wegen gravierender finanzieller Probleme suchen zunehmend mehr Menschen Beratungsstellen auf. Pandemiebedingte Einkommenseinbrüche, aber auch der zum 1. Juli ausgelaufene erhöhte Kündigungsschutz für Mieter, bringen sie in Zahlungsschwierigkeiten. Die Schuldnerberatungsstellen der Diakonie rechnen für den Herbst gar mit einem Ansturm an Hilfesuchenden. Der erleichterte Bezug von Sozialleistungen und die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bewahren nicht immer vor der privaten Überschuldung.
Natalie Dedreux ist eine ungewöhnliche Frau mit Down-Syndrom. Die 21-jährige Kölnerin zeigt auf Instagram, wie normal ihr Leben mit dem Gendefekt ist. Sie freut sich darüber, dass ihr 5.500 Menschen auf dem Social-Media-Kanal folgen. Denn so "sehen viele, dass Menschen mit Down-Syndrom auch cool sind und etwas zu sagen haben", findet Dedreux.
Nach wie vor ist der Kontakt von Menschen in Pflegeheimen zu ihren Angehörigen und zur Außenwelt eingeschränkt. Nach Einschätzung der Leiterin der Rechtsberatung des Biva-Pflegeschutzbundes, Ulrike Kempchen, kommt es dabei auch zu Rechtsverletzungen. "Der Träger eines Heims wird zum Herr über die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner", kritisiert sie.
Der Bundesgesundheitsminister hat den Krankenhäusern für ihre Leistungen in der Corona-Krise applaudiert. "Wir haben eines der leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt", sagte Jens Spahn (CDU) auf dem Krankenhausgipfel. Dennoch seien Veränderungen notwendig. epd sozial skizziert die aktuelle Debatte über Klinikreformen.
Das Bundessozialgericht hat Pflegekassen, die den Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen verweigerten, in ihre Schranken verwiesen. Der Gesetzgeber wolle diese Wohnform fördern und dadurch das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen erhöhen, erklärten die Richter.
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Markus Jantzer
Frankfurt a.M. (epd). Wer zu Beginn der Pandemie einen Termin bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen ausmachte, hatte rückblickend fast banale Probleme. Es ging um Fragen wie stornierte Urlaubsreisen oder abgesagte Veranstaltungen. In den vergangenen Wochen, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, habe die Zahl der Beratungen bei ernsten finanziellen Problemen aber "besorgniserregend" zugenommen.
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sind nicht die einzigen, die die zunehmende finanzielle Not vieler Menschen erleben. Auch wenn die Zahl der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter und saisonbereinigt die der Arbeitslosen im Juli zurückgegangen ist, gehen die Geldprobleme vieler nicht einfach weg. Zudem sind einige staatliche Hilfen bereits ausgelaufen. So kann Mieterinnen und Mietern seit dem 1. Juli wieder gekündigt werden, wenn sie Zahlungsrückstände nicht begleichen können.
Beim Deutschen Mieterbund drehen sich aktuell rund zehn Prozent der Beratungen um das Thema Corona und Miete, sagte Pressesprecherin Jutta Hartmann dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das entspreche circa 10.000 Beratungen pro Monat. In den Gesprächen gehe es auch um pandemiebedingte Zahlungsschwierigkeiten. "Die Miete ist in vielen Großstädten und Ballungszentren sehr hoch, so dass sich bereits ein geringerer Einkommensverlust gravierend auswirkt", sagt sie. Viele Menschen seien nach wie vor in Kurzarbeit oder litten unter Einkommenseinbußen. "Die Probleme werden sich daher sicher in den kommenden Monaten verschärfen", warnt sie.
Auch die Schuldnerberatungen der Diakonie rechnen für den Herbst mit einem Ansturm an Hilfesuchenden. Schon jetzt verzeichneten die Beratungsstellen deutlich mehr Anfragen, teilte der evangelische Wohlfahrtsverband mit. Zunehmend kämen auch Menschen mit mittlerem Einkommen und nicht nur solche, die bereits vor der Krise überschuldungsgefährdet waren.
Mit Schuldenproblemen beschäftigt sich auch die Verbraucherzentrale NRW. Es gebe einen deutlichen Anstieg bei den Hilfesuchenden in der Schuldner- und Energiearmutsberatung, sagt Vorstand Schuldzinski. Oftmals gehe es um Beratungen zu Pfändungsschutzkosten. Diese stellen bei einer Kontopfändung sicher, dass ein gewisser Betrag nicht von den Gläubigern eingezogen werden kann. Ratsuchenden gehe es bei diesen Konten oft um die "Sicherung von Corona-Soforthilfen wie dem Pflegebonus, dem Corona-Kinderbonus oder Hilfen für Studierende", sagt Schuldzinski. Ziel der Beratung sei es, dass die Hilfen ihren eigentlichen Zweck erfüllen und nicht zur Schuldentilgung an Gläubiger fließen.
Während finanziell Schwache einige Hilfen nicht mehr in Anspruch nehmen können, gibt es an anderen Stellen Erleichterung. So können Beschäftigte nun bis zu zwei Jahre Kurzarbeitergeld bekommen. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass bei den Hilfestellen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di besonders zu Beginn der Pandemie viel los war. Damals kamen besonders Menschen in schwierigen Arbeitsbedingungen mit Fragen zur Kurzarbeit, zu Kündigungen und zu auslaufenden befristeten Verträgen. "Die Insolvenz vieler kleiner Unternehmen trifft insbesondere Geringqualifizierte und prekär Beschäftigte", sagte ver.di-Pressesprecherin Daniela Milutin. Diese Menschen bräuchten Unterstützung, damit sie ihre Ansprüche und Rechte vertreten können.
Für Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, reicht eine Verlängerung der Kurzarbeit nicht. Die Mietzahlungen müssten ebenso wie die Kredittilgung weiterhin ausgesetzt werden. "Wir dürfen Menschen, die durch die Corona-Krise in die Schuldenfalle geraten sind, in ihrer Not nicht alleine lassen", sagte sie.
Frankfurt a.M. (epd). Angesichts der finanziellen Notlage vieler Menschen während der Pandemie hat der Gesetzgeber Erleichterungen bei verschiedenen Sozialleistungen beschlossen. Hier die wichtigsten Regelungen.
Hartz IV und Grundsicherung: Für Menschen, die zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember einen Antrag auf Arbeitslosengeld (Alg) II stellen, entfällt für die ersten sechs Monate die Vermögensprüfung. Voraussetzung ist eine Erklärung, dass kein erhebliches verwertbares Vermögen vorhanden sei. Erheblich ist das Vermögen dann, wenn eine Person mehr als 60.000 Euro in Bargeld und anderen "liquiden Mitteln" wie Girokonten, Schmuck oder Aktien besitzt. Lebt der oder die Antragsstellende in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt für jedes weitere Mitglied eine Höchstgrenze von 30.000 Euro.
Im ersten halben Jahr des Alg-II-Bezugs werden zudem die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Normalerweise wird je nach örtlichen Gegebenheiten entschieden, ob die Miete angemessen ist.
Die Erleichterungen für die Anträge gelten auch für andere existenzsichernde Leistungen. So können Rentnerinnen und Rentner sowie erwerbsgeminderte Menschen einfacher die Grundsicherung erhalten. Gleiches gilt für Personen, die nach dem Sozialen Entschädigungsrecht absichernde finanzielle Leistungen bekommen. Dies betrifft unter anderem Terroropfer und Kriegsbeschädigte.
Wohngeld: Auch das Wohngeld ist aktuell leichter zu bekommen. Die Anträge können formlos per Mail oder Telefon gestellt werden. Die nötigen Unterlagen bei einem Erstantrag wie Miet- und Einkommensnachweise können die Hilfesuchenden nachreichen. Die Bescheide sind auf das Notwendigste beschränkt. Eine Plausibilitätsprüfung erfolgt nur, wenn es begründete Hinweise auf falsche Angaben gibt. Wenn eine Person bereits Wohngeld bezieht und sich an den entscheidenden Faktoren Haushaltsgröße, Einkommenssituation und Miethöhe nichts geändert hat, ist nicht wie sonst ein neues Antragsformular notwendig.
Zudem können die zuständigen Behörden einen Vorschuss für bis zu drei Monate zahlen. Für den Vorschuss ist kein eigener Antrag nötig. Wie hoch die Zahlung ist, liegt im Ermessen der Ämter. Auch Wohnungseigentümer können Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beantragen. Hier gelten ebenfalls vereinfachte Regelungen.
Kinderzuschlag: Wenn Eltern aufgrund der Coronakrise zwar genug Geld für sich selbst verdienen, aber es für die Kinder nicht reicht, können sie den Notfall-Kinderzuschlag beantragen. Er beträgt maximal 185 Euro je Kind. Außerdem gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe und eine Befreiung von den Kita-Gebühren.
Familien, die nach dem 1. April einen Antrag auf den Zuschlag gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihr Einkommen des vergangenen halben Jahres, sondern nur das des Monats vor der Antragsstellung nachweisen. Wenn Eltern bereits den Höchstbetrag erhalten, wird ihr Bezug automatisch um sechs Monate verlängert. Vermögen wird nur in Ausnahmefällen berücksichtigt. Die Regelungen gelten bis 30. September.
Weitere Leistungen: Da die Beratungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit eingeschränkt sind, bekommen Menschen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde, einmalig automatisch drei Monate länger Arbeitslosengeld.
Eltern, die wegen behördlicher Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten können und ihre Kinder betreuen müssen, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen. Anspruch haben bis Ende 2020 Sorgeberechtigte von Kindern bis zum 12. Lebensjahr oder mit Behinderung. Zudem darf es keine andere zumutbare Betreuung zum Beispiel durch das andere Elternteil geben. Ferner steht für Menschen mit Behinderung bis zum Jahresende der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung.
Frankfurt a.M. (epd). Ihren ersten Instagram-Post setzte Natalie Dedreux vor zwei Jahren ab: Das Foto zeigt, wie die Kölnerin in Jeans, Lederjacke und Turnschuhen vor einer Betonwand steht - mit ausgebreiteten Armen und in den Himmel schauend. Darunter steht: "Ich bin Natalie Dedreux. Ich habe das Down-Syndrom. Das Down-Syndrom ist cool."
Seither lässt die 21-Jährige bekannte und fremde Menschen auf Instagram an ihrem Leben teilhaben. Sie zeigt Fotos von sich bei Konzertbesuchen, Sportübungen, Karnevalsfeiern, Spaziergängen oder von Momenten mit ihrem Freund. Das Profil ist öffentlich, es folgen ihr inzwischen mehr als 5.500 Menschen. "Es sind richtig viele, die sich für mich interessieren", sagt sie stolz im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gerne würde sie noch mehr Instagram-User erreichen: "Dann sehen viele, dass Menschen mit Down-Syndrom auch cool sind und etwas zu sagen haben."
Bei Instagram finden sich unter dem deutschen und englischen Hashtag zum Down-Syndrom Millionen Bilder von jungen Erwachsenen, Kindern und Babys mit dem Gendefekt. Wie Dedreux versuchen Betroffene selbst und auch auffällig viele Eltern von Kindern mit Trisomie 21 über das soziale Netzwerk, Ängste und Vorurteile abzubauen.
