sozial-Politik

Flüchtlinge

Kommunen kritisieren Kriterien für NRW-Wohnsitzauflage



Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich gegen einen Plan der Landesregierung ausgesprochen, bei der Verteilung von Flüchtlingen auf konkrete Wohnorte künftig auch die Arbeitslosenzahl zu berücksichtigen. Auch nach einer Einführung der sogenannten Wohnsitzauflage solle der bisherige Verteilschlüssel beibehalten werden, sagte Hauptgeschäftsführer Bernd Jürgen Schneider am 15. September in Düsseldorf. Kriterien sind bislang zu 90 Prozent die Einwohneranzahl und zu zehn Prozent die Fläche der Kommune.

Eine am 13. September von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Verordnung sieht vor, für die Verteilung von anerkannten Flüchtlingen auf alle 396 Städte und Gemeinden in NRW die Einwohnerzahl zu 80 Prozent und zu jeweils zehn Prozent Fläche sowie Arbeitslosenzahl heranzuziehen.

Der veränderte Schlüssel führe dazu, dass im Rahmen des Asylverfahrens zugewiesene Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung eine andere Zuweisung erhielten, erklärte Schneider. Die geplante Änderung sei auch deshalb abzulehnen, weil etwa für den Bereich des Arbeitsmarktes keine konkreten Daten je Kommune vorlägen. Im Übrigen unterlägen die Daten einer ständigen Veränderung und seien daher für eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge nicht geeignet, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds.

Auch die geplante Entlastung von Städten und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt oder mit besonderen Belastungen durch Zuwanderer aus EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien bezeichnete Schneider als kritisch. "All diese Zusatzkriterien zum bisherigen Verteilschlüssel und die dafür erforderliche Reduzierung der Gewichtung der Einwohneranzahl auf 80 Prozent sind daher abzulehnen", erklärte er.

Insgesamt sei es aber zu begrüßen, dass die NRW-Landesregierung von der Möglichkeit Gebrauch mache, eine Wohnsitzauflage einzuführen, betonte Schneider. Denn diese sei grundsätzlich als Instrument geeignet, um Ghettobildung zu verhindern und die Integration zu fördern. Die neue Regelung soll am 1. Dezember in NRW in Kraft treten.

Nach dem Integrationsgesetz müssen auch anerkannte Flüchtlinge künftig drei Jahre in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Aufnahme über den sogenannten Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden.


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Qualitätsstandards für kindgerechte JVA-Besuche gefordert

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe fordert von den Bundesländern Qualitätsstandards für kindgerechte Besuchsbedingungen in Gefängnissen. Für Kinder, deren Mutter oder Vater in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) inhaftiert sind, sei der Besuch nicht einfach, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft am 16. September in Bonn mit. "Die kinderfeindlichen Besuchsbedingungen lassen Kinder die Inhaftierung eines Elternteils nur schwer ertragen", erklärte der Verein.

» Hier weiterlesen

Kommunen wollen mehr Geld für die Integration von Flüchtlingen

Der Deutsche Städtetag hat die Bundesländer aufgefordert, den größten Teil der vom Bund bewilligten Gelder für die Integration von Flüchtlingen an die Kommunen weiterzuleiten. "Wie schnell und gut die Integration gelingt, hängt auch davon ab, ob genügend Geld dort ankommt, wo die Integrationsarbeit stattfindet - in den Städten", sagte Städtetags-Präsidentin Eva Lohse (CDU) am 21. September in Bremen. Der Bund stellt bis 2018 jährlich zwei Milliarden Euro für die Integration zur Verfügung.

» Hier weiterlesen

Neuer Ratgeber für die Arbeit mit Flüchtlingen

Mit einem weiteren Ratgeber will die baden-württembergische Landesregierung haupt- und ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe unterstützen. Der mehrsprachige Leitfaden "Ankommen - Klarkommen" befasst sich mit Werten und Regeln des Zusammenlebens in Deutschland und verdeutlicht Geflüchteten anhand von Bildern, was erwünscht ist und was nicht. Vorgestellt wurden der Leitfaden und ein dazugehöriges Posterset am 21. September in Stuttgart von Vertretern verschiedener Ministerien, dem Städtetag und der Liga der freien Wohlfahrtspflege.

» Hier weiterlesen