sozial-Politik

Bundesregierung

Rentenkonzept wird Anfang November vorgestellt




Armut im Alter droht vielen Bundesbürgern, vor allem, wenn sie im Niedriglohnsektor gearbeitet haben.
epd-bild/Steffen Schellhorn
Die große Koalition will Anfang November Eckpunkte zur Zukunft der Rente vorlegen. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kündigte eine "Haltelinie" für ein abnehmendes Rentenniveau an.

Der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) sagte am 6. Oktober nach einem mehrstündigen Treffen der Koalitionsspitzen in Berlin, auf diesen Zeitplan in Sachen Reform der Alterssicherung hätten sich Union und SPD verständigt. Auch Beschlüsse über die Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau sowie zur Sicherung des Rentenniveaus sind noch nicht gefallen.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte bereits vor dem Treffen der Parteispitzen eine "Haltelinie" angekündigt, um das Renteniveau zustabilisieren. Außerdem soll die betriebliche Vorsorge reformiert und mehr gegen die Altersarmut von Solo-Selbstständigen und gesundheitlich eingeschränkten Arbeitnehmern getan werden.

Arbeitsministerin Nahles will verhindern, dass das Rentenniveau so stark sinkt, wie jüngst berechnet und dafür in Kauf nehmen, dass die Beiträge stärker steigen. Auch die junge Generation müsse mit einer anständigen Rente rechnen können, sagt sie.Nicht "sicher", aber zumindest "stabil": So sieht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die gesetzliche Rente.

Nahles: Rente wird stabilisiert

Sie hatte am 4. Oktober nach dem zweiten Rentendialog-Treffen mit den Spitzen der Sozialverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeber mitgeteilt, eine "Haltelinie" zur Stabilisierung des Rentenniveaus anzustreben. Bei welchem Wert diese Haltelinie den Sinkflug des Rentenniveaus stoppen soll, sagte Nahles nicht. Das will sie im November in einem Gesamtkonzept zur Alterssicherung festlegen.

In der vergangenen Woche waren neue Prognosen aus dem Rentenbericht der Bundesregierung bekanntgemacht worden, wonach die Durchschnittsrente in den kommenden 30 Jahren auf 41,6 Prozent des Durchschnittslohns sinkt. Gegenwärtig liegt das Rentenniveau bei 47,5 Prozent. Vertrauen in die Rente soll wieder zunehmen Nahles Ziel ist klar. Sie will verhindern, dass das Vertrauen in die gesetzliche Rente weiter schwindet.

Auch die junge Generation werde noch mit einer anständigen Rente rechnen können, sagte die Ministerin: "Ich halte das überhaupt nicht für ausgemacht, dass die Rente nicht bezahlbar ist. Im Gegenteil, wenn wir jetzt rechtzeitig handeln, können wir das hinkriegen." Das werde aber Geld kosten. Die Beiträge würden dann nicht bei 22 Prozent stehenbleiben, kündigte die SPD-Politikerin an.

Beitrag darf bis 2030 nicht über 22 Prozent klettern

Bis 2030 darf der Rentenbeitrag nicht über 22 Prozent des Bruttoeinkommens steigen und die Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren nicht unter 43 Prozent des Durchschnittseinkommens sinken. Für die Zeit danach gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, weil auch die Prognosen bisher nicht so weit reichten.

Der neue Rentenbericht sagt aber nun für 2045 ein Rentenniveau von 41,6 Prozent bei einem Beitragssatz von 23,4 Prozent voraus. Gegenwärtig liegt das Sicherungsniveau bei 47,8 und der Beitrag bei 18,7 Prozent. Änderungen soll es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge geben. Sie soll zugunsten von Geringverdienern reformiert werden.

Auf den Umfang der dafür notwendigen staatlichen Zuschüsse haben sich Nahles und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits verständigt. Nahles bekräftigte außerdem, dass sie etwas gegen die drohende Altersarmut bei kleinen Solo-Selbstständigen tun und die Erwerbsminderungsrenten der gesundheitlich eingeschränkten Arbeitnehmer verbessern wolle.

CSU-Forderung kostet 6,6 Milliarden Euro

Dabei geht es darum, ob rund drei Millionen Solo-Selbstständige, die nicht in berufsständischen Versorgungswerken für eine Rente sparen, in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.

Zur CSU-Forderung, die Mütterrenten weiter zu erhöhen, sagte Nahles, die Kosten von 6,6 Milliarden Euro im Jahr könne die Rentenversicherung nicht bezahlen: "Das müsste dann aus Steuern aufgebracht werden. Das ist schon ein Riesenbatzen."

Unterdessen kommen Ökonomen aus der Forschungsabteilung des Allianz-Versicherungskonzerns zu dem Ergebnis, dass die deutsche Rentenversicherung derzeit solide finanziert ist. Hauptgrund sei das steigende tatsächliche Renteneintrittsalter, heißt es in der Studie, die der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "Die Welt" vorliegt. Danach geben die Allianz-Forscher auf der Basis von Daten der EU-Kommission das tatsächliche Renteneintrittsalter bei Männern mit 65 Jahren und einem Monat und bei Frauen mit 64 Jahren und einem Monat an.

Die Deutsche Rentenversicherung geht hingegen auf der Basis ihrer eigenen Statistiken von einem niedrigeren tatsächlichen Renteneintrittsalter in Deutschland aus. Ihren Angaben zufolge gingen Männer im Jahr 2015 durchschnittlich mit 63 Jahren und neun Monaten in Rente, Frauen waren im Durchschnitt 64 Jahre und einen Monat alt. Zum Vergleich: Zwischen 2005 und 2010 gingen Männer im Durchschnitt zwei Jahre früher und Frauen drei Jahre früher in Rente.

Vdk für höhere Erwerbsminderungsrente

Noch vor den jüngsten Gesprächen hatte der Sozialverband VdK für mehr Gerechtigkeit geworben. Bei der Rente gehe die Schere immer weiter auseinander, erklärte Präsidentin Ulrike Mascher. Der Verband verlangt eine Anhebung der Erwerbsminderungsrenten für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Chronisch Kranke und Geringverdiener hätten das höchste Armutsrisiko im Alter. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann forderte staatliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenniveaus. Die Beiträge müssten schon vor 2030 und damit früher als geplant behutsam angehoben werden, um Demografiereserven aufzubauen.

Bettina Markmeyer


Altersvorsorge

Gleiche Renten in Ost und West weiter umstritten




Senioren rasten auf einer Bank auf dem hessischen Feldberg.
epd-bild / Norbert Neetz
Noch zeichnet sich nicht ab, ob und wie die angekündigte Angleichung der Renten in Ost und West aussehen soll. Die Reformpläne würden künftige Rentner in Ostdeutschland schlechterstellen. Das ist höchst umstritten, und das weiß auch die Kanzlerin.

Die geplante Angleichung der Renten in Ost und West sorgt weiter für Diskussionen in der Koalition. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verwies am 3. Oktober auf mögliche Nachteile für ostdeutsche Arbeitnehmer. "Eine Anhebung der Ostrenten ohne einen Verzicht auf die Höherwertung der Osteinkommen wird es nicht geben", sagte sie. Der Wegfall der Höherwertung könne dazu führen, "dass künftige Rentenansprüche niedriger als nach geltendem Recht ausfallen".

Merkel betonte, die Angleichung stehe im Koalitionsvertrag, "und wir arbeiten dran". Zugleich verwies sie darauf, dass man sich in der Diskussion der vergangenen Jahre auf jene Gruppe konzentriert habe, die durch die Angleichung Vorteile hätte, und weniger auf diejenigen, für die das nachteilig wäre. "Je näher man der Verwirklichung des Projekts kommt, desto klarer werden diese Nachteile. Und darüber sind wir in der Diskussion", erläuterte sie in der "Sächsischen Zeitung".

Nahles feilt noch an einem Gesetzentwurf

Der von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) erarbeitete Gesetzentwurf zur vollständigen Ost-West-Rentenangleichung ist nach Merkels Worten noch nicht in der Ressortabstimmung, weil das Thema sehr kompliziert sei. Man müsse erst einmal über die nötigen finanziellen Mittel im Bundeshaushalt sprechen.

Nach Plänen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) soll die Differenz zwischen den West- und Ostrenten zum 1. Januar 2018 halbiert und zum 1. Januar 2020 vollständig beseitigt werden. Dadurch würden die Ostrenten zweimal stärker angehoben als die im Westen. Zugleich würde die Höherbewertung der Ost-Einkommen in zwei Schritten abgeschafft, die gegenwärtig dazu führt, dass der zumeist niedrigere Lohn für die Rentenberechnung auf West-Niveau hochgerechnet wird.

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), warnte unterdessen davor, die Rentenangleichung zu stoppen. "Das würde zu neuer Enttäuschung und Erbitterung führen und wäre Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten", erklärte Gleicke am 4. Oktober in Berlin: "Das würde zu neuer Enttäuschung und Erbitterung führen und wäre Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten", erklärte Gleicke am Sonntag in Berlin. Dabei verwies sie darauf, dass die Rentenangleichung fest im Koalitionsvertrag vereinbart sei.

Seehofer stellt Bedingungen

CSU-Parteichef Horst Seehofer macht seine Zustimmung zur Ost-West-Angleichung der Renten von einer besseren Alterssicherung für Mütter abhängig. Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, sollen demnach künftig dieselben Ansprüche haben wie Mütter mit jüngeren Kindern. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Axel Reimann, sprach sich indes gegen die von der CSU geforderte weitere Anhebung der Mütterrenten aus. "Das würde bedeuten, dass wir im Jahr zusätzlich rund 6,5 Milliarden Euro finanzieren müssten. Angesichts der weiteren Herausforderungen durch die demografische Entwicklung glaube ich nicht, dass das gegenwärtig der richtige Ansatz wäre."

Schon heute müsse die Rentenversicherung auf Rücklagen zurückgreifen, die 2021 ihre gesetzliche Untergrenze erreichten, weshalb dann der Beitragssatz angehoben werden müsse. "Wir fordern deshalb weiterhin, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden", betonte Reimann.

Haseloff schlägt Kompromiss vor

Der Magdeburger Regierungschef Rainer Haseloff (CDU) warb zwar für die umstrittene Rentenangleichung. Sie habe "eine enorme Symbolkraft im Osten und ist eine Frage der Glaubwürdigkeit von Politik". Zugleich brachte der CDU-Politiker einen Kompromiss im Streit um die sogenannte Höherwertung ins Gespräch.

Haseloff zufolge sollte der Höherwertungsfaktor nicht einmalig angepasst werden. Dieser Wert solle vielmehr nach Altersgruppen differenziert angepasst werden. "Das kostet viel Geld, das können nicht die Rentenkassen übernehmen, das muss als teilungsbedingte Sonderlast durch Steuern finanziert werden", fügte Haseloff hinzu. Jedoch werde nur so verhindert, dass im Osten ganze Jahrgänge noch auf viele Jahre hinaus benachteiligt würden.

Während die SPD unter Berufung auf den Koalitionsvertrag auf eine Angleichung der Ostrenten dringt, treten Teile von CDU/CSU auf die Bremse. Wegen der niedrigeren Löhne in Ostdeutschland werden Entgeltpunkte dort seit Jahren höher bewertet. Das privilegiert gegenwärtige Arbeitnehmer für ihre künftigen Renten. Seit Juli erreichen die Ostrenten einen Wert von 94,1 Prozent der Westrenten. Eine Angleichung auf 100 Prozent würde jetzige Rentner bevorteilen, gegenwärtige Arbeitnehmer aber schlechterstellen. Daher ist die Angleichung umstritten.



Arbeit

Kompromiss zur Lohngerechtigkeit erzielt



Die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern soll zurückgedrängt werden. Einen Kompromiss dazu erzielte der Koalitionsausschuss. Die Parteispitzen erzielten Einigkeit, die gleiche Bezahlung gesetzlich zu regeln. Doch es regt sich Widerstand.

