sozial-Politik

Medizin

Frauen

Gegen Bares wieder Jungfrau




Chirurgische Instrumente in einem Krankenhaus.
epd-bild / Heike Lyding
Eine Hochzeitsnacht ohne Blut auf dem Laken kann auch in Deutschland Frauen in allergrößte Probleme stürzen. Manche lassen deshalb gegen Cash vorher beim Arzt das Jungfernhäutchen rekonstruieren. Folgen eines patriarchalischen Ehrbegriffs.

Um in der Hochzeitsnacht ein blutiges Laken präsentieren zu können, legen sich weltweit Frauen unters Messer. Mit der Angst vor Strafen im Namen der Familienehre sind auch in Deutschland Geschäftsmodelle entstanden: Angeboten werden teure chirurgische Eingriffe oder künstliche Jungfernhäutchen mit Rinderblut aus dem Online-Shop. Ärzte stellen die Anfragen nach den OPs vor ein moralisches Dilemma: Sie helfen Frauen in akuter Not, Jungfräulichkeit vorzutäuschen - sie unterstützen damit aber auch ein System, das Frauen erst in diese Lage bringt.

Sie nennen sich Samira, Hatice oder Nurcan und schreiben von ihrer Hochzeitsnacht: "Ihr habt mir mein Leben gerettet." Ihr Dank geht an einen Online-Shop namens Virginia Care aus Recklinghausen. Neutral verpackt verschickt dieser künstliche Hymen, also eine Jungfernhäutchen-Täuschung zum Preis von 53,50 Euro.

Hymen aus Zellulose

Die Hymen bestehen aus Zellulose mit Rinderblut in zwei Farbtönen. Frauen führen sie vor dem Sex "wie einen Tampon" ein - durch Reibung und Körperflüssigkeiten lösen sie sich auf. "Hierdurch sind Rückstände am Penis und Bettlaken zu sehen, die das Ergebnis hervorbringen, deine Jungfräulichkeit im gewünschten Moment zu bestätigen", steht in der Gebrauchsanweisung.

Wannisa Srikanjanasuan gründete die Firma vor zehn Jahren, verkauft monatlich 200 Häutchen - vor allem an Frauen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es geht um Blut "im entscheidenden Moment". Blut, das Jungfräulichkeit beweisen soll. Es soll Frauen vor Sanktionen durch ihre Familien bewahren, sagt die Geschäftsführerin.

Ein Markt für Rekonstruktionen ist da

In Deutschland gibt es auch einen Markt für eine operative "Hymen-Rekonstruktion" mit Angeboten wie diesem aus einer Münchner Schönheitsklinik: "Es geht darum, die eigene Familie in der Hochzeitsnacht nicht zu blamieren" - für 2.400 Euro. Bis zu 4.000 Euro nehmen plastische Chirurgen. Die Angebote richten sich unverblümt an Mädchen aus "muslimischen Ländern oder Südeuropa", die ihre Jungfräulichkeit in der Hochzeitsnacht beweisen müssen.

Gynäkologen nehmen zwischen 100 und 700 Euro, die Krankenkassen zahlen die OP nicht. "Es ist ja medizinisch auch nicht notwendig", sagt Myria Böhmecke von der Frauenorganisation Terre des Femmes. Eine Hochzeitsnacht ohne Blut kann in Kulturen mit einem patriarchalen Ehrbegriff dazu führen, dass die Ehe annulliert, die Tochter verstoßen, als Hure verschrien wird.

Ehre und Schicksal hängen dabei an elastischem Gewebe, das - medizinisch unstrittig - längst nicht immer beim ersten Geschlechtsverkehr blutet. Anatomisch ist das logisch: Das Hymen ist keine durchgehende Haut, sondern eine Art Kranz und manchmal kaum vorhanden. "Blut als Beweis für Jungfräulichkeit ist ein Mythos", sagt Böhmecke. Allerdings müssten Ärzte Frauen in Not auch helfen können - auch wenn sie dafür eine Jungfräulichkeit simulieren, "deren Mythos Frauen überhaupt erst in die Gefahrenlage bringt". Ein ethischer Spagat.

Bundesweite Zahlen fehlen

Bundesweite Zahlen über die OPs gibt es nicht - und auch keine Qualitätskontrollen. Manche Gynäkologen machen sie, um Frauen vor ihrer Familie zu schützen. Öffentlich machen sie das fast nie, ihre Adressen werden in Foren weitergereicht und sind auch in manchen Frauenberatungsstellen bekannt. Hier kommen immer wieder entsprechende Anfragen von Frauen.

Ins Familienplanungszentrum Balance in Berlin, wo der Eingriff vorgenommen werden kann, kommen etwa 30 Frauen im Jahr mit dem Wunsch nach einer Jungfräulichkeits-OP. "Nach der Beratung entscheidet sich aber nur ein Drittel dafür", sagt Diana Craciun vom Berliner Zentrum.

Auch nach einer OP ist nicht garantiert, dass Frauen bluten. Das zeigt eine klinische Studie aus Amsterdam und wird in den Beratungen stets betont. "Manche wollen die OP auch nicht aus kulturellen Gründen, sondern um nach traumatischen Erlebnissen neu anzufangen." Auch das zeige, mit welchen Bedeutungen das Jungfernhäutchen aufgeladen sei.

Miriam Bunjes


Medizin

Frauen

Fakten und Mythen zum Jungfernhäutchen



Anatomisch ist der Begriff Jungfernhäutchen falsch: "Es gibt kein Häutchen", sagt die Berliner Frauenärztin Jutta Pliefke. Das sogenannte Hymen ist ein Kranz aus elastischem Gewebe in der weiblichen Vagina, der individuell sehr unterschiedlich aussieht - manchmal kaum vorhanden ist, manchmal zerfasert oder halbmondförmig und unterschiedlich fest.

"Es ist eben keine geschlossene Membran, auch wenn dieser Glaube weit verbreitet ist", sagt auch die Oberhausener Gynäkologin Christine Gathmann. Sonst würde sich schließlich auch das Menstruationsblut aufstauen. Entsprechend bluten viele Frauen auch nicht beim ersten Geschlechtsverkehr, etwa die Hälfte oder noch mehr, zeigen verschiedene Befragungen. Beide Frauenärztinnen beraten bei Pro Familia und begegnen immer wieder falschen Mythen von Jungfräulichkeit.

"Niemand kann sehen, ob eine Frau schon Geschlechtsverkehr hatte", sagt Gathmann. "Es gibt keinen medizinischen Beweis für Jungfräulichkeit." Der Mythos halte sich aber hartnäckig, erleben beide. Denn sie beraten immer wieder Frauen, die ihre Jungfräulichkeit operativ wiederherstellen wollen oder in großer Angst vor ihrer Hochzeitsnacht sind, in der sie Blut auf dem Laken vorzeigen müssen - als Beweis.

Betroffen sind laut Gathmann häufig muslimische Frauen, darunter auch viele, deren Eltern oder Großeltern aus der Türkei oder arabischen Ländern kamen und die in Deutschland aufgewachsen sind. Den patriarchalen - von der Herrschaft der männlichen Familienoberhäupter ausgehenden - Ehrbegriff dahinter gibt es weltweit in verschiedenen Kulturen unabhängig von der Religion, er sei auch in südeuropäischen und südamerikanischen Ländern verbreitet.

Die Ehre der Familie hängt auch an der Jungfräulichkeit der Frauen und Töchter vor der Ehe - und wird auch mit Gewalt verteidigt. "Und dieser Blutfleck wird sicherlich seit Jahrhunderten gefälscht", sagt Frauenärztin Gathmann. Auch damit bleibe die falsche Vorstellung von Jungfräulichkeit natürlich erhalten, die Frauen immer wieder in Gefahr bringt.

Allerdings fürchten die Frauen, die sich zu Jungfräulichkeits-OPs beraten lassen, akute Folgen: das Ende ihrer Beziehung, Rufmord, den Verlust der Familie - im schlimmsten Fall Ehrenmord. Weil sie eben doch Sex hatten. In Beratungspraxen tauchen dabei auch Frauen auf, die Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch wurden - die "Entehrten" sind dennoch sie und sorgen sich deshalb um ihr Jungfernhäutchen.

Weiteres Feld der Doppelmoral: Analverkehr sei gerade in Kulturen mit Jungfräulichkeitsbeweis vor der Ehe nicht selten und auch Thema in Beratungen. "Auch hier zeigt sich eine seltsame Vorstellung von Jungfräulichkeit", sagt Gathmann. "Statt sexuelle Enthaltsamkeit macht demnach ein Häutchen, das bluten soll, zur Jungfrau."

Auch eine Operation kann Blut nicht garantieren. Bei ihr wird das Gewebe so vernäht, dass eine Verletzung beim Sex wahrscheinlicher wird - Erfolg ist ungewiss. Eine Studie der Universität Amsterdam zeigt sogar, dass die meisten operierten Frauen beim ersten ehelichen Geschlechtsverkehr nicht bluteten. Und: Dass sich 75 Prozent aller Frauen, die über ihre individuelle Situation und anatomische Fakten und Mythen aufgeklärt sind, gegen den Eingriff entscheiden.

"Die OP ist medizinisch nicht sinnvoll, zwar ein kleiner Eingriff, aber eine Operation und damit mit Risiken und Schmerzen verbunden", sagt Frauenärztin Pliefke. "Wir hoffen immer, dass sie sich nicht dafür entscheiden." Der Eingriff ist auch ein ethisches Dilemma für Ärzte. Die werbenden Angebote im Netz zeigten aber auch, dass Geschäftemacher die Not der Mädchen für sich nutzen, "die sich sicherlich auch nicht im Nachhinein über schlechte Behandlung beschweren und bar zahlen, um alles heimlich zu halten".

Miriam Bunjes


Medizin

Frauen

Ethikerin: Jungfernhäutchen-OP nicht unmoralisch



Nach Ansicht der Göttinger Medizinethikerin Claudia Wiesemann sollten Ärzte Frauen helfen, die aus kulturellen Gründen Jungfräulichkeit vortäuschen wollen. "Jungfernhäutchen zu diesem Zweck operativ wiederherzustellen, ist nicht unmoralisch", sagt die Professorin, die auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Es sprächen mehr Gründe dafür, Betroffenen zu helfen, als dagegen.

Die Expertin verwies darauf, dass die akuten Folgen einer "Entehrung" für die jungen Frauen gravierend seien: So könnten sie aus der Familie verstoßen werden, den Partner verlieren oder als Hure verschrien werden. "Das nennt man nicht umsonst den sozialen Tod, es ist ein fundamentaler Einschnitt."

Natürlich stützten Ärzte auf diese Weise ein System, "das auch ich für moralisch falsch halte", sagte die Ärztin und Ethikerin. "Es ist natürlich unterdrückend, dass diese Frauen ihre Sexualität nicht ausprobieren dürfen, dass sie kontrolliert und sanktioniert werden."

Es sei aber die erste Aufgabe von Ärzten, Patienten in ihrer individuellen Notlage zu helfen. "Das steht über einem allgemeinen moralischen Auftrag." Diesen könnten sie zudem auch erfüllen, in dem sie öffentlich machen, dass sie Anfragen zur Wiederherstellung des Jungfernhäutchens bekommen.

Das Vortäuschen der Jungfräulichkeit durch medizinische Operationen könne durchaus subversiv das System Ehre beschädigen: "Die Möglichkeit der Fälschung verschafft Frauen Freiräume und nimmt Männern die Sicherheit, die Kontrolle über die Sexualität der Frauen zu haben."

Auch kommerzielle Angebote zur Wiederherstellung des Jungfernhäutchens findet Wiesemann "im Prinzip legitim": Es gebe in einem Einwanderungsland wie Deutschland offenbar eine Nachfrage, mit der aber viel offener umgegangen werden solle. "Heimlichkeit ist in der Medizin immer schädlich: Patienten sind schlecht informiert, das führt leicht zu niedrigen Qualitätsstandards und überhöhten Preisen", sagte Wiesemann.



Integration

Heftige Debatte über de Maizières Thesen zur Leitkultur




Weibliche Verhüllung in der Ausstellung "Cherchez la femme" in Berlin.
epd-bild / Christian Ditsch
Bundesweit wird diskutiert, ob Bundesinnenminister de Maizières Vorschläge, wie eine deutsche Leitkultur zu definieren ist, ein brauchbarer Ansatz ist. Die Kritiker sind klar in der Überzahl, doch es gibt auch Stimmen, die den CDU-Politiker für seine Thesen loben. Doch was soll das sein, das uns im Innersten zusammenhält und was uns von anderen unterscheidet?

Die zehn Thesen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für eine deutsche Leitkultur werden in Politik, Kirchen und Wissenschaft kontrovers diskutiert. Der Philosoph Jürgen Habermas widersprach dem CDU-Politiker. Er hält eine solche Leitkultur für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Zustimmung erhielt de Maizière dagegen vom Soziologen Ruud Koopmans. Kritik am Vorstoß des Ministers äußerten dagegen auch SPD, Grüne und Linke.

Eine liberale Auslegung der Verfassung verlange "die Differenzierung der im Lande tradierten Mehrheitskultur von einer allen Bürgern gleichermaßen zugänglichen und zugemuteten politischen Kultur", schrieb Habermas in einem Gastbeitrag für die "Rheinische Post". Deren Kern sei die Verfassung selbst. Die Zivilgesellschaft müsse von eingewanderten Staatsbürgern jedoch erwarten, dass sie sich in die politische Kultur einleben, auch wenn sich das rechtlich nicht erzwingen lasse.

