"Fundus", "Lichtblick", "Brauchbar", "Anziehungspunkt" oder "Fairkauf" - Sozialkaufhäuser firmieren unter vielen Namen. Und finden seit Jahren eine Kundschaft, die auf der Suche ist nach gebrauchten oder gespendeten Waren für kleines Geld. Gegründet, um Menschen wieder eine Jobperspektive zu bieten, haben viele Läden ihr Profil inzwischen geändert. Eines der ungewöhnlichsten Projekte dieser Art arbeitet in Bremen - in einer Kirche.
EU-weit verschwinden jährlich rund 250.000 Kinder und Jugendliche. Eine alarmierende Zahl, die findige IT-Entwicklerinnen und -Entwickler auf eine Idee brachten: Sie entwickelten die Such-App "ChildRescue", die ähnlich funktioniert wie die Corona-App der Bundesregierung. Schlägt sie Alarm, dann könnte sich der Nähe ein vermisstes Kind aufhalten. Es ist der erste Versuch, gesuchte Kinder über ein europaweites App-Suchsystem ausfindig zu machen.
Acht Wochen lang waren die meisten Pflegeheime im Frühsommer wegen der Corona-Pandemie für Besucher nahezu völlig gesperrt. Ein Horror für Bewohnerinnen und Bewohner, für die Angehörigen und für das Personal, berichten Betroffene. Gemäß der neuen Regelungen sollen die Heime offen bleiben, doch ob das Bestand hat, gilt als offen - ein Besuch im Evangelischen Altenheim Planegg. Expertinnen und Experten raten Heimen, ihre Vorkehrungen gegen Infektionen zu intensivieren. Hilfreich seien dabei Covid-19-Schnelltests. Wie die Heime zwischen Infektionsschutz und Aufrechterhaltung von Sozialkontakten agieren können, erläutern die Wissenschaftler Heinz Rothgang und Karin Wolf-Ostermann in ihrem Gastbeitrag für epd sozial.
Behinderte Menschen sind qua Gesetz vor Mehrarbeit geschützt. Aber was ist "Mehrarbeit"? Diese Frage hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz geklärt. Beschäftigte mit Handicap, hier GB 40, können sich zwar von "Mehrarbeit" freistellen lassen. Das bedeutet aber nicht, dass das generell auch Rufbereitschaften an Wochenenden betrifft, entschied das Gericht.
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Dirk Baas
Bremen, Hannover (epd). Sie heißen Fundus, Lichtblick, Brauchbar, Anziehungspunkt oder Fairkauf. Die Namen sind Programm: Überall in Deutschland bieten Sozialkaufhäuser Jobs und eine große Auswahl gebrauchter, gespendeter Waren für kleines Geld. Der Bremer "Marktplatz der Begegnung" in der Neuen Vahr zählt wohl zu den ungewöhnlichsten Projekten in Deutschland - schon allein wegen des Ortes. Denn hier sind Kleiderstangen und Container in einer Kirche aufgebaut, in der noch regelmäßig Gottesdienste gefeiert werden.
Deshalb steht in der evangelischen Heilig-Geist-Kirche alles auf Rollen und kann leicht beiseite geschoben werden. Außer den vier Bronzeglocken natürlich, die aus dem mittlerweile abgerissenen Kirchturm stammen. Sie thronen mitten im Raum, 250 bis 800 Kilo schwer. Wer will, kann sie auch kaufen, Materialwert geschätzt 20.000 Euro. An der roten Ziegelwand hängt ein Kruzifix; der gekreuzigte Jesus - unverkäuflich - schaut auf einen Gebrauchtwarenmarkt mit Fahrrädern, Möbeln, Schuhen, Kleidern und vielen anderen Angeboten hinab.
"Hier geht es in erster Linie nicht ums Handeln, sondern ums Wiederverwenden und Teilen", sagt Sozialdiakon Christoph Buße (56), der den "Marktplatz der Begegnung" leitet. Das Sozialkaufhaus mit einer Verkaufsfläche von rund 300 Quadratmetern ist gleichzeitig Kirche, Treffpunkt und beliebte Adresse für Schnäppchenjäger.
Auf der Empore fläzen sich Bücherfans in den Sesseln der Lese-Lounge, neben dem Taufbecken ist eine Spielecke eingerichtet. Im Eingangsbereich brüht ein Automat auf Knopfdruck Kaffeespezialitäten. Gleich daneben bringt Abdelkarem Hasan im Repair-Café kaputte Elektrogeräte wieder zum Laufen. "Meistens kann ich helfen", sagt der Ingenieur, der vor zwei Jahren als Flüchtling aus Syrien nach Deutschland gekommen ist. Angeschlossen sind außerdem eine Näh- und eine Fahrradwerkstatt.
Der Stadtteil Neue Vahr ist multikulturell, das merkt man auch an den Kunden im Sozialkaufhaus. Etwa die Hälfte der Menschen im Stadtteil hat ausländische Wurzeln, in der Kita sind es sogar mehr als zwei Drittel. Überdurchschnittlich viele Bewohnerinnen und Bewohner sind arbeitslos, haben wenig Geld und rutschen darum auch leicht in soziale Isolation. "Hier bekommt man für zehn Euro ein komplettes Outfit, der Jahreszeit angemessen", sagt Buße, der selbst seit zwei Jahren in keinem klassischen Bekleidungsgeschäft mehr war.
Träger von Sozialkaufhäusern sind meist Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Wie viele es deutschlandweit gibt, ist nirgendwo erfasst. Klar ist nur: Es werden immer mehr. Seit 2010 expandiere der Markt massiv, sagt Ralf Hoburg, Professor für Sozialwirtschaft und Sozialmanagement in Hannover.
Bereits Mitte der 1990er Jahre öffneten zahlreiche Sozialkaufhäuser in Deutschland, oft initiiert als Projekte, um erwerbslosen Menschen wieder einen Job zu verschaffen. Das "Icks Plus" in Wunstorf bei Hannover begann seine Arbeit sogar schon 1985. Nach Angaben des Hildesheimer Wirtschaftsprofessors Hildebert Ehrenfeld ist es mit großer Wahrscheinlichkeit das bundesweit älteste Projekt dieser Art.
Ehrenfeld hat eine Studie zu niedersächsischen Sozialkaufhäusern verfasst. Deren wichtigste Ziele sind demnach der preisgünstige Verkauf von Waren, die umweltschonende Wiederverwendung von Gütern und die Erwirtschaftung von Finanzen für soziale Projekte. Aber auch Ausbildung, Beschäftigung, das bürgerschaftliche Engagement und nicht zuletzt die Funktion als "Klöntreff" im Quartier spielen eine wichtige Rolle. Sozialdiakon Buße betont den solidarischen Zusammenhalt im Stadtteil, das Teilen: "Nachbarn geben Spenden ab, die Nachbarn zugutekommen."
Wie wichtig bei den Sozialkaufhäusern noch immer die Beschäftigungsförderung ist, macht beispielhaft ein Projekt im Bremer Stadtteil Hemelingen deutlich, das Jobs für Langzeitarbeitslose bietet. "Die Beschäftigten sind sehr motiviert", sagt Susanne Quest (61), diakonisch-sozialpädagogische Begleiterin. "Ganz wichtig sind die Tagesstruktur und die Anerkennung, die sie bekommen - und natürlich die soziale Teilhabe im Kontakt mit Kunden und Gästen im angeschlossenen Café."
Zu den größten Projekten in Deutschland zählt das "Fairkauf" in Hannover mit seinen heute fünf Filialen. Hier seien seit dem Start 2007 bis jetzt 350 sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen worden, bilanziert Nicola Barke, geschäftsführende Vorständin der Genossenschaft. Gerade macht ihnen Corona Sorgen, denn auch das "Fairkauf" musste im Frühjahr zeitweise geschlossen werden, wichtiger Umsatz ging verloren. Aber Barke ist optimistisch: "Wir haben gute Chancen, das Jahr gut zu überstehen."
Ralf Hoburg sieht viel Potenzial in den Sozialkaufhäusern. Denn deren Konzept schont Ressourcen, vermeidet Müll und liegt schon darum im Trend: "Sozialkaufhäuser sind Teil einer sozialen Konsum- und Einkaufsgesellschaft aller Schichten, in der Aspekte der Wiederverwendung und damit der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle spielen", betont er.
Der Wissenschaftler meint, dass gerade die Insolvenz klassischer Kaufhäuser der Bewegung Chancen bietet. "Sozialkaufhäuser könnten mit innovativen Laden-Konzepten leer gewordene Orte in den Innenstädten besetzen, Läden und Wohnraum kombinieren und damit Arbeitsplätze und Begegnungsräume in einer sozialen Stadt von morgen entwickeln." Beispiele in diese Richtung gibt es schon, etwa in Berlin mit dem "B-Wa(h)renhaus": Gebrauchtes oder Upcycling-Produkte werden in der dritten Etage einer Karstadt-Kaufhof-Filiale angeboten.
"Wir wünschen uns, dass unser Modell des Teilens Schule macht", meint der Bremer Sozialdiakon Buße und verweist unter anderem auf die Klimaschutzdebatte. Seine Rechnung: Ein Kilo Kleider aus dem Sozialkaufhaus sparen 3,6 Kilo CO2, 6.000 Liter Wasser und ein halbes Kilo Pestizide und Düngemittel. Und was ihm auch noch wichtig ist: "Der Marktplatz in der Kirche bringt Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft zusammen, die sich sonst nicht begegnet wären - unabhängig vom Einkommen."
Hannover (epd). Mitte der 1990er Jahre öffneten viele Sozialkaufhäuser in Deutschland und begannen damit, gebrauchte und oft gespendete Waren günstig zu verkaufen, zunächst vor allem Kleidung, Haushaltswaren und Möbel. Das wahrscheinlich älteste Projekt dieser Art - das "Icks Plus" in Wunstorf bei Hannover - nahm sogar schon 1985 seine Arbeit auf. Der Markt sei seit 2010 "massiv" gewachsen, sagt Ralf Hoburger, Professor für Sozialwirtschaft und Sozialmanagement. Träger seien meist Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.
Die Wurzeln der Sozialkaufhäuser liegen vor allem in den Arbeitsloseninitiativen der späten 1970er Jahre. Bis heute geht es in den Projekten oft darum, Beschäftigung für Menschen zu schaffen, die erwerbslos sind und auf dem Arbeitsmarkt schlechte Chancen haben. Aber auch die diakonische sogenannte "Brocken-Sammlung" von Bethel, mit der nach Ende des Zweiten Weltkriegs Hilfssammlungen organisiert wurden, und die Stadtmissionen mit ihrem sozialen Engagement gegen Armut und Obdachlosigkeit sind Traditionslinien.
Mittlerweile will eine steigende Zahl von Sozialkaufhäusern mit einer wachsenden Angebotspalette vielfältige Käuferschichten ansprechen, denen Umwelt-Aspekte wie die Wiederverwendung von Gütern wichtig sind.
Hannover (epd). Mitte der 1990er Jahre öffneten in Deutschland die ersten Sozialkaufhäuser - oft initiiert als Projekte, um erwerbslosen Menschen wieder einen Job zu verschaffen. Doch bald kamen Aspekte wie der nachhaltige Handel mit gebrauchten Waren und das preiswerte Angebot für alle Käuferschichten dazu, sagt der hannoversche Professor für Sozialwirtschaft und Sozialmanagement, Ralf Hoburg, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ein Gespräch über den Flohmarkt unter Dach und Fach, die Konkurrenz zu Billiganbietern und die soziale Stadt von morgen. Die Fragen stellte Dieter Sell.
epd: Herr Professor Hoburg, mittlerweile gibt es in vielen Städten Sozialkaufhäuser. Wie ist die Idee entstanden?
Ralf Hoburg: Die Tradition der heutigen Sozialkaufhäuser in Deutschland liegt zuerst in den Arbeitsloseninitiativen seit den späten 1970er Jahren, die in Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege begannen, beispielsweise mit Fahrradläden oder Möbelwerkstätten. Eine zweite Traditionslinie hat die diakonische "Brocken-Sammlung" von Bethel begründet, mit der nach Ende des Zweiten Weltkriegs Hilfssammlungen organisiert wurden. Eine dritte Tradition liegt in den Stadtmissionen mit ihrem sozialen Engagement gegen Armut und Obdachlosigkeit. Das alles hängt zusammen mit einer in den 1990er Jahren anhaltend hohen Arbeitslosigkeit, die Überlegungen auslöste, wie Menschen wieder auf den Arbeitsmarkt re-integriert werden könnten.
epd: Also gab es einen Wandel in der Zielsetzung?
