und 71 Landkreisen befragt. Diese haben bislang zusammen etwa 425.000 Geflüchtete aufgenommen. Den Angaben zufolge handelt es sich um die größte kommunale Umfrage in Deutschland seit Beginn der starken Zuwanderung im Sommer 2015.
Als größte Chance in der Flüchtlingszuwanderung wird von 62 Prozent der befragten Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister der Weg zu einer "vielfältigen, weltoffenen" Kommune gesehen. Mit Abstand folgt der Abbau von Wohnungsleerständen (30 Prozent) sowie die Verbesserung der lokalen Ökonomie (26 Prozent).
Zugleich spricht sich laut dem Bundesverband die überwiegende Mehrheit für eine Wohnsitzzuweisung aus, wie sie von der Bundesregierung geplant ist. Vor allem strukturschwächere sowie ländliche Räume erhoffen sich dadurch eine Stärkung ihrer Region.
Allerdings wünschen sich die befragten Kommunalpolitiker deutlich mehr Unterstützung bei der Flüchtlingsintegration. Mehr finanzielle Zuwendungen von Bund, Land oder durch den interkommunalen Finanzausgleich erwarten demnach 53 Prozent. Unter den Großstädten teilten 70 Prozent diese Ansicht.
Als grundsätzliches Manko für die Bewältigung des Integrationsprozesses sehen die meisten Befragten das Fehlen wichtiger Informationen über die Flüchtlinge, insbesondere in den Bereichen Sprache, Bildung und berufliche Qualifikation. Gefordert werden zudem mehr Informationen durch übergeordnete Behörden, Leitfäden oder durch Befragungen der Geflüchteten.
Berlin (epd). Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind derzeit insgesamt 137.000 Flüchtlinge arbeitslos gemeldet. Das seien 70 Prozent mehr als noch vor einem Jahr, sagte BA-Vorstand Detlef Scheele am 27. April im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Bis zum Jahresende rechnet die Behörde nach seinen Angaben damit, dass bis zu 270.000 Flüchtlinge Arbeitslosengeld II beziehen.
Laut Scheele gibt es keine Konkurrenzsituation zwischen einheimischen Arbeitssuchenden und Flüchtlingen. Diese existiere allenfalls in einem kleinen Segment wie zum Beispiel dem Gastronomiegewerbe. Die BA erachte es als sinnvoll, den Spracherwerb von Flüchtlingen mit einer Berufstätigkeit zu verknüpfen, denn man wolle verhindern, dass die berufliche Perspektive der Flüchtlinge auf Helfertätigkeiten beschränkt bleibe.
Scheele betonte, dass die vollständige Integration eines anerkannten Asylbewerbers in den Arbeitsmarkt lange dauere. Für den Integrationskurs sowie zusätzlichen Sprachkurs mit anschließender Berufsausbildung müsse man mehr als fünf Jahre veranschlagen, sagte er.
Als problematisch bezeichnete Scheele er das nach wie vor mangelhafte Angebot an Sprachkursen und die Frage der Anerkennung beziehungsweise Bewertung von Berufsqualifikationen, für die es keine schriftlichen Nachweise gibt. Das in Deutschland vorhandene Berufsanerkennungsverfahren helfe hier nicht wirklich weiter. Deshalb arbeite die BA gerade mit Hochdruck am Aufbau eines Kompetenzerfassungssystems.
München/Bayreuth (epd). Als erstes Bundesland startet Bayern eine wissenschaftliche Untersuchung über die Auswirkungen der hohen Flüchtlingszahlen auf das Gesundheitssystem. Wie Ministerin Melanie Huml (CSU) am 24. April mitteilte, sollen für diese Feldstudie 1.600 ausgewählte Flüchtlinge befragt werden. Geklärt werden solle vor allem, welcher zusätzliche Bedarf an medizinischer Versorgung in Bayern besteht. Schwerpunkte seien dabei neben den Bereichen Kliniken und Geburtshilfe die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung, sagte Huml dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit ersten Ergebnissen werde im Jahr 2017 gerechnet. Ziel sei eine Prognose für die Jahre 2017 bis 2022.
Unter anderem will die Studie herausfinden, welches besondere Behandlungsangebot die Folgen von Krieg und Migration erfordern und wie sich die Versorgungslandschaft in Bayern darauf einstellen kann. Berücksichtigt würden bei der Feldstudie das Herkunftsland wie beispielsweise Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea, sowie Geschlecht und Altersstruktur, hieß es aus dem Ministerium. Bleibeperspektive und möglicher Familiennachzug seien weitere Kriterien.
Mit dem Gutachten wurde eine Bietergemeinschaft der Universität Bayreuth und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beauftragt. Federführend ist dabei Professor Eckhard Nagel, Leiter des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften (IMG) der Uni Bayreuth. Laut Ministerium ist das Projekt ein Teil des Sonderprogramms "Zusammenhalt fördern, Integration stärken" der Bayerischen Staatsregierung.
Hannover (epd). Werkstätten für behinderte Menschen müssen auch in Niedersachsen künftig für ihre Dienstleistungen oder Handelswaren grundsätzlich nur einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zahlen. "Damit hat das Bundesfinanzministerium eine Initiative und Forderung aus Niedersachsen aufgegriffen und umgesetzt", sagte der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) am 27. April. Mit einer Neufassung der Verwaltungsanweisung sei jetzt ein Streitpunkt beseitigt worden.
Nach Auskunft des Geschäftsführers der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Bernhard Lengl, hatte eine veränderte Auslegung durch die niedersächsische Oberfinanzdirektion für den Streit gesorgt. Anders als in den anderen Bundesländern sei in Niedersachsen in den vergangenen beiden Jahren bei 13 Werkstätten für manche Bereiche der volle Steuersatz von 19 Prozent erhoben worden. Dies galt zum Beispiel bei Dienstleistungen wie dem Betrieb von Cafés oder Lebensmittelmärkten, in denen die behinderten Menschen arbeiten.
Die Werkstätten forderten seitdem eine Klarstellung, sagte Lengl. "Wir sind dankbar dafür, dass das niedersächsische Finanzministerium sich dafür auf Bundesebene eingesetzt hat." Obwohl es in anderen Bundesländern keine vergleichbaren Probleme gegeben habe, hätten diese der Neufassung zustimmen müssen.
Finanzminister Schneider sagte, der alten Regelung habe ein überholtes und nicht mehr zeitgemäßes Verständnis über die Tätigkeiten der Werkstätten zugrunde gelegen. Lengl zufolge haben die Werkstätten ihr Angebot erweitert, um die Menschen mit Behinderungen arbeitsmarktnah zu beschäftigen. Der ermäßigte Steuersatz werde angewandt, weil die Beschäftigten der Werkstätten oftmals weniger leistungsfähig seien als andere Arbeitnehmer und zusätzlich Personal für die Betreuung benötigt werde.
Berlin (epd). Als Paul Böttcher 21 Jahre alt war, hatte er keine Lust mehr, bei seinen Eltern zu leben. Eine eigene Wohnung sollte her - aber das gestaltete sich in seinem Fall äußerst schwierig. "Drei Jahre habe ich nach einer passenden Wohnung gesucht", erzählt er. Er fand einfach nichts, was seinen Vorstellungen entsprochen habe. Böttcher ist Rollstuhlfahrer und pflegebedürftig - Menschen wie er leben eigentlich immer in Wohnheimen.
Doch das kam für ihn nicht infrage: "Ich wollte nicht mit so vielen Leuten zusammenwohnen", sagt Böttcher. Also wandte er sich an den Gesundheitspflegedienst Helle Mitte e.V. in Berlin. Der Verein betrieb bereits eine Wohngemeinschaft für behinderte Kinder.
Die Fachleute des Vereins fanden schließlich eine geeignete Wohnung für insgesamt acht Menschen mit Behinderung. Am 1. Dezember des vergangenen Jahres wurde die Wohnung in Berlin-Lichtenberg bezogen. Geschäftsführerin Karin Graff ist mit dem Ergebnis zufrieden: "Es funktioniert ganz gut. Inzwischen haben sich auch die Pfleger und Pflegehelfer darauf eingestellt, dass sie es hier nicht mit alten Leuten, sondern mit jungen Erwachsenen zu tun haben", sagt sie.
Zehn Mitarbeiter betreuen die Wohngemeinschaft im Schichtdienst rund um die Uhr, denn fast alle Bewohner können weder allein essen noch allein zur Toilette gehen. Vier der fünf Bewohner fahren jeden Morgen zur Arbeit in die Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung, eine bleibt zu Hause.
Die ehemalige Büroetage bietet Platz für acht Menschen, für die fehlenden drei Mitbewohner wollen die WG und ihre Helfer demnächst ein Casting veranstalten. Auch sonst können Paul Böttcher und seine Mitbewohner, so weit es geht, mitentscheiden: über das Essen ebenso wie über die Wohnungseinrichtung oder das nächste Ausflugsziel. "Als Max Geburtstag hatte, waren wir bowlen", erzählt Böttcher. "Wir sind gute Freunde geworden."
Luna Cosci, die ebenfalls seit Dezember hier wohnt, kann das bestätigen. "Es ist sehr unterhaltsam", sagt sie. Auch sie hat drei Jahre nach einer Wohnung gesucht. Eine Arbeitskollegin habe ihr einmal angeboten, in ihre Wohngemeinschaft einzuziehen. "Die hatten aber keine 24-Stunden-Betreuung", sagt sie. Also sei das nicht gegangen. "Für Menschen wie mich gibt es sonst nur Heime, aber die haben eher die Atmosphäre eines Krankenhauses", sagt Cosci.