Die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD haben sich am 6. Oktober in Berlin über gesetzliche Schritte zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern verständigt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte im Anschluss an das Treffen, Frauen und Männer könnten sich künftig Auskunft darüber geben lassen, ob sie fair bezahlt würden. Widerstand kam aus dem Wirtschaftsflügel der Union.

"Wir haben einen Durchbruch erzielt", sagte die SPD-Politikerin. Gegen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit habe es mehr Widerstand gegeben als gegen die Einführung der Frauenquote. Die Verhandlungen seien schwierig gewesen.

Schwesig zufolge erhalten rund 14 Millionen Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig einen Rechtsanspruch auf Auskunft darüber, was Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. In tarifgebundenen Unternehmen können die Arbeitnehmer ihren Anspruch über den Betriebsrat geltend machen. Der Auskunftsanspruch soll auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten.

Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen künftig regelmäßig Berichte über die Lohnstruktur vorlegen. Darüber hinaus werden sie aufgefordert, aber nicht wie zunächst vorgesehen verpflichtet, mindestens alle fünf Jahre ein Prüfverfahren zur Lohnstruktur durchzuführen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann sprach von einem "guten Kompromiss". Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Gerda Hasselfeldt (CSU) erklärte, es sei eine Einigung gelungen, die die Bürokratie für Arbeitgeber gegenüber dem ersten Vorschlag in Grenzen halte und die Tarifpartner und Betriebsräte stärke.

Der Wirtschaftsflügel der Unions-Bundestagsfraktion kündigt Widerstand gegen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern an. Der Beschluss der Koalitionsspitzen verstoße gegen den Koalitionsvertrag, sagte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand in der Unionsfraktion, Christian von Stetten (CDU), der "Bild"-Zeitung.

Der Einigung waren monatelange Verhandlungen zwischen Schwesig und dem Kanzleramt sowie mit Gewerkschaften und Arbeitgebern vorausgegangen. Die Arbeitgeber und der Wirtschaftsflügel der Union hatten den ursprünglichen Gesetzentwurf von Schwesig abgelehnt. Er sah einen Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße vor. Sie wollten den Auskunftsanspruch auf Betriebe mit mehr als 500 Arbeitnehmern beschränken.

Frauen verdienen in Deutschland über alle Branchen hinweg 21 Prozent weniger als Männer. Rechnet man hinaus, dass sie seltener in Führungspositionen, aber häufiger in Teilzeit und in schlecht bezahlten Berufen tätig sind, sind es immer noch sieben Prozent weniger.

Die Leiterin der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, begrüßte die Einigung. Die neue Transparenz werde beim Abbau der Lohnlücke helfen, sagte sie. Doch wäre ein Auskunftsanspruch in Unternehmen jeder Größe wünschenswert gewesen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz können Frauen gegen ungleiche Bezahlung klagen. Ohne ein Auskunftsrecht läuft dieser Anspruch aber ins Leere.

Die Opposition zeigte sich enttäuscht. Das Gesetzesvorhaben sei verwässert worden, kritisierte die Linksfraktion und erklärte, der Auskunftsanspruch müsse für alle Beschäftigten gelten. Insbesondere in kleinen Betrieben würden Frauen schlechter bezahlt. Ähnlich äußerten sich die Grünen.



Bundesregierung

Begrenzung der Leiharbeit auf maximal 18 Monate



Die Bundesregierung will bei ihrer Reform der Leiharbeit festlegen, dass bei überlangem Verleih von Mitarbeitern deren Arbeitsverhältnis "vom Verleiher auf den Entleiher übergeht". Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, über die der Bundestag am 4. Oktober berichtete. Die Rechtsfolge werde klar und eindeutig personenbezogen festgelegt, hieß es: "Diejenige Leiharbeitskraft, die länger als 18 Monate bei einem Entleiher beschäftigt ist, erhält ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher."

Ziel der Regelungen sei es, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Leiharbeitnehmer von den Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden. Unterstützt werde diese Wirkung durch tarifvertragliche Regelungen, die nach einer bestimmten Einsatzdauer vorsehen, dass den Leiharbeitskräften ein Übernahmeangebot zu machen ist, heißt es in der Antwort weiter.

Die Grünen hatten von der Regierung genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit erfragt. Dazu schreibt die Regierung weiter: "Die Einsatzdauer von neun Monaten zum Erreichen von 'Equal Pay' (Gleicher Lohn) kann weder durch Einsatzunterbrechungen von bis zu drei Monaten oder den Wechsel des Arbeitgebers der Leihkraft auf Null gesetzt werden."

Betroffen von der Reform wären über eine Million Leiharbeiter. Laut Regierung waren nach der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit Ende Dezember davon 57 Prozent neun Monate und länger sowie 43 Prozent 15 Monate und länger beschäftigt. Aber: Die Dauer des jeweiligen Einsatzes werde amtlich nicht statistisch erfasst.



Gesetzentwurf

Grüne: Freiheitsentzug bei Kindern nur durch Richter



Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern sollen nicht mehr ohne richterlichen Beschluss erlaubt sein. Das wollen die Grünen mit einem eigenen Gesetzentwurf erreichen, teilte der Bundestag am 5. Oktober in Berlin mit.

Nach derzeit geltendem Recht muss die "mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung von Minderjährigen" vom Familiengericht genehmigt werden. Das gilt der Umweltpartei zufolge jedoch nicht für "sogenannte freiheitsbeschränkende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen". Deshalb ist beispielsweise für die Fixierung eines Kindes mit einem Bauch- oder Fußgurtes oder das Verabreichen von sedierenden Medikamenten die Zustimmung der Sorgeberechtigten ausreichend.

"Solche Eingriffe können, vor allem bei ständiger Wiederholung, für die betroffenen Kinder viel gravierender sein als die Unterbringung selbst", heißt es in dem Gesetzentwurf. Diese Rechtslage unterscheide sich von der bei erwachsenen Betreuten, bei denen keine derartige Maßnahme ohne "betreuungsgerichtliche Genehmigung" zulässig sei.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Grünen "für unterbringungsähnliche Maßnahmen von Minderjährigen" ein "Genehmigungserfordernis durch das Familiengericht" einführen. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch eine neuer Paragraf 1631c eingefügt werden, der diese Genehmigungspflicht und die Voraussetzungen einer Genehmigung regelt, hieß es.



Bundesrat

Entwurf des Psychiatriegesetzes soll geändert werden




Therapiegruppe in einer Einrichtung in Bielefeld.
epd-bild / Werner Krüper

Nach einer Mitteilung des Bundestages wirbt der Bundesrat dafür, diverse Änderungen am Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) vorzunehmen. In einigen von der Länderkammer kritisierten Detailregelungen geht es etwa um die Frage, wie das für die Behandlung nötige Personal bereitgestellt werden kann und wie sich Personalbemessung auf die künftigen Budgets der Kliniken auswirkt, teilte der Bundestag am 4. Oktober unter Verweis auf eine Stellungnahme der Regierung mit.

Das Kabinett wolle einige der Vorschläge prüfen, hieß es. Kritisch sieht die Länderkammer auch das Vorhaben, zusammen mit dem Psychiatrie-Gesetzentwurf eine Finanzspritze für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zu beschließen. Das Geld soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen. Eine Milliarde Euro sind den Angaben nach vorgesehen, um Mehrbelastungen der Krankenkassen durch die Flüchtlinge auszugleichen.

Das sei "fachlich nicht zielführend und kurzsichtig", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Die höheren Zahlungen an die Krankenkassen hätten nur einen Einmaleffekt. Das strukturelle Defizit werde so nicht beseitigt, die Kassenlage langfristig nicht verbessert.

Die Bundesregierung erwiderte, im Fall einer erfolgreichen Integration der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt und den damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handele es sich nur um vorübergehende Belastungen der Krankenversicherung. Gleiches gelte für die Förderung des Telematikausbaues, für den 500 Millionen Euro fließen sollen.



Senioren

Grüne: Teilhabe älterer Menschen stärken



Nach dem Willen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen soll die Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gestärkt werden. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, eine Strategie des "aktiven Alterns" zu entwickeln und umzusetzen, berichtete der Bundestag am 30. September. So soll unter anderem ein Förderprogramm aufgelegt werden, das über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildungsangebote und soziale Sicherung in Städten und Gemeinden informiert.

Zudem solle die Initiative "Altersgerecht Umbauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Bundesmitteln in Höhe des tatsächlichen Bedarfs ausgestattet werden. Genau Zahlen dazu wurden nicht genannt. Bis zum Jahr 2030 werde der Bedarf an barrierefreien Wohnungen auf drei Millionen steigen, argumentieren die Grünen.

Die Umweltpartei fordert zudem, dass das Nahverkehrsangebot ausgebaut und konsequent barrierefrei gestaltet wird, um Senioren und Menschen mit Behinderung die Nutzung von Bahn und Bus nicht zu versagen.

Die Grünen berufen sich auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, nach denen bis zum Jahr 2050 etwa 30 Prozent der deutschen Bevölkerung über 65 Jahre alt sein wird. Es bedürfe deshalb einer Strategie, die den verschiedenen Bedürfnissen und unterschiedlichen sozialen, finanziellen und gesundheitlichen Situationen älterer Menschen gerecht werde, hieß es.



Kirchen

Kardinal Woelki fordert höhere Steuern für Reiche




Die Forderung nach höheren Steuern für Reiche wird seit Jahren laut, auch vom Bündnis "Umfairteilen".
epd-bild / Rolf Zöllner

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki befürwortet eine Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine "moderate" Anhebung des Spitzensteuersatzes. Der Staat müsse allen Bürgern die nötige Teilhabe ermöglichen, sagte der Kardinal dem in Hamburg erscheinenden "Manager Magazin". Auch bei der umstrittenen Erbschaftsteuer sollten weniger Ausnahmen zugelassen werden.

Woelki appellierte zugleich an die Vermögenden im Land, angesichts der Flüchtlingskrise und einer wachsenden sozialen Spaltung mehr gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. "Geld ist nicht Herr. Eigentum bedeutet vor allem eine Verpflichtung für das Allgemeinwohl", sagte der Kardinal.

Woelki beklagte eine Entsolidarisierung in Deutschland. "Viele leben zunehmend selbstbezogen und schauen nur auf den eigenen Gewinn." Wo die Schere zwischen Reich und Arm auseinanderklaffe, "klaffen auch die Lebenswelten auseinander, und die soziale Mobilität geht verloren". Woelki sieht den sozialen Zusammenhalt im Land gefährdet: "Wir brauchen sozialen Ausgleich - heute vielleicht mehr als je zuvor."



Statistik

Mehr Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse



Die Zahl der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse steigt deutlich. Während des vergangenen Jahres seien rund 22.400 Anerkennungsverfahren bearbeitet worden, darunter etwa 19.400 Neuanträge, teilte das Statistische Bundesamt am 6. Oktober in Wiesbaden mit. Das seien rund 13 Prozent mehr Verfahren als 2014.

Bundesweit seien 2015 rund 12.700 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt worden. Etwa 4.000 Abschlüsse seien als eingeschränkt gleichwertig beurteilt worden. Negativ entschieden wurde den Angaben nach über 450 Anträge. Bei 5.300 Anträgen war Ende 2015 noch keine Entscheidung gefallen.

Die meisten Anerkennungsverfahren hätten wie in den Jahren zuvor Berufe im Gesundheitswesen betroffen. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein rund 16.300 der 22.400 bearbeiteten Verfahren, darunter 6.600 von Gesundheits- und Krankenpflegern, 6.400 von Ärzten und 900 von Physiotherapeuten.