Hoburg: Ja, das Ziel der Sozialkaufhäuser, die ab Mitte der 1990er Jahre aufkamen, lag dann zunächst im arbeitsmarktpolitischen Gedanken der Wiedereingliederung. Seit den Jahren 2005/2006 kam als zweiter Aspekt der Armutsdiskurs hinzu. Die soziale Schere in Deutschland verschob sich seit dieser Zeit deutlich, die Armut stieg an. Sozialkaufhäuser fanden jetzt ihr Profil, in dem sie im Rahmen der Zivilgesellschaft einen Tausch ermöglichten: Menschen spenden Gegenstände wie Hausrat und Möbel sowie Kleidung, Kindersachen, Bücher und Spiele, die noch verwendet werden können. Auf der Gegenseite können Menschen hier Dinge des alltäglichen Lebens zu günstigen Preisen erwerben.
epd: Wie haben sich die Häuser bis heute entwickelt?
Hoburg: Sie sind zum Marktplatz unter einem Dach geworden, der etwa dem des Flohmarktes gleicht - wobei hier die Preise feststehen. Sozialkaufhäuser haben ihr Warenangebot vergrößert und sind immer mehr zu Allroundern geworden, die kommerziellen Kaufhäusern in der Struktur ähneln. Gleichzeitig entstehen sowohl Spezialisierungen von Sozialkaufhäusern zum Beispiel auf Antiquitäten als auch Kettenbildungen durch Filialisierung. Mittlerweile sind sie in Großstädten und in Städten mittlerer Größe angekommen und sind eine Konkurrenz zu kommerziellen Billiganbietern. Sie haben ihren Sondercharakter verloren und bilden eine eher selbstverständliche Geschäftsform eines Unternehmens inmitten der Vielfalt anderer Geschäfte. Die Ursprungsidee, die in der Arbeitsmarktpolitik lag, gerät langsam in den Hintergrund. Noch halten aber viele Sozialkaufhäuser an der Integration von Langzeitarbeitslosen fest, obwohl die Erwerbslosenzahl über längere Zeit gesunken ist.
epd: Ist das ein wachsender Bereich?
Hoburg: Eine Gesamtzahl ist nicht bekannt, auch Schätzungen fallen schwer. Aber seit 2010 expandiert der Markt ganz massiv, Träger sind meist Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Gründe für das Wachstum dürften die steigende Armut in bestimmten Regionen und Bevölkerungsschichten sowie Migration, Zuzug und Asyl sein. Möglicherweise ist die Gründungswelle aber zu Ende, die Zahl stagniert. Vielleicht gehen kleinere Initiativen sogar in die Insolvenz.
epd: Ähnlich wie bei den Tafeln gibt es auch im Zusammenhang mit den Sozialkaufhäusern die Kritik, Einrichtungen dieser Art bekämpften die Armut nicht, sondern verfestigten sie. Wie sehen Sie das?
Hoburg: Sie sind nicht vergleichbar mit der Tafelbewegung, das verkennt den ökonomischen Grundgedanken der Sozialkaufhäuser. Sie knüpfen eher an Formen der Share-Economy wie Tausch-Plattformen im Internet an. Es geht ja eben nicht nur darum, Armut zu lindern. Sozialkaufhäuser fördern und unterstützen lokale Ökonomien und sind gleichzeitig ein Beitrag zu einer sozialen Arbeitsmarktpolitik. Sie sind Teil einer sozialen Konsum- und Einkaufsgesellschaft aller Schichten, in der Aspekte der Wiederverwendung und damit der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle spielen.
epd: Was wäre wichtig, damit sich Sozialkaufhäuser als Teil der regionalen Ökonomie und der Stadtkultur gut entwickeln können?
Hoburg: Innenstädte beklagen den Verlust der Kaufhäuser, weil dadurch Bezugspunkte verloren gehen. Sozialkaufhäuser sollten in Zukunft diese frei gewordenen Plätze deutlicher entdecken, auch architektonisch. Ein Beispiel, wie das aussehen könnte, gibt das Sozialkaufhaus "Fairkauf" in Hannover, das in einem ehemaligen Möbelkaufhaus entstanden ist. Die Insolvenzwelle der Kaufhäuser bietet Platz für neue multifunktionale Inszenierungen. Sozialkaufhäuser könnten hier mit innovativen Laden-Konzepten leer gewordene Orte in den Innenstädten besetzen, Läden und Wohnraum kombinieren und damit Arbeitsplätze und Begegnungsräume in einer sozialen Stadt von morgen entwickeln.
Berlin (epd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die mit den Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten drastischen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verteidigt. Diese seien "geeignet, erforderlich und verhältnismäßig", sagte Merkel am 29. Oktober in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag. Die derzeitige Dynamik des Infektionsgeschehens könne die Intensivmedizin in wenigen Wochen überfordern, warnte Merkel und verwies darauf, dass sich die Zahl der intensivmedizinisch betreuten Covid-19-Patienten in den vergangenen zehn Tagen auf mehr als 1.500 verdoppelt habe. Wenn man warte, bis die Intensivstationen voll sind, "dann wäre es zu spät", sagte sie.
Merkel hatte am 28. Oktober mit den Regierungschefs der Länder erneute drastische Beschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens beschlossen. Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen ab der kommenden Woche für den ganzen November schließen. Die Bürger sollen ihre privaten Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
Sie verstehe die Frustration und Verzweiflung aller, die trotz erarbeiteter Hygienekonzepte schließen müssten, sagte Merkel. Doch in der gegenwärtigen Situation könnten Hygienekonzepte ihre Kraft nicht mehr entfalten. Es gebe kein anderes Mittel als konsequente Kontaktbeschränkungen, um die Pandemie auf ein beherrschbares Niveau zu bringen.
Die Pandemie stelle die Demokratie auf eine "besondere Bewährungsprobe", sagte Merkel. Es sei richtig, wichtig und unverzichtbar, dass die Maßnahmen diskutiert, kritisiert und auf Angemessenheit hin befragt werden, betonte sie vor dem Hintergrund der Debatte um eine stärkere Beteiligung der Parlamente bei der Entscheidung über die Eingriffe in Grundrechte.
Zugleich warnte Merkel vor "beschwichtigendem Wunschdenken und populistischer Verharmlosung". Dies wäre nicht nur unrealistisch, "es wäre unverantwortlich". Merkel verurteilte bewusste Falschmeldungen über das Virus. Vom Bezug zu Fakten hänge nicht nur die Demokratie ab, "sondern davon hängen Menschenleben ab", sagte sie. An anderer Stelle würdigte sie explizit die Arbeit des Robert Koch-Instituts und anderer Experten in der Pandemie. Sie leisteten derzeit viele Überstunden.
In der heftig geführten Debatte entgegnete FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Lindner Merkel, wenn die parlamentarische Debatte die Demokratie stärken solle, müsse sie vor der Entscheidung geführt werden. Die Wirtschaft habe sich auf diesen Herbst vorbereitet, die Politik nicht. Nun müssten die Betriebe den Preis für die aktionistischen und teils widersprüchlichen Maßnahmen zahlen. Das sei "unfair", sagte Lindner.
Die Grünen signalisierten ihre Mitarbeit an gesetzlichen Änderungen und ihre grundsätzliche Zustimmung zu den neuen Maßnahmen. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warf der Regierung aber vor, auf die jetzige Lage nicht vorbereitet gewesen zu sein. Aus der Infektionskrise sei damit auch eine Vertrauenskrise für Politik und Bevölkerung geworden, kritisierte sie.
Das Robert Koch-Institut meldete am 29. Oktober mit 16.774 registrierten Neuinfektionen an einem Tag erneut einen Höchststand von Ansteckungen. Fast 300 Landkreise und Städte haben laut aktuellem Situationsbericht des Instituts inzwischen den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten. Die Marke gilt als Grenze für die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten durch die Gesundheitsämter.
Corinna Rüffer, Sprecherin der Grünen für Behindertenpolitik, sagte der Presse, es sei ein riesiges Versäumnis, dass die Sommermonate nicht dazu genutzt worden seien, um zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Konzepte jenseits freiheitsbeschränkender Maßnahmen zu entwickeln. "Besonders wichtig wäre es gewesen, Schutzstrategien für Menschen aus den Risikogruppen auf den Weg zu bringen, die nicht auf Isolation setzen, sondern auf niedrigschwellige Regelungen, die schützen und höchstmögliche Freiheit ermöglichen", so Rüffer.
Dazu gehörten Konzepte, die aufklären und Menschen bei Prävention und Kontaktvermeidung mitnehmen, weil sie nachvollziehbar sind, wie zum Beispiel reservierte Einkaufszeiten für ältere und behinderte Menschen, Lohnersatzleistungen und kostenlose Taxifahrten. Rüffer: "Darüber hinaus sind aber natürlich auch technische Lösungen nötig, ausreichend Personal in den Gesundheitsämtern und in der Intensivpflege sowie gute Teststrategien. Was im Frühjahr geschehen ist, darf sich nicht wiederholen. Diese Prämisse gehört endlich in den Fokus politischer Entscheidungen."
Die Caritas teilte mit, dieser Teil-Lockdown sei notwendig, um möglichst viele Menschen vor Infektionen zu schützen. "Gleichwohl muss die Politik in den Parlamenten um Lösungen ringen, eine längerfristige Strategie entwickeln und getroffene Maßnahmen immer wieder überprüfen."
Insbesondere die Alten- und Pflegeeinrichtungen müssten jetzt für ihre Hygiene- und Schutzkonzepte Unterstützung erfahren. "Gerade aktuell bei der Einführung der Testungen braucht es Konzepte und die notwendige finanzielle Unterstützung, damit genug Personal dafür vor Ort da ist", betonte der katholische Wohlfahrtsverband. Die Abschottung älterer Menschen und von Risikopatienten müsse unbedingt verhindert werden, und gleichzeitig sei ihr Schutz unumgänglich.
Die Malteser kündigten Hilfen für unterstützungsbedürftige Menschen an. Die neue Herausforderungen seien beherrschbar: "Wir sind weiter als im Frühjahr und haben gelernt, was die Menschen benötigen, um diese Zeit möglichst gut zu überstehen. Wir können ihren Nöten trotz Corona begegnen", sagte der Präsident der katholischen Hilfsorganisation, Georg Khevenhüller: "Mit Kreativität lässt sich auch in schwieriger Situation viel Hilfe leisten."
Einkaufsservice, telefonischer Besuchsdienst, Essenslieferungen bis an die Haustür und die bundesweite Telefon-Hotline (0221/9822 9506) für lokale Hilfsangebote stünden ab sofort bereit. An 500 Standorten in Deutschland seien die Malteser auf die sozialen Bedürfnisse einsamer, alleinlebender, älterer und kranker Menschen, Menschen mit Behinderung sowie denjenigen in häuslicher Quarantäne vorbereitet. "Um die Infektionswelle aufzuhalten, müssen wir die Risikogruppen besonders schützen. Das bedeutet auch, dass sie besondere Hilfen bekommen und nicht nur einfach isoliert werden. Die soziale Begleitung ist systemrelevant", ergänzte Khevenhüller.
Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat weitere Sonderregelungen für die Zeit der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung kann dem am 28. Oktober gebilligten Entwurf für ein drittes Gesetz zum Bevölkerungsschutz zufolge Impfprogramme vorbereiten. Die Reiseregelungen für Risikogebiete werden verschärft. Berufstätige Eltern sollen künftig auch dann eine Lohnentschädigung erhalten, wenn sie ein unter Quarantäne stehendes Kind betreuen.
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angestrebte Verlängerung der Sonderbefugnisse über den 31. März 2021 hinaus ist nicht vorgesehen. Sie war am Widerstand der SPD gescheitert. Dem Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen. Es soll im Dezember in Kraft treten. Im März und im Mai waren bereits zwei Mal die Sonderbefugnisse der Bundesregierung für die Zeit der Krise erweitert worden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, die Regierung müsse in der Corona-Pandemie schnell reagieren können. Oberstes Ziel bleibe, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.
Rückkehrern aus Risikogebieten kann künftig eine digitale Einreiseanmeldung verordnet werden, um es den Behörden zu erleichtern, die anschließende Quarantäne zu überwachen. Eine Entschädigung für den Verdienstausfall soll ausgeschlossen werden, wenn die Reise in ein Risikogebiet vermeidbar war.
Testungen und Impfungen gegen das Covid-19-Virus sollen dem Entwurf zufolge auch Menschen erhalten können, die nicht krankenversichert sind. Wer die Kosten übernimmt, bestimmt das Bundesgesundheitsministerium.
Osnabrück (epd). Wie ernst Menschen die Corona-Gefahr nehmen und wie sorgfältig sie sich an die geltenden Schutzmaßnahmen halten, hängt nach Ansicht des Osnabrücker Migrationsforscher Jochen Oltmer nicht mit ihrer Herkunft, Nationalität oder Kultur zusammen. Wenn sich beispielsweise Werksvertragsarbeitnehmer in Schlachthöfen oder Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften mit dem Corona-Virus infizierten, liege das vor allem an den Arbeits- und Lebensbedingungen, sagte Oltmer dem Evangelischen Pressedienst (epd).