Wohngemeinschaften für junge Menschen mit einem hohen Betreuungsbedarf sind nicht nur in Berlin, sondern bundesweit sehr selten. Wer sich auf die Suche begibt, wird meist nur in größeren Städten fündig, und auch dort nur vereinzelt. Es mangelt an Wohnungen, die rollstuhlgerecht sind oder zu einem entsprechenden Umbau taugen. Coscis Betreuerin Nancy Ludwig sagt: "Ich glaube, es fehlt ein wenig das Verständnis, dass diese Menschen auch ein Recht auf ein selbstbestimmtes und eigenes Leben haben." Dabei hätten die jungen Erwachsenen trotz ihrer körperlichen und teilweise kognitiven Einschränkungen natürlich die gleichen Bedürfnisse wie alle Menschen.
So wie eben Paul Böttcher, der selbst initiativ wurde, um eine für ihn passende Wohngemeinschaft zu finden. Was ihm jetzt noch Sorge bereite, sei die Tatsache, dass ihm trotz positivem Gutachten immer noch kein persönlicher Pflegeassistent bewilligt worden sei. Er komme deswegen nur selten nach draußen. Ansonsten ist er aber zufrieden: "Es ist schön, wenn die Eltern nicht mehr so hinter einem her sind", sagt der 25-Jährige.
Neuendettelsau (epd). Fünf Jahre hat Ursula Stebel durchgehalten. Dann konnte sie nicht mehr. Vor rund zehn Jahren hatte sie eine Diagnose bei ihrer Mutter aus der Bahn geworfen: Alzheimer. Fünf Jahre kümmerte sie sich zu Hause um ihre Mutter, bis es nicht mehr ging, zu aufreibend wurde - neben Arbeit, Privatleben, Haushalt.
Das Schlimmste neben der emotionalen und der körperlichen Belastung durch die kranke Mutter war das mangelnde, oft auch gar nicht vorhandene Verständnis, wie belastend die Situation für Stebel war. "Gib die Mutti doch ins Heim", sagten ihre Geschwister. Das aber konnte sie damals noch nicht. "Dann bist du selbst schuld", hieß es.
So wie Ursula Stebel (alle Namen der Betroffenen geändert) geht es vielen Angehörigen von Demenzkranken oder auch Ehrenamtlichen, die sich in dem Bereich engagieren. "Jeder hat schon mal was von Alzheimer oder Demenz gehört", sagt Schwester Christiane Schuh, Pflegefachkraft für Geronto-Psychiatrie bei der Diakonie Neuendettelsau. Aber wirklich tief gehe das Wissen nicht, oft gehe es nicht einmal über Vorurteile hinaus. "Vergesslichkeit ist oft das einzige, was die Menschen mit Alzheimer und Demenz in Verbindung bringen", sagt die Leiterin des Kurses "Edukation Demenz", mit dem betroffene Angehörige unterstützt werden sollen.
Entwickelt hat das Kursprogramm Sabine Engel. Ziel ist es, Angehörigen, Betroffenen und Ehrenamtlichen ein besseres Leben mit der Krankheit zu ermöglichen. Engel, die zwischen 2008 und 2013 die Professur für psychogerontologische Intervention am Institut für Psychogerontologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg innehatte, will den Teilnehmern verschiedene Aspekte näherbringen. Zum einen Infos über die verschiedenen Krankheitsbilder, deren Verläufe, Symptome und die Therapie, aber auch wie man mit Demenzkranken kommuniziert oder auch was es für Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige gibt.
"Oft fühlen sich die Angehörigen alleingelassen", sagt Christiane Schuh. Denn auch wenn Demenz kein Tabuthema mehr ist - im direkten sozialen Umfeld sind die Isolation und die Belastung für pflegende Angehörige enorm. Eine Erfahrung, die auch Isolde Korn gemacht hat. "Die Oma - also meine Schwiegermutter - hat seit zehn Jahren Demenz", sagt sie. Tagsüber pflegt sie die Frau, nachts arbeitet die selbstständige Unternehmerin dann die Berge auf ihrem Schreibtisch ab. Nie könne man die Schwiegermutter alleine lassen: "Ich kann nicht mal einkaufen oder zum Friseur, ohne eine Betreuung zu organisieren."
Viele Angehörige rieben sich auf bis zum Burn-out, sagt Expertin Schuh: "Es ist für viele Menschen nicht leicht, sich einzugestehen, dass sie nicht mehr alleine zurechtkommen." Die Diakonie Neuendettelsau etwa bietet neben Heimplätzen auch Tagesbetreuung für Demenzkranke an, damit die Angehörigen stundenweise entlastet werden. Aber auch das kann nicht jeder zulassen, betont Schuh.
Im Kurs bekommen die Angehörigen Tipps und Ratschläge für ihren Alltag: "Negative Gedanken zum Beispiel sind wenig hilfreich", erklärt Schuh: "Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie sagen: 'Jetzt hat er schon wieder die Einlage nassgemacht, kaum dass wir zehn Meter aus dem Haus sind! Das macht der immer!'" Denn Absicht stecke bei kaum einer Verhaltensweise von Demenz-Patienten dahinter: "Sie fangen mit dem Essen an, ohne zu warten. Sie sind fordernd, manchmal regelrecht unverschämt. Sie sind sehr direkt, haben ihre Gefühle nicht mehr unter Kontrolle." Das ist schwierig für die Betroffenen - und die Angehörigen.
Aber auch Experten können den Angehörigen zusetzen. Mechthild Fiedler erinnert sich an einen Besuch mit ihrem demenzkranken Mann bei einem Neurologen: "Ich war vollkommen überlastet, brauchte Hilfe und wollte mit dem Arzt über eine Betreuungsgruppe sprechen, bei der mein Mann am Nachmittag stundenweise einen Platz bekommen hätte." Der Arzt jedoch redete ihr ein schlechtes Gewissen ein: "Was wollen Sie ihrem Mann da antun?"
Frankfurt a.M. (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland hat in den vergangenen Jahren mehrfach zur Frage des Mindestlohnes sozialethisch Stellung bezogen. Bereits im Jahre 2009 veröffentliche die EKD eine von der Kammer für soziale Ordnung ausgearbeitete Argumentationshilfe zum Pro und Contra in Sachen Mindestlohn. Die abschließende Ziffer 20 dieses Textes bündelt die Argumente:
"Wägt man die Argumentationen gegeneinander ab, so lässt sich einerseits festhalten, dass ein allgemeiner staatlich definierter Mindestlohn in der Tat eine gewisse Sicherung vor Lohnverfall in den unteren Lohnbereichen wäre und, bei entsprechender Höhe, auch ein pragmatisch sinnvoller Bezugspunkt für die Lohnfindung sein könnte. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen einen Mindestlohn für gerecht hält. Die Einführung eines Mindestlohns hat offenbar auch Symbolkraft: sie könnte die Wertschätzung von Arbeit sichtbar und öffentlich stärken.
Allein durch einen Mindestlohn wäre aber andererseits Armut noch nicht besiegt, und auch die Umsetzung des Postulates, dass ein jeder und eine jede von seiner beziehungsweise ihrer Arbeit leben können muss, wäre dadurch keineswegs gewährleistet. Schon jetzt liegt der Durchschnittslohn der 'Aufstocker' über der Höhe des diskutierten Mindestlohns. Es gäbe also auch weiterhin viele denkbare Konstellationen, in denen vor allem Familien mit Kindern zusätzliche Transferleistungen benötigten. Im Blick auf eine nachhaltige Armutsbekämpfung bleibt deshalb die Investition in Infrastruktur zur Unterstützung von Familien entscheidend."
Die Chancen des gesetzlichen Mindestlohnes hat die 2015 veröffentlichte EKD-Denkschrift "Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt" herausgestellt:
"Selbstverständliches Ziel muss (…) bleiben, dass jeder Vollzeitbeschäftigte von seinem Einkommen auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2015 kann vielen Beschäftigten im Niedriglohnbereich ein höheres Erwerbseinkommen ermöglichen".
Leitend sind bei diesen Überlegungen das christliche Menschenbild und seine reformatorische Ausdeutung. Das biblische Zeugnis hält fest, dass Arbeit ein wesentlicher Bestandteil der menschlichen Existenz ist.
Dabei kommt menschliche Arbeit zunächst in einem weiten Sinne in den Blick, der die Erwerbsarbeit mit umfasst, aber eben nicht in ihr aufgeht. Das gilt es bei allen Überlegungen zur Erwerbsarbeit stets mit im Blick zu behalten, um nicht die gesellschaftliche Bedeutung jener Arbeit gering zu schätzen, die selber keine Erwerbsarbeit ist, aber die Voraussetzung dafür bildet, dass eine Gesellschaft überhaupt in die Lage versetzt wird, Erwerbsarbeit zu organisieren. Die Diskussion um den Mindestlohn grenzt an dieser Stelle an die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Auch im Falle der Erwerbsarbeit dient der gerechte Lohn nicht nur der finanziellen Sicherung des Überlebens, sondern ist Zeichen der Wertschätzung der Person. Der primäre Maßstab dafür, ob ein Lohn gerecht ist, ist nicht die Frage, ob der Lohn dem Markt, sondern ob er dem Menschen gerecht wird. Das folgt unausweichlich aus der Einsicht, dass nicht der Markt der Maßstab des Menschen, sondern der Mensch die maßgebende Größe für den Markt ist.