"Jedes Land der Erde braucht eine Leitkultur"

Der niederländische Wissenschaftler Koopmans hält die von de Maizière angestoßene Leitkultur-Debatte für notwendig. "Nicht nur Deutschland, jedes Land der Erde braucht eine Leitkultur, und die stabilen Staaten haben auch alle eine nationale Kultur", sagte Koopmans. Für den in Berlin lehrenden Integrationsforscher ist "etwas ganz spezifisch Deutsches der Umgang mit der Vergangenheit. Das historische Erbe des Zweiten Weltkrieges und des Holocaust, das ist deutsche Leitkultur."

De Maizière hatte in der "Bild am Sonntag" zehn Thesen zu einer deutschen Leitkultur veröffentlicht. Darin schreibt er: "Über Sprache, Verfassung und Achtung der Grundrechte hinaus gibt es etwas, was uns im Innersten zusammenhält, was uns ausmacht und was uns von anderen unterscheidet." Der Minister hob darin unter anderem soziale Gewohnheiten sowie die Bedeutung von Bildung, Kultur und Religion hervor.

"Leitkultur ist Freiheit und ein gutes Miteinander"

Kritik an den Leitkultur-Thesen kam aus der SPD. Kanzlerkandidat Martin Schulz sagte: "Die deutsche Leitkultur ist Freiheit, Gerechtigkeit, und ein gutes Miteinander, so wie es im Grundgesetz steht." Der Minister habe eine "Scheindebatte" angestoßen. Die Linkenpolitikerin Ulla Jelpke warf de Maizière vor, Millionen Zuwanderern mit eigener kultureller und geschichtlicher Erfahrung vor den Kopf zu stoßen.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), sprach von "hilflosen Benimmregeln" des Innenministers. "Es gibt keine faktisch einheitliche Kultur, die uns alle leiten würde", sagte Özoguz: "Wer eine künstliche Leitkultur von oben definieren oder gar verordnen will, muss grandios scheitern."

Der evangelisch-reformierte Kirchenpräsident Martin Heimbucher sprach sich für eine "europäische Kultur des Miteinanders" aus. Die vom Bundesinnenminister ausgelöste Diskussion um eine deutsche Leitkultur greife zu kurz, sagte Heimbucher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zwar gebe bei den zehn Thesen des Ministers interessante Ansätze, doch störe ihn die binnen-deutsche Ausrichtung.

Minister will Begriff "politisch besetzen"

Seiner Ansicht nach habe de Maizière versucht, den Begriff "Leitkultur" politisch zu besetzen, bevor die Partei AfD ihn für den Wahlkampf benutzen könne, sagte der Theologe. Doch sei der Begriff unglücklich, weil er als Anspruch auf eine überlegene und führende Kultur missverstanden werden könne.

"Entscheidend für eine Kultur des Miteinanders ist die Frage, wie wir mit den vom Mainstream abweichenden Minderheiten umgehen", sagte Heimbucher. In Deutschland dürfe jeder Mensch seine Meinung offen sagen, ohne dabei um Leib und Leben fürchten zu müssen. "Dafür lohnt es sich zu kämpfen."

Der Kulturbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johann Hinrich Claussen, sagte dem epd, die vom Minister benutzte Schärfe und Polarisierung sei nicht hilfreich für die Debatte. Gerade der Griff zum Wort "Leitkultur" sei außerdem wenig geeignet, eine offene Debatte zu eröffnen. Ähnliche Kritik kam vom Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann. "Wer dieses Wort benutzt, zerdeppert und zerstört alles, was er danach sagt", sagte er dem Internetportal evangelisch.de.



Wohnen

150 Flüchtlinge und 72 Studenten gemeinsam unter einem Dach




Amal Alswedan in einer Küche des "Wohnprojekts Längenloh"
epd-bild / Winfried Rothermel
Studenten leben mit Flüchtlingen in einem Wohnheim zusammen. Die Stadt Freiburg nennt das eine "Win-win-Situation". Doch noch in diesem Jahr müssen die Studenten wieder ausziehen, denn die Flüchtlinge haben rechtlichen Anspruch auf mehr Platz.

Seit Januar 2016 lebt Amal Alswedan in Freiburg, die ersten Monate waren schwer: Zusammen mit mehreren Hundert anderen Geflüchteten war die heute 31 Jahre alte Frau aus Syrien in einer Turnhalle untergebracht, sie hatte kaum Platz für sich und das Baby in ihrem Bauch. Jede Unterhaltung der Nachbarn bekam sie mit, vom Essen wurde ihr schlecht. "Hier ist das anders. Jeder hilft mir. Wenn ich einen Brief bekomme, den ich nicht verstehe, kann ich einfach zu den Studenten gehen, die übersetzen ihn mir. Und die Mutter-Kind-Sprachkurse, die sie geben, helfen mir auch sehr", sagt sie.

Vieles ist spontan und improvisiert

Wie viele Geflüchtete in Deutschland lebt auch Amal Alswedan in einem Heim. Das Freiburger "Wohnprojekt Längenloh" unterscheidet sich von anderen dadurch, dass hier auch Studenten leben: 150 Flüchtlinge und 72 Studenten sind in der Anlage untergebracht. Sie sind zwar immer noch ein bisschen getrennt, denn in einem einzelnen Wohnblock wohnt entweder nur die eine Gruppe oder die andere. Und doch gibt es hier ein Miteinander von Menschen, die sich unter anderen Umständen vielleicht niemals begegnen würden.

Vieles ist spontan und improvisiert in Längenloh – vielleicht auch, weil es das Heim selbst ist: "Als 2015 eine große Zahl von Flüchtlingen gekommen sind, mussten wir ja schnell viel Wohnraum schaffen. Irgendwann hat sich aber abgezeichnet, dass es weniger Menschen werden. Wir mussten also neu planen", sagt Gudrun Fehrenbach vom städtischen Amt für Integration und Migration. Gleichzeitig habe das Studierendenwerk der Stadt auf seine Probleme verwiesen, alle Studenten in Freiburg unterzubringen. "Es handelt sich also um eine pragmatische Entscheidung, Studenten und Flüchtlinge in einer Wohnanlage zusammenzubringen. Nun haben wir eine Win-win-Situation."

Vieles in der Heim-Organisation unterscheidet sich nicht sehr von der in anderen Häusern: Es gibt für Flüchtlinge einen Sozialdienst und einen ehrenamtlichen Helferkreis. Anders ist aber, dass auch die Studenten eingespannt werden: 25 sind für das Leben in Längenloh ausgewählt worden, weil sie sich ehrenamtlich engagieren, etwa in der Kinder- oder Hausaufgabenbetreuung oder in Workshops. Diejenigen, die das nicht machen, leben aber keineswegs an den Geflüchteten vorbei.

Studentenfest mit Geflüchteten

Einer von ihnen ist der 18 Jahre alte Max Seux, der im zweiten Semester Medizin studiert und seit einem halben Jahr in Längenloh lebt. "Das war am Anfang so, dass nur die ehrenamtlich arbeitenden Studenten Kontakt zu den Flüchtlingen haben. Inzwischen hat sich das aber deutlich verändert." Wann immer es in der Anlage beispielsweise ein Studentenfest gebe, seien auch Geflüchtete dabei. "So wie man das unter Nachbarn eben macht."

In einem der Häuser gebe es zudem einen offenen Raum, dort begegne man sich ohnehin ständig. Aber die Gemeinsamkeit entstehe nicht nur zufällig: "Demnächst startet ein Gärtnerprojekt. Ich habe vor, dort mitzumachen."

So unkompliziert das Leben in Längenloh ist, bald ist es schon wieder vorbei damit - jedenfalls für die Studenten. Der Grund dafür ist profan: Normalerweise steht einem Geflüchteten in Deutschland eine Wohnfläche von sieben Quadratmetern zu. Auf dem Höhepunkt des großen Flüchtlingszuzugs war diese Regelung allerdings außer Kraft gesetzt. Ab dem kommenden Jahr gilt sie aber wieder, und deswegen müssen in Längenloh Studenten Flüchtlingen Platz machen. Es muss also muss umgebaut werden, und die Studenten müssen zum Semesterende das Heim verlassen.

Allerdings habe sich das Konzept so gut bewährt, dass die Stadt versuchen werde, es erneut umzusetzen, sagt Gudrun Fehrenbach vom Amt für Integration und Migration. "Wenn unterschiedliche Personen an einem Ort leben und voneinander profitieren – da kann doch jede Kommune etwas von lernen", findet die städtische Angestellte.

Sebastian Stoll


Bulgarien

Fünf Kinder und keine Waschmaschine




Sozialarbeiterin Dilyana Gyurova (re.) betreut Roma-Familien.
epd-bild / Thomas Wagner
Noch sind die Roma in Bulgarien eine Minderheit. Sie leben meist am Rande der Gesellschaft, sind arm und werden oft diskriminiert. Dabei werden die Roma voraussichtlich in 50 Jahren die Hälfte der Bevölkerung stellen.

Für die Zukunft ihrer Kinder hat die 28-jährige Natascha aus Bulgarien klare Vorstellungen: Der zehnjährige Sotir soll Rechtsanwalt werden, sein Bruder Marian Arzt, Janetta Friseurin, Marianne Zahnärztin und die zweijährige Diana Lehrerin. Natascha selbst hat mit 15 Jahren ihren heutigen Freund kennengelernt und seitdem kümmert sie sich um Haushalt und Kinder, wie sie im Sozialzentrum Sv. Konstantin in der Hauptstadt Sofia erzählt. Das Zentrum wird von der Stuttgarter Stiftung Concordia finanziert.

Eine Waschmaschine hat die fünffache Mutter nicht, Geld für Essen bekommt sie von ihrem Freund, der jedoch keinen festen Job hat. Und um die knapp 200 Euro Miete für die Dreizimmer-Wohnung zu bezahlen, benötige sie die Hilfe der Großmütter, sagt Natascha, die zur Roma-Bevölkerung gehört.

"Roma" steht als Synonym für Armut

"Es gibt nichts, um stolz zu sein", sagt die zierliche Frau. Wenn sie in den Bus steige, drückten sich die Leute an die Wand und umklammerten ihre Taschen. Auch zehn Jahre nach dem EU-Beitritt Bulgariens ist das Wort "Roma" Synonym für Armut, patriarchale Strukturen und Diskriminierung.

Dilyana Gyurova, Leiterin des Sozialzentrums, in dem 90 Prozent der Kinder aus Roma-Familien stammen, sieht die Minderheit in einer Identitätskrise: "Sie verlieren ihre angestammten Berufe, wie zum Beispiel Kesselflicker oder Scherenschleifer, aber kommen in der heutigen Welt nicht an."

Das zeige sich auch beim Thema Bildung. 50 Prozent der Roma-Kinder besuchten die Grundschule nicht bis zu Ende, weil Ausbildung in der Roma-Kultur einen niedrigeren Stellenwert habe - gegenüber Heiraten und Familie gründen. Zugleich, so Gyurova, seien auch die Schulen oft schlecht: "Um das auszugleichen, bezahlen viele Eltern der 'ethnischen Bulgaren' ihren Sprösslingen teuren Nachhilfeunterricht". Roma-Eltern könnten sich das nicht leisten.

Offizielle Zahlen sind nicht belastbar

Offiziellen Zahlen zufolge sind fünf Prozent der Bulgaren Roma. Allerdings sei die Angabe freiwillig und niemand wolle zu der Minderheit gehören, sagt Petja Malakova vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik. Laut Malakova gibt es seit 2012 eine Nationalstrategie zur Roma-Integration. So habe man sich zum Beispiel für 2016 das Ziel gesetzt, 18.000 Roma in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Das sei sogar bei über 30.000 Personen erreicht worden. Ob es sich dabei aber um Festanstellungen handelt oder lediglich um befristete Teilzeit-Jobs sowie Weiterbildungen, kann Malakova nicht sagen: "Solch eine Statistik haben wir nicht erhoben."

Bulgarische Arbeitslose haben Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Sozialhilfe von ungefähr 100 bis 150 Euro im Monat. Außerdem erhält eine Familie für die ersten drei Kinder rund 18 Euro Kindergeld im Monat. Bei mehr Nachwuchs sinkt der monatliche Betrag etwas, dahinter steckt laut Ministerium die Idee einer Familie mit maximal drei Kindern.

Roma bekommen deutlich mehr Kinder

Diese Zahl entspricht der durchschnittlichen Geburtsrate der "ethnischen Bulgaren", die meist zwei bis drei Kinder bekommen, während die Roma oft sechs, sieben oder acht Kinder haben. Prognosen zufolge werden die Roma in 50 Jahren die Hälfte der Bevölkerung stellen. Hoffnungen auf Verbesserungen durch die Politik gibt es für die Roma kaum. Keine ernstzunehmende Partei thematisierte im zurückliegenden Wahlkampf die Nöte der Minderheit.

Sorgen um ihre Kinder macht sich Natascha nicht: Das Sozialzentrum werde sie schon unterstützen. 30 Minuten Busfahrt nimmt sie täglich in Kauf, um ihre beiden Ältesten in das Sozialzentrum zu bringen, wo sie nach der Schule Essen und Lernhilfe bekommen. Sie habe es nicht geschafft, aber ihre Kinder werden ein besseres Leben haben. Da ist sich die junge Frau ganz sicher.

