sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

die Rettungsdienste ächzen unter einer hohen Zahl von Einsätzen. Der Rettungsdienst steht vor dem Zusammenbruch, warnen Fachleute. Sie fordern, strukturelle Mängel zu beseitigen. So sei die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten oft mangelhaft. Auch mache die Vereinzelung in der Gesellschaft heute Rettungseinsätze in Fällen notwendig, bei denen früher die Tochter oder der Nachbar geholfen habe.

Die Kommunen zeigen sich enttäuscht vom Flüchtlingsgipfel. Der Bund will zwar eine Milliarde Euro zusätzlich bereitstellen. Aber „drängende Probleme“ seien vertagt worden, sagt der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager. Bund und Länder haben ihren Willen bekräftigt, Asylverfahren zu beschleunigen und abgelehnte Asylbewerber konsequenter abzuschieben. Darüber zeigt sich die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ entsetzt.

Die Diakonie sieht die Versorgungssicherheit in der Pflege „akut gefährdet“. Eine Umfrage unter Mitgliedern zeige: Die Personalnot führt zur Verknappung der Angebote, Insolvenzen nehmen zu. Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass die geplante Pflegereform bei den Fachverbänden auf Ablehnung stößt: Bei der Anhörung im Bundestag forderten sie deutlich mehr Geld vom Bund.

Arbeitgeber können von erkrankten Beschäftigten präzise Informationen verlangen. Hat ein Arbeitgeber Zweifel, dass eine erneute Arbeitsunfähigkeit schon kurz nach einer Genesung auf eine neue Krankheit zurückzuführen ist, muss der Arbeitnehmer nach einem höchstrichterlichen Urteil seine Krankheiten offenlegen. Weigert er sich, kann das Unternehmen die Lohnfortzahlung verweigern.

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Ihr Markus Jantzer




sozial-Thema

Gesundheit

Alternativen zur 112: Experten raten zu "vorbeugendem Rettungsdienst"




Rettungswagen mit Besatzung
epd-bild/Peter Jülich
Rettungsdienste beklagen eine hohe Zahl sogenannter Bagatelleinsätze. Strukturelle Mängel sind die Ursache dafür. Es gibt Ideen, wie die Einsatzzahlen sinken können.

Berlin (epd). Menschen rufen angeblich wegen eingerissener Fingernägel die 112 an, die Rettungsdienste ächzen unter einer hohen Zahl von Einsätzen, die keine Notfälle sind. Ob das so stimmt, ist umstritten, aber klar ist: Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze hat sich in den vergangenen 20 Jahren in etwa verdoppelt. Die Antwort darauf war in diesen Jahren immer: mehr Rettungswagen, mehr Personal.

Dieser Weg ist nun zu Ende. Es gibt kein Personal mehr, das man zusätzlich einstellen könnte, die Arbeitsbelastung des vorhandenen Personals ist enorm. Der Rettungsdienst stehe vor dem Zusammenbruch, warnte im Dezember das Bündnis „Pro Rettungsdienst“.

Integrierte Leitstellen

Worin genau eigentlich die Probleme liegen, die zu mehr Einsätzen führen, lässt sich gesichert noch nicht sagen. „Die Forschung dazu fängt gerade erst an“, erklärt Thomas Hofmann von der Deutschen Gesellschaft für Rettungswissenschaften in Aachen. Einige Problemfelder könne man dennoch identifizieren.

So produziere eine mangelhafte Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten viele unnötige Einsätze. In der Kritik steht etwa der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Der ÄBD ist die Vertretung von Hausärzten nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Patienten rufen häufig die 112 an, wenn sie lange auf einen Besuch des ÄBD warten müssen oder sie die ÄBD-Zentralen gar nicht erst telefonisch erreichen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bereits im Februar ein Modell zur Reform der Notfallversorgung vorgestellt. Demnach sollen künftig integrierte Leitstellen alle Hilfeersuchen aufnehmen und sie an die jeweils geeigneten Leistungserbringer weiterleiten, also entweder Rettungsdienst oder ÄBD. Diese Leitstellen sollen entweder räumlich zusammengefasst sein oder virtuell.

Hofmann fehlt ein wichtiger Aspekt an diesem Modell. In manchen Landes-KVen entscheiden nämlich die ÄBD-Ärzte selbst, ob und zu welchen Patienten sie fahren. Selbst wenn ein Disponent in einer Leitstelle eine Notwendigkeit für einen ÄBD-Besuch erkennen würde, könnte der Arzt sich weigern und den Patienten an den Rettungsdienst abgeben. Und das geschehe auch mitunter, erklärt Hofmann: Das Problem am ÄBD sei, dass die niedergelassenen Ärzte ihn selbst finanzieren. Jeder Patient, den der ÄBD an den Rettungsdienst abgeben kann, belaste das Budget nicht. „Ein klassischer Fehlanreiz“, sagt er. Sollten die Integrierten Leitstellen kommen, müssten sie zwingend über ein Weisungsrecht für den ÄBD verfügen. „Das ist der Hauptknackpunkt“, unterstreicht Hofmann.

Fehlendes Wissen bei Hausärzten

Janosch Dahmen hingegen hält ein Weisungsrecht aus rechtlichen Gründen für unrealistisch. Denn sie stehe der ärztlichen Selbstverwaltung entgegen. Dahmen ist gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen im Bundestag - und er ist vom Fach. Ehe er 2020 in den Bundestag einzog, war er Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes in Berlin. Er sieht das Problem mit dem ÄBD an anderer Stelle: „Der gesetzliche Auftrag, was genau vom ÄBD im Rahmen des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Notfallversorgung angeboten werden muss, ist zu unpräzise formuliert.“ Hier müsse der Gesetzgeber nachschärfen, damit klar festgelegt sei, wer welche Fälle, wie, wo, wann und durch wen versorgt.

Rettungsdienste beklagen auch immer wieder, dass manche Hausärzte nicht wissen, welche Einsatzmittel für welche Fälle vorgesehen sind. Hausärzte stellen dann aus Unkenntnis einen Transportschein für einen Rettungswagen aus, wo ein Krankenwagen angemessen wäre. Oder sie verordnen einen Krankenwagen, obwohl ein Liegendtaxi ausreichen würde.

Hier schlägt Hofmann vor, dass Notfallsanitäter künftig Transportscheine ausstellen oder ändern dürfen. Wenn die Besatzung eines Rettungs- oder Krankenwagens also zu einem Patienten kommt, der nur ins Krankenhaus gefahren werden möchte, aber keine medizinische Versorgung während der Fahrt benötigt, soll sie den Transportschein auf „Taxi“ ändern können. Ihr Fahrzeug bliebe so für Notfälle frei.

Strukturelle Probleme betreffen aber nicht nur das ambulant-ärztliche System, sondern auch den Rettungsdienst selbst. Denn der basiert auf einem Konzept, das jahrzehntealt ist. Die Gesellschaft hat sich aber weiterentwickelt.

Ein Notruf, weil Alternativen fehlen

Menschen leben heute oft nicht mehr in Großfamilien. Ihnen fehlt im Notfall Unterstützung, auch bei geringen medizinischen Problemen. Konkret: Wenn sich ein Single, der weitgehend sozial isoliert in einer Großstadt lebt, sich den Zeh bricht, kommt er ohne Rettungswagen gar nicht mehr ins Krankenhaus. Menschen mit psychosozialen Problemen wählen die 112, weil sie keine anderen Ansprechpartner mehr haben. Patienten mit chronischen Atembeschwerden bleibt nur der Notruf, wenn sich ihre Erkrankung verschlimmert, etwa bei einer Erkältung, weil ihre Versorgung in diesen Fällen nicht sichergestellt ist. Im Rettungsdienst-Jargon heißen diese Fälle „Versorgungsproblem“.

Menschen wählen also den Notruf, weil ihnen Alternativen fehlen. Sowohl Dahmen als auch Hofmann nennen eine ganze Reihe von Ideen, wie diese Versorgungsprobleme aufzufangen wären, ehe sie beim Rettungsdienst landen: ein Tele-Hausarzt zum Beispiel. Oder ein Notfallpflegedienst, der zum Beispiel verstopfte Urinkatheter wechseln könnte. Ein sozialpsychiatrischer Dienst, der sich um Menschen kümmert, die nicht mehr für sich selbst sorgen können. Ein Gemeindenotfallsanitäter, der sich Patienten zu Hause anschaut und dann die entsprechenden Weichen für deren weitere Versorgung stellt. Oder ein Medikamenten-Botendienst, der verhindert, dass Menschen nur wegen Medikamentenmangels in eine Klinik eingewiesen werden.

Ein Gefühl von Hilflosigkeit

Viele dieser Vorschläge stehen in dem Papier „Vorbeugender Rettungsdienst - präventive Ansätze und Förderung von Gesundheitskompetenz an den Schnittstellen zur Notfallrettung“. Mitte März wurde es veröffentlicht, Dahmen ist einer der Autoren.

Den Vorwurf, dass Menschen heute kaum noch Gesundheitskompetenz hätten und daher wegen Bagatellen den Rettungsdienst riefen, lassen sowohl Hofmann als auch Dahmen nicht gelten. Der Grünen-Politiker bekräftigt, dass verfügbare Zahlen diese These als Mythos entlarvten: „Diese gefühlte Wahrheit lässt sich mit Zahlen nicht erhärten, vielmehr sind die Einsatzzahlen aller Dringlichkeitsstufen gleichermaßen angestiegen.“

Überhaupt dürfe man einem Menschen nicht absprechen, dass er einen Rettungswagen haben wolle, wenn er glaube, dass er einen benötige, sagt Dahmen: „Ein akutes medizinisches Problem, ein Gefühl von Hilflosigkeit und Not, dass ist zunächst immer ein subjektives Erleben der betroffenen Menschen selbst.“

Nils Sandrisser


Gesundheit

Hintergrund

Vernetzung und neue Einsatzmittel



Berlin (epd). Das Papier „Vorbeugender Rettungsdienst - präventive Ansätze und Förderung von Gesundheitskompetenz an den Schnittstellen zur Notfallrettung“ stammt aus der Feder von Praktikern im Rettungsdienst. Die Autoren - es sind nur Männer - argumentieren für eine bessere Vernetzung zwischen verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens und für eine Auffächerung der Angebote für unterschiedliche medizinische oder sozialpsychologische Probleme.

RETTUNGSLEITSTELLEN: Bislang können Rettungsleitstellen auf Hilfeersuchen nur reagieren, indem sie einen Kranken- oder Rettungswagen entsenden, gegebenenfalls mit Notarzt. Es gibt jedoch immer mehr Menschen, deren Probleme mit diesen Rettungsmitteln nicht zufriedenstellend zu lösen sind. Künftig sollen die Leitstellen daher auch Beratung für medizinische oder soziale Notsituationen bieten.

INNOVATIVE EINSATZMITTEL: Kranken- und Rettungswagen sowie Notarzteinsatzfahrzeuge sollen ergänzt werden durch weitere Einsatzmittel. Gemeindenotfallsanitäter könnten etwa zu bestimmten Hilfeersuchen mit niedriger notfallmedizinischer Priorität geschickt werden, sie sichten und weitere Maßnahmen zur Versorgung in die Wege leiten. Eine Sozialambulanz könnte Menschen mit komplexen medizinischen und psychologischen Problemen - etwa Wohnsitzlose oder Suchtkranke - aufsuchen und sie versorgen, sie in Notunterkünfte bringen oder, falls nötig, ins Krankenhaus.

ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST: Zwischen Rettungsdienst und Ärztlichem Bereitschaftsdienst (ÄBD) - der hausärztlichen Vertretung nachts, am Wochenende und an Feiertagen - soll die Abstimmung besser werden. Die Koordinierungsstellen für ÄBD und Rettungsleitstellen sollen sich vernetzen und so zu einer zentralen Anlaufstelle für alle Hilfeersuchen werden.

ENTLASSMANAGEMENT: Seit Krankenhäuser besonders bestrebt sind, die Liegezeiten zu reduzieren, kommt es mitunter zu Entlassungen von Patienten, deren weitere Versorgung nicht sichergestellt ist. So werden etwa Patienten, die im Krankenhaus pflegebedürftig geworden sind, nach dem Ende der medizinischen Therapie entlassen, obwohl sie noch kein Pflegebett zu Hause haben oder noch keinen ambulanten Pflegedienst. Viele dieser Patienten landen via Rettungsdienst schnell wieder in der Klinik. Spezielle Case-Manager sollen das verhindern und als Schnittstelle zwischen ärztlichem Dienst, Pflege und Therapeuten Dienstleistungen für die Patienten organisieren und koordinieren.