"Niemand will krank werden, das hat nichts mit seiner kulturellen Prägungen zu tun", betonte Oltmer. Er warnte davor, eigene Beobachtungen von dem Corona-Fehlverhalten Einzelner auf ganze Bevölkerungsgruppen zu übertragen. "Diese Art von Pauschalisierung ist hochgradig problematisch. Dazu liegen keine belastbaren Zahlen vor."
Neben den sozioökonomischen Lebensverhältnissen spiele das Alter für den Umgang mit der Pandemie eine Rolle. Der Altersdurchschnitt bei Migranten sei deutlich niedriger als in der übrigen Bevölkerung. Auch neigten junge Erwachsene aufgrund eines geringeren Erkrankungsrisikos zu einem sorgloseren Umgang mit dem Virus. "Das ist aber ganz unabhängig von der Frage, aus welchem Land jemand kommt oder woher seine Eltern stammen", unterstrich Oltmer.
In der Diskussion um Verstöße gegen Corona-Regeln falle häufig pauschal das Wort "Ausländer". Das sei ein sehr unspezifischer Begriff. "Da müssen wir uns fragen: Von wem reden wir? Von Menschen, die gerade erst als Flüchtlinge zu uns gekommen sind, von den rund zehn Prozent, die eine andere Staatsbürgerschaft haben, oder von Menschen mit Migrationshintergrund, rund einem Viertel der Bevölkerung, die zum Teil schon in zweiter Generation hier leben?"
Der Migrationsforscher forderte, die aktuell geltenden Corona-Regeln in den jeweiligen Herkunftssprachen über die Kommunikationskanäle der sozialen Medien zu verbreiten. Dann würden die komplexen Bestimmungen auch die Menschen erreichen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. "Die klassischen Wege - Zeitung, Fernsehen, Radio - helfen da häufig nicht weiter", sagte Oltmer.
Berlin, Brüssel (epd). Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in den kommenden beiden Jahren auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben. Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober in Berlin die neue Mindestlohnverordnung. Danach wird die Lohnuntergrenze in vier Schritten steigen. In Brüssel legte die EU-Kommission einen Entwurf für ein Mindestlohn-Rahmengesetz in der Europäischen Union vor.
Dem Bundesarbeitsministerium zufolge steigt der Mindestlohn zu Beginn des kommenden Jahres von 9,35 Euro auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 weiter auf 9,60 Euro. Anfang 2022 wird er auf 9,82 Euro und für das zweite Halbjahr 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Darauf hatte sich die Mindestlohnkommission im Juni verständigt.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die von der Kommission vorgeschlagene Anpassung orientiere sich an der Tarifentwicklung, berücksichtige aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Die Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen würden so verteilt, dass sie tragbar seien. Zugleich werde der Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert. "Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben", fügte Heil hinzu.
Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert. Heil will danach Vorschläge für eine Reform machen und hatte als Orientierung einen Mindestlohn von 12 Euro genannt, wie er von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Teilen der Opposition sowie der SPD selbst gefordert wird.
Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Mindestlohn-Rahmengesetz zielt weder auf gesetzliche Mindestlöhne in allen Mitgliedsländern noch auf ein einheitliches Mindestlohnniveau. Alle 27 EU-Länder haben bereits Mindestlöhne, die meisten gesetzlich festgelegte. Trotzdem gebe es Probleme. In der Mehrzahl der Länder sind die Mindestlöhne laut Kommission zu niedrig oder decken nicht alle Arbeitnehmer ab, denen sie eigentlich zustünden, oder beides.
Der Gesetzentwurf sieht daher Minimalstandards vor, die die Länder erfüllen müssen. Hierzu gehören "klare und stabile Kriterien" für die Mindestlöhne und regelmäßige Anpassungen sowie Vorschriften für die Umsetzung und Berichtspflichten. Da es bei Mindestlöhnen nur um die unterste Grenze der Entlohnung geht, will die Kommission die Länder außerdem verpflichten, Aktionspläne zur Förderung der Tarifbindung vorzulegen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnte die Vorschläge der EU-Kommission als "Kompetenzanmaßung" ab und forderte die deutsche Politik auf, die Vorschläge zurückzuweisen.
Der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke begrüßte die Pläne. Seine SPD-Kollegin Gabrielle Bischoff hingegen kritisierte, dass der Vorschlag keine verbindliche, prozentuale Vorgabe für einen Mindestlohn im Vergleich zum mittleren Einkommen in einem EU-Land enthält. Die Vorschläge der Kommission werden nun vom Europaparlament und den EU-Regierungen beraten.
Die deutsche Mindestlohnkommission ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt und berät alle zwei Jahre über eine Anpassung der Lohnuntergrenze. Sie orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage. Die Lohnuntergrenze war zuletzt Anfang dieses Jahres von 9,19 auf 9,35 Euro angehoben worden. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im April 2019 rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn. Das entspricht rund 3,5 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse.
Berlin (epd). Die Linke hatte die Bundesregierung befragt, wie viele Haushalte die Wohnkosten nicht in vollem Umfang bezahlt bekommen. Ergebnis: Betroffen waren 2019 fast 500.000 von 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften, wie die Linksfraktion berichtete. Sie bezieht sich auf eine Antwort der Regierung, die noch nicht veröffentlicht wurde. 518 Millionen Euro wurden demnach Hartz-IV-Beziehenden an Wohnkosten vorenthalten, weil sie nicht als angemessen gelten. Die Folge: Die Hilfebezieher müssen die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen.
"Das ist ein Skandal und nicht hinnehmbar", sagte die Parteivorsitzende Katja Kipping. Die Kommunen müssten die Angemessenheit deutlich großzügiger bemessen. "Außerdem müssen im ersten Jahr alle anfallenden Wohnkosten den Betroffenen komplett erstattet werden", so ihre Forderung.
Rechtliche Grundlage ist der § 22 Absatz 1 des SGB II. Danach werden die Wohnkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, sofern sie angemessen sind. Wann das der Fall ist und wann nicht, entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Die Gründe dafür seien vielfältig, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort, die dem epd vorliegt, anmerkt. Aber: "Die jeweiligen Ursachen für die Abweichung tatsächlicher und anerkannter Kosten im Bewilligungsverfahren können anhand statistischer Daten nicht identifiziert werden."
Katja Kipping verweist auf die sozialen Folgen dieser "Wohnkostenlücke". Das fehlende Geld müssten sich die Betroffenen vom Munde absparen, um die Miet- und Nebenkosten tragen zu können. Umgerechnet auf die Bedarfsgemeinschaften lag der Fehlbetrag bei monatlich 86 Euro. Um das zu verhindern, müssten bundesweit verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft und Heizung festgelegt werden, die auch tatsächlich ausreichten, um eine taugliche Wohnung zu bezahlen.
"Hartz-IV-Beziehende, die überwiegend in schlechter, ungesunder Wohnlage leben, werden also nicht nur von den Regelsätzen in Armut getrieben. Sie müssen sich auch einen Teil der Wohnkosten vom Munde absparen - oder ihre Wohnung verlassen", so Kipping.
Neu ist dieses Phänomen nicht. Die Linke hat folgende Daten ermittelt: 2017 sparten die Kommunen durch die nicht vollständig erstatteten Wohnkosten 561 Millionen Euro ein, 2018 538 Millionen Euro. Seit dem Beginn der statistischen Erfassung 2011 bis 2019 insgesamt 5,3 Milliarden Euro.
Für die Linke sei das ein exemplarisches Beispiel dafür, dass Hartz IV grundlegend überwunden werden müsse, durch gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung von mindestens 1.050 Euro netto im Monat.
Frankfurt a.M. (epd). Sie funktioniert ein bisschen wie die Corona-App der Bundesregierung, nämlich mit einer Warnmeldung - nur dass es um etwas komplett Anderes geht. Schlägt die App "ChildRescue" Alarm, muss der Nutzer nicht fürchten, über einen Risikokontakt mit einem Infizierten informiert zu werden. Sie zeigt vielmehr an, dass sich in seiner Nähe ein vermisstes Kind aufhalten könnte. Es ist der erste Versuch, vermisste Kinder über ein europaweites App-Suchsystem - und mit der Beteiligung von möglichst vielen EU-Bürgern - zu finden. Nach Angaben der Betreiber kam das System bereits zehnmal zur Anwendung. "Alle Kinder wurden wohlbehalten wieder aufgefunden", sagt Isabelle Brantl vom Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Frankfurt University of Applied Sciences dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Zahlen, auf die Brantl sich bezieht, stammen aus Griechenland und Belgien, wo die App zuerst getestet wurde. Mittlerweile ist sie auch in Deutschland verfügbar. Die Frankfurter Hochschule ist eine von insgesamt zehn Universitäten und Nicht-Regierungsorganisationen aus mehreren europäischen Ländern, die an dem EU-geförderten Projekt beteiligt sind. "Jedes Jahr werden in der EU 250.000 Minderjährige als vermisst gemeldet", sagt Brantl. "Unser Ziel ist es, die Zeit zwischen Verschwinden und Rettung effektiv zu verkürzen." Unbegleitete Kinder hätten ein extrem erhöhtes Risiko, Opfer eines Verbrechens zu werden - daher sei rasches Handeln wichtig. Heruntergeladen wurde die im August gestartete App nach Angaben der Frankfurter Hochschule in den ersten Wochen rund 15.000 Mal.
Wer sich die App auf sein Handy lädt, kann dort Fälle von vermissten Kindern einsehen und diesen folgen. Eine Registrierung ist nicht notwendig, aber möglich: Wer Namen und Wohnort hinterlässt, kann zusätzlich einen Alarm erhalten, wenn angenommen wird, dass sich eine vermisste Person in seiner Nähe aufhält. "Menschen melden sich eher, wenn sie glauben, dass ein vermisstes Kind in ihrer Nähe sein könnte", beschreibt Brantl das Konzept. Habe ein Nutzer den Verdacht, einen vermissten Jugendlichen gefunden zu haben, solle dieser auf keinen Fall selbst angesprochen werden: "Man weiß nicht, in welcher Lage er gerade ist."
Welche Fälle über die App gesucht werden, das entscheiden jeweils die beteiligten Projektpartner. In manchen Ländern wie Deutschland ist eine Vermisstenanzeige bei der Polizei die Grundlage. In anderen wird diese gerade nicht einbezogen, weil die jeweilige Organisation zum Beispiel fürchtet, dass ein aufgefundener Jugendlicher in Abschiebehaft kommt - wenn es sich etwa bei dem Vermissten um einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling handelt.
Dass die Haltung zu den Behörden von Land zu Land so unterschiedlich ist, liegt auch daran, dass ganz unterschiedliche Organisationen die Suche organisieren. Während für Deutschland die Frankfurter Hochschule verantwortlich ist, sind es in anderen Ländern staatsferne Organisationen wie beispielsweise in Griechenland das Rote Kreuz des Landes sowie eine Nicht-Regierungsorganisation mit dem Namen "The Smile of the Child".
Scrollt man in der App durch die aktuellen Suchen, fällt der relativ große Anteil an unbegleiteten minderjährige Flüchtlingen unter den Gesuchten auf. Dies überraschend allerdings auch nicht, da Kinder und Jugendliche aus dieser Gruppe relativ häufig verschwinden. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, der an dem Projekt nicht beteiligt ist, sieht in der "ChildRescue"-App viele potenzielle Vorteile - einfach, weil nach vermissten Flüchtlingskindern viel zu selten gesucht werde. "Der Tatsache, dass ein Kind vermisst ist, wird so Rechnung getragen", sagt Johanna Karpenstein vom Fachverband. "Viele Vermisstenanzeigen bei der Polizei laufen ins Leere."
Berlin (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtpflege (BAGFW) und das Bundesfamilienministerium haben ihre 2017 geschlossene strategische Zusammenarbeit zur digitalen Zukunft der Freien Wohlfahrtspflege erneuert. Am 22. Oktober unterzeichneten deren Vertreter in Berlin dazu eine neue Kooperationsvereinbarung. Sie trägt den Titel "Digitale Transformation und gesellschaftlicher Zusammenhalt - Gemeinsame Erklärung von BMFSFJ und BAGFW zur Wohlfahrtspflege in der Digitalen Gesellschaft".
Die Partner bekräftigen ihre Zusammenarbeit zur sozialen Gestaltung der digitalen Gesellschaft. Sie seien sich einig, "dass die digitalen Kompetenzen, Werkzeuge und Anwendungen sowie darauf bezogene Konzepte und Programme in der Freien Wohlfahrtspflege schnellstens ausgebaut werden müssen. Ziel muss es sein, im Sozialen den Herausforderungen und Risiken der Digitalisierung gerade für von Not und Ausgrenzung bedrohte Menschen zu begegnen". Aber auch um die damit verbundenen neuen Möglichkeiten, Hilfen zu erbringen, besser auszuschöpfen.
Gleichzeitig sind sich Ministerium und BAGFW darüber einig, "dass damit einhergehend auch eine gezielte strategische Gestaltung der digitalen Transformation sowohl auf politischer als auch auf verbandlicher und einrichtungsbezogener Ebene erfolgen muss".
Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium: "Die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege ist in Zeiten der Pandemie wichtiger denn je. Gleichzeitig macht es die aktuelle Krise auch notwendig, die digitalen Möglichkeiten besser zu nutzen. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung in der sozialen Arbeit weiter nutzen, um innovative Lösungsansätze zu entwickeln." So könnten hilfebedürftige Menschen in ihrem Alltag besser unterstützt werden, etwa durch Künstliche Intelligenz, Robotik oder die Vermittlung Digitaler Kompetenzen.
Mit dem Förderprogramm 'Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung' habe man dazu einen wichtigen Schritt unternommen. "Daran wollen wir festhalten und das Digitalisierungsprogramm, vorbehaltlich des Beschlusses des Bundeskabinetts, im nächsten Jahr in gleicher Höhe wie 2020, also rund 3 Millionen Euro, fortsetzen", so Seifert.
Ulrich Schneider, Mitglied der BAGFW-Mitgliederversammlung und Vertreter des Paritätischen Gesamtverbandes, betonte, als Teil einer lebendigen Zivilgesellschaft stünden die Wohlfahrtsverbände für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Solidarität und eine Gesellschaft, die alle mitnimmt und keinen zurücklässt. "Diese Werte gilt es auch im digitalen Raum zu bewahren und mit digitalen Mitteln zu stärken."
Als Katalysator und Moderatoren begleite die Wohlfahrt die digitale Transformation in Strukturen und Mitgliedschaft - ein dynamischer, kreativer und innovativer Prozess, in dem sich nicht nur neue Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation entwickeln, sondern auch die Bedeutung von Wissenstransfer und Beteiligung praktisch erlebbar seien. "Das Förderprogramm des Ministeriums bietet den Spitzenverbänden die Chance, dieser Aufgabe gerecht zu werden und digitalen Wandel für und mit den Menschen zu gestalten.“
Konkret gehe es um Beratungs-, Qualifizierungs- und Bildungsangebote, Förderung von Personal- und Organisationsentwicklung, verbandlicher Kommunikation, freiwilligem Engagement, Management und sozialraumorientierter Arbeit. Darüber hinaus teilten sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen und bieten damit einen Mehrwert, der weit über die Freie Wohlfahrtpflege hinausreiche, so Schneider.
Berlin (epd). Behinderte Menschen, die als Kinder in Heimen Misshandlungen ausgesetzt waren, können ein halbes Jahr länger Anträge auf Unterstützungsleistungen stellen. Wie das Bundesarbeitsministerium und die beiden großen Kirchen am 22. Oktober in Berlin mitteilten, wird die Antragsfrist bis Ende Juni 2021 verlängert. Darauf hätten sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" bei einer gemeinsamen Sitzung verständigt, hieß es weiter.
Das Stiftungsvermögen soll dem Beschluss zufolge nach Angaben des Arbeitsministeriums um 17,5 Millionen auf rund 305,5 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Anlauf- und Beratungsstellen erhalten bis Ende 2022 Zeit, um die Anträge zu bearbeiten und die Leistungen auszuzahlen. Zur Begründung hieß es, es sollten möglichst alle Betroffenen erreicht werden. Durch die Corona-Pandemie seien die Arbeitsabläufe erheblich erschwert. Dies solle durch die Verlängerung ausgeglichen werden.
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe war 2017 eingerichtet worden, um auch Behinderte und psychisch kranke Heimkinder zu entschädigen, die in stationären Einrichtungen oft brutalen Betreuungsmethoden und Misshandlungen ausgesetzt waren. Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik und bis 1990 in der DDR in Behinderteneinrichtungen oder der Psychiatrie waren, können eine pauschale Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen bis zu 5.000 Euro erhalten. Nach Anlaufschwierigkeiten war die Anmeldefrist bereits einmal um ein Jahr verlängert worden. Für die Entschädigung anderer Heimkinder waren längere Zeit zuvor bereits Fonds errichtet worden.
Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP und Grünen hatten vor dem Treffen von Bund, Ländern und Kirchen eine Verlängerung der Antragsfristen geforderten, das von Fachpolitikern für Menschenrechte und Teilhabe unterzeichnet wurde.
Wie aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Corinna Rüffer aus dem September hervorgeht, haben sich bis Ende Juli dieses Jahres rund 25.000 Menschen bei der Stiftung gemeldet, um Leistungen zu erhalten. Der Kreis der Berechtigten wurde bei Gründung der Stiftung auf bis zu 97.000 Menschen geschätzt.
Düsseldorf (epd). Zur Verbesserung der Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen stellt die Landesregierung weitere 250 Millionen Euro bereit. Mit dem Geld sollen bestehende Schulgebäude modernisiert und bis zu 7.000 zusätzliche Schulplätze finanziert werden, wie das Gesundheitsministerium in Düsseldorf am 23. Oktober mitteilte. Die mehr als 150 Pflegeschulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, könnten das Geld damit "ab sofort in eine zukunftsorientierte Fachkraftausbildung investieren", hieß es.
"Mit diesem finanziellen Kraftakt leisten wir einen wichtigen Beitrag, um den Fachkräftemangel in der Pflege nachhaltig zu bekämpfen", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Durch die Landesförderung könnten dringend benötigte zusätzliche Schulplätze in der Pflegeausbildung geschaffen werden. "Und die Pflegeschulen können endlich auch ihre vorhandenen Gebäude in moderne und attraktive Ausbildungseinrichtungen umwandeln." Nicht erst seit der Corona-Pandemie sei klar, dass Nordrhein-Westfalen eine gut funktionierende Gesundheitsversorgung mit einer ausreichenden Anzahl an Pflegefachkräften brauche.
München (epd). Die psychologischen Auswirkungen der Corona-Pandemie sollen der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zufolge in einem umfassenden Bericht aufgegriffen werden. Dieser "bayerische Psychiatriebericht", der vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zusammen mit einem unabhängigen Beirat erstellt werde, soll 2021 zum ersten Mal vorgelegt werden, kündigte die Ministerin am 28. Oktober an. Denn die Corona-Pandemie bringe "erhebliche Herausforderungen für die psychosoziale Versorgung".
An die Bevölkerung appellierte die Ministerin, die psychischen Belastungen durch Corona nicht zu unterschätzen und sich rechtzeitig fachkundige Unterstützung zu holen.
Planegg (epd). Acht Wochen lang waren im Frühling viele Altenheime von der Außenwelt abgeriegelt, um Corona-Infektionen bei Bewohnern und Pflegekräften zu verhindern. Die Logik schien klar: Alte Menschen, vielfach vorerkrankt, vulnerable Hochrisikogruppe - unbedingt schützen! Doch was ist das Leben ohne Begegnung und ohne Berührung? Den nasskalten Herbst vor Augen mehren sich die Stimmen, die einen anderen Umgang mit Pflegeeinrichtungen fordern, auch wenn die Infektionszahlen wieder steigen.
Für Astrid Ühlein ist klar: Einen kompletten Besuchsstopp will sie vermeiden. "Ich bin nicht sicher, ob unsere Bewohner eine solche soziale Isolation ein zweites Mal verkraften", sagt die Einrichtungsleiterin des Evangelischen Alten- und Pflegeheims Planegg bei München, die im April mit ihren Mitarbeitern einen großen Corona-Ausbruch im Heim bewältigen musste. Selbst Besuchs-Ersatzlösungen mit Plexiglas-Trennwänden und digitaler Kommunikation seien, bei aller Wichtigkeit von Infektionsschutz, zu wenig. "Denn das ist deutlich geworden: Wir können den direkten Kontakt zu Angehörigen und guten Freunden nicht ersetzen, auch wenn wir noch so viel anbieten", ist Ühlein überzeugt.
Ulrike Bauer teilt diese Erkenntnis. Beim Gedanken an den ersten Besuch bei ihrer Mutter hinter Plexiglas schießen der 66-Jährigen die Tränen in die Augen. Ulrike Bauer ist zerrissen zwischen Herz und Verstand: "Das hat mir schon was gegeben, sie wenigstens zu sehen. Aber dass man sich nicht umarmen kann, war furchtbar", erinnert sie sich. Zumal ihre 100 Jahre alte Mutter während der Besuchsbeschränkungen körperlich und geistig stark abgebaut habe. "Im Mai ist sie in ihrem Zimmer gestürzt, danach ging es steil bergab", berichtet die Tochter.
Ulrike Bauer macht niemandem einen Vorwurf. Dennoch denkt sie, dass die Einsamkeit der Corona-Wochen den Prozess beschleunigt hat. Davor sei ihre Mutter oft mit dem Rollator unterwegs gewesen oder habe sich mit der Nachbarin getroffen. Wie soll man Lebenslust bewahren, wenn man wochenlang allein im Zimmer sitzt? "Den alten Menschen muss man mehr ermöglichen", findet sie.
Lars-Joachim Morcher bestätigt das. Der 24-jährige Altenpfleger hat während des Lockdowns Zwölf-Stunden-Schichten geschoben, um mit den verbliebenen Kolleginnen die Pandemie zu meistern. "Es war schwieriger, den Bewohnern Nähe zu geben", erinnert sich Morcher an den Spagat zwischen Infektionsschutz und guter Pflege. Die Isolierung der Menschen sei schlimm gewesen, sagt er. Keine Veranstaltungen, kein Besuch, Essen allein auf dem Zimmer: "Die Menschen waren nicht mehr der Gemeinschaft zugehörig - das hat mir wehgetan", sagt der junge Mann. Die Folgen der acht einsamen Wochen seien noch heute zu spüren: Verwirrtheit, depressive Stimmungen, körperlicher Abbau und Verlust von Sprechfähigkeit. Manche Bewohner hätten das nicht mehr wettmachen können.
Bewohnerin Rysoletta Doelfs denkt mit gemischten Gefühlen an den Frühling zurück. Dank ihrer Erdgeschoss-Wohnung mit Terrasse sei das Gefühl des Eingesperrtseins nicht so stark gewesen, sagt die 92-Jährige, die seit drei Jahren im Altenheim Planegg lebt. Ihre Kinder hätten regelmäßig für sie eingekauft, man habe sich zumindest durchs Fenster unterhalten können, niemand in ihrer großen Familie sei erkrankt."Kann man da nicht dankbar sein?", fragt Rysoletta Doelfs.
Aber da sind auch die anderen Momente, wenn sie an die Krisenzeit im Heim denkt. Ihre direkte Wohnungsnachbarin sei an Covid-19 gestorben, "das hat mich sehr belastet". Das "Abgesperrtsein" hat sie trotz Terrasse "schon gespürt". Und trotz aller Anrufe und Fensterbesuche ihrer Kinder hat es ihr gefehlt, "dass man sich einfach mal in den Arm nehmen kann". Dem Winter sieht Rysoletta Doelfs mit Sorge entgegen. "Man wird ein bissl mürber", sagt sie. "Ich habe Angst, dass ich noch so einen Winter nicht mehr packe."
Der nahende Winter fordert Heimleitungen Kreativität und Mut ab. "Im Sommer haben wir alles mit Abstand im Garten gemacht: Sitzgymnastik, Gedächtnistraining, Konzerte, Oktoberfest", zählt Astrid Ühlein auf. Ein Rotationsprinzip mit persönlicher Einladung sorgte dafür, dass jeder mal dabei sein konnte. Wenn alles Leben wieder nach drinnen verlagert werden muss, wird auch alles schwieriger. Besonders bedauert die Heimleiterin die begrenzten Teilnehmerzahlen mit Blick auf Heiligabend: "Weihnachten werden wir nicht alle zusammen, sondern im kleinen Kreis in den einzelnen Wohnbereichen feiern - ohne Angehörige", sagt Astrid Ühlein und schweigt einen Moment. Man merkt: Anders wäre es ihr lieber.
Die Haltung zu einer neuen Corona-Welle ist im Pflegeheim Planegg einheitlich. "Die Schutzmaßnahmen haben funktioniert", sagt Altenpfleger Lars-Joachim Morcher: "Wenn Corona wiederkommt, darf man das Haus nicht mehr ganz dicht machen." Die Angehörige Ulrike Bauer formuliert ihre Sorge mit Inbrunst: "Ich hoffe, hoffe, hoffe, dass es so nicht wiederkommt." Das wäre auch das Schreckensszenario für Rysoletta Doelfs: "Ich hab Angst, dass sie den Laden wieder zusperren."
Der Auftrag der Planegger an Politik und Behörden ist, jenseits der Forderung nach ausreichend Schutzkleidung und Personal, klar: Der Schutz vor dem Virus rechtfertigt nicht jede Restriktion - auch nicht bei Hochrisikogruppen. Denn ohne Gespräche, Umarmungen, gemeinsames Lachen und Weinen, ohne Abwechslung und Lebenslust ist das Leben manchmal nur noch das: ein langer, langer Winter.