Leonie Mielke


Bundesregierung

Nahles wirbt für Recht auf Ausbildung



Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat sich bei der zentralen Maikundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Gelsenkirchen für ein Recht auf Ausbildung ausgesprochen. Es sei erforderlich, damit auch perspektivisch betrachtet, alle Jugendliche einen Ausbildungsplatz bekommen, sagte sie am 1. Mai. Bundesweit standen die Maikundgebungen unter dem Motto "Wir sind viele. Wir sind eins". Nach Angaben der Gewerkschaften kamen rund 360.000 Menschen zu rund 500 Veranstaltungen.

DGB-Chef Reiner Hoffmann warnte davor, sich von der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt blenden zu lassen. Auch wenn mit 32 Millionen Bürgern ein Höchststand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit der deutschen Einheit erreicht sei, gebe es 2,5 Millionen Arbeitslose und sieben Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit weniger als 9,60 Euro Stundenlohn.

20 Prozent weniger Verdienst

Er bezeichnete es als "Skandal", dass Frauen im Durchschnitt 20 Prozent weniger verdienten als Männer. Damit Frauen nach Teilzeit- wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren könnten, sollten die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden, betonte Hoffmann.

Zudem prangerte der DGB-Vorsitzende an, dass die Zahl der befristeten Arbeitsverträge auf Höchstniveau liege. Heute gebe es davon über 2,5 Millionen, damit habe sich die Zahl in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. Betroffen seien vor allem junge Leute. "Arbeitgeber fordern ständig sichere Rahmenbedingungen für ihre Geschäfte, aber ihren Beschäftigten verweigern sie diese Sicherheit." Hoffmann appellierte an die Arbeitgeber, "endlich mit dem Befristungswahn" aufzuhören.

Klage über anhaltende Tarifflucht

Er beklagte zudem die "tägliche Tarifflucht von Unternehmen". Tarifverträge schaffen Ordnung und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt, sagte Hoffmann und wies auf das Beispiel eines Teelieferanten aus Ostfriesland. Dort seien die 14.000 Mitarbeiter nicht nur gezwungen, eine unbezahlte Überstunde zu leisten, fünf Prozent des Lohns solle es künftig in Naturalien geben, nämlich in Form von Tee. Es sei ein Rückfall ins Mittelalter, wenn Teetütchen als Gehalt herhalten, kritisierte der DGB-Chef.

Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, forderte von der Bundesregierung einen "Kurswechsel in der Rentenpolitik". Derzeit gebe es einen "Sinkflug des Rentenniveaus", und jeder dritte Vollzeitbeschäftigte sei von Altersarmut bedroht, sagte Bsirske in Wuppertal. Dieser Entwicklung müssten Betroffene, Politik und Gewerkschaften entschieden entgegentreten. Alle Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) würden deshalb zur Bundestagswahl eine gemeinsame Kampagne für eine gerechte Rente starten.

Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, "müssen eine Rente erhalten, die sie vor Armut schützt", betonte der ver.di-Chef. Die Politik müsse mit einer gerechteren Steuerpolitik und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch in Zukunft die Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Beruf von ihrer Rente leben könnten. Die Riester-Rente ist laut Bsirske "gescheitert", deshalb sei eine "große Rentenreform" nötig. Dazu sei auch eine "deutliche" Aufstockung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung geboten.



Arbeit

Sozialethiker Hengsbach kritisiert prekäre Jobs



Der Sozialethiker Friedhelm Hengsbach hat eine Zunahme von ungleichen Arbeitsbedingungen und Löhnen kritisiert. "Unzumutbar und skandalös sind Arbeiten, die arm machen und durch Sozialleistungen aufgestockt werden, damit Betroffene überleben können", sagte Hengsbach bei einer Gastpredigt zum "Tag der Arbeit" in der Oldenburger Lambertikirche. Es gebe immer mehr Teilzeitarbeit, unfreiwillig befristete Arbeit, geringfügige Beschäftigung oder Leiharbeit: Armut trotz Arbeit sei kein Schicksal, sie sei von den politisch Verantwortlichen gemacht.

Der Wirtschaftsethiker nannte die Reformen der vergangenen Jahre eine "sozialpolitische Flickschusterei". Die Rentenformel sei mehrmals zu Lasten der Rentner verändert worden, sagte Hengsbach laut Redemanuskript. So drohe manchen Menschen trotz mehr als dreißigjähriger Berufstätigkeit die Armut. Persönliche Zuzahlungen zu gesetzlichen Gesundheitsleistungen hätten sich verteuert, Arbeitslosengeld sei gekürzt worden. "Unternehmen konnten sich ungehindert der Tarifbindung entziehen."

Die Reformen sollten nicht am Ende sondern zu Beginn des Erwerbslebens ansetzen, forderte Hengsbach. "Die Arbeitswelt in Deutschland braucht andere, neue Beschäftigungsfelder." Die Politik müsse einen Strukturwandel von der Industriearbeit zur Arbeit in personennahen Dienstleistungen beispielsweise in den Bereichen der Gesundheit, Pflege und Bildung fördern. "Erzieherinnen, Pflegekräfte, Angestellte im Gastgewerbe verdienen längst nicht das, was sie für das Wohl der Gesellschaft leisten."

Hengsbach leitete von 1992 bis 2006 das renommierte Nell-Breuning-Institut für Wirtschafts- und Gesellschaftsethik der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main. Zu dem Oldenburger Gottesdienst hatte ein ökumenischer Arbeitskreiskreis mit Vertretern aus Kirchen und Gewerkschaften eingeladen. Das Motto der Feier lautete: "Für eine Rente, die reicht".



Armut

Experte: Teilhabepaket kommt kaum bei Kindern an



Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt nach Berechnungen des Rats für Kulturelle Bildung kaum bei benachteiligten Kindern und Jugendlichen an. "Insgesamt liegen jährlich Beträge im dreistelligen Millionenbereich bundesweit brach", sagte Sprecher Holger Noltze am 28. April in Essen unter Verweis auf Daten der Bundesagentur für Arbeit, die der Rat ausgewertet hat. Allein in Nordrhein-Westfalen gingen jährlich rund 58 Millionen Euro der Bundesmittel für Kinder von Hartz-IV-Empfängern verloren. Noltze forderte die Bundesregierung auf, das Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu reformieren und Bürokratie abzubauen.

Nach Informationen des Rats für kulturelle Bildung nehmen seit Jahren nicht einmal zehn Prozent der Kinder von Hartz-IV-Empfängern die Leistungen in Anspruch, mit denen sie etwa Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Musikschulen sowie Schulmittagessen bezahlen können. So nutzten laut der Statistik der Arbeitsagentur in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 von den 526.410 anspruchsberechtigten unter 18-Jährigen nur 44.854 und damit 8,5 Prozent das Geld. Dazu kämen noch ungenutzte Mittel für Kinder aus Familien im Sozialhilfebezug und Flüchtlingskinder, erklärte Noltze.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde 2011 von der Bundesregierung eingeführt, um Teilhabe für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen.

Der Rat für kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratergremium, das von mehreren Stiftungen initiiert wurde, darunter die Bertelsmann Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und die Stiftung Mercator.



Brandenburg

Mehr als 500 neue Erzieherinnenstellen



Brandenburg soll mehr als 500 neue Stellen für Kita-Erzieherinnen bekommen. Die dafür notwendigen Regelungen habe das Kabinett jetzt beschlossen, teilte die Staatskanzlei am 3. Mai in Potsdam mit. Künftig sollen in der Altersgruppe ab drei Jahren nur noch elf statt zwölf Kinder von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden. Die Pläne sollen bis 2018 umgesetzt werden.

Das Land werde die dadurch entstehenden Mehrkosten in vollem Umfang übernehmen, hieß es. Dafür würden aus dem Landeshaushalt rund 25 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. 2019 und 2020 belaufen sich die Kosten den Angaben zufolge auf je rund 28 Millionen Euro.

Der Betreuungsschlüssel für Kinder im Krippenalter wurde den Angaben zufolge bereits verbessert. Für die 2015 und 2016 vorgenommenen Anpassungen von sechs auf fünf Krippenkinder pro Erzieherin seien 967 zusätzliche Stellen geschaffen worden, hieß es. Das Land stelle dafür jährlich rund 54 Millionen Euro zusätzliche Mittel bereit.

Ziel sei, in den Kindertageseinrichtungen ein qualitativ hochwertiges Angebot an Bildung, Betreuung und Erziehung anzubieten, betonte Bildungsminister Günter Baaske (SPD). Mit der Personalaufstockung hätten die Fachkräfte nun mehr Zeit für jedes einzelne Kind. Für Eltern werde zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert, betonte Baaske: "Und nicht zuletzt schaffen wir neue Arbeitsplätze."



Nordrhein-Westfalen

Kinderschutzbund verteidigt Präventionsmodell gegen Armut



Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) hat das nordrhein-westfälische Modellprogramm "Kein Kind zurücklassen" gegen Kritik der Oppositionsparteien verteidigt. Landesprogramme allein könnten die Kinderarmut nicht senken, sagte der DKSB-Vorsitzende Heinz Hilgers am 28. April in Düsseldorf. Dazu müsse die "verfehlte Familienförderung" des Bundes geändert werden, die bislang keinen Beitrag zur Verminderung von Kinderarmut leiste.

Hilgers kritisierte vor allem, dass aktuell die Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt würden als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender. Auch sei es im Vorjahr versäumt worden, die Hartz IV-Kinderregelsätze praxisgerecht anzupassen und das Kindergeld angemessen zu erhöhen. Der DKSB regt bereits seit längerem schon die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung an.

Hilgers widersprach dem Vorwurf der Oppositionsparteien, das Modellprogramm sei gescheitert und die Kinderarmut in NRW steige. Eine solche Kritik sei verantwortungslos und gefährde sinnvolle Projekte. Nach Angaben des Kinderschutzbundes ging die Kinderarmut im Jahr 2015 in NRW im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte zurück, während sie im Bund um den gleichen Prozentsatz zugelegt habe.

An der Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen" waren von 2012 bis 2016 insgesamt 18 Kommunen beteiligt. Weitere 22 Städte und Gemeinden kamen zum Jahresanfang dazu. Die Initiative will allen Kindern unabhängig von sozialer Herkunft und vom Geldbeutel der Eltern gleiche Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das soll durch eine systematische Zusammenarbeit von Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, aber auch von Kitas, Schulen, Sportvereine, Jugendämter, Ärzten bis hin zur Polizei geschehen.



Bayern

Mehr Unterstützung für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer



Die ehrenamtlichen Helfer in Bayern bekommen bei der Integration von Flüchtlingen mehr Hilfe. Künftig wird es in 27 Landkreisen einen hauptamtlichen Integrationslotsen geben, wie die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) am 1. Mai ankündigte.

Bei diesen Anlaufstellen, die bis zu 40.000 Euro im Jahr erhalten könnten, erhielten die Ehrenamtlichen Unterstützung, Informationen und Schulungen zu allen Belangen der Integration, erklärte die Ministerin. Außerdem wirkten die Lotsen vor Ort auch als Koordinatoren und Netzwerker. Weil die Integration von bleibeberechtigten Flüchtlingen immer wichtiger werde, stünden den Ehrenamtlichen jetzt kompetente und verlässliche Ansprechpartner zur Seite, sagte Müller.

"Bayern hat bereits im Asylbereich sehr gute Erfahrungen mit der hauptamtlichen Betreuung der Ehrenamtlichen gemacht. Nun wird jedoch die Integration der Bleibeberechtigten immer wichtiger. Darauf haben wir mit den Integrationslotsen reagiert und stellen den Ehrenamtlichen damit kompetente und verlässliche Ansprechpartner in Sachen Integration zur Verfügung", erklärte Müller.



Nordrhein-Westfalen

500.000 Euro zur Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge



Nordrhein-Westfalen fördert mit 500.000 Euro Projekte zur psychosozialen Unterstützung und Stabilisierung von traumatisierten Flüchtlingen. "Mit den vielfältigen Maßnahmen, die wir jetzt fördern, sollen Flüchtlinge frühzeitig Unterstützung erhalten, um schwere psychische Krisen möglichst zu vermeiden und so die Integration zu erleichtern", sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) am 28. April bei der Auftaktveranstaltung zum Förderprogramm im Bürgerzentrum in Köln.

Das Programm umfasst 17 Projekte an verschiedenen Orten in NRW und soll auch Impulse zur Weiterentwicklung bereits vorhandener regionaler psychosozialer Hilfsangebote bieten.

Den Angaben zufolge haben viele vor Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung und Folter geflohene Menschen in ihrem Heimatland oder auf der Flucht Schreckliches erlebt - mit oft mehrfach traumatisierenden Erfahrungen. Psychisch belastete geflüchtete Menschen und ihre Familien brauchten ein sicheres Umfeld und eine Stabilisierung ihrer seelischen Verfassung, hieß es.



Senioren

Merkel würdigt Integrationsarbeit des "Gustav-Schatz-Hofes"



Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Integrationsarbeit in der Kieler Seniorenwohnanlage "Gustav-Schatz-Hof" gewürdigt. "Das ist Stadtteilarbeit im besten Sinne des Wortes", sagte Merkel am 28. April bei einem Besuch. Rund 1.200 Mieter aus zwölf Nationen leben im Gustav-Schatz-Hof der Frank-Gruppe im Kieler Stadtteil Gaarden, darunter 100 Senioren in einer betreuten Wohnanlage. Die Betreuung liegt in den Händen der Diakonie Altholstein. Merkel wurde von Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland, begleitet.

