sozial-Politik

Behinderung

Bundestag

Das neue Bundesteilhabegesetz - die wichtigsten Änderungen




Das Bundesteilhabegesetz soll Behinderten mehr Freiräume geben.
epd-bild / Hanna Spengler
Die Assistenzleistungen für behinderte Menschen werden umfassend modernisiert. Der Bundestag hat den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz in erster Lesung beraten. Es gehört zu den größeren sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode.

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) hat das geplante Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen als einen möglichen "Quantensprung" bezeichnet. Es gehe darum, weniger zu behindern und mehr zu ermöglichen, sagte sie am 22. September im Bundestag. Mit Blick auf Sorgen von Verbänden und behinderten Menschen betonte Nahles, niemandem solle es mit dem Gesetz schlechter gehen als heute. Für ihr Vorhaben sollen zusätzlich 700 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Opposition und Sozialverbände fordern Verbesserungen an dem Gesetz.

700.000 Leistungsberechtigte

Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um Geld- und Sachleistungen, die es behinderten Menschen ermöglichen sollen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Mit der Reform soll ihre Selbstbestimmung gestärkt werden. Von der Eingliederungshilfe werden etwa Assistenten bezahlt, die einem Rollstuhlfahrer das Leben in einer eigenen Wohnung ermöglichen, spezielle Fahrdienste oder Ausgaben für einen Blindenhund. Zur Eingliederungshilfe gehören auch Zahlungen, die Werkstätten oder Betreiber von Wohnstätten für Behinderte erhalten. Rund 700.000 Menschen beziehen die Eingliederungshilfe.

Der Gesetzentwurf sieht ab 2017 folgende Änderungen vor:

- Vermögensfreibeträge: Bisher dürfen Bezieher von Eingliederungshilfe nur 2.600 Euro sparen. Der Vermögensfreibetrag wird im ersten Schritt um 25.000 Euro auf 27.500 Euro erhöht, im Jahr 2020 auf 50.000 Euro.

- Einkommensanrechnung: Der Eigenanteil zur Eingliederungshilfe aus eigenen Einkünften wird gesenkt. Damit können rund 70.000 Berufstätige mehr von ihrem Einkommen behalten. Ein Beispiel: Von einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro werden heute bis zu 900 Euro abgezogen, in der Übergangsphase 600 Euro und ab 2020 noch 240 Euro. Einkommen und Ersparnisse von Lebens- und Ehepartnern werden von 2020 an bei der Berechung der Eingliederungshilfe nicht mehr berücksichtigt.

- Arbeit: Anstelle der Leistungen für die Beschäftigung in einer Behinderten-Werkstatt können auch Arbeitgebern Lohnkostenzuschüsse bezahlt werden, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen. Das soll den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt fördern.

- Bildung: Bisher werden Hilfeleistungen für behinderte Studenten nur bis zum ersten Examen finanziert, künftig bis zum Masterabschluss und in Einzelfällen auch bis zur Dissertation.

- Beratung: Unabhängige Beratungsstellen werden aufgebaut und vom Bund bis 2022 mit bis zu 58 Millionen Euro jährlich gefördert.

- Kosten: Länder und Kommunen geben pro Jahr rund 17 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe aus, Tendenz steigend. Die Reform führt nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums zu zusätzlichen jährlichen Ausgaben von rund 700 Millionen Euro im Jahr. Die Mehrausgaben trägt der Bund.

Bettina Markmeyer, Markus Jantzer


Arbeit

Frauen

Korrekturen an Reform des Mutterschutzgesetzes gefordert



Gewerkschaften und Opposition dringen auf Änderungen bei der geplanten Reform des Mutterschaftsgesetzes. Die Novelle dürfe nicht zu einer Absenkung des bestehenden Schutzniveaus für werdende und stillende Mütter führen, sagte Hans-Jürgen Urban vom Vorstand der IG Metall am 19. September in Berlin anlässlich einer Anhörung im Familienausschuss im Bundestag. Verbesserungen seien etwa bei den geplanten Regelungen zur Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nötig.

Dass laut Entwurf künftig Arbeitgeber mit Frauen einzelvertraglich auch Arbeitszeiten bis 22 Uhr vereinbaren können, stelle wichtige Schutzstandards für werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder zur Disposition. "Man braucht nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, wer bessere Chancen zur Durchsetzung seiner Interessen in solchen Aushandlungsprozessen hat", sagte Urban.

Eva Welskop-Deffaa vom Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di sprach sich für eine strengere Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz aus. Sie sagte, jeder Arbeitsplatz, an dem schwangere Frauen arbeiteten oder arbeiten könnten, müsse einer solchen Beurteilung unterzogen werden. Jede Betroffene solle über Gefahren informiert werden, bevor sie eine neue Tätigkeit aufnimmt. Diese Informationspflichten müssten im Gesetz unmissverständlich formuliert werden, forderte sie.

Die Grünen im Bundestag wiesen darauf hin, dass Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz in den vergangenen Jahren enorm zugenommen hätten. "Daher muss die Novelle nicht nur Gefahrenstoffe, sondern auch psychische Belastungen als ein Gefährdungskriterium aufnehmen", sagte die Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Franziska Brantner.



Bundesregierung

Schwesig für Kinderrechte im Grundgesetz



In Berlin haben am 18. September mehrere tausend große und kleine Besucher das Weltkinderfest gefeiert. Unter dem Motto "Kindern ein Zuhause geben" hatten das Deutsche Kinderhilfswerk und Unicef Deutschland dazu aufgerufen, die Rechte und Bedürfnisse aller Kinder mehr in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu stellen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) forderte, dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Kinder beachtet werden, "egal wo sie aufwachsen und herkommen, wie alt sie sind, wie sie aussehen oder welcher Religion sie angehören". Schwesig sprach sich dafür aus, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Dort seien sie bislang nicht hinreichend berücksichtigt.

Es gebe Defizite bei den Bildungschancen für von Armut betroffene Kinder, mahnte zudem der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. Das Kinderrecht auf Spiel, Freizeit und Erholung und sowie die Versorgung und Integration von Flüchtlingskindern werde nur mangelhaft umgesetzt. "Daneben müssen aber auch Eltern in Deutschland besser unterstützt werden, ihren Kindern ein Zuhause geben zu können, das ihre vielfältigen Fähigkeiten und Begabungen fördert", so Krüger.

"Alle Kinder in Deutschland haben das Recht, geschützt aufzuwachsen und gefördert zu werden – auch Flüchtlingskinder", betonte zudem Heike Maria von Joest, Mitglied des deutschen Komitees für Unicef. Das Weltkindertagsfest in Berlin ist den Angaben zufolge das größte nichtkommerzielle Kinderfest in Deutschland. Es war die bundeszentrale Hauptveranstaltung zum Weltkindertag am 20. September.



Strafvollzug

Jugendliche

Haft ohne Mauern




Der 20-jährige Isat arbeitet in der Metallwerkstatt des "Seehaus" an einem Balkongeländer.
epd-bild / Thomas Lohnes
Keine Mauern, keine Zäune, keine Wärter. Dafür ein Mitarbeiter pro Jugendlichem, familiäre Wohngruppen und ein strukturierter Tagesplan: Im freien Strafvollzug sollen Jugendliche an sich arbeiten - und später nicht wieder straffällig werden.

Dienstage beginnen um 5.40 Uhr morgens: Schnell aufstehen, denn in fünf Minuten ist Frühsport. Der Tag ist minutiös durchgetaktet bis zur Bettruhe um 22 Uhr und dem Lichtausschalten 15 Minuten später. Die strenge Planung muss sein, denn die jungen Männer kannten vorher keine Strukturen und hielten sich nicht an Regeln. Die meisten der 14- bis 23-Jährigen wurden wegen Gewalttaten wie Körperverletzung, Raub oder Erpressung verurteilt.

Knast im Grünen

Ihre Haftzeit verbringen die jungen Männer nicht hinter Gittern, sondern im Seehaus Leonberg mitten im Grünen, etwa 13 Kilometer westlich von Stuttgart. Der freie Träger vollzieht die Jugendstrafe ganz ohne Gefängniswärter, dafür mit einem Mitarbeiter pro Jugendlichem. "Die jungen Gefangenen dürfen das Gelände nicht verlassen, werden aber nicht durch Mauern daran gehindert", erklärt Geschäftsführer Tobias Merckle. Wer ausbüchst, wandert wieder in den geschlossenen Vollzug.

4.400 junge Menschen wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2015 nach Jugendstrafrecht zu einer Haft verurteilt. 97 Prozent von ihnen waren Jungen und Männer, die meisten saßen im klassischen Gefängnis. Rund 400 der Straftäter befanden sich im offenen Vollzug und durften für Schule oder Arbeit das Gefängnis verlassen.

Seit 1953 gibt es außerdem die rechtliche Grundlage für den Strafvollzug in freien Formen. Baden-Württemberg setzte ihn als erstes Land 50 Jahre später mit dem Projekt "Chance" um. Zu den zwei Pilotprojekten zählte auch das Seehaus. Mittlerweile gibt es in Deutschland insgesamt vier Einrichtungen des freien Jugendstrafvollzugs, jeweils eine wurde in Sachsen und Brandenburg gegründet.

Neue Emotionen

Im Seehaus leben durchschnittlich 15 junge Männer in familiären Wohngruppen. Die Sozialpädagogen nehmen zu ihren eigenen Kindern noch fünf oder sieben "ältere Brüder" auf, die auch mit den Kindern spielen, erzählt Merckle. "Sie werden aufgenommen in eine Familie. So lassen die Jungs ganz neue Emotionen zu. Viele erfahren zum ersten Mal Liebe und Geborgenheit in einer Familie." Diese könnten sie sich dann später zum Vorbild nehmen, wenn sie selbst eine Familie gründen wollten.

Außerdem holen die jungen Männer ihren Hauptschulabschluss nach und absolvieren das erste Lehrjahr für einen der angebotenen Ausbildungsberufe. Ihre Freizeit lernen sie mit Hobbys wie Sport und Musik zu gestalten. Im Austausch mit Opfern von Verbrechen setzen sich die Straftäter mit ihren Vergehen auseinander. "Die Täter erfahren zum ersten Mal, dass ein Opfer von einem Einbruch oder Handtaschenraub auch noch zehn Jahre später darunter leiden kann", sagt der Sozialpädagoge. "Wenn man sechs Opfern gegenüber sitzt, die ihre Leidensgeschichte erzählen, geht das unter die Haut."

Hohe Resozialisierungsquote

Auf einen Platz im Seehaus müssen sich die jungen Männer mit Anschreiben und Gespräch bewerben. Sexualstraftäter sind ausgeschlossen. "Die jungen Männer kriegen eine wahnsinnige Chance und können etwas aus sich machen", sagt Merckle. Etwa 30 bis 40 Prozent der jungen Männer brächen ab, weil es ihnen zu stressig werde. Dass so viele blieben, sei der eigentliche Erfolg, meint der 46-Jährige: "Unsere Jungs haben davor alles abgebrochen."

Im Laufe ihrer Zeit im Seehaus erhalten die jungen Männer immer mehr Freiheiten. Zuerst bewegen sie sich in Gruppen auf dem Gelände. Später dürfen sie einmal die Woche mit anderen in den Sportverein. "Zwei gehen einmal die Woche in ein Altersheim, um sich dort ehrenamtlich einzubringen", berichtet Merckle. "Es ist schön zu sehen, wie die Jungs ihre Gaben, die sie früher für Kriminelles genutzt haben, jetzt positiv nutzen."

Nach dem Seehaus gehe nur jeder vierte Absolvent wieder ins Gefängnis, im geschlossenen Vollzug ist es jeder Zweite. Noch im Seehaus arbeiteten die jungen Männer als Praktikanten in einem externen Betrieb. Fast alle bekommen laut Merckle danach eine Zusage, ihre Ausbildung dort fortzusetzen. "Es lohnt sich für jeden Einzelnen", sagt Merckle. "Das sind Jungs, die keine Hoffnung mehr hatten und in die die Gesellschaft keine Hoffnung mehr hatte. Aber wenn man ihnen Hoffnung gibt, können sie selbst zu Hoffnungsträgern werden."

Jana Hofmann


Strafvollzug

Qualitätsstandards für kindgerechte JVA-Besuche gefordert



Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe fordert von den Bundesländern Qualitätsstandards für kindgerechte Besuchsbedingungen in Gefängnissen. Für Kinder, deren Mutter oder Vater in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) inhaftiert sind, sei der Besuch nicht einfach, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft am 16. September in Bonn mit. "Die kinderfeindlichen Besuchsbedingungen lassen Kinder die Inhaftierung eines Elternteils nur schwer ertragen", erklärte der Verein.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert deshalb von den Ländern, dass der Strafvollzug "familiensensibler" wird. Die Haftanstalten sollten Qualitätsstandards schaffen, die die Bedürfnisse von Besuchskindern altersgerecht berücksichtigten. Als Vorbild wird auf das Bundesland Sachsen verwiesen. Der Freistaat habe als erstes Bundesland verpflichtende Mindeststandards für familienfreundliche Besuchsbereiche geschaffen, die nun in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten umzusetzen sind, hieß es. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, den inhaftierten Elternteil im Freien auf dem Gelände der JVA treffen zu können.