Flüchtlinge

Berlin und Brandenburg unterzeichnen Aufnahmeabkommen



Berlin und Brandenburg haben das bundesweit erste länderübergreifende Abkommen zur Unterbringung von Flüchtlingen unterzeichnet. Die ersten Asylsuchenden, für die eigentlich Berlin zuständig ist, sollen ab dem 17. Oktober im brandenburgischen Wünsdorf aufgenommen werden, teilten der Berliner Sozialsenat und das brandenburgische Innenministerium am 6. Oktober auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Insgesamt sollen bis zu 1.000 Flüchtlinge aus Berlin nach Wünsdorf ziehen. Die Kosten trägt das Land Berlin.

Die Plätze sollen ab Mitte Oktober nach und nach belegt werden, sagte eine Sprecherin des märkischen Innenministeriums in Potsdam. Dies könne sich auch bis zum Jahresende hinziehen. Das Abkommen wurde den Angaben zufolge am Mittwoch von Berlins Sozialsenator Mario Czaja (CDU) und Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) unterzeichnet.

Schröter begrüßte die Unterzeichnung. "Das hilft vor allem den Familien und Flüchtlingen, die in Berlin noch in Turnhallen untergebracht sind", sagte der Innenminister am Donnerstag dem epd: "Für die Menschen stehen jetzt gut ausgebaute und vernünftige Plätze zur Verfügung." Zugleich profitiere auch der Steuerzahler, denn mit der Unterbringung in Wünsdorf könne dort ein möglicher längerer Leerstand vermieden werden.

Die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Flüchtlingen ist durch eine Änderung von Bundesregelungen, die im Herbst 2015 beschlossen wurden, möglich. Über den Vertrag zwischen Berlin und Brandenburg war mehrere Monate lang verhandelt worden. Die Landesregierungen hatten sich schließlich am 6. September auf die Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Flüchtlingen verständigt.

Berlin zahlt der Vereinbarung zufolge täglich 34 Euro für jeden Flüchtling an Brandenburg. Als Mindestbetrag müssen unabhängig von der tatsächlichen Belegung rund 10.000 Euro pro Tag bezahlt werden. In Wünsdorf sollen überwiegend Familien und höchstens 300 alleinreisende Männer aufgenommen werden.

Die Aufnahme der Flüchtlinge sollte eigentlich Anfang Oktober beginnen. Weil weiter über Details verhandelt wurde, musste der Start verschoben werden. Berlin hat seit Monaten große Schwierigkeiten, Asylsuchende angemessen unterzubringen. Brandenburg hat hingegen seine Kapazitäten stark ausgebaut, dort stehen viele Plätze leer.

Yvonne Jennerjahn


Bremen

Hochschulen starten Vorbereitungsstudium für Flüchtlinge



Die vier staatlichen Hochschulen in Bremen haben am 4. Oktober ein Vorbereitungsstudium für Flüchtlinge gestartet. An dem Projekt unter dem Titel "Integra" nehmen nach Angaben von Wissenschaftssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) 150 Frauen und Männer teil, die größtenteils aus Syrien stammen. Viele kommen auch aus dem Iran, aus Irak sowie aus Eritrea und Ägypten.

"Integra" sei ein Modellprojekt, sagte die Senatorin bei der Begrüßung der Teilnehmer. Damit sei Bremen auf Bundesebene und auch in der EU "Botschafter für die Integration geflüchteter Menschen".

Vorgeschaltet war ein Programm unter dem Titel "In Touch", mit dem Flüchtlinge als Gaststudenten Vorlesungen besuchen konnten und das mittlerweile auch international Nachahmer gefunden hat. So habe Österreich das Konzept für alle seine Universitäten übernommen, betonte Quante-Brandt. Überdies haben die Bremer Hochschulen im Juli das Beratungsbüro "Here" (Higher Education Refugees Entrance) eröffnet, über das Bewerbungen und Zulassungen für das Vorbereitungsstudium organisiert wurden.

Für die angehenden Studenten geht es in den nächsten Monaten in erster Linie darum, ihre Deutschkenntnisse auszubauen. Dazu werden in Kooperation mit dem örtlichen Goethe-Institut Sprachkurse angeboten, die am 17. Oktober beginnen. Zuvor durchlaufen die Flüchtlinge Einstufungstests, um Sprachklassen mit einheitlichen Vorkenntnissen bilden zu können. Auch Informationen zu den wissenschaftlichen Standards an deutschen Hochschulen sollen Inhalt der vorbereitenden Kurse sein.

Alle "Integra"-Teilnehmer haben einen akademischen Hintergrund, mussten ein Bewerbungsverfahren absolvieren und haben nach Angaben der senatorischen Behörde eine sichere Bleibeperspektive. Läuft alles glatt, können sie im Frühjahr ein richtiges Studium aufnehmen.



Hessen

Einbürgerungskampagne läuft an




Foto zur Erinnerung an die Einbürgerungszeremonie (Archivbild).
epd-bild / Gustavo Alabiso

Die hessische Landesregierung hat am 5. Oktober eine Kampagne gestartet, um mehr schon lange in dem Bundesland lebende Ausländer zur Einbürgerung zu bewegen. Der Integrationsbeauftragte Jo Dreiseitel (Grüne) nannte den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit den "Schlussstein gelungener Integration". Nur so werde die gleichberechtigte Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben gesichert, zu der auch das aktive und passive Wahlrecht gehöre, sagte er in Wiesbaden.

Von den rund 6,2 Millionen Menschen in Hessen haben nach seinen Angaben 1,7 Millionen einen Migrationshintergrund und von diesen wiederum etwa 930.000 einen ausländischen Pass. Im vergangenen Jahr ließen sich aber landesweit nur 11.845 lange in Hessen lebende Ausländer einbürgern - ein Rückgang um 2.726 gegenüber dem Jahr 2012.

Voraussetzung für eine Einbürgerung ist vor allem, dass die Betroffenen bereits seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben. Das trifft laut Dreiseitel auf etwa eine halbe Million Menschen in Hessen zu.

Sie sollen jetzt mit der Einbürgerungskampagne gezielt angesprochen werden. Dazu eingesetzt werden 6.000 Plakate unterschiedlicher Größe, 60.000 Flyer und eine eigene Internetseite unter www.einbuergerung.hessen.de. Das Ganze steht unter dem Motto "Hessen und ich DAS PASST".

Neben dem Wahlrecht nannte Dreiseitel noch die Freizügigkeit in allen Ländern der Europäischen Union, den uneingeschränkten Zugang zu allen Berufen einschließlich des Beamtentums, viele visafreie Reisemöglichkeiten sowie den Wegfall von Behördengängen zu ausländischen Konsulaten und Botschaften als Vorteile.



Bundesamt für Migration

Modellprojekt zur Wertevermittlung bei Geflüchteten



Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert in 13 Bundesländern ein Modellprojekt zur Wertevermittlung bei Geflüchteten. Wie die Bundesbehörde am 30. September in Nürnberg mitteilte, richtet sich das Angebot in erster Linie an alle Personen mit unklarer Bleibeperspektive, die nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen. Für diese Zielgruppe habe es bislang kein bundesweit einheitliches Orientierungsangebot gegeben.

Im September sei das Modellprojekt in 13 Bundesländern angelaufen. In mehreren Modulen erhielten die Teilnehmer einen Überblick über das Leben in Deutschland und erwürben dabei erste Deutschkenntnisse.

Ein besonderer Fokus der Kurse liege auf der Vermittlung von Werten und Gepflogenheiten in Deutschland, sagte BAMF-Vizepräsidentin Uta Dauke. Das Modellprojekt laufe bis Ende Januar 2017, die Kurse basieren auf dem Konzept "Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber" der Behörde. Auf Grundlage dieses Konzepts führe das bayerische Sozialministerium bereits seit 2013 erfolgreich Kurse für Geflüchtete durch.

Ergänzt wurde es nun um das Modul "Werte und Zusammenleben". Aus den nun elf Modulen können die Kursleiter in Rücksprache mit den Teilnehmern sechs Module auswählen, wobei das neu geschaffene Modul verpflichten ist.




sozial-Branche

Soziales

Geistig behinderte Testleser prüfen Texte in leichter Sprache




Nicole Papendorf (40) und Oliver Pagel (37) bei ihrer Tätigkeit als geistig behinderte Testleser.
epd-bild/Dieter Sell
Kurze Sätze, keine Fremdwörter und zusammengesetzte Hauptwörter, durch einen Bindestrich getrennt: Von leichter Sprache profitieren Millionen Menschen mit Leseschwierigkeiten. Geistig behinderte Testleser wissen, wie sie formuliert sein muss.

Wort für Wort durchpflügt Nicole Papendorf das Textblatt, das vor ihr auf dem Tisch liegt. Konzentriert fährt sie mit ihrem Bleistift von Zeile zu Zeile und markiert mit Leuchtstiften die Stellen, die ihrer Auffassung nach einfacher formuliert werden sollten. Bald ist das Blatt bunt. "Ich versetze mich in den Text rein, versuche mir Sachen vorzustellen", sagt Papendorf. Die 40-Jährige ist geistig behindert und Testleserin im "Büro für Leichte Sprache" der Bremer Lebenshilfe.

In ihrer Arbeit orientiert sie sich an der Umgangssprache. So stolpert sie über den Satz: "Mir geht es fantastisch. Wer sagt schon im Gespräch auf der Straße 'fantastisch'?", fragt sie und schlägt vor, einfacher zu formulieren: "Mir geht's toll."

Hilfreiche Arbeit seit zwölf Jahren

Vor zwölf Jahren hat die Bremer Lebenshilfe das "Büro für Leichte Sprache" als erste Einrichtung dieser Art in Deutschland gegründet - Nicole Papendorf arbeitet seit Anbeginn auf einer festen Stelle mit. Seither werden im Auftrag von Behörden, Institutionen und Firmen beispielsweise komplizierte Gesetzestexte, Verträge, Bedienungsanleitungen und Beipackzettel für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung verständlich aufbereitet. Zu den "Rennern" gehören Fußballregeln in leichter Sprache und Bücher mit biblischen Geschichten.

"Leichte Sprache bedeutet, dass ein Text so gestaltet ist, dass möglichst jeder den Inhalt verstehen kann", erläutert die stellvertretende Büroleiterin Anne Wrede (33). Um das sicherzustellen, verlässt kein Text das Büro, der nicht zuvor von Testlesern wie der 40-jährigen Nicole Papendorf geprüft worden ist. Als geistig behinderte Frau kommt sie aus der Gruppe derjenigen, für die die Texte hauptsächlich gedacht sind und weiß genau, worauf es ankommt.

"Lesen kann harte Arbeit sein", weiß Germanistin Wrede. "Manche Menschen müssen sich die Wörter Buchstabe für Buchstabe erarbeiten." Deshalb profitieren nicht nur behinderte Menschen von leichter Sprache. Laut einer Studie der Universität Hamburg sind in Deutschland 14,5 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren funktionale Analphabeten, rund 7,5 Millionen Menschen. Sie können zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben, nicht jedoch ganze Texte.

Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen

"Leichte Sprache ermöglicht Teilhabe und Selbstbestimmung", verdeutlicht Bremens Landesbehindertenbeauftragter Joachim Steinbrück. Deshalb achten Nicole Papendorf und ihr Kollege Oliver Pagel (37) unter anderem auf kurze Sätze, streichen Fremdwörter und trennen zusammengesetzte Hauptwörter durch einen Bindestrich - falls Übersetzerin Anne Wrede das nicht schon getan hat.

Als Testleser sind sie die Idealbesetzung, weil sie nichts durchgehen lassen. "Menschen ohne Behinderung würden die eine oder andere Schwierigkeit hinnehmen, weil sie sich die Bedeutung unbewusst anders herleiten", meint Wrede. Doch das sei gar nicht gut: "Jede Irritation lenkt vom eigentlichen Inhalt ab und kann bei Menschen mit Leseschwierigkeiten schnell dazu führen, dass sie aussteigen."

