Ausgabe 17/2016 - 29.04.2016
Berlin (epd). Im Jahr 2015 gab es im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) insgesamt 51.100 erledigte Widersprüche gegen von Jobcentern verhängte Sanktionen. Das teilte die Bundesregierung laut Bundestag am 26. April in Berlin mit. Von den Widersprüchen wurden 18.600 ganz oder teilweise stattgegeben.
Sie reagierte mit diesen Angaben auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke. Erledigte Klagen gegen Sanktionen gab es demnach insgesamt 5.900, davon wurden 570 mit einem Urteil oder Beschluss ganz oder teilweise stattgegeben. Weitere 1.800 Fälle unter ganz oder teilweisem Nachgeben seitens der Jobcenter erledigt, heißt es in der Antwort der Regierung.
Die Angaben erhalten zudem Aussagen über neu verhängte Sanktionen, allerdings nur für das Jahr 2014. Danach gab es bundesweit gegen erwerbsfähige Leistungsbezieher etwa mehr als eine Million Sanktionen. Der ganz überwiegende Teil (738.000) entfielen dem Grunde nach auf Meldeversäumnisse beim Träger. Auf die Weigerung, Pflichten bei der Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen entfielen rund 103.000 Strafen. 118.000 Sanktionen verhängten die Jobcenter, weil sich die Leistungsbezieher weigerten, eine Fortbildung, einen Job oder eine Ausbildung anzutreten.