Irina Martius aus der Nähe von Zwickau bloggt seit der Geburt ihres Sohnes Tillmann, der das Down-Syndrom hat, auf Instagram über ihren Familienalltag. "Ich will zeigen, dass wir stolz auf unser Kind sind und dass das überhaupt unabhängig von seiner Chromosomenzahl ist", sagt sie dem epd. Auf ihrem Kanal folgen ihr 6.300 Abonnenten. Natürlich hoffe sie auch, dass möglichst viele so ein wenig offener für Menschen mit dem Gendefekt werden. "Wenn wir eines nicht wollen, dann ist es, dass sich unser Kind verstecken muss."
Starrende Blicke und sogar Gafferei auf dem Spielplatz oder im Supermarkt waren der Grund dafür, warum die 31-jährige Patrizia aus Hamburg - alias "tree.21" - begann, ihr Leben als Mutter eines Sohnes mit Down-Syndrom online zu dokumentieren. Viele Menschen wüssten lediglich das über das Down-Syndrom, was sie im Biologieunterricht der Schule gelernt haben, sagt sie dem Evangelischen Pressedienst. Das sei zum Teil bereits überholt oder realitätsfern. Mit dem Instagram-Kanal wolle sie aufklären, aber auch zeigen, dass sie ein ganz normales Leben führt. Deshalb geht es auf ihrem Kanal nicht pausenlos über das Down-Syndrom, sondern über all das, was in ihrem Alltag und dem ihres achtjährigen Sohnes Elijah anfällt.
Dass es auch über Instagram schwierig ist, gerade die Menschen zu erreichen, die Berührungsängste gegenüber Menschen mit Trisomie 21 haben, ist der Hamburgerin bewusst. Unter ihren 41.500 Abonnenten seien vor allem Menschen, die einer Behinderung prinzipiell offen gegenüber eingestellt sind. Hinzu kämen viele Pädagogen und Angehörige von Menschen mit Down-Syndrom.
Hasskommentare hat keine der drei Instagrammerinnen bislang erhalten, berichten sie. "Die Leute sind wegen des Inhalts da und wissen, worauf sie sich einlassen", erklärt Martius. Anders als bei Instagram oft üblich sei der Austausch mit anderen Nutzern wenig oberflächlich, sondern gehe schnell in die Tiefe. So gibt Martius anderen Eltern von Kindern mit Down-Syndrom, die jünger als ihr vierjähriger Sohn sind, Tipps für Therapien, Lernhilfen oder Beratungsstellen. Von der Erfahrung anderer Eltern mit älteren Kindern profitiere wiederum sie. Für Martius ist das ein Nutzen, von dem sie glaubt, dass er vor allem in Zukunft wichtiger werden wird: "Die Förder- und Therapielandschaft für das Down-Syndrom wird in den nächsten Jahren nicht besser werden." Die Abtreibungsrate von Müttern, die ein Baby mit Down-Syndrom erwarten, werde künftig steigen, da die gesetzlichen Krankenkassen den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 zahlten, erklärt sie. Von daher sei es für Eltern umso wichtiger, Erfahrungen auszutauschen.
Natalie Dedreux hat gegen die Kostenübernahme der Krankenkassen für den nicht-invasiven Pränataltest gekämpft - auf Demonstrationen und mit einer Online-Petition, wie sie auf Instagram zeigt. Ihren Kanal bespielt sie eigenständig: Sie schreibt frei aus dem Bauch heraus, nutzt Hashtags und verlinkt andere User. "Es macht einfach Spaß zu zeigen, wo man ist und was man macht", sagt sie. Anderen Menschen mit Down-Syndrom rät die junge Frau, sich ebenfalls bei Instagram anzumelden - fügt aber hinzu, dass das vielleicht nicht für jeden etwas ist: "Ich sage halt, jeder Jeck ist da anders."
Düsseldorf (epd). Frauen haben seit der deutschen Wiedervereinigung bei Einkommen und Karriere aufgeholt, sind aber gegenüber Männern immer noch deutlich benachteiligt. Zu diesem Ergebnis kommt eine am 15. September in Düsseldorf veröffentlichte Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Als Konsequenzen fordern die Autoren unter anderem einen Ausbau der Kinderbetreuung und Frauen-Quoten bei der Vergabe von Führungspositionen.
Der Abstand zwischen den Geschlechtern sei in den neuen Bundesländern geringer als im Westen, heißt es in der Untersuchung anlässlich des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Zwar habe es in den vergangenen 30 Jahren Fortschritte gegeben. Doch es gehe nur langsam voran, erklärte die Co-Autorin der Studie, Aline Zucco.
Nach wie vor liege der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen in Westdeutschland 21 Prozent unter dem von Männern, heißt es in der Studie. Damit sei der Einkommensunterschied fast dreimal so hoch wie in den neuen Bundesländern, wo Frauen im Durchschnitt 6,7 Prozent weniger verdienten als Männer. Diese geringere Differenz im Osten sei aber unter anderem auch dem dort allgemein niedrigeren Einkommensniveau geschuldet.
Ein Grund für die Einkommensunterschiede ist der Studie zufolge die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während mit 48,6 Prozent annähernd die Hälfte der westdeutschen Frauen in Teilzeit arbeitet, sind es im Osten mit 34,7 Prozent deutlich weniger. Zudem arbeiteten Frauen häufiger als Männer in Dienstleistungsberufen, die zwar während der Corona-Krise als systemrelevant eingestuft wurden, aber vergleichsweise schlecht bezahlt werden.
In Führungspositionen hingegen sind Frauen nach wie vor in der Unterzahl. "Viele - zunehmend sehr gut ausgebildete Frauen - sind gezwungen, unter ihren Möglichkeiten zu bleiben", kritisierte Zucco. In Westdeutschland ist der Studie zufolge nur eine von vier Stellen in Chefetagen von einer Frau besetzt, in Ostdeutschland eine von drei Stellen.
Die insgesamt schlechtere Einkommenssituation mache sich auch bei den Renten bemerkbar. Im Westen beziehen Frauen laut Studie ein um 58 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Immerhin sei das eine Verbesserung gegenüber Anfang der 90er Jahre, als der Unterschied noch bei 73 Prozent lag. In Ostdeutschland ist der Abstand mit 28 Prozent deutlich geringer. Gegenüber 1992 sank die Differenz hier um elf Prozentpunkte.
Insgesamt sind der Studie zufolge in Deutschland allerdings deutlich mehr Frauen berufstätig als noch vor 30 Jahren. Dennoch blieben Frauen trotz weitgehend gleicher Schul- und Ausbildung nach wie öfter zu Hause als Männer. In den alten Bundesländern liege die Erwerbstätigenquote von Frauen mit 71,6 Prozent acht Prozentpunkte unter der von Männern. 1991 sei die Differenz noch dreimal so groß gewesen. Im Osten seien knapp 74 Prozent der Frauen berufstätig. Damit sank der Abstand gegenüber Männern in diesem Zeitraum von knapp zwölf auf vier Prozentpunkte.
Die Autoren forderten die Politik zum Handeln auf, um die Gleichstellung von Frauen zu beschleunigen. Unter anderem empfehlen sie einen Ausbau der Betreuung für Kleinkinder sowie verpflichtende Frauenquoten in Unternehmens-Vorständen.
Norbert Blüm, verstorbener CDU-Sozialminister, war ein nicht immer wohlgelittener Mann der klaren Worte. Von ihm stammt folgender Satz, gesprochen im Sommer 2018, als das Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos noch nicht in Flammen stand, aber die EU seit vielen Jahren vergeblich um eine Einigung in Asylfragen rang: "Wenn 500 Millionen Europäer keine fünf Millionen oder mehr verzweifelte Flüchtlinge aufnehmen können, dann schließen wir am besten den Laden 'Europa' wegen moralischer Insolvenz."
Wenn schon Blüm, wohlgemerkt ein Konservativer, der EU ein solch mieses Zeugnis schreibt, ist das bemerkenswert. Nun ist Deutschland nicht die EU. Aber etwas mehr Verve in Sachen humaner Füchtlingspolitik dürfte man schon erwarten, erst recht in Zeiten der EU-Ratspräsidentschaft. Dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Alleingänge scheut und stets auf die Regelungshoheit der EU verweist, ist bekannt. Geholfen ist den Menschen aus dem Lager Moria damit nicht.
Rund 13.000 Menschen kämpfen dort ums Überleben - und Deutschland schickt Zelte und Feldbetten zum Aufbau auf der im Wortsinn verbrannten Erde. Das ist mit Zynismus noch gnädig umschrieben.
Seehofer sucht Deckung hinter der EU, die angesichts der akuten Notlage nun doch schneller als geplant ein neues Asylkonzept vorlegen will. Ob damit der gordische Knoten durchschlagen wird, steht in den Sternen. Das EU-Prinzip der Einstimmigkeit spielt Gegnern einer humaneren Flüchtlingspolitik wie Ungarn oder Polen in die Hände.
Doch Deutschland, das sich gern als Reformmotor in Europa sieht, muss jetzt handeln. Immerhin sollen statt der zunächst zugesagten 150 Minderjährigen rund 1.550 Flüchtlinge aus Griechenland ins Land dürfen. Doch die kommen nicht ausschließlich aus Moria, sondern sind Familien von allen griechischen Inseln und vom Festland, die bereits einen anerkannten Schutzstatus haben. Das ist ein deutlicher Fingerzeig auf die Kernidee des neuen, noch unveröffentlichten EU-Asylkonzeptes.
Doch auch hier gilt: den obdachlosen Flüchtlingen des einstigen Lagers Moria hilft das nicht. Man verschließt die Augen vor dem blanken Chaos auf der Insel. Die aktuellen Zugeständnisse werden bewusst von dem verheerenden Brand abgekoppelt, denn so riskiert Deutschland keine Nachahmerschaft beim Zündeln an den Zelten - und die Regierung öffnet nicht die Flanke am politisch rechten Rand.
Immerhin: Die Koalition hat sich bewegt. Wenn auch nur um Zentimeter. Einer neuen EU-Konzeption stünde ein deutscher Alleingang nicht im Weg. Also: Mehr Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufnehmen, wann, wenn nicht jetzt!
München (epd). Für die Erzieherinnen in Kindertagesstätten war die Notbetreuung in der ersten Hochphase der Corona-Pandemie einer Studie zufolge sehr belastend. Die Kita-Leitungen seien in einer unsicheren Lage mit einer Vielzahl organisatorischer Herausforderungen konfrontiert worden, teilte das Deutsche Jugendinstitut (DJI) am 11. September in München mit. Die Ergebnisse sind Teil des ersten Quartalsberichts der bundesweiten Corona-Kita-Studie und beruhen auf einer nicht-repräsentativen Umfrage unter 83 Kitas zu ihren Erfahrungen mit der Notbetreuung im Mai.