Nach den Worten der Bundeskanzlerin sei es wichtig, Zeit und Geld in die Integrationsarbeit zu investieren. So könnten spätere Konflikte vermieden werden. Merkel hob in diesem Zusammenhang die Kooperation der Frank-Immobiliengruppe mit der Diakonie hervor. Pflegebedürftige Senioren in der Anlage werden von einem 45-köpfigen Team der Pflege Diakonie Altholstein betreut, in dem acht Sprachen gesprochen werden. Es gibt von der Sozialberatung bis zum Kaffeenachmittag ein Angebot für alle Generationen und Kulturen.

In der Seniorenwohnanlage leben Deutsche und Bewohner mit Migrationshintergrund zusammen. Die Mehrzahl der Migranten ist türkischer, russischer und polnischer Herkunft. Es wohnen aber auch Senioren aus Irak, Ukraine und anderen europäischen Ländern auf dem Gelände. Die Bewohner sind christlichen, jüdischen und muslimischen Glaubens. Im Sommer 2013 waren die ersten Bewohner nach rund eineinhalb Jahren Bauzeit eingezogen. "Der Gustav-Schatz-Hof ist ein beeindruckendes Beispiel dafür, wie das Zusammenleben von unterschiedlichen Menschen aus vielen Nationen kann", sagte Merkel.



Forschung

Mehr Sicherheit für künstlich beatmete Patienten



Die Theologische Fakultät der Universität Greifswald hat ein Projekt zu mehr Sicherheit in der häuslichen Beatmungspflege gestartet. Ziel sei, die Belastungen pflegender Angehöriger von künstlich beatmeten Patienten zu ermitteln, teilte die Hochschule am 4. Mai in der Hansestadt mit. Dabei solle auch geklärt werden, inwieweit die Privatheits- und Intimitätsansprüche der Patienten durch Sensortechnologien berührt werden.

Insbesondere bei der häuslichen Pflege von Hochrisikopatienten könne der Umgang mit Medizintechnik, wie etwa dem Beatmungsgerät, für Angehörige zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Eine mögliche Quelle für Belastung und Verunsicherung sei die Frage nach der Zuverlässigkeit der Beatmungsgeräte, hieß es. Neue Sensortechnologien, die etwaige Fehlfunktionen zuverlässig erkennen und an eine Notfallzentrale melden, könnten zur Entlastung der Angehörigen beitragen.

Allerdings zeichnen sich dabei Konflikte mit den Privatheitsansprüchen von Patienten und Angehörigen ab: Sensoren in der eigenen Wohnung können zwar einerseits dazu dienen, festzustellen, ob Patienten gemäß der täglichen Routine versorgt werden. Andererseits aber erlaubten sie unter Umständen auch unerwünschte Einblicke in den Alltag der Mitbewohner und die häuslichen Abläufe.

Im Verbundprojekt "Mehr Sicherheit in der häuslichen Beatmungspflege" wollen Wissenschaftler aus Informatik, Ingenieurswissenschaften und Bioethik sowie Industriepartner und ambulante Pflegedienste gemeinsam zu mehr Sicherheit und Schutz für Pflegebedürftige und Pflegende in der Heimbeatmung beitragen. Dafür stellt das Bundesforschungsministerium in den kommenden drei Jahren insgesamt rund zwei Millionen Euro bereit.




sozial-Branche

Bayern

Arbeitgeber Kirche und Diakonie öffnen sich für Nichtchristen




In Bayern sollen auch Nichtmitglieder der ACK-Kirchen in diakonischen Einrichtungen arbeiten können, wie hier etwa chinesische Pflegekräfte in Frankfurt am Main. (Archivbild)
epd-bild / Thomas Lohnes
Der leer gefegte Arbeitsmarkt zwingt Kirche und Diakonie zur Öffnung: Ab 1. Juli können auch Nichtchristen für die evangelische Kirche und die Diakonie in Bayern arbeiten. Die sogenannte ACK-Klausel wird geändert.

Unter bestimmten Bedingungen würden Menschen anderer Religionen oder ohne Religion beschäftigt, heißt es in einer Mitteilung der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) vom Dienstag. Das gelte etwa für Erzieher, Altenpfleger oder Mitarbeiter in der Verwaltung oder der Hauswirtschaft. Pflicht werden jetzt für alle neuen Mitarbeiter "Willkommenstage", an denen sie das "diakonisch-christliche Profil" kennenlernen sollen.

Für diesen Schritt ändern Kirche und Diakonie ihre Klausel, nach der bisher alle Mitarbeitenden Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) sein mussten. Es sei immer schwieriger, für die sozialen Berufe qualifiziertes evangelisches Personal zu finden, begründet die ARK den Schritt.

"Müssen Auftrag weiter erfüllen können"

"Damit wir unseren Auftrag weiter erfüllen können, ist es uns wichtig, dass die AcK-Klausel nun bestimmte Ausnahmen zulässt", sagte Tobias Mähner, stellvertretender Vorsitzender der ARK und zweiter Vorstand der Diakonie Bayern. Allerdings gehöre zu den Bedingungen der neuen AcK-Klausel, "dass ohne die Besetzung der fraglichen Stelle der Betrieb der betreffenden Einrichtung nicht mehr aufrechterhalten werden kann", sagte Mähner dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Kirche und ihre Diakonie standen laut Mähner gemeinsam vor der Aufgabe sicherzustellen, dass der evangelische Charakter kirchlicher und diakonischer Einrichtungen weiter gewahrt und erkennbar bleibt. "Allen Beteiligten war es wichtig, dass die neuen Regelungen dabei klar und für alle anwendbar sein müssen", sagte der Vorstand. Das habe etwas Zeit gebraucht und sei nun gut gelungen.

Fälle bleiben Einzelentscheidung

Trotz der neuen Regelung bleibe die Einstellung von Mitarbeitern, die nicht der evangelischen Kirche oder gar keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten, immer eine Einzelentscheidung, erklärte der Sprecher der Landeskirche, Johannes Minkus, auf epd-Anfrage. Die neue Regelung habe die bisherige Praxis explizit aufgenommen. Mit der neuen AcK-Klausel würden die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen einerseits Entscheidungsspielräume, andererseits auch klare Kriterien für diese Spielräume erhalten.

Die Ausnahmen von der ACK-Klausel sollen also begrenzt bleiben. Grundsätzlich soll weiter gelten, dass wer bei evangelischer Kirche und Diakonie arbeiten wolle, Mitglied der evangelischen oder einer anderen ACK-Kirche ist, teilte die ARK mit. Pfarrer, Kirchenmusiker, Religionspädagogen und Jugendreferenten sowie alle, die mit Verkündigung und katechetischer Unterweisung zu tun haben oder in hervorgehobenen Leitungspositionen sind, müssen weiter Mitglied in der evangelischen Kirche sein.

Für Geschäftsführer, Referenten, Chefärzte, Kindergartenleiter oder Schulleiter könne dagegen eine Ausnahme gemacht werden, wenn sie deutlich besser qualifiziert sind als andere Bewerber mit einer AcK-Mitgliedschaft. Die weiter gehende Öffnung betrifft Erzieher, Altenpfleger, Ärzte, Assistentinnen, Hauswirtschafterinnen oder Verwaltungsmitarbeitende. Dabei dürften aber die Anforderungen "an die Identifikation mit der Kirche nicht zu hoch sein", heißt es in der Vereinbarung.

Seminare werden schon länger angeboten

Die vorgesehenen Seminare über das Profil der christlichen Dienstgemeinschaften bieten große diakonische Einrichtungen laut Mähner bereits seit längerem an. Außerdem sei geplant, dass es in den Regionen "Willkommenstage" gibt, die vom Diakonie-Landesverband für kleinere Träger und Einrichtungen organisiert und durchgeführt werden können, bei denen individuelle Angebote zu aufwendig oder zu teuer wären.

Über die Änderung der ACK-Klausel zeigte sich Christiane Münderlein, Vorstand des Evangelischen KITA-Verband Bayern (evKITA), erleichtert. Bei fehlenden 11.000 Erzieherinnen in Bayern sei der Schritt aber "nur ein Tropfen auf den heißen Stein". Es sei weiter wichtig, neue Fachkräfte auszubilden, sagte Münderlein.

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie zuständig. Die 16 Sitze sind mit paritätisch je vier Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen besetzt.

Jutta Olschewski


Bayern

Mitarbeiter in Kirche und Diakonie bekommen mehr Geld



Die rund 117.000 Mitarbeitenden in Diakonie und evangelischer Kirche in Bayern bekommen mehr Geld. Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) hat sich am 28. April auf Entgeltsteigerungen für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt, wie das Tarifgremium selbst mitteilte. Die ARK ist das oberste Tarifgremium für die bayerische evangelische Landeskirche und die Diakonie in Bayern, sie besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Das Gremium ist paritätisch besetzt mit je vier Mitarbeitervertretern des kirchlichen sowie des diakonischen Dienstes sowie je vier Vertretern der kirchlichen Körperschaften und Trägern diakonischer Einrichtungen.

Konkret einigte sich die ARK darauf, dass die Diakonie-Beschäftigten ab 1. Januar 2018 mindestens 2,1 Prozent mehr Geld bekommen. In den Entgeltgruppen 1 bis 11 bewirke die eingebaute Dynamik Steigerungen der Entgelte von bis zu 4,72 Prozent. Anerkennungspraktikanten sowie Auszubildende und Altenpflegeschüler bekommen ab 2018 monatlich 40 Euro mehr. Für die bei der Diakonie beschäftigten Ärzte gilt dieser neue Abschluss nicht. Entgelterhöungen für die Berufsgruppe würden wegen anderer Laufzeiten erst im Januar beschlossen, teilte die ARK mit.

Für die kirchlichen Mitarbeiter gibt es schon rückwirkend zum 1. Februar dieses Jahres mehr Geld - 2 Prozent mehr für alle, deren Brutto-Gehalt auf einer Vollzeitstelle monatlich mindestens 3.200 Euro beträgt, für alle mit geringerem Monatsbrutto auf einer Vollzeitstelle gibt es pauschal 75 Euro mehr. Ab 1. Januar 2018 gibt es eine weitere Steigerung für alle Entgeltgruppen um jeweils 2,35 Prozent.

Zeitgleich werde eine neue 6. Gehaltsstufe für die Entgeltgruppen 9 bis 15 eingeführt. Das bedeutet, dass Beschäftigte in diesen Entgeltgruppen nach 15 Jahren Tätigkeit nochmals mehr Geld bekommen. Kirchliche Azubis erhalten zum Februar 2017 und Januar 2018 ein monatliches Gehaltsplus von 35 Euro.



Pflege

Interview

"Teilhabeorientierte Betreuung ist nicht leistbar"




Wilfried Wesemann
epd-bild/foto-sicht/Frederic Schweizer
Noch vorhandene Fähigkeiten von Pflegebedürftigen zu fördern, ist angesichts der Personalnot in den Einrichtungen fast unmöglich. Wilfried Wesemann, Geschäftsführer beim Evangelischen Johannesstift in Berlin, fordert deshalb für die Branche mehr Fachpersonal.

Am internationalen "Tag der Pflege" macht die Diakonie mit bundesweiten Veranstaltungen auf die Zeitnot der Pflegefachkräfte aufmerksam. Wilfried Wiesemann, beim diakonischen Johannesstift in Berlin für die Altenhilfe verantwortlich, sagt: "Wir müssen unseren Beschäftigten den Rücken stärken." Mit ihm sprach Markus Jantzer.

epd sozial: Der internationale "Tag der Pflege" am 12. Mai hat Jubiläum: Er wird in diesem Jahr zum 50. Mal weltweit veranstaltet. Ein stolzer Jahrestag. Was hat der 50-fache Protesttag weltweit und in Deutschland bewirkt?

Wilfried Wesemann: Der 12. Mai ist der Tag der Pflegenden und wird zu Ehren von Florence Nightingale begangen. Dieser Tag gibt uns die Gelegenheit, auf aktuelle Themen der Pflege aufmerksam zu machen und gleichzeitig aktiv für die Berufe in der Pflege zu werben.

epd: In diesem Jahr nimmt die Diakonie den Pflegetag zum Anlass, um auf den enormen Zeitdruck hinzuweisen, unter dem Pflegefachkräfte ihre Arbeit machen. Sie klagen seit Jahren über die sogenannte Satt-und-sauber-Pflege, die ihnen nicht ausreichend Zeit lasse, sich den pflegebedürftigen Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen zuzuwenden. Wie stellt sich die Zeitnot im Alltag dar konkret dar?

Wesemann: Die Verweildauer in den Heimen hat sich in den letzten Jahren zunehmend verkürzt, weil die älteren Menschen mit Assistenzbedarf erst sehr spät, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, in das Heim umziehen. Untersuchungen zeigen, dass innerhalb des ersten Jahres nach Heimaufnahme 40 bis 45 Prozent der Bewohner sterben. Diese Zahl macht den hohen Bedarf an palliativer Pflege in den Heimen deutlich. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Menschen mit einer demenziellen Erkrankung.

epd: Das hat Folgen für das Personal ...

Wesemann: Die Anforderungen an die Mitarbeitenden sind sehr hoch, in einer Schicht muss eine Pflegekraft etwa zehn Bewohnerinnen und Bewohner vollumfänglich betreuen. Dazu zählen die Grund- und Behandlungspflege und insbesondere die Unterstützung im Alltag. Teilhabeorientierte Pflege hat die Aufgabe, Assistenz zur selbstständigen Übernahme der Aktivitäten zu leisten und nicht von vornherein die vollständige Pflege zu übernehmen. Mit den derzeitigen Personalschlüsseln ist dieses Ziel nicht zu erreichen.

epd: Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen nach den rechtlichen Bestimmungen eine bestimmte Quote an Fachkräften beschäftigen. Warum schützen die gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel nicht vor unmenschlicher Minutenpflege?

Wesemann: Es fehlt an einer objektiven Grundlage zur Personalbemessung. Die Personalschlüssel orientieren sich nicht am tatsächlichen Pflegebedarf der Pflegebedürftigen. Im Rahmen der letzten Pflegereform hat der Gesetzgeber das Thema zunächst auf 2020 vertagt. Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine in Auftrag zu gebende Studie Lösungsvorschläge aufzeigen. Das Problem wird noch durch länderbezogene Personalschlüssel verstärkt. So können zum Beispiel in einer Einrichtung mit 100 vollstationären Plätzen in Baden-Württemberg sieben Vollzeitstellen mehr als in Brandenburg besetzt werden.

epd: Demente Patienten, die ja mit rund 1,6 Millionen einen sehr großen Teil der Pflegefälle stellen, haben seit wenigen Jahren zusätzlich Anspruch auf Unterstützung durch Betreuungsassistenten. Hier zahlt hat der Gesetzgeber also Zeit für Zuwendung. Warum reicht Ihnen das nicht?

Wesemann: Die Betreuungsassistenten übernehmen eine wichtige Aufgabe in den Einrichtungen wahr und tragen zu einer Entlastung des Pflegepersonals bei. Die Altenpflege ist einmal mit dem Anspruch angetreten, sich nicht nur auf die körperliche Pflege zu beschränken, sondern auch Betreuung und die Tagesstrukturierung zu organisieren. Mit dieser Aufgabenverlagerung auf die Assistenten wird die Attraktivität des Berufs nicht gesteigert.

epd: Auch in den Krankenhäusern hat der Gesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz die Finanzmittel erhöht, damit Kliniken mehr Pflegekräfte einstellen. Wie wirkt nach Ihrer Beobachtung das Gesetz?

Wesemann: Die Schere zwischen der Zunahme der Menschen mit Pflegebedarf und der Abnahme der professionellen Helfenden trifft die pflegerischen Berufe in einer besonderen Weise. Von daher müssen wir mehrere Handlungsoptionen in den Blick nehmen. Gesamtgesellschaftlich geht es um die Anerkennung der Pflegeberufe, die gerade in der Altenpflege eng mit dem "defizitären Altersbild" in unserer Gesellschaft verknüpft ist. Wir müssen unseren Mitarbeitenden den Rücken stärken, damit sie mit Überzeugung und trotz der schwierigen Rahmenbedingungen vermitteln können, dass ihnen die Arbeit mit und für ältere Menschen Spaß und Freude macht.

epd: Was muss die Pflegebranche über Appelle an Politik und Öffentlichkeit hinaus selbst tun, damit die Pflegelücke in Deutschland dauerhaft geschlossen wird?

Wesemann: Konkret arbeiten wir an Personalkonzepten, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren und sich an differenzierten Qualifikationsprofilen ausrichten. Neben einer fundierten generalistischen Pflegeausbildung benötigen wir weitere Qualifikationen im Bereich der Alltagsbegleitung und Pflege.

Darüber hinaus sind wir gefordert, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen und alles zu unternehmen, dass mehr Zeit für die direkte Pflege am Menschen bleibt. Außerdem können die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement und der Einsatz von assistierender Technik und Unterstützungssystemen einen Beitrag leisten zur selbstständigen Lebensführung der Menschen mit Pflegebedarf und zur Entlastung des Pflegepersonals.



Strafvollzug

Hilfe für Straftäter ohne Kontakt nach draußen




Blick in die Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit.
epd-bild / Jürgen Blume
Sie schreiben Briefe in den Knast, besuchen Menschen hinter Gittern und begleiten die ersten Schritte in Freiheit: Ehrenamtliche in der Straffälligenhilfe reichen Häftlingen die Hand - in der Hoffnung, dass der Rückfall ausbleibt.

Es sind die anderen Liebesgeschichten, von denen die Betreuer der Evangelischen Straffälligenhilfe oft hören. Nicht die mit Happy End, sondern solche, die von Enttäuschung, Ausbeutung, Verletzung handeln. Die, die sie erzählen, sitzen - aus unterschiedlichen Gründen - im Gefängnis. Aber sie haben oft etwas gemeinsam: Niemand besucht sie.

Hafterleichterungen sind selten

"Bei vielen Inhaftierten ist in den Beziehungen etwas schiefgelaufen", erzählt Gerhard Gruber, Leiter der Straffälligenhilfe des Evangelischen Hilfswerks München. Nicht erst in den Beziehungen zum Partner oder zur Partnerin, sondern oft schon in der Beziehung zu den Eltern. Sitzen diese Menschen dann hinter Gittern, haben sie oft keinerlei Kontakt nach draußen und bekommen deshalb seltener Hafterleichterungen wie Ausgang oder Hafturlaub.

Hier setzt seit 25 Jahren die Evangelische Straffälligenhilfe mit ihren ehrenamtlichen Betreuern an. Im vergangenen Jahr haben 34 Ehrenamtliche - rund die Hälfte von ihnen Frauen - knapp 80 Häftlinge in elf oberbayerischen Justizvollzugsanstalten betreut. Bis vor kurzem waren das nur männliche Häftlinge, seit vergangenem Jahr sind auch vereinzelt Frauen darunter.

"Kümmer dich doch lieber um die Opfer!", sagten Bekannte zu Gerhard Gruber, der seit 2004 bei der Straffälligenhilfe mitarbeitet und seit 2010 ihr ehrenamtlicher Leiter ist. "Aber wenn sich niemand um die Täter kümmert und sie wieder rückfällig werden, ist das ja auch nicht gut", erwidert dann der 55-Jährige.

Am Anfang misstrauisch

Die Betreuer der Straffälligenhilfe bieten den Gefangenen an, ihnen Briefe zu schreiben, sie zu besuchen und sie bei Ausgängen zu begleiten, die ohne Kontakte nach draußen kaum möglich sind. "Manche Gefangene sind misstrauisch am Anfang, die brauchen lange, um Vertrauen aufzubauen. Aber die meisten sind sehr froh, dass da jemand ist, der ihnen zuhört", sagt Gruber. Die Haftzeit beträgt zwischen wenigen Monaten und bis zu 30 Jahren, die Betreuung dauert im Durchschnitt ein bis zwei Jahre, meist gegen Ende der Haft. Vom Mehrfach-Schwarzfahrer bis zum Mörder sei alles dabei, erzählt Gruber.

Den Betreuern werden zu Beginn ihres Engagements in einem eintägigen Grundkurs alle rechtlichen Regeln vermittelt, danach müssen sie nach einer Sicherheitsüberprüfung noch beim jeweiligen Gefängnis zugelassen werden. Die meisten fahren dann ein- bis zweimal im Monat ins Gefängnis. Zuverlässigkeit ist wichtig, um Enttäuschungen zu verhindern. "Ich erinnere mich an einen jungen Mann, der gar nicht glauben wollte, dass ich extra wegen ihm ins Gefängnis gekommen bin. So etwas hatte noch nie jemand für ihn getan."

Peter Möller, langjähriger Leiter der Straffälligenhilfe, sieht den Betreuer als Begleiter - die Motivation zu Veränderungen muss jedoch vom Häftling selbst ausgehen. "Wir reichen ihnen die Hand, gehen müssen sie selbst." Nicht jeder sei als Betreuer geeignet, sagt der 73-Jährige. Es sei wichtig, sich abzugrenzen, dem Häftling nicht alles zu glauben, ihn nicht ins eigene Privatleben zu lassen.

Ein Zimmer im Bodelschwingh-Haus

Nach der Entlassung aus der Haft kann der Betreuer bei der Wiedereingliederung helfen. Über das Evangelische Hilfswerk gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, ein Zimmer im Münchner Bodelschwingh-Haus zu beziehen. Etwa 40 Männer können hier unter sozialpädagogischer Betreuung wieder erste Schritte in die Freiheit machen.

Immer häufiger werden jedoch die Fälle, in denen der Betreuer gar keine Wiedereingliederungshilfe leisten kann - weil der Straffällige direkt nach der Haft aus Deutschland abgeschoben wird. Mit der Zahl der Migranten in Deutschland steigt auch ihre Zahl in den Gefängnissen. "Das macht die Arbeit schwierig für uns, weil wir diesen Menschen keine Perspektiven für die Zeit nach der Entlassung bieten können", sagt Gruber. Aber gerade sie haben oft keine Familie in Deutschland und sind deshalb froh, wenn es noch jemanden außerhalb der Gefängnismauern gibt, der sie zumindest besucht und unterstützt. Gebraucht werden die ehrenamtlichen Betreuer also heute genauso wie vor 25 Jahren.

Imke Plesch


Familie

Trauer nach dem Auszug der Kinder




Eine Mutter im Zimmer des ausgezogenen Sohnes
epd-bild / Stefan Arend
Eltern wollen in der Regel, dass ihre Kinder selbstständige und verantwortungsbewusste Menschen werden. Doch wenn das Erziehungsziel erreicht ist und der Nachwuchs auszieht, breitet sich bei vielen Trauer aus.

Eigentlich hatte Sabrina geplant, nach dem Abitur zunächst bei ihren Eltern wohnen zu bleiben. Doch dann zog ihr Freund zum Studium in eine andere Stadt und Sabrina mit ihm. Vor allem für ihre Mutter war das ein Schock. "Ich war einfach noch nicht darauf gefasst", sagt Petra S.. Dabei gönnt sie ihrer Tochter die Freiheit. "Ich wollte mein Kind auf keinen Fall einschränken. Aber als sie weg war, wurde ich richtig depressiv."

Das Empty-Nest-Syndrom

Vor allem Mütter litten, wenn Kinder das Haus verließen, beobachtet der Kölner Psychotherapeut Peter Groß. "Der Auszug der Kinder ist eine Schwellensituation." Für die Trauer, die viele in dieser Situation erleben, fanden US-Soziologen bereits in den 60er Jahren einen Namen: das Empty-Nest-Syndrom. Mütter, die davon betroffen sind, hätten etwa eineinhalb bis zwei Jahre damit zu kämpfen, beobachtete die US-Psychologin Elizabeth Bates Harkins. Sie erforschte das Empty-Nest-Syndrom bereits Anfang der 70er Jahre.

Dennoch sei die Trauer über den Auszug der Kinder bis heute ein tabuisiertes Thema, sagt Bettina Teubert. Die Berliner Heilpraktikerin und Familientherapeutin leitet seit Jahren Selbsthilfegruppen zu dem Thema und stellte fest: "Die meisten Frauen bekennen sich nicht gerne dazu, darunter zu leiden, dass ihre Kinder aus dem Haus sind." Allerdings ändere sich das langsam, beobachtet Silke Burmester. Sie ist Autorin eines Buches über den "Mutterblues", in dem sie ihre eigenen Erfahrungen verarbeitet hat.

Wie viele Frauen fragte Burmester sich, warum sie der Auszug ihres Sohnes so hart traf. Schließlich ist die Autorin und Kolumnistin eine berufstätige Frau mit vielen Interessen. Ihre Erklärung dafür, warum heutige Frauen unter dem Erwachsenwerden ihrer Kinder leiden, obwohl sie meist gar nicht mehr so auf die Mutterrolle fixiert sind wie noch die Generation vor ihnen: "Es handelt sich um die erste Mütter-Generation, die kollektiv die Kinder erst sehr spät bekommen hat." Und deshalb erwische der Auszug der Kinder sie oft zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt.

"Die Trauer ist berechtigt"

"Der Körper altert, die Wechseljahre haben eingesetzt und auch aus der Partnerschaft ist oft die Luft raus", beschreibt Burmester die Situation vieler Mütter um die 50. Häufig falle auch noch der Abschied von den eigenen Eltern, die pflegebedürftig werden oder sterben, in diese Phase. Und wenn dann obendrein noch das Kind seinen eigenen Weg gehe, stürze das viele Frauen in eine tiefe Krise. "Wichtig ist es dann zunächst einmal, sich die eigenen Gefühle einzugestehen und zu sehen, dass die Trauer berechtigt ist."

"Gebt euch auch mal Zeit zu trauern", rät auch Familientherapeutin Teubert betroffenen Frauen. Schließlich handele es sich um einen Umbruch im Leben, auf den man sich erst einmal einstellen müsse. "Das ist ein ganz normaler Prozess. Das geht vorüber. Es ist wie ein Trauerjahr." Frauen, die sehr stark litten, könnten in dieser Zeit Hilfe bei einer Selbsthilfegruppe oder aber auch durch eine Psychotherapie finden. Wahrscheinlich werde man Frauen finden, denen es ähnlich gehe, sagt Burmester: "Mir persönlich hat es gutgetan, auch einmal über die Situation lachen zu können."

Zum Lachen ist Petra S. ein halbes Jahr nach dem Umzug ihrer Tochter noch nicht zumute. "Mir kommen oft immer noch die Tränen, wenn ich in das leere Kinderzimmer schaue." Psychotherapeut Groß empfiehlt Frauen in so einer Lage, sich klar zu machen: "Nicht die Situation macht mich depressiv, sondern die Gedanken, die ich mir mache."