Mit dem Lohn wird nicht nur das physische Überleben der Person und ihre Existenz als Akteur auf dem Markt gesichert, sondern auch ihre soziale Einbindung in das gesellschaftliche Miteinander und ihre Teilhabe an den sozialen Gütern einer Gesellschaft "jenseits von Angebot und Nachfrage" (Wilhelm Röpke). Die Debatte um den Mindestlohn erfordert an dieser Stelle erkennbar die Klärung der Frage, welche Herausforderungen des menschlichen Zusammenlebens durch den Markt gelöst werden können und welche nicht.
Wo Arbeit und das gesellschaftliche Miteinander in einer Weise organisiert werden, dass eine Teilhabe aller am gesellschaftlichen Miteinander nicht möglich ist, liegen ethisch nicht akzeptable Deformationen der Gesellschaft vor. Hier ist dringender Handlungsbedarf gerade auch in der Organisation des Arbeitslebens geboten, den in früheren Zeiten nicht nur kirchliche Vertreter, sondern sogar maßgebliche politische Entscheidungsträger deutlich zu formulieren wussten. So zum Beispiel Franklin D. Roosevelt (1882-1945), der einstige demokratische US-Präsident:
"Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben. (…) Mit einem zum Leben ausreichenden Lohn meine ich mehr als das bloße Existenzminimum - ich meine Löhne, die ein anständiges Leben ermöglichen."
Eine die Existenz sichernde Entlohnung der Arbeit wird auch in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 als ein fundamentales Recht eines jeden Menschen angesehen. So heißt es im Artikel 23 dieser Erklärung: "Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen."
An diesem Punkt gibt es also erstaunliche Traditionen einer menschengemäßen Ausrichtung von Politik und Wirtschaft, die wieder in Erinnerung gerufen werden sollten. Da zudem evangelische und katholische Christen sich hier zumindest auf der Ebene der offiziellen kirchlichen Lehre erfreulich einig sind, eröffnen sich eigentlich Chancen für ein wirkungsvolles gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit:
"Wenn also auch immerhin die Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, insbesondere hinsichtlich des Lohnes, beiderseitig frei geschieht, so bleibt dennoch eine Forderung der natürlichen Gerechtigkeit bestehen - die nämlich, dass der Lohn nicht etwa so niedrig sei, dass er einem genügsamen, rechtschaffenen Arbeiter den Lebensunterhalt nicht abwirft.
Diese schwerwiegende Forderung ist unabhängig von dem freien Willen der Vereinbarenden. Gesetzt, der Arbeiter beugt sich - aus reiner Not oder um einem schlimmeren Zustande zu entgehen - den allzu harten Bedingungen, die ihm nun einmal vom Unternehmer auferlegt werden, so heißt das Gewalt leiden, und die Gerechtigkeit erhebt gegen einen solchen Zwang Einspruch" (Enzyklika "Rerum novarum" (übersetzt: neue Probleme, 1891).
Für beide Konfessionen ist nach biblischem Zeugnis die gerechte Entlohnung geleisteter Arbeit eine unausweichliche Forderung des Glaubens. In klassischer Formulierung: "Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert" (1. Timotheus 5,18).
Auch hier zeigt sich: Das biblische Zeugnis ist ein guter Orientierungspunkt für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch die Kirchen. Besonders leistungsstark und orientierungskräftig wird dieses Zeugnis jedoch vor allem dann, wenn es nicht nur punktuell an einzelnen Streitfragen der Organisation des gesellschaftlichen Miteinanders in den Diskurs eingebracht wird, sondern sich öffentlich als eine Deutung des gesellschaftlichen Ganzen zu Gehör bringt. Erst dann kann der christliche Glaube dazu beitragen, eine politische und wirtschaftliche Praxis zu befördern, die das Ganze im Blick behält und nicht nur einzelne Interessen.
Mainz (epd). Rheinland-pfälzische Pflegefachkräfte sollen künftig je nach Einkommen zwischen 2,50 Euro und 25 Euro für die Mitgliedschaft in der Pflegekammer zahlen. Die Vertreterversammlung der Pflegekammer stimmte am 25. April mit Drei-Viertel-Mehrheit für eine Beitragsordnung. Die Höhe der fälligen Mitgliedsbeiträge hängt demnach davon ab, in welche der insgesamt sieben Einkommensklassen die Kammermitglieder fallen. Vertreter der Kammer sprachen von einem angemessenen Beitrag, der niemanden überfordere.
Geringverdiener mit einem Bruttoverdienst von unter 500 Euro kostet die Kammer 2,50 Euro monatlich. Bei einem Bruttoverdienst zwischen 2.500 und 4.500 Euro werden im Monat 9,80 Euro fällig, den Höchstbeitrag von 25 Euro im Monat entrichten Kammermitglieder mit einem Monatsverdienst von über 5.500 Euro brutto. Während der Sitzung waren auch zwei alternative Vorschläge für eine Beitragsordnung zur Abstimmung gestellt worden.
Rheinland-Pfalz hatte Ende 2014 als erstes Bundesland den Aufbau einer Berufskammer für Pflegefachkräfte nach dem Vorbild der Ärzte- oder Anwaltskammer beschlossen. Die Pflegekammer soll unter anderem verbindliche Berufsstandards festlegen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse regeln. Befürworter der Kammer erhoffen sich von der Organisation eine schlagkräftige Interessensvertretung und eine generelle Aufwertung der Pflegeberufe. Die Mitgliedschaft ist für alle schätzungsweise 41.000 rheinland-pfälzischen Pflegefachkräfte verpflichtend. Ende 2015 war die erste Vertreterversammlung der Pflegekammer gewählt worden.
Berlin (epd). Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) hat gefordert, die hohen Rücklagen der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen zu nutzen. Die Versicherung sitze auf Rücklagen in Milliardenhöhe. Gleichzeitig sind mehr als ein Drittel aller Menschen im Alter bei Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten für ihre Versorgung nicht stemmen können", sagte Vorsitzender Bernhard Schneider am 25. April in Berlin. Das sei ungerecht und ein gesellschaftspolitischer Skandal.
Ende 2015 verfügte die Pflegekasse über Rekord-Rücklagen von fast 8,5 Milliarden Euro, wie aktuelle Zahlen der Bundesbank zeigen. "Wir müssen dafür sorgen, dass die Versicherungsbeiträge auch bei den Pflegebedürftigen ankommen", betonte Schneider. Das lasse sich nur durch eine grundlegende Neuausrichtung des Versicherungssystems erreichen: "Der DEVAP fordert dringend einen Strukturwandel von der heutigen Pflegeteilversicherung zu einer echten Pflegeteilkaskoversicherung."
"Eine echte Pflegeteilkasko bedeutet, dass die Pflegeversicherung alle notwendigen pflegebedingten Kosten übernimmt. Die Pflegebedürftigen beteiligen sich mit einem gesetzlich festzulegenden Eigenanteil", erklärt Schneider. Heute sei es so, dass die Kasse sich lediglich mit einem fixen Zuschuss an den Kosten beteiligt. "In der Folge zahlt der Betroffene einen viel zu hohen Eigenanteil, und zwar für die Pflege rund 1.000 Euro und noch einmal so viel für Unterkunft, Verpflegung und Miete."
"Der zweite Grundgedanke der echten Teilkaskoversicherung ist, dass Leistungen einheitlich gewährt werden müssen", so der Verbandschef. "Es darf keinen Unterschied mehr ausmachen, wo der Mensch wohnt: Die Leistungsbeträge sind immer dieselben." Auch die Abrechnungssystematik müsse im stationären Setting genauso sein wie im ambulanten. Und, so Schneider: Die Grundpflege und Betreuung sollte von der Pflegeversicherung übernommen, die Behandlungspflege hingegen von der Krankenversicherung bezahlt werden.
Berlin (epd). Der Bundesverband Pflegemanagement hat eine eigene Homepage für den Pflegemanagement-Nachwuchs freigeschaltet. "Hier finden junge Pflegemanager und Studierende Praxisbeispiele, Erfahrungsberichte und eine eigens für sie eingerichtete Job-Börse, die sie auf ihrem Karriereweg unterstützen sollen", teilte der Dachverband am 27. April in Berlin mit. Aber auch Kliniken und Einrichtungen könnten von der Seite www.nachwuchs-pflegemanagement.de profitieren und direkt in Kontakt mit Studierenden oder Job-Suchenden treten.
"Mit dieser speziellen Netzwerkplattform können wir noch dedizierter auf die Bedürfnisse der jungen Pflegemanager eingehen", sagte Kathrin Lipp, Vorstandsmitglied und Mitglied der Arbeitsgruppe Junges Pflegemanagement.
Zugleich wird die allgemeine Webseite www.bv-pflegemanagement.de als mobilfähige Version angeboten. Damit trage man der zunehmenden Nutzung von mobilen Endgeräten bei der Informationsbeschaffung Rechnung.
Köln (epd). Einer neuen Untersuchung zufolge gibt es auf dem deutschen Arbeitsmarkt markante Veränderungen im Bereich der atypischen Beschäftigung. Die Teilzeitarbeit und die Leiharbeit nähmen zu, während die Verbreitung von Mini-Jobs zurückgehe, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am 26. April in Köln mit. Dieser Sektor befindet sich auf dem höchsten Stand seit 13 Jahren, hieß es.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit ist den Angaben nach im Jahr 2015 deutlich gewachsen. Noch stärker hat allerdings die atypische Beschäftigung zugenommen. Daher ist der Anteil von Teilzeitstellen, Leiharbeit und Minijobs an der Gesamtbeschäftigung erneut ein wenig gestiegen. Unterm Strich waren rund 39,3 Prozent aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse (ohne Beamte und Selbstständige) solche atypischen Jobs, 2014 lag der Anteil bei 38,9 Prozent. In manchen westdeutschen Städten und Landkreisen liegt die Quote sogar bei mehr als 50 Prozent.
