Berlin (epd). Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst nur einen Schritt in die richtige Richtung, "der aber lange noch nicht ausreicht". Verbandspräsidentin Christel Bienstein wies am 27. Oktober darauf hin, dass auch ihrer Sicht noch Luft nach oben gewesen wäre.
Der Abschluss sieht für Pflegefachpersonen gesonderte Vereinbarungen vor, die zu größeren Gehaltssteigerungen führen werden als für die anderen Bediensteten im Öffentlichen Dienst.
Die Tarifparteien vereinbarten für die Pflegefachpersonen neben der zweistufigen Gehaltssteigerung ab dem 1. April 2021 um 1,4 Prozent und ein Jahr später um weitere 1,8 Prozent bis zu drei weitere Zulagen, die zum 1. März 2021 in Kraft treten. Neu geschaffen wurde die Pflegezulage, die zunächst 70 Euro, ein Jahr später 120 Euro beträgt. Die Intensivzulage wird von 46,02 Euro auf 100 Euro erhöht und die Wechselschichtzulage steigt auf 155 Euro monatlich.
"Der Verweis der Arbeitgeber, man sei mit dem Tarifabschluss an die Grenze des Machbaren gegangen, gilt für die Pflegeberufe nicht, denn die Tarifsteigerungen werden aus der Sozialversicherung refinanziert", so Bienstein. "Daher wäre auch aus Perspektive der öffentlichen Haushalte noch Luft nach oben gewesen. Insgesamt ist es beschämend, dass es einer Pandemie bedurfte, um eine überdurchschnittliche Gehaltssteigerung zu erreichen."
Der DBfK begrüßte zugleich, dass der Unterschied der Gehälter in der Pflege zwischen kommunalen Krankenhäusern und kommunalen Pflegeheimen aufgehoben wird. Dennoch sei es überfällig, dass der in der Konzertierten Aktion Pflege angestrebte allgemeinverbindliche Tarifvertrag kommt und zu deutlich besseren Gehältern in der gesamten Langzeitpflege führt.