Geistig behinderte Menschen als Experten: Auch im diakonischen "Piksl-Labor" in Düsseldorf werden sie eingesetzt. Dort schulen sie Ältere im Umgang mit Computern. "Vereinfachung ist ihre Disziplin", bringt es Projektleiter Tobias Marczinzik auf den Punkt. "Sie haben das Wissen, wie man am besten Hürden umgeht und nutzen das, um ihren Alltag zu meistern."

Aus "Busfahrer" wird "Bus-Fahrer"

Nicole Papendorf macht aus dem "Busfahrer" einen "Bus-Fahrer" und schaut, ob Umlaute oder der Genitiv vermieden werden können, weil sie schwerer zu lesen sind. Wichtig sind ihr Wörter, die genau beschreiben, was gemeint ist: "Öffentlicher Nahverkehr" hätte bei ihr keine Chance und würde durch "Bus und Bahn" ersetzt werden. "Auch die grafische Gestaltung des Textes ist wichtig", ergänzt sie. "Linien zwischen den Absätzen erleichtern mir die Orientierung."

Um das Verständnis noch weiter zu erleichtern, verknüpft das Bremer Büro seine Texte mit Bildern, die wie die Sätze genau unter die Lupe genommen werden. Wöchentlich trifft sich dafür unter Moderation von Anne Wrede eine Gruppe mit "Bildertestern", ebenfalls geistig behinderte Frauen und Männer. Ihnen kommt es auf klare Bildaussagen an, auf kontrastreiche Farben und auf Menschen, die mit eindeutiger Mimik gezeichnet sind. Wenn die Bildergruppe zusammensitzt, sagt Anne Wrede aber nicht, was die Tester sehen sollen. Sie fragt, was sie sehen: "Alles andere wäre Manipulation."

Auch vor dem Hintergrund der Inklusionsdebatte in der Gesellschaft hat sich die leichte Sprache zu einem richtigen Markt entwickelt: Allein in Deutschland gibt es mehr als 100 Büros und viele Selbstständige, die ihre Dienstleistungen anbieten. Seit zehn Jahren arbeiten Einrichtungen aus Deutschland, Österreich, Italien, der Schweiz und Luxemburg in einem Netzwerk zusammen, unter anderem, um einheitliche Regeln zu entwickeln.

"Denn nicht überall, wo leichte Sprache draufsteht, ist sie auch drin", kritisiert Bremens Lebenshilfe-Geschäftsführer Andreas Hoops. Er hat mit anderen zusammen eine Genossenschaft gegründet, um das Thema voranzubringen. So soll es ab 2017 zertifizierte Fortbildungen und ein Prüfsiegel geben. "Entsprechen die Texte den Regeln für leichte Sprache, wurden Bilder verwendet? - danach wollen wir schauen", sagt Hoops. Eine zentrale Bedeutung haben dann wieder Testleser wie Nicole Papendorf. Es ist ein Job mit Zukunft, denn nur Texte, die von ihnen geprüft werden, sollen das Siegel bekommen.

Dieter Sell


Statistik

Teilzeitjobs bei der Caritas auf dem Vormarsch




Auch ein wichtiges Arbeitsfeld der Caritas: Helfer der Bahnhofsmission in Essen.
epd-bild / Gerald Biebersdorf
Der Deutsche Caritasverband hat seine aktuelle Statistik zur Situation der Beschäftigten in den Einrichtungen vorgelegt. Die Daten zeigen, dass die Caritas wächst. Und dass die Teilzeitarbeit massiv zunimmt, nämlich um 20 Prozent gegenüber dem Jahr 2000.

Das Einsammeln der Daten ist eine mühselige Angelegenheit, wie der Verband in einer Auswertung für seine Zeitschrift "neue caritas" einräumt. Immerhin das ganze Jahr 2015 wurde gebraucht, um die 2014er Zahlen zu erheben, auszuwerten und in Tabellen zu bündeln. Stichtag war der 31. Dezember 2014. Die Rücklaufquote stieg gegenüber 2012 um zehn Prozentpunkte und lag nun den Angaben nach bei 90,4 Prozent. Für jene rund 1.000 Einrichtungen und Dienste, die keine Angaben machten, wurden die Daten hochgerechnet.

Zunächst der Blick auf die Einrichtungen und Dienste des katholischen Verbandes. Die Gesamtzahl betrug rund 24.400. Sie ist leicht gestiegen und nahm um rund 140 zu. Der höchste Zuwachs wurde in der Kinder- und Jugendhilfe verbucht (plus 232) während die Angebote in der Familienhilfe um 157 abnahmen. Weitere Zuwächse gab es in der Gesundheitshilfe (plus 29) und in der Behindertenhilfe (plus 112).

Vier Prozent mehr Mitarbeiter innerhalb von zwei Jahren

Folglich wuchs auch die Zahl der Beschäftigten. Sie betrug Ende 2014 rund 617.000, was einem Anstieg um vier Prozent gegenüber 2012 bedeutet. Umgerechnet in Vollzeitstellen waren das etwa 419.000 (plus drei Prozent). Dass viele Felder der sozialen Arbeit weiblich dominiert sind, zeigen die Daten ebenfalls. Die Zahl der Mitarbeiterinnen steigt bei der Caritas seit Jahren an. Seit dem Jahr 2000 sind 120.000 Frauen hinzugekommen. Besonders stark in dieser Zuwachs in den Bereichen der offenen Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in den Tagespflegeeinrichtungen für Senioren.

Zu erklären ist der Anstieg bei den Mitarbeiterinnen zum Teil mit der wachsenden Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung. Die Teilzeitquote steig seit dem Jahr 2000 um 20 Prozent. Damals arbeiteten etwa 42 Prozent der Mitarbeitenden nicht in Vollzeit, heute sind es schon über 61 Prozent.

Drei Viertel aller Familienhelfer sind in Teilzeit

Die höchsten Teilzeitquoten finden sich seit Jahren in der Familien- und in der Altenhilfe. In der Familienhilfe waren 2014 über drei Viertel aller Mitarbeiter nur in Teilzeit angestellt. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten ist im Vergleich zum Jahr 2012 um vier Prozent gesunken.

Den Daten ist zu entnehmen, dass auch die Ausbildungsaktivitäten der Caritaseinrichtungen zugenommen haben. Die Zahl der Azubis stieg innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre um 4.000 auf 37.000. Vor allem im Feld der Gesundheitshilfe (22.600) sowie bei der Altenhilfe (9.000) wird mehr ausgebildet.

Nach dem Wegfall des Zivildienstes sind jetzt mehr Freiwillige bei der Caritas aktiv. Bundesfreiwilligendienstler und Teilnehmer des freiwilligen sozialen Jahres sind die Hauptgruppen. Die Bundesfreiwilligenzahl (4.700) stieg gegenüber 2012 um 41 Prozent an. Außerdem waren 5.100 FSJ-ler im Einsatz (plus 13 Prozent).

Millies: Teilzeitzuwachs überall zu beobachten

Hans Jörg Millies, der Finanz- und Personalvorstand des Caritasverbandes, bestätigte den anhaltenden Trend zur Teilzeitarbeit: "Das ist eine Entwicklung, die sich durch alle Beschäftigungsfelder der Caritas zieht und nicht nur die Caritas, sondern die gesamte Sozial- und Gesundheitsbranche betrifft." Zwar sei eine der Ursachen die verstärkte Nachfrage nach familienfreundlichen Arbeitszeiten. Doch Millies verweist auch darauf, dass viele dieser Teilzeitjobs unfreiwillig ausgeübt werden: "Viele Betroffene sind auf eine Vollzeitstelle angewiesen."

Er betonte, die Caritas sei auch künftig bemüht, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern "und dabei einen guten Ausgleich zwischen betrieblichen Belangen und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden zu erreichen". Ein Plus aus seiner Sicht: 96 Prozent der Beschäftigten werden nach Tarif bezahlt.

Dirk Baas


Caritas

Engpässe bedrohen Betreuung Obdachloser




Obdachloser in seinem Schlafsack unter einer Brücke (Archivbild).
epd-bild / Rolf Zoellner

Die Caritasverbände in NRW warnen vor Engpässen in der Betreuung wohnungsloser Menschen. Der aktuelle Mangel an bezahlbarem Wohnraum stelle die Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen vor immer größere Probleme, teilten die Verbände am 30. September in Düsseldorf mit. Mittlerweile seien immer mehr Plätze in Ersthilfeeinrichtungen belegt, in denen Obdachlose auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden.

"Aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann keiner ausziehen und sie blockieren so die vorhandenen Plätze für andere der Hilfe-Bedürftigen", sagte Andreas Sellner, Abteilungsleiter Gefährdetenhilfe beim Diözesan-Caritasverband Köln, der Zeitschrift "Caritas in NRW". Er forderte mehr preisgünstige Wohnungen.

Die Wartelisten würden "immer länger", der Wohnraumbedarf sei immens groß, beklagte der Caritas-Experte. Immer mehr öffentlich geförderte Wohnungen seien aus der Belegungsbindung gefallen. Kommunen hätten ihre alten Wohnungsbestände verkauft und damit ihren Haushalt saniert. "Die werden jetzt an andere Einkommensgruppen vermietet und sind endgültig verloren", kritisierte der Fachmann für Wohnungslosenhilfe.

Auf der anderen Seite habe die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum - auch durch den Zuzug von Flüchtlingen und von Zuwanderern aus Südosteuropa - stark zugenommen.

Knapp 21.000 Menschen waren den Angaben zufolge zum 30. Juni 2015 in NRW wohnungslos gemeldet - das war ein Plus von über zwei Prozent gegenüber 2014. Sie waren in kommunalen Notunterkünften, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände untergebracht oder bei Bekannten untergekommen. "Alle, die gezählt worden sind, brauchen absehbar eine Wohnung, um aus dem Versorgungssystem herauszukommen", sagte Sellner von der Caritas Köln.

Auch Wohlfahrtsverbände und Kirchen engagierten sich, um dauerhafte Wohnmöglichkeiten für die Betroffenen zu schaffen. Dazu gehörten der Ankauf von Häusern, die Herrichtung eigener Immobilien oder der Neubau auf neu erworbenen Grundstücken.



Senioren

BAGSO: UN-Konvention zum Schutz Älterer prüfen



Zum "Internationalen Tag der älteren Menschen" am 1. Oktober hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) angeregt, die Ausarbeitung einer UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.

In ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht der von den Vereinten Nationen eingesetzten Unabhängigen Expertin für die Menschenrechte Älterer schließt sich der Dachverband dieser zentralen Forderung an.

Eine Ausgangsbasis könne die "Interamerikanische Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer" von 2015 sein, hieß es. Gerade für Schwellen- und Entwicklungsländer könne ein solches spezifisches Instrument eine wichtige Grundlage zur Festschreibung von Grundrechten auf nationaler Ebene sein. Aber auch für Industrieländer wie Deutschland benennt die Erklärung einige Bereiche, in denen der rechtliche Schutz älterer Menschen ausgebaut werden sollte.

Eine Definition des alten Menschen ab einem bestimmten Lebensalter, wie sie die Interamerikanische Konvention vorsieht, hält die BAGSO allerdings für kontraproduktiv. Es könne nicht gewollt sein, dass sich etwa eine pflegebedürftige Person nur deshalb nicht auf die Konvention berufen könne, weil er oder sie die Altersgrenze noch nicht erreicht hat, betont die Organisation.

