Ausgabe 17/2016 - 29.04.2016
Berlin (epd). Das geplante Behindertengleichstellungsgesetz muss Experten zufolge noch nachgebessert werden. Doch gehe das Vorhaben in die richtige Richtung, betonten die Sachverständigen in einer Anhörung des für Arbeit und Soziales am 25. April in Berlin.
Gegenstand der Erörterungen waren der Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Gesetzes sowie zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, in denen sich beide Fraktionen für eine stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit starkmachen. Der Entwurf der Bundesregierung enthält zahlreiche Vorgaben zum barrierefreien Bauen und barrierefreien Informationsangeboten für den Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung.
Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte, dass im künftigen Gleichstellungsgesetz Regelungen zur leichten Sprache aufgenommen werden sollen. Kritisch sei jedoch, dass das Gesetz sich zu stark auf die Belange von Menschen mit Sinnesbehinderungen konzentriere und die Belange der Menschen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung nicht genügend berücksichtige, beklagte Fix.
"Die geplanten Regelungen für eine verpflichtende Barrierefreiheit bei Bauten der Bundesverwaltung und der Sozialleistungsträger sind ein Fortschritt. Aber sie müssen für die Privatwirtschaft generell und selbstverständlich auch auf der Landesebene gelten", fordert der Deutsche Behindertenrat. Das sei zwingend, damit künftig Menschen mit Behinderung vor weniger Hürden stünden, hieß es.
Torsten Mertins, Vertreter des Deutschen Landkreistages, begrüßte das vorgesehene Schlichtungsverfahren. Es soll künftig Verbandsklagen, die sich gegen einen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet werden und auch für Einzelpersonen zur Verfügung stehen. Ihm fehle allerdings eine realistische Finanzierungseinschätzung für die Umsetzung der Vorgaben zur leichten Sprache, sagte Mertins.
Andreas Bethke vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband kritisierte den Gesetzentwurf vor allem mit Blick auf die fehlende Verpflichtung der Privatwirtschaft. Es sei eine gesetzliche Regelung nötig, die gewerbsmäßige Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Internet dazu verpflichte, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie grundsätzlich für alle Menschen nutzbar seien, merkte Bethke an.
Ähnlich argumentierte Volker Sieger vom Sozialverband VdK Deutschland. Er bezeichnete den Entwurf als "Spartengesetz" für öffentliche Träger. Das Instrument der Zielvereinbarung tauge nicht dazu, Barrierefreiheit auch im Privatsektor durchzusetzen, sagte er. Positiv bewertet wurde dieses Instrument dagegen von Robert Richard, Vertreter des Arbeits- und Sozialministeriums Sachsen-Anhalt. Zielvereinbarungen könnten durchaus Impulse bei der Entwicklung von Barrierefreiheit auch bei den Privaten auslösen, sagte er.