Von der aktiven zur passiven Mutter

Es könne helfen, seine Gedanken bewusst auf die Vorteile der Situation zu lenken statt auf Nachteile. Etwa darauf, dass weniger Dreck und Unordnung im Haus sei. "Dann kann ich zum Beispiel überlegen: Was kann ich jetzt wieder tun, was vorher lange Jahre nicht möglich war?" Vielen Frauen helfe es auch, eine neue sinnstiftende Betätigung zu finden, zum Beispiel ehrenamtlich tätig zu werden.

Diesen Weg hat auch Petra S. eingeschlagen. Aus der ersten Depression half es ihr, dass sie ihre Stelle als Lehrerin rasch auf Vollzeit aufstocken konnte. Außerdem besann sie sich auf lange vernachlässigte Interessen und begann wieder, Klavierstunden zu nehmen. Keine Lösung sei es hingegen, an den Kindern zu klammern, warnt Groß.

"Mütter müssen lernen, von der aktiven zur passiven Mutter zu werden", formuliert es Teubert. Wenn Mütter sich weiterhin ständig in das Leben der Kinder einmischten, etwa mit ihnen an die Uni gingen, schade das dem Verhältnis auf Dauer. Das sei auch gar nicht nötig. "Wenn die Beziehung zum Kind gut war, bleibt man trotzdem im Leben der Kinder und hat weiterhin Kontakt", weiß Teubert aus eigener Erfahrung.

Claudia Rometsch


Saarland

Wohlfahrtsverbände fordern mehr Unterstützung für Flüchtlingsarbeit



Die in der saarländischen Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge tätigen Wohlfahrtsverbände fordern mehr Unterstützung für die Flüchtlingsarbeit. So seien beispielsweise mehr finanzielle Mittel für Sprachmittler nötig, erklärten das Deutsche Rote Kreuz, die Caritaseinrichtungen und das Diakonische Werk an der Saar am 28. April in Lebach. Zurzeit leben 863 Menschen aus Ländern wie Syrien, Irak, Eritrea und Somalia in der Erstaufnahmestelle in Lebach.

Die Fluktuationen sind laut Helmut Selzer von der Caritas in Lebach zurzeit sehr hoch. "Wir sind auf Sprachmittler angewiesen", betonte er. "Wir haben nicht Sozialpädagogen, die arabisch sprechen."

Maike Lüdeke-Braun von der Beratungsstelle für Flüchtlingsfrauen des Diakonischen Werkes erklärte, dass die Zusammensetzung der Herkunftsnationen mittlerweile auch viel "bunter und vielfältiger" sei. So sprächen Menschen aus Somalia, Eritrea, Afghanistan, Syrien sowie Kurden aus der Türkei alle sehr unterschiedliche Sprachen. Diese Sprachmittlungskosten sind den Verbänden zufolge jedoch nicht gedeckt. Zudem bräuchten die Verbände zusätzliche Mittel für Sach- und Materialkosten



Berlin

Agaplesion übernimmt Evangeline-Booth-Haus



Das Evangeline-Booth-Haus Altenhilfezentrum in Berlin gehört ab sofort zur Agaplesion Bethanien Diakonie GmbH in Berlin. Damit bekomme das Haus Anschluss an einen breit aufgestellten Verbund, mit dem die Weiterentwicklung und der Erhalt des Hauses sichergestellt sind, teilte Agaplesion am 28. April in der Hauptstadt mit.

"Das am Waldsee gelegene Pflegeheim ist denkmalgeschützt. Wir planen noch in diesem Jahr größere Investitionen, um auch die bauliche Anlage zukunftsfähig zu machen", erklärte Alexander Dettmann, Geschäftsführer der Agaplesion Bethanien Diakonie GmbH. Vom Betriebsübergang profitierten Bewohner und Mitarbeitende gleichermaßen. Alle Mitarbeitenden würden übernommen, betriebsbedingte Kündigungen seien bis Ende 2021 ausgeschlossen.

Im Verbund der Heilsarmee war das Evangeline-Booth-Haus die einzige Altenpflegeeinrichtung in Berlin. Es ist eine diakonische vollstationäre Pflegeeinrichtung, die Platz für 51 Senioren bietet. engagierte, fachgerechte und freundliche Pflege geleistet. Es ist nach Evangeline Booth benannt, die 1865 in London geboren wurde und von 1934 bis 1939 die vierte Generalin der Heilsarmee war



Köln

Diözesantag Hospiz: Sterben in Würde trotz Armut ermöglichen



Das Thema "Sterben in Würde in Armut, Obdachlosigkeit oder Drogensucht" stand im Zentrum des diesjährigen Diözesantages Hospiz im Erzbistum Köln. Ehrenamtler aus der Hospiz- und Palliativbewegung informierten sich am 2. Mai darüber, wie Hospize mit sterbenden Obdachlosen und Drogenabhängigen umgehen können. Im Erzbistum gibt es 13 konfessionelle stationäre Einrichtungen sowie 47 konfessionelle ambulante Hospizdienste, die ökumenisch arbeiten.

"Hospiz, das ist doch etwas für Leute mit Geld", sei ein gängiges Vorurteil, das die Helferinnen und Helfer oft überwinden müssten, erläuterte Andrea Schaeffer, Referentin für Hospizarbeit und Palliativversorgung beim Diözesan-Caritasverband im Erzbistum Köln. Auf der anderen Seite seien die Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender wohnungsloser Menschen oder armer Menschen und ihres sozialen Umfeldes kaum im Blickfeld der Hospizarbeit und Palliativbewegung.

So gebe es bisher auch kaum Kooperationen oder gemeinsame Projekte zwischen Wohnungslosenhilfen oder -initiativen und den Hospiz- und Palliativdiensten. "Wir brauchen Rüstzeug, um unsere Ehrenamtler zu sensibilisieren", sagte Schaeffer. Dazu gehörten dann auch ganz praktische Informationen etwa zur Zusammenarbeit mit Ordnungsamt und sozialen Diensten im Falle einer Beerdigung.

Eine Einrichtung, die seit gut acht Jahren schwerstkranken obdachlosen Süchtigen ein Sterben in Würde ermöglicht, ist die Krankenwohnung "Kosmidion" im "Notel" in der Kölner Innenstadt. Benannt nach den Heiligen Kosmas und Damian hat die Einrichtung zwei Doppelzimmer und ein Einzelzimmer. Ein professionelles Team begleite die Menschen in ihrer schweren Krankheit bis zum Tod. Der Bedarf für eine solche Krankenwohnung sei da, sie sei stets ausgelastet, berichtete Diözesan-Caritaspfarrer Matthias Schnegg.

Auch stellte sich auf dem Hospiztag eine Einrichtung in Bonn vor, die im Rahmen von betreutem Wohnen Wohnungslose und Obdachlose im Sterben begleitet, sowie eine Einrichtung in Köln-Kalk, die sich insbesondere um schwerkranke Menschen in versteckter Armut kümmert.



Rheinland

Präses fordert mehr Einsatz des Landes für Kitas



Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, fordert von der kommenden Landesregierung in Nordrhein-Westfalen "eine stärkere Kraftanstrengung" für die Kindertagesstätten an Rhein und Ruhr. "Wir sollten wirklich kein Kind zurücklassen und dürfen kein Kind von seinen Chancen abhängen lassen", sagte Rekowski beim Besuch der evangelischen Kindertageseinrichtung der Christus-Kirchengemeinde am 3. Mai in Oberhausen, in der Kinder aus 15 Nationalitäten betreut werden.

Der rheinische Präses betonte, die Gesellschaft müsse über diese "extrem herausfordernde Arbeit" mit den Kindern am Beginn ihrer Lebensphase "neu nachdenken und auch überlegen, wie diese Arbeit gewürdigt und auch gerecht bezahlt werden muss". Er hoffe auf ein baldiges neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in NRW nach der Landtagswahl am 14. Mai.

Rekowski wies darauf hin, dass gerade Kinder aus finanziell und sozial schwächer gestellten Familien unter vielen materiellen Handicaps leiden würden. Er appellierte an die kommende Landesregierung in NRW, eine "echte Kraftanstrengung dafür zu unternehmen, dass auch diese Kinder wirklich gute Startchancen haben zum Beginn ihres Lebens".



Caritas

Mehr geförderter Wohnraum für psychisch Kranke gefordert



Der Zweckverband katholischer psychiatrischer Einrichtungen im Rheinland fordert eine stärkere Berücksichtigung von psychisch Kranken bei der Vergabe öffentlich geförderten Wohnraums. Gemeinsam mit der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Köln machte sich der Zweckverband am 5. Mai zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderung für eine Fünf-Prozent-Quote stark. Nach den Vorstellungen von Zweckverband und Arbeitsgemeinschaft solle auf die Wohnungswirtschaft eingewirkt werden, dass fünf Prozent des öffentlich geförderten Wohnraums vorzugsweise Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen zur Verfügung gestellt werden.

"Menschen mit psychischen Behinderungen oder Menschen mit einer Suchtgeschichte haben zunehmend große Probleme auf dem Wohnungsmarkt", erklärten die Organisationen. Es gebe einen Konkurrenzkampf um die wenigen sozial geförderten Wohnungen, "den unsere Leute nicht gewinnen", begründeten Peter Scharfe, Vorstandsmitglied des Zweckverbandes und Geschäftsführer der Alexianer Köln, und Fritz Papenbrock, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, ihren Vorstoß. Dies habe zur Folge, dass die Einrichtungen und Wohngruppen der Träger "volllaufen".

"In der jetzigen Situation auf dem sozialen Wohnungsmarkt sehen wir zurzeit keine andere Möglichkeit, als diese Quote zu fordern", sagten Scharfe und Papenbrock. Sie wünschten sich auch, dass der so zur Verfügung gestellte Wohnraum für Menschen mit psychischen Behinderungen in die Trägerschaft der Einrichtungen gestellt werde. Denn das Prinzip, dass der Vermieter auswählen könne, wer die Wohnung bezieht, "hat sich für unsere Leute nicht bewährt".

"Wir hatten eine Frau, die hat drei Jahre eine eigene Wohnung gesucht", berichtete Christiane Marschner, Fachbereichsleiterin bei den Alexianern. Und so lange blieb der Wohnplatz in der Einrichtung blockiert. Das sei kein Einzelfall, und das neue Bundesteilhabegesetz werde den Druck noch erhöhen. Kritiker befürchten beim Bundesteilhabegesetz Versorgungslücken bezüglich der Finanzierung von Wohnkosten.

Der Zweckverband der katholisch psychiatrischen Behandlungs- und Betreuungseinrichtungen im Rheinland vertritt zehn Einrichtungen, als Gast ist auch die evangelische Stiftung Tannenhof kooptiert.



Wahlkampf

Diakonie RWL fordert Aufbau eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes



Arbeitsmarktexperten des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) fordern den Aufbau eines dauerhaften sozialen Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen. Die künftige Landesregierung solle sich für staatlich geförderte Jobs für Langzeitarbeitslose einsetzen, heißt es in einem am 4. Mai in Düsseldorf veröffentlichten Positionspapier zur Landtagswahl. Von den gut eine Million Langzeitarbeitslosen bundesweit lebten rund 300.000 in NRW.

Öffentlich geförderte Beschäftigung gebe es bislang aber nur im Rahmen von Modellprogrammen des Landes und Bundes, hieß es. Die Programme sähen überdies nur eine Förderung von maximal drei Jahren vor. Diese zeitliche Begrenzung reiche für rund zwei Drittel der Beschäftigten nicht, um sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, heißt es in dem Papier.

Man brauche einen sozialen Arbeitsmarkt, der arbeitslose Menschen "stärkt und ihnen soziale Teilhabe ermöglicht", sagte der Vorsitzende des evangelischen Fachverbandes für berufliche und soziale Integration in der Diakonie RWL und Geschäftsführer der Neuen Arbeit Essen, Michael Stelzner. Die Beschäftigung müsse sinnstiftend und möglichst arbeitsmarktnah sein. Finanziert werden könne der soziale Arbeitsmarkt über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer - ein Berechnungsmodell, das alle staatlichen Leistungen für Langzeitarbeitslose zusammenführt.

In ihrem Positionspapier macht sich die Diakonie RWL auch für Verbesserungen auf dem nordrhein-westfälischen Ausbildungsmarkt stark. Obwohl NRW mit der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" ein landesweites Berufsorientierungsangebot aufgebaut habe, seien 2016 rund 2.000 Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen worden als im Vorjahr, kritisieren die Arbeitsmarktexperten. Jugendberatung, Jugendwerkstätten und Projekte für schulmüde Jugendliche müssten weitergeführt werden.

Bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt müsse zudem umgesteuert werden. Statt ständig neue Modellprojekte aufzulegen, sei es sinnvoller, Flüchtlinge in die bestehenden Qualifizierungsangebote einzugliedern und diese um Sprachförderung zu ergänzen. Nötig sei deshalb eine "dauerhafte Erhöhung der Eingliederungshilfen der Jobcenter", hieß es.




sozial-Recht

Landessozialgericht

Kostenerstattung für psychosoziale Betreuung im Frauenhaus




Frauen, die geschlagen werden, können selbst entscheiden, in welches Frauenhaus sie fliehen.
epd-bild / Steffen Schellhorn
Hartz-IV-Bezieherinnen können auf der Flucht vor Gewalt ein Frauenhaus ihrer Wahl aufsuchen. Die Wohnortkommune muss grundsätzlich die Kosten für psychosoziale Betreuung übernehmen, sofern sie der Integration in den Arbeitsmarkt dient.

