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Korrekturen an Reform des Mutterschutzgesetzes gefordert



Gewerkschaften und Opposition dringen auf Änderungen bei der geplanten Reform des Mutterschaftsgesetzes. Die Novelle dürfe nicht zu einer Absenkung des bestehenden Schutzniveaus für werdende und stillende Mütter führen, sagte Hans-Jürgen Urban vom Vorstand der IG Metall am 19. September in Berlin anlässlich einer Anhörung im Familienausschuss im Bundestag. Verbesserungen seien etwa bei den geplanten Regelungen zur Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nötig.

Dass laut Entwurf künftig Arbeitgeber mit Frauen einzelvertraglich auch Arbeitszeiten bis 22 Uhr vereinbaren können, stelle wichtige Schutzstandards für werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder zur Disposition. "Man braucht nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, wer bessere Chancen zur Durchsetzung seiner Interessen in solchen Aushandlungsprozessen hat", sagte Urban.

Eva Welskop-Deffaa vom Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di sprach sich für eine strengere Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz aus. Sie sagte, jeder Arbeitsplatz, an dem schwangere Frauen arbeiteten oder arbeiten könnten, müsse einer solchen Beurteilung unterzogen werden. Jede Betroffene solle über Gefahren informiert werden, bevor sie eine neue Tätigkeit aufnimmt. Diese Informationspflichten müssten im Gesetz unmissverständlich formuliert werden, forderte sie.

Die Grünen im Bundestag wiesen darauf hin, dass Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz in den vergangenen Jahren enorm zugenommen hätten. "Daher muss die Novelle nicht nur Gefahrenstoffe, sondern auch psychische Belastungen als ein Gefährdungskriterium aufnehmen", sagte die Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Franziska Brantner.


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