Flüchtlinge

Integration

Der Experte für Klumpfüße kommt aus Afghanistan




Mohammad Tawakoli zeigt vier von ihm hergestellte Präszisions-Einlagen.
epd-bild / Thomas Lohnes
Der Afghane Mohammad Tawakoli war fast sein ganzes Leben lang auf der Flucht. Diskriminierungen, Bomben und Terror prägten seinen Alltag. Bis sich vor vier Jahren im hessischen Bad Vilbel eine Tür in eine friedvolle Zukunft auftat.

Mohammad Tawakoli ist Experte für Hammerzehen, Klumpfüße und Fersensporne. Zu den Aufgaben des 28-jährigen afghanischen Flüchtlings gehört es, Fehlstellungen an den unteren Extremitäten zu erkennen und Patienten mit selbst gefertigten Präzisionseinlagen oder Maßschuhen zu helfen. Mohammad hat im Januar in Bad Vilbel im Betrieb von Steffen Kreiling eine Lehre zum Orthopädie-Schuhmacher abgeschlossen und arbeitet seitdem als Geselle. Sein Weg dorthin war allerdings lang und steinig.

Ein Leben auf der Flucht

Im Grunde war der junge Afghane mit dem modischen Undercut und dem akkurat getrimmten Drei-Tage-Bart fast seit ganzes Leben lang auf der Flucht. "Ich bin bereits als Säugling mit meinen Eltern aus der zweitgrößten afghanischen Stadt Kandahar ins Nachbarland Iran geflohen, dort aber trotz einer Schulausbildung einem Job in einem Schuhladen nicht heimisch geworden", erzählt Mohammad. "In Afghanistan gehörten wir zur bedrohten schiitischen Minderheit, und in Iran wurden wir als Fremde geschnitten." Kein Wunder also, dass nach einigen Jahren im Exil die inzwischen größer gewordene Familie Tawakoli wieder nach Kandahar zurückkehrte.

Als nach dem angekündigten Abzug der westlichen Truppen im Land am Hindukusch abermals das Chaos einzieht, sehen sich die Eltern von Mohammad 2010 gezwungen, ihn und seinen jüngeren Bruder Ali auf die Reise in das vermeintlich sichere Europa zu schicken. Die Fluchtroute führt durch den Iran und die Türkei. In Griechenland besteigen die beiden schließlich mit gefälschten polnischen Pässen ein Flugzeug nach Berlin. Weil der Großvater in Frankfurt lebt, landen Mohammad und Ali zunächst in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen und später in einem Flüchtlingswohnheim in Büdingen.

Win-Win-Situation für beide

Mohammad, den sie schon im Iran wegen seiner braunen Haare und der hellen Haut "den Deutschen" nannten, ist freundlich, ehrgeizig und klug. Mit Unterstützung einer älteren Dame erlernt er in knapp zwei Jahren die Sprache seines Gastlandes, schafft ohne Mühe seinen Hauptschulabschluss und erhält eine Aufenthaltserlaubnis. Die ihm angebotene Lehrstelle als Maler und Lackierer lehnt er jedoch ab und besorgt sich stattdessen auf eigene Faust seine Wunschausbildung zum Orthopädie-Schuhmacher. Nach einem dreiwöchigen Praktikum bei Schuh-Schmitt in Bad Vilbel ist Inhaber Steffen Kreiling von Mohammads Qualitäten überzeugt und stellt ihn ein.

Der junge Afghane absolviert seine dreieinhalbjährige Ausbildung ohne Probleme. Der 52-jährige Kreiling, der seit Jahren im Vorstand der Evangelischen Christuskirchengemeinde in Bad Vilbel mitarbeitet, fungiert als Mentor und Motivator. Er vermittelt ihm eine Wohnung im Haus seiner Schwiegereltern, begleitet ihn zu Behörden und unterstützt ihn bei der Erlangung seines Führerscheins. "Wir hatten eine tolle Ausbildungszeit. Es war eine Win-Win-Situation für uns beide", betont der zweifache Familienvater. "Mohammad ist mir sehr ans Herz gewachsen und inzwischen so etwas wie mein drittes Kind."

Glänzende Perspektiven

Jetzt möchte der liberale schiitische Moslem etwas von der "Mitmenschlichkeit" zurückgeben, die er in Deutschland nach eigenem Bekunden erfahren hat. So begleitet er in seiner Freizeit junge afghanische Flüchtlinge bei Behördengängen, bei Arztbesuchen und in der Freizeit. Dass die Geretteten und in der Regel gut Versorgten in ihrem Gastland Angst und Schrecken verbreiten wie vor einigen Monaten ein afghanischer Jugendlicher mit einer Axt-Attacke in einem Regionalzug bei Würzburg, verstehe er nicht, sagt Mohammad mit fast tonloser Stimme. Für ein solches Verhalten könne er sich nur schämen.

Die Perspektiven für den jungen Mann sind glänzend. Inzwischen leben alle seine sieben Geschwister und auch die Eltern in Deutschland, beziehungsweise in England. Das vermittelt ihm, dem ältesten Sohn, ein Gefühl von Sicherheit und Freiheit. Als nächstes will er zusammen mit seinem Meister-Mentor die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und sich ein kleines Auto kaufen. Und später vielleicht eine eigene Familie gründen und für sie ein kleines Häuschen bauen, "am liebsten in der Wetterau". Wenn man Kreiling glauben will, stehen dafür die Chancen nicht schlecht: "Als Orthopädie-Schuhmacher kann man sich in Deutschland die Jobs aussuchen."

Dieter Schneberger


Ehrenamt

Soziologin sieht Gefahr eines "Community-Kapitalismus"



Vor einem Missbrauch ehrenamtlichen Engagements hat die Jenaer Soziologin Silke van Dyk gewarnt. Zwar sei kaum etwas im wörtlichen Sinne "ehrenwerter" als freiwillige erbrachte soziale Leistungen, doch gehe diese allseits gelobte Entwicklung mit einem tiefgreifenden Strukturwandel des Wohlfahrtsstaates einher, erklärte die Wissenschaftlerin der Schiller-Universität am 19. September in Jena.

Mit dem Paradigmenwechsel vom fürsorgenden zum aktivierenden Sozialstaat werde immer mehr qualifizierte Arbeit von geringfügig Beschäftigten geleistet oder sogar von unbezahlten Kräften. "Dies führt praktisch zu einer Informalisierung von Erwerbsarbeit", so die Soziologin. Zu beobachten sei eine Art "Community-Kapitalismus", der sich gezielt der Ressourcen der Gemeinschaft bediene.

Welche Auswirkungen dies habe, untersuche sie in einem aktuellen Forschungsprojekt. Dabei will die 43-Jährige, die im Sommer den Lehrstuhl für Politische Soziologie in Jena übernommen hat, den Wohlfahrtsstaat auch in anderen Bereichen unter die Lupe nehmen, etwa bei den gesellschaftlichen Folgen des demografischen Wandels.

Hierbei störten sie vor allem die regelmäßig aufkommenden Debatten über die "Vergreisung der Republik" oder eine "Rentnerschwemme". "Bei all dem Alarmismus ist bislang nicht geklärt, warum eine Gesellschaft weniger gut funktionieren soll, in der der Altersdurchschnitt langfristig steigt", sagte die Soziologin. In der Folge könnte man stattdessen in vielen Bereichen heute eine Altersdiskriminierung ausmachen, sagte van Dyk.



Städtetag

Kommunen wollen mehr Geld für die Integration von Flüchtlingen



Der Deutsche Städtetag hat die Bundesländer aufgefordert, den größten Teil der vom Bund bewilligten Gelder für die Integration von Flüchtlingen an die Kommunen weiterzuleiten. "Wie schnell und gut die Integration gelingt, hängt auch davon ab, ob genügend Geld dort ankommt, wo die Integrationsarbeit stattfindet - in den Städten", sagte Städtetags-Präsidentin Eva Lohse (CDU) am 21. September in Bremen. Der Bund stellt bis 2018 jährlich zwei Milliarden Euro für die Integration zur Verfügung.

Nach den Herausforderungen bei der Erstaufnahme im vergangenen Jahr habe sich in den Kommunen der Fokus in Richtung Integration verschoben, sagte Lohse, die in Ludwigshafen Oberbürgermeisterin ist, bei einer Tagung des Städtetag-Präsidiums. Sie dürften mit den Mehrkosten für den Ausbau der Kinderbetreuung, der Schulen und des Wohnungsbaus nicht alleingelassen werden.

Ein Problem sei, dass der Bund die Unterstützung nur an die Länder auszahlen dürfe. Die wiederum seien autonom in der Weitergabe der Gelder. Lohse zufolge gibt es Bundesländer, die die Gelder vollständig weiterleiten. Andere legten sogar noch etwas drauf, "und es gibt Länder mit klebrigen Fingern", in denen zu wenig bei den Kommunen ankomme.

Weiter appellierte Lohse an die Bundesländer, die Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber zu nutzen. Die Möglichkeit zu einer solchen Auflage ist Teil des Integrationsgesetzes des Bundes, das Anfang August in Kraft getreten war. Danach können die Länder anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen, wenn sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Ohne diese Auflage drohe den Städten eine Überlastung und eine Ghettoisierung, warnte Lohse. Schon allein der fehlende Wohnraum sei für die Städte ein nicht zu schulterndes Problem.

Dass einzelne Bundesländer, wie etwa Niedersachsen, auf die Wohnsitzauflage freiwillig verzichteten, liege möglicherweise daran, dass diese Länder noch keine "Ströme in die Städte" feststellten, sagte Lohse. Integration sei auch in den ländlichen Regionen möglich.



Studie

Steigende Armutsquote bei Zuwanderern



In Deutschland ist das statistische Armutsrisiko der Gesamtbevölkerung einer Studie zufolge leicht gestiegen. Das Armutsrisiko sei zwischen 2014 und 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent geklettert und habe damit den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht, erklärte der Sozialforscher Eric Seils vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung am 21. September in Düsseldorf. Diese Zunahme beruhe ausschließlich auf einem spürbaren Anstieg beim Anteil der armutsgefährdeten Menschen mit Migrationshintergrund. Die Armutsquote der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sei hingegen bei 12,5 Prozent konstant geblieben.

Mit dem Anstieg setze sich ein Trend fort, der seit Beginn der jüngsten Einwanderungswelle von Flüchtlingen zu beobachten sei, erklärte Seils zu seiner Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes. "Die Daten widersprechen der Vorstellung, dass die Einwanderung zu einer Verarmung der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund beitragen würde."

Als armutsgefährdet gelten Menschen in Haushalten, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland beträgt. Sehr hohe Armutsrisiken weisen demnach Menschen auf, die neu nach Deutschland gekommen sind. Von denen, die vor weniger als fünf Jahren eingewandert sind, leben 41,9 Prozent unter der Armutsgrenze.

Einwanderer aus Herkunftsländern der gegenwärtigen Einwanderungswelle weisen extrem hohe Werte auf. Dies gilt etwa für syrische (78,1 Prozent), irakische (65 Prozent), pakistanische (59,3 Prozent) und afghanische (58,1 Prozent) Einwanderer. Ein Vergleich mit vorangegangenen Einwanderergruppen zeigt laut Seils, dass das Armutsrisiko mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkt.

Es komme darauf an, die Einwanderer möglichst schnell ausreichend zu qualifizieren, damit sie ihren Unterhalt aus eigener Kraft bestreiten könnten, resümierte Seils. Dass eine wirtschaftliche Integration von Zuwanderern in der Vergangenheit nicht immer gelungen sei, zeige die Armutsquote unter Migranten, die vor mehr als einem Vierteljahrhundert nach Deutschland kamen. Von ihnen lebe noch immer mehr als ein Fünftel unterhalb der Armutsgrenze.



Bildung

Stiftungsfonds Deutsche Bank startet Förderprogramm für Flüchtlinge



Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt der Stiftungsfonds Deutsche Bank im Stifterverband die Hochschulbildung von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund. Die Initiative soll den Hochschulen dabei helfen, die jungen Leute zur Aufnahme und zum Abschluss eines Studiums zu motivieren, sie im Studienverlauf zu begleiten und ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ebnen, wie der Stiftungsfonds am 19. September in Essen mitteilte.

Das Programm ist mit insgesamt 350.000 Euro dotiert. Förderfähig sind Konzepte und Initiativen von bis zu sieben staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen.

Große Herausforderungen gebe es für die Hochschulen vor allem bei der systematischen Ansprache und Rekrutierung von Flüchtlingen sowie bei der Betreuung über den gesamten Studienverlauf, hieß es. Dort setze das Förderprogramm "Angekommen, Integriert, Qualifiziert" an: Es solle Strukturen zur Beratung und Integration von Migranten und Flüchtlingen stärken und gleichzeitig individuelle Talente unter diesen Herkunftsgruppen fördern.



