Ausgabe 17/2016 - 29.04.2016
Mainz (epd). Rheinland-pfälzische Pflegefachkräfte sollen künftig je nach Einkommen zwischen 2,50 Euro und 25 Euro für die Mitgliedschaft in der Pflegekammer zahlen. Die Vertreterversammlung der Pflegekammer stimmte am 25. April mit Drei-Viertel-Mehrheit für eine Beitragsordnung. Die Höhe der fälligen Mitgliedsbeiträge hängt demnach davon ab, in welche der insgesamt sieben Einkommensklassen die Kammermitglieder fallen. Vertreter der Kammer sprachen von einem angemessenen Beitrag, der niemanden überfordere.
Geringverdiener mit einem Bruttoverdienst von unter 500 Euro kostet die Kammer 2,50 Euro monatlich. Bei einem Bruttoverdienst zwischen 2.500 und 4.500 Euro werden im Monat 9,80 Euro fällig, den Höchstbeitrag von 25 Euro im Monat entrichten Kammermitglieder mit einem Monatsverdienst von über 5.500 Euro brutto. Während der Sitzung waren auch zwei alternative Vorschläge für eine Beitragsordnung zur Abstimmung gestellt worden.
Rheinland-Pfalz hatte Ende 2014 als erstes Bundesland den Aufbau einer Berufskammer für Pflegefachkräfte nach dem Vorbild der Ärzte- oder Anwaltskammer beschlossen. Die Pflegekammer soll unter anderem verbindliche Berufsstandards festlegen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse regeln. Befürworter der Kammer erhoffen sich von der Organisation eine schlagkräftige Interessensvertretung und eine generelle Aufwertung der Pflegeberufe. Die Mitgliedschaft ist für alle schätzungsweise 41.000 rheinland-pfälzischen Pflegefachkräfte verpflichtend. Ende 2015 war die erste Vertreterversammlung der Pflegekammer gewählt worden.