Ausgabe 40/2017 - 07.10.2016
Bonn (epd). Zum "Internationalen Tag der älteren Menschen" am 1. Oktober hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) angeregt, die Ausarbeitung einer UN-Konvention zum Schutz der Rechte älterer Menschen zu prüfen.
In ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht der von den Vereinten Nationen eingesetzten Unabhängigen Expertin für die Menschenrechte Älterer schließt sich der Dachverband dieser zentralen Forderung an.
Eine Ausgangsbasis könne die "Interamerikanische Konvention zum Schutz der Menschenrechte Älterer" von 2015 sein, hieß es. Gerade für Schwellen- und Entwicklungsländer könne ein solches spezifisches Instrument eine wichtige Grundlage zur Festschreibung von Grundrechten auf nationaler Ebene sein. Aber auch für Industrieländer wie Deutschland benennt die Erklärung einige Bereiche, in denen der rechtliche Schutz älterer Menschen ausgebaut werden sollte.
Eine Definition des alten Menschen ab einem bestimmten Lebensalter, wie sie die Interamerikanische Konvention vorsieht, hält die BAGSO allerdings für kontraproduktiv. Es könne nicht gewollt sein, dass sich etwa eine pflegebedürftige Person nur deshalb nicht auf die Konvention berufen könne, weil er oder sie die Altersgrenze noch nicht erreicht hat, betont die Organisation.
Thomas Beyer, Chef der bayerischen Arbeiterwohlfahrt, erinnerte daran, vielen älteren Menschen Altersarmut drohe, wenn das Rentenniveau weiter abgesenkt werde. Das Image der Rentenversicherung leide zunehmend. Das Niveaus solle 2030 auf 43 Prozent absinken. "Ob dass das Ende der Fahnenstange ist oder ob es zu einer weiteren Absenkung kommen könnte, das ist ungewiss", sagte Beyer: „Die Politik wird sich daran messen lassen müssen, ob und wie sie es schaffen wird, Armut zu bekämpfen. Andernfalls kann von gelungener Sozialpolitik nicht die Rede sein.“