Gesundheit

Politiker Dahmen: Unnötige Notfallanrufe nicht den Patienten anlasten



Berlin (epd). Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, hält nicht viel davon, die Patienten selbst für die enormen Steigerungen der Einsatzzahlen im Rettungsdienst verantwortlich zu machen. „Man darf einem Menschen nicht absprechen, dass er anruft und einen Rettungswagen haben will, wenn er glaubt, dass er einen benötigt“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Ein akutes medizinisches Problem, ein Gefühl von Hilflosigkeit und Not, das ist zunächst immer ein subjektives Erleben der betroffenen Menschen selbst.“

Erste Zahlen wiesen überdies darauf hin, dass es ein Mythos sei, dass Menschen heutzutage vermehrt wegen Bagatellen den Rettungsdienst riefen. „Diese gefühlte Wahrheit lässt sich mit Zahlen nicht erhärten“, erklärte Dahmen, „vielmehr sind die Einsatzzahlen aller Dringlichkeitsstufen gleichermaßen angestiegen.“

Angst, anderen zur Last zu fallen

Eine Aufklärungskampagne mit dem Ziel, dass Menschen seltener die 112 anriefen, dürfte zudem unerwünschte Nebeneffekte haben, warnte der frühere Ärztliche Leiter Rettungsdienst in Berlin: „Man muss dann befürchten, dass dann vielleicht die ältere Dame mit dem wirklich ernsten medizinischen Problem keine Hilfe in Anspruch nimmt, weil sie Angst hat, anderen zur Last zu fallen, und andere Menschen durch eine Kampagne überhaupt erst auf die Idee kommen, die 112 anzurufen.“ Die Effekte von Kampagnen seien ohnehin in der Regel nur kurzzeitig und überschätzt.

Dahmen identifizierte den strukturellen Mangel in so gut wie allen Bereichen des Gesundheitswesens als eigentliche, grundlegende Ursache der der enormen Steigerung der Einsatzzahlen im Rettungsdienst in den vergangenen Jahren. Der Fachkräftemangel in Pflegeeinrichtungen etwa führe zu mehr Infektionen, der Hausärztemangel dazu, dass sich zunächst leichte medizinische Probleme verschlimmern.

Nils Sandrisser



sozial-Politik

Flüchtlinge

Geteiltes Echo auf Bund-Länder-Beschlüsse zur Flüchtlingspolitik




Flüchtlinge auf dem Weg in eine Erstaufnahmeeinrichtung
epd-bild/Detlef Heese
Eine Milliarde Euro mehr für die Kommunen und Absichtserklärungen für eine striktere Asylpolitik: Das Ergebnis der Bund-Länder-Runde zur Flüchtlingspolitik trifft auf ein geteiltes Echo. Die Grünen schauen kritisch auf die geplante härtere Linie.

Berlin (epd). Den Einen gehen sie nicht weit genug, den Anderen zu weit: Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Mai mit dem Ziel konsequenterer Abschiebung abgelehnter Asylbewerber sorgen für Kritik von verschiedenen Seiten. Während Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen die Ankündigungen teils harsch kritisierten, gab es auch bei den im Bund mitregierenden Grünen Skepsis. „Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz ersetzen keine Gesetzgebungsverfahren im Parlament“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lamya Kaddor, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dort werde man sich die Punkte „genau anschauen“.

Die Kommunen äußerten sich enttäuscht über die Bund-Länder-Beschlüsse in der Flüchtlingspolitik. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe (CDU), sagte: „Dieses Treffen war für uns unterm Strich eine ziemliche Enttäuschung.“ Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager (CDU), beklagte eine „Vertagung drängender Probleme“.

Schnellere Asylverfahren

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verständigte sich mit den Regierungschefinnen und -chefs auf eine Reihe von angestrebten Maßnahmen, die Asylverfahren beschleunigen, Migration stärker steuern und Rückführungen derjenigen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, besser möglich machen sollen. Vieles davon liegt nicht allein in der Hand Deutschlands. Die Punkte im Papier zielen auch auf die EU-Flüchtlingspolitik und die angestrebten Migrationsabkommen mit Herkunftsstaaten von Asylbewerbern, wofür es die Kooperation dieser Staaten braucht.

Für andere Maßnahmen ist der Bund - konkret der Bundestag - zuständig. So sollen laut Beschlusspapier Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, was schnellere Asylverfahren zur Folge haben soll, und Regelungen rund um die Abschiebung weiter verschärft werden. Der Ausreisegewahrsam - eine Form der Festsetzung unterhalb der Haft - soll nach dem Willen der Bund-Länder-Runde für 28 Tage angeordnet werden dürfen statt bislang für maximal zehn.

Kaddor sagte, es sei klar sei, „dass es nicht zu einem Revival einer Innenpolitik kommen kann, bei der zwar Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt, aber kein einziges der echten Probleme gelöst wird“. Es gehe um eine menschliche Flüchtlingspolitik, die auch unter schwierigen Bedingungen Verantwortung für globale Krisen übernehmen wolle.

„Falscher Fokus“

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, er habe „überhaupt kein Verständnis dafür“, wenn die Not schutzsuchender Menschen zum Anlass genommen werde, „eine neue inhumane Abschiebe- und Abschottungspolitik sowie massive Verschärfungen in der Migrations- und Flüchtlingspolitik durchzusetzen“. Er forderte, die Bundesregierung müsse diesen Kurs korrigieren.

Der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Stäblein, sagte im WDR-Radio, es sei falsch, den Fokus auf die Abschiebefrage und Abschiebezahlen zu fokussieren. „Wir sollten lieber gucken, wie können wir den Bedarf so beantworten und die Menschen, die kommen, so aufnehmen, dass sie dann auch eine wirkliche Perspektive hier oder in ihrem Heimatland haben.“

Der Union gehen die Ankündigungen dagegen nicht weit genug. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) forderte, auch Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz einzurichten, freiwillige Aufnahmeprogramme zu stoppen und auch Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Es brauche eine „Kehrtwende“ hin zu einer spürbaren Begrenzung der „irregulären“ Migration, sagte sie.

Corinna Buschow


Flüchtlinge

Bund gibt Ländern eine Milliarde Euro mehr für Flüchtlinge



Bund und Länder haben sich zusammengerauft. So formulierte es der Chef der Länderrunde, Stephan Weil, nach dem Treffen mit Kanzler Scholz zur Flüchtlingspolitik. Die Länder bekommen mehr Geld. Der Grundsatzstreit ist aber nicht ganz ausgeräumt.

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat der Forderung der Bundesländer nach mehr finanzieller Unterstützung für die Versorgung von Flüchtlingen zum Teil nachgegeben. Für dieses Jahr gibt der Bund den Ländern eine Milliarde Euro mehr, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach rund sechsstündigen Verhandlungen mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer am 10. Mai in Berlin mitteilte. Der Bund hatte bislang für dieses Jahr 2,75 Milliarden Euro zugesagt. Ein an der Zahl der Flüchtlinge ausgerichtetes Finanzmodell setzten die Länder allerdings nicht durch.

Entlastung der Kommunen

Darüber soll in Arbeitsgruppen weiter gesprochen und endgültig im November entschieden werden, wie aus dem Beschlusspapier der Bund-Länder-Runde hervorgeht. Die nun zugesagte zusätzliche Milliarde sollen die Länder dafür nutzen, ihre Kommunen zu entlasten.

Die Vertreter der Länder zeigten sich damit zunächst zufrieden. Er sei froh, dass man sich zusammengerauft habe, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD). Die eine Milliarde Euro sei in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage „fair anzuerkennen“, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Er betonte aber auch, der Bund müsse Verantwortung übernehmen, „die sich am Fluchtgeschehen orientiert“. „Atmendes System“ nennt dies Weil.

Das Beschlusspapier nennt eine Reihe von Maßnahmen und Ankündigungen, um Asylverfahren zu beschleunigen und abgelehnte Asylbewerber konsequenter abzuschieben. So verspricht die Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Der Ausreisegewahrsam soll Scholz zufolge von zehn auf 28 Tage verlängert werden.

Zudem verspricht der Bund, die angestrebten Migrationsabkommen intensiv voranzutreiben. Sie sollen dazu führen, dass Herkunftsstaaten abgelehnter Asylbewerber ihre Staatsbürger wieder zurücknehmen. Diese Maßnahmen seien notwendig, um zu gewährleisten, dass diejenigen in Deutschland Schutz bekämen, die Schutz benötigten, sagte Scholz. Weil ergänzte, man müsse sicherstellen, dass Menschen, die kein Bleiberecht haben, Deutschland auch verlassen.

„Atmendes System“

Den Verhandlungen im Kanzleramt war ein Streit vorausgegangen, in dem die Positionen bei Bund und Ländern zunächst unversöhnlich schienen. Seit der Fluchtbewegung 2015 trägt auch der Bund Kosten für die Unterbringung und Versorgung für Flüchtlinge, für die eigentlich Länder und Kommunen allein zuständig sind. Für dieses Jahr hat der Bund pauschal 2,75 Milliarden Euro zugesagt. 1,25 Milliarden Euro soll es künftig dauerhaft jährlich geben.

Die Länder forderten aufgrund der gestiegenen Zahl von Flüchtlingen mehr finanzielle Unterstützung. Die Bundesregierung lehnte dies zunächst unter anderem mit dem Verweis ab, dass der Bund schon den Großteil der Kosten für Flüchtlinge aus der Ukraine übernehme und dies laut Beschlusspapier schon als „atmendes System“ betrachtet.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine machten 2022 den weit überwiegenden Anteil der Flüchtlinge aus. Rund eine Million von ihnen nahm Deutschland auf. Allerdings steigt auch die Zahl Schutzsuchender aus anderen Kriegs- und Krisenregionen im regulären Asylsystem, für die Länder und Kommunen aufkommen, wieder an. 102.000 Erstanträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von Januar bis Ende April dieses Jahres entgegengenommen, 78 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Corinna Buschow


Flüchtlinge

Hintergrund

Entwicklung der Asylzahlen in Deutschland



Berlin (epd). Die meisten Flüchtlinge - mehr als eine Million Menschen - kamen im vergangenen Jahr aus der Ukraine nach Deutschland. Parallel ist aber auch die Zahl der Asylanträge von Menschen aus anderen Kriegs- und Krisenregionen der Welt gestiegen. Sie steigt auch in diesem Jahr weiter an, wie die aktuelle Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeigt.

Demnach war die Zahl der Asylanträge zwar im April wieder leicht rückläufig: Rund 19.600 Menschen beantragten erstmals Schutz in Deutschland, 22 Prozent weniger als im März. Im Vergleich zum April 2022 bedeutet das aber einen Anstieg um fast 73 Prozent. Von Januar bis Ende April dieses Jahres wurden insgesamt rund 102.000 Asylerstanträge gestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es rund 57.000, im gesamten Jahr 2022 rund 218.000 Asylerstanträge.

Hauptherkunftsländer der Schutzsuchenden sind aktuell weiter Syrien (rund 28 Prozent der Anträge) und Afghanistan (19 Prozent). Auf dem dritten Platz liegt die Türkei (13 Prozent), es folgt der Iran (4 Prozent). Zugenommen hat infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auch die Zahl russischer Asylantragsteller. Sie machen laut Statistik des Bundesamts rund drei Prozent der Antragsteller aus.



Flüchtlinge

Vom herausfordernden Leben in einer Aufnahmeeinrichtung




Hassan (19) aus Syrien blickt aus dem Fenster seiner Unterkunft
epd-bild/Detlef Heese
Sie wohnen in Mehrbettzimmern, fern der Heimat. Sie mühen sich mit deutscher Sprache, Kultur und Bürokratie. Wenn Geflüchtete in Deutschland ankommen, ist ihr erstes Zuhause meist eine Aufnahmeeinrichtung wie in Bramsche bei Osnabrück.

Bramsche (epd). Der Geruch von kaltem Zigarettenrauch hängt in der Luft. Draußen rauscht der Regen durch das frisch-grüne Laub der Bäume. Acht junge Syrer verbringen den Nachmittag auf ihrem Zimmer in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Bramsche-Hesepe bei Osnabrück. Sie teilen sich vier Etagenbetten, fünf Schränke ohne Türen, einen Tisch und vier Stühle. Einige liegen in ihren Betten, die Decken bis über den Kopf gezogen. Hassan (19), Abdu Ayoub (24) und Adel (31) lehnen am geöffneten Fenster. „I love Alemania“, sagt Abdu Ayoub und lächelt freundlich.

