sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Keine Vaterschaft für tiefgefrorene Embryonen



Für tiefgefrorene Embryonen kann noch keine Vaterschaft rechtlich verbindlich festgestellt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 19. September veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit wurde die Beschwerde eines homosexuellen deutschen Samenspenders abgewiesen, mit dessen Samen in einer kalifornischen Fortpflanzungsklinik neun Embryonen gezeugt wurden. Der aus Neuss stammende Mann wollte die Vaterschaft für seine "Kinder" festgestellt haben.

Er lebt zusammen mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, hatte der schwule Beschwerdeführer sich an eine Fortpflanzungsklinik in den USA gewandt. Dort wurden mit seinem Samen und Spendereizellen einer Frau mehrere Embryonen gezeugt.

Eine Leihmutter trug in den USA daraufhin zwei Töchter für das homosexuelle Paar aus. In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Die Töchter leben mittlerweile bei ihrem Vater in Deutschland. Doch in der kalifornischen Fortpflanzungsklinik wurden noch neun weitere Embryonen gezeugt, die in flüssigem Stickstoff konserviert lagern.

Für diese Embryonen wollte der Samenspender gerichtlich die Vaterschaft feststellen lassen. Auf diese Weise wollte er selbst darüber bestimmen können, ob die Embryonen ausgetragen werden - im Zweifel auch gegen den Willen der Eizellspenderin. Nach der Geburt hätten die Kinder das Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Doch der BGH machte dem Mann einen Strich durch die Rechnung. Die verbindliche Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt des Kindes sei nicht vorgesehen. Deutsches Recht sei hier auch anzuwenden, da der Beschwerdeführer Deutscher sei. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sei derjenige Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Der Beschwerdeführer gebe zudem an, dass die Vaterschaftsfeststellung zum Schutz der Embryonen nötig sei. Doch für diesen Schutz sei die Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses gar nicht erforderlich, betonte der BGH.

Az.: XII ZB 351/15


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Jobcenter muss bei Heirat Umzug genehmigen

Eine Hartz-IV-Bezieherin muss bei der geplanten Heirat ihres erwachsenen Sohnes nicht länger in der gemeinsam bewohnten Wohnung leben. Das Jobcenter ist dann vielmehr verpflichtet, der Mutter den Umzug in eine, wenn auch teurere, aber noch angemessene neue Unterkunft zu genehmigen, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein in Schleswig. Eine geplante Eheschließung und Gründung einer eigenen Familie sei ein nach dem Gesetz erforderlicher "sonstiger Grund" für einen Umzug.

» Hier weiterlesen

Keine Kettenbefristungen für Dauerarbeitsplätze

Arbeitgeber dürfen einen dauerhaften Arbeitsbedarf nicht mit kettenweise befristeten Verträgen abdecken. Das gilt auch für öffentliche Einrichtungen mit einer unzureichenden Zahl an Planstellen, urteilte am 14. September der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er gab damit einer Krankenschwester in Spanien recht. Danach kann "ein struktureller Mangel an Planstellen" Kettenbefristungen nicht rechtfertigen.

» Hier weiterlesen

Baufirmen haben zu Unrecht an Sozialkassen gezahlt

Viele Baufirmen in Deutschland haben nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Unrecht Beiträge in die Sozialkassen des Baugewerbes gezahlt. Die Erfurter Richter entschieden am 21. September, dass die sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe der Jahre 2008, 2010 und 2014 unwirksam war.

» Hier weiterlesen