Der Lockdown habe die Kindertageseinrichtungen genauso unvorbereitet getroffen wie nahezu alle anderen Bereiche des öffentlichen Lebens, hieß es. Damals wurde eine sogenannte Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen eingerichtet. Auch andere Kinder, darunter solche mit einem besonderen Förderbedarf oder von berufstätigen Alleinerziehenden, durften vereinzelt in den Kindergarten. Konkrete Handlungsanweisungen und Richtlinien für die Gestaltung dieser Betreuung gab es zunächst nicht.
In rund der Hälfte der befragten Kitas kam es am Anfang zu erheblichen Schwierigkeiten, besonders in Bezug auf die Auswahlkriterien. Eltern hätten diese teilweise nicht verstanden, besonders wenn sie sich selbst als systemrelevant einschätzten. Unklarheit habe zudem über die Fortzahlung der Kita-Gebühren geherrscht. Dies habe mehrere Leitungen überfordert. "Einerseits wurden sie mit den Ansprüchen unzufriedener und in Notlagen befindlicher Eltern konfrontiert, andererseits erhielten sie ihren Angaben zufolge sowohl von Trägerseite als auch von der Politik zu wenig Unterstützung", heißt es in dem Bericht.
Zudem war laut Studie nicht das gesamte Personal verfügbar. Fachkräfte aus der Corona-Risikogruppe oder mit eigenen zu betreuenden Kindern blieben zu Hause. Insgesamt sei das Betreuungsverhältnis zwischen Kindern und Erzieherinnen und Erziehern dennoch besser gewesen als im Regelbetrieb. Die Kita-Leitungen berichteten außerdem von Ängsten vor Infektionen unter den Angestellten und dem Wunsch nach mehr Anerkennung. Gleichzeitig seien die Motivation und das Engagement groß gewesen.
Mit der Corona-Kita-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut aus sozialwissenschaftlicher und medizinisch-epidemiologischer Sicht, welche Folgen das Coronavirus für Kitas, Kinder, Betreuungspersonen und Eltern hat. Die Erhebung läuft bis Dezember 2021. Finanziert wird die Studie vom Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium.
Gießen (epd). Einer Studie Gießener Psychologen zufolge halten vor allem ältere Beschäftigte soziale Kontakte zu Kollegen für wichtig. Positive Kontakte hätten großen Einfluss auf die Motivation der Arbeitnehmer, teilte die Universität Gießen am 15. September mit. Die Effekte seien bei älteren Beschäftigten besonders hoch.
Die Wissenschaftler aus der Arbeits- und Organisationspsychologie der Justus-Liebig-Universität erklärten anhand einer Untersuchung von rund 600 Mitarbeitern, dass "sozial-emotional bedeutsame Erfahrungen" für ältere Arbeitnehmer wichtiger würden. Unternehmen könnten das nutzen: Mentoringprogramme, Trainings und andere Gelegenheiten zum Netzwerken seien einfache Maßnahmen, um positiven Austausch zwischen Mitarbeitern verschiedener Altersgruppen zu fördern.
Die Studie leiste einen wichtigen Beitrag zur Forschung über Beziehungen am Arbeitsplatz und in Zeiten einer älter werdenden Gesellschaft zur Diskussion über Altersunterschiede im Beruf. Die Studie wurde von der British Academy gefördert und in der Fachzeitschrift "Personnel Psychology" publiziert.
Wiesbaden (epd). Die Zahl der Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland ist deutlich gesunken. Wie das Statistische Bundesamt am 15. September in Wiesbaden mitteilte, waren 2019 hochgerechnet rund 61.000 Personen nicht krankenversichert. Gegenüber 2015 (79.000 Personen) habe die Zahl der Einwohner ohne Versichertenpolice um 23 Prozent abgenommen. Damit waren weniger als 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung nicht krankenversichert.
Die Daten stammen aus dem alle vier Jahre erhobenen Zusatzprogramm "Angaben zur Krankenversicherung" im Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland und Europa.
Zu den Menschen ohne Krankenversicherungsschutz zählen im Mikrozensus alle Personen, die die Frage "Sind Sie krankenversichert?" verneint haben und auch keinen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung haben. Zu den Personen mit einem sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung gehören beispielsweise Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte oder Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen.
Von den Personen ohne Schutz waren im Jahr 2019 knapp zwei Drittel Männer (39.000 Personen), 36 Prozent waren Frauen (22.000). Selbstständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige) sowie erwerbslose Personen hatten, wie schon vor vier Jahren, besonders häufig keine Police: Rund 0,4 Prozent der Selbstständigen sowie 0,8 Prozent der Erwerbslosen waren im Vorjahr ohne Schutz bei Krankheit oder Unfällen.
Berlin (epd). Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Rechtmäßigkeit organisierter Hilfe bei der Selbsttötung hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben eine gesetzliche Klarstellung gefordert. Vertreter der Organisation, die Sterbehilfe befürwortet, legten am 16. September in Berlin einen Gesetzesvorschlag vor. Sie plädieren für eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Suizidassistenz nach einem "freiverantwortlichen Entschluss" explizit erlaubt. Bedingung soll sein, dass ein Arzt die Sterbehilfe leistet. Eine schwere Erkrankung dagegen soll nicht Voraussetzung sein.
Daneben schlägt die Organisation eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, die es Ärzten erlauben würde, das Mittel Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Nach der Argumentation der Organisation könnte damit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das nach Weisung des Gesundheitsministeriums dieses Mittel nicht an Sterbewillige abgeben darf, umgangen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das 2015 verabschiedete Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt. Danach stand es unter Strafe, wenn Organisationen oder Ärzte wiederholt Sterbewilligen bei der Selbsttötung halfen. Das Bundesverfassungsgericht dagegen urteilte, es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, auch unabhängig von Alter oder Krankheit.
Bei der Suizidassistenz geht es um das Überlassen tödlich wirkender Mittel. Diese Form ist zu unterscheiden von der aktiven Sterbehilfe, bei der ein Dritter ein Mittel selbst verabreicht. Sie ist in Deutschland weiter verboten.
Nicht nur das inzwischen gekippte Gesetz, sondern auch das Berufsrecht verbietet Ärzten derzeit in Deutschland die Mitwirkung am Suizid. Ob sich der Bundestag noch in dieser Wahlperiode mit einem neuen Sterbehilfe-Gesetz befassen wird, ist offen.
München (epd). Die ARD zeigt im November das große TV-Event "Gott" nach Ferdinand von Schirach. Es gehe um den Fall eines 78-jährigen, kerngesunden Mannes, der sein Leben durch ein Medikament und mit Hilfe seiner Ärztin beenden will, teilte der Sender am 14. September in München mit. Rechtlich sei das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 möglich, die ethische Debatte darüber sei jedoch noch nicht beendet. "Wem gehört unser Leben? Und wer entscheidet über unseren Tod? - ein fiktionaler Ethikrat wird diese und andere Fragen diskutieren", kündigte das Erste an.
Wie bei "Terror - Ihr Urteil" seien auch diesmal Zuschauerinnen und Zuschauer aufgerufen, multimedial über Fragen zu Leben und Tod abzustimmen und zu diskutieren. Nach Verkündung des Ergebnisses werde Moderator Frank Plasberg die Zuschauerentscheidung in seiner Sendung "Hart aber fair" mit Experten erörtern. Das TV-Event wird als Eurovision zeitgleich im ORF und SRF ausgestrahlt. Auch in Österreich und in der Schweiz wird es im Anschluss an den Film eine Diskussionsrunde geben.
ARD-Programmdirektor Volker Herres sagte: "Ferdinand von Schirachs neuer Film geht uns alle an." Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe jeder die uneingeschränkte Freiheit, seinem Leben ein Ende zu setzen. Das bedeute aber auch, dass sich jeder verantwortungsbewusste Mensch diese Frage über den eigenen Tod und den Wert des eigenen Lebens konkret stellen müsse.
Den mit Barbara Auer, Lars Eidinger, Matthias Habich, Ulrich Matthes, Anna Maria Mühe, Christiane Paul, Götz Schubert und Ina Weisse besetzte Fernsehfilm inszenierte Regisseur Lars Kraume, Vorlage sind das gleichnamige und zurzeit auf mehreren Bühnen gespielte Theaterstück sowie das Buch "Gott" von Ferdinand von Schirach.
"Terror - Ihr Urteil" wurde im Oktober 2016 im Ersten ausgestrahlt. In dem Film wird der fiktive Fall des Kampfpiloten Lars Koch verhandelt, der eine Lufthansa-Maschine mit 164 Menschen an Bord abgeschossen hat, um zu verhindern, dass dieses Flugzeug von einem Terroristen in ein Stadion gesteuert wird, in dem sich 70.000 Menschen befinden. Nach dem Film konnte das Publikum darüber abstimmen, ob es den Piloten für schuldig hält. 86,9 Prozent stimmten für Freispruch. Der Film erreichte rund 6,9 Millionen Zuschauer.
Hannover (epd). Die niedersächsische Landesregierung will die Pflegekammer im Land schnellstmöglich abwickeln. Ein Gesetzentwurf dazu und zur Rückzahlung bisher überwiesener Beiträge an die Mitglieder sei bereits in Arbeit, sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) am 16. September im Landtagsplenum. Einen exakten Zeitplan könne sie allerdings noch nicht benennen, räumte die Ministerin ein.
Insgesamt werde das Land bis zur endgültigen Abwicklung rund 13 Millionen Euro für die Kammer aufgewendet haben, rechnete Reimann vor. Darin enthalten seien auch "etwas mehr als vier Millionen Euro" für die Rückzahlung von Beiträgen.
Die Umfrage zum Fortbestand der Kammer unter den insgesamt rund 78.000 Pflegekammer-Mitgliedern endete kürzlich mit einer deutlichen Niederlage für die Kammerbefürworter. 70,6 Prozent der Teilnehmer hatten gegen die Pflegekammer gestimmt, 22,6 Prozent dafür. Ein Votum gaben rund 15.000 Stimmberechtigte ab. Die Landesregierung habe im Vorfeld der Mitgliederbefragung klargestellt, dass das Ergebnis bindend sei, betonte Reimann. Die Ministerin habe eine größere Wahlbeteiligung erwartet und sich auch gewünscht. "Die Nicht-Teilnahme ist aber eben auch eine Aussage, dass den Betroffenen die Kammer nicht wichtig war."
Hamburg (epd). Corona kann sogar Spaß machen. Das neue Stück des inklusiven Klabauter Theaters "Alle krank" greift die Pandemie künstlerisch auf und bekämpft das Virus mit Sprechgesang, Videoinstallationen und Pantomime. Dabei ist das Grundthema des Stücks gar nicht Corona, sondern schlicht die Frage: "Was bedeutet eigentlich Krankheit?" Die zwölf Schauspielerinnen und Schauspieler mit Beeinträchtigung singen in "Alle krank" die "Wartezimmer-Polka", jonglieren verbal mit den eigenen Beeinträchtigungen oder Krankheiten und greifen Themen wie Trauer und Ausgrenzung künstlerisch auf.