2.000 Menschen auf dem Gelände

„Wir sind eben eine Gemeinschaftsunterkunft“, sagt Einrichtungsleiter Hendrik Robbers und zieht die Schultern hoch. 1.000 Menschen leben derzeit in elf überwiegend zweistöckigen Gebäuden der ehemals niederländischen Kaserne. Damit sind die regulären Kapazitäten fast ausgeschöpft. Seit Monaten steigt die Zahl der Geflüchteten in ganz Deutschland stark an. In allen Bundesländern kommen die Aufnahmeeinrichtungen an ihre Grenzen.

In Bramsche dient das gut 17 Hektar große Gelände mit insgesamt 35 Gebäuden schon seit 1989 der Unterbringung von Aussiedlern und Zuwanderern. Seit 2014 ist es Erstaufnahmeeinrichtung und Ankunftszentrum für Asylsuchende der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.

Im vergangenen Jahr wohnten über einen Zeitraum von einem halben Jahr allein mehr als 2.000 Menschen aus der Ukraine auf dem weitläufigen Gelände, erzählt Robbers. Büro- und Gemeinschaftsräume seien eigens dafür hergerichtet worden. Jetzt müssten diese erneut umgebaut werden, damit etwa das Begegnungszentrum wieder genutzt werden könne.

Dort hätten früher Ehrenamtliche den Bewohnern Sprachkurse und Freizeitaktivitäten angeboten. „Aber mit Corona hat es beim freiwilligen Engagement einen Einbruch gegeben, den wir noch lange nicht wieder aufgeholt haben“, sagt Robbers. Deshalb würden nur wenige Sprachkurse angeboten.

Deutsch lernen mit Youtube-Videos

Aber immerhin gebe es für alle Bewohnerinnen und Bewohner ab dem 16. Lebensjahr die Wegweiserkurse. Laut LAB NI erhalten die Teilnehmenden in 30 Stunden an fünf Werktagen erste Kenntnisse der deutschen Sprache und Informationen zum Leben in Deutschland.

Auch Hassan aus Homs und Abdu Ayoub aus der Nähe von Damaskus würden gerne Deutsch lernen. Von einem Kursangebot haben sie noch nichts gehört. Abdu Ayoub lernt in Eigenregie mithilfe von Youtube-Videos. Stolz präsentiert er seinen vollgeschriebenen Spiralblock.

Die beiden leben seit einem Monat in Bramsche. Es gehe ihnen gut, sagen sie. Nur das Essen in der Kantine schmecke ihnen nicht. In einigen Tagen werden sie nach Wolfenbüttel umziehen. Ob in eine Wohnung oder eine Sammelunterkunft, das wissen sie nicht.

Die jungen Syrer sind dankbar, in Deutschland ein Dach über dem Kopf zu haben, planen bereits für die Zukunft. Immer wieder tippen sie Texte in ihr Smartphone. Die App übersetzt: „Ich möchte lernen, mit der Gesellschaft um mich herum umzugehen, und studieren und arbeiten“, schreibt Abdu Ayoub. Hassan möchte sich ehrenamtlich in einem Pflegeheim engagieren.

Getrennt von Frau und Kindern

Auch Abdulaziz (29) blickt auf sein Smartphone. Er versucht, seine Frau anzurufen. Sie und die vier gemeinsamen Kinder lebten in Boppard am Rhein in einer Einrichtung, erzählt er. Warum sie getrennt wohnen müssen, weiß er nicht. Der Syrer lebt seit zwei Jahren in Deutschland, kam über Essen und Dortmund nach Niedersachsen. Registriert wurde er erstmals in Österreich. Damit sinken wohl seine Chancen, in Deutschland Asyl zu erhalten. Abdulaziz schreibt: „Ich möchte, dass der deutsche Staat mein Asyl annimmt und meine Familie wieder zusammenführt.“

Vor dem Nachbarhaus sitzen Anna (42) und ihre Tochter Sarah (8) auf einer überdachten Bank. Die beiden Kolumbianerinnen sind vor einem Monat in Hesepe angekommen. Sie wohnen zu sechst in einem Zimmer: vier Frauen, zwei Kinder. In dem Haus lebten noch weitere Frauen und Familien, auch mit den Vätern, berichtet Anna. Für sie sei das okay.

Annas Tochter Sarah ist in ihr Handy vertieft. Vormittags geht sie von 8 bis 10 Uhr zur Schule. Ob sie schon Deutsch gelernt habe? „Ein bisschen“, antwortet sie, ohne hochzuschauen. Robbers erläutert, Schule und Kita dauerten normalerweise länger. Aber manchmal falle Unterricht aus, wenn die Lehrer krank seien.

Anna sagt, das Leben in der Einrichtung sei gut, das Essen auch. Mit vielen Menschen in einem Zimmer sei es allerdings manchmal schwierig, schränkt sie ein. Und die Nachmittage seien oft langweilig. Sie treffe sich dann aber mit anderen Frauen und Kindern auf dem Spielplatz. Die gelernte Erzieherin würde gerne möglichst bald nach Hannover übersiedeln. Dort lebt ihr Bruder mit seiner Familie.

Müde vom Leben in Gemeinschaftsunterkünften

Die Aufenthaltsdauer der Bewohnerinnen und Bewohner in Hesepe variiert laut Leiter Robbers stark und hängt sehr von deren Aussicht auf Asyl und freiem Wohnraum in den Kommunen ab. Wer gute Chancen habe, in Deutschland zu bleiben, wohne meistens aber nicht länger als zwei Monate in Hesepe.

Das gilt in der Regel für Syrer, sofern sie nicht schon in einem anderen EU-Land registriert sind. Sie bilden derzeit die größte Gruppe der Geflüchteten. Dahinter folgen Menschen aus Afghanistan, der Türkei, dem Iran und dem Irak. Die Zahl der Geflüchteten steigt laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit Monaten stark an.

Auf dem Platz vor dem Haus tapst derweil ein kleiner Junge auf Socken durch die Pfützen. Seine Mama Hajaracu (35) hat Sohn Vinicius (1) vom Treppenabsatz am Haus gegenüber genau im Blick. Sie stammt aus Ghana, lebt seit drei Jahren in Deutschland, in verschiedenen Einrichtungen.

Der Vater von Vinicius lebt seit zehn Jahren in Bremen, erzählt sie auf Englisch. Mutter und Kind würden gerne zu ihm ziehen und verstehen nicht, warum das nicht möglich sein soll. Sie habe es satt, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben, sagt Hajaracu: „I am tired of living in a camp.“

Martina Schwager


Gesundheit

Mobbing am Arbeitsplatz trieb zweifache Mutter in eine Phobie




Schriftzug "Angst" in der Essener Innenstadt
epd-bild/Udo Gottschalk
Angststörungen sind die häufigste psychische Erkrankung weltweit. Allein in Deutschland erkranken jährlich rund zehn Millionen Menschen daran. Eine Betroffene berichtet, wie Psychoterror am Arbeitsplatz ihre Erkrankung auslöste.

Ansbach/Münster (epd). Es sind Momente der Einsamkeit, die in Rebecca Lang Herzrasen und Schweißausbrüche hervorrufen. „Alleine zu sein, ist für mich kaum möglich. Lange Zeit konnte ich nicht mal Auto fahren, ohne dass jemand neben mir saß“, sagt die zweifache Mutter.

Lang, die eigentlich anders heißt, leidet seit 2016 an einer Angststörung. Sie möchte ihren Namen nicht in der Zeitung lesen, da psychische Krankheiten immer noch schambehaftet seien. Ihr wahrer Name ist der Redaktion bekannt.

Angst, zur Arbeit zu gehen

Auslöser ihrer Angststörung war ein anhaltender Konflikt mit ihrer Vorgesetzten, wie sie sagt. „Bereits nach wenigen Wochen an meinem damals neuen Arbeitsplatz merkte ich, dass ich mich nicht wohlfühle. Ich hatte oft Angst, zur Arbeit zu gehen“, sagt die Kieferorthopädische Fachhelferin.

Die Streitigkeiten zogen sich über eineinhalb Jahre. „Sie schrie mich ohne Vorwarnung an, machte mich klein.“ Lang spricht von Psychoterror. „Ich hätte vor dem Arbeitsgericht klagen sollen, aber ich habe mich nicht getraut. Ich fühlte mich wie gelähmt“, sagt die 35-Jährige heute.

In Deutschland erkranken jährlich etwa zehn Millionen Menschen an einer Angststörung. Frauen sind häufiger betroffen als Männer. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelten Angststörungen als häufigste psychische Erkrankung weltweit. Betroffene leiden oft unter starken Einschränkungen im Alltag. Die Symptome sind vielfältig und reichen von Zittern und Atemnot bis hin zu Herzrasen und Schwindel.

Der Psychotherapeut Torben Schubert von der Uni Münster beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Angststörungen. „Eine Angststörung manifestiert sich häufig in oder nach Lebensphasen und Ereignissen mit hohen Anforderungen, ausgeprägtem Stresserleben oder Umbrüchen“, erklärt er. Bei Lang war offenkundig das Mobbing am Arbeitsplatz der Auslöser für ihre Angststörungen. Damals begannen sie.

Ein Neuanfang tat gut

Schutzfaktoren wie stabile Beziehungen wirken laut Schubert der Entwicklung entgegen. „Mein Mann und unsere zwei Kinder sind eine große Stütze für mich“, bestätigt Lang. Auch ein Umzug und ein damit verbundener Arbeitsplatzwechsel sorgten für eine Verbesserung ihrer psychischen Situation. „Wir sind damals von Nürnberg in den Landkreis Ansbach gezogen.“ Mit dem Umzug hatte sie auch den Mut zu kündigen, erinnert sie sich. Ihre damalige Vorgesetzte habe zunächst gefordert, sie solle die rund eineinhalb Stunden zur Arbeit pendeln, doch das verweigerte Schramm. Der Neuanfang habe ihr gutgetan.

Lang setzt sich kleine Etappenziele, um mit ihrer Angst umzugehen. „Ich möchte auch längere Strecken wieder alleine mit dem Auto fahren können und nicht in Panik verfallen, wenn mein Mann und meine Kinder nicht da sind“, sagt sie.

Der Schlüssel, Ängste dauerhaft zu überwinden, liege darin, sich ihnen aktiv zuzuwenden. „Nur so kann ich nachhaltig begreifen, dass diese Erfahrungen zwar unangenehm, aber in aller Regel nicht gefährlich sind“, erklärt Psychotherapeut Schubert und sagt weiter: „Angst ist unser körpereigenes Warnsystem, das uns aktiv schützen will - und manchmal eben auch falsch liegen kann.“ Es sorge dafür, in brenzligen Situationen angemessen zu reagieren oder erst gar nicht in Gefahr geraten. „Manchen hilft es, sich vor Augen zu führen, dass Angst und Panik - und seien sie noch so massiv - selbst keine Gefahr darstellen.“

Rebecca Lang befindet sich in psychischer Behandlung. Die Therapie habe ihr geholfen, das Erlebte zu verarbeiten. Sie lerne, bestimmte Auslöser zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken, bevor eine Panikattacke entsteht. „Das Schlimmste ist die Angst vor der Angst“, sagt Lang.

Durch die Gespräche mit ihrer Psychologin und durch die medikamentöse Behandlung habe sie nun ihre Erkrankung besser im Griff. „Ich kann jedem Betroffenen raten, Hilfe zu suchen. Mir persönlich geht es seit der Therapie deutlich besser“, sagt sie.

Stefanie Unbehauen


Suizidassistenz

Ethik-Experten fordern Verzicht auf Sterbehilfe-Gesetz




Kranke Frau im Hospiz (Archivbild)
epd-bild/Jens Schulze
Seit Jahren wird im Bundestag um eine Regelung der Suizidassistenz gerungen. Vier namhafte Experten sprechen sich jetzt für den Verzicht auf eine gesetzliche Regulierung dieser Art der Sterbehilfe aus. Das sei lebensfremd, kontert ein Abgeordneter.

Berlin (epd). Wissenschaftler um den früheren Ethikratsvorsitzenden Peter Dabrock haben an die Abgeordneten des Bundestags appelliert, auf das geplante Gesetz zur Regelung der Suizidassistenz zu verzichten. Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe helfe Menschen, die einen Suizid erwägen, in ihrer existenziell schwierigen Lage, schreiben sie in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Ausgabe vom 8. Mai). Sie fordern, das Geld, das in der Folge eines Gesetzes für Begutachtungsverfahren und Beratung aufgewendet werden müsste, in Suizidprävention sowie die Palliativ- und Hospizversorgung zu stecken.

Unverantwortliche Praktiken

„Für eine darüber hinausgehende bundesgesetzliche Regelung besteht kein Bedarf“, heißt es in dem Beitrag der Theologen Dabrock und Reiner Anselm, der Palliativmedizinerin und Klinikdirektorin Claudia Bausewein und des Staatsrechtlers Wolfram Höfling, der früher ebenfalls dem Ethikrat angehörte. Bei beteiligten Abgeordneten stößt die Forderung auf Widerspruch.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Seitdem wird im Bundestag über eine mögliche Folgeregelung diskutiert.