Bremen (epd). Europa befindet sich in der zweiten Welle der Covid-19 Pandemie. Dabei zeigt sich ein durchgängiges Muster: Zunächst steigt die Zahl der laborbestätigt Infizierten, mit einigen Wochen Verzug steigt dann die Zahl der Krankenhaus- und der Intensivpatienten und als letzter Indikator die Zahl der Toten mit Covid-19. Dieser Prozess beschleunigt sich in dem Maße, in dem die Pandemie in höhere Altersklassen vordringt. Dieses Muster ist auch in Deutschland erkennbar.
Seit Mitte Juli steigt in Deutschland die Zahl der Neuinfizierten, seit Anfang Oktober sprunghaft. Die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Covid-19-Fälle ist von gut 200 Personen Anfang September auf 1.596 Personen (Stand am 29. Oktober) angestiegen, mit einer Verdopplung alle zehn Tage, und die tägliche Zahl der Toten mit Covid-19, die bis Mitte September im einstelligen Bereich lag, lag am 29. Oktober bei 89. In Italien, Spanien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich, die uns in der Entwicklung einige Wochen voraus sind, sind jetzt schon wieder seit Mitte Oktober dreistellige Todeszahlen pro Tag zu beklagen - mit steigender Tendenz.
In der ersten Welle entfielen in Deutschland etwa die Hälfte aller Todesfälle mit Covid-19 auf Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und annähernd zwei Drittel auf die Gruppe der Pflegebedürftigen insgesamt. Einen durchschnittlichen Anteil der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner an allen Toten mit Covid-19 von rund der Hälfte haben Kolleginnen und Kollegen der London School of Economics auch bei 25 anderen Ländern ermittelt, für die Daten vorhanden sind. Um die Zahl der Patienten mit schwersten Verläufen und Todesfälle mit Covid-19 zu verhindern, ist es daher essenziell, ein Eindringen und eine Ausbreitung des Virus in Pflegeheimen zu verhindern.
Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille, da sie ausschließlich auf das Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Risiken in Bezug auf Morbidität und Mortalität fokussiert. Auf der anderen Seite hat sich inzwischen bestätigt, dass physische Distanzierung und die daraus resultierende soziale Isolation ebenfalls schwere Folgen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner hat, so dass eine einseitige Fokussierung auf Isolation zu kurz greift. So wurden in der ersten Welle weitreichende Kontaktsperren in Bezug auf Besucherinnen und Besucher, aber auch externe Leistungserbringer (Ärzte, Therapeuten, Fußpfleger etc.) vorgenommen, mit den inzwischen bekannten schwerwiegenden gesundheitlichen und sozialen Folgen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner wie Depression, Verwirrtheit, Einsamkeit, Ängstlichkeit und ihre Angehörigen.
Die Wiederholung einer derartig weitreichenden Kontaktsperre sollte daher weitgehend vermieden werden, wobei Pflegeeinrichtungen jedoch vor einem grundsätzlichen Dilemma stehen: Es gilt, die Ausbreitung des Virus zu stoppen, ohne dabei Vereinsamungstendenzen zu befördern. Dies kann nur durch einen Maßnahmenmix gelingen, der sowohl Bewohnerinnen und Bewohner und ihre An- und Zugehörigen als auch Mitarbeitende in den Einrichtungen berücksichtigt.
In Bezug auf Besucherinnen und Besucher können regelmäßige Antigen-Schnelltests, wie sie jetzt zur Verfügung stehen, einen zentralen Beitrag leisten. Dabei ist die Sensitivität – also das Erkennen von Infizierten als Infizierte – der Antigentests niedriger als die der gängigen PCR-Tests: Insbesondere Personen, die (nur noch) geringe Virusmengen aufweisen, werden nicht zuverlässig entdeckt. Allerdings sind diese auch häufig nicht mehr infektiös.
Besucherinnen und Besucher sowie externe Dienstleister sollten daher von dafür geschultem medizinischen Fachpersonal der Einrichtungen vor dem Besuch getestet werden. Wer positiv getestet wird, erhält keinen Einlass und wird aufgefordert, dieses Ergebnis mittels eines PCR-Tests überprüfen zu lassen. Bei negativem Test ist ein Besuch und die Erbringung einer Dienstleistung möglich. Da ein falsch negatives Ergebnis aufgrund der geringeren Sensitivität aber nicht ausgeschlossen werden kann, sind auch weiterhin alle Hygieneregeln einzuhalten.
Sollte das Ausbruchsgeschehen trotz dieser Maßnahmen nicht begrenzt werden, sind weitere Schritte denkbar. Hierzu gehört etwa die Begrenzung der Zahl der Besucherinnen und Besucher auf einen festen Personenkreis. Wie ein Teil der Einrichtungen dies schon in der ersten Welle im Frühjahr praktiziert hat, sollten dann kompensatorisch Möglichkeiten der digitalen Kommunikation aktiv gefördert werden, um Sozialkontakte auch zu den Menschen ermöglichen, die auf einen physischen Besuch verzichten müssen.
Ein weiterer Schritt könnte darin bestehen, Besuche nur noch in ausgewiesenen Besuchsräumen zu ermöglichen, die durch entsprechende Belüftungssysteme einen höheren Schutz vor Aerosol-Übertragungen bieten. Auch dies schränkt die Freiheit der Heimbewohner und Besucher ein und sollte daher nur zum Einsatz kommen, wenn die anderen Maßnahmen sich als nicht ausreichend erwiesen haben.
Gleichermaßen sollten auch das Einrichtungspersonal regelmäßig in zwei- oder besser noch einwöchigem Rhythmus mittels Antigentest getestet werden, während Neuaufnahmen und Krankenhausrückkehrer regelmäßig einer PCR-Testung unterzogen werden sollten. Neben dem Eindringen des Virus in eine Einrichtung ist auch seine Verbreitung in der Einrichtung zu bekämpfen. Auch hierzu können Schnelltests einen Beitrag leisten, indem alle Bewohner und Beschäftigten unmittelbar nach Bekanntwerden eines Falls sofort getestet werden, so dass positive Bewohner isoliert und positiv getestete Beschäftige schon freigestellt werden können, während die Ergebnisse der PCR-Testung noch nicht vorliegen. Wenn dadurch auch nur zwei Tage gewonnen werden, kann das von entscheidender Bedeutung sein, um ein Infektionsgeschehen zu begrenzen.
Da sowohl der Infektionsschutz als auch die Aufrechterhaltung von Sozialkontakten wichtige Ziele sind, stehen Einrichtungen vor der Aufgabe, auch jenseits staatlicher Vorgaben schwierige Abwägungen durchzuführen. Sinnvoll erscheint es dabei auch, hausintern Stufenpläne zu erarbeiten, so dass im Fall des Auftretens einer Infektion auf ein zuvor ausgearbeitetes Handlungsschema zurückgegriffen werden kann.
Rügen, Pullach (epd). Die Jugendherberge Prora auf Rügen: Zweibett-Zimmer sind in dem Haus, einem renovierten Teilstück des viereinhalb Kilometer langen Mammutbauwerks aus der NS-Zeit, keine mehr frei. Im Speisesaal sitzen Touristen an den Tischen, vor allem Familien mit Kindern, aber auch Senioren. Alle mit Hygieneabstand. Seitdem wegen der Corona-Krise keine Klassenfahrten mehr stattfinden, bleiben in vielen Jugendherbergen die Betten leer. Nur in touristischen Regionen können erwachsene Gäste die Verluste ein wenig abfedern. Wie an der Ostsee oder auch dem beliebten Voralpenland.
"Im Kinder- und Jugendreisesegment hatten wir 69 Prozent weniger Übernachtungen als sonst", fasst Miriam Gedrose vom Jugendherbergsverband Mecklenburg-Vorpommern die Situation zusammen. Dem Verband sind 14 Jugendherbergen angeschlossen, darunter auch die in Prora. Dort gab es in den Sommermonaten bei den Übernachtungen von Familien und Senioren einen Zuwachs von 30 Prozent. "Um zu überleben, sind wir jedoch auf die Gruppen angewiesen", sagt die Sprecherin. Die kommen aber wegen Corona nicht.
Die Folge: Sieben der 14 Jugendherbergen blieben in der Hauptsaison geschlossen, weil sich der Betrieb nicht rentierte. Jetzt beginnt die Winterpause. Zwar helfen Mittel von Land und Bund zur Überbrückung der Krise, doch "wir sind überhaupt nicht über dem Berg", sagt Gedrose. Einen Lichtblick gibt es bei den Vorbuchungen für den März, wenn die Saison wieder beginnt: Viele Gruppen wollen den Häusern treu bleiben - immer vorausgesetzt, die Pandemie weitet sich nicht weiter aus und macht Reisen wieder möglich.
Vom hohen Norden in den tiefen Süden. "Eigentlich müsste man draußen jetzt die Kinder toben hören", sagt Andreas Bedacht und deutet auf die Grünflächen vor dem Fenster des Seminarraumes der Herberge. Doch da ist alles ruhig. Hier in der Burg Schwaneck in der kleinen Gemeinde Pullach vor den Toren Münchens zählt man normalerweise zwischen 27.000 und 30.000 Übernachtungen im Jahr. In diesem Jahr werden es wohl nur rund 10.000 sein. "Bis nächstes Jahr halten wir noch durch", sagt Herbergsleiter Bedacht.
Die Burg Schwaneck stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und thront hoch oben über dem Isartal. Sie ist eine von 58 Jugendherbergen in Bayern, als Träger fungiert der Kreisjugendring München-Land. 42 Jugendherbergen stehen in unmittelbarer Trägerschaft des Landesverbandes Bayern.
Dort arbeitet Marko Junghänel als Pressesprecher, auch er sagt: "Den Jugendherbergen geht es schlecht." Da es wegen Corona keine Klassenfahrten mehr gibt, ist der Umsatz eingebrochen, er liegt bei nur mehr rund 40 Prozent des Üblichen. Und das im 111. Jubiläumsjahr der Gründung des Jugendherbergswerkes, einem gemeinnützigen Verein.
Die Gründungsidee: Junge Menschen sollten, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, die Welt entdecken, Gemeinschaft erleben und den Horizont erweitern. In Deutschland gibt es rund 450 dieser Einrichtungen.
Auch in Bayern gibt es bei den Auswirkungen der Corona-Krise regionale Unterschiede. Während es in den Städten zu einem Rückgang der Besucherzahlen kam, hatten auch hier touristische Regionen wie das oberbayerische Alpenvorland Zuwächse zu verzeichnen - bei Familien und Senioren. Denn die machten in Zeiten der geschlossenen Grenzen vor allem Urlaub in Deutschland und entdeckten die Jugendherbergen als neue und preiswerte Übernachtungsmöglichkeit.
Für den Pullacher Herbergsleiter Andreas Bedacht ist das keine wirkliche Alternative: "Familien nehmen wir gerne, sie sind aber nicht so ganz unsere Zielgruppe." Denn in Pullach ist der Jugendherberge ein Fort- und Weiterbildungszentrum angegliedert, dort stehen pädagogische Aktionen im Vordergrund. "Wir haben keine Probleme, 30 Personen in einem Raum mit Mindestabstand unterzubringen", erläutert Bedacht. Sie stehen aber trotz des ausgearbeiteten Hygienekonzeptes leer. Der derzeitige Ausflugsstopp für Schulklassen gilt bis zum Januar nächsten Jahres. "Ich kann nur hoffen", sagt Herbergsleiter Bedacht, "dass danach wieder Klassenfahrten möglich sind. Und das vor allem der Schüler wegen."
Berlin (epd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sieben Journalistinnen und Journalisten für hervorragende Texte und Sendungen mit dem Deutschen Sozialpreis 2020 gewürdigt. Die Berichterstatter scheuten sich nicht, "die Aufmerksamkeit dahin zu lenken, wo andere wegsehen", sagte Merkel am 26. Oktober in Berlin bei der Verleihung der mit jeweils 5.000 Euro dotierten Auszeichnungen.
"Wo Menschen angegriffen, ausgegrenzt, diskriminiert werden, braucht es andere Menschen, die den Blick nicht abwenden, sondern genau hinsehen", betonte Merkel. Deswegen seien die Arbeiten, die der Sozialpreis ehrt, so wichtig. Diese journalistischen Beiträge zur sozialen Wirklichkeit in Deutschland hätten "große inhaltliche Tiefe", schockierten, gingen unter die Haut, rüttelten auf, stifteten aber auch Hoffnung, sagte die Kanzlerin.
Wegen der Corona-Pandemie fand die Ehrung digital statt. Ausgelobt wird der Preis seit 1971 von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) mit finanzieller Unterstützung der Glücksspirale.
Kanzlerin Merkel dankte der Wohlfahrtspflege und allen unter deren Dach Aktiven für deren Einsatz für Hilfebedürftige. Es brauche in Deutschland nicht nur in Corona-Zeiten zwingend eine lebendige Verbändelandschaft. "Die soziale Frage gewinnt an Schärfe", betonte die Kanzerin. Paritätischer, Diakonie, Caritas und Co. seien unverzichtbar als "kritische Mahner" und zugleich als kompetente Ansprechpartner für die Politik. "Die Verbände sind eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhaltes", sagte die Kanzlerin.