Das Klabauter Theater gibt es seit mehr als 20 Jahren. Die Ensemble-Mitglieder sind zwischen 30 und 47 Jahre alt und größtenteils seit vielen Jahren dabei. Die Entstehung dieses Stückes war jedoch besonders schwierig: Kurz vor der Premiere im Frühjahr wurde das öffentliche Leben wegen der Corona-Pandemie ausgebremst. Von Mitte März bis Mitte Juni durften die "Klabauter" nicht mehr in das ehemalige Gemeindehaus Borgfelde kommen, in dem das Theater mit Probenräumen, Maske, Bühne und Verwaltung untergebracht ist.
"Corona war für mich der Horror", sagt Agnes Wessalowski (39), die seit 21 Jahren im Ensemble spielt. Sie lebt in einer Wohngruppe und zog im Frühjahr erst mal wieder zu ihren Eltern. Das sei nicht immer einfach gewesen, sie habe vor allem ihre Kollegen vermisst. "Wir sind nicht nur Kollegen, wir sind auch Freunde bei Klabauter", sagt die sportliche Frau. Auf der Bühne bringt sie ihre Gefühle aus dieser Zeit, allein im Scheinwerferkegel stehend, beeindruckend pointiert zum Ausdruck.
Das Team um Klabauter-Leiterin Karin Nissen-Rezvani hielt den Kontakt in dieser Zeit so gut wie möglich per Telefon und Skype, und so wurde auch weiter am Stück gearbeitet. "Wir haben den 'Klabautern' immer wieder Aufgaben gegeben, ihre Gedanken und Gefühle festzuhalten." Daraus entstanden Audio-Tracks, Skizzen und Texte, die in das aktuelle Stück mit einflossen. Das regt mal zum Nachdenken an und dann wieder zum herzlichen Lachen. Die Idee zum ursprünglichen Stück hatte die damalige Klabauter-Leiterin Dorothée de Place im Sommer 2019. Nachdem die Schauspieler wieder ins Theater zurückkehren durften, wurden die einzelnen Passagen ergänzt, geändert und neu zusammengefügt.
Klabauter studiert pro Saison bis zu vier Stücke ein. Neben den regelmäßigen abendlichen Vorstellungen können Schulklassen und Gruppen in Workshops, Fortbildungen und öffentlichen Proben die Arbeit des Ensembles kennenlernen. Das Programm beinhaltet neben Eigenproduktionen auch Koproduktionen mit freien Gruppen und Künstlern sowie Gastspiele.
Geprobt wird täglich von 9.30 bis 15 Uhr. Der Ablauf ist wie bei anderen Theatern auch, allerdings werden die "Klabauter" etwas mehr geschützt. "Wir gehen etwas vorsichtiger mit den Kräften um", beschreibt es Nissen. Die "Klabauter" bringen bei jedem Stück viel von sich persönlich ein, so die erfahrene Dramaturgin, die im Februar die Leitung des Klabauter Theater übernahm. Aufgabe der Regisseure sei dann die Umsetzung und Einbettung in einen künstlerischen Zusammenhang.
Entstanden ist das Klabauter Theater aus einem Projekt des Thalia Theaters 1993. Inzwischen gehört es zur evangelischen Stiftung "Rauhes Haus" und wird von der Sozialbehörde und der Kulturbehörde unterstützt. Seit 2019 erkennt die Stadt Klabauter als professionelle Bühne an und fördert es als Privattheater. Diese zusätzliche Finanzierung ermöglichte den Ausbau der Technik auf ein höheres Niveau. "Klabauter hat einen professionellen künstlerischen Anspruch", sagt Nissen.
Für "Alle krank" stehen weitere Aufführungen ab 20. November auf dem Programm. Das nächste Stück wird bereits geprobt: Die Premiere von "Publikumsbeschimpfung" ist für Oktober geplant.
Bonn (epd). Einen zweiten Corona-Lockdown für Heimbewohner soll es nach dem Willen der Bundesregierung nicht geben. Die Leiterin der Rechtsberatung beim Biva-Pflegeschutzbund, Ulrike Kempchens sagt, Seniorenverbände hatten "von Anfang Zweifel, ob die massive Einschränkung der Grundrechte alter Menschen gerechtfertigt war". Nach Einschätzung der Juristin kommt es weiterhin zu Rechtsverletzungen. Mit ihr sprach Bettina Markmeyer.
epd sozial: Frau Kempchen, wie sieht es gegenwärtig mit Besuchen und Ausgang für die Heimbewohnerinnen und -bewohner aus?
Ulrike Kempchen: Gegenwärtig ist es in allen Bundesländern möglich, seine Angehörigen zu besuchen. Aber die Ausführungen sind extrem unterschiedlich. Welche Rechte man hat, hängt jetzt ein Stück weit davon ab, in welchem Bundesland man wohnt. Es gibt Bundesländer, die die Kontaktmöglichkeiten und den Ablauf von Besuchen sehr detailliert regeln bis dahin, ob man ins Zimmer darf oder wo die Maske zu tragen ist. In anderen Ländern ist sehr wenig geregelt.
epd: Wer entscheidet dann?
Kempchen: Dann bestimmt die Einrichtungsleitung darüber, wie oft, wann und in welcher Form die Bewohner Besuch bekommen. Es gibt weiterhin Fälle, wo Besuch nur einmal in der Woche möglich ist, mit vorheriger Ankündigung und zeitlich beschränkt. Gerechtfertigt wird das damit, dass die Einrichtungen die Corona-Auflagen erfüllen müssen. Wir haben auch Meldungen, dass an Wochenenden Besuche nicht möglich sind, weil nicht genug Personal da ist. Es gibt aber auch gute Beispiele: Einrichtungsträger, die Personal eingestellt haben, das nur für die Koordination von Besuchen da ist und über den Corona-Rettungsschirm finanziert wird.
epd: Wie sind diese Unterschiede rechtlich zu werten?
Kempchen: Wir haben rechtliche Zweifel, dass das korrekt ist. Wenn die Verantwortung auf die Einrichtungsträger übertragen wird, macht das den Träger des Heims, mit dem der Bewohner nur einen zivilrechtlichen Vertrag hat, zum Herr über seine Grundrechte. Der Zugang zum Zimmer - rechtlich gesehen ist das die Wohnung eines Pflegebedürftigen - ist den Angehörigen zum Beispiel in den wenigsten Einrichtungen wirklich möglich. Sie wissen nicht, wie es im Zimmer aussieht, ob alles in Ordnung ist. Uns ist außerdem aufgefallen, dass große Ketten von Heimbetreibern häufig pauschale Vorgaben machen, die streng sind und an die sich der einzelne Heimleiter zu halten hat.
epd: Gibt es weiter Ausgangsbeschränkungen?
Kempchen: Wir hatten ja während des Lockdowns komplette Ausgangsverbote, die nirgendwo geregelt waren. In keiner Landesverordnung stand, dass die Menschen nicht rausgehen dürfen - aber es wurde so gehandhabt. Wir haben schon damals gesagt: Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Wodurch ist die gedeckt, wenn alle anderen Menschen keine Ausgangssperre haben? Das hat man mittlerweile verstanden. Grundsätzlich gilt: Kein Heim darf den Ausgang verwehren. Jeder Mensch darf das Heim verlassen. Aber es wird dennoch weiter reglementiert.
epd: In welcher Form?
Kempchen: In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind nur sechs Stunden Ausgang möglich. Am häufigsten sind Beschränkungen, die rechtlich nicht greifbar sind, zum Beispiel, wenn das Personal keine Zeit hat, Menschen anzuziehen und fertigzumachen, um sie im Rollstuhl an die Eingangstür zu bringen.
epd: Wehren sich die Betroffenen?
Kempchen: Es gibt Klagen, aber nicht viele, weil wir es hier mit Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, scheuen den Gang zum Gericht, und die Angehörigen fürchten Repressalien für ihre Pflegebedürftigen. Uns sind einzelne Eilverfahren bekannt, etwa um einen Besuch durchzusetzen. Es gab auch Klagen um den Zugang zum Zimmer. Aber es gibt nicht so viele Gerichtsentscheidungen, wie wir uns das wünschen würden. Denn solche Urteile gäben uns auch für unsere Beratungen mehr Sicherheit.
Der andere Punkt ist: Die Menschen arrangieren sich. Wir haben Lockerungen. Die Angehörigen können ihre Pflegebedürftigen in einer gewissen Regelmäßigkeit sehen. Es ist alles besser als die Zeit davor. Das ist das, was "die neue Normalität" genannt wird.
epd: Wie ist die rechtliche Lage der Angehörigen?
Kempchen: Für die Angehörigen gilt: Wenn sie die Großmutter mit zur Hochzeit des Enkels nehmen, dann gelten die Regeln, die das Bundesland für Familienfeiern erlassen hat. Und für den Heimbewohner gilt, dass er oder sie sich an die Regeln hält, an die sich auch alle anderen halten, also Abstand, Maske und Hygiene.
epd: Warum scheuen sich viele Angehörige, ihre Pflegebedürftigen mit auf einen Ausflug oder nach Hause zu nehmen?
Kempchen: Das Problem ist die Quarantäne. Am Anfang der Corona-Krise und aus der damaligen Panik heraus hieß es: Wer das Heim verlässt und zurückkommt, muss zwei Wochen lang in Quarantäne. Heute ist das in keinem Bundesland mehr eindeutig geregelt. Jetzt kann es zum Beispiel so sein, dass Bewohner, die von draußen zurückkommen, getestet werden und bis das Ergebnis da ist, überwiegend auf ihrem Zimmer bleiben müssen. Woanders heißt es, wer draußen war, muss zumindest in den Gemeinschaftsräumen einen Mund-und-Nasenschutz tragen.
epd: Dürfen denn Heimleitungen eine Isolierung anordnen?
Kempchen: Juristisch würde man sagen: Solange kein begründeter Verdacht besteht, darf man nicht einfach eine Quarantäne anordnen. Rechtlich gesehen müsste eine Heimleitung erst mal klären: Gab es überhaupt "unkontrollierte Sozialkontakte", wie man das jetzt nennt? Dann müsste sie sich ans Gesundheitsamt wenden, das wiederum über eine Quarantäne oder einen Test entscheidet, wie es etwa bei Reiserückkehrern der Fall ist. Aber so läuft das nicht. Wir haben hier einen Graubereich. Faktisch hemmt die Angst vor einer Quarantäne Angehörige und die Heimbewohner, ihre Rechte wahrzunehmen.
epd: Wie schätzen Sie die Situation der Einrichtungen ein?
Kempchen: Die meisten Landesverordnungen geben den Heimen und Trägern eine Verantwortung, mit der umzugehen sie nicht gelernt haben. Zum Teil arbeiten die Aufsichtsbehörden mit den Heimen gut zusammen und begleiten sie. Es gibt aber auch Regionen, wo sie die Einrichtungen alleinlassen. Deshalb habe ich auch Verständnis für die Einrichtungen, die ja Angst haben, dass das Virus ins Haus kommt.
epd: Womit rechnen Sie, wenn die Infektionszahlen weiter steigen?
Kempchen: Wir haben schon wieder ein paar Verschärfungen - auch zwei, drei Meldungen über eine zeitweilige Schließung von Heimen.
epd: Was kann man dann tun?
