Stuttgart (epd). Die Diakonie Württemberg hat Korrekturen in der Ausgestaltung der "Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex)" gefordert. Grundsätzlich werde durch das im Mai auf Bundesebene verabschiedete "Arbeit von morgen-Gesetz" die Qualität und die Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung gestärkt, sagte Diakoniechef Dieter Kaufmann am 26. Oktober in Stuttgart. Doch die finanziellen Vorgaben höhlten die gesetzlich verankerten Inhalte des Gesetzes aus. Zudem würden länderspezifische Besonderheiten nicht beachtet.
Die geplante Abrechnung nach Stundenkontingenten und fehlende Personalschlüssel in der begleitenden Phase verhindere beispielsweise die Beschäftigung von Fachkräften, die die Diakonie nach Tarif bezahle. Stattdessen müssten diakonische Träger von AsA flex-Angeboten nun auf stundenweisen Einsatz von Honorarkräften setzen. Das verhindere eine kontinuierliche Begleitung der jungen Menschen und schränke die Kommunikation mit Betrieben und Behörden ein.
Besonders während der Corona-Pandemie werde deutlich, dass die sozialpädagogische Begleitung vor und während der Ausbildung und die verlässliche Schnittstelle zu Betrieben für benachteiligte junge Menschen wichtig sind.
In Schreiben an die Ministerien und die Bundesagentur für Arbeit fordert die Diakonie eine Umsteuerung. "Wir bitten dringend, die geplante Ausgestaltung der 'Assistierten Ausbildung flexibel' zu prüfen und den Start von Ausschreibung und Maßnahme zu verschieben", sagte Kaufmann. Auch dass Träger der Projekte zum Teil für zwölf Monate in Vorleistung gehen müssten, sei für viele ein betriebswirtschaftliches Risiko, eben so wie Kosten für digitale Hardware-Ausstattung, die in der Preiskalkulation bislang nicht berücksichtigt seien.