BAGFW-Vizepräsident Ulrich Lilie sagte, in einer Zeit, in der das Leben so wesentlich von der Corona-Pandemie beeinflusst werde, "ist die vorbehaltlose journalistisch hochwertige Darstellung sozialer Themen unverzichtbar". Er freue sich, dass bei der Jury wieder so viele hervorragende Beiträge eingereicht worden seien. Die Autorinnen und Autoren rückten eindrücklich soziale Probleme und aber auch gute Problemlösungen in das Blickfeld der Öffentlichkeit, die sonst vielerorts übersehen würden, sagte Diakonie-Präsident Lilie.
Die Texte, Blogs und Radio- und TV-Sendungen würden auch helfen, auf die speziellen Probleme der Wohlfahrtspflege in Zeiten der Pandemie hinzuweisen, die eine Art "Stresstest" für den funktionierenden Sozialstaat seien. Er rief die Politik auf, auch in Zukunft für eine verlässliche Finanzierung aller Aufgaben zu sorgen. Nur so könnten die Angebote der Wohlfahrtspflege "strukturelles Rückgrat" der Gesellschaft bleiben.
Verliehen wurden die Ehrungen in vier Kategorien. In der Sparte Print ging der Preis an Mareike Nieberding, die im "SZ-Magazin" den Text "Was Frauen krank macht" publiziert hat. "Ein Beitrag, den Frauen wie Männer kennen sollten und der hoffentlich weiter bewegt", urteilte die Jury.
Sieger in der Kategorie Hörfunk ist Joachim Palutzki, dessen Beitrag "Die Pop-Inklusion" im Deutschlandfunk gesendet wurde. Der Bericht aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Band "Station 17" sei "ein positiver Beitrag, der dennoch sozialkritisch ist und zeigt, was Inklusion schon immer bewegen konnte", befand die Jury.
In der Sparte Fernsehen siegten Marie Löwenstein und Julian Amershi mit ihrer Sendung "Urlaub von der Straße - Die Obdachlosenreise", die im NDR gezeigt wurde. Der Online-Preis ging an Pia Rauschenberger, Autorin von "Therapieland", einer Podcast-Serie, die im Deutschlandfunk Kultur zu hören war. Vergeben wurde zudem der Sonderpreis "30 Jahre Deutsche Einheit", den sich Jan Niklas Lorenzen und Markus Stein teilen. Ihr Beitrag "Wer beherrscht Deutschland? - Was den Osten anders macht" wurde vom MDR-Fernsehen ausgestrahlt.
Die BAGFW verleiht seit fast 50 Jahren den Deutschen Sozialpreis für herausragende Arbeiten zu sozialen Themen, der als eine der wichtigsten Ehrungen für Journalisten in Deutschland gilt. Eine unabhängige Jury ermittelte die Preisträgerinnen und Preisträger aus insgesamt 230 eingereichten Arbeiten. Themen sind die Probleme notleidender und sozial benachteiligter Menschen in Deutschland.
Berlin (epd). Caritas-Präsident Peter Neher hat die Verlängerung des finanziellen Schutzschirms für Träger sozialer Dienste bis zum 31. März 2021 begrüßt. Er sagte am 28. Oktober in Berlin: "Ich bin sehr dankbar, dass die Bundesregierung in der Pandemie an der Seite der Freien Wohlfahrtspflege steht. Die Einrichtungen und Dienste haben damit Handlungssicherheit, um in der Krise verlässlich für die Menschen da sein zu können." Er kritisierte allerdings, dass die Müttergenesung und die Reha-Einrichtungen des SGB V von der Verlängerung nicht erfasst seien. "Hier muss die Politik dringend nachsteuern", forderte Neher.
Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober beschlossen, die finanzielle Unterstützung für Teile der Sozialbranche befristet bis zum 31. März 2021 fortzusetzen. Mit der Verlängerung des sogenannten Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) über das Jahresende hinaus ist nach Mitteilung der Bundesregierung das Ziel verbunden, die soziale Infrastruktur in Deutschland während der Corona-Pandemie zu sichern und den Bestand der sozialen Dienste und Einrichtungen zu erhalten.
Soziale Dienstleister erhalten mit dem SodEG finanzielle Zuschüsse, wenn sie ihre Arbeit aufgrund der Infektionsgefahren nicht erbringen können. Im Gegenzug sollen die Dienstleister, die die Hilfe des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Anspruch nehmen, bei der Krisenbewältigung der Corona-Pandemie helfen. Dafür stellen sie Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung. Dieses Gesetz bezieht sich auf soziale Einrichtungen im Bereich der Rehabilitation wie Reha-Kliniken und Reha-Zentren sowie Angebote in der Arbeitsmarktpolitik, Behindertenhilfe oder auch Frühförderstellen.
Nach Angaben der Bundesregierung läuft zwar in fast allen sozialen Dienstleistern der Betrieb wieder. Mit den stark steigenden Zahlen an Neuinfektionen erscheinen aber neue Lockdowns nicht ausgeschlossen. "Ohne das SodEG wäre die soziale Infrastruktur bei einer längeren Schließung von Einrichtungen erneut in ihrem Bestand gefährdet", begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung.
Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die Einrichtungen und Dienste weiterhin Geld von ihren Leistungsträgern erhalten: Vorgesehen ist ein Betrag, der monatlich höchstens 75 Prozent des Durchschnittsbetrags der vergangenen zwölf Monate entspricht. Sobald ein sozialer Dienstleister seinen Betrieb wieder wie gewohnt aufnehmen oder Angebote in gleichwertigen alternativen Formaten erbringen kann, treten die Hilfen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes außer Kraft und die Einrichtungen und Dienste werden wie vertraglich vereinbart von den Leistungsträgern bezahlt.“
Berlin (epd). Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst nur einen Schritt in die richtige Richtung, "der aber lange noch nicht ausreicht". Verbandspräsidentin Christel Bienstein wies am 27. Oktober darauf hin, dass auch ihrer Sicht noch Luft nach oben gewesen wäre.
Der Abschluss sieht für Pflegefachpersonen gesonderte Vereinbarungen vor, die zu größeren Gehaltssteigerungen führen werden als für die anderen Bediensteten im Öffentlichen Dienst.
Die Tarifparteien vereinbarten für die Pflegefachpersonen neben der zweistufigen Gehaltssteigerung ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent und ein Jahr später um weitere 1,8 Prozent bis zu drei weitere Zulagen, die zum 1. März 2021 in Kraft treten. Neu geschaffen wurde die Pflegezulage, die zunächst 70 Euro, ein Jahr später 120 Euro beträgt. Die Intensivzulage wird von 46,02 Euro auf 100 Euro erhöht und die Wechselschichtzulage steigt auf 155 Euro monatlich.
"Der Verweis der Arbeitgeber, man sei mit dem Tarifabschluss an die Grenze des Machbaren gegangen, gilt für die Pflegeberufe nicht, denn die Tarifsteigerungen werden aus der Sozialversicherung refinanziert", so Bienstein. "Daher wäre auch aus Perspektive der öffentlichen Haushalte noch Luft nach oben gewesen. Insgesamt ist es beschämend, dass es einer Pandemie bedurfte, um eine überdurchschnittliche Gehaltssteigerung zu erreichen."
Der DBfK begrüßte zugleich, dass der Unterschied der Gehälter in der Pflege zwischen kommunalen Krankenhäusern und kommunalen Pflegeheimen aufgehoben wird. Dennoch sei es überfällig, dass der in der Konzertierten Aktion Pflege angestrebte allgemeinverbindliche Tarifvertrag kommt und zu deutlich besseren Gehältern in der gesamten Langzeitpflege führt.
Stuttgart (epd). Die Diakonie Württemberg hat Korrekturen in der Ausgestaltung der "Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex)" gefordert. Grundsätzlich werde durch das im Mai auf Bundesebene verabschiedete "Arbeit von morgen-Gesetz" die Qualität und die Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung gestärkt, sagte Diakoniechef Dieter Kaufmann am 26. Oktober in Stuttgart. Doch die finanziellen Vorgaben höhlten die gesetzlich verankerten Inhalte des Gesetzes aus. Zudem würden länderspezifische Besonderheiten nicht beachtet.
Die geplante Abrechnung nach Stundenkontingenten und fehlende Personalschlüssel in der begleitenden Phase verhindere beispielsweise die Beschäftigung von Fachkräften, die die Diakonie nach Tarif bezahle. Stattdessen müssten diakonische Träger von AsA flex-Angeboten nun auf stundenweisen Einsatz von Honorarkräften setzen. Das verhindere eine kontinuierliche Begleitung der jungen Menschen und schränke die Kommunikation mit Betrieben und Behörden ein.
Besonders während der Corona-Pandemie werde deutlich, dass die sozialpädagogische Begleitung vor und während der Ausbildung und die verlässliche Schnittstelle zu Betrieben für benachteiligte junge Menschen wichtig sind.
In Schreiben an die Ministerien und die Bundesagentur für Arbeit fordert die Diakonie eine Umsteuerung. "Wir bitten dringend, die geplante Ausgestaltung der 'Assistierten Ausbildung flexibel' zu prüfen und den Start von Ausschreibung und Maßnahme zu verschieben", sagte Kaufmann. Auch dass Träger der Projekte zum Teil für zwölf Monate in Vorleistung gehen müssten, sei für viele ein betriebswirtschaftliches Risiko, eben so wie Kosten für digitale Hardware-Ausstattung, die in der Preiskalkulation bislang nicht berücksichtigt seien.
Nürnberg, Neuendettelsau (epd). Der Vorstandsvorsitzende des Sozialunternehmens Diakoneo, Mathias Hartmann, hat an die Politik appelliert, "das Sozial- und Gesundheitswesen nicht kaputt zu sparen". In der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, wie wichtig die Krankenhausversorgung in der Fläche sei, sagte er am 28. Oktober bei der Jahrespressekonferenz in Nürnberg: "2008 wurden die Banken gerettet, 2021 dürfen Krankenhäuser nicht am ausgestreckten Arm verhungern." Er sprach sich dafür aus, die sogenannten Vorhaltekosten der Kliniken ins Finanzierungssystem zu integrieren.
Für Diakoneo mit seinen rund 10.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 601 Millionen Euro sei das vergangene Jahr "zufriedenstellend ausgefallen", stellte Hartmann fest. Diakoneo, Süddeutschlands größter diakonischer Träger, hat sich Mitte 2019 aus der Diakonie Neuendettelsau und Diak Schwäbisch Hall unter neuen Namen zusammengeschlossen.
Die wichtigsten Ziele, eine größere wirtschaftliche Stabilität und eine noch bessere Qualität der Angebote, seien erreicht worden, so Hartmann. So gehören beispielsweise nun sechs Kliniken mit rund 1.200 Betten zum Unternehmensverbund. Diese würden nicht nur durch ihre größere Einkaufsmacht profitieren, sondern hätten sich in diesem Corona-Frühjahr gegenseitig etwa mit Schutzmaterial ausgeholfen und so die Versorgung besser sichergestellt.
Die Corona-Pandemie war für Diakoneo eine erste Bewährungsprobe, berichtete Hartmann. Während in den Kliniken teils Covid-19-Patienten behandelt wurden, waren während des Lockdowns Kitas und Schulen von Diakoneo geschlossen sowie Altenheime weitgehend abgeriegelt. Einen Corona-Hotspot habe es in den Einrichtungen nicht gegeben.
Berlin (epd). Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), sieht in den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen über die Auszubildenden in der Pflege ein sehr positives Signal. "Wir freuen uns über den starken Anstieg bei den Ausbildungen und auch darüber, dass mehr Männer sich für die Pflege interessieren", sagte Meurer am 21. Oktober in Berlin. Die Altenpflegeausbildung sei höchst attraktiv, "allen Unkenrufen zum Trotz".
Laut den offiziellen Daten absolvieren aktuell 74.760 Personen eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft. Das bedeutet ein Plus von 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist der größte Anstieg seit 2011/2012. Jeder vierte Ausbildungsanfänger ist laut Statistischem Bundesamt männlich.
"Mit Spannung beobachten wir, ob die neue generalistische Pflegeausbildung diesen steilen Aufwärtstrend fortführen und die vermeintlich große Anziehungskraft beweisen kann", so Meurer weiter.
Die Altenpflegeausbildung wurde zu Beginn dieses Jahres zugunsten der generalistischen Ausbildung Pflegefachfrau/-mann abgeschafft. Ziel des Gesetzgebers ist auch eine Attraktivitätssteigerung, um mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen. Die jetzt vorgelegten Zahlen für den letzten Ausbildungsjahrgang der Altenpflege belegten laut Meurer die Attraktivität dieser Ausbildung. Für die neue Pflegeausbildung fehlt der Beleg bisher, denn offizielle Zahlen zum aktuellen Ausbildungsjahr liegen noch nicht vor.
