Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat weitere Sonderregelungen für die Zeit der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung kann dem am 28. Oktober gebilligten Entwurf für ein drittes Gesetz zum Bevölkerungsschutz zufolge Impfprogramme vorbereiten. Die Reiseregelungen für Risikogebiete werden verschärft. Berufstätige Eltern sollen künftig auch dann eine Lohnentschädigung erhalten, wenn sie ein unter Quarantäne stehendes Kind betreuen.
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angestrebte Verlängerung der Sonderbefugnisse über den 31. März 2021 hinaus ist nicht vorgesehen. Sie war am Widerstand der SPD gescheitert. Dem Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen. Es soll im Dezember in Kraft treten. Im März und im Mai waren bereits zwei Mal die Sonderbefugnisse der Bundesregierung für die Zeit der Krise erweitert worden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, die Regierung müsse in der Corona-Pandemie schnell reagieren können. Oberstes Ziel bleibe, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.
Rückkehrern aus Risikogebieten kann künftig eine digitale Einreiseanmeldung verordnet werden, um es den Behörden zu erleichtern, die anschließende Quarantäne zu überwachen. Eine Entschädigung für den Verdienstausfall soll ausgeschlossen werden, wenn die Reise in ein Risikogebiet vermeidbar war.
Testungen und Impfungen gegen das Covid-19-Virus sollen dem Entwurf zufolge auch Menschen erhalten können, die nicht krankenversichert sind. Wer die Kosten übernimmt, bestimmt das Bundesgesundheitsministerium.