sozial-Recht

Bundesfinanzhof

Ambulante Dialysezentren sind gewerbesteuerpflichtig



Ambulante Dialysezentren müssen Gewerbesteuer zahlen. Sie gehören nicht zu gewerbesteuerbefreiten Einrichtungen, die vorübergehend pflegebedürftige Personen aufnehmen oder ambulant pflegen, wie der Bundesfinanzhof in München in einem am 3. Mai veröffentlichten Urteil entschied.

Geklagt hatte eine GmbH aus Nordrhein-Westfalen, die zwei Dialysezentren betreibt. Nach einer Betriebsprüfung hatte das Finanzamt Gewerbesteuer für die Jahre 2004 bis 2008 verlangt.

Das Unternehmen hielt das für rechtswidrig. Während der bis zu zwölfstündigen Dialyse seien die Patienten pflegebedürftig. Einrichtungen seien aber bei der vorübergehenden Aufnahme von Pflegebedürftigen von der Gewerbesteuer befreit.

Der Bundesfinanzhof verpflichtete den Kläger jedoch zur Gewerbesteuerzahlung. Zwar seien auch Krankenhäuser mit einem Dialysezentrum von der Gewerbesteuer befreit. Für eine Gleichstellung ambulanter Dialysezentren fehle es aber an einer gesetzlichen Grundlage.

Auch handele es sich hier nicht um eine ambulante, gewerbesteuerbefreite Einrichtung, die vorübergehend pflegebedürftige Personen aufnimmt. Denn laut Gesetz seien damit nur Pflegedienste gemeint, die Pflegebedürftige in deren Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.

Az.: I R 74/14


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Kein Flüchtlingsstatus bei Flucht vor Militärdienst

Wer aus Syrien geflohen ist, um dort dem Militärdienst zu entgehen, hat nach einem aktuellen Urteil keinen Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus. Zwar müssten zurückkehrende Asylbewerber, die vor ihrer Einberufung geflohen sind, eine Bestrafung bis hin zur Folter fürchten, erklärte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem am 4. April in Münster veröffentlichten Urteil. Nach Einschätzung des Gerichts würden diese Männer jedoch nicht als politische Gegner verfolgt.

» Hier weiterlesen

Kostenerstattung für psychosoziale Betreuung im Frauenhaus

Hartz-IV-Bezieherinnen können auf der Flucht vor Gewalt ein Frauenhaus ihrer Wahl aufsuchen. Die Wohnortkommune muss grundsätzlich die Kosten für psychosoziale Betreuung übernehmen, sofern sie der Integration in den Arbeitsmarkt dient.

» Hier weiterlesen

Eltern müssen nicht unbegrenzt Ausbildungsunterhalt zahlen

Eltern müssen nicht zeitlich unbegrenzt Ausbildungsunterhalt für ihre erwachsenen Kinder zahlen. Beginnt ein Kind mit Mitte 20 nach abgeschlossener Lehre ein Medizinstudium, ohne den Vater zuvor über die Ausbildungspläne zu unterrichten, muss dieser nicht für den Unterhalt aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 3. Mai veröffentlichten Beschluss.

» Hier weiterlesen