sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

10.000 Euro Schadenersatz wegen Fixierung in Psychiatrie



Dänemark muss einem früheren Psychiatrie-Patienten 10.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Mann zu Unrecht fast einen Tag lang an einem Bett fixiert worden war. Die Maßnahme habe wegen ihrer Dauer und ungenügender Begründung gegen das Verbot der unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung verstoßen, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 15. September in Straßburg. Außerdem soll der Mann 4.000 Euro Erstattung für Auslagen erhalten.

Der an paranoider Schizophrenie leidende Mann war wegen wiederholter Tätlichkeiten in die Psychiatrie eingewiesen worden und hatte auch dort mehrfach Patienten und Personal angegriffen, wie der Gerichtshof für Menschenrechte erläuterte. Im Februar 2013 wurde er demnach an einem Bett fixiert, nachdem er die Chefärztin der Klinik bedroht hatte. In den folgenden Stunden wurde er den Angaben zufolge zwar zeitweilig teilweise von den Fesseln befreit, etwa um auf Toilette zu gehen. Letztlich war er aber laut Gerichtshof rund 23 Stunden fixiert.

Die Straßburger Richter stellten die Entscheidung zur Fixierung, um Schaden vom Patienten selbst und anderen abzuwenden, nicht als solche infrage. Sie sei mit der Vorgeschichte des Mannes und aufgrund der Situation vertretbar. Er verurteilte aber Länge und ungenügende Begründung, unter anderem weil der Patient sich der Einschätzung eines anderen Arztes zufolge einige Stunden nach der ursprünglichen Entscheidung ruhiger verhalten sowie die Nacht durchgeschlafen habe.

Az.: 45439/18