Thomas Beyer, Chef der bayerischen Arbeiterwohlfahrt, erinnerte daran, vielen älteren Menschen Altersarmut drohe, wenn das Rentenniveau weiter abgesenkt werde. Das Image der Rentenversicherung leide zunehmend. Das Niveaus solle 2030 auf 43 Prozent absinken. "Ob dass das Ende der Fahnenstange ist oder ob es zu einer weiteren Absenkung kommen könnte, das ist ungewiss", sagte Beyer: „Die Politik wird sich daran messen lassen müssen, ob und wie sie es schaffen wird, Armut zu bekämpfen. Andernfalls kann von gelungener Sozialpolitik nicht die Rede sein.“



Kirchen

Bamberger Diözesan-Caritasverband hat Aufsichtsrat



Nach einer Satzungsänderung hat der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg jetzt das Kontrollgremium eines Aufsichtsrates. Geleitet wird der Verband jetzt von einem zweiköpfigen Vorstand, heißt es in einer Mitteilung. Den Vorstand bilden Diözesan-Caritasdirektor Gerhard Öhlein, der Geschäftsführer des Verbandes, und sein Stellvertreter Helmar Fexer.

Er führt die Geschäfte und kann um ein weiteres Mitglied ergänzt werden, das vom Aufsichtsrat gewählt wird. Den Vorstand kontrolliert und berät ein zehnköpfiger Aufsichtsrat. Dessen zentrale Aufgabe besteht in der Entgegennahme, Beratung und Prüfung einschlägiger Berichte des Vorstandes wie des Tätigkeits- und Finanzberichts, des Jahresabschlusses und des Wirtschaftsplans. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Weihbischof Herwig Gössl, der bisher Vorsitzender des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg war.

Letztentscheidend bleibt jedoch die Vertreterversammlung. Sie erteilt Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung. Die Vertreterversammlung bilden die Delegierten der Mitglieder des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg.

Mit der Satzungsänderung hat der Caritasverband Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz umgesetzt. Die empfiehlt in ihrer "Arbeitshilfe 182" katholischen Trägern sozialer Einrichtungen, "wirksame Aufsichtsstrukturen zur Kontrolle der operativen Organe" zu schaffen, etwa durch die Einrichtung eines Aufsichtsgremiums.



Diakonie

Klage über Bürokratie bei Berechnung der Heimkosten




Garten des Pföegeheims St. Marien in Köln-Kalk. (Archivbild)
epd-bild / Anna Rosa Bonato

Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe hat die neue Berechnungsmethode für die Pflegeheimkosten als zu bürokratisch kritisiert. Die Pflegeheimträger in Nordrhein-Westfalen hätten Schätzungen zufolge mehr als sieben Millionen Euro in die Dateneingabe investiert, erklärte der evangelische Wohlfahrtsverband am 5. Oktober in Münster. Weil die Träger den Aufwand selbst schultern müssten, würden dem System Ressourcen entzogen, die auch in die Pflege fließen könnten.

Diakonie-Vorstand Christian Heine-Göttelmann: "Der Hauptgrund für die bald über ein Jahr dauernde Bearbeitung der bereits eingereichten Anträge liegt in der bürokratischen Ausgestaltung der Neuordnung." Noch immer seien nicht alle Unklarheiten beseitigt.

Jetzt versuche Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), den "Schwarzen Peter" hin- und herzuschieben zwischen den Landschaftsverbänden, die das Gesetz umsetzen müssen, und den Pflegeeinrichtungen, die die Daten für die Neuberechnung angeben müssen. Steffens hatte in der vergangenen Woche eingeräumt, dass die Neuberechnung komplexer als erwartet sei und sich die Umstellung deshalb um einige Wochen oder Monate verzögern könne.

Heimbewohner und Angehörigen sollen möglicherweise zu viel gezahltes Geld zurückerstattet bekommen, Heime solle mögliche höhere Kosten in der nächsten Abrechnung nachfordern können.

Das Land will mit der Neuregelung erreichen, dass Pflegeheime ihren Bewohnern nur noch die tatsächlich erfolgten Ausgaben für Bau, Miete, Instandsetzung oder Modernisierung in Rechnung stellen können und nicht mehr wie bislang Pauschalbeträge. Eigentlich sollte die Regelung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Diakonie RWL erklärte, eine zugesagte EDV-Lösung sei nach wie vor nicht funktionstüchtig. So könnten nicht wie gefordert alle Anträge zeitnah erledigt werden. Auch die Landschaftsverbände würden vom Ministerium alleine gelassen.



Kirchen

Diakonie fordert Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien



Die Diakonie Hessen hat dazu aufgerufen, Flüchtlinge aus den EU-Ankunftslagern in Griechenland und Italien aufzunehmen. Die Situation der in den Küstenländern gestrandeten und immer öfter inhaftierten Flüchtlinge sei menschenunwürdig, teilte die Diakonie am 30. September in Frankfurt am Main mit.

Die im September vergangenen Jahres von den EU-Staaten vereinbarte Verteilung der Flüchtlinge müsse endlich in die Tat umgesetzt werden. Von den damals 160.000 beschlossenen Umverteilungsplätzen seien bisher nur 5.920 zur Verfügung gestellt worden.

Deutschland habe die Aufnahme von 27.500 Flüchtlingen zugesagt, aber innerhalb eines Jahres nur 215 davon aufgenommen, ergänzte die Diakonie Hessen. Der Verband begrüße den Vorschlag der Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan und der portugiesischen Europaabgeordneten Maria Joao Rodrigues, Kommunen direkt Flüchtlinge aufnehmen zu lassen, sagte der Vorstandsvorsitzende Horst Rühl. Die EU solle dies finanziell unterstützen. "Der Untätigkeit von oben kann so die Solidarität von unten entgegengesetzt werden", sagte Rühl.



Kirchen

Bethel lehnt Spende eines Rocker Clubs ab



Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben die Spende eines Rocker-Clubs abgelehnt. Man wolle sich nicht instrumentalisieren lassen, sagte Bethel-Sprecher Jens U. Garlichs am 30. September in Bielefeld dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Wir hatten den Eindruck, dass der Club unseren guten Namen benutzen wollte, um sich selbst ins rechte Licht zu setzen", erklärte der Sprecher. Außerdem sei das Spendenvorhaben in keiner Weise abgesprochen worden.

Die in Bielefeld erscheinende "Neue Westfälische" hatte zuvor berichtet, dass Mitglieder der Rockergruppe "Brothers MC Germany" während einer Charity-Party Geld unter anderem für das Kinder- und Jugendhospiz Bethel sammeln wollen.

Bethel sei grundsätzlich auf Spenden angewiesen, erklärte Garlichs. "Für uns ist es aber sehr ungewöhnlich, dass Leute öffentlich Spenden ankündigen und wir wissen nichts davon." Üblicherweise meldeten sich Spendenwillige im Vorfeld einer Benefizveranstaltung oder einer Geburtstagsfeier. Dann könne darüber gesprochen werden, welches Anliegen die Spender fördern möchten und an welcher Stelle Bethel die Gelder am besten einsetzen könne.

Unter den genannten Umständen habe der Bethel-Vorstand entschieden, auf die Zuwendung zu verzichten. Auch der Vorstand des Mädchenhauses Bielefeld lehnt es laut dem Bericht der Zeitung ab, eine Spende des "Brothers MC Germany" anzunehmen.



Jugendhilfe

Paritätischer gegen Reformen des Ministeriums



In einem Positionspapier hat der Paritätische Wohlfahrtsverband die bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums für die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) scharf kritisiert und einen völligen Neustart der Reform gefordert. Die bisher vorgelegten Arbeitsentwürfe zur SGB VIII-Reform seien so überfrachtet mit anderen Intentionen, dass das Ziel eines inklusiven SGB VIII so nicht erreichbar sei, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Der Paritätische sprach sich deshalb dafür aus, die Reform zu stoppen und erst nach der Bundestagswahl 2017 anzugehen.

Der Verband befürchtet den Angaben nach, dass die jetzigen Planungen deutliche Verschlechterungen in der Kinder- und Jugendhilfe nach sich ziehen. Er nannte beispielhaft die Abschaffung individueller Rechtsansprüche von Eltern auf Hilfen zur Erziehung. Es sei falsch, die Ermessensspielräume öffentlicher Träger und ihrer Unterstützungsangebote auszuweiten. Wenn sie künftig allein auf die Regelangebote verwiesen würden, werde "eine tragende Säule des Kinder- und Jugendhilferechts zu Fall gebracht", hieß es.

Auch das Ziel eines inklusiven KJHG, in dem die sozialrechtlichen Zuständigkeiten für alle Kinder und Jugendlichen zusammenführt würden, hält der Paritätische aktuell für unerreichbar. Ferner vermisst der Sozialverband die rechtliche Absicherung von präventiven Angeboten für Kinder und Jugendliche in besonders belastenden Situationen.

Der Verband beklagt zudem, dass die Dimensionen der Veränderungen, die in den Arbeitsentwürfen deutlich werden, "weder in einem fachlichen noch jugendhilferechtlichen Diskurs entwickelt worden. Eine Reform des SGB VIII braucht einen fachlich wesentlich breiter aufgestellten Diskurs".

Weil die Zeitschiene bis zu den Bundestagswahlen immer enger wird und die Entwürfe nicht mit bloßen Textkorrekturen zu heilen sind, forderte der Paritätische das Ministerium auf, erst in der neuen Legislaturperiode einen "grundlegend neuen Anlauf zu machen".



Rassismus

Kumpel-Verein feiert 30. Geburtstag




Das Logo der Vereins: Die gelbe Hand mit der roter Aufschrift "Mach meinen Kumpel nicht an!"
epd-bild / Mach meinen Kumpel nicht an! e.V.

Mit einem Empfang im Bundeskanzleramt auf Einladung von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Aydan Özoğuz (SPD) hat der Verein "Mach meinen Kumpel nicht an" an sein 30-jähriges Bestehen erinnert. Rund 80 Mitglieder und viele Vorstände der Gewerkschaften waren dabei, teilte der der Verein am 5. Oktober mit. Gemeinsam blickten die Aktiven auf die vergangenen Jahre zurück und betonten zugleich, wie wichtig der Einsatz gegen Fremdenfeindlichkeit auch heute ist.

"Die Gelbe Hand trägt dazu bei, betrieblich und gewerkschaftlich Aktive zu unterstützen, zu informieren und zu motivieren, damit sie sich gegen Rassismus, Rechtsextremismus und für die Gleichbehandlung in der Arbeitswelt engagieren", würdigte Özoğuz im Vorfeld den Verein.

Kurzfristig erkrankt, konnte die Staatsministerin die Laudatio nicht übernehmen, das tat Annette Tabbara, der Leiterin ihres Arbeitsstabes. "Wir brauchen das Engagement des Vereins heute mehr denn je", erklärte Frau Tabbara und beließ es nicht bei Worten: Sie würde Mitglied im Kumpelverein. "Rassisten und Rechtspopulisten machen Stimmung gegen Flüchtlinge und Migranten", sagte Tabbara. "Wir müssen klare Kante gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zeigen, müssen aber auch die Sorgen und Ängste der Menschen ernst nehmen."

Auch Giovanni Pollice, der Vorsitzende des Vereins, erklärte, wie notwendig und wichtig das Engagement des Kumpelvereins in Zeiten des Rechtspopulismus sei. "Hetze gegen Flüchtlinge hat nichts in den Betrieben verloren", so Pollice. Dem Verein ginge es aber nicht nur um Toleranz gegenüber Migranten und Flüchtlingen: "Wir kämpfen für Akzeptanz."

Der Verein "Mach meinen Kumpel nicht an! - für Gleichbehandlung, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus" ist die gewerkschaftliche Initiative für Gleichbehandlung, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in Betrieb und Gesellschaft. Er ist nach eigenen Angaben eine der ältesten antirassistischen Initiativen Deutschlands und zugleich die einzige bundesweite Organisation, die sich dabei überwiegend auf Betrieb und Arbeitswelt konzentriert.