Flüchtlinge

Kommunen kritisieren Kriterien für NRW-Wohnsitzauflage



Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich gegen einen Plan der Landesregierung ausgesprochen, bei der Verteilung von Flüchtlingen auf konkrete Wohnorte künftig auch die Arbeitslosenzahl zu berücksichtigen. Auch nach einer Einführung der sogenannten Wohnsitzauflage solle der bisherige Verteilschlüssel beibehalten werden, sagte Hauptgeschäftsführer Bernd Jürgen Schneider am 15. September in Düsseldorf. Kriterien sind bislang zu 90 Prozent die Einwohneranzahl und zu zehn Prozent die Fläche der Kommune.

Eine am 13. September von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Verordnung sieht vor, für die Verteilung von anerkannten Flüchtlingen auf alle 396 Städte und Gemeinden in NRW die Einwohnerzahl zu 80 Prozent und zu jeweils zehn Prozent Fläche sowie Arbeitslosenzahl heranzuziehen.

Der veränderte Schlüssel führe dazu, dass im Rahmen des Asylverfahrens zugewiesene Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung eine andere Zuweisung erhielten, erklärte Schneider. Die geplante Änderung sei auch deshalb abzulehnen, weil etwa für den Bereich des Arbeitsmarktes keine konkreten Daten je Kommune vorlägen. Im Übrigen unterlägen die Daten einer ständigen Veränderung und seien daher für eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge nicht geeignet, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds.

Auch die geplante Entlastung von Städten und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt oder mit besonderen Belastungen durch Zuwanderer aus EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien bezeichnete Schneider als kritisch. "All diese Zusatzkriterien zum bisherigen Verteilschlüssel und die dafür erforderliche Reduzierung der Gewichtung der Einwohneranzahl auf 80 Prozent sind daher abzulehnen", erklärte er.

Insgesamt sei es aber zu begrüßen, dass die NRW-Landesregierung von der Möglichkeit Gebrauch mache, eine Wohnsitzauflage einzuführen, betonte Schneider. Denn diese sei grundsätzlich als Instrument geeignet, um Ghettobildung zu verhindern und die Integration zu fördern. Die neue Regelung soll am 1. Dezember in NRW in Kraft treten.

Nach dem Integrationsgesetz müssen auch anerkannte Flüchtlinge künftig drei Jahre in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Aufnahme über den sogenannten Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden.



Verwaltungsgerichte

Thüringen stellt wegen Asylverfahren zusätzliche Richter ein



Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zahl an Asylverfahren soll die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit gestärkt werden. Dies sei das Ergebnis eines Gespräches mit Vertretern des Oberverwaltungsgerichtes, der Verwaltungsgerichte, der Richtervertretung und des Vereins der Verwaltungsrichter, teilte das Justizministerium am 15. September in Erfurt mit.

Zu den verabredeten Maßnahmen zähle, dass bis zum Jahresende die Verwaltungsgerichte kurzfristig zunächst drei neue Richterstellen erhalten. Derzeit offene Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit würden schnellstmöglich nachbesetzt, hieß es weiter.

Es sei vorhersehbar, dass es sich bei den starken Anstiegen der Fallzahlen um eine temporäre Situation handele, sagte Justizminister Dieter Lauinger (Grüne). Den aktuellen Zahlen zufolge würden im kommenden Frühjahr vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) alle angestauten Asylanträge abgearbeitet sein.



Arbeit

Saarland stellt Talente von Flüchtlingen fest



Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat am 16. September ein neues Pilotprojekt zur Kompetenzfeststellung von Flüchtlingen offiziell gestartet. Dabei sollen ihre Talente festgestellt werden. Die Teilnahme daran sei "natürlich freiwillig", betonte Bouillon in der Landesaufnahmestelle in Lebach. Es gehe auch darum, die Wartezeit bis zur Verteilung auf die Kommunen zu überbrücken.

Projektpartner sind den Angaben zufolge neben dem Innenministerium das Wirtschafts- und Arbeitsministerium, die Bundesagentur für Arbeit, die SHS Stiftung sowie der Entwickler des Talent-Tests, die HR Diagnostics AG. Der internetbasierte Test erhebt innerhalb von zweieinhalb Stunden die kognitiven Fähigkeiten, Persönlichkeitsmerkmale sowie persönliche Interessen. Die Tests dienen als Basis für Beratungsgespräche mit der Arbeitsagentur.

Zurzeit finden einmal pro Woche fünf Tests statt. Bouillon sieht in dem Verfahren auch eine Möglichkeit, gezielt die Wohnsitzauflage anzuwenden. So könnten Menschen stärker dort zugewiesen werden, wo sie gebraucht werden, betonte er. Nach dem Integrationsgesetz, das seit August gilt, müssen auch anerkannte Flüchtlinge künftig drei Jahre in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Aufnahme über den sogenannten Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden. Die Länder können innerhalb ihres Gebiets konkrete Wohnorte vorschreiben.

Das Saarland hat nach Ansicht von Raimund Becker aus dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit gute Chancen, Flüchtlinge schnell für den Arbeitsmarkt vorzubereiten. "Die Vermutung ist: Je früher man mit diesen Tests beginnt, desto besser", betonte er. Sie lieferten eine genauere Einschätzung der Fähigkeiten der einzelnen Flüchtlinge. "Deutschland ist sehr zertifikatsverliebt", erklärte Becker. "Doch es kommt kaum jemand mit einem IHK-Zertifikat aus Aleppo."

Wirtschafts-Staatssekretär Jürgen Barke (SPD) sieht in dem Projekt einen zusätzlichen Baustein in der Integration von Flüchtlingen. Nach den ersten 300 Teilnehmern wird das Verfahren den Angaben zufolge evaluiert. Das Verfahren könne dann auch interessant sein, um "Langzeitarbeitslose in der Bevölkerung wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren".



Hessen

Landesregierung sieht Flüchtlingsaufnahme gut bewältigt



Ein Jahr nach Beginn des bislang größten Flüchtlingszustroms der Nachkriegszeit hat sich die Zahl der Neuankommenden in Hessen auf einem niedrigen Stand stabilisiert. Wie der Flüchtlingskoordinator der Landesregierung, Axel Wintemeyer, am 20. September mitteilte, werden im Land derzeit etwa 50 bis 60 Flüchtlinge pro Tag aufgenommen gegenüber bis zu 1.350 im Oktober 2015.

Der CDU-Politiker zog eine positive Bilanz der Asyl- und Flüchtlingspolitik seit den bewegten Monaten im vergangenen Herbst. Die Aufnahme und Integration der alles in allem gut 100.000 Flüchtlinge habe Hessen mit einem "klaren Kompass" bisher gut bewältigt. Das Land sei auch für die sicher noch Jahre dauernde weitere Integrationsaufgabe bestens gerüstet.

Wintermeyer, der auch Chef der Wiesbadener Staatskanzlei ist, betonte, für die schwarz-grüne Landesregierung seien Sicherheit und Integration bei der Flüchtlingsaufnahme gleich gewichtig. Es sei sichergestellt, dass alle Flüchtlinge in der Erstaufnahme registriert und auch erkennungsdienstlich behandelt werden. Es seien auch in Hessen keine Fälle bekannt, dass vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für richtig befundene Pässe sich nachträglich doch als gefälscht herausgestellt hätten.

Der Rückstand von insgesamt rund 12.000 in Hessen angekommenen Menschen, die noch immer keinen Asylantrag stellen konnten, solle spätestens bis zur zweiten Oktoberwoche abgearbeitet sein, versprach Wintermeyer. Verbessert habe sich die Situation, nachdem die insgesamt 478 für Hessen vorgesehenen Mitarbeiter des BAMF nun endlich vollständig eingetroffen seien, darunter 219 Asyl-Entscheider. Angestrebt werde, die Dauer der Asylverfahren von derzeit im Schnitt 7,3 Monate auf am Ende nur noch drei Monate zu verkürzen.



Niedersachsen

Online-Portal informiert Flüchtlinge über Sprachkurse



Flüchtlinge in Niedersachsen können sich in einem neuen Online-Portal über Sprachkurse informieren. Unter www.refugees.niedersachsen.de habe der Verein Elan dazu Angebote verschiedener Bildungseinrichtungen des Landes und der Kommunen zusammengefasst, teilte das Wissenschaftsministerium am 19. September in Hannover mit. In verschiedenen Sprachen finden sich dort Informationen über Kurse in den Einrichtungen sowie Lernangebote, die online etwa über ein Tablet oder Smartphone genutzt werden können.

Das Ministerium hat den Angaben zufolge 70.000 Euro für den Aufbau des Portals zur Verfügung gestellt. Es will die Weiterentwicklung und den Betrieb des Portals in den kommenden beiden Jahren mit jeweils 150.000 Euro fördern. Die Bundesagentur für Arbeit habe es abgelehnt, ihre Kursdaten für eine automatisierte Einbindung zur Verfügung zu stellen, kritisierte Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne). Sie forderte die Bundesagentur auf, dies zu überdenken.



Baden-Württemberg

Neuer Ratgeber für die Arbeit mit Flüchtlingen



Mit einem weiteren Ratgeber will die baden-württembergische Landesregierung haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe unterstützen. Der mehrsprachige Leitfaden "Ankommen - Klarkommen" befasst sich mit Werten und Regeln des Zusammenlebens in Deutschland und verdeutlicht Geflüchteten anhand von Bildern, was erwünscht ist und was nicht. Vorgestellt wurden der Leitfaden und ein dazugehöriges Posterset am 21. September in Stuttgart von Vertretern verschiedener Ministerien, dem Städtetag und der Liga der freien Wohlfahrtspflege.

"Unser neuer Guide liefert einen Überblick über zentrale Werte und ein ABC des Zusammenlebens, das als Türöffner für interkulturelle Gespräche landesweit Diskussionen anstoßen soll", sagte Gisela Erler (Grüne) vom federführenden Staatsministerium. Gedruckt würden zunächst 35.000 Stück plus 15.000 Motivplakate. Sie sollen als Grundlage für den Austausch zwischen Geflüchteten und Helfern dienen.

Der neue Ratgeber ergänzt das erste Handbuch "Willkommen!", von dem gerade die zweite Auflage entwickelt wird. Die erste Auflage von 80.000 Exemplaren ist bereits vergriffen.



Katastrophen

Psychosoziale Notfallversorgung von Kindern soll besser werden



Der Bund will die psychosoziale Versorgung von Kindern bei Katastrophen und Notfällen verbessern. Wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) am 16. September in Bonn mitteilte, startet derzeit ein Forschungsprojekt, das die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei schweren Unfällen, Naturkatastrophen oder Terroranschlägen ermitteln soll.

Zwar gebe es für diese Fälle bereits Konzepte und Empfehlungen, sagte Jutta Helmerichs, Expertin für psychosoziales Krisenmanagement beim BBK. Diese seien jedoch aus der Praxis entstanden und je nach Organisation oder Ort unterschiedlich. "Es fehlt die wissenschaftliche Absicherung." Außerdem bezögen sich die Konzepte fast ausschließlich auf individuelle Notfälle. Welche Unterstützung Kinder und Jugendliche im Falle einer Katastrophe mit einer großen Zahl Betroffener brauchten, sei bislang noch nicht untersucht worden. Diese Lücke solle mit dem dreijährigen Forschungsprojekt "Kind und Katastrophe" (KIKAT) geschlossen werden, das mit rund 370.000 Euro gefördert wird.

Es gebe im Bereich der psychologischen Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen zahlreiche offene Fragen, sagte der Leiter des Forschungsprojekts, Harald Karutz, von der Medical School Hamburg. So sei zum Beispiel noch unklar, ob es sinnvoll sei, Kinder in Gruppen oder Klassen zu betreuen, wenn diese gemeinsam ein schlimmes Erlebnis hatten. "Manchmal funktioniert das gut, manchmal nicht. Man weiß aber nicht, warum." Eine Lücke gebe es auch, wenn Kinder nach der psychosozialen Akutversorgung einen langfristigeren Betreuungsbedarf hätten. "Viele Helfer wissen dann nicht, wohin sie die Kinder weiter vermitteln können", stellte Karutz fest.

Im Laufe des Projekts wollen die Forscher Empfehlungen und Konzepte erarbeiten, die dann zur Leitlinie für die Notfallversorgung auf Bundes- und Landesebene sowie für die Akuthilfe-Teams in den Gemeinden werden sollen. Dazu wollen die Wissenschaftler bereits vorhandene Konzepte prüfen sowie Meinungen von Experten aus der Praxis einholen.

Außerdem sollen konkrete Notfallereignisse im Hinblick auf die psychosoziale Versorgung analysiert werden. Dabei wollen Karutz und sein Team zum Beispiel mit Lehrern und Helfern in bayerischen Schulen sprechen, die durch die jüngsten Überschwemmungen betroffen waren. Dort konnten die Kinder nach Starkregen nicht nach Hause gehen und mussten in der Schule übernachten. Erstmals sollen auch betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern nach ihren Erfahrungen mit der Notfallversorgung befragt werden.



Familie

Kita-Geld im Kieler Landtag beschlossen



In Schleswig-Holstein wird ab 1. Januar 2017 das umstrittene Kita-Geld gezahlt. Eltern von Kindern unter drei Jahren können dann Anträge stellen, damit ihnen bis zu 100 Euro ihrer Kosten für die Kinderbetreuung etwa in Kindertagesstätten erstattet werden. Das hat der Landtag mit den Stimmen von SPD, Grünen und SSW am 22. September in Kiel beschlossen. Die Oppositionsparteien CDU, FDP und Piraten stimmten dagegen. Im Landeshaushalt 2017 sind für das Kita-Geld rund 23,4 Millionen Euro für etwa 23.000 Kleinkinder vorgesehen.

Oppositionsführer Daniel Günther (CDU) forderte die Landesregierung auf, statt der 100 Euro Kita-Geld für eine auskömmliche Finanzierung der Kindertagesstätten zu sorgen. Er verwies auf das Kita-Aktionsbündnis, dass ebenfalls das Kita-Geld ablehnt und stattdessen deutlich mehr Geld für das Kita-Personal verlangt. Zum Bündnis gehören Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen. Günther: "Stoppen Sie das 100-Euro-Geschenk. Das wäre echte Sozialpolitik."

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner hingegen lobte in der Debatte das Kita-Geld als "ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch zur Entlastung der Familien". Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) bezeichnete das Kita-Geld als "Einstieg in die Kostenfreiheit aller Bildungseinrichtungen von der Krippe bis zur Hochschule".

Derzeit werden in Schleswig-Holstein in 1.765 Einrichtungen und bei 1.735 Tagespflegern insgesamt 110.600 Kinder betreut. Im Bereich der Kinder unter drei Jahren liegt die Betreuungsquote bei 31 Prozent. Die Elternbeiträge je Kind betragen laut Sozialministerium im Schnitt 210 Euro. Es gibt aber auch Regionen, in denen 400 oder sogar 500 Euro fällig werden.



Bildung

Mehr Männer in Thüringens Kindertagesstätten



Immer mehr Männer arbeiten in Thüringens Kindertagesstätten. Ihre Zahl habe sich in den vergangenen sieben Jahren mehr als verdreifacht, teilte das Thüringer Landesamt für Statistik am 16. September in Erfurt mit. Wurden zum 1. März 2009 erst 177 Erzieher gezählt, konnten zum gleichen Stichtag 2016 bereit 609 Mitarbeiter registriert werden. Angesicht von insgesamt 17.016 Beschäftigten blieben Frauen mit 96,4 Prozent aber weiter klar in der Mehrheit.

Fast drei Viertel der unter Sechsjährigen würden in Thüringen in einer Kindertagesstätte betreut, sagte der Präsident des Statistischen Landesamtes, Günter Krombholz. Die Betreuungsquote habe am 1. März 2016 in dieser Altersgruppe 73,9 Prozent betragen, 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres. In der Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen sei eine Betreuungsquote von 95,6 Prozent verzeichnet worden, bei den unter Dreijährigen von 52,2 Prozent.

Im regionalen Vergleich wiesen nach den Angaben von Krombholz die Stadt Weimar (78,3 Prozent) und der Landkreis Sömmerda (77,4 Prozent) die höchsten Betreuungsquoten der Kinder im Alter unter sechs Jahren auf, während die niedrigste mit 65,4 Prozent in der Stadt Suhl ermittelt wurde.




sozial-Branche

Gesundheit

Tanz

Rock'n'Roll auf der Demenzstation




Flurtanz für Demenzpatienten in der LVR-Klinik Köln.
epd-bild/Jörn Neumann
Tanzen ist gesund für Körper und Geist. Das gilt auch für Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Seit kurzem tanzen deshalb in zwei Kölner Kliniken Sozialarbeiter, Ärzte und Pfleger regelmäßig mit den betagten Patienten.

Maria hat sich extra feingemacht. Die alte Dame trägt eine cremefarbene Hose mit dunklen Nadelstreifen und eine passende Bluse. "Mit ihren Haaren hat sie sich heute besondere Mühe gegeben", weiß Pfleger Florian Wildt. Denn an diesem Nachmittag sind die Patienten der geschlossenen gerontopsychiatrischen Station in der LVR-Klinik Köln wieder zum "Flurtanz" eingeladen. Demenzpatientin Maria kann sich an vieles nicht mehr erinnern. Doch die Schrittfolge beim Foxtrott wissen ihre Beine noch von alleine.

Tanzen zu Schlagern

Anni hingegen zögert zunächst. "Ich hab gar keine Zeit. Eigentlich müsste ich jetzt nach Hause und das Vieh füttern", sagt sie beunruhigt. Doch als der alte Schlager "Man müsste noch mal 20 sein" erklingt, vergisst sie ihre Sorgen und folgt Stefan Kleinstück auf die Tanzfläche. Der Koordinator des Demenz-Servicezentrums Köln und das südliche Rheinland hat den "Flurtanz" Anfang des Jahres im Kölner Alexianer Krankenhaus initiiert. Kurz darauf übernahm auch die LVR-Klinik sein Konzept. Seitdem bringt er auch dort einmal im Monat Demenzkranke, Pfleger und Ärzte zum Tanzen.

Auch wenn bei Menschen mit Demenz das Gedächtnis immer größere Lücken bekommt: "Über die Gefühlsebene sind sie immer noch gut ansprechbar", sagt Kleinstück. "Ich sehe immer wieder, wie Menschen beim Tanzen aufblühen." Der monatliche "Flurtanz" habe auf die Patienten einen positiven Effekt, beobachtet auch Oberärztin Ira Reupke. "Über die Musik erinnern sich manche Patienten an schöne Dinge, die lange zurückliegen."

Am Anfang sei es allerdings oft etwas schwierig, die Patienten zu motivieren, sagt Pfleger Wildt. Den ganzen Vormittag schon hatte er bei den Patienten für den "Flurtanz" geworben. Etwa 20 Männer und Frauen sind am Nachmittag der Einladung in den Gemeinschaftsraum gefolgt. "Damenwahl. Ich bin frei", verkündet Kleinstück. Auch Oberärztin Reupke, eine Schwester und ein Pfleger kommen hinzu. Und schon bald drehen sich in der Mitte des Gemeinschaftsraums Klinikpersonal und Patienten im Dreivierteltakt.

Workshops für Kliniken

Die positive Wirkung des Tanzes auf Menschen mit Demenz beobachtet Kleinstück schon seit rund zehn Jahren. Der Hobbytänzer rief die Initiative "Wir tanzen wieder!" ins Leben, die ein Konzept für Tanznachmittage für Demenzpatienten und deren Angehörige entwickelte. Mittlerweile machen Tanzschulen in ganz Deutschland mit. Jetzt möchte er den Tanz auch in die Demenzstationen der Kliniken bringen. Er plant bereits Workshops für Interessenten aus anderen Krankenhäusern.

Dass Tanzen Demenz entgegenwirkt, ist durch eine Reihe von Studien belegt. So fanden zum Beispiel Forscher des Albert Einstein College of Medicine in New York in einer 2003 veröffentlichten Langzeitstudie heraus, dass das Risiko einer Demenzerkrankung durch regelmäßiges Tanzen um 76 Prozent gesenkt werden kann. Der Neurologe und Studienleiter Joe Verghese vermutet: "Anders als bei anderen körperlichen Aktivitäten sind mit dem Tanzen auch geistige Anstrengung und soziale Kontakte verbunden." Diese Kombination könne sich besonders günstig auswirken.

Gut für das Gedächtnis

Eine neue Studie von Sportwissenschaftlern und Neurologen der Universität Magdeburg scheint das zu bestätigen. Die Wissenschaftler beobachteten, dass regelmäßiges Tanz-Training bei Senioren zu einer deutlichen Verbesserung der allgemeinen Intelligenz und des Arbeitsgedächtnisses führt. Außerdem begünstige aktives Tanzen über längere Zeit das Wachstum von Nervenzellen im Gehirn, stellte das Forscherteam um Sportwissenschaftlerin Anita Hökelmann fest.

Für die Patienten auf Station 52 des LVR-Krankenhauses bedeutet der Tanz vor allem eine Abwechslung im grauen Klinikalltag. Nach einer Viertelstunde singen viele begeistert "Viva Colonia" der Kölsch-Band Höhner oder "Scha la la la la" von Tony Christie. Und wer nicht tanzen kann, schwingt einfach nur mit einem Partner die Hände im Takt.

Anni schiebt mit ihrem Zimmernachbarn Wilhelm über die Tanzfläche. Als Stefan Kleinstück das Ende einläutet, sind beide erschöpft, aber glücklich. "Schön war's, aber jetzt muss ich nach Hause", will Anni sich verabschieden. Doch da kommt Pfleger Florian Wildt dazwischen: "Später, es gibt erst noch Abendessen", sagt er und reicht Anni ein Glas Apfelsaft.

Claudia Rometsch


Gastbeitrag

Stiftungen

Spendenbrief statt Crowdfunding




Theresa Ratajszczak.
epd-bild/ Bundesverband Deutscher Stiftungen
Fundraising, also professionelles Spendensammeln, gehört längst zur täglichen Arbeit vieler Stiftungen. 43 Prozent von ihnen sind einer Umfrage zufolge auf diesem Feld aktiv. Spendenbriefe sind demnach noch immer ein gutes Mittel der Wahl. Crowdfunding ist hingegen bisher noch kein großes Thema, schreibt Theresa Ratajszczak vom Stiftungsverband in ihrem Gastbeitrag.

Ken Burnett schreibt in seinem Buch "The ZEN of Fundraising": "Fundraising isn’t about asking for money. It’s about inspiring people to believe that they can make a difference - then helping them to make it. So fundraising is the inspiration business." Übersetzt geht es demnach beim Fundraising darum, Menschen zu inspirieren und sie zu begeistern. Insbesondere Stiftungen können potenziellen Geldgebern Ideen anbieten und ihnen zeigen, wie sie mit ihrem finanziellen Beitrag etwas Gutes bewirken können.

Diese Chance haben bereits viele Stiftungen ergriffen: Insgesamt 43 Prozent der vom Bundesverband befragten Stiftungen geben an, Fundraising zu betreiben - operative Stiftungen häufiger als fördernde. Jede sechste Stiftung plant, ins Fundraising einzusteigen. Über ein Drittel der Befragten ist seit mehr als zehn Jahren im Fundraising aktiv.

Spendenwerbung ein ständiges Thema

Das Thema spielt für viele Stiftende bereits im Gründungsprozess eine wichtige Rolle. Laut der aktuellen Studie "Stifterinnen und Stifter in Deutschland. Engagement - Motive - Ansichten", für die im Januar 538 Stiftungen befragt wurden, haben sich 25 Prozent der Befragten schon bei der Gründung besonders mit der Frage beschäftigt, wie sie zusätzliche Spenden und einwerben können.

Die Auswertung zeigte, dass vor allem das Einwerben von Kleinspenden bis 200 Euro (79 Prozent) und Großspenden (75 Prozent) beliebt ist. Aber auch für Zustiftungen und Erbschaften interessieren sich Stiftungen - häufiger als bisher angenommen: Fast drei Viertel der fundraisenden Stiftungen setzen aktuell auf Zustiftungen, 42 Prozent auf Erbschaften.

In diesem Jahrzehnt sollen in Deutschland etwa 2,6 Billionen Euro vererbt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es strategisch sinnvoll, wenn Stiftungen ihre Fundraisingaktivitäten verstärkt in diese Richtung lenken. Mit 56 Prozent plant daher auch mehr als die Hälfte der Befragten, künftig im Erbschaftsmarketing aktiv zu werden. Hierbei erfolgreich zu sein, wird allerdings nicht einfach. Denn Zustifter und Erblasser stehen an der Spitze der sogenannten Spenderpyramide. Sie zu gewinnen, ist nicht zuletzt wegen der intensiven Beziehungspflege sehr anspruchsvoll.

Internetaktivitäten rangieren hinten

Bei den Fundraisinginstrumenten kommen oft die direkte Ansprache (80 Prozent), Spendenbriefe (60 Prozent) und Veranstaltungen (49 Prozent) zum Einsatz, während Crowdfunding mit neun Prozent bisher kein großes Thema ist. Bei Stiftungen, die mit dem Fundraising erst starten möchten, stehen Internetaktivitäten zur Spendenakquise etwas höher im Kurs (14 Prozent).

Stiftungen mit Fundraisingerfahrung greifen zum Einwerben von Klein- und Dauerspenden besonders auf Spendenbriefe zurück. Wird eine Großspende angestrebt, wählen die Fundraiser der Stiftungen in erster Linie die persönliche Ansprache der potenziellen Geldgeber.

Um die gewonnenen Unterstützer langfristig zu binden, nutzen fast alle Befragten den persönlichen Kontakt (98 Prozent). Dankesbriefe stehen bei knapp 90 Prozent der Stiftungen ebenfalls sehr hoch im Kurs. Um gegenüber den Mittelgebern Rechenschaft abzulegen, nutzen fast zwei Drittel der befragten Stiftungen Jahresberichte sowie gezielte Informationen zu den Projektfortschritten. Bevor man mit Fundraising startet, sollte man zuerst eine Strategie entwickeln. Dass viele Stiftungen bereits einen Plan haben, wie sie vorgehen wollen, zeigen die Ergebnisse der letzten Jahresbefragung des StiftungsPanels des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen aus dem November 2015 zum Thema Stiftungsstrategien.

