Berlin (epd). Besuche in Pflegeheimen werden von den Bundesländern im Rahmen ihrer Corona-Verordnungen geregelt. Diese sind in jedem Land anders. Darüber hinaus können Kommunen und Kreise andere oder weiterreichende Regelungen treffen. Seniorenschutzorganisationen fordern, dass sich die Länder auf einen einheitlichen Rahmenkatalog verständigen sollten.
Einige Länder haben sehr detaillierte Verordnungen über die Besuchsmöglichkeiten und -einschränkungen erlassen. Nordrhein-Westfalen beispielsweise regelt Besuche auf den Zimmern oder schreibt das Verhalten bei körperlichem Kontakt mit dem Pflegebedürftigen vor. Andere Länder, wie Bayern, liefern mit der Verordnung nur einen Rahmen, dazu aber detaillierte Handlungs-Empfehlungen für die Hygiene-Konzepte, die die Einrichtungen erstellen müssen.
Niedersachsen und Hessen, die besonders lange an strikten Besuchseinschränkungen festhielten, haben Verordnungen erlassen, die sehr viele Regelungsmöglichkeiten in die Hände der Einrichtungsleitungen legen. Das verschafft den Heimen Handlungsspielräume, um mit der Lage vor Ort umzugehen, führt aber nach Einschätzung von Juristen auch zu einer rechtlichen Grauzone.