Ausgabe 38/2016 - 23.09.2016
Essen (epd). Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich ab sofort im Internet über die neue Pflegegrad-Einstufung informieren. Auskünfte zu den Neuerungen seien unter www.pflegebegutachtung.de abrufbar, teilte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) am 19. September in Essen mit. Mit der ab Januar 2017 geltenden Pflegereform werden die momentan geltenden drei Pflegestufen abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Auf dem Internet-Portal werden die wichtigsten Fragen in einem Antwortenkatalog geklärt. Zudem gibt es eine Checkliste für den Gutachterbesuch des MDK, bei dem der neue Pflegegrad bei einem Hausbesuch festgelegt wird. Zwischen Oktober und November sollen Versicherte über ihre neue Einstufung informiert werden. Auch für Pflege-Experten aus Einrichtungen und ambulanten Sozialdiensten stehen Informationen zum neuen Begutachtungssystem bereit.
In den kommenden Wochen solle das Portal noch erweitert werden, hieß es vom MDK. So sollen die Informationen in weitere Sprachen übersetzt und ein leicht verständlicher Erklärfilm über das Begutachtungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Pflegereform richtet sich die Pflegeeinstufung ab 2017 nach dem Grad der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankung soll so ein leichterer Zugang zu Pflegeleistungen ermöglicht werden.