Ausgabe 38/2016 - 23.09.2016
Bonn (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe fordert von den Bundesländern Qualitätsstandards für kindgerechte Besuchsbedingungen in Gefängnissen. Für Kinder, deren Mutter oder Vater in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) inhaftiert sind, sei der Besuch nicht einfach, teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft am 16. September in Bonn mit. "Die kinderfeindlichen Besuchsbedingungen lassen Kinder die Inhaftierung eines Elternteils nur schwer ertragen", erklärte der Verein.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert deshalb von den Ländern, dass der Strafvollzug "familiensensibler" wird. Die Haftanstalten sollten Qualitätsstandards schaffen, die die Bedürfnisse von Besuchskindern altersgerecht berücksichtigten. Als Vorbild wird auf das Bundesland Sachsen verwiesen. Der Freistaat habe als erstes Bundesland verpflichtende Mindeststandards für familienfreundliche Besuchsbereiche geschaffen, die nun in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten umzusetzen sind, hieß es. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, den inhaftierten Elternteil im Freien auf dem Gelände der JVA treffen zu können.