sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

die Inflation ist hoch, die Energiepreise ebenso. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen in diesen Tagen finanziell kaum über die Runden. Diakonie und Evangelische Kirche in Deutschland haben das erkannt und helfen mit ihrer gemeinsamen Aktion „wärmewinter“. Wie die Initiative angelaufen ist und welche Ziele dahinterstecken, verrät Diakoniepräsident Ulrich Lilie im Interview mit epd sozial. Und Alexander Nortrup hat sich bei der Kirchengemeinde Elze-Bennemühlen bei Hannover umgesehen, wie die Ehrenamtler dort Bedürftigen helfen.

Hunderte von Medikamenten sind derzeit in deutschen Apotheken nicht zu bekommen. Die Rede ist von ernsthaften Versorgungsproblemen. Gesundheitsminister Lauterbach will nun dafür sorgen, dass die Preisvorschriften für Kinderarzneien gelockert werden, wieder Medikamente von europäischen Herstellern ins Spiel kommen und Vorräte der preisgünstigsten Arzneien angelegt werden. Doch das braucht Zeit - und ist nicht unumstritten.

Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben, können in vielen Städten sogenannte Sozialausweise beantragen. Damit sinkt der Eintrittspreis etwa im Schwimmbad, Kino, bei Ausstellungen oder im Theater. Doch völlig unklar ist, wie viele Kommunen solche Ermäßigungen bieten und wie viele Berechtigte es vor Ort gibt. Und: Was sinnvoll klingt, nützt der Zielgruppe möglicherweise nur wenig. Das hat Reporterin Patricia Averesch für epd sozial ermittelt.

Über eine Million Ukrainer sind bisher vor russischen Bomben nach Deutschland geflüchtet. Und es werden täglich mehr. Zu Weihnachten bangen sie um ihre Angehörigen, von denen viele im Krieg trotz Kälte in der Heimat ausharren. Einige Familien haben Zuflucht in einem Kloster in Hannover gefunden. Für sie wird es womöglich das schwierigste Weihnachtsfest, das sie bisher erlebt haben.

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Die nächste Ausgabe von epd sozial erscheint am 6. Januar 2023. Die Redaktion wünscht Ihnen in dieser schwierigen Zeit besonders angenehme Feiertage. Und gehen Sie zuversichtlich ins neue Jahr!

Dirk Baas




sozial-Thema

Kirchen

"Es ist so wichtig, Menschen die Tür zu öffnen"




Kirsten Kiegeland und Renate Bulitz im Gemeindehaus von Elze-Bennemühlen
epd-bild/Alexander Nortrup
Der anziehende Winter, die steigenden Kosten und die unsichere Zukunftsperspektive ängstigen viele Menschen. Kirchengemeinden wie in Elze-Bennemühlen in der Region Hannover bieten Gemeinschaft und Essen an - und ungewöhnliche Begegnungen.

Elze/Hannover (epd). Es ist kalt an diesem Freitagabend in Elze. Maisa Wadi-Schwarz wagt einen schnellen Blick durch die Glastür des Kirchengebäudes im Norden der Region Hannover. Dann geht sie zurück in den Gemeindesaal und rührt den Inhalt eines riesigen Suppentopfes um, der auf einer mobilen Kochplatte steht. Immer wieder öffnet sich die Tür und neue Gäste treten ein. Dann nimmt Wadi-Schwarz den Suppenlöffel und füllt einen weiteren tiefen Teller mit ihrer currygewürzten Kreation aus Kichererbsen, Kartoffeln, Pastinaken, Zwiebeln und Cashewkernen. Die 39-Jährige und ihr Mann Maik Schwarz, der Pastor der evangelischen Kirchengemeinde von Elze-Bennemühlen, haben den wöchentlichen Treff im September ins Leben gerufen - und bis zu 20 Personen kommen jede Woche.

Hilfe und Halt

Aufwärmen und Gemeinschaft haben - das ist die Idee des gemeinsamen Freitagabends in Elze. Er firmiert unter der Überschrift „#wärmewinter“, die Kirchen bundesweit für Aktivitäten nutzen, die in der massiven Preissteigerung und Unsicherheit Hilfe und Halt geben sollen. „Die enorme Teuerung und viele weitere Sorgen machen es absolut zwingend und so wichtig, Menschen die Tür zu öffnen“, sagt der Theologe Schwarz. „Wir haben große Hoffnung, so Menschen zu erreichen, die wir vielleicht noch gar nicht kennen - und die konkrete Hilfe oder einfach jemanden zum Reden brauchen.“

Im Winter fehle ohnehin ein Treffpunkt in Elze, sagt Schwarz. Und so machen seine Frau und er kurzerhand den adventlich geschmückten Gemeindesaal dazu: An einem Tisch schneiden Kinder unter Anleitung Nadelholzzweige klein und basteln mit grünem Floristenschaum und Heißkleber Gestecke, zwei Tische weiter spielen der Pastor, zwei Jugendliche und ältere Gäste Karten. Überall wird geredet, gegessen, gelacht - der durchaus enge Raum vibriert förmlich.

