Ausgabe 38/2016 - 23.09.2016
Düsseldorf (epd). Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich gegen einen Plan der Landesregierung ausgesprochen, bei der Verteilung von Flüchtlingen auf konkrete Wohnorte künftig auch die Arbeitslosenzahl zu berücksichtigen. Auch nach einer Einführung der sogenannten Wohnsitzauflage solle der bisherige Verteilschlüssel beibehalten werden, sagte Hauptgeschäftsführer Bernd Jürgen Schneider am 15. September in Düsseldorf. Kriterien sind bislang zu 90 Prozent die Einwohneranzahl und zu zehn Prozent die Fläche der Kommune.
Eine am 13. September von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Verordnung sieht vor, für die Verteilung von anerkannten Flüchtlingen auf alle 396 Städte und Gemeinden in NRW die Einwohnerzahl zu 80 Prozent und zu jeweils zehn Prozent Fläche sowie Arbeitslosenzahl heranzuziehen.
Der veränderte Schlüssel führe dazu, dass im Rahmen des Asylverfahrens zugewiesene Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung eine andere Zuweisung erhielten, erklärte Schneider. Die geplante Änderung sei auch deshalb abzulehnen, weil etwa für den Bereich des Arbeitsmarktes keine konkreten Daten je Kommune vorlägen. Im Übrigen unterlägen die Daten einer ständigen Veränderung und seien daher für eine sachgerechte Verteilung der Flüchtlinge nicht geeignet, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds.
Auch die geplante Entlastung von Städten und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt oder mit besonderen Belastungen durch Zuwanderer aus EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien bezeichnete Schneider als kritisch. "All diese Zusatzkriterien zum bisherigen Verteilschlüssel und die dafür erforderliche Reduzierung der Gewichtung der Einwohneranzahl auf 80 Prozent sind daher abzulehnen", erklärte er.
Insgesamt sei es aber zu begrüßen, dass die NRW-Landesregierung von der Möglichkeit Gebrauch mache, eine Wohnsitzauflage einzuführen, betonte Schneider. Denn diese sei grundsätzlich als Instrument geeignet, um Ghettobildung zu verhindern und die Integration zu fördern. Die neue Regelung soll am 1. Dezember in NRW in Kraft treten.
Nach dem Integrationsgesetz müssen auch anerkannte Flüchtlinge künftig drei Jahre in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Aufnahme über den sogenannten Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden.