Ausgabe 17/2016 - 29.04.2016
Berlin (epd). Das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderten ein eigenständigeres Leben ermöglichen soll, ist nach langem Ringen auf dem Weg in die Gesetzgebung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sprach am 28. April in Berlin von einer der "größten sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode". Viele Millionen Menschen würden davon profitieren. Das Gesetz befindet sich inzwischen in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Mit dem Bundesteilhabegesetz will die Bundesregierung die UN-Behindertenkonvention umsetzen. Die verlangt, dass die Hilfe für Behinderte nicht nur als Fürsorge gewährt wird, sondern als Chance zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe begriffen wird. Nach dem neuen Gesetz sollen behinderte Menschen beispielsweise selbst wählen dürfen, wo und wie sie wohnen. Der Bezug von Sozialleistungen soll außerdem nicht mehr an die Wohnform gekoppelt werden, sondern sich am jeweiligen individuellen Bedarf ausrichten.
Ein zentraler Punkt ist auch die oft kritisierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Behindertenhilfe, die bislang als Sozialleistung gilt. Die sogenannte Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung soll ab 2020 gänzlich von den sogenannten Fachleistungen getrennt werden, hieß es.
Bis dahin soll es Verbesserungen in mehreren Schritten geben. Bereits ab 2017 sollen der Einkommensfreibetrag um 260 Euro, der Vermögensfreibetrag auf 25.000 Euro angehoben werden. Ab 2020 soll ein Vermögensfreibetrag von 50.000 Euro gelten - bislang liegt dieser bei gerade einmal 2.600 Euro.
Teil des Gesetzes ist zudem ein "Budget für Arbeit", über das Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes erhalten können, wenn sie jemanden mit Behinderung einstellen. Damit soll ermöglicht werden, dass mehr Menschen auch außerhalb von Behindertenwerkstätten eine Beschäftigung finden. Von den Gesetzesänderungen profitieren nach Angaben des Bundessozialministeriums rund 16,8 Menschen mit bestehenden oder drohenden Behinderungen sowie 7,5 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungen.