Ausgabe 40/2017 - 07.10.2016
Berlin (epd). Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern sollen nicht mehr ohne richterlichen Beschluss erlaubt sein. Das wollen die Grünen mit einem eigenen Gesetzentwurf erreichen, teilte der Bundestag am 5. Oktober in Berlin mit.
Nach derzeit geltendem Recht muss die "mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung von Minderjährigen" vom Familiengericht genehmigt werden. Das gilt der Umweltpartei zufolge jedoch nicht für "sogenannte freiheitsbeschränkende oder unterbringungsähnliche Maßnahmen". Deshalb ist beispielsweise für die Fixierung eines Kindes mit einem Bauch- oder Fußgurtes oder das Verabreichen von sedierenden Medikamenten die Zustimmung der Sorgeberechtigten ausreichend.
"Solche Eingriffe können, vor allem bei ständiger Wiederholung, für die betroffenen Kinder viel gravierender sein als die Unterbringung selbst", heißt es in dem Gesetzentwurf. Diese Rechtslage unterscheide sich von der bei erwachsenen Betreuten, bei denen keine derartige Maßnahme ohne "betreuungsgerichtliche Genehmigung" zulässig sei.
Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Grünen "für unterbringungsähnliche Maßnahmen von Minderjährigen" ein "Genehmigungserfordernis durch das Familiengericht" einführen. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch eine neuer Paragraf 1631c eingefügt werden, der diese Genehmigungspflicht und die Voraussetzungen einer Genehmigung regelt, hieß es.