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AOK: Länder bei Kosten akademischer Ausbildung in die Pflicht nehmen



Berlin (epd). Der AOK-Bundesverband kritisiert die mangelnde Beteiligung der Länder an den Kosten der Hochschulausbildung in der Pflege. „Es ist eindeutig ihre Aufgabe, die Kosten für die Ausbildung der Pflegefachpersonen an den Hochschulen zu bezahlen, denn das Thema Bildung ist Ländersache“, sagte die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann am 8. Mai aus Anlass einer Expertenanhörung zum Referentenentwurf des Pflegestudium-Stärkungsgesetzes in Berlin. Die bisher fehlende Vergütung der Praxiszeiten führe zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil der akademischen Ausbildung gegenüber der schulischen Ausbildung.

Reimann begrüßte die geplante Neustrukturierung der Pflegeausbildung an den Hochschulen. „Die Stärkung der akademischen Pflegeausbildung kann dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen.“ Allerdings schreibe der Gesetzesentwurf die unzureichende finanzielle Beteiligung der Länder an den Ausbildungskosten fort. „Es ist auch ordnungspolitisch nicht vertretbar, dass diese Kosten aus Beitragsmitteln der Versicherten finanziert werden“, sagte Reimann. Ebenso wenig dürfe das Problem über steigende Eigenanteile im stationären und im ambulanten Bereich auf die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen abgewälzt werden.

Ver.di begrüßt duales Studium

Die Gewerkschaft ver.di begrüßte, dass die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium gestaltet werden solle. „Damit wird eine langjährige ver.di-Forderung aufgegriffen. Ein duales Studium mit betrieblicher Anbindung, angemessener Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums sowie verbindlichen Qualitätsstandards kann eine praxisorientierte Ausbildung am besten gewährleisten“, sagte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Eine Ausbildungsvergütung für die Studierenden sei „überfällig“ Das steigert die Attraktivität des Studiums deutlich", sagte Bühler.

Es brauche ein sinnvolles Mit- und Nebeneinander von beruflich und hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen. Dafür seien auch „Antworten nötig, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere“.