Kempchen: Ich würde sofort vor Gericht gehen. Es gibt keine Grundlage dafür, aufgrund allgemein steigender Corona-Zahlen eine Einrichtung zu schließen.
epd: Was könnte die Politik tun?
Kempchen: Beispielsweise könnte die Politik bestimmen, bei welchem Infektionsfaktor welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Wir fordern vor allem einheitliche Vorgaben. Außerdem fordern wir, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt werden: Wer entscheidet über Schließungen? Die große Angst, die bei allen Angehörigen und Heimbewohnern kursiert ist die, dass die alten Menschen keine Normalität mehr erleben werden, bis sie sterben. Das ist für viele unerträglich.
Berlin (epd). Besuche in Pflegeheimen werden von den Bundesländern im Rahmen ihrer Corona-Verordnungen geregelt. Diese sind in jedem Land anders. Darüber hinaus können Kommunen und Kreise andere oder weiterreichende Regelungen treffen. Seniorenschutzorganisationen fordern, dass sich die Länder auf einen einheitlichen Rahmenkatalog verständigen sollten.
Einige Länder haben sehr detaillierte Verordnungen über die Besuchsmöglichkeiten und -einschränkungen erlassen. Nordrhein-Westfalen beispielsweise regelt Besuche auf den Zimmern oder schreibt das Verhalten bei körperlichem Kontakt mit dem Pflegebedürftigen vor. Andere Länder, wie Bayern, liefern mit der Verordnung nur einen Rahmen, dazu aber detaillierte Handlungs-Empfehlungen für die Hygiene-Konzepte, die die Einrichtungen erstellen müssen.
Niedersachsen und Hessen, die besonders lange an strikten Besuchseinschränkungen festhielten, haben Verordnungen erlassen, die sehr viele Regelungsmöglichkeiten in die Hände der Einrichtungsleitungen legen. Das verschafft den Heimen Handlungsspielräume, um mit der Lage vor Ort umzugehen, führt aber nach Einschätzung von Juristen auch zu einer rechtlichen Grauzone.
Frankfurt a.M. (epd). Die Corona-Pandemie hat die Krankenhäuser in Deutschland und ihre Leistungsfähigkeit in den Fokus gerückt. Besonders umstritten ist, wie viele Kliniken für eine ausreichende und bezahlbare Versorgung gebraucht werden. epd sozial gibt einen Überblick über die verschiedenen Positionen.
Worum geht es in der Strukturdebatte?
Der demografische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt sowie knapper werdende personelle und finanzielle Ressourcen erfordern einen Umbau der Krankenhauslandschaft in Deutschland. Im Kern dreht sich der aktuelle Streit über notwendige Reformen darum, welche und wie viele Einrichtungen nötig sind. Die einen plädieren für zentrale und spezialisierte Kliniken in größeren Städten. Die anderen wollen hingegen auch an kleineren und regionalen Krankenhäusern festhalten.
Welche Argumente gibt es für zentrale und spezialisierte Einrichtungen?
Die Bertelsmann Stiftung untersuchte in einer Simulation die Vorteile einer Zusammenlegung von Kliniken. Kleinere Häuser verfügten nicht über die nötige Ausstattung und Erfahrung, um lebensbedrohliche Notfälle angemessen zu behandeln. Wenn Operationen und Behandlungen in einer Klinik Routine sind, bestehe eine größere Chance auf eine erfolgreiche Behandlung, heißt es in der Studie von 2019. Würden kleinere Einrichtungen zusammengelegt, ginge das mit einer höheren Spezialisierung sowie einer besseren Betreuung durch Fachärzte und Pflegekräfte einher.
Die Fahrzeiten erhöhten sich bei einer Spezialisierung und Zusammenlegung der Krankenhäuser nur minimal. Außerdem müssten Menschen aus entlegenen Gebieten schon heute lange Fahrtzeiten auf sich nehmen, heißt es. Darüber hinaus werde gut ausgebildetes Personal knapp. Die vorhandenen Fachkräfte und ihre medizinischen und pflegerischen Kompetenzen müssten daher gebündelt werden.
Ökonomen und Gesundheitspolitiker argumentieren, durch eine Zusammenlegung könnten kleinere Häuser ihre Kosteneffizienz steigern. Sie könnten außerdem durch eine bessere Behandlungsqualität dazu beitragen, dass den Krankenkassen weniger Ausgaben durch Komplikationen entstehen. Für eine dezentrale Versorgung vor Ort könnten mehr stationäre Behandlungen in den ambulanten Bereich verlegt werden.
Welche Argumente gibt es für kleinere und regionale Kliniken?
Der Ausbau der zentralen Einrichtungen sei sehr kostenintensiv, erklären Krankenhausgesellschaften und -verbände. Schon jetzt fehlten Fördermittel von den Landesregierungen. Sie weisen auch auf kartellrechtliche Schwierigkeiten hin. Tatsächlich wurden in der Vergangenheit verschiedene geplante Fusionen von Krankenhäusern durch das Bundeskartellamt untersagt oder gar nicht erst weiter verfolgt, nachdem die Behörde Bedenken geäußert hatte. Die Bundesbehörde selbst weist darauf hin, dass ein Wettbewerb zwischen Krankenhäusern die Qualität der Versorgung verbessern und somit den Patientinnen und Patienten zugutekommen würde.
Darüber hinaus gebe es in Großstädten chronisch Platzmangel, sagen Krankenhausgesellschaften. Große Flächen für Klinikzentren freizumachen, sei also ein städtebauliches Problem. Ein weiteres Argument ist, dass viele Menschen zu weit entfernt von den Städten wohnen. In Fällen, in denen es auf Minuten ankommt, wie zum Beispiel bei Frauen mit Risikoschwangerschaften oder bei Schlaganfällen seien die Wege zu weit. Hebammenverbände klagen bereits heute über fehlende Kreißsäle.
Die Gegner der gebündelten Kliniken zweifeln zudem an dem Vorschlag, mehr bislang stationär erbrachte Leistungen in den ambulanten Bereich zu verschieben. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte könnten dies nicht auffangen. Die Ministerpräsidenten verschiedener Bundesländer weisen darauf hin, dass Kliniken in ländlichen Gebieten mit Ärztemangel wichtige Grundversorger seien.
Berlin (epd). "Es dürfen keine Kliniken schließen, nur weil sie sich nicht rentieren. Schließlich fragt auch bei der Feuerwehr niemand, ob sich die Vorhaltekosten rechnen", sagt Grit Genster, Gesundheitsexpertin bei der Gewerkschaft ver.di. Und: Nur wenn die Bezahlung in der Pflege besser werde und die Arbeitsbedingungen akzeptabel seien, lasse sich mehr Personal finden, um künftig auch in Krisenzeiten die Gesundheitsversorgung zu sichern. Die Fragen stellte Dirk Baas
epd sozial: Die Corona-Pandemie hat die Debatte über die Zukunft der deutschen Kliniklandschaft neu befeuert. Es tobt ein Streit darüber, ob große Krankenhauskomplexe fachlich ausgebaut und im Gegenzug kleine Häuser in der Fläche geschlossen werden sollen. Was sind die Erkenntnisse aus dem bisherigen Verlauf der Krise?
Grit Genster: Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass es in den Regionen ein abgestimmtes Miteinander der Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen braucht. Auch nach der Krise muss neben der erforderlichen Spezialisierung eine flächendeckende Grundversorgung in ländlichen Räumen und strukturschwachen Teilen der Ballungsgebiete gesichert sein. Die Menschen müssen sich überall auf eine gute Gesundheitsversorgung verlassen können.
epd: Aber ist das auch bezahlbar?
Genster: Es dürfen keine Kliniken schließen, weil sie sich nicht rentieren. Schließlich fragt auch bei der Feuerwehr niemand, ob sich die Vorhaltekosten rechnen. Gesundheitsversorgung ist Daseinsvorsorge. Über die Krankenhausplanung muss politisch entschieden werden, nicht durch Markt und Wettbewerb. Gesundheit ist keine Ware.
epd: Das haben die Schöpfer der Diagnosis Related Groups (DRG), aber anders gesehen. Die Fallpauschalen sollten Rationalisierungen fördern ...
Genster: Die DRGs haben auch zu Tarifflucht beigetragen. Es wurde am Personal gespart. An der Anzahl, vor allem in der Pflege und bei der Bezahlung. Beim Finanzierungssystem über Fallpauschalen sehen wir grundsätzlichen Änderungsbedarf. Die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ist ein erster richtiger Schritt. Es müssen weitere folgen. Das DRG-System insgesamt sollte durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ersetzt werden, um eine hochwertige Versorgung und gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.
epd: Derzeit ist die Personaluntergrenze ausgesetzt, aber die Debatte läuft schon, ob man überhaupt wieder zur Vor-Corona-Regelung zurückkehren sollte?
Genster: Wir bewerten die Inkraftsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie als einen ersten und überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Doch sind Untergrenzen weit davon entfernt, eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen. Sie sind das Minimum, mit dem eine akute Patientengefährdung ausgeschlossen werden soll. Die pauschale Aussetzung war der falsche Weg.
epd: Warum?
Genster: Die erfolgreiche Bekämpfung des Coronavirus erfordert mehr und nicht weniger Personal. Wir fordern daher die rasche Einführung einer bedarfsgerechten Personalbemessung. Mit der "PPR 2.0" liegt das geeignete Instrument vor, mit dem gute Pflege im Krankenhaus erreicht werden kann. Der Bundesgesundheitsminister steht in der Pflicht, das jetzt schnell per Gesetz auf den Weg zu bringen.
epd: Muss nicht viel mehr ausgebildet werden? Und auch viel mehr Zuwanderung von Pflegekräften erfolgen?
Genster: Der Fachkräftemangel ist hausgemacht. Viele Pflegekräfte, die ihren Beruf lieben, haben ihn aufgegeben, weil sie die alltägliche Mangelsituation nicht mehr ertragen konnten oder wollten. Andere haben ihre Arbeitszeit reduziert, um sich zu schützen. Etwa jeder vierte Pflege-Azubi bleibt laut Statistischem Bundesamt ohne Abschluss. Schätzungsweise zehn bis 15 Prozent fallen durch die Abschlussprüfung. Dadurch gehen jedes Jahr über 13.000 Pflegefachkräfte verloren.
epd: Was ist dagegen zu tun?
Genster: Mehr Zeit für Praxisanleitung, gute Bedingungen in der Schule und individuelle Betreuung könnten diese Zahl verringern. Wenn die Personalausstattung in den Kliniken gut ist, wenn es verlässliche Arbeitszeiten und gesunde Arbeitsbedingungen gibt, dann bleiben die dringend benötigten Fachkräfte im Beruf. Und viele würden wieder in ihren ursprünglich erlernten Beruf zurückkommen beziehungsweise ihre Arbeitszeit wieder auf Vollzeit aufstocken. Pflege ist ein wunderbarer Beruf, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
epd: Ohne deutliche finanzielle Anreize wird kaum mehr Personal zu finden sein. Aber wer soll die Mehrkosten tragen?
