Berlin (epd). Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Rechtmäßigkeit organisierter Hilfe bei der Selbsttötung hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben eine gesetzliche Klarstellung gefordert. Vertreter der Organisation, die Sterbehilfe befürwortet, legten am 16. September in Berlin einen Gesetzesvorschlag vor. Sie plädieren für eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Suizidassistenz nach einem "freiverantwortlichen Entschluss" explizit erlaubt. Bedingung soll sein, dass ein Arzt die Sterbehilfe leistet. Eine schwere Erkrankung dagegen soll nicht Voraussetzung sein.
Daneben schlägt die Organisation eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, die es Ärzten erlauben würde, das Mittel Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Nach der Argumentation der Organisation könnte damit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das nach Weisung des Gesundheitsministeriums dieses Mittel nicht an Sterbewillige abgeben darf, umgangen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar das 2015 verabschiedete Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt. Danach stand es unter Strafe, wenn Organisationen oder Ärzte wiederholt Sterbewilligen bei der Selbsttötung halfen. Das Bundesverfassungsgericht dagegen urteilte, es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, auch unabhängig von Alter oder Krankheit.
Bei der Suizidassistenz geht es um das Überlassen tödlich wirkender Mittel. Diese Form ist zu unterscheiden von der aktiven Sterbehilfe, bei der ein Dritter ein Mittel selbst verabreicht. Sie ist in Deutschland weiter verboten.
Nicht nur das inzwischen gekippte Gesetz, sondern auch das Berufsrecht verbietet Ärzten derzeit in Deutschland die Mitwirkung am Suizid. Ob sich der Bundestag noch in dieser Wahlperiode mit einem neuen Sterbehilfe-Gesetz befassen wird, ist offen.