Strategien für Fundraising

Demnach hat rund ein Fünftel der Spenden sammelnden Stiftungen ihre Strategie schriftlich festgehalten - über 60 Prozent zumindest mündlich diskutiert. Knapp 90 Prozent der befragten Stiftungen diskutieren ihre Fundraisingstrategie mindestens einmal jährlich, der Großteil von ihnen sogar mehrmals im Jahr.

Die aktuelle Umfrage hat nun ergeben, dass die Befragten im Austausch mit anderen Stiftungen und Organisationen zu Fundraisingkonzepten eine gute Möglichkeit sehen, sich zu informieren. Beratung durch Verbände finden insbesondere Stiftungen hilfreich, die das Einwerben von Geldern erst noch planen; Agenturen spielen hierbei nur eine untergeordnete Rolle.

Dass Fundraising die Chance bietet, die negativen Folgen der anhaltenden Niedrigzinsphase zumindest abzufedern, verdeutlicht folgende Zahl: Ohne zusätzlich eingeworbene Mittel müssten 87 Prozent der befragten Stiftungen Einschränkungen bei ihren Aktivitäten hinnehmen. Engpässe gäbe es insbesondere bei Projekten, teilweise auch bei Programmen und Personal. Vor allem operativ tätige Stiftungen bekämen das deutlich zu spüren.

Stillstand ohne neues Spendenkapital

Möchte eine Stiftung ihre Projekt- und Personalausgaben stabil halten oder gar ihr Stiftungskapital aufstocken, führt kaum ein Weg an systematischem Fundraising vorbei. Erfolgreiches Einwerben von Spenden, Zustiftungen und Erbschaften ist allerdings an gewisse, auch institutionelle Voraussetzungen geknüpft, die noch nicht alle Stiftungen erfüllen. Von den Stiftungen, die bisher kein Fundraising betreiben, nennt mehr als die Hälfte als Grund eine fehlende organisationsinterne Bereitschaft.

Außerdem hält mehr als ein Drittel dieser Stiftungen Fundraising für zu zeitaufwendig. Immerhin ein Viertel von ihnen kommt offenbar ohne Fundraising aus, weil sie über genügend Mittel verfügen.

Detaillierte Ergebnisse der Befragung sind im Stiftungsfokus Nr. 7 "Fundraising von Stiftungen" veröffentlicht. Die digitale Reihe ist kostenfrei abrufbar unter www.stiftungen.org/stiftungsfokus. Weitere Informationen: www.stiftungen.org/stiftungspanel

Eine kürzere Fassung des Artikels ist zuerst erschienen in der StiftungsWelt 2/2016, dem Magazin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Theresa Ratajszczak ist wissenschaftliche Referentin beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.


Sehbehinderung

Tiere

Wegweiser auf vier Pfoten




Blindenführhunde sind seit 100 Jahren im Einsatz.
epd-bild/Rolf Zöllner
Blindenhündin Lara und der stark sehbehinderte Jürgen Viesel arbeiten seit zehn Jahren zusammen. Eingespielte Signale ermöglichen den beiden viel Mobilität. Seit 100 Jahren gibt es ausgebildete Blindenhunde.

Wenn der Führbügel hoch gestellt ist, beginnt für Blindenhündin Lara die Arbeit. Hochkonzentriert führt sie ihr Herrchen Jürgen Viesel, der Fachgruppenleiter für Führhundhalter beim Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg (BSVW) ist. Sie warnt ihn vor Hindernissen oder sucht einen Platz im Bus. Seit zehn Jahren sind die beiden ein Team. Lara ist sein Wegweiser auf vier Pfoten.

Ausgeglichene und gehorsame Tiere

Nicht jeder Hund kann Blindenhund werden. Ausgeglichen und gehorsam müssen die Tiere sein, aggressiv oder ängstlich dürfen sie nicht sein. Viesel entschied sich für einen Labrador, die als gutmütig gelten. Das Tier wurde schon im Alter von acht Wochen aus seinem Wurf herausgenommen und verbrachte ein Jahr bei einer Patenfamilie.

Danach folgte eine sechsmonatige, anspruchsvolle Ausbildung. Kommandos wie "Komm", "Geh voran" oder "Zeige den Weg" beherrscht sie seitdem, auch rechts und links kann sie unterscheiden. Ruhig zu bleiben, wenn Kranken- oder Polizeiwagen mit Sirene vorbeirasen, gehörten außerdem zum Training. Die ersten Blindenhunde wurde in Oldenburg ausbildet - und zwar vor genau 100 Jahren.

Auch Viesel nahm Unterricht, drei Wochen lang. Er musste lernen, das Tier zur führen. In einer weiteren Woche wurde erprobt, "ob die Chemie zwischen uns stimmte". Denn für den Besitzer ist die Beziehung zu seinem Blindenhund "wie eine menschliche Partnerschaft"; mittlerweile habe sich eine enge Verbindung entwickelt.

Lara denkt für Herrchen

In seiner Heimatstadt Bad Urach ist auch Viesels Arbeitsstelle. Eine halbe Stunde dauert der Fußweg, den der Bürokaufmann täglich geht. Lara erkennt dabei Barrieren wie etwa eine Mülltonne oder eine Pfütze - die für einen Hund eigentlich kein Problem darstellen. Lara denkt aber für ihr Herrchen mit. In beiden Fällen stellt sich die Hündin quer. "Ich stoße an ihr an und weiß dann, dass ich einen anderen Weg suchen muss", erklärt Viesel. Bleibt Lara dagegen gerade stehen, heißt das: Hier ist eine Treppe.

Mit dabei hat Viesel zwar stets den Blindenstock. Besser sei jedoch der Hund. Die Gründe seien, "dass ich dann frei laufen kann und mich weniger konzentrieren muss. Das ist bequemer", erläutert er. Allerdings können Blindenhunde nicht alle Gefahren bannen. Dazu gehören rote Ampeln, denn Hunde sind farbenblind. "Dann muss ich mich am Verkehrslärm orientieren oder an den Blindenampeln mit Piepton", sagt Viesel.

Lara ist Viesels ständiger Begleiter. Im Theater, Restaurant oder Krankenhaus darf sie unter anderem dabei sein. "Im Flugzeug bekommt der Hund sogar extra einen Sitz reserviert. Lara sitzt dann zwischen mir und meiner Frau Gina", erzählt er. Nur ein Ort ist Tabu: die Rolltreppe. "Hunde könnten sich hier die Pfoten verletzten. Sie lernen schon in der Ausbildung, diese Rolltreppen zu meiden und eine Alternative zu suchen", sagt der 45-Jährige.

Mit 90 in Rente

Viesel sieht auf einem Auge gar nichts mehr, das zweite Auge hat noch eine Sehkraft von zwei Prozent. Seit 35 Jahren ist das so. "Ich kann nur hell und dunkel bis zu zwei Meter Entfernung erkennen", berichtet er. Für dieses Leben in Dunkelheit ist er also auf den Blindenhund angewiesen, der in der Anschaffung zwischen 25.000 und 30.000 Euro kostet: Rund 20.000 Euro übernimmt die Krankenkasse.

Fressen oder sich streicheln lassen sind beispielsweise Dinge, die Lara während ihres Einsatzes nicht machen darf. Doch sie ist nicht rund um die Uhr die hochkonzentrierte Beschützerin. "Klar, es gibt einen Dienstschluss", wie es Viesel beschreibt und auch gleich demonstriert, wie das aussieht: Er lässt den Führbügel fallen. "Dann geht gar nichts mehr", betont er.

Dazu kommt, dass Lara, die zehn Hundejahre oder 82 Menschenjahre alt ist, nächstes Jahr in Pension geht. Sie bleibt bei Viesel, und ein zweiter Blindenhund kommt dazu.

Birgit Vey


Professionalisierung

Sozialarbeiternetz will muslimische Wohlfahrt vorantreiben



Von einer bundesweiten islamischen Wohlfahrtspflege würde nach Ansicht des muslimischen Sozialpädagogen Samy Charchira die gesamte Gesellschaft profitieren. "Wir müssen heute schon die Weichen für Versorgungslücken stellen, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf uns zukommen werden", sagte Charchira dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Charchira ist Mitglied des Netzwerks muslimischer Sozialarbeiter und Sozialpädagogen (Nemus), das sich Ende Februar in Düsseldorf gegründet hat. Das Netzwerk besteht aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern, die hauptberuflich im sozialen Bereich arbeiten. Nemus habe es sich zur Aufgabe gemacht, die islamische Wohlfahrtspflege in Deutschland voranzutreiben.

Das Netzwerk sieht sich als Berater muslimischer Gemeinden, die in der Wohlfahrtspflege aktiv werden wollen. "Islamische Wohlfahrtspflege muss sich auf Fachkompetenz stützen, die bisher bei vielen islamischen Organisationen noch nicht weit verbreitet ist", sagte Charchira. "Da wollen wir einen Beitrag leisten, den Prozess zu unterstützen." Er hoffe, dass bereits in einigen Monaten professionelle Dienstleistungen angeboten werden könnten.

"Wir wissen, dass beispielsweise die bisherige professionelle Jugendhilfe Teile von Jugendlichen nicht erreicht", erläuterte der Sozialpädagoge. "Dazu gehören auch muslimische Jugendliche." Deshalb wolle er konkrete Angebote schaffen, die die Lebenswirklichkeit muslimischer Jugendlicher berücksichtigen: "Wir müssen dafür sorgen, dass wir sie nicht an radikale Gruppen verlieren." Aber auch außerhalb der Jugendhilfe wolle Nemus aktiv werden.

"Es braucht muslimische Angebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind", sagte Charchira. "Zusätzlich wird der Bedarf in der Altenpflege in den nächsten Jahren weiter wachsen." Darüber hinaus wolle Nemus auch muslimische Gemeinden im Bereich der frühkindlichen Erziehung unterstützen. "Islamische Wohlfahrtspflege kann muslimische Lebensrealitäten normalisieren", sagte der Experte. "Es sollte normal sein, dass es neben der katholischen Kita auch eine muslimische gibt, ohne dass gleich der gesamte negative Islamdiskurs darübergestülpt wird."

Um diese Ziele zu erreichen, will Charchira mit seinen Netzwerk-Kollegen Kooperationen mit bestehenden Institutionen der Wohlfahrtspflege, aber auch mit Kommunen, den Ländern und dem Bund ausbauen. "Die Gründung unseres Netzwerkes wurde von der Politik und den Wohlfahrtsverbänden begrüßt und wir hoffen auf deren weitere Unterstützung", sagte Charchira. Er wolle das Netzwerk perspektivisch zu einem Fachverband machen, der auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen aktiv ist.

Melanie Zakri


Gesundheit

Expertin: Burn-out gibt es auch bei Ehrenamtlichen



Überforderung und Burn-out können auch freiwillige Helfer treffen. Über das schon lange existierende Problem ausgebrannter Ehrenamtlichter werde nicht gerne geredet, erklärte Karen Sommer-Loeffen vom Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe am 16. September in Düsseldorf. "Wo Aufgabenfelder nicht klar benannt werden, Strukturen fehlen und das Hilfeverständnis nicht reflektiert wird, kann es leicht zur Überforderung von Ehrenamtlichen kommen."

Anzeichen einer Überforderung bei Ehrenamtlichen können nach Worten der Ehrenamtsexpertin Aggressivität, Lustlosigkeit, Ungeduld, häufiges Zuspätkommen oder auch Unzuverlässigkeit sein. Auch das Phänomen des "Überengagements" könne zu sozialem, körperlichen und emotionalen Burn-out führen. Kritisch werde die Situation, wenn sich Menschen, denen geholfen werden soll, über Ehrenamtliche wegen Unzuverlässigkeit oder Bevormundung beschwerten. Hinter diesem Verhalten der Helfer stecken nach Erfahrung von Sommer-Loeffen häufig persönliche Probleme.

"Helfen sollte allen Beteiligten gut tun", sagte die Geschäftsführerin des Fachverbandes der Evangelischen Bahnhofsmission. Deshalb sei ein Rahmen für die Zusammenarbeit wichtig. Die Hauptamtlichen seien für den Ehrenamtlichen verantwortlich. Sie müssten die freiwilligen Helfer in der Ausübung ihrer Tätigkeit unterstützen. Regelmäßige Gespräche, Fortbildungen und Supervisionen gehörten je nach Arbeitsfeld dazu. Themen wie Versicherungsschutz, die Erstattung von Fahrkosten oder Aufwandsentschädigungen sollten bereits im Vorfeld geklärt werden.

Diese Aspekte des ehrenamtlichen Engagements beleuchtet auch die neue Broschüre "Wenn Helfen nicht mehr gut tut..." der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, die Sommer-Loeffen verfasst hat. Die Broschüre "Wenn Helfen nicht mehr gut tut..." kann unter k.sommer-loeffen@diakonie-rwl.de bestellt werden.



