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Bremen beschließt neues Schwangerenberatungsgesetz



Die Bremische Bürgerschaft hat die bereits im Internet veröffentlichte Liste mit Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, nun auch gesetzlich abgesichert. Der entsprechende Antrag von SPD, Grünen und Linken für eine Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes wurde am 29. August vom Landesparlament mit Mehrheit angenommen. Mit der Veröffentlichung habe sich Bremen dazu entschieden, wie die Stadtstaaten Berlin und Hamburg die Liste zu veröffentlichen, sofern die Einrichtungen dem zugestimmt haben, hieß es.

Damit solle den betreffenden Frauen die Möglichkeit gegeben werden, sich zu informieren, sagte Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD). Ihre Notlage solle nicht noch dadurch verschärft werden, dass sie durch das bundesweit geltende Werbeverbot des Paragrafen 219a kriminalisiert würden. Dessen Abschaffung sei ihr erklärtes Ziel, betonte die Senatorin. Gespräche dazu auf Bundesebene liefen bereits. Ärzte müssten informieren dürfen, ohne einen Rechtsbruch zu begehen: "Wenn eine Ärztin auf ihrer Internet-Seite einen Button platziert mit dem Hinweis, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, dann ist das keine Werbung."

Auslöser für die bundesweite Diskussion um die Informationsrechte von Frauen ist ein Gerichtsurteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel vom November 2017. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Webseite ihrer Praxis über die Ausführung von Abtreibungen informiert hatte.