So unterschiedlich die lokalen Angebote sind - die Finanzierung der Wärmewinter-Aktivitäten ist überall ein Ergebnis der sogenannten Energiepreispauschale des Bundes. Die im Herbst bundesweit gezahlte Pauschale hatte den Kirchen zusätzliche Millioneneinnahmen ermöglicht, die diese nach eigenen Angaben an Bedürftige weitergeben. Fünf Millionen Euro etwa hat die Landeskirche Hannovers zusätzlich eingenommen. „Die Hälfte des Geldes ist bereits an die Kirchenkreise ausgezahlt worden“, sagt Sprecher Benjamin Simon-Hinkelmann. „Die andere Hälfte folgt Anfang 2023.“

Integrationslotsin berät

Die Landeskirche Braunschweig hat 740.000 Euro eingenommen, in Oldenburg sind es 690.000 Euro - in beiden Fällen haben die Synoden im November die vollständige Verwendung des Geldes für karitative Zwecke vor Ort beschlossen. Das Diakonische Werk der Evangelisch-reformierten Kirche schließlich schüttet über einen Krisenfonds in diesem und dem nächsten Jahr jeweils 150.000 Euro aus, die Gemeinden beantragen können. „Wir möchten, dass dieser Winter für möglichst viele Menschen ein Wärmewinter wird“, sagt Diakoniepastor Thomas Fender.

Im Elzer Gemeindehaus sitzt Gisela Bethge an einem Fensterplatz, auch vor ihr steht ein Teller Suppe. Zum Essen kommt die Ehrenamtliche kaum - denn ihr gegenüber sitzen eine Frau mit Kopftuch, ihr Mann und zwei Kinder. Die Familie aus einer ehemaligen Sowjetrepublik ist erst seit wenigen Wochen in Deutschland, und Bethge, die ausgebildete Integrationslotsin ist, beantwortet geduldig und mit leiser Stimme die Fragen der Eltern.

Die Beratung, etwa zu Anträgen, sei wichtig, sagt Bethge, die seit Jahren beim lokalen Flüchtlingskreis dabei ist. Das Angebot am Freitagabend gebe dieser Unterstützung einen Ort: „Letzte Woche war eine Frau aus Afghanistan hier. Die hat beim Suppenessen überhaupt erst ihre deutsche Nachbarin kennengelernt, die im Haus nebenan wohnt.“

Alexander Nortrup


Kirchen

Diakoniechef: Aktion "#wärmewinter" sorgt zielgenau für Hilfen




Ulrich Lilie
epd-bild/Heike Lyding
Diakonie und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben gemeinsam zur Initiative "#wärmewinter" aufgerufen. Der Begriff sei bewusst doppeldeutig gemeint, betont Diakoniepräsident Lilie. Welche politische Dimension sich dahinter verbirgt und wie kreativ die Aktionen vor Ort sind, erläutert er im epd sozial-Interview.

Berlin (epd). Ulrich Lilie betont: Der Zulauf der Menschen zu den sehr vielfältigen lokalen Angeboten von der Suppenküche bis hin zu Energiesparberatungen zeigt, dass ein Bedarf besteht. In Zeiten der hohen Inflation komme „ein Drittel der Menschen in Deutschland trotz der vielen beschlossenen staatlichen Hilfen kaum über die Runden“. Hier helfe der „#wärmewinter“ schnell, zielgenau und pragmatisch. Die Fragen stellte Dirk Baas.

epd sozial: Herr Lilie, die erste Kältewelle des Winters liegt soeben hinter uns. Diakonie und Kirche haben die gemeinsame Aktion „#wärmewinter“ gestartet. Wie sieht eine „typische“ Wärmewinter-Aktion vor Ort aus? Oder gibt es die gar nicht?

Ulrich Lilie: Da gibt es keine Schablone, denn der Ideenreichtum der Menschen in den Kirchengemeinden oder bei der Diakonie ist groß. Ich bin sehr beeindruckt, was ihnen in den vergangenen Wochen alles eingefallen ist, um die Aktion mit Leben zu füllen. Das geht vom Nachtcafé mit Erzählrunden, damit niemand alleine bleibt, über Einladungen zum Mittagessen bis hin zur sozialen Energieberatung. Mancherorts können auch direkt Anträge gestellt werden von Personen, die nachweislich in Schwierigkeiten sind, und die dann bis zu 550 Euro an Hilfen bekommen. Den Unterstützerinnen und Unterstützern ist landauf landab sehr viel Kreatives eingefallen.

epd: Besteht dafür überhaupt Nachfrage, außer von obdachlosen Menschen? In Deutschland dürften doch kaum Wohnungen unbeheizt bleiben, der Gasnotstand scheint vorerst abgewendet?