"Insbesondere die Zahl der Teilzeit- und Leiharbeiter hat 2015 zugenommen", beschreibt Toralf Pusch, Arbeitsmarktexperte des WSI, den aktuellen Trend. Die Zahl der oft besonders schlecht bezahlten und abgesicherten Minijobber im Haupterwerb habe hingegen erstmals seit längerem deutlich um etwa 162.000 Beschäftigte abgenommen.
Am stärksten verbreitet ist atypische Beschäftigung in den westdeutschen Flächenländern: Schleswig-Holstein liegt mit 43,1 Prozent vorn, gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 42,2 und Niedersachsen mit 41,7 Prozent. Auf Stadt- und Kreisebene kommt Delmenhorst mit 54,1 Prozent auf die höchste Quote atypischer Jobs. Im Osten Deutschlands liegen die Werte meist etwas darunter. Pusch führt dies auf andere Erwerbsmuster vor allem bei Frauen zurück. Am niedrigsten ist der Anteil atypischer Beschäftigung in Thüringen mit 36 Prozent.
Den WSI-Daten zufolge arbeiteten 2015 etwa 22,4 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeitjobs. Diese Gruppe machte damit den größten Anteil der atypischen Beschäftigung aus. Längst nicht jede Teilzeitbeschäftigung sei prekär, betonte Pusch. Doch häufig entspreche Teilzeitarbeit nicht den tatsächlichen Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten.
Düsseldorf (epd). Den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen fehlt einer neuen Studie zufolge jährlich eine Milliarde Euro für Investitionen. Nach dem "Investitionsbarometer", das die Krankenhausgesellschaft NRW am 26. April in Düsseldorf vorstellte, hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 rund 500 Millionen Euro in die Infrastruktur und Technik der Kliniken investiert.
Der tatsächliche Investitionsbedarf liege aber bei jährlich 1,5 Milliarden Euro, heiß es in der Studie, die das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) für die Krankenhausgesellschaft erstellt hat.
"Deutsche Krankenhäuser zählen heute zu den besten der Welt - doch das wird ohne Investitionen nicht so bleiben", sagte der Präsident der NRW-Krankenhausgesellschaft, Jochen Brink. Viele Kliniken müssten dringende Investitionen in Gebäude und Medizintechnik aufschieben oder aus anderen Töpfen bezahlen. "Die Ressourcen fehlen dann an anderer Stelle, wo sie einen unmittelbaren Nutzen für Patienten und Mitarbeiter hätten", kritisierte Brink.
Er forderte vom Land Nordrhein-Westfalen, die Förderlücke zu schließen. Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz ist die Investitionsförderung Sache der Bundesländer.
Frankfurt a.M., Hagen (epd). Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der Krankenhaus-Gesellschaft Hagen mit dem evangelischen Gesundheitskonzern Agaplesion genehmigt. Wie die Unternehmen am 25. April weiter mitteilten, könnten nun die Wachstumskonzepte für die Standorte Hagen und Iserlohn realisiert werden. Der gesellschaftsrechtliche Zusammenschluss greift rückwirkend zum 1. April.
Das Allgemeine Krankenhaus Hagen und das Evangelische Krankenhaus Bethanien Iserlohn seien medizinisch sehr gut aufgestellt, sagte Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender der Agaplesion gemeinnützige AG. "Im Verbund können wir diese durch gezielte Investitionen weiterentwickeln, zum Beispiel im palliativen Angebot und im Bereich Geriatrie.“
Bernd Wehberg, Beiratsvorsitzender der Krankenhaus-Gesellschaft Hagen, begrüßte, dass seine Klinikgruppe 40 Prozent der Anteile behalte und sich weiter an den Zukunftsentscheidungen für die Standorte Hagen und Iserlohn beteiligen könne
Zu Agaplesion gehören bundesweit mehr als 100 Einrichtungen, darunter Krankenhäuser, Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Hospize und medizinische Versorgungszentren. Der evangelische Gesundheitskonzern beschäftigt nach eigenen Angaben rund 19.000 Mitarbeiter.
Berlin, Bonn (epd). Der Deutsche Caritasverband setzt sich für saubere Energie ein. Dazu will er bei seinen Mitgliedseinrichtungen ein Bewusstsein für die Qualitätsunterschiede von Ökostrom- und Biogasprodukten schaffen. Unterstützt wird der katholische Wohlfahrtsverband dabei von dem Verein Grüner Strom Label, der grüne Energieprodukte zertifiziert und zwei Gütesiegel vergibt, wie der Verband am 25. April in Berlin mitteilte.
"Gemeinsam mit dem Caritasverband wollen wir kirchliche Einrichtungen darüber informieren, woran sie glaubwürdige grüne Energieprodukte erkennen und dass sie mit ihrer Kaufentscheidung nachweislich zu einer ökologischen Energieversorgung beitragen können", sagte Rosa Hemmers, Vorsitzende des Grüner Strom Label e.V. Im Rahmen der Kooperation empfiehlt der Deutsche Caritasverband seinen über 8.250 Rechtsträgern, bei der Wahl von Ökostrom- und Biogasprodukten auf die Gütesiegel "Grüner Strom" und "Grünes Gas" zu achten.
Darüber hinaus soll ein Förderprogramm entwickelt werden, mit dem zertifizierte Energieanbieter und Caritasverbände auf lokaler Ebene gemeinsame Energiewendeprojekte umsetzen können.
Nürnberg (epd). Der starke Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland hat einer Untersuchung zufolge bereits Zehntausende neuer Arbeitsplätze geschaffen. Vor allem würden mehr Sprachlehrer, Sozialarbeiter und Wachleute beschäftigt, teilte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am 25. April in Nürnberg mit. Die Flüchtlinge benötigten viele Waren und Dienstleistungen: "Dafür werden wiederum Arbeitskräfte benötigt." Von August 2015 bis Februar 2016 kamen monatlich über 100.000 Personen neu nach Deutschland.
Eine deutlich und überdurchschnittlich anziehende Beschäftigung zeigt sich den Angaben nach auch im Innenausbau, Hochbau, in der Gebäude- und Versorgungstechnik sowie in der öffentlichen Verwaltung. "In der Summe liegen die zusätzlichen Beschäftigungszuwächse im mittleren fünfstelligen Bereich", teilte die zur Bundesagentur für Arbeit gehörenden Forschungsstelle mit.
Die Forscher geben allerdings zu bedenken, dass die jetzt erfassten Zuwächse nicht zwingend als Beschäftigungsgewinne angesehen werden können. Arbeitskräfte könnten auch nur aus anderen Bereichen vorübergehend abgezogen worden sein, hieß es.
Erfurt (epd). Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen hat sich gegen aufgeweichte Standards bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgesprochen. "Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Deutschland flüchten, benötigen besonderen Schutz und müssen durch geschulte Fachkräfte betreut werden", sagte Liga-Chef Reinhard Müller am 26. April in Erfurt. Dafür müssten die Standards der Jugendhilfe zwingend eingehalten werden.
Er trat Forderungen aus den Reihen der Landes-CDU entgegen, Qualitätsstandards bei der Versorgung der Minderjährigen zu senken. CDU-Oppositionsführer Mike Mohring hatte jüngst verlangt, entsprechende Regelungen in das neue Integrationsgesetz aufzunehmen. Das Jugendhilferecht sei für diese Fälle nicht gedacht, argumentiert Mohring.
Müller betonte indes, "gerade diese jungen Geflüchteten sind besonders schutzbedürftig". Deshalb müssten sie weiterhin nach den Standards des Kinder- und Jugendhilferechts betreut werden." Er verwies auf die traumatischen Erfahrungen, die diese Kinder und Jugendlichen bei der Flucht gemacht hätten. Müller verwies auf die positiven Erfahrungen, die bisher in den bestehenden Einrichtungen durch eine intensive sozialpädagogische Betreuung erzielt worden seien.
Berlin (epd). Landkreise und Kommunen stehen einer Umfrage zufolge der Flüchtlingszuwanderung überwiegend positiv gegenüber. Lediglich neun Prozent der Befragten befürchteten mehr Risiken als Chancen, sagte der Chef des Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw), Jürgen Aring, am 28. April in Berlin bei der Präsentation der Umfrage "Flüchtlingskrise vor Ort 2016".
Der Verband hatte im März dieses Jahres Verantwortliche in 583 Kommunen und 71 Landkreisen befragt. Diese haben bislang zusammen etwa 425.000 Geflüchtete aufgenommen. Den Angaben zufolge handelt es sich um die größte kommunale Umfrage in Deutschland seit Beginn der starken Zuwanderung im Sommer 2015.
Als größte Chance in der Flüchtlingszuwanderung wird von 62 Prozent der befragten Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister der Weg zu einer "vielfältigen, weltoffenen" Kommune gesehen. Mit Abstand folgt der Abbau von Wohnungsleerständen (30 Prozent) sowie die Verbesserung der lokalen Ökonomie (26 Prozent).
Zugleich spricht sich laut dem Bundesverband die überwiegende Mehrheit für eine Wohnsitzzuweisung aus, wie sie von der Bundesregierung geplant ist. Vor allem strukturschwächere sowie ländliche Räume erhoffen sich dadurch eine Stärkung ihrer Region.