Fliehen Hartz-IV-Empfängerinnen vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus, müssen sie nicht zwingend eine örtliche Einrichtung aufsuchen. Finden sie auswärts Zuflucht und werden dort zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt psychosozial betreut, muss die Wohnortkommune die Kosten hierfür grundsätzlich erstatten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am 25. April veröffentlichten Urteil. Die Essener Richter sicherten damit auch die Finanzierung der Frauenhäuser.

Im nun entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine Arbeitslosengeld-II-Bezieherin, die Anfang 2011 zusammen mit ihren drei Kindern vor ihrem gewalttätigen Partner in ein Frauenhaus außerhalb ihres Wohnortes floh. Insgesamt verbrachten Frau und Kinder 114 Tage in der Einrichtung. Dort wurden sie auch psychosozial betreut.

Das Frauenhaus bot ihr niedrigschwellige Angebote wie eine Krisenintervention, Gespräche zur Verarbeitung von Gewalterfahrungen, aber auch Unterstützung bei der Wohnungssuche und bei Behördengängen. Ziel der Hilfen ist die Integration in den Arbeitsmarkt.

Jobcenter forderte Geld von der Kommune

Das Jobcenter hatte dem Frauenhaus die Kosten entsprechend einer festgelegten Vereinbarung bezahlt. Von der Wohnortkommune der Frau verlangte die Behörde die Kostenerstattung für die psychosoziale Betreuung. Insgesamt ging es um einen Betrag von 2.846 Euro.

Die Kommune lehnte die Zahlung ab. Man würde so die allgemeinen Personalkosten des Frauenhauses unzulässig mitfinanzieren, hieß es zur Begründung. Außerdem sei es auch nicht möglich, die Höhe der Betreuungskosten mitzubeeinflussen. Denn das Frauenhaus befinde sich in einer anderen Kommune und nicht am Wohnort der Frau.

Das LSG verpflichtete die Kommune jetzt zur Kostenerstattung. Die vom Frauenhaus verlangte Pauschale für die psychosoziale Betreuung sei verhältnismäßig und nicht zu hoch. Es sei nicht ersichtlich, dass auf diese Weise die Kommune die allgemeinen Personalkosten mitfinanziere.

Kommune muss zahlen

Dem Gericht zufolge handele es sich hier um eine "kommunale Eingliederungsleistung" zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Diese umfassen laut Gesetz nicht nur Schuldner- und Suchtberatungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen, sondern auch psychosoziale Betreuungen. Zu Letzteren gehörten ebenfalls niedrigschwellige Angebote, die vom Frauenhaus erbracht wurden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen seien die Kommunen dafür verantwortlich, selbst wenn das Jobcenter das Geld vorstrecke.

Die Essener Richter betonten, dass es Frauen möglich sein müsse, auch in Frauenhäusern außerhalb ihres Wohnortes Schutz suchen zu können. Dass eine Kommune auf die dortigen Betreuungssätze keinen Einfluss hat, sei unerheblich. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Essener Richter die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zu.

Az.: L 6 AS 1315/15

Frank Leth


Bundesgerichtshof

Eltern müssen nicht unbegrenzt Ausbildungsunterhalt zahlen



Eltern müssen nicht zeitlich unbegrenzt Ausbildungsunterhalt für ihre erwachsenen Kinder zahlen. Beginnt ein Kind mit Mitte 20 nach abgeschlossener Lehre ein Medizinstudium, ohne den Vater zuvor über die Ausbildungspläne zu unterrichten, muss dieser nicht für den Unterhalt aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 3. Mai veröffentlichten Beschluss.

Nach den geltenden Bestimmungen müssen Eltern für die Ausbildung ihres Kindes Unterhalt zahlen. Die Pflicht zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt kann auch dann bestehen, wenn eine Lehre bereits abgeschlossen wurde und ein Studium diese Ausbildung sinnvoll ergänzt. Das Kind darf aber nicht trödeln. Eine feste Altersgrenze, ab wann die Unterhaltspflicht entfällt, gibt es allerdings nicht.

Im konkreten Fall hatte eine fast 26-jährige Frau wegen des Beginns ihres Medizinstudiums BAföG beantragt. Wegen ihres Abiturdurchschnitts von 2,3 hatte sie das Studium nicht sofort nach der Schule beginnen können. Sie schloss daher eine Ausbildung als anästhesietechnische Assistentin ab und arbeitete in dem Beruf. Das Bafög-Amt verlangte vom Vater nun Ausbildungsunterhalt für das Medizinstudium seiner Tochter.

Der getrennt lebende Vater hatte seine Tochter allerdings das letzte Mal im Alter von 16 Jahren getroffen. Nach dem Abschluss ihrer Lehre hatte er sie schriftlich gefragt, ob ihre Ausbildung nun zu Ende sei und er davon ausgehen könne, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Ein Antwort hatte er nicht erhalten.

Je älter das Kind nach Abschluss der praktischen Berufsausbildung sei, desto weniger komme ein Unterhaltsanspruch in Betracht, entschied der BGH. Erfahre ein Vater von dem Ausbildungsplan des Kindes erst zu einem Zeitpunkt, zu dem er nicht mehr damit rechnen müsse, sei die die Unterhaltszahlung unzumutbar.

Hier sei der Vater gar nicht über die Ausbildungspläne informiert worden. Er habe nicht mehr damit rechnen müssen, dass seine Tochter nach dem Abschluss der Lehre mit fast 26 Jahren noch ein Medizinstudium beginne. Er habe ein schützenswertes Vertrauen darauf gehabt, auch seine eigene Lebensplanung gestalten zu können. Daher habe er - nachdem er keine Antwort zu den Ausbildungsplänen seiner Tochter erhalten hatte - Kredite zur Finanzierung seines Eigenheims aufgenommen.

Az.: XII ZB 415/16



Bundesarbeitsgericht

Bewerbungsformular darf nach Geburtsdatum fragen



Die Frage nach dem Geburtsdatum in einem Online-Bewerbungsformular stellt bei einer freiwilligen Angabe keine Altersdiskriminierung dar. Die Auswahl zwischen "Herr" und "Frau" darf zur korrekten Anrede des Bewerbers sogar verpflichtend erfragt werden und ist nicht als Diskriminierung wegen des Geschlechts anzusehen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 27. April veröffentlichten Urteil.

Damit kann eine aus Russland stammende, deutsche Stellenbewerberin keine Diskriminierungsentschädigung von einer Software-Firma beanspruchen. Die Frau hatte sich 2013 auf eine Stelle als "Android Software Entwickler (m/w)" beworben. Dazu füllte sie das Online-Bewerbungsformular des Arbeitgebers aus. Das Feld für die freiwillige Angabe ihres Geburtsdatums ließ sie leer. Verpflichtend war die Angabe "Herr" oder "Frau". Auch Deutschkenntnisse wurden standardisiert, wie "Deutsch Muttersprache", abgefragt. Die Bewerberin gab "Deutsch fortgeschritten" an.

Als sie eine Absage erhielt, fühlte sie sich wegen ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Herkunft diskriminiert und verlangte eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von mindestens 10.000 Euro.

Das BAG konnte jedoch keine Diskriminierung erkennen. Mit den Abfragen "Herr" und "Frau" werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Angaben dienten lediglich der zutreffenden Anrede. Das lasse nicht darauf schließen, dass Bewerbungen von Frauen nicht erwünscht seien.

Auch die im Formular enthaltene freiwillige Abfrage des Geburtsdatums sei keine unzulässige Benachteiligung - hier wegen des Alters. Es gebe keinen Erfahrungssatz, dass damit der Arbeitgeber regelmäßig signalisiert, nur jüngere Bewerber einstellen zu wollen, betonte das BAG. Eine Altersdiskriminierung bestehe daher nicht.

Zwar habe der Arbeitgeber einen jüngeren, männlichen Bewerber eingestellt, der nicht studiert hat. Zumindest private Arbeitgeber seien aber grundsätzlich frei, bei der Bewerberauswahl die im Stellenprofil geforderten Angaben unterschiedlich zu gewichten. Hier habe der Arbeitgeber besonders Wert auf die Berufserfahrung des eingestellten Mannes gelegt.

Schließlich stelle auch die Abfrage der Deutschkenntnisse keine Diskriminierung wegen der Herkunft dar. Die zur Auswahl stehenden Angaben ließen nicht darauf schließen, dass der Arbeitgeber "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" einem "Muttersprachler" den Vorzug geben wollte.

Az.: 8 AZR 418/15



Bundesfinanzhof

Ambulante Dialysezentren sind gewerbesteuerpflichtig



Ambulante Dialysezentren müssen Gewerbesteuer zahlen. Sie gehören nicht zu gewerbesteuerbefreiten Einrichtungen, die vorübergehend pflegebedürftige Personen aufnehmen oder ambulant pflegen, wie der Bundesfinanzhof in München in einem am 3. Mai veröffentlichten Urteil entschied.

Geklagt hatte eine GmbH aus Nordrhein-Westfalen, die zwei Dialysezentren betreibt. Nach einer Betriebsprüfung hatte das Finanzamt Gewerbesteuer für die Jahre 2004 bis 2008 verlangt.

Das Unternehmen hielt das für rechtswidrig. Während der bis zu zwölfstündigen Dialyse seien die Patienten pflegebedürftig. Einrichtungen seien aber bei der vorübergehenden Aufnahme von Pflegebedürftigen von der Gewerbesteuer befreit.

Der Bundesfinanzhof verpflichtete den Kläger jedoch zur Gewerbesteuerzahlung. Zwar seien auch Krankenhäuser mit einem Dialysezentrum von der Gewerbesteuer befreit. Für eine Gleichstellung ambulanter Dialysezentren fehle es aber an einer gesetzlichen Grundlage.

Auch handele es sich hier nicht um eine ambulante, gewerbesteuerbefreite Einrichtung, die vorübergehend pflegebedürftige Personen aufnimmt. Denn laut Gesetz seien damit nur Pflegedienste gemeint, die Pflegebedürftige in deren Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.

Az.: I R 74/14



Oberverwaltungsgericht

Kein Flüchtlingsstatus bei Flucht vor Militärdienst



Wer aus Syrien geflohen ist, um dort dem Militärdienst zu entgehen, hat nach einem aktuellen Urteil keinen Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus. Zwar müssten zurückkehrende Asylbewerber, die vor ihrer Einberufung geflohen sind, eine Bestrafung bis hin zur Folter fürchten, erklärte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem am 4. April in Münster veröffentlichten Urteil. Nach Einschätzung des Gerichts würden diese Männer jedoch nicht als politische Gegner verfolgt.

In dem konkreten Fall war ein heute 20-jähriger Syrer im Jahr 2015 vor der Einberufung in die syrische Armee nach Deutschland geflohen und hatte hier Asyl beantragt. Das Bundesamt gewährte subsidiären Schutz wegen drohender Gefahren aufgrund des Bürgerkrieges, erkannte den Mann jedoch nicht als Flüchtling an. In einer Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hatte der Mann in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht änderte nun das Urteil.

Eine Anerkennung als Flüchtling setze voraus, dass einem Kläger wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte drohe, führte der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts aus. Es gebe jedoch keine Erkenntnisse, dass zurückkehrende Asylbewerber wegen einer Flucht vor dem Wehrdienst vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden. Flucht vor dem Militärdienst von syrischen Wehrpflichtigen sei in der Regel nicht aus politischer Opposition heraus motiviert, sondern durch eine, wenn auch verständliche, Furcht vor einem Kriegseinsatz.

Den geringeren subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn ihnen zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Er gewährt eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, bei vollem Flüchtlingsstatus sind es drei Jahre.

Syrische Flüchtlinge erhalten in Deutschland zunehmend nur noch den subsidiären Schutzstatus, viele klagen dagegen. Allein beim Oberverwaltungsgericht NRW sind dazu 121 weitere Verfahren anhängig. Bei den sieben Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen stapeln sich mehr als 13.500 Verfahren syrischer Asylbewerber.

Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Dagegen kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Az.: 14 A 2023/16.A



Sozialgericht

Hartz-IV-Anspruch bei Aufenthalt beim Vater



Volljährige Kinder, die sich bei ihrem im Hartz-IV-Bezug stehenden getrennt lebenden Vater aufhalten, können in dieser Zeit ebenfalls vom Jobcenter Arbeitslosengeld II beanspruchen. Das gilt zumindest dann, wenn das Kind selbst bedürftig und unter 25 Jahre ist und zu gleichen Teilen bei den getrennten Eltern im Haushalt wohnt, entschied das Sozialgericht Reutlingen in einem am 28. April veröffentlichten Urteil. Das Kind gehöre dann den Haushalten beider Elternteile an, befanden die Juristen.

Im konkreten Fall lebte der volljährige, aber unter 25 Jahre alte Kläger nach der Scheidung seiner Eltern abwechselnd jeweils zur Hälfte bei dem Vater und bei der Mutter. In einer familiengerichtlichen Vereinbarung hatte sich das geschiedene Ehepaar gegenseitig von Unterhaltsansprüchen ihrer Kinder freigestellt. Der Sohn war jedoch bei der Mutter polizeilich gemeldet. Das Kindergeld erhielt sie ebenfalls ausgezahlt. Weitere Einkünfte hatte der Sohn nicht.