Mainz (epd). Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen aufgrund ihrer Behinderung Schutz vor "Mehrarbeit" und können sich von ihr freistellen lassen. Das bedeutet aber nicht, dass das generell auch Rufbereitschaften an Wochenenden betrifft, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 21. Oktober veröffentlichten Urteil.
Im Streitfall ging es um einen bei einer Gemeinde angestellten Wassermeister, der mit einem Grad der Behinderung von 40 mit schwerbehinderten Arbeitnehmern gleichgestellt ist. Zu den Aufgaben des Mannes gehörte die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde. Der Arbeitgeber hatte deshalb Bereitschaftsdienste von den Beschäftigten verlangt, die auch Rufbereitschaften am Wochenende vorsahen.
Davon wollte der klagende Wassermeister befreit werden. Er verwies auf ein Wirbelsäulenleiden und ärztliche Atteste. Der Arbeitgeber kam dem Wunsch nur teilweise nach. Werktags sollte der Mann "keine Mehrarbeit in Form von Rufbereitschaft" mehr leisten. Nur an Wochenenden und Feiertagen müsse er sich bereithalten, so der Arbeitgeber.
Dagegen klagte der Wassermeister. Und verwies auf die Bestimmungen des Sozialgesetzbuch IX: "Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt." Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe das bereits am 21. November 2006 so entschieden (Az.: 9 AZR 176/06).
Als Mehrarbeit gilt danach jede Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit, "also über werktäglich acht Stunden einschließlich der Bereitschaftsdienste" hinausgehe, argumentierte der Kläger. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg habe am 21. Februar 2018 zudem geurteilt, dass Bereitschaftsdienste als "Arbeitszeit" zu werten seien. Der Kläger hielt es arbeitsorganisatorisch durchaus für möglich, dass er von der Rufbereitschaft befreit werden könne. Andere Beschäftigte könnten seine Rufbereitschaft übernehmen.
Der Arbeitgeber argumentierte dagegen, dass man dem Kläger bereits entgegengekommen sei, indem er werktags keinen Bereitschaftsdienst leisten müsse. Die Rufbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen sei zudem keine "Mehrarbeit".
Sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem LAG hatte der Kläger keinen Erfolg. Dieser habe "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch darauf, gänzlich von der Rufbereitschaft freigestellt zu werden" - auch nicht am Wochenende, urteilte das LAG.
Zwar können schwerbehinderter Arbeitnehmer verlangen, von "Mehrarbeit" befreit werde. Bloße Rufbereitschaft werde aber nach der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmung gar nicht als "Mehrarbeit" erfasst, weil es sich im arbeitsschutzrechtlichen Sinne nicht um "Arbeitszeit" handele. Der Kläger könne seinen Aufenthaltsort frei bestimmen und etwa zu Hause bleiben. Nur wenn er im Notfall ansonsten in kürzester Zeit am Arbeitsplatz sein müsse, sei nach der EuGH-Rechtsprechung auch die Rufbereitschaft als "Arbeitszeit" zu werten. Hier könne der Kläger in Notfällen aber nach eigenem Ermessen reagieren und den Bereitschaftsdienst anderer Kollegen hinzuziehen, befanden die Richter.
Die Vorschrift im Sozialgesetzbuch IX verstehe unter "Mehrarbeit" zudem "jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit". Damit sollen schwerbehinderte Beschäftigte allein vor "werktäglicher Mehrarbeit" und zu langen Arbeitszeiten geschützt werden. Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als solche seien davon nicht umfasst. Hier habe der Arbeitgeber dem Kläger zugesagt, werktags keine Rufbereitschaften leisten zu müssen. Damit habe er einen möglichen Freistellungsanspruch an Werktagen bereits erfüllt.
Schwerbehinderte Beschäftigte haben nach den gesetzlichen Bestimmungen zwar auch "Anspruch auf Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung". Der Kläger habe aber nicht dargelegt, warum seine Behinderung eine Rufbereitschaft am Wochenende unmöglich mache, er werktags aber seine Arbeit verrichten könne. Er habe nur pauschal auf sein Wirbelsäulenleiden verwiesen. Auch die vom Kläger angeführte psychische Belastung, die mit der Wochenendrufbereitschaft einhergehen solle, sei nicht nachvollziehbar.
Das LAG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mainzer Richter haben die Revision zum BAG in Erfurt zugelassen, weil höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, inwieweit Rufbereitschaften an Wochenenden als "Mehrarbeit" zu werten sind.
Az.: 8 Sa 438/19
Az.: C-518/15 (EuGH, Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit)
München (epd). Die unbefristete Aufnahme und Einzelbetreuung eines verhaltensauffälligen Kindes im Haushalt eines Erziehers darf nicht zu steuerlichen Nachteilen führen. Erhält der Erzieher für die "intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" daheim aus von der Jugendhilfe ein monatliches Pflegegeld, stellt diese Zahlung eine steuerfreie "Beihilfe" dar, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 22. Oktober veröffentlichten Urteil.
Konkret hatte ein Erzieher 2012 und 2013 verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche bei sich aufgenommen. Er nahm immer nur ein Kind bei sich auf und betreute es. Für diese Vollzeitbetreuung erhielt er monatlich zwischen 3.000 Euro und 3.600 Euro Pflegegeld.
Davon wollte auch das Finanzamt profitieren. Der Erzieher habe mit der Betreuung erwerbsmäßig Pflegeleistungen erbracht, für die Einkommensteuer fällig werde. Diese Ansicht bestätigte zunächst auch das Finanzgericht.
Doch die obersten Finanzrichter urteilten nun, dass der Erzieher mit den Pflegegeldern eine steuerfreie Beihilfe erhalten habe. Denn mit dem Pflegegeld werde "weder der sachliche und zeitliche Aufwand der Pflegeeltern vollständig ersetzt noch die Pflegeleistung vergütet".
Dass der Erzieher die Kinder und Jugendlichen in seinem privaten Haushalt betreut und hierfür ein über den Regelsätzen für die Vollzeitpflege von Kindern liegendes Pflegegeld erhalten habe, stehe der Steuerfreiheit der Bezüge nicht entgegen.
Az.: VIII R 27/18
München (epd). Ausgebliebener Unterhalt für ein in Ausbildung befindliches volljähriges Kind führt nicht zum Verlust des Betreuungsfreibetrags. Der den Eltern zustehende Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA-Freibetrag) kann bei erwachsenen Kindern nicht allein auf einen Elternteil übertragen werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am 22. Oktober veröffentlichten Urteil.
In der Einkommensteuererklärung können Eltern nicht nur das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Höhe von derzeit 5.172 Euro für beide Elternteile geltend machen. Für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes können beide insgesamt weitere 2.640 Euro steuermindernd berücksichtigen lassen.
Unverheiratete oder getrennt lebende Eltern können jeweils die Hälfte des Freibetrages unabhängig voneinander nutzen, also 1.320 Euro jährlich. Eine Übertragung auf einen Elternteil ist nur möglich, wenn der andere Elternteil keinerlei Betreuungskosten für das minderjährige Kind zu tragen hat.
Im Streitfall hatte eine getrennt lebende Mutter verlangt, dass der BEA-Freibetrag für ihre zwei volljährigen Kinder ihr allein voll zustehen müsse. Zu Begründung führte sie an, der Vater komme seinen Unterhaltspflichten im Wesentlichen nicht nach. In solch einem Fall stehe ihr nicht nur der Kinderfreibetrag, sondern auch der BEA-Freibetrag in voller Höhe zu.
Das Finanzamt gab ihr nun Recht. Doch dagegen klagte nun der Vater. Ihm müsse der einfache Freibetrag, also 1.320 Euro pro Kind verbleiben. Dem stimmte der BFH zu. Das Gesetz sehe bei volljährigen Kindern keine Übertragung des BEA-Freibetrages vor. Zwar habe der Gesetzgeber bei einer wesentlichen Verletzung der Unterhaltspflichten eine Übertragung des Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil vorgesehen. Beim BEA-Freibetrag habe er das aber nicht gesetzlich geregelt, hieß es.
Az.: III R 61/18
Karlsruhe (epd). Für die Fortsetzung einer mehr als vier Jahre dauernden zwangsweisen Unterbringung eines psychisch kranken Menschen muss ein neuer Sachverständiger zurate gezogen werden. Dies gilt auch, wenn die Unterbringung kurzfristig unterbrochen wurde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 26. Oktober veröffentlichten Beschluss.
Im Streitfall ging es um eine Frau aus Niedersachsen, die seit April 2012 zwangsweise in einer geschlossenen Wohneinrichtung untergebracht war. Sie ist alkoholkrank und psychisch erkrankt. Auf Antrag ihrer Betreuerin vom 5. September 2019 sollte die Frau in einer geschlossenen Heimeinrichtung bis längstens 4. September 2021 untergebracht werden.
Das Landgericht genehmigte die Fortsetzung der Zwangsunterbringung, nachdem es ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte. Die Gutachterin hatte aber für die Frau in der Vergangenheit bereits zweimal Unterbringungsgutachten angefertigt.
Daraufhin entschied der BGH, dass das Gutachten der Sachverständigen von Ende 2019 für die Fortsetzung der Unterbringungsmaßnahme nicht verwendet werden darf. Bei einer Unterbringung mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren dürften Sachverständige nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Verlängerung der Maßnahme grundsätzlich nicht erneut herangezogen werden, wenn diese die Betroffenen bereits vorher behandelt oder begutachtet haben.
Die Pflicht eines Gerichts, einen neuen Gutachter zu beauftragen, entfällt auch nicht, wenn die Zwangsunterbringung kurze Zeit - etwa bei Freigängen - unterbrochen wird. Hier sei die Betroffene während ihrer Gesamtunterbringungszeit fünf Wochen lang ohne richterliche Genehmigung in der Einrichtung geblieben. Auch mit diesem zeitweisen Fehlen einer Unterbringungsgenehmigung sei die gesetzliche Vierjahresfrist nicht unterbrochen worden.
Das Landgericht Lüneburg muss nun erneut über den Fall und die mögliche Selbstgefährdung der Frau entscheiden und ein Gutachten von einem neuen, externen Sachverständigen einholen.
Az.: XII ZB 167/20
Braunschweig (epd). Der im Göttinger Organspendeskandal freigesprochene Mediziner erhält eine Millionenentschädigung vom Land Niedersachsen. Das Oberlandesgericht Braunschweig verurteilte das Bundesland am 28. Oktober zur Zahlung von rund 1,2 Millionen Euro und gab damit einer Klage des Arztes weitgehend statt. Das Urteil ist unanfechtbar, eine Revision ließ das Gericht nicht zu, wie eine Sprecherin mitteilte.
Der Arzt hatte im sogenannten Göttinger Transplantationsprozess rund elf Monate in Untersuchungshaft verbracht, bevor der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro außer Vollzug gesetzt wurde. Am Ende des Verfahrens wurde der Chirurg vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der Körperverletzung mit Todesfälle in jeweils mehreren Fällen freigesprochen. Ihm war zur Last gelegt worden, Daten von Patienten manipuliert zu haben, damit diese schneller an eine neue Leber gelangten.
Der Arzt klagte anschließend auf Schadensersatz. Im September 2019 verurteilte bereits das Landgericht Braunschweig das Land Niedersachsen zur Zahlung von 1.167.899,19 Euro Entschädigung. Das hat das Oberlandesgerichts nun im Wesentlichen bestätigt.
Der Arzt habe einen Anspruch in Höhe von 80.000 Euro wegen des Zinsschadens für ein Darlehen, das er benötigt habe, um die Kaution für die Außervollzugsetzung des Untersuchungshaftbefehls zu erbringen, hieß es zur Begründung. Er könne vom Land Niedersachsen darüber hinaus auch entgangenen Gewinn verlangen, weil er wegen der Untersuchungshaft eine Stelle in einem Krankenhaus in Jordanien mit einem monatlichen Gehalt von 50.000 US-Dollar nicht habe antreten können. Dieser Posten machte mit etwa 1,1 Millionen Euro den größten Teil der Klage des Mediziners aus.
Az.: 11 U 149/19
München (epd). Von Angehörigen zu Hause gepflegte Menschen müssen bei einer wiederholt unter-lassenen Pflegeberatung mit der Streichung ihres Pflegegeldes rechnen. Das hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am 23. Oktober veröffentlichten Urteil im Fall einer aus dem Raum Bayreuth stammenden Frau entschieden.
Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XI müssen Pflegebedürftige, solange ihnen Pflegegeld anstelle häuslicher Pflegehilfe gewährt wird, regelmäßig eine Pflegeberatung nutzen. Pflegen Angehörige den Betroffenen in seinem Wohnumfeld, ist bei Pflegegrad 2 und 3 eine halbjährliche und bei Pflegegrad 4 und 5 eine vierteljährliche Pflegeberatung durch einen zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle vorgesehen - und zwar in den eigenen vier Wänden. Die Beratungspflicht dient der Sicherung der Qualität, so der Gesetzgeber.