Lilie: Der Zulauf der Menschen zeigt, dass ein Bedarf besteht. Aber ich möchte noch mal auf den Titel der Kampagne „#wärmewinter“ hinweisen und ihn interpretieren. Wir wollen niemanden allein lassen und der sozialen und realen Kälte Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit entgegensetzen. Das Wort ist in doppelter Bedeutung gemeint. Es geht eben nicht nur darum, Räume zu heizen und warmes Essen zu verteilen. Es geht auch um zwischenmenschliche Wärme, um Kontakt, um Ansprache - alles Schritte gegen die durch Corona gewachsene Einsamkeit. Gerade in der Weihnachtszeit spüren ja viele Menschen ganz besonders schmerzlich, wenn sie keine oder nur wenige zwischenmenschliche Kontakte haben.

epd: Sie betonen auch die konkreten Hilfen ...

Lilie: Ja. Es geht um Hilfen beim Ausfüllen von Anträgen, etwa auf Wohngeld. Es geht um Sozialberatung, es geht um Schuldnerberatung, wo wir auf vorhandenes Knowhow der Diakonie zurückgreifen können. Wir helfen ganz konkret, dass die Leute ihre Rechtsansprüche geltend machen können. Ein Drittel der Menschen in Deutschland kommt trotz der vielen beschlossenen staatlichen Hilfen kaum über die Runden. Das ist klar, denn die Gelder sind ja noch nicht auf deren Konten. Wohngeld Plus, um ein Beispiel zu nennen, kommt vermutlich erst im April zur Auszahlung. Wir wollen jetzt schnell, zielgenau und pragmatisch helfen.

epd: Reden wir noch über das Geld: Hat die Energiepreispauschale, die für zusätzliche Kirchensteuereinnahmen gesorgt hat, diese Aktivitäten vor Ort gepusht?

Lilie: Ja, das hat sie. Wir freuen uns auch über viele Spenden für die Aktionen, wo Bürgerinnen und Bürger gesagt haben, wir brauchen die Energiepreispauschale selbst nicht, die stellen wir für die gute Sache zur Verfügung. Die Hilfsbereitschaft der Menschen in diesem herausfordernden Jahr ist wirklich beeindruckend. Genaue Zahlen, wie viel Geld letztlich in den Wärmewinter fließt, gibt es nicht, denn das läuft über die einzelnen Landeskirchen. Aber, und das freut mich ganz besonders, alle Landeskirchen der EKD stehen voll und ganz hinter der Aktion und geben die Zusatzeinnahmen an Bedürftige weiter. Das ist nicht nur ein richtiges Zeichen in dieser Zeit der Vereinfacher und Spalter, das ist wirklich hilfreich.

epd: Haben Sie nicht doch noch ein paar Zahlen zur Orientierung?

Lilie: Die Landeskirche in Sachsen reicht zum Beispiel 1,2 Millionen an die Diakonie weiter. Die Kirche in Mitteldeutschland ist in ähnlicher Größenordnung engagiert. Auf dem Gebiet der Diakonie Hessen fließen von der evangelischen Landeskirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck mehr als fünf Millionen Euro in die Arbeit der regionalen diakonischen Werke. So können wir pragmatisch und zielgenau ein Teil der Lösung der Herausforderungen sein. Und es gibt in bestimmten Fällen sogar die Möglichkeit, Geld aus diesen Töpfen zur Unterstützung in Notlagen zu bekommen.

epd: Die Idee hat ja auch einen ernsten politischen Hintergrund. Kirche und Diakonie wollen jenen rechten Kräften begegnen, die einem „Wutwinter“ herbeireden. Droht hier wirklich eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt?

Lilie: Ich sehe mit Sorge, dass extremistische Kräfte und rechtspopulistische Hetzer diese kritische Lage nutzen, um uns die Fake-Geschichte einer tiefen Spaltung im Land einzureden. Dem setzen wir Hilfsbereitschaft, professionelle Beratung und zwischenmenschliche Wärme entgegen. Das ist Kitt für den Zusammenhalt. Noch einmal: #wärmewinter ist genau die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit.

epd: Können aus der einmaligen Aktion dauerhafte Angebote entstehen?