Weil der Vater auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen war, beantragte auch der Sohn beim Jobcenter Arbeitslosengeld II. Während des Aufenthalts bei seinem Vater gehöre er dessen Haushalt an, argumentierte er. Ihm müssten daher ebenfalls Hilfeleistungen zustehen, weil er über keinerlei Vermögen oder Einkünfte verfüge.

Das Sozialgericht gab dem Sohn nun recht. Da er zu gleichen Teilen bei beiden Eltern sich aufhält, gehöre er auch beiden Haushalten an. Er bilde während des Aufenthalts bei dem Vater mit diesem eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft und könne während seines Aufenthaltes anteilig den Regelbedarf und die Übernahme der Unterkunftskosten beanspruchen. Der Sohn habe seinen Lebensmittelpunkt und gewöhnlichen Aufenthalt bei beiden Eltern, auch wenn er nur bei der Mutter polizeilich gemeldet sei, entschied das Gericht.

Az.: S 7 AS 1594/16



Landessozialgericht

Geistheiler sind Teil des Gesundheitswesens



Auch Geistheiler gehören zum Gesundheitswesen - zumindest wenn es um die gesetzliche Unfallversicherungspflicht geht. Geistheiler müssen Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlen, weil sie von ihrer Zielrichtung her Heilbehandlungen anbieten, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am 24. April veröffentlichten Urteil. Auf die Wirkung und wissenschaftlichen Beleg komme es für die Zuordnung zum Gesundheitswesen nicht an, befand das Gericht.

Konkret ging es um eine selbstständige Frau, die in ihrer Praxis "energetische Körperarbeit" und Geistheilung anbot. Traumata sollten aufgelöst, "energetische Impulse" sollten die Selbstheilung des Patienten stärken. Auch eine Rückbesinnung auf deren Embryonalzustand war Ziel der geistheilenden Behandlung.

Für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist die Frau damit im Bereich alternativer Heilmethoden tätig und müsse Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Von 2008 bis 2012 verlangte der Unfallversicherungsträger jährlich bis zu 138 Euro.

Die Heilerin hielt die Bescheide jedoch für rechtswidrig. Mit ihrer Tätigkeit gehöre sie gar nicht dem Gesundheitswesen an. Weder seien ihre Methoden wissenschaftlich belegt, noch benötige sie eine Erlaubnis als Heilpraktikerin, begründete die Frau ihre Position.

Das LSG bestätigte jedoch die Beitragspflicht. Laut dem Internetauftritt der Klägerin biete sie Heilbehandlungen an. Sie wolle die Selbstheilungskräfte des Körpers fördern. Ob die Methoden wissenschaftlich anerkannt sind, spiele für die Versicherungspflicht keine Rolle. Entscheidend sei vielmehr die Zielrichtung der Behandlung. Ohne Belang sei es, ob eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich ist oder nicht. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen.

Az.: L 2 U 106/14




sozial-Köpfe

Servet Dag ist Chef dreier Vitos-Gesellschaften




Servet Dag
epd-bild / Vitos GmbH
Servet Dag, Diplomkaufmann, hat zum 1. Mai die Geschäftsführung von drei Vitos Gesellschaften übernommen: Vitos Hochtaunus in Friedrichsdorf, Vitos Rheingau in Eltville und Vitos Reha mit Standorten in Kassel und Frankfurt am Main.

Dag ist damit verantwortlich für rund 1.200 Mitarbeiter. Zuvor war er sieben Jahre lang Kaufmännischer Direktor der MediClin Klinik für Akutpsychosomatik und des MediClin Reha-Zentrums am Hahnberg in Bad Wildungen. Außerdem arbeitete er als Verwaltungsleiter der Klinik Porta Westfalica in Bad Oeynhausen sowie als Geschäftsführer der Klinik Fallingbostel.

Erste Berufserfahrungen sammelte Dag als examinierter Krankenpfleger in Celle, später studierte er Pflege- und Gesundheitsmanagement an der Fachhochschule Osnabrück. Anschließend arbeitete er als stellvertretender Stationsleiter in Celle und als Pflegedienstleiter im REHA-Zentrum Gyhum.

Der bisherige Geschäftsführer Stephan Köhler hatte Vitos nach zehn Jahren auf eigenen Wunsch verlassen und war im März aus dem Unternehmen ausgeschieden. Interimsgeschäftsführer war seitdem Jochen Schütz, Prokurist und Leiter des Geschäftsbereichs Personal der Vitos GmbH.

Die Vitos GmbH ist die Managementholding von zwölf gemeinnützigen Unternehmen. Alleingesellschafter ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen. Kernaufgabe ist die Diagnostik und Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen in psychiatrischen, psychosomatischen und forensisch-psychiatrischen Kliniken. 9.700 Mitarbeiter erwirtschaften an 60 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von 648 Millionen Euro.



Weitere Personalien



Matthias Richter, theologischer Direktor des Agaplesion Diakonie-Klinikums in Rotenburg an der Wümme, ist am 30. Mai als neuer Vorstandsvorsitzender des Rotenburger Diakonissen-Mutterhauses eingeführt worden. Das Mutterhaus ist die Keimzelle des benachbarten Diakonie-Klinikums. Richter war zuvor als Pastor in Munster und Buxtehude tätig. In Rotenburg arbeitete er dann im Fundraising und im Klinikum als Referent der Geschäftsführung. Vor zwei Jahren wurde er theologischer Direktor des Klinikums. Richter übernimmt den Posten des Vorstandschefs im Diakonissen-Muterhaus als zusätzliche Aufgabe. Die Diakonissen kamen 1905 nach Rotenburg. Seit 2012 gehört das Klinikum zum diakonischen Gesundheitskonzern Agaplesion, der mit 60 Prozent Hauptgesellschafter ist. 40 Prozent hält nach eigenen Angaben das Rotenburger Mutterhaus.

Ulrike Gürlet ist als neue Leiterin des Diakonischen Werks Rheingau-Taunus mit Sitz in Bad Schwalbach offiziell in ihr Amt eingeführt worden. Sie hat bereits im Februar die Nachfolge von Claudia Kohlhaas angetreten, die über 25 Jahre für den Träger tätig war. Kohlhaas stand die vergangenen sieben Jahre an dert Spitze der Diakonie mit 70 hauptamtlichen Beschäftigten. Zum Abschied erhielt sie aus den Händen von Landesdiakonievorstand Wilfried Knapp das Goldene Kronenkreuz überreicht. Neuer stellvertretender Leiter ist Marcel Hirsch. Gürlet war bisher stellvertretende Leiterin des DW Rheingau-Taunus und zugleich Bereichsleiterin des Psychosozialen Zentrums.

Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident, ist neuer Schirmherr des Deutschen Jugendherbergswerks. In seiner Zusage habe Steinmeier die vielfältigen Angebote der fast 500 Jugendherbergen in Deutschland als wichtig und wertvoll für die Förderung junger Menschen und den sozialen Zusammenhalt gewürdigt, erklärte Hauptgeschäftsführer Bernd Dohn in Detmold. Das Deutsche Jugendherbergswerk ist nach eigenen Angaben mit 2,4 Millionen Mitgliedern und über zehn Millionen Übernachtungen pro Jahr der größte nationale Verband unter den 65 weltweit existierenden Jugendherbergsorganisationen.

Michael Hamm ist neuer Geschäfstführer des Paritätischen Rheinland-Pfalz/Saarland. Er hat die Nachfolge von Wolfgang Krause angetreten, der das Amt über 30 Jahre lang innehatte und nun in den Ruhestand gewechselt ist. Hamm war seit 2009 Referent der Landesgeschäftsführung und war bereits seit 2013 Vizegeschäftsführer. Krause hatte das leitungsamt von 189 bis Ende 2016 inne. Er bleibt im Verband weiter ehrenamtlich aktiv.

Erika Stöffler, von 1976 bis 1992 Vorsitzende der Evangelischen Frauenarbeit in Württemberg, ist am 1. Mai 90 Jahre alt geworden. Stöffler war lange Vertreterin der Frauenarbeit der evangelischen und katholischen Kirche im Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) und wurde 1987 Mitglied im Programm-Beirat der ARD. Dort hatte sie bis zu ihrem Ausscheiden 1998 auch drei Jahre den Vorsitz inne. Stöffler arbeitete zunächst als Jugendhelferin im Dekanat Heilbronn und in der Mädchen- und Schülerinnenarbeit. Für ihr Engagement in der Frauen- und Medienarbeit erhielt Erika Stöffler 1987 das Goldene Kronenkreuz der Diakonie, 1992 die Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg und 1999 das Bundesverdienstkreuz.

Volker Sauermann, Pfarrer und ein Wegbereiter der evangelischen Gehörlosenarbeit in Bayern, ist tot. Er starb im Alter von 88 Jahren in Nürnberg. Der in München geborene Theologe war ab 1975 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2000 der landeskirchliche Beauftragte für die Gehörlosenarbeit. In dieser Funktion baute Sauermann im Laufe der Jahre ein eigenes Gehörlosenzentrum mit mehr als 20 Mitarbeitern und rund 70 Ehrenamtlichen in Nürnberg auf. Für seine Arbeit wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz am Band ausgezeichnet.




sozial-Termine



Die wichtigsten Fachveranstaltungen bis Juni

Mai

10.5. Berlin:

Seminar "Die GmbH-Geschäftsführung in der steuerbegünstigten GmbH - Anstellungsvertrag, Kompetenzen, Haftungsrisiken"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

www.bfs-service.de

11.-12.5. Frankfurt a.M.:

Seminar "Sozialraumorientierung in der Betreuung psychisch erkrankter Menschen"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

030/48837-495

www.ba-kd.de

15.5. Köln:

Seminar "Chancen und Risiken in Einrichtungen der Sozialwirtschaft"

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-159

15.-16.5. Würzburg:

7. "Forum Personalentwicklung"

der Fortbildungsakademie der Caritas

Tel.: 0761/200-1706

www.fak.caritas.de

15.-17.5. Berlin:

Seminar "Flucht und Asyl. Gender- und migrationsbezogene Herausforderungen"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-467

www.ba-kd.de

15.-17.5. Loccum:

Tagung "Grenzwertig: Zwang und Gewalt in der Altenpflege"

der Evangelischen Akademie Loccum in Kooperation mit dem ZfG

Tel.: 05766/81167

http://www.loccum.de

17.-19.5. Weimar:

Fortbildung "Aktuelle Fragen des Sozialhilferechts"

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.:030/62980605

www.deutscher-verein.de

18.-19.5. Ravensburg:

Fachtag "(K)ein besonderes Bedürfnis - Menschen mit Behinderung und Sexualität"

der Stiftung Liebenau

Tel.: 07542/102009

www.stiftung-liebenau.de

22.5. Freiburg:

Studientag "Gut versorgt? Auf wessen Kosten? Osteuropäische Betreuungskräfte in deutschen Haushalten"

der Katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg

Tel.: 0761/319180

www.katholische-akademie-freiburg.de

22.5. Münster:

Seminar "Das Bundesteilhabegesetz - Neuregelungen, Teil 1"

der BPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tel.: 0251/48204-12

www.bpg-muenster.de/seminarangebote-bpg-unternehmensgruppe

22.-24.5. Freiburg:

Seminar "Wenn das Miteinander zur Herausforderung wird. Führungskräfte als Vermittler bei Konflikt und Mobbing"

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

www.fak-caritas.de

24.5. Bamberg:

Seminar "Aufrecht und entspannt durch den Pflegealltag"

des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg

Tel.: 0951/8604401

www.caritas-bamberg.de

29.5.-1.6. Freiburg:

Seminar "Verhandlungs- und Verhaltensstrategien bei Entgeltverhandlungen"

der Fortbildungsakademie des Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1706

www.fak-caritas.de

30.5. Münster:

Seminar "Teilzeit- und Befristungsrecht mit der dazugehörigen Beteiligung der MAV"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997-221

www.solidaris.de

30.5.-1.6. Hösbach:

Seminar "Werkatelier - ein Weg zu einer inklusiven Bildungsarbeit"

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

030/488 37330

www.ba-kd.de

31.5. Frankfurt a.M.:

Fachtagung "Integration, Diversität, Disparität - Herausforderungen für die Jugendarbeit"

der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugendsozialarbeit

Tel.: 0711/1648943

www.bagejsa.de

Juni

1.6. Freiburg:

Seminar "Steuer-Update für Non-Profit-Organisationen"

der Solidaris Unternehmensgruppe

Tel.: 02203/8997-221

3.6. Erfurt:

Zentralveranstaltung "Tag der Organspende"

der Deutschen Stiftung Organtransplantation

Tel.: 069/677328-9400

www.organspendetag.de

12.-13.6. Berlin:

Seminar "Konstruktive Beratung im Zwangskontext"

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-0

www.awo-bundesakademie.org

19.-23.6. Fulda:

Bildungsurlaubsseminar "Was kann der Sozialstaat noch leisten? Demografische Entwicklung, Armutsgefährdung und soziales bürgerschaftliches Engagement"

des Bonifatiushauses

Tel.: 0661/8398-120

www.bonifatiushaus.de

26.6. Münster:

Seminar "Sicherer Umgnag mit Unzufriedenheit und 'Kunden'-Beschwerden. Die Reklamation als Chance sehen"

des Caritasverbandes der Diözese Münster

Tel.: 0251/8901-325

www.caritas-fortbildung.de