Allerdings wünschen sich die befragten Kommunalpolitiker deutlich mehr Unterstützung bei der Flüchtlingsintegration. Mehr finanzielle Zuwendungen von Bund, Land oder durch den interkommunalen Finanzausgleich erwarten demnach 53 Prozent. Unter den Großstädten teilten 70 Prozent diese Ansicht.
Als grundsätzliches Manko für die Bewältigung des Integrationsprozesses sehen die meisten Befragten das Fehlen wichtiger Informationen über die Flüchtlinge, insbesondere in den Bereichen Sprache, Bildung und berufliche Qualifikation. Gefordert werden zudem mehr Informationen durch übergeordnete Behörden, Leitfäden oder durch Befragungen der Geflüchteten.
München (epd). Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtpflege hat Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) für seine Äußerungen zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge kritisiert. Sie seien "populistisch und konterkarieren jegliches Bemühen um Integration", kritisierte Margit Berndl, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sowie Vorstand des Paritätischen in Bayern. Rentner und Flüchtlinge dürften keinesfalls gegeneinander ausgespielt werden. Söder lege "mit seinen Äußerungen eine bemerkenswerte Unkenntnis der Sozialgesetze an den Tag".
Der CSU-Politiker hatte vor einigen Tagen der Tageszeitung "Die Welt" gesagt, er lehne ab, "dass ein deutscher Rentner weniger vom Staat erhält, als ein unbegleiteter Jugendlicher kostet". Aufgrund steigender Kosten für die Betreuung der rund 70.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge forderte Söder vor der Ministerpräsidentenkonferenz eine grundsätzliche Änderung des Aufnahmesystems. "Das Jugendhilferecht passt nicht. Nicht jeder minderjährige Flüchtling ist traumatisiert und braucht die besondere Betreuung der Jugendhilfe", sagte Söder.
Berndl hielt dagegen, dass Integration kein einseitiger Prozess sei. Die Bayerische Landesregierung fordere von den Geflüchteten den Willen zur Integration. Genauso braucht es jedoch den Integrationswillen der Mehrheitsgesellschaft und die Offenheit, Flüchtlinge auch in ihrer Mitte aufzunehmen. "Diese Offenheit gerät zunehmen in Gefahr, wenn sich Politiker so äußern wie Herr Söder, und damit bewusst Ängste und Vorurteile schüren", sagte Berndl. Gerade bei Jugendlichen gebe es gute Integrationschancen, dazu brauche es aber intensive Betreuung.
In der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege arbeiten sechs Verbände zusammen. Die beiden christlichen Verbände Diakonie und Caritas, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden, die Arbeiterwohlfahrt, das Bayerische Rote Kreuz sowie der Paritätische.
Münster (epd). Für eine erfolgreiche Integration der Zuwanderer müssen die Kommunen in NRW nach Ansicht des Diakonie-Experten Dietrich Eckeberg noch deutlich mehr Geld als bislang erhalten. Derzeit würden die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung für die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden "im Stich gelassen", sagte der Referent für Flüchtlingsarbeit und junge Zugewanderte bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Münster.
Der Diakonie-Vertreter nahm Stellung zu dem vom Land geplanten "Integrationsplan NRW". Ein solcher Integrationsplan ist aus Sicht von Eckeberg parteiübergreifend erstrebenswert, um ein Zeichen dafür zu setzen, dass alle Fraktionen im Landtag die Integration fördern wollten.
Bei den Maßnahmen zur Integration sollten allerdings nicht nur diejenigen Personen berücksichtigt werden, deren Asylantrag bereits bearbeitet wird. Wichtig sei auch, sich um die Integration jener Menschen zu kümmern, die ihren Asylantrag noch nicht gestellt haben, aber bereits einer bestimmten Kommune zugewiesen wurden. Zudem seien die Bearbeitungszeiten für die Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit etwa zwei Jahren viel zu lang, weil das Amt schon seit vielen Jahren unterbesetzt sei, kritisierte Eckeberg. Viele Flüchtlinge seien während dieser Zeit "von Teilhabemöglichkeiten in unserer Gesellschaft ausgeschlossen", sie dürften nicht arbeiten oder an Sprachkursen teilnehmen. Die Voraussetzungen für eine Integration fehlten.
Als problematisch bezeichnete der Diakonie-Experte auch, dass die Einteilung der Flüchtlinge nach Herkunft der Länder dem Individualrecht auf Asyl widerspreche. Durch die - je nach Herkunftsstaat - erfolgte Zuordnung der Asylsuchenden nach "guter" oder "schlechter" Bleibeperspektive werde der "individuelle Schutzbedarf" des Geflüchteten gefährdet. Entschieden werden sollte nicht nach dem Herkunftsland des Asylsuchenden, sondern nach dessen "tatsächlicher Bleibeperspektive", forderte Eckeberg.
Mit dem Integrationsplan NRW wollen SPD und Grüne die Integration von Flüchtlingen durch gesellschaftliche Teilhabe in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen verbessern. Ihr Eckpunktekonzept, das zurzeit in den Landtagsausschüssen beraten wird, soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Darin fordern die Regierungsfraktionen vom Bund unter anderem verpflichtende und längere Integrationskurse, zusätzliche Kita-Plätze und Erzieherinnenstellen, den Ausbau der schulischen Ganztagsangebote, Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge sowie mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau.
Hamburg (epd). Die Hamburger Diakonie hat das Projekt "Perspektiven in Europa schaffen" gestartet, das zugewanderten Wohnungslosen hilft. Die Initiative richtet sich vor allem an Menschen aus Bulgarien, Rumänien und Polen, die auf der Suche nach Arbeit nach Hamburg kommen, teilte die Diakone am 26. April in der Hansestadt mit. Wegen der oft schwierige Wohn- und Beschäftigungssituation landeten einige von auf der Straße.
Die Initiative berät und unterstützt diese Menschen, um sie vor dauerhafter Ausgrenzung und Armut zu bewahren. Peter Ogon, Fachbereichsleiter: "Um die Menschen zu erreichen, haben wir zwei Teilprojekte realisiert: 'Social Bridge' berät sowohl in der Diakonie-Tagesaufenthaltsstätte Bundesstraße als auch in anderen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. 'Şansa' konzentriert sich dagegen auf die aufsuchende Straßensozialarbeit in Hamburg."
Die Mitarbeitenden können die Zugewanderten auf Bulgarisch, Polnisch und Rumänisch sowie Russisch und Englisch beraten. Dabei geht es unter anderem um Fragen wie: Welche Perspektive habe ich in Hamburg, wer ist bei welchem Problem zuständig oder wer kann mir weiterhelfen? Ziel ist es, die Ratsuchenden an die bestehenden Hilfesysteme zu vermitteln.
Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) gefördert. Die Förderung des Projektes ist auf drei Jahre befristet, hieß es. Durch die EU-Erweiterung und Arbeitnehmerfreizügigkeit hat die Zuwanderung insbesondere aus den ost- und südost-europäischen EU-Mitgliedstaaten stetig zugenommen.
Bonn (epd). Die gemeinnützige Organisation "ArbeiterKind.de" ist in Bonn mit dem Deutschen IQ-Preis 2015 des Vereins Mensa in Deutschland ausgezeichnet worden. Gründerin Katja Urbatsch und Mitgründer Wolf Dermann nahmen den Preis am 23. April gemeinsam mit Ehrenamtlichen der ArbeiterKind.de-Gruppe Bonn entgegen. Die Ehrung erfolgte in der Kategorie "Hochbegabung in der Öffentlichkeit”.
Die Bildungslaufbahn ist in Deutschland immer noch eng mit dem Status des Elternhauses verknüpft. Von 100 Kindern aus nichtakademischen Familien nehmen nur 23 ein Studium auf, obwohl doppelt so viele das Abitur erreichen. Von 100 Akademikerkindern studieren dagegen 77. Hier setzt ArbeiterKind.de an und ermutigt Schülerinnen und Schüler aus nichtakademischen Elternhäusern zum Studium, unterstützt sie auf dem Weg zum Studienabschluss und beim Berufseinstieg.
Bundesweit engagieren sich rund 6.000 ehrenamtliche Mentoren und Mentorinnen in 75 lokalen Gruppen. ArbeiterKind.de ist damit nach eigenen Angaben Deutschlands größte zivilgesellschaftliche Organisation für Studierende der ersten Generation.
Der IQ-Preis des Vereins Mensa in Deutschland wird jährlich an Personen und Institutionen verliehen und würdigt intelligente Ideen zum Wohle der Allgemeinheit, der intelligenten Vermittlung von Wissen oder der positiven Wahrnehmung von Hochbegabung in der Öffentlichkeit.
Mainz (epd). Unzulässige Kettenbefristungen eines Arbeitnehmers können nach Ablauf eines Arbeitsvertrages nicht nur zu Lohnnachzahlungen durch den Arbeitgeber führen. Denn führt eine gebündelte Lohnnachzahlung nach einer gerichtlich erzwungenen Wiedereinstellung an den Arbeitnehmer zu höheren Steuerforderungen, muss der Arbeitgeber auch für den erlittenen Steuerschaden aufkommen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 21. April veröffentlichten Urteil.
Nach europäischem und deutschem Recht können Arbeitgeber Arbeitsverträge auf eine Laufzeit von maximal zwei Jahren befristen. Längere oder erneute Befristungen müssen "sachlich begründet" sein, beispielsweise wegen der Vertretung einer Elternzeit. Inwieweit Arbeitsverträge immer wieder neu mit sachlichem Grund befristet werden dürfen, war lange Zeit umstritten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte solche Kettenbefristungen nach einer Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 26. Januar 2012 für zulässig erklärt (Az.: C-586/10). Ein sachlicher Befristungsgrund sei nicht deshalb hinfällig, nur weil er wiederholt auftritt. Damals ging es um eine Justizangestellte des Amtsgerichts Köln, die innerhalb von elf Jahren 13 befristete Arbeitsverträge erhielt.