Auszeichnung

Innere Mission schreibt erneut Journalistenpreis aus



Die Innere Mission München schreibt zum 17. Mal ihren Karl-Buchrucker-Preis für Medienschaffende aus. Gesucht werde Beiträge aus den Bereichen Print, Hörfunk, Fotografie, Fernsehen und Online, die sich in besonderer Weise mit sozialen und diakonischen Themen beschäftigen, wie das evangelische Sozialwerk am 5. Oktober mitteilte. Die Preisverleihung findet am 20. März 2017 in München statt. Schirmherr ist der frühere Bundespräsident Roman Herzog.

Neben dem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis gibt es einen Förderpreis für junge Journalisten und einen Themen-Preis mit dem Fokus auf "Beispiele gelebter Vielfalt". Beide sind mit jeweils 3.000 Euro dotiert.

"Zum einen möchten wir mit dem Karl-Buchrucker-Preis gezielt den Nachwuchs fördern und zum anderen auf Themen aufmerksam machen, die im journalistischen Tagesgeschäft sonst leider oft untergehen", sagte der Vorstand der Inneren Mission, Günther Bauer. Mit Blick auf den Themen-Preis erachtet die Innere Mission die Integration von Flüchtlingen als besonders wichtig.

Einsendeschluss für die Beiträge ist der 10. Januar 2017. Sie müssen im Jahr 2016 veröffentlicht worden sein und einen München-Bezug haben. Der Preis erinnert an den Gründer den Gründer der Inneren Mission München, Karl Buchrucker (1827-1899).



Nordrhein-Westfalen

Sozialverbände protestieren gegen Bundesteilhabegesetz



Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen haben am 5. Oktober gegen das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz protestiert. In einer Kundgebung vor dem Landtag in Düsseldorf forderten sie die Bundesregierung zu Änderungen an dem Gesetzentwurf auf, weil dieser die Situation von Menschen mit Behinderung wesentlich verschlechtere.

Laut Polizei beteiligten sich rund 3.500 Menschen an der Protestaktion unter dem Motto "Teilhabe statt Ausgrenzung", zu der die Lebenshilfe, die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte und der Paritätische aufgerufen hatten.

In einer Resolution an die Landesregierung erklärte das Bündnis, man habe den Regierungsentwurf zum Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III mit großer Bestürzung zur Kenntnis genommen.

Zwar enthalte vor allem das Teilhabegesetz durchaus positive Elemente, wie das bundesweite Budget für Arbeit sowie Änderungen bei der Frühförderung und im offenen Ganztag, hieß es in dem Papier. Doch insbesondere die Reform der Eingliederungshilfe sei so nicht akzeptabel. Die Verbände forderten deutliche Verbesserungen vor allem für Menschen mit schwersten Behinderungen und hohem Hilfebedarf.

Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe dürfe nicht so begrenzt werden, dass Menschen ausgeschlossen seien, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, hieß es in der Resolution.

Zudem dürften Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden, erklärten die Verbände. Dies sei Diskriminierung. Die Kosten der Unterkunft in Wohnstätten dürften nicht willkürlich begrenzt werden. Ansonsten drohe vielen Wohnstätten für Menschen mit Behinderung das finanzielle Aus, und die Menschen würden ihr Zuhause verlieren. Insgesamt müssten die Wunsch- und Wahlrechte und damit die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen gestärkt werden, forderte das Bündnis.



Transplantationen

70 Prozent der Deutschen zur Organspende bereit




Längst nicht jeder, der Organspender werden würde, hat auch einen Ausweis ausgefüllt.
epd-bild / Rolf Zöllner

70 Prozent der Deutschen sind nach Umfragen bereit, nach ihrem Tod Organspender zu werden. Allerdings würden nur wenige ihre Entscheidung schriftlich in Form eines Organspendeausweises festhalten oder nahestehenden Menschen mitteilen, teilte die Kaufmännische Krankenkasse Hamburg (KKH) am Donnerstag in Hamburg mit. Am 10. Oktober ist der Europäische Tag für Organspende und Transplantation.

Derzeit warten nach offiziellen Angaben über 10.000 schwer kranke Menschen in Deutschland hoffen auf eine lebensrettende Organspende.

Nach wie vor bestünden Ängste oder Unkenntnis, wegen derer sich viele Menschen mit der Entscheidung zur Organspende schwer täten, hieß es weiter. Jüngsten Umfragen zufolge besitzen nur 32 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis. Und nur rund drei Viertel der Menschen mit Ausweis sind laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch zur Spende bereit.

Um mehr Menschen zu einer bewussten Entscheidung für Organspende zu bewegen, sind laut KKH strengere Richtlinien bei der Feststellung des Hirntods im Transplantationsgesetz (TPG) festgelegt worden. Demnach muss die Diagnose durch zwei speziell qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander durchgeführt und anhand des Hirntod-Protokolls dokumentiert werden. Diese Ärzte dürfen nicht selbst an der Organ- und Gewebeentnahme oder Transplantation beteiligt sein.

Auch die Krankenkassen beteiligen sich zum Europäischen Tag für Organspende und Transplantation an der Aufklärungsarbeit. Gesetzliche wie private Kassen sind verpflichtet, ihre Versicherten in regelmäßigen Abständen über Organspende und Organspendeausweise zu informieren.



Deutscher Verein

Empfehlung höherer Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2017



Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich dafür ausgesprochen, für das Jahr 2017 die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen für den Sachaufwand in der unteren Altersgruppe anzuheben. Für die oberen Altersgruppen sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen empfiehlt er, die bestehenden Sätze fortzuschreiben. Zudem sollten die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung 2017 erhöht werden, heißt es in einer Mitteilung vom 5. Oktober.

Wie der Verein erläutert, hat er für seine Empfehlungen die aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder aus dem Jahr 2014 herangezogen. "Das führt bei Pflegekindern unter sechs Jahren zu einer Erhöhung der Pauschalen für den Sachaufwand", hieß es. Beim Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung werde eine Anpassung entsprechend den Beiträgen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für Pflichtversicherte empfohlen. Die Beiträge für die Alterssicherung bleiben unverändert.

Die Empfehlungen seien seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und würden in den meisten Bundesländern übernommen.

Zur Begründung sagte Vereinschef Michael Löhr: "Die Aufnahme von Kindern durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden."



Auszeichnung

Stiftungen erhalten Qualitätssiegel



Die Plansecur-Stiftung aus Kassel ist am 5. Oktober in Berlin mit dem Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung ausgezeichnet worden. Die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen verliehene Auszeichnung wurde 2014 ins Leben gerufen, um Transparenz und Qualität im Sektor der Verwaltungen von Treuhandstiftungen zu fördern, teilte die Plansecur-Stiftung mit. Auch die CaritasStiftung im Erzbistum Köln hat das Siegel erhalten.

Zu den aktuellen Siegelträgern gehören sieben gemeinnützige Stiftungen, sieben kirchennahe Stiftungen, sechs Bürgerstiftungen und zwei Universitäten.

Ein vom Bundesverband Deutscher Stiftungen berufener Vergabeausschuss habe damit die besonders gute Qualität und Sorgfalt in der Verwaltung von Treuhandstiftungen bestätigt, teilte die Caritas am 4. Oktober in Köln mit.

Unter dem Dach der CaritasStiftung existieren aktuell 28 Treuhandstiftungen. Darunter sind insbesondere Stiftungen von Privatpersonen, aber auch Stiftungen einzelner Orts-Caritasverbände. Das Vermögen der 28 treuhänderischen Stiftungen betrug Ende 2015 rund 17,3 Millionen Euro. Rund 325.000 Euro stellten diese Stiftungen als Erlöse im vergangenen Jahr für Projekte und Hilfen zur Verfügung.

Anette Trayser, Vorstandsvorsitzende der Plansecur-Stiftung, wies darauf hin, dass die 1999 errichtete Plansecur-Stiftung bereits seit 2001 auch als Treuhänder tätig sei. Derzeit verwalte sie fünf unselbstständige Stiftungen mit einem Vermögen von rund 1,44 Millionen Euro.

Die Plansecur-Stiftung engagiert sich für Menschen und für Wertekultur. Sie fördert gemeinwohlorientierte Projekte vor allem in der Kinder-, Jugend und Familienarbeit und setzt sich für ethisches Handeln in Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien ein. Durch die Zustiftungen und Spenden der Plansecur-Gesellschafter und das besondere Engagement von weiteren Zustiftern und Freunden der Plansecur-Stiftung konnten bisher über 1.300 Projekte gefördert werden.



Dachverband

Versicherer Mitglied im Arbeitskreis Kirchlicher Investoren



Die Versicherer im Raum der Kirchen sind in den Arbeitskreis Kirchlicher Investoren in der evangelischen Kirche in Deutschland (AKI) aufgenommen worden. Das teilte die Versicherung am 4. Oktober in Kassel mit.

"Als kirchlicher Versicherer ist es für uns selbstverständlich, die uns anvertrauten Gelder auf Basis einer christlichen Werteorientierung anzulegen", erläuterte Vorstandssprecher Jürgen Mathuis. "Der AKI unterstützt das Handeln seiner Mitglieder und Partner mit dem Ziel, dass sich Geldanlagen im Einklang mit dem kirchlichen Auftrag befinden." Grundlage dafür ist ein vom AKI entwickelter Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlagen, hieß es.

Die Förderung des Wissensaustauschs zu ethisch-nachhaltigen Investments ist ebenfalls eine der Aufgaben des AKI. Die Dynamik dieses Themas habe in den vergangenen Jahren durch das steigende Bewusstsein der immer drängenderen sozialen und ökologischen Herausforderungen deutlich zugenommen, betonte die Versicherung.




sozial-Recht

Bundesverfassungsgericht

Vater kann unbefristet vom Umgang mit Kind ausgeschlossen werden




Die Trennung vom Vater kann dem Kind guttun.
epd-bild/Friedrich Stark
Bei einem zerrütteten Verhältnis zwischen geschiedenen Eheleuten kann das gemeinsame Kind den Ausschluss jeglichen Kontaktes zu seinem Vater erwirken. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Eine Mutter verweigerte jahrelang den Umgang ihres Kindes mit dem getrennt lebenden Vater. In der Folge lehnte das minderjährige Kind aus Loyalität zur Mutter den Kontakt zum Vater ab. In solchen Fällen können Gerichte aus Kindeswohlgründen einen unbefristeten Umgangsausschluss anordnen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 29. September veröffentlichten Beschluss.

Umgang vereitelt

Im entschiedenen Rechtsstreit hatten sich die Eltern eines 2003 geborenen Kindes getrennt. Seitdem versucht der Vater in zahlreichen Verfahren, Kontakt zu seiner Tochter aufzunehmen. Die Mutter hatte den Umgang jedoch regelmäßig vereitelt. Das letzte Treffen zwischen Vater und Tochter fand 2008 statt. Das Familiengericht hatte den Umgang zunächst bis zum 31. Dezember 2009 ausgesetzt.

Seitdem lehnt auch die Tochter jeglichen Kontakt zu ihrem Vater ab. Im Oktober 2012 wurde daraufhin ein unbefristeter Umgangsausschluss verfügt. In einem Überprüfungsverfahren bestätigte das Familiengericht im Februar 2015 den unbefristeten Umgangsausschluss.

Maßgeblich sei der Wille des damals zwölfjährigen Kindes. Die Tochter weigere sich massiv, ihren Vater zu treffen und nenne ihn auch nicht "Vater", sondern "Herr B.". Sie könne sich an das letzte Treffen mit ihm nicht mehr erinnern. Sie öffne auch seine Briefe nicht. Die Tochter gab an, dass der Umgangsausschluss bis zu ihrem 18. Lebensjahr gelten solle.