Trotz der nun sehr liberalen Regelung sei es in den vergangenen drei Jahren auf breiter Ebene nicht zu unverantwortlichen Praktiken im Zusammenhang mit Suizidassistenz gekommen, heißt es in dem Gastbeitrag der Ethik-Experten: „Mehr noch: Derzeit etabliert sich - in aller Vorsicht formuliert - eine Praxis, die sich an den ethischen Standards von Ärztinnen und Ärzten orientiert.“ Ihnen komme eine wichtige Funktion zu, „damit der Suizid keine Normaloption des Sterbens wird, aber als letzter Ausweg möglich ist“, heißt es darin. Alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe schwächten aber die Position von Ärztinnen und Ärzten, erklären die Wissenschaftler.

„Extrem lebensfremder Vorschlag“

Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci, der gemeinsam mit anderen Abgeordneten im Bundestag einen der drei Vorschläge für eine Neuregelung vorgelegt hat, sieht das anders. Die Autoren machten „einen extrem lebensfremden Vorschlag“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Aus meiner Sicht halten sich die Sterbehilfeorganisationen derzeit zurück, um im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht zu viel Unruhe zu stiften.“

Derzeit dürfe keine Ärztin und kein Arzt ein todbringendes Mittel an einen Suizidwilligen abgeben und insbesondere schwache Gruppen seien Sterbehilfeorganisationen schutzlos ausgeliefert, sagte Castellucci, der wie die anderen Gruppen die Verschreibung der Mittel erlauben will. „Aus meiner Sicht muss beides verändert werden, wir sollten den assistierten Suizid nach klaren Regeln ermöglichen, ohne ihn zu fördern“, sagte er.

Termin für Abstimmung im Bundestag offen

Der Entwurf von Castellucci und anderen plädiert für ein erneutes Verbot der organisierten Suizidassistenz im Strafrecht, das Ausnahmen zulässt. Voraussetzung für eine legale Suizidassistenz wäre eine ärztliche Begutachtung. Eine andere Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) will eine Beratung zur Bedingung für eine Suizidassistenz machen und auf eine strafrechtliche Regelung verzichten. Der Vorschlag unter anderem von Renate Künast (Grüne) und Nina Scheer (SPD) geht in eine ähnliche Richtung.

Auch Helling-Plahr weist die Forderung der Wissenschaftler zurück. Für sie stehe „außer Frage, dass der Gesetzgeber tätig werden muss“, sagte sie dem epd. Wie Castellucci verweist sie darauf, „dass ohne eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes Betroffene hierzulande keine transparente Möglichkeit haben, Medikamente zur Selbsttötung zu erhalten“. Die Autoren würden zudem verkennen, „dass Beratungsstellen, die Menschen wegen eines Suizidwunsches aufsuchen, selbstverständlich umfassende Präventionsarbeit machen würden“, sagte Helling-Plahr.

Die drei Entwürfe wurden im Bundestag bereits in erster Lesung und in einer Expertenanhörung beraten. Wann die Abstimmung folgt, ist noch offen. Castellucci zufolge könnte sie noch vor der Sommerpause aufgesetzt werden.

Corinna Buschow


Suizidassistenz

Experten fordern verstärkte öffentliche Debatte über Sterbehilfe



Bremen (epd). Die Debatte über einen assistierten Suizid kommt nach Einschätzung von Expertinnen und Experten in der Öffentlichkeit deutlich zu kurz. Dieter Birnbacher, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben, sprach in diesem Zusammenhang am 6. Mai bei einer Podiumsdiskussion in Bremen von „kollektiver Todesverdrängung“. Auch Elisabeth Jentschke, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DPG), kritisierte, die Situation der Menschen, die in großer Not seien, „wird viel zu wenig aufgegriffen und diskutiert“.

Die Bremer Palliativmedizinerin Katja Fischer, gebürtige Schweizerin, sagte, Anfragen nach assistiertem Suizid erreichten sie in Deutschland deutlich häufiger, als dies in ihrem Heimatland der Fall gewesen sei. Es gehe dann um großes Leid und die verzweifelte Suche nach Hilfe, erläuterte die Chefärztin bei einem Forum zum assistierten Suizid auf der Bremer Messe „Leben und Tod“.

„Hausaufgaben nicht gemacht“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das erst 2015 verabschiedete Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt, mit dem die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbunden werden sollten. Das Gericht sah das Grundrecht auf Selbstbestimmung verletzt. Bei der Suizidassistenz werden einem Sterbewilligen etwa todbringende Medikamente überlassen, aber nicht verabreicht. Dies wäre eine Tötung auf Verlangen, die in Deutschland strafbar ist.

Der Bundestag muss über eine Neuregelung der Sterbehilfe entscheiden und berät darüber schon seit längerem. „Deutschland hat momentan die liberalste Gesetzgebung, die es überhaupt gibt, nämlich keine“, verdeutlichte DPG-Geschäftsführer Heiner Melching. Derzeit gelte mit Blick auf den assistierten Suizid, wenn die Tatherrschaft beim Suizidenten bleibe, handele es sich nicht um eine Straftat.

Schwierige Suche nach einem Arzt

DPG-Vorständin Jentschke warnte jedoch auch, viele Menschen hätten nach wie vor Wissensdefizite, was die palliative Versorgung angehe. Über Ängste müsse gesprochen, Suizidprävention und Beratung müssten ausgebaut werden. „Wir haben unsere Hausaufgaben nicht gemacht“, räumte die Psychologin ein.

Fischer, Jentschke und der Hamburger Palliativpfleger Sven Goldbach kritisierten, die derzeit fehlende Absicherung durch die Gesetzgebung führe zu großer Verunsicherung unter Ärzten und Pflegenden. Dem stimmte Birnbacher zu, fügte aber hinzu: „Ich frage mich, wie eine Gesetzgebung aussehen muss, die der Vielfalt möglicher Fälle genügt.“ Die dazu notwendigen Kriterien in einem Gesetz festzulegen, „ist ungemein schwer“. Wer jedenfalls jetzt Hilfe beim assistierten Suizid suche, „muss von Pontius zu Pilatus laufen, um einen Arzt zu finden“.



Arbeit

Minister will neue Ideen gegen Fachkräftemangel in Sozialberufen



Immer weniger Bewerber, immer mehr offene Stellen und immer weniger Angebote: Der Fachkräftemangel macht sich in der Pflege und anderen sozialen Jobs längst deutlich bemerkbar. Niedersachsens Sozialminister Philippi will gegensteuern.

Hannover (epd). Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) hat mehr Anstrengungen und neue Ideen gefordert, um Fachkräfte für die Pflege und die Sozialwirtschaft insgesamt zu gewinnen. „Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften zeigt sich in einer bisher nicht bekannten Dimension“, sagte Philippi am 8. Mai in Hannover bei der Mitgliederversammlung der Diakonie in Niedersachsen. „Die Suche nach geeignetem Personal dauert immer länger und wird immer schwieriger.“ Diakonie-Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke sieht bereits ein Risiko für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen.

Verkürzte Ausbildung zur Pflegeassistenz

Minister Philippi schlug unter anderem vor, die Berufsanerkennung zugewanderter Menschen weiter zu vereinfachen: „Vielleicht braucht es nicht immer den 100-prozentigen Nachweis, dass so jemand einen Abschluss hat.“ Zuwanderer mit viel Erfahrung in der Pflege könnten auf jeden Fall auch in Deutschland einen guten Job machen. Zudem müssten Pflegefachkräfte, die inzwischen in einem anderen Beruf arbeiteten, Anreize erhalten, in ihren angestammten Job zurückzukehren.

Philippi begrüßte auch eine Initiative, die Ausbildung zur Pflegeassistenz von zwei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. „Ich bin ein Freund von qualifizierter Ausbildung, aber es gibt Situationen, da muss man reagieren“, betonte er: „Wir müssen uns entscheiden: Kriegen wir schnell helfende Hände dorthin, wo wir sie brauchen, oder können wir es uns leisten, möglicherweise auf Pflege zu verzichten?“ In jedem Fall müssten Pflegekräfte mit einer verkürzten Ausbildung die Möglichkeit erhalten, sich weiterzubilden, sagte der Minister. Die Verkürzung müsse auch kein Dauerzustand sein.

Diakonie-Vorstandssprecher Lenke sagte, wenn es keine professionelle Pflege für ältere oder unterstützungsbedürftige Menschen gebe und keine verlässliche Betreuung für Kinder angeboten werde, sei eine Berufstätigkeit für die Angehörigen kaum noch möglich. „In der Folge werden sich Fachkräfte genau überlegen, ob sie nach Niedersachsen kommen.“

In allen sozialen Feldern müsse die Ausbildung noch attraktiver werden, forderte Lenke. Ein wichtiges Instrument, um für soziale Berufe zu werben, sei das Freiwillige Soziale Jahr. „Rund 60 Prozent der Absolventinnen und Absolventen landen am Ende in einem Sozialberuf. Das ist eine tolle Quote.“ Die Freiwilligendienste müssten daher weiter gefördert werden. Hier dürften die Mittel nicht gekürzt werden.

Michael Grau


Pflege

Experte: Einsatz von Pflegerobotern erfordert ethische Diskussion




Roboter sollen in der Altenpflege unterstützen.
epd-bild/Guido Schiefer

Osnabrück (epd). Roboter können nach Ansicht von Experten die Pflegekräfte vielfach entlasten und somit den Fachkräftemangel mindern. Allerdings müssten Kliniken, Altenheime und pflegende Angehörige vor einem Einsatz von Robotertechnik neben den rechtlichen, ökonomischen und technischen Aspekten auch die ethischen Auswirkungen auf Patienten und Pflegende diskutieren, sagte der Osnabrücker Pflegewissenschaftler Manfred Hülsken-Giesler dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Wir gewinnen etwas und wir verlieren etwas. Darüber müssen wir gut diskutieren.“

Roboter für verschiedene Bereiche

Hülsken-Giesler koordiniert ein vom Bundesforschungsministerium gefördertes Forschungsprojekt über Chancen und Grenzen von Robotik-Systemen in der Pflege. Dabei haben zehn Teams Roboter für verschiedene Bereiche entworfen. Pflegewissenschaftler der Uni Osnabrück haben ein Bewertungsinstrumentarium entwickelt, mit dem Krankenhäuser, Altenheime, ambulante Dienste und pflegende Angehörige klären können, ob sich der Einsatz von Robotern für sie eigne, sagte Hülsken-Giesler.

Beispielhaft für Einsatzgebiete der Robotik in der Pflege nannte Hülsken-Giesler selbstfahrende Systeme, die im Krankenhaus Blutröhrchen ins Labor oder Patientenunterlagen von Station zu Station transportieren. Roboter mit beweglichen Armen wiederum könnten Pflegekräfte beim Umlagern von Patienten unterstützen, Kommunikationsroboter könnten bei der Betreuung und Gesundheitsüberwachung von zu Hause lebenden Senioren zu Einsatz kommen.

Menschliche Nähe

Manchmal liege das Unterstützungs- und Einsparpotenzial auf der Hand und sei unstrittig, sagte Hülsken-Giesler. Pflege sei aber auch Interaktions- und Beziehungsarbeit. Deshalb könnten technische Systeme nicht ohne Beachtung ethischer Fragen eingesetzt werden. „Reicht der Roboter im Krankenhaus das Glas Wasser an, kann er im Unterschied zur Pflegekraft nicht mit der Patientin sprechen.“ Persönlicher Kontakt könne auch wichtig sein, um eventuell Hinweise über ihren aktuellen Gesundheitszustand zu erhalten.

Zu Hause bekommt dieselbe Tätigkeit laut Hülsken-Giesler eine weitere Dimension. Das Wasser oder das Essen von einem Roboter anreichen zu lassen, erspare es einem bewegungsunfähigen Pflegebedürftigen, Menschen um Hilfe bitten zu müssen. „Wo für den einen die menschliche Nähe entscheidend ist, kommt es für den anderen auf den weitgehenden Erhalt der Selbstständigkeit an.“

Martina Schwager


Kinder

Bundesweit fehlen 378.000 Kitaplätze



Schon seit zehn Jahren haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung. Dennoch fehlen in den Einrichtungen Hunderttausende Plätze.

