Ausgabe 40/2017 - 07.10.2016
Berlin (epd). Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich dafür ausgesprochen, für das Jahr 2017 die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen für den Sachaufwand in der unteren Altersgruppe anzuheben. Für die oberen Altersgruppen sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen empfiehlt er, die bestehenden Sätze fortzuschreiben. Zudem sollten die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung 2017 erhöht werden, heißt es in einer Mitteilung vom 5. Oktober.
Wie der Verein erläutert, hat er für seine Empfehlungen die aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder aus dem Jahr 2014 herangezogen. "Das führt bei Pflegekindern unter sechs Jahren zu einer Erhöhung der Pauschalen für den Sachaufwand", hieß es. Beim Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung werde eine Anpassung entsprechend den Beiträgen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für Pflichtversicherte empfohlen. Die Beiträge für die Alterssicherung bleiben unverändert.
Die Empfehlungen seien seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und würden in den meisten Bundesländern übernommen.
Zur Begründung sagte Vereinschef Michael Löhr: "Die Aufnahme von Kindern durch Pflegefamilien und einzelne Pflegepersonen ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Förderung der Vollzeitpflege gerecht werden."