Genster: In den vergangenen Wochen wurde die Leistung der Beschäftigten im Gesundheitswesen beklatscht, hoch gelobt und geschätzt. Applaus und warme Worte sind schön, doch zu Recht erwarten die Beschäftigte jetzt auch eine finanzielle Anerkennung. Mit dieser Erwartung führen wir die Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst bei den Kommunen und beim Bund.
epd: Bei den Arbeitgebern sitzt das Geld selten locker ...
Genster: Ja. In ersten Beratungen mit den Vertretern der kommunalen Arbeitgeber wurde jedoch deutlich, dass sie eine echte Anerkennung in Form einer nachhaltigen Tariferhöhung ablehnen. Damit missachten sie die tagtägliche Leistung, vor allem in der Krise. Die vollständige Refinanzierung von Tariferhöhungen für das Pflegepersonal ist gesetzlich seit 2020 gesichert.
Eschweiler (epd). Unter der Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) ist eine Leitlinie entstanden, wie Beschäftigte in der Gesundheitsbranche am effektivsten auf das Corona-Virus getestet werden können. "Kein Gießkannenprinzip, sondern gezielt nach Relevanz testen", fasste Uwe Janssens, Präsident der Divi, die Kernforderung des Papiers am 10. September in Eschweiler zusammen. Das spare Zeit, Geld und andere wertvolle Ressourcen. An der Entwicklung der Leitlinie für eine nationale Teststrategie waren nach Divi-Angaben 17 medizinische Fachgesellschaften beteiligt. Ziel sei es, die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und dadurch auch die Patientinnen und Patienten zu schützen.
"Nicht jeder, der will, kann und sollte getestet werden", sagte Janssens. Für diejenigen, die ihre persönliche Gesundheit täglich bei der Arbeit unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege und in Arztpraxen aufs Spiel setzen, sollten aber Testkapazitäten vorhanden sein. Auch die Finanzierung müsse klar geregelt werden und nicht zulasten der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen oder den ambulanten bzw. stationären Einrichtungen oder Praxen gehen.
Die Zahl der Covid-19-Fälle sei unter den Beschäftigten im medizinischen Bereich sehr hoch, beklagt die Divi unter Berufung auf Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI). Aktuell liege der Anteil von Menschen in Gesundheitsberufen an den Gesamtinfektionen bei 10,3 Prozent. Demnach hätten sich rund 26.000 Personen in der Branche angesteckt, 1.100 von ihnen seien im Krankenhaus behandelt worden und 63 an der Krankheit gestorben.
Aktuell lägen die wöchentlichen Testkapazitäten der Labore für Corona-Tests, die virale RNA nachweisen, bei 1,4 Millionen Untersuchungen, sagte Divi-Präsident und Chefarzt Janssens. "Wir beschäftigen aber in Deutschland alleine etwa fünf Millionen Mitarbeiter im Gesundheitswesen", sagte er. Das RKI empfehle zweiwöchige Tests für Menschen in Gesundheitsberufen.
In der Leitlinie werden vier Relevanzkriterien genannt, die festlegen, welche Gesundheitsfachkräfte bei den Tests priorisiert werden sollten: der Grad des Infektionsrisikos, die Art der Risikotätigkeit, wie viele Infektionen es in der Region pro 100.000 Einwohner in einer Woche gab und wie sich das Ausbruchsgeschehen gestaltet. Zudem brauche es begleitende Studien. Die Leitlinien könnten so neuen Erkenntnissen angepasst werden.
Berlin (epd). Mit einem detaillierten Hygienekonzept unterstützt die Evangelische Kranken- und Alten-Hilfe (eKH) die rund 8.000 Grünen Damen und Herren, ihre Besuchsdienste bei kranken und alten Menschen wieder aufzunehmen. "Wir begrüßen die Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen", sagte eKH-Bundesvorsitzende Käte Roos am 14. September in Berlin. Der Besuchsdienst der Grünen Damen und Herren sei mit Blick auf die Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner in Altenheimen und den eingeschränkten Besuchszeiten in den Krankenhäusern dringend notwendig. "Mit der systematischen Erarbeitung und Zusammenstellung von Hygienemaßnahmen wollen wir jetzt die Türen für die Ehrenamtlichen zu ihrem Dienst in den über 500 Krankenhäusern und Einrichtungen der Altenhilfe öffnen."
Mit dem Beginn der Pandemie und den Todesfällen in Altenheimen mussten die Grünen Damen und Herren ihren Dienst unterbrechen. Jetzt will die eKH das seit Monaten brachliegende Engagement wieder reaktivieren, damit die Ehrenamtlichen den teilweise vereinsamten Menschen helfen können, die Lebensfreude in der Begegnung und Teilhabe wieder zurückzugewinnen.
Das auf der Webseite des Vereins veröffentlichte Hygienekonzept regelt detailliert einzelne Maßnahmen, die dann durch die lokalen Gruppen der Grünen Damen und Herren mit den Hygienebeauftragten der jeweiligen Einrichtung abzustimmen sind. Hierzu zählen Abstandsregeln im Umgang mit Patientinnen und Patienten sowie innerhalb der Gruppe, ferner die Information über Verantwortlichkeiten, die Reinigung der Schutzkleidung, der Einsatz in risikoärmeren Diensten. In diesen gesicherten Rahmenbedingungen empfiehlt die eKH die Rückkehr der Grünen Damen und Herren zunächst auch nur für wenige Personen je Einrichtung, die darüber hinaus ihre Kontakte gut dokumentieren.
Berlin (epd). Der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) fordert von der Bundesregierung Gelder, damit die Behinderteneinrichtungen die coronabedingten Mehrkosten auffangen können. Anders als für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gebe es für die Behindertenhilfe nach wie vor keine einheitlichen Finanzierungsregelungen für die Mehrkosten, teilte der Fachverband am 14. September in Berlin mit.
Der CBP warnt in einem Brief an Bundes- und Landespolitiker vor einer existenzbedrohenden Lage für Sozialunternehmen. Er plädiert dafür, eine bundeseinheitliche Grundlage für die Mehraufwendungen der Einrichtungen und Dienste in der Behindertenhilfe zu schaffen, die durch die Schutzausrüstung und die Umsetzung der Hygienekonzepte entstehen.
"Der Bund darf die Kommunen als Träger der Eingliederungshilfe bei der Bewältigung der Mehraufwendungen nicht allein lassen", betonte Johannes Magin, Vorsitzender des Verbandes. Die wenigsten Kostenträger hätten verbindliche Kostenzusagen getroffen.
Gerade Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung seien durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung stark beansprucht. In der Zeit des Lockdown musste mehr Personal für die ganztätige Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, weil die Tagesstruktur in Tagesförderstätten und die Beschäftigung in Werkstätten wegen der Betretungsverbote weggefallen ist.
Rockenhausen (epd). Unterschiedliche Auffassungen über die Weiterentwicklung des Evangelischen Diakoniewerks Zoar haben zur Trennung vom bisherigen Vorstand Peter Kaiser geführt. Spekulationen um Verfehlungen Kaisers hätten keine Grundlage, teilte Zoar am 11. September in Rockenhausen mit. Seit 2011 hatte Peter Kaiser das Diakoniewerk mit rund 1.550 Mitarbeitern an 16 Standorten in Rheinland-Pfalz geführt. Derzeit leitet Martina Leib-Herr als Alleinvorstand das Unternehmen.
Der 63-jährige Kaiser war am 18. August nach einer Sitzung des Verwaltungsrats mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt worden. Beide Parteien einigten sich laut Zoar auf eine einvernehmliche Aufhebung und rasche Beendigung des Vertragsverhältnisses. Über den Inhalt des Aufhebungsvertrags wurde gegenseitige Verschwiegenheit vereinbart.
Bei seiner Entscheidung sei es dem Verwaltungsrat um die Entwicklung und die Zukunft des Evangelischen Diakoniewerks gegangen, heißt es in der Pressemitteilung. Dazu habe es seit geraumer Zeit "nicht zu überbrückende Meinungsunterschiede beider Seiten" gegeben.
Wie Zoar weiter mitteilte, habe der Verwaltungsrat der Vielzahl der von Kaiser angestoßenen Projekte kritisch gegenübergestanden. Auch beim Investitionsumfang habe sich das Aufsichtsgremium mehr Zurückhaltung gewünscht, um die Vorhaben besser managen zu können.
Das Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Rockenhausen bietet Wohn- und Betreuungsangebote für beeinträchtigte und alte Menschen und engagiert sich in der Kinder- und Jugendhilfe. Zoar betreut derzeit etwa 3.000 Personen.
Berlin (epd). Die Vertreter der bundesweit 650.000 Caritasbeschäftigten haben vor Beginn der Lohnverhandlungen ihre Forderungen auf den Tisch gelegt. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (ak.mas) fordert eine Erhöhung der Gehälter um 4,8 Prozent, mindestens aber um 150 Euro monatlich. Das Versprechen, soziale Berufe aufzuwerten, müsse endlich eingelöst werden, erklärte die ak.mas am 11. September in Berlin. Außerdem herrsche in der Sozialbranche nach wie vor ein großer Personalmangel.
Die Arbeitnehmervertreter fordern weiter, die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten um 100 Euro monatlich zu erhöhen. Die wöchentliche Arbeitszeit müsse zwischen Ost und West angeglichen werden. Die Beschäftigten bräuchten zusätzliche freie Tage, auf Samstagsarbeit solle es einen Zuschlag geben. Für den neuen Tarifvertrag strebt die Arbeitnehmerseite eine Laufzeit von zwölf Monaten an.
Der Sprecher der Dienstgeberseite, Norbert Altmann, kritisierte, dass sich die Mitarbeiterseite "pauschal den Forderungen von ver.di" anschließe. Das sei kein geeigneter Ansatz, um die anstehenden Tariffragen "gemeinsam weiterzudenken und zukunftsfähig auszugestalten", bedauerte Altmann. Wenig zielführend sei beispielsweise die Forderung nach einer überproportionalen Besserstellung der unteren Lohngruppen.
Die Forderungen der ak.mas beziehen sich auf alle nicht-ärztlichen Beschäftigten. Für die 30.000 Caritas-Ärztinnen und Ärzte wurde bereits am 16. Juni ein Tarifabschluss erzielt.
Kassel (epd). Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen müssen besser finanziell unterstützt werden. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in drei am 10. September verkündeten Urteilen entschied, dürfen die Pflegekassen keine zu strengen Anforderungen für den Anspruch auf den gesetzlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von derzeit 214 Euro pro pflegebedürftiger Person stellen.
Den Wohngruppenzuschlag können nach den gesetzlichen Bestimmungen ambulant betreute Menschen erhalten, die in einer Wohngruppe von insgesamt drei bis zwölf Personen leben. Der pauschale Zuschlag ist "zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung" von den Krankenkassen zu zahlen. Mindestens drei Personen der Wohngruppe müssen pflegebedürftig sein.
Eine weitere Anforderung ist, dass die in einer "gemeinsamen Wohnung" lebende Wohngruppe "eine Person" gemeinschaftlich mit der Organisation des gemeinsamen Zusammenlebens beauftragt. Die Versorgung der Wohngruppe darf zudem nicht das Ausmaß einer stationären Versorgung einnehmen.