Berlin (epd). Trotz des Rechtsanspruchs auf Betreuung in einer Kindertagesstätte fehlen bundesweit 378.000 Kita-Plätze. In der Altersgruppe 1 bis 3 Jahre fehlen 291.000 Plätze, in der Kategorie 3 bis 6 Jahre sind es 87.000, wie aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Die Angaben basieren auf Zahlen aus dem Jahr 2021. Seit zehn Jahren haben Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

„Bundesregierung zieht sich aus der Verantwortung“

„378.000 Kindern wird die Chance auf frühkindliche Bildung und soziales Lernen vorenthalten“, sagte die Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Linken im Bundestag, Heidi Reichinnek. „Anstatt dass die Bundesregierung diese Zahlen zum Anlass nimmt, um Kommunen und Ländern endlich beim Ausbau von Kitas angemessen zu unterstützen, zieht sie sich weiter aus der Verantwortung.“

Nach Berechnungen der Linken betragen die Kosten für Kitas mittlerweile jährlich knapp 50 Milliarden Euro. Der Bund trage davon etwa 2,8 Milliarden Euro, den Rest schulterten Länder und Kommunen.

„Das im Koalitionsvertrag angekündigte Investitionsprogramm für Kitas gibt es bis heute nicht“, kritisierte Reichinnek und fügte hinzu: „Die Regierung bricht wieder einmal ihre Versprechen, währenddessen steht das chronisch unterfinanzierte Kitasystem kurz vor dem Kollaps.“

Stefan Fuhr



sozial-Branche

Pflege

Pflegeeinrichtungen müssen wegen Personalnot Angebot einschränken




Dekubitus-Prophylaxe bei einem bettlägerigen Mann
epd-bild/Werner Krüper
Die Diakonie stuft die Lage in der Pflege als dramatisch ein. "Die Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege ist akut gefährdet", erklärte sie gemeinsam mit dem Fachverband DEVAP. Um eine Katastrophe abzuwenden, brauche es einen "Masterplan".

Berlin (epd). Die Personalnot in der Altenpflege beutelt auch die kirchlichen Einrichtungen. Vier von fünf evangelischen Pflegeeinrichtungen müssen inzwischen ihre Angebote einschränken, wie aus einer Umfrage des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und der Diakonie Deutschland hervorgeht, die am 9. Mai in Berlin vorgestellt wurde.

Keine Kapazitäten für neue Kunden

Besonders prekär ist demnach die Lage bei den ambulanten Pflegediensten: 89 Prozent mussten im vergangenen halben Jahr Neukunden ablehnen. 29 Prozent konnten die Leistungen bei ihren angestammten Pflegebedürftigen nicht aufstocken, obwohl diese darauf angewiesen sind.

In der stationären Pflege können fast drei Viertel der Heime und Einrichtungen nicht all jene Leistungen erbringen, für die sie eigentlich ausgelegt sind. Das betrifft vorrangig die Belegung freier Betten. Hauptursache sind hohe Krankenstände beim Personal und bei zwei Dritteln der befragten Einrichtungen, dass sie offene Stellen nicht besetzen können.

Die Zahlen zeigten, dass sich Deutschland bereits mitten in einer Pflegekrise befinde, sagte Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide. Die Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege sei akut gefährdet. Trotz steigender Nachfrage reduziere sich das Versorgungsangebot, gleichzeitig nähmen Insolvenzen zu. Nötig sei ein radikales Umdenken in der Politik, die Pflege brauche dringend eine gesicherte Finanzierung, forderte sie. Andernfalls „steuern wir von der akuten Krise in die Katastrophe“.

„Die klugen Ideen und Konzepte sind da“

Laut Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP, „enthalten Lauterbachs Pläne für eine kleine Pflegereform sinnvolle Bausteine, die allerdings auf einem sehr brüchigen finanziellen Fundament stehen. Die vorgesehene Erhöhung des Beitragssatzes auf 3,4 Prozent reicht bei weitem nicht aus, um die notwendige Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland hinreichend zu sichern. Wir brauchen jetzt einen Bundeskanzler, der sich zumindest an die Erfüllung des Koalitionsvertrages 2021-2025 hält.“

Die evangelischen Verbände forderten einen Pflegegipfel, um einen „Masterplan für die Zukunft der Pflege zu entwickeln. Die klugen Ideen und Konzepte sind da, um die Katastrophe abzuwenden und endlich gesamtgesellschaftlich die Pflege zu sichern“, erklärten sie.

Der DEVAP befragte in den ersten drei Aprilwochen dieses Jahres insgesamt 655 Pflegeeinrichtungen und -dienste der Diakonie, davon 64 Prozent aus der stationären Langzeitpflege, 30 Prozent aus der ambulanten Pflege, vier Prozent aus der Tagespflege sowie jeweils ein Prozent Pflegeschulen und Hospize. Die Teilnehmenden kamen vorwiegend aus Nordrhein-Westfalen (30 Prozent), Niedersachsen (24 Prozent) und Hamburg (acht Prozent).

Bettina Markmeyer, Markus Jantzer


Pflege

Viel Kritik an der Pflegereform der Ampel-Koalition




Eine Pflegekraft testet bei einer alten Dame den Blutzucker
epd-bild/Werner Krüper
In der Anhörung des Bundestags wurde deutlich, dass die Angehörigen, die vier Fünftel aller Pflegebedürftigen versorgen, kaum auf Verbesserungen durch die geplante Pflegereform hoffen können. Das Plus beim Pflegegeld liegt unter der Inflationsrate.

Berlin (epd). Die geplante Pflegereform ist am 10. Mai im Bundestag bei Sachverständigen und Verbänden vielfach auf Ablehnung gestoßen. Der Reformentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gehe am Bedarf vorbei, und die Finanzierung werde nur kurzfristig stabilisiert, erklärten Sachverständige und Verbände in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf, der gegenwärtig im Parlament beraten wird.

Entlastungsbudget gestrichen

Die Interessenvertretung pflegender Angehöriger „wir pflegen!“ warf der Bundesregierung eine „systematische Benachteiligung pflegebedürftiger Menschen in der häuslichen Pflege“ vor. Dem Gesetz zufolge sollen die Sachleistungen und das Pflegegeld für die Angehörigen 2024 um fünf Prozent steigen. Sämtliche Sozial- und Angehörigenverbände halten diese Steigerung für völlig unzureichend. Die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege und der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierten, sie gleiche nicht einmal die Inflation aus und komme zu spät. Die geschäftsführende Vorständin von „wir pflegen!“, Edeltraut Hütte-Schmitz, forderte, die Leistungen müssten sofort und deutlich erhöht werden.

Eine „besonders kritische Fehlentscheidung“ der Regierung sei es zudem, das angekündigte Entlastungsbudget wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen zu haben, kritisierte der Angehörigen-Verband. Das Entlastungsbudget sollte es pflegenden Familien leichter machen, Vertretungen zu organisieren. Mit vier Fünfteln wird die große Mehrheit der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.

Die Reform dient vor allem dazu, die Pflegeversicherung durch Beitragserhöhungen kurzfristig zu stabilisieren. Die Einnahmen steigen um 6,6 Milliarden Euro im Jahr, in diesem Jahr also noch um die Hälfte. Dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) zufolge lag das Defizit der Pflegeversicherung Ende 2022 bei 2,2 Milliarden Euro. Hauptgründe sind zusätzliche Corona-Ausgaben, höhere Löhne in der Altenpflege und Preissteigerungen.

Pflegekassen verlangen neun Milliarden Euro vom Bund

Deshalb sollen die Beiträge zum Juli dieses Jahres von 3,05 Prozent des Einkommens auf 3,4 Prozent steigen, für Kinderlose von 3,4 auf vier Prozent. Es wird außerdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wonach Eltern mit mehreren Kindern geringere Beiträge zahlen. Der Präsident der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), Martin Bujard, verlangte, die Beitragsabschläge pro Kind müssten nicht nur während der Familienphase, sondern lebenslang gewährt werden.

Die Pflege- und Krankenkassen rechneten vor, der Bund schulde der Pflegeversicherung knapp neun Milliarden Euro für Ausgaben, die nicht aus Beiträgen der Versicherten, sondern aus den öffentlichen Haushalten finanziert werden müssten. Der GKV-Spitzenverband forderte den Bund auf, 5,3 Milliarden Euro Corona-Extra-Ausgaben und weitere 3,5 Milliarden Euro für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zu übernehmen. Der Verband der Ersatzkassen erklärte, mit dem Geld müssten die dringenden Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziert werden.

Der Verband privater Pflegeanbieter (bpa) kritisierte, Gesundheitsminister Lauterbach unternehme mit dem Gesetz nicht einmal den Versuch, die pflegerische Versorgung zukunftsfest aufzustellen. Zwei Drittel der Pflegeeinrichtungen seien bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Bettina Markmeyer


Pflege

Hintergrund

Daten zur Pflege in Deutschland



Frankfurt a.M. (epd). Zum „Tag der Pflegenden“ am 12. Mai hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Zahlen zu Pflegebedürftigen und Fachkräften in Pflege veröffentlicht. Fünf Prozent der Bevölkerung (rund 4,8 Millionen Menschen) in Deutschland sind laut dem Barmer Pflegereport aktuell pflegebedürftig und auf ständige Hilfe angewiesen. Der Studie zufolge steigt deren Zahl bis zum Jahr 2030 auf rund sechs Millionen Betroffene (plus 30 Prozent) - und damit auch der Bedarf an Pflegekräften.

Der wird sich künftig weiter zuspitzen, denn allein in den nächsten zehn bis zwölf Jahren gehen laut einer Studie der Böckler-Stiftung 500.000 Pflegefachkräfte in Rente. Dem Barmer Pflegereport ist zu entnehmen, dass bis 2030 bei konservativen Annahmen rund 182.000 Pflegekräfte als Vollzeitstellen allein im Bereich der Altenpflege fehlen werden. Insgesamt, also mit dem Bedarf der Kliniken, werden es 500.000 Vollzeitkräfte sein, so die Bertelsmann-Stiftung und der Deutsche Pflegerat.

Lange Suche nach Personal

Der Mangel an Fachpersonal zeigt sich schon heute deutlich: Aktuell dauert es rund 230 Tage, bis die Stelle einer Krankenpflegefachkraft erneut besetzt werden kann, 210 Tage vergehen für die Neubesetzung eines Arbeitsplatzes in der Altenpflege.

Umgerechnet in Vollzeitstellen sind heute für je 100 versorgte Pflegebedürftige im Durchschnitt neun examinierte Pflegekräfte, zwei Pflegehilfskräfte mit Ausbildung und fünf Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung tätig. Die Versorgungsquote ist in Pflegeeinrichtungen höher. Rund 86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen und mit Unterstützung von mobilen Pflegediensten betreut.

Zahl der Beschäftigten verdoppelt

Die Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten hat sich binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Wie das Statistische Bundesamt am 11. Mai in Wiesbaden mitteilte, waren zum Jahresende 2021 442.900 Personen bei ambulanten Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Das waren 134 Prozent mehr als Ende 2001. Damals arbeiteten rund 189.600 Menschen bei ambulanten Diensten. Auch die Zahl der Beschäftigten in Pflegeheimen nahm binnen 20 Jahren zu. Sie stieg um 71 Prozent von 475.400 Personen im Jahr 2001 auf 814.000 Personen 2021.

Und doch fehlt in den Heimen und mobilen Pflegediensten jede Menge Personal. 130.000 fehlende Pflegekräfte hat Horst Rothgang, Professor an der Universität Bremen, in einem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium ermittelt. Im klinischen Bereich fehlen laut der Böckler-Stiftung rund 100.000 Fachkräfte.



Gesundheit

Krank ohne Versicherungsschutz




Doris Neumann und Achim Diestelkamp in der "Praxis ohne Grenzen".
epd-bild/Rebekka Krüger
Krank sein ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist in Deutschland ein Problem. Die "Praxis ohne Grenzen" in Rendsburg hilft Menschen ohne Krankenversicherung.

Rendsburg (epd). Es klingelt an der Tür. „Sobald Licht an ist, denken alle, wir haben geöffnet“, sagt Achim Diestelkamp. Er ist einer von sechs Ärztinnen und Ärzten, die ehrenamtlich in der Rendsburger „Praxis ohne Grenzen“ arbeiten. Für Menschen ohne Krankenversicherung ist die kleine Praxis oft ein Rettungsanker. Zweimal die Woche ist Sprechstunde. „Wir sind eine hausärztliche Praxis. Entsprechend sind wir auch ausgerüstet: mit EKG, Ultraschall und Möglichkeiten für Laboruntersuchungen.“

„Der Bedarf wird nicht weniger“

Insgesamt gibt es sieben solcher Praxen in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die erste eröffnete im Januar 2010 in Bad Segeberg, sie diente den Rendsburgern als Vorbild. In Hamburg gibt es die größte, in Dithmarschen soll bald eine achte „Praxis ohne Grenzen“ hinzukommen.

