Deutschland will durch ein Zuwanderungsgesetz mehr Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen - auch für die Sozial- und Gesundheitsbranche. Diakonieunternehmen begrüßen die Absicht der Bundesregierung und gehen unterdessen weiter eigene Wege, um Menschen aus Asien und Afrika in ihren Betrieben zu integrieren.
Ein Zuwanderungsgesetz wird nach der Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Personalnot in der Sozialbranche kaum lindern. Dennoch sei die Absicht der Bundesregierung, Zuwanderern die Jobsuche in Deutschland zu erleichtern, richtig.
Die Studentenrevolte Ende der 60er Jahre hat nicht nur die Frauenbewegung neu belebt und die spätere bundesweite Umweltbewegung beflügelt. Sie löste auch eine Reform in den psychiatrischen Anstalten aus, die bis heute nachwirkt.
Der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Berliner Charité, Andreas Heinz, hält die Anfang der 70er Jahre begonnene Psychiatriereform für noch nicht abgeschlossen.
Das Echo auf das Rentenpaket der großen Koalition fällt uneinheitlich aus. Der Sozialverband VdK sieht "Schritte in die richtige Richtung", die Arbeitgeber nennen das Pakt "unfair". Union und SPD feiern die kleinen Abweichungen vom Koalitionsvertrag als Durchbruch.
"Jeder, der sich in Deutschland freiwillig engagieren will, soll dazu die Möglichkeit bekommen", sagt die Bundesfamilienministerin. Die Diakonie begrüßt die Debatte, auch für Geflüchtete seien Freiwilligendienste gut zur Integration.
Bundesweit hat sich die Kita-Qualität bei der Betreuung verbessert. Regional gibt es laut einer Studie allerdings große Unterschiede. Die Bertelsmann Stiftung fordert daher bundesweit einheitliche Standards.
Im österreichischen Waldviertel gehen Arbeitslose in einem Pilotprojekt neue Wege. 18 Monate lang können sie austesten, wo ihre Fähigkeiten liegen und wohin sie sich beruflich entwickeln möchten. Die weiter bezahlte Arbeitslosenunterstützung sorgt für Unabhängigkeit.
Sofortprogramme, eine konzertierte Aktion, anhaltende öffentliche Debatten: Die Pflege bleibt eines der bestimmenden Themen der deutschen Sozialpolitik. Es gibt viel nachzuholen, sagt der Bremer Pflegeforscher Heinz Rothgang. Auch bei den Anbietern.
Schenkungen von Eltern an ihre Kinder sind vor dem Sozialamt nicht sicher. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Eltern pflegebedürftig geworden sind und ihren Heimaufenthalt nicht selbst bezahlen können. Erst zehn Jahre nach der Schenkung kann nichts mehr zurückgefordert werden.