sozial-Politik

Bundesrat

Entwurf des Psychiatriegesetzes soll geändert werden




Therapiegruppe in einer Einrichtung in Bielefeld.
epd-bild / Werner Krüper

Nach einer Mitteilung des Bundestages wirbt der Bundesrat dafür, diverse Änderungen am Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) vorzunehmen. In einigen von der Länderkammer kritisierten Detailregelungen geht es etwa um die Frage, wie das für die Behandlung nötige Personal bereitgestellt werden kann und wie sich Personalbemessung auf die künftigen Budgets der Kliniken auswirkt, teilte der Bundestag am 4. Oktober unter Verweis auf eine Stellungnahme der Regierung mit.

Das Kabinett wolle einige der Vorschläge prüfen, hieß es. Kritisch sieht die Länderkammer auch das Vorhaben, zusammen mit dem Psychiatrie-Gesetzentwurf eine Finanzspritze für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zu beschließen. Das Geld soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen. Eine Milliarde Euro sind den Angaben nach vorgesehen, um Mehrbelastungen der Krankenkassen durch die Flüchtlinge auszugleichen.

Das sei "fachlich nicht zielführend und kurzsichtig", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Die höheren Zahlungen an die Krankenkassen hätten nur einen Einmaleffekt. Das strukturelle Defizit werde so nicht beseitigt, die Kassenlage langfristig nicht verbessert.

Die Bundesregierung erwiderte, im Fall einer erfolgreichen Integration der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt und den damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handele es sich nur um vorübergehende Belastungen der Krankenversicherung. Gleiches gelte für die Förderung des Telematikausbaues, für den 500 Millionen Euro fließen sollen.


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