Internet

Neues Informationsportal für Pflegeeinstufung gestartet



Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich ab sofort im Internet über die neue Pflegegrad-Einstufung informieren. Auskünfte zu den Neuerungen seien unter www.pflegebegutachtung.de abrufbar, teilte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) am 19. September in Essen mit. Mit der ab Januar 2017 geltenden Pflegereform werden die momentan geltenden drei Pflegestufen abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Auf dem Internet-Portal werden die wichtigsten Fragen in einem Antwortenkatalog geklärt. Zudem gibt es eine Checkliste für den Gutachterbesuch des MDK, bei dem der neue Pflegegrad bei einem Hausbesuch festgelegt wird. Zwischen Oktober und November sollen Versicherte über ihre neue Einstufung informiert werden. Auch für Pflege-Experten aus Einrichtungen und ambulanten Sozialdiensten stehen Informationen zum neuen Begutachtungssystem bereit.

In den kommenden Wochen solle das Portal noch erweitert werden, hieß es vom MDK. So sollen die Informationen in weitere Sprachen übersetzt und ein leicht verständlicher Erklärfilm über das Begutachtungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Pflegereform richtet sich die Pflegeeinstufung ab 2017 nach dem Grad der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankung soll so ein leichterer Zugang zu Pflegeleistungen ermöglicht werden.



Kirchen

Diakonie-Beschäftigte fordern Aus für ACK-Klausel



Die Diakonie der evangelischen Kirche soll nach Vorstellung von Mitarbeitervertretern künftig auch Beschäftigte ohne Kirchenmitgliedschaft in den Arbeitnehmervertretungen akzeptieren. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) müsse die sogenannte ACK-Klausel, die eine Kirchenmitgliedschaft verlangt, ersatzlos streichen, heißt es in einer Resolution der Mitarbeitervertretungen des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die am 21. September in Berlin verbreitet wurde.

Die EKD-Synode kommt vom 3. bis 9. November in Magdeburg zusammen. Auf der Tagesordnung stünden dort auch Änderungen im bundesweiten Mitarbeitervertretungsrecht der EKD, sagte Jeanette Klebsch von der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Berlin. Der ACK, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, gehören neben der evangelischen und katholischen Kirche auch die Baptisten, die Heilsarmee und weitere Kirchen an.

Die Zahl der Diakonie-Beschäftigten, die einer der in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen angehören, nehme kontinuierlich ab, heißt es in der Resolution: "Offensichtlich ist es nur möglich, die soziale Arbeit in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Diakonie mit einer zunehmenden Zahl an Nicht-Kirchenmitgliedern zu erbringen." Das Mitarbeitervertretungsrecht müsse dieser Realität angepasst werden.

Bislang gebe es nur in einzelnen Diakonischen Werken Ausnahmen, sagte Klebsch. So sei im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz eine Quotenregelung eingeführt worden, nach der nur noch mindestens 50 Prozent der Mitarbeitervertreter und die Leitung des Gremiums Kirchenmitglieder sein müssen. In der Diakonie der Nordkirche könnten Beschäftigte, die keiner Kirche angehören, Mitarbeitervertreter werden, wenn sie eine Weiterbildung zu Kirchenthemen machen.



Kirchen

Mitarbeitervertretungen zeigen Bischof Woelki die Rote Karte



Die rund 500 Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Köln haben Kardinal Rainer Maria Woelki symbolisch die "Rote Karte" gezeigt. Damit protestieren die Mitarbeitervertretungen (MAVen), die in der katholische Kirche in etwa mit einem Betriebsrat vergleichbar sind, gegen die Arbeitsbedingungen der 2.800 Mitarbeitervertreter des Erzbistums. Sie vertreten rund 65.000 Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas im Erzbistum Köln. "Die bisherigen Gespräche mit dem Erzbischof waren leider ergebnislos", sagte Renate Müller vom Vorstand der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) am 19. September in Köln.

Mit der Roten Karte, die stellvertretend dem Verwaltungschef des Erzbistums überreicht wurde, wolle man auf diese Zustände hinweisen. Der Vorstand der DiAG MAV fordert, Mitarbeitervertreter in angemessener und ausreichender Weise für ihre Arbeit freizustellen. "In Betrieben und Ämtern sowie in den Einrichtungen der evangelischen Kirche ist dies schon jetzt der Fall", sagte Müller. Die Arbeit der Mitarbeitervertreter werde immer komplexer, da sie sich in die unterschiedlichsten Sachbereiche einarbeiten müssten. "Viele müssen dies in ihrer Freizeit tun, da sie von ihren Vorgesetzten dafür nicht freigestellt werden. "

Wo es zu Freistellungen gekommen sei, sei dies oft über den Rechtsweg erstritten worden: "Die Kraft, die dafür nötig ist, sollte man lieber sinnvoller einsetzen." Der Vorstand fordert, Mitarbeitervertreter ab 100 Mitarbeitern zu 50 Prozent von ihrer Arbeit freizustellen. Die bisherige Regelung sieht eine Freistellung ab 300 Mitarbeitern vor. In nichtkirchlichen Betrieben greift sie bereits ab 100 und in der evangelischen Kirche ab 150 Mitarbeitern.

Der Verwaltungschef des Erzbistums, Martin Böckel, versprach, Kardinal Woelki das Anliegen zur Kenntnis zu bringen. Grundsätzlich freue man sich darüber, dass es für zwei Drittel aller kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen gebe. "Wenn es ihrer Meinung nach Mängel gibt, muss man darüber reden", sagte er. Auf Bundesebene, wo eine Rahmen-Mitarbeitervertretungsordnung für alle Bistümer erlassen wird, sei ein Teil der Forderungen bereits umgesetzt worden. Böckel kritisierte die der Fußballwelt entliehene Metapher der Roten Karte als unpassend: "Eine Rote Karte wird bei einem groben Verstoß gegen die Spielregeln gegeben. Diesen Vorwurf kann man dem Erzbischof sicherlich nicht machen."



Kirchen

Altbischof Huber: Wirtschaftlichkeit in der Diakonie "nichts Böses"



Wirtschaftlichkeit in kirchlichen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist nach Einschätzung des Theologen Wolfgang Huber "nichts Böses". Allerdings müsse Wirtschaftlichkeit in diakonischen Einrichtungen vereinbar mit den christlichen Werten sein, sagte der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 20. September auf einer Diskussionsveranstaltung der Fliedner-Kulturstiftung in Düsseldorf.

Dazu gehöre, dass die diakonischen Unternehmen die seelsorgerlichen Belange von Patienten und Beschäftigten achten müssen, sagte Huber. Gesundheit sei "ein öffentliches Gut", dass nicht von der finanziellen Kraft abhängig gemacht werden dürfe.

Der Vorstandsvorsitzende des evangelischen Krankenhauskonzerns Agaplesion in Frankfurt am Main, Markus Horneber, betonte den Auftrag seiner Unternehmensgruppe, "den ganzen Menschen zu sehen". Patienten müssten in diakonischen Einrichtungen "von Anfang bis zum Ende geachtet und in ihrer Verletzlichkeit betrachtet und behandelt" werden. In diesem Sinne gebe es gute Gründe für den Erhalt diakonischer Unternehmen.



Rheinland-Pfalz

Verbände beklagen Kluft zwischen Armen und Reichen



Die wachsenden Gegensätze zwischen Arm und Reich in Deutschland sind nach Ansicht von Wohlfahrtsverbänden und Sozialvereinen auch in Rheinland-Pfalz zunehmend zu spüren. Die Spaltung der Städte in Wohnviertel für Arme und Wohlhabende nehme immer mehr zu, klagte der rheinland-pfälzische Diakonie-Sprecher Albrecht Bähr am 20. September bei einer Veranstaltung von DGB und Bildungsgewerkschaft GEW in Mainz.

"Es fehlt unserer Gesellschaft an einer gesunden Mischung", sagte Bähr. Die Vorsitzende des Hilfsvereins Asternweg aus Kaiserslautern, Katharina Dittrich-Welsh, kritisierte, dass es insbesondere für kinderreiche Familien kaum noch Möglichkeiten gebe, in den Städten bezahlbare Wohnungen zu finden. Die Bewohner der Brennpunktviertel seien dabei doppelt benachteiligt, da sich häufig auch die Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche auf die besser gestellten Stadtteile konzentrierten.

Der Mainzer Sozialmediziner Gerhard Trabert verwies darauf, dass die medizinische Versorgung in ärmeren Stadtteilen schlechter sei als anderenorts. So hätten sozial benachteiligte Familien oft besonders weite Anfahrtswege zu Ärzten. Trabert warf der rheinland-pfälzischen Landesregierung vor, nicht genug gegen Kinder- und Jugendarmut zu tun. Nötig wäre beispielsweise, Hartz-IV-Beziehern die Fahrtkosten zum Kinderarzt zu erstatten. Ebenso sollten auch bei Erwachsenen Ausgaben für Verhütungsmittel übernommen werden.

Ein Maßnahmenpaket gegen Kinder- und Jugendarmut forderten auch die Gewerkschaften. Nach Angaben des DGB waren 2015 in Rheinland-Pfalz 74.000 Kinder und Jugendliche auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Regional sind die sozialen Probleme im Land unterschiedlich stark ausgeprägt. Besonders hoch ist der Anteil armer Kinder in Städten wie Pirmasens, Ludwigshafen oder Kaiserslautern.



Kirchen

25 Jahre Telefonseelsorge Mecklenburg-Vorpommern



Das 25-jährige Bestehen der Ökumenischen Telefonseelsorge Mecklenburg-Vorpommern haben der evangelische Landesbischof Gerhard Ulrich (Nordkirche) und der katholische Erzbischof Stefan Heße (Erzbistum Hamburg) am 17. September im Dom zu Güstrow gefeiert.

In seiner Predigt dankte Ulrich den Mitarbeitenden: "Ihr Dienst ist eine große Leistung und ein wichtiges Angebot unserer Kirchen für Menschen in seelischen Nöten." Heße hob in seiner Ansprache hervor, dass das Zuhören und die konkrete Hilfeleistung die bedingungslose Zuwendung zeige und dem einzelnen Menschen deutlich mache: "Du hast Würde."

Der Ökumenischen Telefonseelsorge Mecklenburg-Vorpommern gehören derzeit 264 ehrenamtliche Telefonseelsorger an den vier Standorten in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald an. Getragen wird sie vom Erzbistum Hamburg (Erzbischöfliches Amt Schwerin), dem Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg sowie von der Caritas Mecklenburg und dem Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern.



Integration

Diakoniechef Ahrens: Flüchtlinge sind keine "Welle"



Hamburgs Diakoniechef Dirk Ahrens hat dazu aufgerufen, in der Flüchtlingspolitik immer den konkreten Menschen im Blick zu behalten. "Es geht nicht um eine Zuwander- oder Flüchtlingswelle, sondern um konkrete Individuen", sagte er am 20. September zum "Abend der Begegnung" des Diakonischen Werks Hamburg.

Eine Gesellschaft könne und müsse den Umgang mit Zuwanderung lernen, sagte Ahrens. Am Anfang stehe humanitäres Engagement oder ein gesellschaftliches Interesse, möglicherweise erfolge dann die Selbsterklärung als Einwanderungsland. Deutschland sei in den letzten Jahren zu einem "sehr attraktiven Einwanderungsland geworden", sagte der Landespastor: "Wir haben also wohl schon manches richtig gemacht."

Dennoch gebe es aus den Fehlern der Vergangenheit noch viel zu lernen. Zum Beispiel, dass ohne Willkommenskultur Integration nur schwer gelingt. "Zur Willkommenskultur gehört, dass sich ein Land bekennt und erklärt", sagte Ahrens. Dafür könnte ein Einwanderungsgesetz "ein guter Ausdruck" sein.

Kirche und Diakonie haben laut Ahrens eine "anwaltschaftliche Funktion" überall dort, wo die Menschenwürde gefährdet ist. "Es kann uns nicht egal sein, ob Menschen viel zu lange in prekären Notunterkünften hausen müssen oder im Wirrwarr unseres Aufenthaltsrechtes verrückt werden." Dabei gehe es nicht darum, die Politik und die Behörden leichtfertig für ihr Unvermögen zu kritisieren, sondern darum, "ein Auge für das Schicksal des Einzelnen zu behalten".



Diakonie

Neue Publikation zu Arbeitsrecht und Tarifpolitik



Der Verband diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD) bringt eine neue Publikation heraus. "VdDD kompakt" informiere kurz und prägnant auf zwei Seiten über arbeitsrechtliche und tarifpolitische Themen, teilte der Verband am 20. September in Berlin mit.

Zielgruppen seien diakonische Unternehmen und ihre Beschäftigten. Zum Auftakt startete der Dienstgeberverband mit den Themen "Der Dritte Weg" und "Die Finanzierung der stationären Altenpflege". Weitere Ausgaben seien zur Tarifbindung und zur kirchlichen Zusatzversorgung geplant. "VdDD kompakt" ist als pdf-Dokument abrufbar unter https://www.v3d.de/unsere-veroeffentlichungen/vddd-kompakt/.