Das Projekt, das sich ausschließlich aus Spenden finanziert, gibt es bereits seit zehn Jahren. „Und der Bedarf wird nicht weniger“, sagt der ehemalige Hausarzt und Internist Diestelkamp. Laut Mikrozensus waren 2019 rund 61.000 Menschen ganz ohne Krankenversicherungsschutz. Hinzu kämen all die Menschen, deren Versicherungsschutz nicht ausreichend ist - Schätzungen zufolge rund 500.000, sagt Diestelkamp.

In der jüngsten Vergangenheit seien immer öfter auch schwere Fälle in die Praxis gekommen, wundert sich Mitarbeiterin Doris Neumann: „Wie kann das sein? Wir sind ein reiches Land. Wir haben ein gutes Sozialsystem, aber es fallen viele ganz einfach durch das Raster.“ Die zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis geben ihr Bestes, um diesen Menschen zu helfen.

Gründe, warum Menschen plötzlich nicht mehr krankenversichert sind, gebe es viele, weiß Achim Diestelkamp. „In der Regel ist es so, dass die Menschen in eine wirtschaftliche Notlage geraten und davon ausgehen, dass sie nur mal kurzfristig die Krankenkassenbeiträge nicht zahlen.“ Sobald das geschehe, beginne eine Abwärtsspirale. Es werde immer schwerer, die wachsende Summe zurückzuzahlen. „Und die kommen dann zu uns. Wir behandeln sie, klären aber gleichzeitig mit der letzten Krankenkasse, ob da nicht doch noch ein Versicherungsschutz besteht.“

Eine große Hilfe

Neben der medizinischen Betreuung und dem Klären des Versicherungsschutzes biete das Team auch Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Krankenkassen. Was viele Betroffene nicht wissen: Für akute Erkrankungen zählt der vorherige Versicherungsschutz häufig noch. Für besondere Behandlungen gebe es außerdem verschiedene kooperierende Ärzte, an die überwiesen werden könne. Und zur Not werde ein Patient auch ins Krankenhaus überwiesen.

Der Umweg zur Krankenkasse oder zur Behörde sei vor dem Arztbesuch für viele Menschen nicht machbar. Die Patientinnen und Patienten der „Praxis ohne Grenzen“ seien in einer Notlage. „Sie haben Ängste, zu einem Arzt zu gehen und abgewiesen zu werden“, sagt Neumann. Hier hätten sie die Sicherheit, dass sie empfangen würden und ihnen zugehört werde. Das sei oft eine große Hilfe.

Es klingelt erneut an der Tür, die Patienten kommen rein, werden begrüßt und nach ihrem Wohlergehen gefragt. Dann wird eine Kartei angelegt und ein Anamnesebogen für den Arzt ausgefüllt. „Und wenn ein Patient diesen nicht selbst ausfüllen kann, weil er Hemmungen hat oder gerade eine Schreibbarriere, dann unterstützen wir ihn und versuchen ihn so gut wie möglich zu behandeln“, sagt Neumann.

Die „Praxis ohne Grenzen“ suche immer helfende Hände. Doris Neumann war früher Kaufmännische Angestellte - dass sie hier wieder mit anderen Menschen in Kontakt kommt, empfindet sie als Bereicherung: „Das ist die Motivation, um immer herzukommen: Einfach mal über den Tellerrand zu schauen und auch ein Stück zurückzugeben.“

Rebekka Krüger


Behinderung

Gastbeitrag

Behindertenrat: Gesetz zu Inklusivem Arbeitsmarkt muss kommen




Sigrid Arnade
epd-bild/H.-Günter Heiden
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) sieht im geplanten Inklusionsgesetz für den Arbeitsmarkt einen kleinen Schritt nach vorn. DBR-Sprecherin Sigrid Arnade analysiert und bewertet in ihrem Gastbeitrag die geplanten Reformen. Sie sagt: Das Gesetz darf nicht im Bundesrat scheitern.

Für uns als Deutscher Behindertenrat ist klar: Das Inklusionsgesetz geht in die richtige Richtung. Aber die Schritte im „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ sind für manche Verbände in unserem Bündnis noch zu klein und zu mutlos. Dennoch drohen unionsgeführte Bundesländer, das Gesetz am 12. Mai im Bundesrat scheitern zu lassen. Das darf keinesfalls geschehen.

Worum geht es? Kernstück des Gesetzes ist die Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gar nicht nachkommen. Alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen zu besetzen. Es gibt aber inzwischen in Deutschland über 44.000 beschäftigungspflichtige Betriebe, bei denen kein einziger schwerbehinderter Mensch arbeitet, Tendenz steigend. Schon länger hatte Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, für diese Betriebe die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen - was die Union jedoch wohl nicht mittragen will.

Für die Ausgleichsabgabe reicht die Portokasse

Das soll mit dem neuen Gesetz nun geschehen. Statt 360 Euro monatlich für einen nicht besetzten Pflichtplatz zu zahlen, werden dafür künftig für Betriebe ab 60 Beschäftigten 720 Euro fällig. Für kleinere Betriebe fällt die Erhöhung geringer aus.

Unsere Verbände begrüßen das Vorhaben, kritisieren aber gleichzeitig, dass die Arbeitgeber diese Leistungen weiterhin von der Steuer absetzen können. Meiner Meinung nach zahlen die Unternehmen diese Abgabe immer noch aus der Portokasse. Vor diesem Hintergrund ist der Widerstand der unionsgeführten Bundesländer einfach nur lächerlich.

Es gibt weitere Neuerungen im Gesetz, die von uns begrüßt werden:

  • So soll künftig eine Genehmigungsfiktion für Ansprüche behinderter Menschen gegenüber dem Integrationsamt gelten, wenn das Integrationsamt innerhalb von sechs Wochen nicht reagiert. Das kann beispielsweise zur Folge haben, dass nach Ablauf dieser Frist eine beantragte Arbeitsassistenz automatisch als bewilligt gilt.
  • Beim Budget für Arbeit wird die bislang gültige Deckelung des Lohnkostenzuschusses aufgehoben: Das ermöglicht eine bessere Entlohnung der Betroffenen. Allerdings gibt es hier auch einen Wermutstropfen. Einige unserer Verbände kritisieren, dass keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden für Menschen, die nach den Regeln des Budgets für Arbeit tätig sind. Das bedeutet, dass die Betroffenen wieder in die Werkstatt zurückkehren müssen, wenn das Arbeitsverhältnis aus irgendeinem Grund endet.
  • Ich begrüße, dass der „Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin“ neu ausgerichtet wird. So müssen dem Beirat künftig nicht mehr ausschließlich ärztliche Vertreterinnen und Vertreter angehören, was der verstärkten Teilhabeorientierung der Behindertenpolitik Rechnung trägt. Doch gehe ich davon aus, dass hier die Diskussionen wohl weitergehen werden. Noch ist nämlich eine Mehrheit von Ärztinnen und Ärzten vorgesehen.

Ende der Bußgelder ist das falsche Signal

Ich begrüße die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für die sogenannten „Null-Beschäftiger“, ich kritisiere jedoch die Streichung der zugehörigen Bußgeldvorschrift. Bisher mussten Arbeitgeber mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht dauerhaft nicht nachkamen. Dieses Instrument ist zwar selten angewandt worden. Aber es deshalb jetzt abzuschaffen, ist das falsche Signal an die Arbeitgeber. Sie könnten sich ermutigt fühlen, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiterhin nicht nachzukommen. Vielmehr hätte man nicht länger die Bundesagentur für Arbeit damit beauftragen sollen, die Bußgeldvorschrift anzuwenden, sondern beispielsweise den Zoll.

Sigrid Arnade ist die Sprecherin des Deutschen Behindertenrats


Pflege

Studie: Verbot der Zeitarbeit führt nicht zu mehr Festanstellungen



Die zunehmende Zeitarbeit in der Pflege erhitzt die Gemüter. Diskutiert wird, ob der Gesetzgeber hier strengere Vorgaben machen sollte. Doch die könnten die Personalprobleme in Heimen und Kliniken verschärfen, wie eine neue Studie zeigt.

Köln (epd). Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat untersucht, wie sich mögliche gesetzliche Einschränkungen in der Zeitarbeit auf die Mitarbeitenden in der Pflege auswirken würden. Die Annahme, dass strengere Regelungen Zeitarbeitende in der Pflege zur Rückkehr in eine Festanstellung bringen würden, sei falsch, heißt es in einer Mitteilung des IW. „Diese Erwartung ist ohne empirische Grundlage. Nur 18 Prozent der befragten Zeitarbeitnehmer geben an, dass sie bei Einschränkung von Zeitarbeit diesen Weg gehen würden, wobei der Anteil für Fachkräfte noch einmal geringer ist.“ Befragt wurden zum Jahresanfang in die Zeitarbeit gewechselte Pflegefachkräfte.

Weiter heißt es in der Erhebung, dass 55 Prozent der Befragten in einen anderen Tätigkeitsbereich wechseln und weitere elf Prozent ihre Erwerbstätigkeit ganz aufgeben würden. „Somit ist für die meisten Zeitarbeitnehmer in der Pflegebranche die Zeitarbeit als Arbeitgeber ohne Alternative“, schreiben die Autoren. „Der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel würde sich verschärfen und die Stabilität der Patientenversorgung verschlechtern, während den betroffenen Arbeitnehmern das Recht auf freie berufliche Entfaltung versagt würde.“

Keine Belege für aggressives Abwerben

Die Studie, für die rund 4.000 „Beobachtungen“ ausgewertet wurden, belege zudem, dass es derzeit keine nennenswerte Abwerbung von festangestellten Stammkräften durch Zeitarbeitsunternehmen gibt. Lediglich in 3,1 Prozent der Fälle sei das geschehen. „Für die Behauptung, es gebe ein aggressives Abwerbeverhalten seitens der Zeitarbeitsfirmen, wie von der Deutschen Krankenhausgesellschaft behauptet, findet sich somit kein empirischer Beleg.“ Ausschlaggebend für den Wechsel in die Zeitarbeit waren den Antworten zufolge vielmehr direkte Kontakte und Hinweise aus dem persönlichen Umfeld.

Knapp sieben von zehn Zeitarbeitskräften entschieden sich demnach für die Anstellung bei einem Zeitarbeitsunternehmen, weil sie sich dort leistungsgerecht entlohnt fühlten. Für knapp zwei Drittel war eine größere Arbeitszeitsouveränität ausschlaggebend.

Motive für Wechsel in Zeitarbeit sind vielschichtig

Tatsächlich zeigten sich Belege für Abwerbeversuche eher von Seiten der Pflegeeinrichtungen: „60 Prozent der Zeitarbeitnehmer haben ein Übernahmeangebot eines Einsatzbetriebes erhalten.“ Zweitens zeigt sich eine komplexe Motivlage für die Aufnahme einer Beschäftigung in der Zeitarbeit. „Eine attraktive Vergütung und Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung sind von großer Bedeutung. Viele Zeitarbeitnehmer fühlen sich in der Zeitarbeit aber auch in höherem Maße wertgeschätzt. Die Zeitarbeit ist mithin in der Lage, Kriterien für eine gute Qualität der Arbeit zu erfüllen.“

Für die allgemeinen Daten zur Zeitarbeit im Gesundheitswesen griffen die Autoren auf eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurück. Demnach waren zur Jahresmitte 2022 knapp 47.000 sozialversicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte als Zeitarbeitskraft in der Pflege, in Kliniken, in der Geburtshilfe oder dem Rettungsdienst tätig. „Zeitarbeitskräfte in den betrachteten Berufsgruppen bilden mit Blick auf die Anzahl aller Zeitarbeitskräfte ein kleines Segment. Ihre quantitative Bedeutung ist auch mit Blick auf die Anzahl aller sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigten in den betrachten Berufsgruppen überschaubar“, heißt es in der Studie.

Dirk Baas


Pflege

AOK: Länder bei Kosten akademischer Ausbildung in die Pflicht nehmen



Berlin (epd). Der AOK-Bundesverband kritisiert die mangelnde Beteiligung der Länder an den Kosten der Hochschulausbildung in der Pflege. „Es ist eindeutig ihre Aufgabe, die Kosten für die Ausbildung der Pflegefachpersonen an den Hochschulen zu bezahlen, denn das Thema Bildung ist Ländersache“, sagte die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann am 8. Mai aus Anlass einer Expertenanhörung zum Referentenentwurf des Pflegestudium-Stärkungsgesetzes in Berlin. Die bisher fehlende Vergütung der Praxiszeiten führe zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil der akademischen Ausbildung gegenüber der schulischen Ausbildung.