In den Streitfällen lehnten die Krankenkassen den Wohngruppenzuschlag aus unterschiedlichen Gründen ab. So ging es im ersten Fall um eine seit einer Hirnblutung schwerst pflegebedürftige Frau, die mit weiteren Personen in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt.
Die Pflegebedürftigen beziehungsweise ihre Betreuer hatten per Mehrheitsbeschluss eine konkret benannte Sozialarbeiterin beauftragt, sich um die organisatorischen Belange der Wohngruppe zu kümmern. Diese regelte etwa die Aufnahme neuer Bewohner und Bewohnerinnen oder kümmerte sich um die Bar-Kasse. Die Arbeit der Sozialarbeiterin wurde von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt.
Als der betreuende Ehemann der Klägerin bei der Postbeamtenkrankenasse, im Streitfall zuständig auch für die Pflege, den gesetzlichen Wohngruppenzuschlag beantragte, lehnte die Kasse dies ab. Nicht alle Bewohner seien an den Beschlüssen der Wohngruppe - wie etwa die Bestimmung der Präsenzkraft - beteiligt gewesen. Auch dürfe diese beauftragte Person nicht von einem Pflegedienst unterstützt werden. Schließlich gebe es in der Wohngruppe gar kein gemeinschaftliches Leben. Die Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Bewohner komme einer stationären Versorgung gleich. Dies stehe dem gesetzlichen Wohngruppenzuschlag entgegen.
In den beiden anderen Fällen argumentierten die beklagten Pflegekassen ähnlich. So wurde moniert, dass die Räumlichkeiten der Bewohner gar nicht auf eine Wohngruppe hinwiesen. Die Bewohner verfügten in ihren angemieteten Räumen anders als in üblichen Wohngemeinschaften über eine Küchenzeile und über ein eigenes Bad. Ein gemeinschaftliches Wohnen sei dies nicht. Zudem dürfe es sich bei der beauftragten Person nicht um eine juristische Person - hier ein Pflegedienst - handeln, die Mitarbeiter delegiert.
Dem widersprach nun das BSG und verwies auf den gesetzlichen Zweck des Wohngruppenzuschlags. Ziel sei es gewesen, "ambulante Wohnformen pflegebedürftiger Menschen unter Beachtung ihres Selbstbestimmungsrechts zu fördern". Pflegekassen dürften daher nicht zu strenge Anforderungen an die Gewährung des Wohngruppenzuschlags stellen.
So stünden eigene Räumlichkeiten mit Bad und Küchenzeile einem Wohngruppenzuschlag nicht entgegen. Wichtig für eine "gemeinschaftliche Wohnung" sei, dass die Bewohner Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa eine gemeinsame Küche nutzen könnten. "Nur ein gemeinsamer Fahrradkeller reicht nicht", so Hans-Jürgen Kretschmer, Vorsitzender des 3. BSG-Senats.
Bei "einer beauftragten Person", dürfe es sich auch um mehrere Personen oder um eine juristische Person handeln. Es reiche für eine "gemeinschaftliche Beauftragung" aus, wenn sich in einer Wohngruppe mindestens drei Pflegebedürftige an der Beauftragung einer Hilfe beteiligen. Die tätigen natürlichen Personen müssten aber benannt werden und regelmäßig ihre Aufgaben erfüllen.
Keinen Wohngruppenzuschlag gebe es allerdings, wenn es sich bei der Versorgung der Bewohner um eine verkappte vollstationäre Versorgung handele. Nach diesen Maßgaben sollen nun in allen drei Fällen die jeweiligen Landessozialgerichte die Verfahren neu beurteilen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßte die BSG-Urteile. Für die oftmals strittige Grenze zum vollstationären Pflegeheim habe das BSG die freie Wählbarkeit der Einzelleistungen und die Möglichkeit zur Selbstorganisation in den Wohngruppen bekräftigt, so bpa-Präsident Bernd Meurer.
Az.: B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R und B 3 P 1/20 R
Kassel (epd). Eine Pflegegeldnachzahlung ist mit dem Tod des Hilfebedürftigen nicht immer vor dem Zugriff der Sozialhilfe geschützt. Geht die Zahlung auch nur eine Minute vor dem Todeszeitpunkt auf das Konto ein, gehört das Geld zum Nachlass und muss grundsätzlich für anfallende Bestattungskosten verwendet werden, urteilte am 11. September das Bundessozialgericht (BSG). Wird die Nachzahlung erst nach dem Tod des Ehemannes verbucht, ist der Pflegegeldanspruch auf die pflegende Ehefrau übergegangen, so dass sie als Erbin beim Sozialhilfeträger Vermögensfreibeträge geltend machen kann.
Im Streitfall hatte die im baden-württembergischen Kehl lebende Klägerin ihren Ehemann bis zu seinem Tod im Juni 2017 gepflegt. Der Mann war seit März 2017 pflegebedürftig und hatte Pflegegeld beantragt. Die Pflegekasse zahlte ihm für die Monate März bis Juni 2017 Pflegegeld in Höhe von 2.912 Euro nach.
An dem Tag, als die Überweisung auf das Konto einging, starb der Ehemann. Die Bestattungskosten in Höhe von 6.836 Euro wurden zur Hälfte von der Tochter bezahlt. Die mittellose Ehefrau verlangte die andere Hälfte vom Sozialhilfeträger. Dieser meinte, dass die Pflegegeldnachzahlung für die Bestattungskosten verwendet werden müsse.
Die Klägerin hielt dies für ungerecht. Das Pflegegeld sei für ihre geleistete Pflege gezahlt worden und damit zweckgebunden.
Das BSG verwies das Verfahren an das Landessozialgericht wegen fehlender Feststellungen zurück. Dieses müsse unter anderem prüfen, wann genau das Geld auf das Konto eingegangen ist. Sei das Geld auch nur eine Minute vor dem Tod auf das Konto eingegangen, gehöre die Zahlung zum Nachlass und müsse für die Bestattung verwendet werden. Bei einem gemeinsamen Konto des Paares gehöre die Hälfte aber der Ehefrau, so dass nur die andere Hälfte für die Bestattungskosten verwendet werden müsse.
Sei das Geld erst nach dem Tod auf das Konto eingegangen, sei der Pflegegeldanspruch der Ehefrau als sogenannte Sonderrechtsnachfolgerin auf sie übergegangen. In diesem Fall gehöre das Geld nicht zum Nachlass und sei letztlich als Vermögen der Ehefrau zu werten. Dieses müsse sie allenfalls angreifen, wenn der Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro überschritten sei, entschied das BSG.
Az.: B 8 SO 8/19 R
Kassel (epd). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen im Einzelfall die Überwachung behinderter Menschen "mit Weglauftendenz" mit Hilfe einer GPS-Uhr ermöglichen. Dies gilt zumindest dann, wenn der behinderte Mensch mit der GPS-Überwachung einen größeren Freiraum und größere Mobilität in seinem Nahbereich erfährt, urteilte am 10. September das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Im Streitfall ging es um einen jungen Mann mit Down-Syndrom, der bei seiner Mutter in Delmenhorst lebt. Da der Mann ständig wegläuft und orientierungslos ist, muss die Mutter ihn dauernd überwachen oder in seinem Zimmer einschließen. Sein Arzt verschrieb schließlich eine GPS-Notfalluhr, die Alarm schlägt, sobald ein festgelegter Aufenthaltsbereich verlassen wird. Die Uhr ist so konzipiert, dass sie nicht einfach vom Arm entfernt werden kann.
Die AOK Niedersachsen lehnte es ab, die rund 1.000 Euro teure Uhr zu bezahlen. Die Uhr stelle kein Hilfsmittel des Behinderungsausgleichs dar. Die Weglauftendenz bestehe mit oder ohne GPS-Uhr. Diese solle lediglich die Betreuung zu Hause und in der Tagesförderungsstätte erleichtern.
Das Niedersächsische Landessozialgericht verpflichtete die Krankenkasse zur Hilfsmittelversorgung (Az.: L 16 KR 182/18). Die GPS-Uhr mit Alarmfunktion könne die Folgen geistiger Behinderung abmildern, indem mit ihr Mobilität und Bewegungsfreiheit überhaupt erst ermöglicht würden. Die "bestehende Isolation und Freiheitsentziehung durch Wegsperren" würden verringert.
Dem folgten nun auch die obersten Sozialrichter in Kassel. Die GPS-Uhr vergrößere die Unabhängigkeit, sich in Grenzen - etwa in der Tagesförderungsstätte - aufzuhalten. Das Hilfsmittel verbessere die Mobilität und diene damit dem Behinderungsausgleich. Allerdings müsse die Krankenkasse nicht pauschal die Kosten für die GPS-Uhr erstatten. Eine Versorgung sei auch möglich, indem diese leihweise zur Verfügung gestellt werde. Um einen nicht von der Kasse zu übernehmenden Gebrauchsgegenstand handele es sich bei der GPS-Uhr nicht.
Az.: B 3 KR 15/19 R
Karlsruhe (epd). Das Verurteilung des früheren Krankenpflegers Niels Högel zu lebenslanger Haft wegen Mordes in 85 Fällen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf mit einer am 11. September veröffentlichten Entscheidung die Revision des Angeklagten und eines Nebenklägers. Das Landgericht Oldenburg hatte Högel im Juni 2019 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und ihm lebenslang verboten, beruflich in der Kranken- und Altenpflege oder im Rettungswesen tätig zu sein. Vom Vorwurf, weitere 15 Personen ermordet zu haben, war Högel freigesprochen worden.
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Högel zwischen dem Februar 2002 und dem Juni 2005 insgesamt 85 Patienten tötete, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte, die zu einem Herzstillstand oder Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Dabei sei es ihm in erster Linie darum gegangen, sich danach um die Reanimation der Patienten zu bemühen zu können. Wegen seiner besonderen Fähigkeiten bei dieser Behandlung habe er sich im Falle einer erfolgreichen Wiederbelebung die Bewunderung von Kollegen und Ärzten sowie dankbarer "geretteter" Patienten versprochen.
Högel habe in Kauf genommen, dass seine Bemühungen scheitern und die Patienten zu Tode kommen könnten. Tatsächlich waren die Reanimationsversuche - soweit es überhaupt hierzu kam - in den abgeurteilten Fällen erfolglos, so dass die Patienten binnen kurzer Zeit starben.
Das Landgericht hatte die Motive des Angeklagten für die Tötung als niedrige Beweggründe gewertet. In der Mehrzahl der Fälle nahm es auch das Mordmerkmal der Heimtücke an, weil Högel die Arglosigkeit der Patienten ausnutzte. Im Prozess hatte der Beschuldigte 43 Mordvorwürfe eingeräumt. In seiner Revision hatte Högel Verfahrensfehler sowie rechtliche Mängel des Urteils geltend gemacht. Zudem hatte sich ein Nebenkläger mit der Rüge gegen den Freispruch in einem Fall gewandt, in dem das Landgericht sich von einer Tötungshandlung des Angeklagten nicht hatte überzeugen können.
Die daraufhin veranlasste Überprüfung des Urteils und des Verfahrens habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte der BGH mit. Sämtliche Rügen seien ohne Erfolg geblieben.