Der VdDD vertritt als diakonischer Bundesverband nach eigenen Angaben die Interessen von rund 180 Mitgliedsunternehmen und fünf Regionalverbänden mit mehr als 400.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung der Träger und Einrichtungen.




sozial-Recht

Bundesverfassungsgericht

Streit um Persönliches Budget erfordert schnelle Klärung




Mit einem Persönlichen Budget bezahlen Behinderte ihre Helfer selbst.
epd-bild/Rolf Zöllner
Ein vor Gericht ausgetragener Streit um die Höhe des Persönlichen Budgets eines behinderten Menschen müssen die Richter möglichst schnell ausräumen. Das Bundesverfassungsgericht hält es unzumutbar, die Betroffenen lange warten zu lassen.

Behinderte Menschen sollen mit ihrem vom Sozialhilfeträger gezahlten Persönlichen Budget notwendige Assistenz- und Hilfskräfte selbst beschäftigen können. Muss die Höhe der Sozialleistung jedoch gerichtlich geklärt werden, muss dies im Interesse des Hilfebedürftigen im Gerichtsverfahren schnell geschehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 19. September veröffentlichten Beschluss.

Auf Hilfe angewiesen

Vor Gericht war ein Mann gezogen, der seit seiner frühkindlichen Hirnschädigung auf ständige Pflege und Unterstützung angewiesen ist. Bei seinem Sozialhilfeträger beantragte er daher ein sogenanntes Persönliches Budget. Die 2008 eingeführte Teilhabeleistung soll ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, indem behinderte und pflegebedürftige Menschen statt Sachleistungen Geld erhalten. Damit haben sie die Möglichkeit, sich beispielsweise selbst ihre Pflegekräfte zu organisieren. Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Um die Höhe gab es in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfahren aber Streit. Im gerichtlichen Eilverfahren erwirkte der behinderte Beschwerdeführer vorläufig eine höhere Zahlung für einen vergangenen Bewilligungszeitraum bis Juli 2015. Das Geld benötigte er, um Löhne und Sozialabgaben für seine selbst eingestellten Pflege- und Assistenzkräfte zahlen zu können. In der Hauptsache hat das Gericht noch nicht abschließend über die Höhe des Persönlichen Budgets entschieden.

Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

Als der Sozialhilfeträger für den Bewilligungszeitraum bis Juli 2016 erneut ein verringertes Persönliches Budget zahlte, wollte der Hilfebedürftige im gerichtlichen Eilverfahren bis auf Weiteres höhere Leistungen erwirken. Das Landessozialgericht (LSG) Mainz lehnte diesmal im Eilverfahren die höhere Zahlung ab. Der Mann sei mittlerweile sieben Monate mit dem geringeren Satz ausgekommen. Offenbar reiche dies zur Sicherstellung seiner Versorgung aus.

Damit wurde der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde sei "offensichtlich begründet". Der Beschwerdeführer könne nicht bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens warten, um ein höheres Persönliches Budget zu erhalten.

Er habe belegt, dass seine finanziellen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind. Ihm drohe die Privatinsolvenz. Das LSG hätte dies berücksichtigen müssen und den Antrag des Mannes nicht mit dem schlichten Hinweis ablehnen dürfen, dass dieser in den letzten Monaten doch alles bezahlen konnte. Das Gericht müsse über das Eilverfahren neu entscheiden.

Az.: 1 BvR 1630/16

Frank Leth


Bundesgerichtshof

Keine Vaterschaft für tiefgefrorene Embryonen



Für tiefgefrorene Embryonen kann noch keine Vaterschaft rechtlich verbindlich festgestellt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 19. September veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit wurde die Beschwerde eines homosexuellen deutschen Samenspenders abgewiesen, mit dessen Samen in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik neun Embryonen gezeugt wurden. Der aus Neuss stammende Mann wollte die Vaterschaft für seine "Kinder" festgestellt haben.

Er lebt zusammen mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, hatte der schwule Beschwerdeführer sich an eine Fortpflanzungsklinik in den USA gewandt. Dort wurden mit seinem Samen und Spendereizellen einer Frau mehrere Embryonen gezeugt.

Eine Leihmutter trug in den USA daraufhin zwei Töchter für das homosexuelle Paar aus. In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Die Töchter leben mittlerweile bei ihrem Vater in Deutschland. Doch in der kalifornischen Fortpflanzungsklinik wurden noch neun weitere Embryonen gezeugt, die in flüssigem Stickstoff konserviert lagern.

Für diese Embryonen wollte der Samenspender gerichtlich die Vaterschaft feststellen lassen. Auf diese Weise wollte er selbst darüber bestimmen können, ob die Embryonen ausgetragen werden - im Zweifel auch gegen den Willen der Eizellspenderin. Nach der Geburt hätten die Kinder das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Doch der BGH machte dem Mann einen Strich durch die Rechnung. Die verbindliche Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt des Kindes sei nicht vorgesehen. Deutsches Recht sei hier auch anzuwenden, da der Beschwerdeführer Deutscher sei. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sei derjenige Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Der Beschwerdeführer gebe zudem an, dass die Vaterschaftsfeststellung zum Schutz der Embryonen nötig sei. Doch für diesen Schutz sei die Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses gar nicht erforderlich, betonte der BGH.

Az.: XII ZB 351/15



Bundesarbeitsgericht

Mit Firmenpleite kann Einmalzahlung für Rentner verloren sein



Verspricht ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten als betriebliche Altersvorsorge statt einer monatlichen Betriebsrente eine Einmalzahlung, kann das Geld im Falle einer Pleite verloren sein. Denn der sogenannte Pensions-Sicherungs-Verein müsse als Träger der Insolvenzsicherung für solche Kapitalzahlungen nur dann geradestehen, wenn sich das Unternehmen bereits zum Zeitpunkt der Fälligkeit in wirtschaftliche Schwierigkeit befunden habe, urteilte am 20. September das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Nach dem Betriebsrentengesetz muss der Pensions-Sicherungs-Verein für "rückständige Leistungen der betrieblichen Altersversorgung" haften, wenn der Anspruch darauf bis zu zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.

Diese Zwölf-Monats-Frist gilt bei monatlichen Betriebsrenten, nicht aber für einmalige Kapitalleistungen, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung als einmalige Versorgungszusage versprochen hat, so das BAG. Hier hafte der Pensions-Sicherungs-Verein erst dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Zahlungspflicht sich das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten befunden hat. Im konkreten Fall soll dies nun das Landesarbeitsgericht Köln noch einmal prüfen.

Az.: 3 AZR 411/15



Bundesarbeitsgericht

Baufirmen haben zu Unrecht an Sozialkassen gezahlt



Viele Baufirmen in Deutschland haben nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Unrecht Beiträge in die Sozialkassen des Baugewerbes gezahlt. Die Erfurter Richter entschieden am 21. September, dass die sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe der Jahre 2008, 2010 und 2014 unwirksam war.

Der Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes regelt einen Urlaubsausgleich und eine Zusatzversorgung für das Alter. Die Beiträge zahlen allein die Arbeitgeber. Die Zusatzversorgungskasse soll einen Rentenausgleich dafür schaffen, dass Bauarbeiter während der Schlechtwetterperiode häufig entlassen werden. Die Urlaubskasse wurde eingeführt, weil Bauarbeiter häufig ihren Arbeitgeber wechseln. Durch die von den Arbeitgebern erhobenen Umlagebeiträge wird sichergestellt, dass einerseits die Arbeiter trotzdem ihren Urlaub nehmen können, andererseits aber nicht ein einzelner Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlung für diese Zeit belastet wird.

Nicht-tarifgebundene Arbeitgeber wollten die Beiträge jedoch nicht zahlen. Daraufhin hatte das Bundesarbeitsministerium die Sozialkassen-Tarifverträge 2008, 2010 und 2014 für allgemeingültig erklärt. Folge davon ist, dass auch nicht-tarifgebundene Arbeitgeber Sozialkassenbeiträge zahlen mussten. Die damaligen gesetzlichen Bestimmungen sahen für eine Allgemeinverbindlicherklärung als Voraussetzung unter anderem vor, dass mindestens 50 Prozent aller im Baugewerbe beschäftigten Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten müssen.

Doch die 50-Prozent-Quote kann nicht als erfüllt angesehen werden, entschied das BAG. Denn es gebe keine genauen Zahlen, wie viele Beschäftigte tatsächlich im Baugewerbe tätig sind. Für die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages müsse zudem der Bundesarbeitsminister selbst sich damit befasst haben. Dies sei hier zumindest für die Jahre 2008 und 2010 nicht geschehen.

Derzeit sind noch Hunderte Verfahren vor den Gerichten anhängig. Die klagenden und nicht-tarifgebundenen Arbeitgeber müssen nun keine Beiträge nachzahlen. Firmen, die rechtskräftig per Urteil zur Beitragszahlung verdonnert wurden, können laut BAG jedoch keine Wiederaufnahme ihres Verfahrens verlangen.

Am 16. August 2014 wurden die gesetzlichen Bestimmungen geändert, so dass in Zukunft das Ministerium regelmäßig und ohne festgelegte Quote die Allgemeinverbindlicherklärung bestimmen kann.

Az.: 10 ABR 33/15 (Tarifverträge 2008 und 2010)

Az.: 10 ABR 48/15 (Tarifvertrag 2014)



Landessozialgericht

Jobcenter muss bei Heirat Umzug genehmigen



Eine Hartz-IV-Bezieherin muss bei der geplanten Heirat ihres erwachsenen Sohnes nicht länger in der gemeinsam bewohnten Wohnung leben. Das Jobcenter ist dann vielmehr verpflichtet, der Mutter den Umzug in eine, wenn auch teurere, aber noch angemessene neue Unterkunft zu genehmigen, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein in Schleswig. Eine geplante Eheschließung und Gründung einer eigenen Familie sei ein nach dem Gesetz erforderlicher "sonstiger Grund" für einen Umzug.

Im konkreten Fall wollte eine Hartz-IV-Bezieherin aus der mit ihrem erwachsenen Sohn bewohnten Wohnung ausziehen, da dieser heiraten und mit seiner neuen Ehefrau dort zusammenleben wollte. Sie fand auch eine angemessene, aber für sie teurere Wohnung.

Das Jobcenter lehnte die Übernahme der vollen Unterkunftskosten wegen der fehlenden Genehmigung zum Umzug ab. Vor Gericht erklärte sich die Behörde dann doch bereit, die Miete zu übernehmen.

Das LSG entschied nun, dass das Jobcenter auch die Verfahrenskosten übernehmen muss. Denn der Antrag der Hartz-IV-Bezieherin hätte aller Voraussicht nach vor Gericht Erfolg gehabt. Eine eigene Familie zu gründen und zu heiraten sei für die Genehmigung eines Umzugs ausreichend. Hier habe der Sohn die beabsichtigte Heirat mit einer Bescheinigung des Standesamtes auch glaubhaft gemacht. Ob nun der Sohn oder wie hier die Mutter ausziehe, spiele keine Rolle; denn so oder so werde eine neue Wohnung fällig.

Az.: L 6 AS 113/16 B ER



Gerichtshof für Menschenrechte

Psychisch kranke Täterin wird vorerst nicht ausgewiesen



Eine psychisch kranke Frau aus Pakistan, die in Deutschland eine Nachbarin getötet hat, muss vorerst nicht mit der Abschiebung in ihr Heimatland rechnen. Die Bundesregierung habe zugesichert, dass ein bestehender Ausweisungsbescheid nicht mehr gelte, damit werde der Fall zu den Akten gelegt, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 21. September in Straßburg. Deutschland muss der Frau knapp 6.000 Euro Auslagenerstattung zahlen.

Die Frau war nach Angaben des Gerichtshofs 1991 nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2004 tötete sie eine Nachbarin. Ein Gericht in Gießen stellte fest, dass sie bei der Tat unter einer akuten Psychose gelitten habe und schuldunfähig gewesen sei. Sie wurde zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, 2011 konnte sie in ein Wohnheim für psychisch Kranke umziehen. In der Zwischenzeit erging 2009 eine Ausweisungsverfügung, gegen die die Frau erfolglos bis zum Bundesverfassungsgericht vorging.

Vor dem daraufhin angerufenen Menschenrechtsgerichtshof berief sich die Frau auf die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere auf Artikel acht, der die Achtung des Privat- und Familienlebens schützt. Sie machte unter anderem geltend, dass sich durch die Therapien in Deutschland ihre Gesundheit verbessert habe. Ohne derartige Behandlung würde sie sich in Pakistan wieder verschlechtern. Darüber hinaus würde eine Abschiebung ihr enges Verhältnis zu ihrem Sohn in Deutschland zerstören.

Deutschland besteht dem Gericht zufolge unterdessen nicht mehr auf der Ausweisung. Die Bundesregierung sprach gegenüber dem Gericht eine Garantie aus, dass die Frau nicht auf Grundlage des Bescheids von 2009 ausgewiesen werde. Eine Ausweisung ist demnach zwar weiter denkbar. Zuvor würde jedoch der Gesundheitszustand der Frau geprüft, machte Deutschland geltend. Das Straßburger Gericht gab sich damit zufrieden. Es betonte zugleich, dass bei einem neuerlichen Ausweisungsbescheid die Frau erneut den Rechtsweg bis nach Straßburg beschreiten könne.