Mehr Schaden als Nutzen

Das Bundesverfassungsgericht hielt in seiner aktuellen Entscheidung den unbefristeten Umgangsausschluss aus Kindeswohlgründen für zulässig. Die Verfassungsbeschwerde des Vaters wurde daher nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Umgangsausschluss komme in Betracht, um eine Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung des Kindes abwehren zu müssen, entschieden die Verfassungsrichter.

Ein erzwungener Kontakt gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes "kann durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen", heißt es in dem Beschluss. Nach dem eingeholten Sachverständigengutachten habe sich die Kindeswohlgefährdung daraus ergeben, dass beide Eltern das Mädchen aufgrund ihres langjährigen Streits in einen sie erheblich belastenden Konflikt gebracht haben, den die Tochter dadurch zu lösen versuchte, indem sie den Vater ablehne.

Jeglicher Druck gegen die Mutter als Hauptbezugsperson empfinde die Tochter als eigene Bedrohung ihres "etablierten Familiensystems". Daher seien auch gegen die Mutter wegen der vereitelten Umgangskontakte keine Ordnungsgelder verhängt worden. Mit einem unbefristeten Umgangsausschluss werde die Tochter schließlich durch den von beiden Eltern aufgebauten Druck und der damit einhergehenden Gefahr vor Belastungsstörungen geschützt.

Az.: 1 BvR 1547/16

Frank Leth


Bundesverwaltungsgericht

Aufnahme von Angehörigen von Spätaussiedlern begrenzt



Das Bundesverwaltungsgericht hat die Aufnahmen von Spätaussiedlern in Deutschland begrenzt. Spätaussiedler haben demnach nicht das Recht, dass nach ihrer Aufnahme adoptierte Enkel ins Land dürfen, urteilte am 27. September das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das sei nur möglich, wenn die Adoption bereits vor der Aussiedlung vollzogen wurde. In weiteren Fällen stellten die Leipziger Richter klar, dass für eine nachträgliche Einbeziehung von Angehörigen in den Aufnahmebescheid sich die Personen kontinuierlich im Aussiedlungsgebiet aufgehalten haben müssen.

Im ersten Verfahren reiste der Kläger 1997 als Spätaussiedler von Kasachstan nach Deutschland ein. Als sein Sohn 2011 das Kind seiner zweiten Ehefrau adoptierte, wollte der Kläger seinen neuen Enkelsohn nachträglich in den Aufnahmebescheid einbeziehen lassen.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun jedoch, dass nach dem Gesetz nur "im Aussiedlungsgebiet verbliebene Abkömmlinge" nachträglich in den Bescheid einbezogen werden können. Das Enkelkind sei aber zum Zeitpunkt der Aussiedlung noch gar nicht adoptiert worden und somit kein "Abkömmling" gewesen.

Im zweiten Verfahren betonte das Gericht, dass für die nachträgliche Einbeziehung in den Aufnahmebescheid Familienangehörige ihren Wohnsitz kontinuierlich im Aussiedlungsgebiet haben müssen. Im konkreten Fall war eine Mutter mit ihrem Sohn nach Deutschland eingereist. Noch bevor die Frau ihre Spätaussiedlerbescheinigung erhielt, kehrte der Sohn wieder zurück nach Kasachstan. Damit habe er aber keinen Anspruch mehr, nachträglich in den Bescheid der Mutter aufgenommen zu werden.

Az.: 1 C 17.15 und Az.: 1 C 19.15 und weitere



Landessozialgericht

Asthma nach Tonerstaubbelastung keine Berufskrankheit



Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes ist Asthma keine Berufskrankheit, nur weil Arbeitnehmer jahrelang Tonerstaub von Laserdruckern und Kopiergeräten eingeatmet haben. Derzeit gebe es keine ausreichend gesicherten Erkenntnisse, dass Tonerstaub spezifische Gesundheitsprobleme wie Asthma bronchiale verursacht, entschieden die Münchner Richter in einem am 28. September veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte eine Frau, die von 1992 bis 1999 als Bankangestellte tätig war. Während ihrer Arbeit atmete sie immer wieder Tonerstaub von den in der Bank verwendeten Laserdruckern und Kopiergeräten ein. Als bei der Bankangestellten Asthma festgestellt wurde, führte sie den Befund auf die Tonerstaubbelastung im Büro zurück.

Sie wollte ihr Asthma als Berufskrankheit anerkennen lassen. Dabei verwies sie auf einen Immuntest, der eine "mögliche entzündliche Überempfindlichkeitsreaktion" gegenüber Tonerstaub ergeben habe.

Das LSG erkannte das Asthma nicht als Berufskrankheit an. Der Staub aus den Elektrogeräten sei nicht ursächlich für die Erkrankung. Sie sei vielmehr durch andere, äußere Faktoren und damit "schicksalhaft" bedingt. Für die Anerkennung als Berufskrankheit müsse "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nachgewiesen sein, dass die Gesundheitsschäden durch den Tonerstaub verursacht seien. Solch einen Nachweis gebe es laut dem Sachverständigen trotz zahlreicher medizinischer Studien über Tonerstaubbelastungen aber nicht.

Az.: L 3 U 385/14



Sozialgericht

Sozialhilfenachschlag für Nutzung von Hausnotrufsystem



Sozialämter müssen bei Pflegebedürftigen, die ein Hausnotrufsystem brauchen, auch damit verbundene weitere Kosten erstatten. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem am 27. September veröffentlichten Urteil entschieden und damit einem pflegebedürftigen Rentner recht gegeben.

Der erheblich gehbehinderte Mann, der die Pflegestufe I hat, war auf ein Notrufsystem der Caritas angewiesen. Diese sendet dann Hilfe, benötigt dafür aber mehrere Kontaktadressen, bei denen ein Haustürschlüssel für die Wohnung des Mannes hinterlegt ist.

Der Rentner erhielt die monatliche Gebühr für das System sowie für dessen Einrichtung von der Pflegekasse der AOK Rheinland/Hamburg bezahlt. Weil der Rentner fast niemanden kannte, wollte er seinen Haustürschlüssel beim Hausnotrufanbieter hinterlegen, damit dieser dann selbst in die Wohnung gelangen kann. Die hierfür anfallenden Service-Zusatzkosten wollte der Pflegebedürftige vom Sozialamt erstattet haben. Die Behörde lehnte das jedoch ab.

Das Sozialgericht urteilte am 9. August 2016, dass die Behörde die zusätzlichen Kosten für die Aufbewahrung des Schlüssels bezahlen muss. Die Pflegekasse müsse nur die monatlichen Basiskosten tragen. Bei weiteren Kosten sei das Sozialamt in der Pflicht, "Hilfe zur Pflege" zu leisten. Das sei dann der Fall, wenn Pflegebedürftige darauf angewiesen sind und voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in "erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen".

Das Sozialamt könne den Rentner auch nicht darauf verweisen, dass die Zusatzkosten bereits durch die Grundsicherung im Alter abgedeckt sind. Zwar erhalte der Kläger Mehrbedarfsleistungen wegen seiner Gehbehinderung und dem bei ihm anerkannten Merkzeichen "G". Die sollen jedoch einen anderen als den durch Pflegebedürftigkeit bedingten Mehrbedarf abdecken.

Gegen das Urteil ist am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt worden. Dort ist das Verfahren unter dem Aktenzeichen L 9 SO 502/16 anhängig.

Az.: S 20 SO 28/16



Sozialgericht

Warnung vor Sanktionen nicht in "Minischrift"



Jobcenter, die in einem Vermittlungsvorschlag für eine Stelle einem Hartz-IV-Bezieher Sanktionen für eine unterbliebene Bewerbung androhen, müssen bei ihrem Schriftsatz eine übliche Schriftgröße wählen. Eine Rechtsfolgenbelehrung gilt als nicht verständlich, wenn sie in Minischrift erfolgt, entschied das Sozialgericht München in einem am 29. September veröffentlichten Urteil. Im vorliegenden Fall sei die Schrift so klein gewesen, dass beim Lesen die Zeilen verschwimmen.

Die Münchener Richter erklärten damit die Kürzung des Arbeitslosengeldes II um 60 Prozent gegen einen Hartz-IV-Bezieher für rechtswidrig. Das Jobcenter hatte die Leistung gemindert, weil der Kläger zum wiederholten Male nicht die vereinbarten Bewerbungen vorgelegt hatte. Die Behörde rügte, dass der Mann sich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag hin beworben hatte.

Das Sozialgericht urteilte, dass die Hartz-IV-Kürzung gegen das Recht verstoßen hatte. Zwar sei eine Minderung möglich, wenn der Hartz-IV-Bezieher sich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag bewirbt. Die im Arbeitsangebot enthaltene Rechtsfolgenbelehrung müsse aber konkret, richtig, vollständig und verständlich. Nur so könne der Arbeitslose vor Sanktionen gewarnt werden, betonte das Gericht.

Im vorliegenden Fall sei die Schrift der Rechtsfolgenbelehrung jedoch so klein gewesen, dass das Lesen „erheblich erschwert“ war; die einzelnen Zeilen verschwimmen dem Gericht zufolge sogar auf den ersten Blick. Es gab zudem keinerlei Absätze, was ebenfalls die „Realisierung des Inhalts“ deutlich erschwerte. Folge: Die Belehrung war unverständlich.

Az.: S 13 AS 2433/14



Sozialgericht

Zinsen auf Opferentschädigung mindern nicht Hartz IV



Hartz-IV-Beziehern, die neben einer Opferentschädigung auch darauf fällige Zinsen erhalten, darf das Jobcenter diese Gelder nicht als Einkommen mindernd anrechnen. Wenn die Nachzahlung einer solchen Entschädigung nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werde, müsse das auch für die Zinsen gelten, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am 29. September veröffentlichten Urteil.

Damit bekam ein heute 41-jähriger Hartz-IV-Bezieher recht, der als Kind Opfer einer Straftat wurde. 2004 beantragte er eine staatliche Opferentschädigung. In einem gerichtlichen Vergleich bewilligte der Landschaftsverband Rheinland ihm nachträglich eine monatliche Grundrente von 295 Euro. Der Hartz-IV-Bezieher erhielt damit auch noch eine Nachzahlung in Höhe von knapp 28.000 Euro sowie darauf angefallene Zinsen in Höhe vov rund 4.400 Euro.

Das Jobcenter wertete die Zinsen jedoch als Einkommen. Diese Erträge seien auf sechs Monate zu verteilen. Damit habe der Hartz-IV-Bezieher für den Streitzeitraum November 2012 bis April 2013 zu Unrecht Leistungen bezogen, argumentierte die Behörde. Die Opferentschädigung dürfe zwar nicht als Einkommen gewertet werden, anders sehe das jedoch bei den Zinsen aus.

Das Sozialgericht urteilte jetzt zugunsten des Arbeitslosen. Ob Zinsen als Einkommen angerechnet werden können, müsse immer im Zusammenhang mit der verzinsten Geldleistung gesehen werden. Sei die Hauptleistung, in diesem Fall die Opferentschädigung, bei Hartz IV privilegiert und damit anrechnungsfrei. Folglich müsse das auch für die Zinsen gelten. Der Hartz-IV-Bezieher habe selbst auch keinen Einfluss auf die Höhe der Zinsen gehabt. Er habe die nachgezahlte Opferentschädigung nicht selbst angelegt, um ein weiteres Einkommen zu erhalten. fle

Az.: S 29 AS 4295/13




sozial-Köpfe

Sandra Schuhmann wird Vorstand der bayerischen Diakonie




Sandra Schuhmann
epd-bild/Bayerische Diakonie
Sandra Schuhmann ist vom Diakonischen Rat der Diakonie Bayern in den Vorstand des evangelischen Sozialverbandes berufen worden. Sie tritt die Nachfolge von Birgit Löwe an, die das Werk nach über 17 Jahren Vorstandstätigkeit Anfang November verlassen wird.

