sozial-Thema

Fachkräftemangel

Positive Erfahrungen mit Anwerbeabkommen



Für die Pflegebranche wurden in den vergangenen Jahren verschiedene bilaterale Abkommen und Programme zur Anwerbung von Menschen aus Drittstaaten aufgelegt. So liegen Erfahrungen mit einem im Jahr 2013 gestarteten Projekt mit dem Partnerland China vor. In weiteren Programmen zur "Fachkräftegewinnung für die Pflegewirtschaft" wurden Abkommen mit Vietnam geschlossen. Auch aus den Philippinen wurden in gegenseitigem Einvernehmen Pflegekräfte angeworben.

Nach Auffassung von Grit Genster, der Bereichsleiterin Gesundheitspolitik bei der Gewerkschaft ver.di, können bilaterale Anwerbeabkommen das geplante Zuwanderungsgesetz sinnvoll ergänzen. Und sie empfahl im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Für das Zuwanderungsgesetz sollten die bisherigen Erfahrungen mit den bilateralen Abkommen und insbesondere die Erfahrungen aus Modellversuchen ausgewertet werden, damit eine gute Integration von Migranten aus Drittstaaten gelingen kann."

Denn die Erfahrungen mit den Anwerbeabkommen zeigten: "Arbeitsmigranten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden üblicherweise zu denselben Bedingungen beschäftigt werden wie die Stammbelegschaften." Außerdem lobt die Gewerkschafterin, dass in diesen Projekten die Integration der Menschen einen hohen Stellenwert habe. Daher könnten die in den Projekten entwickelten Modelle als "gute Beispiele" für eine faire Anwerbung und Bindung von Pflegefachkräften dienen und als Leitbild für die Branche weiterentwickelt werden.

Genster nennt als zentrale Forderungen für eine faire und verantwortungsbewusste Migrationspolitik:

• Beschäftigung der internationalen Fachkräfte zu gleichen Bedingungen • Beratungsangebote im Herkunftsland und keine Zahlung von Vermittlungsgebühren durch Zuwanderer

• weniger Bürokratie bei der Berufsanerkennung in Deutschland durch ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Feststellung von Qualifikationen

• Möglichkeiten zum Erwerb fehlender Fähigkeiten durch Nachschulungen in Deutschland

• Sprachlevel B2 als eine Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft bei gleichzeitiger sprachlicher und kultureller Vorbereitung im Herkunftsland

• mentale und fachliche Vorbereitung auf den Aufenthalt und die Arbeitsweisen in der deutschen Pflege

• Unterstützung, Beratung und Begleitung in Deutschland durch Behörden, Schulen und Arbeitgeber

• die Freiwilligkeit des Verbleibs in Deutschland und jederzeitige Möglichkeit zur Rückkehr in die Heimat.



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