Die Luxemburger Richter hielten jedoch nationale Begrenzungen von Kettenbefristungen ebenfalls für zulässig. Das BAG urteilte daraufhin, dass Kettenbefristungen aber nicht "missbräuchlich" sein dürfen. Ab wann dies der Fall sein sollte, wurde nicht genau festgelegt. Bei der Kölner Justizangestellten wurde aber ein Missbrauch festgestellt.
Im Zuge dieser Rechtsprechung hatte das LAG im vorliegenden Fall drei Befristungen einer Lehrerin über jeweils nur wenige Monate für unzulässig erklärt und die Befristung aufgehoben. Das Land Rheinland-Pfalz musste daraufhin die Lehrerin unbefristet einstellen und für die Monate ihrer Freistellung Gehalt nachzahlen.
Als die Lohnnachzahlung in einem einzigen Betrag auf dem Konto der Lehrerin einging, musste sie fast 6.800 Euro Einkommensteuer nachzahlen. Bei einer regulären monatlichen Lohnzahlung wäre die Steuerschuld entsprechend niedriger ausgefallen.
Für diesen Steuerschaden muss das Land aufkommen, entschied das LAG. Die neue Rechtsprechung von BAG und EuGH sei nicht "überraschend" gekommen. Das Land sei daher nicht einem "unvermeidlichen Rechtsirrtum" erlegen und müsse somit für den Steuerschaden der Lehrerin haften.
Az.: 5 Sa 148/15 (LAG Mainz)
Az.: C-586/10 (EuGH vom 26. Januar 2012)
Az.: 7 AZR 783/10 und 7 AZR 443/09 (BAG vom 18. Juli 2012)
Kassel (epd). Krankenhäuser können auch nach mehr als sechs Wochen eine Rechnung an die Krankenkasse noch korrigieren. Dabei müssen die Kassen berechtigte Nachforderungen selbst dann begleichen, wenn es um weniger als fünf Prozent der Rechnungssumme geht, urteilte am 19. April das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Damit bekam die Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH in Hamburg von den obersten Sozialrichtern recht. Das Krankenhaus hatte vom 23. September 2009 bis 20. Oktober 2009 eine Patientin stationär behandelt. Der BKK Mobil Oil stellte sie am 26. Oktober 2009 eine Rechnung in Höhe von 23.292 Euro aus. Am 29. Dezember 2009 korrigierte der Krankenhausträger seine Rechnung und forderte weitere 922 Euro.
Die Krankenkasse wollte diesen Betrag aber nicht zahlen. Eine Rechnungskorrektur sei nur innerhalb von sechs Wochen nach Erstellung der Schlussrechnung möglich. Das Krankenhaus habe diese Frist verpasst.
Das BSG verurteilte die Krankenkasse zur Bezahlung der korrigierten Rechnung. Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für die Behandlung Versicherter unterliegen der vierjährigen sozialrechtlichen Verjährung, entschied der 1. BSG-Senat. Die Ansprüche der Klägerin seien damit nicht verwirkt.
Allerdings hatte der 3. BSG-Senat in einem früheren Fall entschieden, dass Nachforderungen unter einer Bagatellgrenze von fünf Prozent der Rechnungssumme nicht beglichen werden müssen. Daran halte der nunmehr allein zuständige 1. BSG-Senat aber nicht mehr fest.
Az.: B 1 KR 33/15 R
Kassel (epd). Erfüllt das Klinikpersonal Qualitätssicherungsmaßstäbe nicht, kann die Krankenkasse die Rechnung für die Behandlungen kürzen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 19. April verkündeten Urteil entschieden, da im vorliegenden Fall die Leitung einer Intensivstation nicht die notwendigen Fortbildungen abgelegt hatte.
Hintergrund des Rechtsstreits war die Behandlung eines Patienten mit einer gefährlichen Aussackung der Bauchschlagader. Die Westpfalz-Klinikum GmbH in Kaiserslautern stellte für die Behandlung 9.120 Euro in Rechnung.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zahlte jedoch nur 2.245 Euro. Die Kürzung der Rechnung begründete die Kasse damit, dass die Stationsleitung auf der Intensivstation nicht die "Voraussetzungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma" vollumgänglich erfüllt habe. Diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Qualitätssicherungsanforderungen schreiben vor, dass die Stationsleitung einen "Leitungslehrgang" absolvieren muss. Daran fehle es hier.
Das BSG hielt die Rechnungskürzung in Höhe von 6.875 Euro für zulässig. Das Krankenhaus habe nicht die vom G-BA verbindlich festgelegten Qualitätssicherungsstandards erfüllt. Die Anforderungen an den Leitungslehrgang richteten sich nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Weiterbildung von Krankenpflegepersonal für die pflegerische Leitung eines Bereichs im Krankenhaus. Der Stationsleiter habe zwar einen "modularen Führungskurs" absolviert, dieser genüge aber den festgelegten Anforderungen nicht.
Az.: B 1 KR 28/15 R
Kassel (epd). Bei einer Unterbringung in einem Behindertenwohnheim können pflegebedürftige Bewohner keine zusätzlichen Betreuungsleistungen der Pflegekasse erhalten. Anspruch auf Leistungen der ambulanten Pflege besteht nur für Tage, in denen der Pflegebedürftige sich im häuslichen Umfeld aufhält, urteilte am 20. April das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können pflegebedürftige Personen bei einem "erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf" zusätzliche Leistungen der Pflegekasse erhalten. Monatlich kann - je nach Einzelfall - ein Grundbetrag von bis zu 104 Euro oder ein erhöhter Betrag von bis zu 208 Euro gezahlt werden. Auf diese Weise sollen pflegende Angehörige entlastet werden.
Im jetzt entschiedenen Fall lebt der geistig behinderte Kläger seit 2006 in einem Wohnheim der Lebenshilfe. Als er im ersten Quartal 2013 einmal wöchentlich an einer Freizeitgruppe des familienentlastenden Dienstes teilnahm, lehnte die Pflegekasse die Übernahme von zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 354 Euro ab.
Das BSG entschied, dass diese Leistungen nur Pflegebedürftigen bezahlt werden können, wenn sie dabei im häuslichen Umfeld versorgt werden. Für jene Tage, an denen sich der Behinderte in einer Behinderteneinrichtung aufhalte, gebe es keinen Anspruch. Hier sei die Einrichtung für die Pflege zuständig. Hierfür zahle die Pflegekasse bereits zusätzlich zum Heimentgelt einen Aufschlag von pauschal zehn Prozent.
Anspruch auf Leistungen der ambulanten Pflege haben die Bewohner laut BSG nur, wenn sie sich beispielsweise im Urlaub oder an Wochenenden in häuslicher Pflege befinden. Die Leistungen des familienentlastenden Dienstes seien jedoch an Tagen erbracht worden, an denen sich der Kläger im Lebenshilfe-Wohnheim aufgehalten habe.
Az.: B 3 P 1/15 R
Karlsruhe (epd). Behinderte müssen sich auf Behindertenparkplätzen sicher bewegen können. Ein nicht rollstuhlgerechtes Kopfsteinpflaster auf einem Behindertenparkplatz stelle eine Benachteiligung behinderter Menschen dar und könne bei einem Sturz Schadenersatzzahlungen begründen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 21. April veröffentlichten Beschluss.
Grund des Rechtsstreits war der Sturz einer Rollstuhlfahrerin auf einem Behindertenparkplatz vor dem Rathaus in Ratzeburg. Beim Aussteigen aus ihrem Pkw rutschte der Rollstuhl weg, die Frau brach sich beim Sturz den rechten Unterschenkel.
Von der schleswig-holsteinischen Kommune verlangte sie Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 4.957 Euro. Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und habe den Behindertenparkplatz nicht behindertengerecht gestaltet.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Staat Behinderten die gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben ermöglichen. Ob im konkreten Fall das Kopfsteinpflaster tatsächlich nicht rollstuhlgerecht und Ursache für einen Sturz war, muss nun das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht noch einmal prüfen.
Az.: 1 BvR 2012/13
Berlin (epd). Ein Stundenlohn von 3,40 Euro ist einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zufolge ein Hungerlohn und deshalb sittenwidrig. Das Gericht habe deshalb der Klage eines brandenburgischen Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes stattgegeben, teilte das Gericht am 22. April in Berlin mit.
Das Jobcenter hat den Angaben zufolge von 2011 bis 2014 Leistungen zur Grundsicherung an eine Arbeitnehmerin eines Pizzeria-Betreibers in Ostbrandenburg gezahlt, weil ihr Lohn zu gering war. Die Frau sei seit 2001 als Auslieferungsfahrerin bei dem Unternehmen beschäftigt gewesen und habe durchgängig pauschal 136 Euro bei einer vereinbarten Arbeitszeit von nach Bedarf etwa 35 bis 40 Stunden pro Monat erhalten, hieß es.
Das Jobcenter habe argumentiert, die Vergütung sei sittenwidrig niedrig, bei Zahlung der üblichen Vergütung wären geringere Leistungen an Grundsicherung angefallen. Deshalb müsse der Arbeitgeber diese Differenz erstatten. Das Landesarbeitsgericht habe der Klage auf Zahlung des Betrags in Höhe von 5.744,18 Euro mit seiner Entscheidung vom 20. April stattgegeben.