Schuhmann wurde 1973 in Nürnberg geboren. Sie wechselt vom Bezirksverband Mittel- und Oberfranken des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) zur Geschäftsstelle der bayerischen Diakonie.

Beim BRK leitete sie das Sozialreferat, zuvor war sie für eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung der Nürnberger Stadtmission verantwortlich. Schuhmann hat an der Evangelischen Hochschule Nürnberg Sozialpädagogik studiert und den Masterstudiengang Sozialmanagement absolviert.

Ihre neue Stelle wird sie voraussichtlich am 1. Januar antreten. Sie soll unter anderem die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Altenhilfe sowie die Internationale Diakonie verantworten.

„Der Diakonische Rat hat eine gute und zukunftsweisende Entscheidung getroffen und sich für eine äußerst kompetente Bewerberin entschieden“, sagte der Ratsvorsitzende, Rektor Heinrich Götz aus Augsburg.



Weitere Personalien



Sandra Enewoldsen hat die Leitung des neuen Referats Qualitäts- und Leistungscontrolling bei der Franziskus Stiftung in Münster übernommen. Enewoldsen ist promovierte Qualitätsmanagerin und ausgebildete Krankenschwester. Nach einer Tätigkeit im Krankenhaus und für ein Pharma-Unternehmen war sie Leiterin der Tagesklinik und Qualitätsmanagement-Beauftragte des St. Martinus-Krankenhauses in Langenfeld. Von dort ging sie als Qualitätsmanagerin des gesamten Verbundes zu der Märkischen Kliniken GmbH nach Lüdenscheid. Zuletzt leitete Enewoldsen das Qualitätsmanagement im Sana-Klinikum Remscheid. Die Franziskus Stiftung ist nach eigenen Angaben eine der größten konfessionellen Krankenhausträgerinnen Deutschlands. Unter ihrem Dach stehen 14 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und Bremen.

Ulrich Wickert, langjähriger "Tagesthemen"-Moderator, ist von Bundespräsident Joachim Gauck am 4. Oktober in Berlin mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Wickert erhielt die Ehrung für den Einsatz seiner Stiftung, die sich für Kinderrechte engagiert. Insgesamt wurden 29 Auszeichnungen vergeben. Zu den Geehrten gehört auch Wolfgang Grenz. Der Kölner erhielt das Verdienstkreuz am Bande für seine Menschenrechtsarbeit. Über 30 Jahre engagierte er sich für die deutsche Sektion von Amnesty International. Von 2011 bis 2013 war er Generalsekretär der Organisation. 1986 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl und war deren erster Sprecher. Von 1988 bis 1993 übernahm er den Vorsitz des neu gegründeten Fördervereins für Pro Asyl. Von 2000 bis 2013 war Grenz außerdem Mitglied im Expertenforum Asyl und Migration beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bis heute ist Grenz Vorstandsmitglied der UNO-Flüchtlingshilfe.

Hajo Hessabi (47) ist vom Verwaltungsrat in den Vorstand der Krankenkasse DAK Gesundheit gewählt worden. Er wird sein Amt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender im kommenden Jahr antreten. Der Diplom-Ingenieur ist derzeit verantwortlich für das Thema Netzwerkmedizin bei der Asklepios Kliniken GmbH. Davor war er Mitglied in der Geschäftsführung der Kliniken Schmieder sowie Unternehmensberater. Hessabi wird Andreas Storm als stellvertretender Vorstandsvorsitzenden ablösen. Der rückt an die Spitze, wenn der amtierende Kassenchef, Herbert Rebscher, Ende des Jahres in den Ruhestand geht. Die DAK-Gesundheit versichert nach eigenen Angaben rund sechs Millionen Menschen.

Vitit Muntarbhorn, Jurist aus Thailand, ist vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum ersten Beauftragten für die Rechte von Homosexuellen ernannt worden. Sie müssten besser vor Diskriminierung und Gewalt geschützt, werden, hieß es in Genf. Der unabhängige Experte solle die Einhaltung der Rechte sexueller Minderheiten überwachen. Der neue Beauftragte soll Berichte für den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vollversammlung anfertigen. Darin soll er darlegen, ob und wie die Mitgliedsstaaten ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz sexueller Minderheiten nachkommen.

Konrad Niederländer (57), Diakon, hat sein Amt als Bischöflicher Beauftragter für den Caritasvorstand der Diözese Passau angetreten. Zuvor hatte Niederländer elf Jahre lang das Jobcenter des Landkreises Freyung-Grafenau und der Bundesagentur für Arbeit geleitet. Der neue Vorstand gehörte bereits dem Aufsichtsrat des Verbandes an, der rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählt. Die Neubestzung war nötig geworden, weil Vorstand Wolfgang Kues im Oktober zum Caritasverband der Diözese Würzburg und wird dort als einer von drei Vorständen den Caritasverband leiten. Zudem wird sich Niederländers Vorgänger Michael Bär wird sich im Herbst als Bischöflicher Beauftragter aus dem Vorstand zurückziehen.

Reinhard Hohlfeld, Professor in München, ist am 30. September mit dem Ursula-Späth-Preis für besondere Verdienste um Hilfe für Multiple-Sklerose-Erkrankte ausgezeichnet worden. Der Mediziner vom Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität wurde für seine wegweisenden Forschungen auf dem Gebiet der Multiplen Sklerose geehrt. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Der Preis wird seit 2013 von der AMSEL-Stiftung vergeben. Der seit 2000 verliehene Pflegepreis geht an Thekla Groll aus Aalen für die langjährige Pflege ihres Ehemannes. Mit dem ebenfalls seit 2000 bestehenden Medienpreis wird Sabine Marina aus Hamburg geehrt. Sie hat ihre eigene MS-Diagnose im Film "Kleine graue Wolke" verarbeitet. Beide Preise sind mit je 1.500 Euro dotiert.

Thomas Domnick (53), Caritasdirektor in Mainz, ist neues Mitglied im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks. Er tritt die Nachfolge von Hajo Menderscheid an, der in den Verwaltungsrat des Senders gewählt wurde. Domnick vertritt die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen. Er leitet gemeinsam mit Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt die Mainzer Caritas und ist zugleich Vorstandsvorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen.

Jochen Vennekate, Geschäftsführer der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe (Luisenhospital) Aachen, ist in den Vorstand des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) berufen worden. Ebenso gehört jetzt Josef Rosenbauer, Geschäftsführer der Diakonie in Südwestfalen und des Diakonieklinikums Siegen, dem Führungsgremium an.

Daniela Marintschev (44) ist neue Pflegedirektorin des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale). Zugleich ist sie stimmberechtigtes Mitglied im Direktorium, dem auch die Geschäftsführung und die Ärztliche Direktion angehören. Marintschev stammt aus dem Burgenlandkreis und hat ihre berufliche Laufbahn mit der Ausbildung zur Krankenschwester in Halle (Saale) begonnen. Das Studium der Gesundheits- und Pflegewissenschaft mit dem Schwerpunkt Pflegemanagement schloss sie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ab. Zuletzt war die Pflegeexpertin als Abteilungsleiterin Pflegekoordination für das Universitätsklinikum Halle (Saale) tätig.

Bernd Jakobs (48) ist neuer Geschäftsführer der Katholischen Karl-Leisner-Trägergesellschaft und des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums in Kleve. Er unterstützt in seiner Funktion den Sprecher der Geschäftsführung Bernd Ebbers und wird zusätzlich zu seiner Aufgabe als Geschäftsführer auch das Amt des Regionaldirektors im Klever St.-Antonius-Hospital übernehmen. Jakobs war zuletzt 16 Jahre lang Geschäftsführer der Katholischen Stiftung Marienhospital in Aachen. Dvor war er viele für die Krankenkasse AOK tätig, zuletzt als Referent für Budgetverhandlungen der AOK Rheinland. Bernd Jakobs ist 48 Jahre alt und wohnt in Heinsberg. In der Geschäftsführung der Trägergesellschaft wird er vor allem die Bereiche Finanzen, Controlling und IT/EDV verantworten.

Hans-Peter Quindeau (54) hat das Amt des Verwaltungsdirektor des Marienhospitals Darmstadt übernommen. Quindeau bringt 30 Jahre Erfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen mit, davon 20 Jahre als Leiter von Einrichtungen mit bis zu 1.100 Mitarbeitern. In den vergangenen Jahren war er Klinikreferent und Geschäftsführer im Klinikum Main-Spessart, dem kommunalen Träger von mehreren Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Davor war Quindeau Verwaltungsdirektor und Geschäftsführer beim Landesverein für Innere Mission in der Pfalz.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis November

Oktober

13.10. Freiburg:

Seminar "Konfliktgespräche fair und wirksam führen"

der Caritas-Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe

Tel.: 0761/70861125

www.caritasakademie-freiburg.de

14.10. Linz:

Symposium "Einrichtungen brauch` ich nicht! - Die Zukunft sozialer Arbeit

des Diakoniewerks Gallneukirchen

Tel.: 0043/7235/63251

www.diakoniewerk.at/symposium

17.10. Berlin:

Tagung "Zusammenhalten. Zukunftschancen durch gerechtere Bildung"

der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Tel.: 030/22751066

www.gruene-bundestag.de

17.10. Berlin:

Tagung "Befähigen, Beraten, Begleiten - Soziale Arbeit mit Flüchtlingen"

der Friedrich-Ebert-Stiftung

http://www.fes.de/wiso/content/veranstaltungen.php

21.-23.10. Frankfurt a.M.:

Seminar "BWL in der Caritas: Vertiefung"

der Fortbildungs-Akademie des Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

www.caritas-akademien.de

23.10. Frankfurt a.M.:

Fachtag "Frauen fördern Frauen - Netzwerke für weibliche Führungskräfte in der Caritas"

der Fortbildungs-Akademie des DCV

Tel.: 0761/200-1700

www.fak-caritas.de

24.-25.10. Rummelsberg:

Tagung "Doing Culture II - Diakonische Unternehmenskultur gestalten"

der Führungsakademie für Kirchen und Diakonie

Tel.: 030/204597513

www.fa-kd.de

25.10. Münster:

Seminar "Risikomanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

26.10. Loccum:

Tagung "Linderung von Leid, Schmerz und Angst - Palliativversorgung als interdisziplinäre Herausforderung"

des Zentrums für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum

Tel.: 0511/1241-496

www.zfg-hannover.de

26.-27.10. Nürnberg:

Fachmesse und Kongress "ConSozial 2016"

des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Tel.: 09128/502601

www.consozial.de

27.-28.10. Wiesbaden:

Seminar "Beste Aussichten?! - Kompetent älter werden im Beruf"

des SkF Gesamtvereins

Tel.: 0231/55702613

November

8.11. Hannover:

Fachtag Gemeinnützigkeitsrecht/Steuerrecht

der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

www.curacon.de/fachtagungen

8.11. Ulm:

Symposium "Armut - Bildung - Gesundheit"

der Fröhlich Management GmbH

www.froehlich-management.de

9.11. Frankfurt a.M.:

Schulung "Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht 2016"

der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU)

Tel.: 0228/9261660

www.a-cu.de

12.11. Berlin:

Workshop "Was ist gutes Sterben? zum Umgang mit Idealen und Wünschen im Krankenhaus"

der Evangelischen Akademie zu Berlin

Tel.: 030/203550

www.eaberlin.de

15.-16.11. Loccum:

Tagung "SGB II und Flüchtlinge - Ansätze für eine nachhaltige Integration"

der Evangelischen Akademie Loccum

www.loccum.de

16.-18.11.Berlin:

Symposium "Gelebte Transparenz in Caritas und Diakonie"

des Bundesverbandes der Diakonie und des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0561/703413014

www.vrk.de