Im Streitfall wurde die Klägerin wegen einer schweren Depression und einer Wirbelsäulenerkrankung mit dem Pflegegrad 3 eingestuft. Die Frau wurde von ihrem Ehemann zu Hause gepflegt. Für die häusliche Pflege stand ihr Pflegegeld zu.
Anfang 2019 wies die Pflegekasse darauf hin, dass die Frau die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung in ihrem Wohnumfeld in Anspruch nehmen müsse. Ohne einen solchen Beratungsnachweis müsse das Pflegegeld um 25 Prozent gekürzt werden. Als die Frau dem nicht nachkam und auch später keinerlei Nachweise über Beratungen vorlegte, wurde ihr Pflegegeld erst gekürzt und dann ganz gestrichen.
Zu Recht, befand jetzt das LSG. Ohne Pflegeberatung müssten die Kassen das Pflegegeld "angemessen" kürzen. So habe das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel "auf den ersten Verstoß hin" eine Kürzung um 25 Prozent als nicht unangemessen angesehen. Hier habe die Klägerin wiederholt die Beratung nicht "in der eigenen Häuslichkeit" stattfinden lassen, so dass das Pflegegeld ganz gestrichen werden durfte.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung werde mit der verbindlichen Pflegeberatung in den eigenen vier Wänden nicht verletzt, befand das Gericht. Die Klägerin habe mit ihrem Pflegegeldantrag der Beratungspflicht zu Hause zugestimmt. Ein unverhältnismäßiger Eingriff sei das nicht.
Auch liege keine Bevormundung vor. Solange die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sei, sei es Sache des Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen zu entscheiden, ob sie die in der Beratung erhaltenen Empfehlungen des Pflegedienstes dann auch umsetzen.
Az.: L 4 P 50/19
Mannheim (epd). Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Schulunterricht zurückgewiesen. Die Regelung der Landesregierung, Schüler ab der 5. Klasse zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auch während der Unterrichtsstunden zu verpflichten, sei gerechtfertigt, teilte der Gerichtshof am 23. Oktober in Mannheim mit. Ohne diese Maßnahme bestehe die Gefahr, dass die Infektionsgeschwindigkeit mit Corona sehr schnell weiter zunehme, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Geschwister aus dem Landkreis Ravensburg, die die 7. und 12. Klasse eines Gymnasiums besuchen, wollten die Maskenpflicht per Eilantrag aushebeln. Sie argumentierten, dass der Nutzen der Bedeckung nicht eindeutig nachgewiesen sei. Außerdem habe der Landkreis Ravensburg vor wenigen Tagen noch deutlich unter der kritischen Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gelegen.
Der Verwaltungsgerichtshof verweist dagegen darauf, dass Robert Koch-Institut, eine Kommission der Gesellschaft für Virologie und eine Heidelberger Studie ergeben hätten, dass Alltagsmasken gegen die Verbreitung des Coronavirus wirksam seien. Der Beeinträchtigung der Schüler stehe die Gefahr für Leib und Leben Infizierter gegenüber. Da das Infektionsgeschehen inzwischen diffus sei und sich in teils kürzester Zeit über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus auswirke, könne für den Landkreis Ravensburg trotz eines niedrigeren Inzidenzwertes keine Sonderregelung getroffen werden.
Az.: 1 S 3201/20
Straßburg (epd). Ein Häftling aus Bayern hat wegen wiederholter Leibesvisitationen vor einem europäischen Gericht einen Schadenersatz von 12.000 Euro erstritten. Die Prozeduren, bei denen sich der Gefangene ohne konkreten Anlass ausziehen musste und rektal durchsucht wurde, verstießen gegen das Verbot erniedrigender Behandlung, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 22. Oktober in Straßburg. Außerdem sei das Recht des Mannes auf wirksamen Rechtsbehelf verletzt worden.
Laut EGMR handelt es sich um einen Insassen der Justizvollzugsanstalt Straubing. Dort habe vor oder nach Besuchen ausnahmslos je einer unter fünf Häftlingen eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen müssen. 2016 verurteilte das Bundesverfassungsgericht eine derartige Prozedur unter bestimmten Umständen als verfassungswidrig.
Der Häftling erhielt zwar vor verschiedenen deutschen Gerichten wegen eines Teils der von ihm erduldeten Leibesvisitationen Recht, erklärte der EGMR weiter. Als er jedoch Unterstützung für Verfahren wegen Schadenersatz beantragte, sei ihm dies mit dem Argument verweigert worden, dass die Feststellung des Unrechts Schadenersatz überflüssig mache.
Az.: 6780/18 und 30776/18
Kassel (epd). Joachim Hübner ist im Alter von 71 Jahren gestorben. Er war über 48 Jahre in unterschiedlichen Funktionen für den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und den Psychiatrieträger Vitos GmbH tätig. Er setzte sich auf Bundes- und Landesebene für eine moderne Psychiatrie ein. In Hessen gilt er als einer der Wegbereiter der Psychiatriereform. Zuletzt war er bei Vitos Prokurist und Leiter des Geschäftsbereichs Unternehmensentwicklung, Maßregelvollzug und Qualitätsmanagement. Im Dezember 2013 wurde er in den Ruhestand verabschiedet. Er starb am 12. Oktober, wie erst jetzt bekannt wurde.
Joachim Hübner widmete sein gesamtes Arbeitsleben der Psychiatrie. Seit 1970, also bereits während seiner Ausbildung beim LWV Hessen, war er für den damaligen Aufgabenbereich "Krankenhäuser und Einrichtungen" tätig.
Sowohl durch seine berufliche Tätigkeit, als auch durch seine Mitarbeit in Fachgesellschaften und Kommissionen auf Landes- und Bundesebene hatte sich Hübner über die Jahre einen Namen als Psychiatrie-Experte erworben. In Hessen hat er die Psychiatriereform weitgehend vorbereitet. Sein Engagement trug dazu bei, dass in Hessen psychiatrische Institutsambulanzen als niedrigschwelliges Angebot für psychisch kranke Menschen etabliert wurden. Mit dieser und weiteren Initiativen brachte er die Enthospitalisierung der chronisch psychisch kranken und der geistig behinderten Menschen voran. Auf Bundesebene hat er sich für hohe Qualitätsstandards in der forensischen Psychiatrie, dem Maßregelvollzug, eingesetzt.
Von 2005 bis 2013 war Hübner Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG). In dieser Zeit hat er den Diskurs in der Psychiatrie und der Politik inspiriert. "Als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser war Joachim Hübner wichtiger Impulsgeber und Gestalter unserer Interessengemeinschaft und auch der Psychiatriepolitik auf Bundesebene", sagte seine Nachfolgerin, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser, Margitta Borrmann-Hassenbach, anlässlich seines Todes. Hübner wurde 2014 mit der LWV-Ehrenplakette in Gold ausgezeichnet.
Robert Augustin, derzeit Geschäftsführer des BRK-Kreisverbandes Neuburg-Schrobenhausen, wechselt im März in den Bezirksverband Schwaben des Bayerischen Roten Kreuzes. Zur Mitte des Jahres, so die Planung, bernimmt er dann die Verantwortung als Bezirksgeschäftsführer. Direktor Karl Kilburger begleitet ihn bis 31. Juli und wechselt danach in den Ruhestand. Augustin ist gelernter Rettungsassistent und Sozialversicherungsfachangestellter und hat Business Administration Management studiert. Er ist bereits seit 23 Jahren im Bayerischen Roten Kreuz tätig, die letzten elf Jahre als Kreisgeschäftsführer. In dieser Funktion war er Chef von über 400 hauptberuflichen und 600 ehrenamtlichen Mitarbeitern in über 30 verschiedenen Dienstleistungen und Arbeitsfeldern.
Verena Schreiber leitet fortan die Caritas-Fachakademie für Sozialpädagogik in Bamberg. Sie ist Nachfolgerin von Jürgen Melber, der in den Ruhestand gewechselt ist. Die gebürtige Bambergerin studierte in ihrer Heimatstadt Soziale Arbeit und Lehramt für berufliche Schulen. Zunächst war sie im Stadtteil Gereuth als Sozialpädagogin tätig und beriet dann beim Sozialdienst katholischer Frauen in Bamberg Gehörlose. Als Lehrkraft war sie im Schuljahr 2005/06 auch schon einmal an der Caritas-Fachakademie in Bamberg tätig. Später bildete Schreiber elf Jahre lang Erzieherinnen und Erzieher an der Fachakademie in Coburg aus. Jürgen Melber war 1991 als Lehrkraft für die Fächer Rechtskunde, Heilpädagogik und Praxisbetreuung an die Fachakademie für Sozialpädagogik in Bamberg gekommen. Im September 2000 übernahm er deren Leitung. Für seine Verdienste wurde er 2016 mit dem Caritas-Kreuz in Gold ausgezeichnet.
Lukas Hilleke (27) von der Jungen Pflege im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist in den Vorstand der European Nursing Student Association (ENSA) gewählt worden. Dort hat er nun für ein Jahr einen Sitz. Hilleke ist Gesundheits- und Krankenpfleger auf einer Intensivstation und studiert berufsbegleitend Advanced Nursing Practice. Er engagiert sich seit 2017 im DBfK und wurde Anfang dieses Jahres in die Lenkungsgruppe der Jungen Pflege im DBfK gewählt. Die ENSA ist ein Netzwerk der nationalen Organisationen von jungen Pflegenden. Ziel ist es, die europäischen Studierenden und Auszubildenden miteinander zu vernetzen, um einen Austausch über praktische und theoretische Aspekte der Ausbildungen in den jeweiligen Ländern zu ermöglichen.
Sabine Jung (46), Vorständin des Bereichs Wohnungslosenhilfe im diakonischen Einrichtungsverbund Dornahof im Landkreis Ravensburg, verlässt auf eigenen Wunsch aus familiären Gründen die Einrichtung zum Ende des Jahres. Jung war dort seit 1. Dezember 2017 Vorständin für die Wohnungslosenhilfe und leitete gemeinsam mit Vorstand Volker Braun (48) die diakonische Einrichtung, der nun interimsweise den Verbund alleine führt. Das Sozialunternehmen Dornahof begleitet und unterstützt Menschen in sozialen Notlagen, besonders bei Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit, Behinderung oder Pflegebedarf.
Stefan Wieland (52) hat die Funktionsbereichsleitung Kommunikation bei den Zieglerschen übernommen und ist auch für Presseanfragen und Projekte der Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. Er Germanistik und Romanistik studiert. Nach jeweils langjährigen beruflichen Stationen als Radio- und Fernsehjournalist beim Westdeutschen Rundfunk war der gebürtige Wuppertaler bis Ende Juni Leiter der Kommunikationsabteilung des Bistums Aachen. Er ist Nachfolger von Sarah Benkißer, die in die Elternzeit wechselt.
Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, dies zu beachten.
4.-5.11.:
Online-Symposium: "Disruption und Innovation. Wie Corona die altersfreundliche Stadt verändert"
der Körber Stiftung
Tel.: 040/808192-233
7.11. Köln:
Seminar "Datenschutz für Home-Office, Zoom und Microsoft Teams"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356159
9.11.:
Online-Seminar: "Online Seminar: Finanzierung von Organisationen der Sozialwirtschaft"
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/25298-925
12.11.:
Online-Seminar ""Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz"
Tel.: 030/26309-0
16.-17.11. Berlin:
Seminar "Keine Krise mit der Krise - Hilfreich bleiben auch in Ausnahmesituationen"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-488
16.-17.11. Berlin:
Seminar "Perfekt im Office 4.0 - neue Impulse für die Büroarbeit in Zeiten der Digitalisierung"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
16.-19.11.:
Deutscher Krankenhaustag (digital): "Postpandemische Perspektiven für die Krankenhäuser"
der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Tel.: 030/39801-1020
19.-20.11.:
Digitaler Betreuungsgerichtstag "Hört mir zu und redet mit mir!" - Reform der Rechtlichen Betreuung
des Betreuungsgerichtstages e.V.
Tel.: 0234/6406572
23.-25.11. Korntal:
Seminar "Psychisch erkrankte Menschen systemisch wahrnehmen und verstehen"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
26.-27.11.:
Online-Seminar "Häusliche Gewalt: Hinsehen, Erkennen, Ansprechen, Vermitteln: Hintergründe und Auswirkungen häuslicher Gewalt"
Tel.: 030/26309-0
7.12. Remagen-Rolandseck:
Seminar "Systemisch Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit"
Tel.: 030/26309-0
8.12.:
Online-Seminar "Online Seminar: Führung auf Distanz - Praxiserprobte Werkzeuge für erfolgreiche Führungsleistung in verteilt arbeitenden Teams"
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/25298-925
14.-15.12.:
Online-Fortbildung "Sozialräumliches Arbeiten in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819