Ausgabe 17/2016 - 29.04.2016
Dresden (epd). Sachsen und Bayern wollen sich im Bundesrat für die Verschärfung des Sexualstrafrechts einsetzen. Sexuelle Belästigung müsse ihrer Ansicht nach ein eigener Straftatbestand sein, erklärten Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Winfried Bausback (CSU) am 25. April in Dresden. Unerwünschte Berührungen, also zum Beispiel der Griff an Busen oder Hintern, sollten künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden können.
Hintergrund ist eine aktuelle Reform des Sexualstrafrechts, bei der es um einen verbesserten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Rechtsausschuss des Bundesrates beraten wird, reicht den beiden Justizministern aus Sachsen und Bayern aber nicht weit genug.
Gemkow und Bausback kritisieren, dass das "Grapschen" meist straffrei bleibt oder "bestenfalls" als Beleidigung geahndet werden kann, wie der sächsische Justizminister sagte. "Für die Betroffenen ist es schlicht nicht nachvollziehbar, wenn die Justiz diese Fälle als 'unerheblich' abtut", fügte Gemkow hinzu. Für ihn und seinen Amtskollegen sei klar, dass "der schnelle Griff in den Intimbereich" selbstverständlich keine bloße Unanständigkeit sei, sondern strafrechtlich verfolgt werden müsse.