sozial-Politik

Niedersachsen

Streit um Umsatzsteuer für Werkstätten ausgeräumt



Werkstätten für behinderte Menschen müssen auch in Niedersachsen künftig für ihre Dienstleistungen oder Handelswaren grundsätzlich nur einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent zahlen. "Damit hat das Bundesfinanzministerium eine Initiative und Forderung aus Niedersachsen aufgegriffen und umgesetzt", sagte der niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) am 27. April. Mit einer Neufassung der Verwaltungsanweisung sei jetzt ein Streitpunkt beseitigt worden.

Nach Auskunft des Geschäftsführers der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Bernhard Lengl, hatte eine veränderte Auslegung durch die niedersächsische Oberfinanzdirektion für den Streit gesorgt. Anders als in den anderen Bundesländern sei in Niedersachsen in den vergangenen beiden Jahren bei 13 Werkstätten für manche Bereiche der volle Steuersatz von 19 Prozent erhoben worden. Dies galt zum Beispiel bei Dienstleistungen wie dem Betrieb von Cafés oder Lebensmittelmärkten, in denen die behinderten Menschen arbeiten.

Die Werkstätten forderten seitdem eine Klarstellung, sagte Lengl. "Wir sind dankbar dafür, dass das niedersächsische Finanzministerium sich dafür auf Bundesebene eingesetzt hat." Obwohl es in anderen Bundesländern keine vergleichbaren Probleme gegeben habe, hätten diese der Neufassung zustimmen müssen.

Finanzminister Schneider sagte, der alten Regelung habe ein überholtes und nicht mehr zeitgemäßes Verständnis über die Tätigkeiten der Werkstätten zugrunde gelegen. Lengl zufolge haben die Werkstätten ihr Angebot erweitert, um die Menschen mit Behinderungen arbeitsmarktnah zu beschäftigen. Der ermäßigte Steuersatz werde angewandt, weil die Beschäftigten der Werkstätten oftmals weniger leistungsfähig seien als andere Arbeitnehmer und zusätzlich Personal für die Betreuung benötigt werde.


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