Ausgabe 17/2016 - 29.04.2016
Frankfurt a.M. (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland hat in den vergangenen Jahren mehrfach zur Frage des Mindestlohnes sozialethisch Stellung bezogen. Bereits im Jahre 2009 veröffentliche die EKD eine von der Kammer für soziale Ordnung ausgearbeitete Argumentationshilfe zum Pro und Contra in Sachen Mindestlohn. Die abschließende Ziffer 20 dieses Textes bündelt die Argumente:
"Wägt man die Argumentationen gegeneinander ab, so lässt sich einerseits festhalten, dass ein allgemeiner staatlich definierter Mindestlohn in der Tat eine gewisse Sicherung vor Lohnverfall in den unteren Lohnbereichen wäre und, bei entsprechender Höhe, auch ein pragmatisch sinnvoller Bezugspunkt für die Lohnfindung sein könnte. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen einen Mindestlohn für gerecht hält. Die Einführung eines Mindestlohns hat offenbar auch Symbolkraft: sie könnte die Wertschätzung von Arbeit sichtbar und öffentlich stärken.
Allein durch einen Mindestlohn wäre aber andererseits Armut noch nicht besiegt, und auch die Umsetzung des Postulates, dass ein jeder und eine jede von seiner beziehungsweise ihrer Arbeit leben können muss, wäre dadurch keineswegs gewährleistet. Schon jetzt liegt der Durchschnittslohn der 'Aufstocker' über der Höhe des diskutierten Mindestlohns. Es gäbe also auch weiterhin viele denkbare Konstellationen, in denen vor allem Familien mit Kindern zusätzliche Transferleistungen benötigten. Im Blick auf eine nachhaltige Armutsbekämpfung bleibt deshalb die Investition in Infrastruktur zur Unterstützung von Familien entscheidend."
Die Chancen des gesetzlichen Mindestlohnes hat die 2015 veröffentlichte EKD-Denkschrift "Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt" herausgestellt:
"Selbstverständliches Ziel muss (…) bleiben, dass jeder Vollzeitbeschäftigte von seinem Einkommen auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2015 kann vielen Beschäftigten im Niedriglohnbereich ein höheres Erwerbseinkommen ermöglichen".
Leitend sind bei diesen Überlegungen das christliche Menschenbild und seine reformatorische Ausdeutung. Das biblische Zeugnis hält fest, dass Arbeit ein wesentlicher Bestandteil der menschlichen Existenz ist.
Dabei kommt menschliche Arbeit zunächst in einem weiten Sinne in den Blick, der die Erwerbsarbeit mit umfasst, aber eben nicht in ihr aufgeht. Das gilt es bei allen Überlegungen zur Erwerbsarbeit stets mit im Blick zu behalten, um nicht die gesellschaftliche Bedeutung jener Arbeit gering zu schätzen, die selber keine Erwerbsarbeit ist, aber die Voraussetzung dafür bildet, dass eine Gesellschaft überhaupt in die Lage versetzt wird, Erwerbsarbeit zu organisieren. Die Diskussion um den Mindestlohn grenzt an dieser Stelle an die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Auch im Falle der Erwerbsarbeit dient der gerechte Lohn nicht nur der finanziellen Sicherung des Überlebens, sondern ist Zeichen der Wertschätzung der Person. Der primäre Maßstab dafür, ob ein Lohn gerecht ist, ist nicht die Frage, ob der Lohn dem Markt, sondern ob er dem Menschen gerecht wird. Das folgt unausweichlich aus der Einsicht, dass nicht der Markt der Maßstab des Menschen, sondern der Mensch die maßgebende Größe für den Markt ist.
Mit dem Lohn wird nicht nur das physische Überleben der Person und ihre Existenz als Akteur auf dem Markt gesichert, sondern auch ihre soziale Einbindung in das gesellschaftliche Miteinander und ihre Teilhabe an den sozialen Gütern einer Gesellschaft "jenseits von Angebot und Nachfrage" (Wilhelm Röpke). Die Debatte um den Mindestlohn erfordert an dieser Stelle erkennbar die Klärung der Frage, welche Herausforderungen des menschlichen Zusammenlebens durch den Markt gelöst werden können und welche nicht.
Wo Arbeit und das gesellschaftliche Miteinander in einer Weise organisiert werden, dass eine Teilhabe aller am gesellschaftlichen Miteinander nicht möglich ist, liegen ethisch nicht akzeptable Deformationen der Gesellschaft vor. Hier ist dringender Handlungsbedarf gerade auch in der Organisation des Arbeitslebens geboten, den in früheren Zeiten nicht nur kirchliche Vertreter, sondern sogar maßgebliche politische Entscheidungsträger deutlich zu formulieren wussten. So zum Beispiel Franklin D. Roosevelt (1882-1945), der einstige demokratische US-Präsident:
"Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben. (…) Mit einem zum Leben ausreichenden Lohn meine ich mehr als das bloße Existenzminimum - ich meine Löhne, die ein anständiges Leben ermöglichen."
Eine die Existenz sichernde Entlohnung der Arbeit wird auch in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 als ein fundamentales Recht eines jeden Menschen angesehen. So heißt es im Artikel 23 dieser Erklärung: "Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen."
An diesem Punkt gibt es also erstaunliche Traditionen einer menschengemäßen Ausrichtung von Politik und Wirtschaft, die wieder in Erinnerung gerufen werden sollten. Da zudem evangelische und katholische Christen sich hier zumindest auf der Ebene der offiziellen kirchlichen Lehre erfreulich einig sind, eröffnen sich eigentlich Chancen für ein wirkungsvolles gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit:
"Wenn also auch immerhin die Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, insbesondere hinsichtlich des Lohnes, beiderseitig frei geschieht, so bleibt dennoch eine Forderung der natürlichen Gerechtigkeit bestehen - die nämlich, dass der Lohn nicht etwa so niedrig sei, dass er einem genügsamen, rechtschaffenen Arbeiter den Lebensunterhalt nicht abwirft.
Diese schwerwiegende Forderung ist unabhängig von dem freien Willen der Vereinbarenden. Gesetzt, der Arbeiter beugt sich - aus reiner Not oder um einem schlimmeren Zustande zu entgehen - den allzu harten Bedingungen, die ihm nun einmal vom Unternehmer auferlegt werden, so heißt das Gewalt leiden, und die Gerechtigkeit erhebt gegen einen solchen Zwang Einspruch" (Enzyklika "Rerum novarum" (übersetzt: neue Probleme, 1891).
Für beide Konfessionen ist nach biblischem Zeugnis die gerechte Entlohnung geleisteter Arbeit eine unausweichliche Forderung des Glaubens. In klassischer Formulierung: "Ein Arbeiter ist seines Lohnes wert" (1. Timotheus 5,18).
Auch hier zeigt sich: Das biblische Zeugnis ist ein guter Orientierungspunkt für die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch die Kirchen. Besonders leistungsstark und orientierungskräftig wird dieses Zeugnis jedoch vor allem dann, wenn es nicht nur punktuell an einzelnen Streitfragen der Organisation des gesellschaftlichen Miteinanders in den Diskurs eingebracht wird, sondern sich öffentlich als eine Deutung des gesellschaftlichen Ganzen zu Gehör bringt. Erst dann kann der christliche Glaube dazu beitragen, eine politische und wirtschaftliche Praxis zu befördern, die das Ganze im Blick behält und nicht nur einzelne Interessen.