Reimann begrüßte die geplante Neustrukturierung der Pflegeausbildung an den Hochschulen. „Die Stärkung der akademischen Pflegeausbildung kann dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen.“ Allerdings schreibe der Gesetzesentwurf die unzureichende finanzielle Beteiligung der Länder an den Ausbildungskosten fort. „Es ist auch ordnungspolitisch nicht vertretbar, dass diese Kosten aus Beitragsmitteln der Versicherten finanziert werden“, sagte Reimann. Ebenso wenig dürfe das Problem über steigende Eigenanteile im stationären und im ambulanten Bereich auf die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen abgewälzt werden.

Ver.di begrüßt duales Studium

Die Gewerkschaft ver.di begrüßte, dass die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium gestaltet werden solle. „Damit wird eine langjährige ver.di-Forderung aufgegriffen. Ein duales Studium mit betrieblicher Anbindung, angemessener Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums sowie verbindlichen Qualitätsstandards kann eine praxisorientierte Ausbildung am besten gewährleisten“, sagte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Eine Ausbildungsvergütung für die Studierenden sei „überfällig“ Das steigert die Attraktivität des Studiums deutlich", sagte Bühler.

Es brauche ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von beruflich und hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen. Dafür seien auch „Antworten nötig, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere“.



Arbeit

Ringen um Inflationsprämie für kirchliche Beschäftigte



Nürnberg/Augsburg (epd). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen und bei kirchlichen Trägern sollen die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro erhalten, fordern derzeit Unterzeichner einer Online-Petition in Bayern. Unabhängig von der nächsten Lohnverhandlung solle die Prämie im laufenden Jahr ausbezahlt werden, heißt es in dem an die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) gerichteten Vorstoß, die die Gehälter für Beschäftigte in evangelischer Kirche und Diakonie aushandelt. Die Petition hatten am 10. Mai bereits rund 5.000 Menschen unterschrieben.

Seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Die Leistung ist aber für Arbeitgeber freiwillig. ARK-Sprecher Daniel Wagner sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst setze auch die kirchlichen Dienstgeber unter Druck. Man halte eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro auch für „angemessen und gut“, doch müsse für so eine Auszahlung die Refinanzierung sichergestellt sein. Grob müsse man mit 500 Millionen Euro rechnen, die Diakonie und Kirche für die Prämie und eine Gehaltserhöhung zahlen müssten. Die ARK behandle das Thema bei ihrer Sitzungmitte Mai.

Die Caritas hatte Ende 2022 als erster Wohlfahrtsverband in Deutschland entschieden, ihren mehr als 650.000 Mitarbeitenden eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Der Beschluss wurde am 8. Dezember 2022 in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Caritas gefasst. Der Deutsche Caritasverband teilte darüber hinaus mit, dass er davon ausgehe, „dass die Inflationsausgleichsprämie - ein von der Politik gefördertes Element - bei den Kostenträgern in der Refinanzierung berücksichtigt wird“.



Verbände

Diakonie Baden bundesweiter Vorreiter bei Gemeinwohlbilanzierung



Karlsruhe (epd). Das Diakonische Werk Baden hat die Anerkennung als gemeinwohlbilanziertes Unternehmen geschafft. Das Sozialwerk sei „der erste Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland mit einer erfolgreichen Gemeinwohlbilanzierung“, sagte Ulrich Fellmeth vom Vorstand Gemeinwohlökonomie Baden-Württemberg laut einer Diakonie-Mitteilung vom 10. Mai. Damit übernehme die Diakonie Baden eine Vorbildfunktion für die Sozialwirtschaft.

Im Audit wurden den Angaben zufolge Bereiche wie Menschenwürde, Transparenz und Umweltauswirkungen in den Lieferketten untersucht. Der ethische Umgang mit Geldmitteln und Eigentum habe ebenso eine Rolle gespielt wie das ökologische Verhalten der Mitarbeitenden. Alle Bereiche seien mit mindestens „fortgeschritten“ bis maximal „vorbildlich“ bewertet worden, hieß es.

Die Gemeinwohlbilanzierung ist ein Bewertungsverfahren, das es Privatpersonen, Gemeinden, Firmen und Institutionen ermöglicht, den Nutzen zu messen, den sie für die Gesellschaft erbringen. Sie umfasst die Erfassung, Analyse und Berichterstattung über die Auswirkungen einer Organisation auf die sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte des Gemeinwohls.




sozial-Recht

Bundesarbeitsgericht

Arbeitgeber kann präzise Informationen zu Erkrankungen verlangen




Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
epd-bild/Norbert Neetz
Bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber prüfen können, ob neue Erkrankungen vorliegen. Für eine erneute Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer daher nach einem Urteil im Zweifel seine Krankheiten offenlegen.

Erfurt (epd). Ein Arbeitnehmer kann bei mehreren aufeinanderfolgenden Erkrankungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber zur Offenlegung seiner Krankheiten verpflichtet sein. Zweifelt der Arbeitgeber an, dass die jeweiligen Gründe für die Arbeitsunfähigkeit nicht auf unterschiedliche Erkrankungen zurückgehen, so dass damit kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht, muss der Beschäftigte den Sachverhalt weiter mit Tatsachen aufklären, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 2. Mai veröffentlichten Urteil. Das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung über seine Daten müsse dann zurücktreten, erklärten die Erfurter Richter.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, das allerdings geringer ist als der Lohn. Erkrankt ein Arbeitnehmer nach einer ersten Arbeitsunfähigkeit an einer neuen Krankheit, besteht wiederum ein bis zu sechs Wochen dauernder Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Arbeitgeber vermutet eine Fortsetzungserkrankung

Im Streitfall hatte der Kläger in der Gepäckabfertigung des Frankfurter Flughafens gearbeitet. Zwischen dem 24. August 2019 und dem 13. August 2020 war er an insgesamt 110 Tagen krank. Zwischen dem 18. August und 23. September 2020 fiel er wiederum mehrfach für ein bis drei Tage wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) aus.

Der Arbeitgeber gewährte nur bis zum 13. August 2020 die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er hatte Zweifel, dass der Beschäftigte danach an einer neuen Erkrankung erkrankt war. Offensichtlich liege eine Fortsetzungserkrankung vor, so dass der sechswöchige Lohnfortzahlungszeitraum überschritten worden sei.

Der Arbeitnehmer legte als Nachweis, dass bei ihm verschiedene neue Erkrankungen vorlagen, AU-Bescheinigungen vor, in denen Diagnose-Codes (ICD 10) zu Diagnosen und Symptomen enthalten waren. Zu vorhergehenden Atemwegsinfekten müsse er sich nicht äußern, meinte er. Vom Arbeitgeber forderte er weitere 894 Euro an Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Doch der Hinweis auf die Diagnose-Codes in den AU-Bescheinigungen reichten als Beleg für eine neue Erkrankung ebenso wenig wie eine entsprechende Bestätigung der Krankenkasse, urteilte das BAG. Äußere der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht konkrete Zweifel, dass keine neuen Erkrankungen vorliegen, müsse der Arbeitnehmer das Gegenteil mit Tatsachen belegen. Letztlich müsse er sämtliche Erkrankungen offenlegen. Auch die behandelnden Ärzte könnten hierfür von der Schweigepflicht entbunden werden.

Krankenkassen haben finanzielle Interessen

Nur so könne die Rechtmäßigkeit des Lohnfortzahlungsanspruchs geprüft werden. Der mit der Offenlegung der Erkrankungen verbundene Eingriff in das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung und das darin enthaltene Recht, selbst über seine Daten entscheiden zu können, sei „verhältnismäßig und damit gerechtfertigt“. Eine Mitteilung der Krankenkasse sei nicht geeignet, die Zweifel des Arbeitgebers aus dem Weg zu räumen und für die Arbeitsgerichte auch nicht bindend. Krankenkassen seien parteiisch, denn sie hätten ein finanzielles Interesse daran, dass der Arbeitgeber während einer Erkrankung den Lohn fortzahlt und nicht die Krankenkasse mit Krankengeld einspringen muss.

Auch den Vorschlag, dass Arbeitnehmer ihre Erkrankungen nur einem Sachverständigen offenlegen müssen, lehnten die Erfurter Richter ab. Solche „geheime Verfahren“ seien mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar. Denn der Arbeitgeber müsse ein Sachverständigengutachten überprüfen und gegebenenfalls einen anderen Gutachter beauftragen können.

Die auf sechs Wochen beschränkte Entgeltfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit habe zudem das Ziel, die wirtschaftlichen Belastungen des Arbeitgebers in zumutbare Grenzen zu halten. Könne der Arbeitgeber den Vortrag des Arbeitnehmers über das Vorliegen einer erneuten Erkrankung nicht überprüfen, würde „die gesetzlich vorgesehene Zumutbarkeitsregelung regelmäßig ins Leere laufen“, urteilte das BAG.

Da der Kläger nichts weiter zu neuen Erkrankungen vorgetragen hat, sei von einer Fortsetzungserkrankung auszugehen. Ein Anspruch auf die erneute sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehe daher nicht.

Az.: 5 AZR 93/22

Frank Leth


Bundesarbeitsgericht

"Freiwilliges" Weihnachtsgeld kann Pflichtleistung werden



Erfurt (epd). Auch ein freiwillig gewährtes Weihnachtsgeld kann zur Pflichtleistung für den Arbeitgeber werden. Wird den Beschäftigten ein nicht im Arbeitsvertrag festgelegte Weihnachtsgeld fortlaufend gezahlt, weist das auf eine sogenannte „betriebliche Übung“ hin, an die der Arbeitgeber dann auch weiterhin gebunden ist, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 4. Mai veröffentlichten Urteil klar. Soll dagegen die Zahlung nur für geleistete Arbeit und nicht etwa bei Krankheit gelten, müsse der Arbeitgeber das klar und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen, urteilten die Erfurter Richter.

Der Kläger war seit 2003 in einem Unternehmen aus dem Raum Villingen-Schwenningen beschäftigt. Nach seinem Arbeitsvertrag hatte er keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ab 2010 zahlte der Arbeitgeber ihm dennoch zunächst 400 Euro und in den Folgejahren 1.500 Euro extra. In der Lohnabrechnung wurde die Leistung als „freiw. Weihnachtsgeld“ bezeichnet.

Kläger hat Anspruch auf Zahlung

Als der Beschäftigte in den Jahren 2018 bis 2020 arbeitsunfähig erkrankt war, bekam er jedoch kein Weihnachtsgeld. Der Arbeitgeber begründete dies mit der dauernden Arbeitsunfähigkeit und für 2020 mit der schwierigen finanziellen Situation des Unternehmens.

Doch der Kläger hat für die Streitjahre Anspruch auf die Sonderzahlung, urteilte das BAG. Zwar sei diese nicht im Arbeitsvertrag festgelegt worden, es sei aber eine „betriebliche Übung“ entstanden. Davon sei bei einer dreimal hintereinander gewährten Zahlung auszugehen.

Freiwilligkeitshinweis auf der Lohnabrechnung reicht nicht aus

Allein der Freiwilligkeitshinweis auf der Lohnabrechnung reiche nicht aus, um dem Arbeitnehmer die Einmaligkeit der Zahlung zu verdeutlichen. Denn der Zusatz „freiw.“ könne auch so verstanden werden, dass der Arbeitgeber diese „freiwillig“ regelmäßig zahlt. Bei mehrdeutigen Auslegungen gelte die für den Arbeitgeber ungünstigere Version, befand das BAG.

Der Arbeitgeber habe auch nicht belegen können, dass das Weihnachtsgeld von der Arbeitsleistung abhängen soll. Dagegen spreche, dass die Höhe der Sonderzuwendungen weitgehend gleich und geringer als ein Monatslohn war. Unter Berücksichtigung, dass der Kläger anfangs ein geringeres Weihnachtsgeld erhalten hatte, stehe ihm nun für drei Jahre eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 2.850 Euro zu.

Az.: 10 AZR 116/22



Bundesfinanzhof

Steuerminderung bei Hausnotrufdiensten erschwert



München (epd). Alte und behinderte Menschen können für die Bereitstellung eines Hausnotrufsystems und einen telefonischen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst keine Steuererleichterung beanspruchen. Um die Kosten des Hausnotrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen zu können, muss die wesentliche Tätigkeit im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am 4. Mai veröffentlichten Urteil. Nimmt der Anbieter des Hausnotrufsystems laut Vertrag aber nur Notrufe entgegen und alarmiert im Notfall Angehörige, einen Rettungs- oder Pflegedienst, findet die wesentliche Tätigkeit außerhalb des Haushaltes statt.

