Mainz (epd). Die rheinland-pfälzische Landesregierung und die Behindertenwerkstätten im Land haben ihren Rechtsstreit über Prüfrechte außergerichtlich beigelegt. Das Land habe seine Klagen zurückgezogen, teilte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am 24. August in Mainz mit. Nachdem im Juli bereits ein Musterverfahren des Landes gegen die Westeifel-Werke mit einem Vergleich beendet worden war, einigte sich das Land auch mit den Trägern der übrigen 30 Werkstätten.
Bereits 2019 kann das Land demnach im Zuge der anstehenden Vergütungsverhandlungen den Umgang der Werkstätten mit Landesgeldern überprüfen.
Die Regeln und Kriterien für diese Überprüfungen sollen in einem Rahmenabkommen festgelegt werden, dessen Abschluss nach Angaben des Ministeriums bis Ende 2018 erwartet wird. Im vergangenen Jahr hatte das Land alle 31 rheinland-pfälzischen Werkstättenträger verklagt, weil es Streit darum gab, ob anlassunabhängige Qualitätsprüfungen in den Werkstätten zulässig sind.
Der Landesrechnungshof hatte zuvor kritisiert, die Werkstätten seien finanziell zu gut ausgestattet. Die Behindertenwerkstätten lehnten Prüfungen ihrer Einrichtungen nicht grundsätzlich ab, bestanden aber darauf, dass es Regeln für deren Ablauf geben müsse. Das Mainzer Sozialministerium will im Zuge einer anstehenden Reform des Behindertenrechts ein anlassunabhängiges Prüfrecht des Landesamtes für Soziales in den Werkstätten einführen.