Für uns als Deutscher Behindertenrat ist klar: Das Inklusionsgesetz geht in die richtige Richtung. Aber die Schritte im „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ sind für manche Verbände in unserem Bündnis noch zu klein und zu mutlos. Dennoch drohen unionsgeführte Bundesländer, das Gesetz am 12. Mai im Bundesrat scheitern zu lassen. Das darf keinesfalls geschehen.
Worum geht es? Kernstück des Gesetzes ist die Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gar nicht nachkommen. Alle Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Personen zu besetzen. Es gibt aber inzwischen in Deutschland über 44.000 beschäftigungspflichtige Betriebe, bei denen kein einziger schwerbehinderter Mensch arbeitet, Tendenz steigend. Schon länger hatte Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, für diese Betriebe die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen - was die Union jedoch wohl nicht mittragen will.
Das soll mit dem neuen Gesetz nun geschehen. Statt 360 Euro monatlich für einen nicht besetzten Pflichtplatz zu zahlen, werden dafür künftig für Betriebe ab 60 Beschäftigten 720 Euro fällig. Für kleinere Betriebe fällt die Erhöhung geringer aus.
Unsere Verbände begrüßen das Vorhaben, kritisieren aber gleichzeitig, dass die Arbeitgeber diese Leistungen weiterhin von der Steuer absetzen können. Meiner Meinung nach zahlen die Unternehmen diese Abgabe immer noch aus der Portokasse. Vor diesem Hintergrund ist der Widerstand der unionsgeführten Bundesländer einfach nur lächerlich.
Es gibt weitere Neuerungen im Gesetz, die von uns begrüßt werden:
Ich begrüße die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für die sogenannten „Null-Beschäftiger“, ich kritisiere jedoch die Streichung der zugehörigen Bußgeldvorschrift. Bisher mussten Arbeitgeber mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht dauerhaft nicht nachkamen. Dieses Instrument ist zwar selten angewandt worden. Aber es deshalb jetzt abzuschaffen, ist das falsche Signal an die Arbeitgeber. Sie könnten sich ermutigt fühlen, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiterhin nicht nachzukommen. Vielmehr hätte man nicht länger die Bundesagentur für Arbeit damit beauftragen sollen, die Bußgeldvorschrift anzuwenden, sondern beispielsweise den Zoll.