Im konkreten Fall hatte eine hochbetagte Rentnerin aus Sachsen ein Hausnotrufsystem in ihrer Wohnung installieren lassen. Im Notfall sollte ein 24-stündiger Bereitschaftsdienst telefonisch kontaktiert werden, der wiederum dann Angehörige, einen Arzt oder einen Pflegedienst alarmiert. Einen Sofort-Helfer-Einsatz an ihrer Wohnadresse und eine Pflege- und Grundversorgung hatte sie nicht dazu gebucht. Für den 24-stündigen Hausnotrufdienst zahlte sie 2018 insgesamt 288 Euro.

Rentnerin buchte keinen Einsatz von Helfern in der Wohnung

Die Kosten machte sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend. Nach dem Gesetz wird bei solchen haushaltsnahen Dienstleistungen die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen ermäßigt.

Doch der BFH lehnte die Steuervergünstigung ab. Hierfür müsse die haushaltsnahe Dienstleistung im Wesentlichen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dies sei hier aber nicht der Fall. Denn das gebuchte Hausnotrufsystem beinhalte lediglich ein außerhalb des Haushaltes erbrachten 24-Stunden Bereitschaftsservice. Einen Sofort-Helfer-Einsatz, bei dem der Anbieter eigene Mitarbeiter in die Wohnung schickt und dort im Haushalt tätig werden, habe die Rentnerin dagegen nicht gebucht.

Bereits am 28. Januar 2016 hatte der BFH hinsichtlich der Kosten für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz entschieden, dass dessen Kosten steuermindernd als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden können (AZ: VI R 18/14). Denn bei einem erfolgten Notruf hatte eine dort tätige Pflegekraft eine Notfall-Soforthilfe durchgeführt - quasi im Haushalt der Seniorin.

Az.: VI R 7/21



Oberlandesgericht

Klinik muss keinen Schadenersatz leisten nach verschlucktem Apfelstück



Frankfurt/Main (epd). Ein Krankenhaus kann stationär aufgenommene Kleinkinder nicht in jeder Lebenslage vor „luftfremden Stoffen“ in der Luftröhre bewahren. Gelangt kurz vor der Antibiotikagabe ein von der Mutter gereichtes Apfelstück in die Luftröhre des Kindes, muss das Krankenhaus und dessen Personal nicht für den aufgetretenen Sauerstoffmangel und den dabei erlittenen Hirnschaden haften, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am 4. Mai bekanntgegebenen Urteil.

Pflegefall bis ans Lebensende

Der klagende Junge musste wegen verstopfter Atemwege ins Krankenhaus. Es drohte eine Sauerstoffunterversorgung. Als eine Kinderkrankenschwester dem damals 14 Monate alten Kind Antibiotika verabreichte, war auch die Mutter bei dem Kind. Sie hatte dem Jungen zuvor Kartoffelchips und Apfelstücke zu essen gegeben. Einen Kartoffelchip hielt er noch in der Hand, Apfelstücke lagen auf dem Nachttisch. Bei der intravenösen Antibiotikagabe hatte die Krankenschwester nicht gefragt, ob das Kind gegessen hatte.

Der Junge fing plötzlich an zu schreien und wurde bewusstlos. Später stellte sich heraus, dass er ein Apfelstück in die Luftröhre bekommen hatte. Wegen des so verursachten Sauerstoffmangels erlitt das Kind einen Hirnschaden und wird bis an sein Lebensende ein Pflegefall bleiben.

Gerichtlich verlangte der Junge von der Klinik, zwei Ärzten und der behandelnden Kinderkrankenschwester Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht sprach ihm ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zu.

„Absolute Sicherheit nicht erreichbar“

Das OLG hob dieses Urteil jedoch auf und wies die Klage ab. Die Krankenschwester sei für die intravenöse Antibiotikagabe ausreichend qualifiziert gewesen. Ein Behandlungsfehler sei ihr nicht vorzuwerfen. Sie habe vor der Medikamentengabe eine Weile mit der Mutter gesprochen und das Kind beobachtet. Kau- und Schluckbewegungen habe sie nicht festgestellt. Während ihrer Anwesenheit habe der Junge auch nichts gegessen.

Dass luftfremde Stoffe in die Luftröhre gelangen, könne bei Kleinkindern in praktisch jeder Lebenslage vorkommen, betonte das Gericht. „Aufgrund dessen kann es in jeder Klinik täglich in unzähligen Alltagssituationen zu Aspirationen kommen.“ Nach Auskunft mehrerer Sachverständiger sei hier „eine absolute Sicherheit weder erreichbar noch als Behandlungsstandard gefordert“.

Az.: 8 U 127/21



Oberverwaltungsgericht

Bürger können Krankenhausschließung nicht mit einer Klage verhindern



Magdeburg (epd). Bürger und Vereine können nicht gegen die Schließung eines Krankenhauses klagen. Schließt ein privater Klinikbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb und wird das Krankenhaus aus dem Krankenhausplan genommen, besteht nach den einschlägigen Gesetzen für Bürger und Vereine dagegen keine Klagemöglichkeit, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg in einem am 27. April bekanntgegebenen Beschluss.

Konkret geht es um das Krankenhaus in der Hansestadt Havelberg in Sachsen-Anhalt. Die Einrichtung hat lediglich 37 Betten und stellte in dem kleinen Ort mit seinen über 6.600 Einwohnern die Grundversorgung sicher. Der private Träger KMG Kliniken machte das Krankenhaus Ende August 2020 aus wirtschaftlichen Gründen dicht. Das Land nahm das Krankenhaus daraufhin aus dem Krankenhausplan.

Kein Klagerecht

Mehrere Bürger bildeten einen Verein, der für den Erhalt des Krankenhauses kämpfte. Mit einem Eilantrag wollte der Verein und dessen Vorsitzender gerichtlich erreichen, dass der Landkreis Stendal den Betrieb des Krankenhauses sicherstellt.

Doch nach den gesetzlichen Bestimmungen fehlt es dem Vorsitzenden und dem Verein an der Klagebefugnis, entschied das OVG. Die Krankenversorgung der Bevölkerung sei in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Hinsichtlich konkreter Standorte schaffe keines davon subjektive Rechte zugunsten von Bürgern oder Vereinen.

Auch aus dem Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt ließen sich solche Rechte nicht ableiten. Zudem hätten die Kläger auch nicht darlegen können, dass der Staat wegen der Krankenhausschließung seinen Schutzpflichten für die Bürger in Havelberg nicht nachkomme.

Az.: 1 L 51/22




sozial-Köpfe

Altenhilfe

Johannes Rückert wird Vorstand der Kuratorium Wohnen im Alter gAG




Johannes Rückert
epd-bild/Augustinum/Christian Topp
Johannes Rückert wird Vorstand der KWA Kuratorium Wohnen im Alter gAG. Er wird bei KWA die Konzernleitung übernehmen. Er folgt auf Horst Schmieder, der nach 28 KWA-Jahren in den Ruhestand geht.

Unterhaching (epd). Der Aufsichtsrat der KWA Kuratorium Wohnen im Alter gAG hat einen Nachfolger für den Vorstand Horst Schmieder gefunden. Schmieder geht in Rente, auf ihn folgt am 1. September Johannes Rückert. Rückert ist seit 13 Jahren für die Augustinum Gruppe in München tätig. Seit 2017 ist er als Mitglied der Konzerngeschäftsführung für den Geschäftsbereich „Seniorenresidenzen“ zuständig.

Manfred Matusza, Vorsitzender des KWA-Aufsichtsrats, erklärte, der promovierte Mathematiker passe zu KWA. „Er teilt unsere Werte und wird KWA erfolgreich weiterentwickeln. Deshalb haben wir uns für ihn entschieden“, sagte Matusza.

KWA Kuratorium Wohnen im Alter ist ein gemeinnütziges Sozialunternehmen im Bereich der Altenhilfe und Altenpflege. Als Träger von 14 Altenwohnstiften, zwei Pflegestiften, einer Klinik für neurologische und geriatrische Rehabilitation sowie einem Bildungszentrum mit staatlich anerkannten Berufsfach- und Fachschulen ist KWA, das seinen Hauptsitz in Unterhaching hat, in mehreren Bundesländern vertreten.

Johannes Rückert, Enkel des Augustinum-Gründers Georg Rückert (1914-1988), scheidet Ende August als Mitglied der Konzerngeschäftsführung aus. Seit 2011 wurde er beim Augustinum sukzessive in die Geschäftsführungen verschiedener Tochterunternehmen berufen, 2017 schließlich in die Konzerngeschäftsführung.

Das Augustinum wurde 1954 gegründet. Heute umfasst es 23 Seniorenwohnstifte, ein Krankenhaus sowie heilpädagogische Einrichtungen, Schulen und Internate. Der Konzern beschäftigt bundesweit rund 5.500 Mitarbeitende.



Weitere Personalien



Janny Armbruster, Landesbehindertenbeauftragte in Brandenburg, hat den Vorstandsvorsitz der Landesstiftung „Hilfe für Familien“ übernommen. Sie folgt auf die langjährige Vorstandschefin Ute Tenkhof, die das Ehrenamt seit 2012 innehatte. Die landeseigene Stiftung unterstützt seit mehr als 30 Jahren in Not geratene Familien und werdende Mütter in Brandenburg. Seit der Gründung 1992 wurde den Angaben zufolge mehr als 4.300 Familien mit insgesamt rund 3,5 Millionen Euro geholfen. Die Stiftung wurde auf Initiative der damaligen Sozialministerin Regine Hildebrandt (SPD) gegründet.

Bärbel Sackmann und Udo Wankelmuth bilden die neue Vorstands-Doppelspitze bei der Caritas Konstanz und lösen Andreas Hoffmann und Matthias Ehret ab. Ehret war seit 2004 beim Caritasverband Konstanz in verschiedenen Führungspositionen tätig. Vorstand war er seit 2008. Er übernimmt zum Juni die Geschäftsführung der Mentor-Stiftung Deutschland mit Sitz auf der Mainau. Vorstandssprecher Hoffmann geht nach elf Jahren beim Caritasverband und insgesamt 46 Berufsjahren in den Ruhestand. Bärbel Sackmann ist seit 21 Jahren die Caritas tätig. Udo Wankelmuth war seit 2009 Geschäftsführer der Fachklinik Caritas-Haus Feldberg gGmbH. Als größter Wohlfahrtsverband der Region zählt die Caritas Konstanz rund 850 Mitarbeitende.

Stephan Klauert hat die Geschäftsführung des Malteser Hilfsdienstes im Bezirk Dresden übernommen. Er verantwortet damit die Standorte Altenburg, Chemnitz, Dresden, Gera, Leipzig und Meißen und unterstützt direkt den Malteser-Landesgeschäftsführer der Diözesen Dresden-Meißen und Görlitz Danny Effenberger. Klauert war zuletzt als kaufmännischer Geschäftsführer in der Klax Berlin gGmbH tätig und hat dort neben 30 Kindertagesstätten und vielen weiteren Angeboten für Familien und Kinder auch die Berufsakademie der Erzieher und Sozialassistenten verantwortet. Erfahrungen als Führungskraft einer Hilfsorganisation sammelte er bereits bei der Johanniter Unfallhilfe und dem Deutschen Roten Kreuz.

Swen Framenau ist neuer Geschäftsführer der „Die Petri & Eichen Diakonische Kinder- und Jugendhilfe Bremen gGmbH“. Er war bisher als Geschäftsführer bei anderen Trägern in verschiedenen Bereichen der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinderförderung und -bildung tätig. Der Träger entstand 2020 aus den vier Gesellschaften Diakonische Jugendhilfe Bremen gGmbH, Alten Eichen - Perspektiven für Kinder und Jugendliche gGmbH, St. Petri Kinder- und Jugendhilfe gGmbH und der Diakonischen Kindertageseinrichtungen in Bremen gGmbH.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Juni



Mai

22.5.:

Online-Seminar „Die Dublin-III-Verordnung - Eine Einführung“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

23.-25.5.:

Fortbildung „Aufsuchen statt Abwarten - Grundlagen Streetwork“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

Juni

12.-13.6. Berlin:

Fortbildung „Sexuelle Aufklärung: die Kunst der Vermittlung - Sexualität, Intimität und Beziehungen im Leben von Menschen mit geistiger Behinderung“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/7392885

14.-16.6. Hofgeismar:

Trainingsprogramm „Rückfallprävention bei Suchterkrankung und Substanzmissbrauch“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

15.6.:

Online-Kurs „Datenschutz aktuell: Urteile und aktuelle Problemstellungen“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

20.6. Berlin:

Seminar „Chancen- und Risikomanagement in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - vom Umgang mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/98817-159

22.6. Freiburg:

Seminar „Steuer-Update für Non-Profit-Organisationen“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0761/79186-39

22.6.:

Online-Kurs „Resilienz - Training für Führungskräfte“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-16

28.6. München:

Seminar „ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0761/79186-39