Selbst bei einer Vollzeittätigkeit werde ein Einkommen erzielt, von dem man nicht leben könne, argumentierte das Gericht. Eine solche Vereinbarung von Hungerlöhnen sei sittenwidrig und damit gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unwirksam. Die übliche Vergütung ergebe sich aus den Feststellungen des statistischen Landesamtes, hieß es.
Für 2011 sei das klagende Jobcenter zutreffend von einem Stundenlohn von 6,77 Euro ausgegangen, der sich bis 2014 auf 9,74 Euro steigere, hieß es weiter. Ob sich eine Sittenwidrigkeit daneben auch aus Wertungen der Europäischen Sozialcharta ergeben könne, sei nicht entschieden worden. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
Az.: 15 Sa 2258/15
Celle (epd). Jobcenter müssen einen rechtskräftigen Leistungsbescheid nur in begründeten Fällen noch einmal überprüfen. Fehlt in dem Überprüfungsantrag eine konkrete Begründung des Hartz-IV-Beziehers, müssen Sozialleistungsträger keine inhaltliche Prüfung vornehmen, stellte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am 21. April in Celle bekanntgegebenen Urteil klar.
Geklagt hatte ein Hartz-IV-Bezieher aus dem Landkreis Gifhorn, der von einer Jugendhilfeeinrichtung in seine erste eigene Wohnung gezogen war. Das Jobcenter bewilligte ihm Arbeitslosengeld II und ein Darlehen für die Mietkaution. Widerspruch gegen die Bescheide legte er nicht ein.
Einige Monate später verlangte er mit mehreren gleichlautenden Anträgen die Überprüfung der mittlerweile bestandskräftig gewordenen Bescheide, ohne dies aber zu begründen. Erst im Gerichtsverfahren gab der Hartz-IV-Bezieher an, was ihn störte. Das Jobcenter hatte sein monatliches Arbeitslosengeld II um 35 Euro gemindert, um so die als Darlehen gewährte Mietkaution zu tilgen.
Doch ein Sozialleistungsträger ist nicht verpflichtet, Bescheide ohne konkrete Begründung zu überprüfen, urteilte das LSG. Denn ohne Begründung könne die Behörde gar nicht ermitteln, was unter Umständen in den Bescheiden fehlerhaft war. Dies erst im Gerichtsverfahren nachzuholen, sei zu spät.
Az.: L 11 AS 1392/13
Koblenz (epd). Ein Senior muss sich nicht selbst darum bemühen, an seine vom Rentenversicherungsträger auf ein falsches Konto überwiesene Rente zu kommen. Das entschied das Sozialgericht Koblenz in einem am 21. April veröffentlichten Beschluss. Die Richter wiesen den Rentenversicherungsträger mit einer einstweiligen Anordnung an, das Geld unverzüglich auf das richtige Konto zu überweisen.
Der Mann hatte nach Angaben des Gerichts der Servicestelle seines Rentenversicherungsträgers im März versehentlich eine falsche IBAN-Nummer seiner Bankverbindung mitgeteilt. Diesen Fehler hatte er anschließend jedoch rechtzeitig vor der anstehenden Rentenzahlung sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Vorlage einer Bestätigung seiner Bank korrigiert. Trotzdem wurde die Rente auf das falsche Konto überwiesen, dass einer unbekannten Person gehört.
Nachdem sich der Mann über seine ausbleibende Rente beschwert hatte, weigerte sich der Rentenversicherungsträger, erneut zu zahlen und meinte, der Rentner könne sich die Summe bei dem falschen Empfänger selbst zurückholen. Da er kaum noch Geld für seine täglichen Ausgaben hatte, beantragte der Rentner beim Sozialgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Dem gab das Sozialgericht statt. Der Rentner sei für die Fehlbuchung nicht verantwortlich, da er das richtige Konto noch rechtzeitig mitgeteilt habe, erklärten die Richter. Angesichts seiner finanziellen Situation sei ihm auch nicht zuzumuten, noch länger auf sein Geld zu warten.
Az.: S 1 R 291/16 ER
Mainz (epd). Auch illegal in Deutschland lebende Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen zur Sicherung ihrer Existenz. In einem aktuellen Fall entschied das Sozialgericht Mainz am 14. April in einem Eilverfahren zugunsten einer Familie aus Serbien.
Der Landkreis Alzey-Worms wurde angewiesen, die zuvor verweigerten Zahlungen zu leisten, obwohl das Ehepaar und seine beiden Kinder weder einen Asylantrag gestellt haben noch im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung sind. Zur Begründung führten die Richter aus, das Asylbewerberleistungsgesetz gelte auch für ausreisepflichtige Ausländer.
Die zur diskriminierten Roma-Minderheit gehörende Familie hatte in der Vergangenheit bereits einen abgelehnten Asylantrag in Deutschland gestellt, war zwischenzeitlich nach Serbien zurückgekehrt und ein zweites Mal nach Deutschland eingereist. Dort hatten das Ehepaar und seine Kinder in der Illegalität gelebt. Im Frühjahr 2016 wandte sich die Ehefrau wegen ernsthafter Komplikationen bei einer weiteren Schwangerschaft und einer drohenden Totgeburt mit der Bitte um medizinische und psychiatrische Hilfe an die Behörden.
Dort beantragte sie wegen ärztlich festgestellter Reiseunfähigkeit auch eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Antrag wurde zunächst ebenso wie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt. Das zuständige Sozialamt erklärte sich für nicht zuständig und forderte die Familie auf, einen Asylfolgeantrag zu stellen.
Während Unterstützer der mittellosen Eheleute noch über Hilfen verhandelten, musste die Ehefrau mit starken Blutungen für einen Schwangerschaftsabbruch in ein Krankenhaus gebracht werden. Später unternahm sie einen Suizid-Versuch.
Das Mainzer Sozialgericht widersprach nun dem Vorgehen der Kreisverwaltung. Entscheidend für die Gewährung der Hilfen sei, dass sich ein Ausländer faktisch im Bundesgebiet aufhalte. Unter die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen demnach nicht nur Asylbewerber, sondern auch "vollziehbar ausreisepflichtige" Personen.
Az.: S 13 AY 1/13 ER
Luxemburg (epd). EU-Staaten dürfen die Familienzusammenführung von Nicht-EU-Bürgern davon abhängig machen, wie sich die Einkünfte der Betroffenen in den kommenden zwölf Monaten voraussichtlich entwickeln werden. Geht aus der Prognose hervor, dass Nicht-EU-Bürger über keine festen, regelmäßigen und ausreichenden Einkünfte verfügen werden, kann der Antrag auf Familienzusammenführung abgelehnt werden, urteilte am 21. April der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Im konkreten Rechtsstreit hatte ein in Spanien lebender Nicht-EU-Bürger die Familienzusammenführung mit seiner Ehefrau beantragt. Der Mann verfügte zwar über eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, sein Antrag auf Nachzug seiner Ehegattin wurde jedoch im März 2012 abgelehnt. Die spanischen Behörden begründeten dies damit, dass der Ausländer im nächsten Jahr voraussichtlich nicht den Lebensunterhalt seiner Familie decken könne.
Der EuGH hielt in seinem Urteil die spanischen Vorschriften nach EU-Recht für zulässig. Nach der EU-Richtlinie müssten Mitgliedstaaten die Regelmäßigkeit der Einkünfte prüfen. Dies beinhalte auch die Prüfung über die Entwicklung der Einkünfte, so die Luxemburger Richter.
Mit dem Nachweis, "dass die Einkünfte fest, regelmäßig und ausreichend sind", werde sichergestellt, dass die betroffenen Nicht-EU-Mitglieder keine Sozialhilfe des Mitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen. Der Prognosezeitraum von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Antragstellung sei dabei "angemessen und verhältnismäßig".
Auch in Deutschland hängt der Familienzusammenzug von Nicht-EU-Bürgern von der Sicherung des Lebensunterhalts ab. Hingegen kommt es bei einem Familienzusammenzug von einem ausländischen Kind zu einem deutschen Elternteil oder umgekehrt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhalts an. Auch beim Nachzug zu einem deutschen Ehegatten wird die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt.
Az.: C-558/14
Bad Oeynhausen (epd). Mohrmann ist Diplom-Kaufmann. Er stammt aus Oldenburg und bringt langjährige Berufserfahrungen als Geschäftsführer beim AWO Bezirksverband Weser-Ems und zuletzt beim DRK-Landesverband Oldenburg mit.
Er wird Nachfolger von Dieter Hakenberg, der 2002 nach einer Satzungsänderung als erster Kaufmännischer Vorstand seinen Dienst angetreten hatte. Bis zum Eintritt in den Ruhestand Ende 2017 wird Hakenberg weiterhin im Wittekindshof tätig sein, vor allem im Finanz- und Wirtschaftsbereich.
Die Stelle von Martin Fels, seit 2001 Ressortleiter Personal und Recht, übernimmt zum 1. Juli Elke Ruthenkolk, aus Petershagen. Sie wird für das Personalwesen, das Evangelische Berufskolleg und die Diakonenschule verantwortlich sein. Fels wird zusammen mit Eva-Maria Konnertz, die bereits seit einigen Jahren mit Schwerpunkt Sozialrecht im Wittekindshof tätig ist, eine Stabstelle Justiziariat aufbauen.
Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, ist neuer Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung Diakonie Hessen. In ihrer konstituierenden Sitzung am 26. April wählten die Mitglieder des dreizehnköpfigen Kuratoriums den Theologen an ihre Spitze. Er tritt die Nachfolge des ehemaligen Kirchenpräsidenten Peter Steinacker an, der im Frühjahr 2015 verstorben ist. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Wolfgang Gern, der noch bis Ende April 2016 den Vorstandsvorsitz der Diakonie Hessen innehat. Dem Kuratorium gehören unter anderem Landtagspräsident Norbert Kartmann sowie die ehemaligen Staatsminister Karl-Peter Bruch, Armin Clauss und Jens Goebel an. Auch der ehemalige Bundesminister Hans Eichel gehört dem Gremium an. Die Stiftung wurde 2005 mit einem Kapital von 250.000 Euro in Hessen und Nassau gegründet und 2013 auf das Gebiet von Kurhessen-Waldeck ausgeweitet. Das aktuelle Stiftungskapital beläuft sich auf 7,22 Mio.
Volker Beck (55), Politiker der Grünen, behält sein Amt als religionspolitischer Sprecher seiner Fraktion im Bundestag. Nach Mitteilung der Partein soll er auch für Migrationspolitik zuständig sein und erneut für den Vorsitz der Deutsch-Israelischen Parlamentariergruppe vorgeschlagen werden. Nach dem Drogenfund, der Anfang März für Schlagzeilen sorgte, verliert Beck aber sein Amt als innenpolitischer Sprecher der Fraktion. Nachfolgerin auf diesem Posten wird den Angaben zufolge Irene Mihalic (39). Die Bundestagsabgeordnete aus Gelsenkirchen gehört dem Innenausschuss des Parlaments an. Beck hatte Anfang März zunächst erklärt, seine Ämter zur Verfügung zu stellen, nachdem die Polizei Drogen bei ihm gefunden hatte. Vor zwei Wochen nutzte Beck seinen ersten öffentlichen Auftritt nach dem Vorfall für eine Entschuldigung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Ermittlungen gegen eine Geldbuße von 7.000 Euro eingestellt.
Irene Alt (58), rheinland-pfälzische Integrationsministerin (Grüne), wird in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr der Landesregierung angehören. Am 22. April kündigte sie an, dass sie nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehe. Zu den Motiven der Entscheidung machte sie keine Angaben: "Die Gründe, nicht wieder anzutreten, sind persönlicher Natur und sollen auch im privaten Bereich bleiben." Als Nachfolgerin an der Spitze des Ministeriums brachte Alt die bisherige Grünen-Landtagsabgeordnete Anne Spiegel ins Gespräch. Die Entscheidung darüber liege jedoch bei ihrer Partei. Alt war vor ihrer Ernennung zur Ministerium 2011 Kreisbeigeordnete im Landkreis Mainz-Bingen und dort für Jugend, Soziales und Integrationspolitik zuständig.
Andreas Wenderoth, freier Journalist, hat den Journalistenpreis "Demenz" der Diakonie Neuendettelsau gewonnen. Er erhielt die Auszeichung, die mit insgesamt 10.000 Euro dotiert ist, für seinen Beitrag "Ein halber Held", der im Magazin GEO erschienen ist. Die Beschreibung des Themas Demenz aus persönlicher Betroffenheit ist nicht ungewöhnlich. Wie jedoch der Autor seine journalistische Auseinandersetzung mit der Krankheit seines Vaters stilsicher gestalte und in Worte setze, sei außergewöhnlich, meinte die Jury in ihrer Begründung: "Ein halber Held ist ein hervorragendes Stück literarischen Journalismus, sagte die Jury. Der zweite Preis ging an Andrea Lindner vom Bayerischen Rundfunk für ihren Beitrag "Wenn das Gehirn zum Sieb wird". Dritter Sieger wurde Astrid Viciano von der Süddeutsche Zeitung. Ihr Text "Schämt euch nicht" erschien im Magazin stern-VIVA. Schließlich ging ein Sonderpreis an Carolin Strohbehn. Sie verfasste den Artikel "Heile Welt hinter Mauern", der in der Wochenzeitung des Bistums Trier "Paulinus" publiziert wurde.
Eckart von Hirschhausen, TV-Moderator und Arzt, hat bessere Bedingungen für die Pflege gefordert. Er war für seine Sendung einen Tag lang mit einer Pflegekraft des Diakonischen Werkes in Bonn unterwegs. Um 5.30 Uhr startete der Prominente in die Schicht und packte auch selbst mit an. Vor allem den Zeitdruck habe er als anstrengend empfunden, sagte der TV-Mann: Jetzt habe er "noch mehr Respekt vor allen Pflegenden, die rund um die Uhr da sind." Hirschhausen hatte Pflegefachkraft Kathrin Ketzer auf ihrer Tour begleitet. Der daraus entstandene Film soll am 2. Juni in der ARD-Sendung "Hirschhausens Quiz des Menschen" ausgestrahlt werden.
Peter Ringwald, Diakon und ehemals in leitender Funktion bei der Evangelischen Gesellschaft (eva), wird am 1. Mai 80 Jahre alt. Er war über 35 Jahre im Dienst des diakonischen Trägers, unter anderem als Leiter der Jugendhilfe, Personalvorstand, Fachvorstand der Wohnungslosenhilfe sowie als Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden. Nach seiner Pensionierung 1999 blieb er der eva zunächst als Referent für das Personalwesen verbunden. Er gestaltete Einführungstage für neue Mitarbeitende und hat ungezählte Besuchergruppen über die Arbeit der eva informiert. Ringwald hält heute noch Kontakt zu früheren Mitarbeitenden und organisierte bis jetzt die jährlichen Ruheständler-Treffen, besucht Kranke und Jubilare und hält Nachrufe für Verstorbene.
Mai
3.-4.5. Köln:
Tagung "ALL IN: Qualität und Öffnung von Kulturarbeit durch Inklusion"
des Instituts für Bildung und Kultur
Tel.: 02191/794297
www.ibk-kubia.de/symposium
9.5. Freiburg:
Seminar "Neues vom Bundesarbeitsgericht"
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997221
www.solidaris.de
9.5. Hamburg:
Seminar "Das Pflegestärkungsgesetz 2 - die ambulanten Chancen"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356159
www.bfs-service.de
9.-11.5. Freiburg:
Seminar "Wenn das Miteinander zur Herausforderung wird - Führungskräfte als
Vermittler bei Konflikt und Mobbing"
der Fortbildungs-Akademie der Caritas
Tel.: 0761/2001700
10.5. Berlin:
Seminar "Pflegeberichte professionell, aussagekräftig und
nachvollziehbar schreiben"
der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung
Tel.: 030/82097-117
www.diakakademie.de
11.5. Berlin:
Seminar "ABC des Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrechtes"
der Unternehmensberatung Solidaris
www.solidaris.de
11.5. Berlin:
Seminar "Die GmbH-Geschäftsführung in der steuerbegünstigten GmbH -
Anstellungsvertrag, Kompetenzen, Haftungsrisiken"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356159
www.bfs-service.de
11.5. Münster:
Seminar "Rechnungslegung von Altenhilfeeinrichtungen nach den
neuen Regelungen zur Investitionskostenfinanzierung"
der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tel.: 0251/4820412
https://www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe
11.-13.5. Leipzig:
Deutscher Stiftungstag 2016 "Älter - bunter - anders: Demografischer Wandel und Stiftungen"
des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Tel.: 030/89794777
12.5. Köln:
Seminar "Compliance in sozialtätigen Unternehmen"
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997221
www.solidaris.de
12.5. Stuttgart:
Seminar "Informationen zum Umgang mit Klienten mit finanziellen
Problemen und Überschuldung"
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 07961/959881
www.akademiesued.org
17.5. Münster:
Seminar "Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse"
der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tel.: 0251/48204-12
https://www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe
17.5. Dresden:
Seminar "Unternehmenskooperation - rechtliche Möglichkeiten,
Grenzen und Risiken"
des Paritätischen Bildungswerks Sachsen
www.parisax.de
17.-20.5. Hamburg:
Suchttherapietage "Diagnose - Hilfe oder Etikett?"
des Zentrums für Interdisziplinierte Suchtforschung
Tel.: 040/741054203
www.suchttherapietage.de
23.-25.5. Würzburg:
Seminar "Menschen auf der Flucht - eine Jahrhundertherausforderung"
der Akademie Frankenwarte
Tel.: 0931/804 64 340
www.frankenwarte.de
31.5. Köln:
Seminar "Integrierte Finanzplanung und Berichtswesen in Krankenhäusern"
der Solidaris Unternehmensgruppe
Tel.: 02203/8997221
www.solidaris.de
Juni
1.6. Leipzig
Tagung "Alternative Finanzierungsformen in der Sozialwirtschaft"
der Deutschen Gesellschaft für Management und Controlling in der Sozialwirtschaft
in Kooperation mit den Sozialforen Leipzig
Tel.: 02642/932-409
www.dgcs.de
6.-8.6. Hannover:
Seminar "Sand im Getriebe? Als betriebswirtschaftlich
Verantwortliche(r) wirksam handeln"
der Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
www.fak-caritas.de
21.6. Stuttgart:
Seminar "Datenschutz - ein Managementthema für soziale Einrichtungen"
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 07961/959881
22.6. Köln:
Workshop "Kostenträgerrechnung in der Somatik: Theorie und Praxis"
der Solidaris Unternehmensgruppe
Tel.:02203/8997-221
www.solidaris.de
28.5. Frankfurt a.M.:
Fachtag "Datenschutz in der Erziehungshilfe"
des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe
Tel.: 0761/200-756
www.bvke.de