Az.: 3 StR 624/19
Koblenz (epd). Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die auf dem Gelände rheinland-pfälzischer Schulen geltende Maskenpflicht bestätigt. Die Richter lehnten den Eilantrag einer Grundschülerin ab, die von ihren Eltern lediglich mit einer Maske aus durchsichtigem Stoff in die Schule geschickt worden war. Ihr war deshalb von der Schule verboten worden, die Pausen zusammen mit anderen Schülern zu verbringen. Eine Diskriminierung des Mädchens liege nicht vor, heißt es in der am 14. September veröffentlichten Entscheidung.
Das Betreten des Schulhofs während der Pausenzeiten mit einer Mund-Nasen-Bedeckung aus durchlässigem Gaze- oder Spitzenstoff stelle einen Verstoß gegen die rheinland-pfälzische Anti-Corona-Landesverordnung dar, befand das Gericht. Die Schule habe in zulässiger Weise von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht, um eine Störung des Schulbetriebs zu verhindern. Die Schülerin habe auch nicht nachgewiesen, warum sie keine Maske aus ausreichend dichtem Stoff tragen könne.
In Rheinland-Pfalz gilt an Schulen derzeit eine Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände. Lediglich während des Unterrichts in der Klasse dürfen Schüler und Lehrer den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Die Landesverordnung enthält keine detaillierten Vorschriften darüber, aus welchem Material die Masken angefertigt sein sollen. "Aus dem Schutzzweck der Vorschriften ergibt sich jedoch, dass die Verwendung eines von seiner Struktur her durchlässigen, da mit kleinen Löchern versehenen, Gaze- oder Spitzenstoffes nicht ausreichend ist", heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Az.: 4 L 764/20.KO
Straßburg (epd). Dänemark muss einem früheren Psychiatrie-Patienten 10.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Mann zu Unrecht fast einen Tag lang an einem Bett fixiert worden war. Die Maßnahme habe wegen ihrer Dauer und ungenügender Begründung gegen das Verbot der unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung verstoßen, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 15. September in Straßburg. Außerdem soll der Mann 4.000 Euro Erstattung für Auslagen erhalten.
Der an paranoider Schizophrenie leidende Mann war wegen wiederholter Tätlichkeiten in die Psychiatrie eingewiesen worden und hatte auch dort mehrfach Patienten und Personal angegriffen, wie der Gerichtshof für Menschenrechte erläuterte. Im Februar 2013 wurde er demnach an einem Bett fixiert, nachdem er die Chefärztin der Klinik bedroht hatte. In den folgenden Stunden wurde er den Angaben zufolge zwar zeitweilig teilweise von den Fesseln befreit, etwa um auf Toilette zu gehen. Letztlich war er aber laut Gerichtshof rund 23 Stunden fixiert.
Die Straßburger Richter stellten die Entscheidung zur Fixierung, um Schaden vom Patienten selbst und anderen abzuwenden, nicht als solche infrage. Sie sei mit der Vorgeschichte des Mannes und aufgrund der Situation vertretbar. Er verurteilte aber Länge und ungenügende Begründung, unter anderem weil der Patient sich der Einschätzung eines anderen Arztes zufolge einige Stunden nach der ursprünglichen Entscheidung ruhiger verhalten sowie die Nacht durchgeschlafen habe.
Az.: 45439/18
Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klagen von 17 Asylbewerbern abgewiesen, die in Frankreich Zuflucht gesucht hatten und für mehrere Monate in einem Zeltlager auf einem Parkplatz untergebracht waren. Es habe sich nicht um eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gehandelt, erklärte der EGMR am 10. September in Straßburg.
Die 17 Erwachsenen und Kinder aus Albanien, Bosnien und dem Kosovo waren den Angaben zufolge 2013 mehrere Monate in einem Lager in Metz untergebracht. Der EGMR stellte zwar fest, dass das Camp überfüllt gewesen sei, die sanitären Umstände nicht zufriedenstellend und die Bedingungen mit der Zeit gesundheitsschädlich. Die Situation war den vorliegenden Belegen zufolge aber nicht so schwerwiegend, dass sie auf eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung hinauslief. Der EGMR wies auch auf positive Maßnahmen der Behörden hin, etwa medizinische Behandlung und Schulunterricht für die Kinder.
Die inhaltliche Zurückweisung der Klagen bezog sich auf fünf der Kläger. Für die anderen zwölf stellte der EGMR das Verfahren ein, weil sie offenbar kein Interesse mehr an dem Prozess gehabt hätten. Sie seien nicht mehr in Kontakt mit ihren Anwälten und hätten keine Information über ihre Erreichbarkeit hinterlassen.
Az.: 63141/13
Hamburg (epd). "Spiegel"-Redakteurin Annette Bruhns (53) wechselt im November zur Straßenzeitung "Hinz&Kunzt". Sie übernimmt Anfang Januar die Chefredaktion des Hamburger Blattes. Birgit Müller (63), die seit 1996 an der Spitze der Redaktion, geht zum Jahresende in den Ruhestand.
Die Politikjournalistin Bruhns ist seit 1995 Spiegel-Redakteurin, seit 2017 im Ressort Deutschland/Panorama. Sie ist Mitbegründerin der Gleichstellungsinitiative "ProQuote Medien". "Als Journalistinnen und Journalisten müssen wir die Finger in gesellschaftliche Wunden legen, damit diese geheilt werden können", sagt Bruhns zu ihrer neuen Aufgabe. "Hinz&Kunzt" sei für sie "die soziale Stimme Hamburgs".
"Wir stehen als Straßenmagazin vor ähnlichen Herausforderungen wie andere Medien auch", sagte Müller. Die Zeitung brauche eine jüngere Leserschaft und müsse in den sozialen Medien präsent sein. "Ich freue mich deshalb sehr, dass mit Annette Bruhns eine hochkarätige Journalistin für diese Zukunftsaufgabe gefunden wurde."
Müller war 1993 Gründungsmitglied der "Hinz&Kunzt"-Redaktion. Für ihr langjähriges Engagement wurde sie 2016 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
"Hinz&Kunzt"-Herausgeber und Landespastor Dirk Ahrens sieht den Wechsel mit einem lachenden und einem weinenden Auge: "Ich bin sehr traurig, dass Birgit Müller uns verlässt." Gleichzeitig sei er als Herausgeber sehr stolz, mit Bruhns eine hochprofilierte neue Chefredakteurin gewonnen zu haben. "Unter ihrer Leitung wird 'Hinz&Kunzt' Deutschlands führendes Straßenmagazin bleiben."
Martin Auch ist nach 17 Jahren im Amt als Missionsdirektor der Liebenzeller Mission verabschiedet worden. Johannes Luithle, der als Direktor das Gesamtwerk der Liebenzeller Mission leitet, sagte, Auch habe die vergangenen 40 Jahre der Liebenzeller Mission "geprägt wie kaum ein anderer". Martin Auch und seine Frau Tabea werden im kommenden Jahr zu einem Missionseinsatz nach Afrika ausreisen. Zwischen 1988 und 2003 waren beide als Missionare und Teamleiter in Bangladesch tätig.
Georg Khevenhüller bleibt ehrenamtlicher Präsident des Malteser Hilfsdienstes. Er wurde in Köln von der Bundesversammlung mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Der Verband zählt nach eigenen Angaben bundesweit rund 50.000 aktive Mitglieder. Als eine von drei Stellvertretern wurde Clementine Perlitt aus Bad Homburg (Diözese Limburg) neu ins Präsidium gewählt. Die 54-jährige Ingenieurin für Agrar-Ökonomie folgt Vinciane Gräfin von Westphalen, die nach acht Jahren als Vize-Präsidentin nicht mehr zur Verfügung stand.
Christian Ceconi ist mit einem Einsegnungsgottesdienst offiziell in sein Amt als Direktor der Berliner Stadtmission eingeführt worden. Der 49-jährige promovierte Theologe, der zuletzt in Kanada gearbeitet hat, ist bereits seit April Direktor und theologischer Vorstand der evangelischen Stadtmission. Er stehe für eine experimentierfreudige Kirche, erklärte Ceconi. In einer sich dynamisch verändernden Welt werde "Kirche außerhalb von Kirchenmauern" gebraucht. Ceconi bildet gemeinsam mit dem kaufmännischen Vorstand Martin Zwick die Doppelspitze der Stadtmission. Er folgte auf Joachim Lenz, der Ende 2019 seinen Dienst in Berlin beendet hat. Ceconi war zuvor Pastor in der Evangelischen Martin-Luther-Kirche in Toronto.
Gunnar Schulz-Achelis (56), Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Haus kirchlicher Dienste, wird zum 1. Oktober Pressesprecher der Diakonischen Altenhilfe Leine-Mittelweser. Mit dem Umfang einer Viertelstelle wird er auch als Pastor in der Kirchengemeinde Wunstorf-Kolenfeld tätig sein. Schulz-Achelis war seit Mai 2014 für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing im Haus kirchlicher Dienste tätig, das als übergemeindliche Einrichtung die Arbeit der Kirchengemeinden in der hannoverschen Landeskirche unterstützt.
Stefanie Schuster, Gründerin und Präsidentin der Stuttgarter Olgäle-Stiftung für das kranke Kind, hat die Staufermedaille in Gold des Landes Baden-Württemberg erhalten. Schuster setzt sich seit mehr als 23 Jahren für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung der oft schwer kranken kleinen Patienten des Olgahospitals ein. Die Olgäle-Stiftung hat zum Ziel, Kindern die Zeit im Olgahospital zu erleichtern und die medizinische Versorgung zu verbessern. 80 Ehrenamtliche der Stiftung helfen im Besuchsdienst aus, wenn Eltern nicht täglich am Krankenbett sein können.
Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, dies zu beachten.
17.9. Hamburg:
Seminar "Heute schon gelobt? Anerkennung als Führungsinstrument"
Tel.: 040/415201-66
17.-18.9.:
Onlineseminar "Recht und Urheberrecht im Umgang mit Social Media und Internet"
Tel.: 030/26309-0
23.9.: Remagen-Rolandseck:
Seminar "Häusliche Gewalt: Hinsehen - Erkennen - Ansprechen - Vermitteln"
Tel.: 030/26309-0
28.-29.9. Berlin:
Aufbauschulung "Das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht"
Tel.: 030/26309-0
29.9. Berlin:
Seminar "Grundlagen des Arbeitsrechtes in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - Gestaltungsspielräume nutzen"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
30.9. Berlin:
Seminar "Betriebsverfassungsrecht aus Arbeitgebersicht"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
1.10.
Online-Fachtagung "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - Pflegebudget 2020"
des Bundesverbandes Pflegemanagement
Tel.: 030/44037692
1.10.
Online-Fachsymposium "Qualifikationsmix im akutstationären Versorgungssektor"
des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V.
Tel.: 0221/46861-44
28.10.
Online-Veranstaltung "Kinder, Küche, Corona: Frauen und Feminismus in Zeiten der Krise"
der Evangelischen Akademie zu Berlin gGmbH
Tel.: 030/203 55 - 507