Az.: 38030/12



Europäischer Gerichtshof

Keine Kettenbefristungen für Dauerarbeitsplätze



Arbeitgeber dürfen einen dauerhaften Arbeitsbedarf nicht mit kettenweise befristeten Verträgen abdecken. Das gilt auch für öffentliche Einrichtungen mit einer unzureichenden Zahl an Planstellen, urteilte am 14. September der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er gab damit einer Krankenschwester in Spanien recht. Danach kann "ein struktureller Mangel an Planstellen" Kettenbefristungen nicht rechtfertigen.

Die Krankenschwester hatte seit Februar 2009 innerhalb von gut vier Jahren sieben befristete Arbeitsverträge erhalten. Sie klagte gegen die letzte Befristung und verlangte eine Festeinstellung. Bei der Arbeit handele es sich um eine dauerhafte Tätigkeit, die keine weitere Befristung rechtfertige.

In Deutschland ist die Befristung von Arbeitsverträgen generell bis zur Dauer von zwei Jahren erlaubt. Spätestens danach ist ein "sachlicher Grund" erforderlich, etwa eine Elternzeitvertretung. Obwohl das EU-Recht derartige Grenzen verlangt, gibt es solche Einschränkungen in Spanien bislang nicht.

Der EuGH urteilte, dass die spanischen öffentlichen Kliniken einen "strukturellen Mangel an Planstellen" nicht mit "Interimspersonal" in Form von Kettenbefristungen abdecken dürfen.

Diese Aussage zu öffentlichen Einrichtungen ist grundsätzlich auch auf Deutschland übertragbar, etwa auf mit Planstellen bewirtschaftete Behörden oder Schulen. Ähnlich hatte auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt 2010 entschieden. Danach ist die Befristung von Stellen wegen einer angespannten Haushaltslage zwar grundsätzlich zulässig, aber nur wenn die Befristungen "mit einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer ausgewiesen" sind.

Az.: C-16/15

Az.: 7 AZR 843/08 (Bundesarbeitsgericht)




sozial-Köpfe

Auszeichnung

Karl-Kübel-Preis an Peter Maffay verliehen




Peter Maffay.
epd-bild/Jens Schlüter
Peter Maffay ist am 16. September im südhessischen Bensheim mit dem Karl-Kübel-Preis 2016 ausgezeichnet worden.

Der Preis würdigt das Engagement des Popsängers für traumatisierte Kinder und ist mit 25.000 Euro dotiert. "Peter Maffay zeigt seit vielen Jahren, dass man persönlichen Erfolg auch mit Benachteiligten teilen kann und damit beispielhaft gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt", begründete der Stiftungsratsvorsitzende Matthias Wilkes die Entscheidung.

Seit 2000 kümmert sich Maffay mit seiner Stiftung, in deren Mittelpunkt der kleine grüne Drache Tabaluga steht, in verschiedenen Ländern um benachteiligte und traumatisierte Kinder. Die Stiftung bietet den Kindern und Jugendlichen Schutzräume. "Kinder haben es nicht in der Hand, in welche Lebensumstände sie hineingeboren werden", sagte Maffay in seiner Dankesrede. "Wir helfen Kindern, die in Not geraten sind." Das Preisgeld werde in die Peter-Maffay-Stiftung fließen.

Der Karl-Kübel-Preis wird seit 1990 vergeben und ging insgesamt 15 Mal an Initiativen aus dem Bereich Kind und Familie. Seit 2015 zeichnet die Karl-Kübel-Stiftung mit dem Preis nach zehnjähriger Unterbrechung prominente Persönlichkeiten für überdurchschnittlich hohes Engagement für Kinder und Familien aus.



Weitere Personalien



Ulla Schmidt (SPD) ist in ihrem Amt als Bundesvorsitzende des Behindertenverbandes Lebenshilfe bestätigt worden. Etwa 400 Delegierte aus ganz Deutschland hätten die frühere Bundesgesundheitsministerin am 17. September mit großer Mehrheit für weitere vier Jahre gewählt. Die 67-Jährige setzt den Schwerpunkt ihres Engagements auf eine Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes. Schmidt ist Lehrerin für Sonderpädagogik mit dem Schwerpunkt Rehabilitation lernbehinderter und erziehungsschwieriger Kinder. Sie ist Mitglied der Lebenshilfe in ihrer Heimatstadt Aachen. Die Vereinigung versteht sich als Selbsthilfeorganisation für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen.

Jasmina Heritani wurde am 17. September mit dem Preis der Deutschen Kindergeldstiftung ausgezeichnet. Die Kulturwissenschaftlerin hat das Projekt "Syrische Lehrer an Bremer Schulen" initiiert. Geflüchtete Lehrer unterrichten dabei Flüchtlingskinder stundenweise. Allein an Bremer Schulen müssen derzeit rund 2.500 Flüchtlingskinder zusätzlich unterrichtet werden. Die Aktion unterstütze die Kinder in hervorragender Weise und entlaste so Lehrer und Schüler, sagte Stiftungsrat Andreas Hüchting. Künftig soll gemeinsam mit der Universität Göttingen ein differenziertes Fortbildungsprogramm für geflüchtete Lehrer entwickelt werden. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Alexander Bart ist seit dem 1. September neuer Geschäftsführer des Pflegedienstleisters Charleston Holding. Der 51-Jährige folgt auf Norbert Dietz, der das Unternehmen seit der Gründung im Jahr 2014 führte. Bart war zuvor Geschäftsführer des Seniorenpflege-Unternehmens Orpea Deutschland, eines Tochterunternehmens der französischen Orpea Gruppe. Die Charleston Holding ist eine GmbH mit Sitz in Füssen im Allgäu. Sie betreibt bundesweit 22 Wohn- und Pflegezentren, sowie Tagespflegeeinrichtungen und ambulante Dienste. Das Unternehmen hat 1.500 Mitarbeiter.

Mussie Zerai wurde am 17. September mit dem Menschenrechtspreis der Stiftung Pro Asyl ausgezeichnet. Der eritreische Geistliche setzt sich für Flüchtlinge in Seenot ein und hat nach Schätzungen der italienischen Küstenwache Tausenden Menschen das Leben gerettet. Der katholische Priester dolmetschte in lybischen Gefängnissen und wurde so unter Migranten bekannt, die auf die Überfahrt nach Europa warteten. Wenn sie in Seenot gerieten, riefen sie Zerai an und der Eritreer meldete die Boote bei der italienischen Küstenwache. So entstand 2006 seine Hilfsorganisation "Agenzai Habeshia".

Rainer Boeck ist seit dem 15. September Diözesanbeauftragter für Flucht Asyl und Integration im Erzbistum München. Er folgt auf Elke Hümmler, die weiterhin das Ressort Caritas und Beratung leitet. Boeck hat sich bereits in seiner Zeit als Diözesan- und Landespräses des Kolpingwerks von 2000 bis 2010 mit Fragen von Flucht, Asyl und Integration befasst. Von 2010 bis 2016 war der 63-Jährige Leiter des Bildungszentrums Kardinal-Döpfner-Haus in Freising. Als Diözesanbeauftragter soll er nun unter anderem Workshops und Fachtage zu den Themen Flucht, Asyl und Integration organisieren und ein entsprechendes Forschungsprojekt an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt koordinieren.

Oliver Rast hat am 17. September den Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union für die bundesweite Gefangenen-Gewerkschaft entgegengenommen. Rast ist Sprecher der Gewerkschaftsinitiative. Die Auszeichnung würdige die Bemühungen um angemessene Standards in der Gefangenenarbeit, teilte die Bürgerrechtsvereinigung mit. Die 2014 gegründete Gewerkschaft setzt sich für die Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns für arbeitende Gefangene, für deren Teilnahme an der gesetzlichen Sozialversicherung und ihre volle Gewerkschaftsfreiheit ein. Gegen große Widerstände in den Justizvollzugsanstalten hätten die Initiatoren vor zwei Jahren versucht, die kollektiven Arbeitnehmerrechte der derzeit etwa 45.000 inhaftierten Beschäftigten in Deutschland zu stärken, begründete die Humanistische Union ihre Entscheidung.

Stephanie Aeffner (40) soll neue Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg werden. Die Sozialpädagogin und Rollstuhlfahrerin würde damit Nachfolgerin von Gerd Weimer (68), dessen Amtszeit nach fünf Jahren endet. Bevor Aeffner das Amt offiziell antreten kann, muss die Personalie noch von der Landesregierung bestätigt werden. Aeffner wird damit der erste behinderte Mensch, der das Amt des Landes-Behindertenbeauftragten ausübt. Sie gehört dem Landesvorstand der Grünen an.

Johannes Kottke (48) wechselt in den Vorstand des christlichen Gesundheitskonzerns Agaplesion (Frankfurt a.M.). Er übernimmt dort ab Frühjahr 2017 den Bereich Personal. Der Jurist ist seit 2011 Prokurist und Bereichsleiter Personal bei der Sana Kliniken AG. Kottke begann seine berufliche Laufbahn 1996 in der Kanzlei Strauch Schuster & Partner. Von 2001 bis 2008 arbeitete er für die Kabel Deutschland GmbH und war dort unter anderem als Leiter der Konzernrechtsabteilung und ab 2006 als Direktor Personalstrategie tätig. 2008 wechselte er in die Konzernleitung der Rhön-Klinikum AG.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis November

September

26.-27.9. Freiburg:

Seminar "Rechtsfragen bei Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen im Internet"

der Fortbildungs-Akademie des Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

www.fak-caritas.de

26.-27.9. Frankfurt a.M.:

Forum "Teil der Lösung oder Teil des Problems? Technische Assistenzsysteme"

der Fortbildungs-Akademie des Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

www.fak-caritas.de

28.9. München:

Seminar "Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) - was ist zu tun?"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997-221

29.9. Bielefeld:

Fachtag "Betriebliche Gesundheitspolitik ist mehr als ein Kursangebot. Gute Führung sichert

die Zukunft des Unternehmens" des BeB, des VdDD und mehreren Kooperationspartnern

Tel.: 030/884717013

www.v3d.de

30.9.-2.10. Klagenfurt:

Tagung "Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen. Flucht und Integration in Europa"

des ZdK, der Katholischen Aktion Österreich und Renovabis

Tel.: 043151552/3660

Oktober

4.10. Münster:

Seminar "Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen -

Referentenentwurf Bundesteilhabegesetz"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

5.10. Berlin:

Tagung "Vielfalt und Wandel des Alters - Zwei Jahrzehnte Deutscher Alterssurvey"

der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen

Tel.: 0228/2499930

www.bagso.de

5.-6.10. Fulda:

Fachtagung "Das geht ... Erfahrungen teilen ... Ideen entwickeln"

des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen

Tel.: 0761/200-756

www.bvke.de

6.10. Berlin:

Seminar "Schreckgespenst Betriebsprüfung"

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-221

www.solidaris.de

11.10. Frankfurt a.M.:

Tagung "Jugendsozialarbeit in der Einwanderungsgesellschaft -

Wie lösen wir die Integrationsaufgabe?"

der BAG EJSA

Tel.: 0711/1648920

www.bagejsa.de

11.10. Stuttgart:

Tagung "Sorge? Los! - Zweiter Hospiz- und Palliativkongress Baden-Württemberg"

des Hospiz- und Palliativverbandes Baden-Württemberg

Tel.: 07142/776156

www.hpvbw.de

11.10. München:

Seminar "Neues vom Bundesarbeitsgericht"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997221

www.solidaris.de

13.10. Freiburg:

Seminar "Konfliktgespräche fair und wirksam führen"

der Caritas-Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe

Tel.: 0761/70861125

www.caritasakademie-freiburg.de

14.10. Linz:

Symposium "Einrichtungen brauch` ich nicht! - Die Zukunft sozialer Arbeit

des Diakoniewerks Gallneukirchen

Tel.: 0043/7235/63251

www.diakoniewerk.at/symposium

21.-23.10. Frankfurt a.M.:

Seminar "BWL in der Caritas: Vertiefung"

der Fortbildungs-Akademie des Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

www.caritas-akademien.de

23.10. Frankfurt a.M.:

Fachtag "Frauen fördern Frauen - Netzwerke für weibliche Führungskräfte in der Caritas"

der Fortbildungs-Akademie des DCV

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

24.-25.10. Rummelsberg:

Tagung "Doing Culture II - Diakonische Unternehmenskultur gestalten"

der Führungsakademie für Kirchen und Diakonie

Tel.: 030/204597513

www.fa-kd.de

25.10. Münster:

Seminar "Risikomanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

26.10. Loccum:

Tagung "Linderung von Leid, Schmerz und Angst - Palliativversorgung als interdisziplinäre Herausforderung"

des Zentrums für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum

Tel.: 0511/1241-496

www.zfg-hannover.de

27.-28.10. Wiesbaden:

Seminar "Beste Aussichten?! - Kompetent älter werden im Beruf"

des SkF Gesamtvereins

Tel.: 0231/55702613

November

8.11. Hannover:

Fachtag Gemeinnützigkeitsrecht/Steuerrecht

der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

www.curacon.de/fachtagungen

8.11. Ulm:

Symposium "Armut - Bildung - Gesundheit"

der Fröhlich Management GmbH

www.froehlich-management.de

9.11. Frankfurt a.M.:

Schulung "Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht 2016"

der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU)

Tel.: 0228/9261660

www.a-cu.de