Lilie: Ja, ich hoffe das. Denn die Aktion hat aus meiner Sicht einen wunderbaren und gewollten Nebeneffekt. Kirche und Diakonie vor Ort und alle anderen Akteure aus dem zivilgesellschaftlichen Milieu entdecken sich gerade neu. Sie übernehmen zusammen Verantwortung für ein soziales Miteinander. Warum sollen aus dieser neuen Vernetzung nicht dauerhafte Kooperationen werden?




sozial-Politik

Gesundheit

Lauterbach: Gesetzespläne gegen Lieferengpässe bei Medikamenten




Viele Apotheken, wie hier in Wittenberg, können derzeit nicht alle benötigten Medikamente liefern.
epd-bild/Steffen Schellhorn
Fieber- und Hustensäfte für Kinder sind derzeit nur schwer zu bekommen. Um weitere Engpässe bei Medikamenten zu vermeiden, will Gesundheitsminister Lauterbach, dass die Hersteller in Zukunft wieder mehr Geld mit Generika verdienen können. Ob das aber hilft, gilt als fraglich.

Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will in der aktuellen Infektionswelle schnell gegen die Engpässe bei Kinderarzneimitteln und weiteren Medikamenten vorgehen. Die Krankenkassen sollen die Mehrkosten für teurere Ausweichmedikamente übernehmen, erklärte Lauterbach am 20. Dezember in Berlin. Längerfristig will der SPD-Politiker dafür sorgen, dass die Preisvorschriften für Kinderarzneien gelockert werden, wieder Medikamente von europäischen Herstellern ins Spiel kommen und Vorräte der preisgünstigsten Arzneien angelegt werden.

Dass man in Deutschland derzeit nur schwer einen Fiebersaft für ein Kind bekomme, der im Ausland noch erhältlich ist, sei inakzeptabel, erklärte Lauterbach. Er warb aber auch um Geduld: „Die Discounter-Politik hat die Arzneimittelversorgung kontinuierlich über Jahrzehnte verschlechtert. Das zurückzudrehen, geht nicht über Nacht“, erklärte der Minister. Kurzfristig dürfen die Apotheken nach Lauterbachs Plänen nun wirkstoffgleiche, teurere Arzneimittel abgeben, wenn das günstigste Medikament nicht vorrätig ist oder aus Pillen Säfte machen.

Betroffen sind vor allem patentfreie Medikamente

Die Lieferengpässe betreffen vor allem patentfreie Medikamente, die sogenannten Generika. Neben Kinderarzneimitteln wie Fieber- und Hustensäfte sind auch einige Krebsmedikamente und Antibiotika derzeit knapp. Ein Grund ist, dass die Krankenkassen mit den günstigsten Herstellern Verträge schließen müssen und die Apotheken dann nur diese Arzneimittel abgeben dürfen. Eine Folge ist, dass die Produktion in Billiglohnländern konzentriert wurde und die Zahl der Anbieter gesunken ist.

Bei künftigen Ausschreibungen sollen den Plänen zufolge deshalb auch wieder Hersteller berücksichtigt werden, die Krebsmedikamente und Antibiotika in Europa produzieren. Außerdem sollen zur Sicherung der Versorgung mit den günstigen Arzneimitteln Vorräte angelegt werden.

Opposition: Markt regelt mal wieder nichts

Kritik kam von der Opposition: Janine Wissler, Vorsitzende der Linken, sagte, der dramatische Medikamentenmangel zeige, „dass der Markt mal wieder nichts regelt - zumindest nicht im Sinne der Menschen, die auf Arzneimittel angewiesen sind“. Die Pharmaindustrie mache fette Gewinne, „ist aber nicht in der Lage, alle Patienten mit sicheren und wirksamen Arzneimitteln zu versorgen“. Wissler forderte, die Pharmaindustrie müsse dem Gemeinwohl verpflichtet und unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Und: „ Wir brauchen einen Sofortplan für eine Medikamentenproduktion in Deutschland und der EU. Es geht um das Leben und die Gesundheit von Menschen.“

Aus Sicht der Kassenärzte gehen Lauterbachs Vorschläge in die richtige Richtung. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen erklärte, es sei richtig, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern. Der Lobbyverband „Pro Generika“ begrüßte ebenfalls, dass der Kostendruck auf die Hersteller gelockert werden solle. Das sei vor allem in Hinblick auf Kinderarzneimittel richtig, da deren Produktion unwirtschaftlich geworden sei, erklärte Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer.

Hersteller: Die Richtung stimmt

Zustimmung kam auch vom Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller, Hubertus Cranz: „Grundsätzlich gehen die Überlegungen in die richtige Richtung.“ Allerdings dürften aktuelle Probleme nicht allein eine Neustrukturierung des Bestandsmarktes bestimmen. „Während des Gesetzgebungsverfahrens sollten langfristig stabile Strukturen geschaffen werden“, sagte Cranz. Kritisch sieht der Verbandschef die angedachte mehrmonatige Lagerhaltung: „Hier besteht das Risiko, zu große Mengen vorzuhalten, die aufgrund begrenzter Haltbarkeit - wie bei den Corona-Impfstoffen - nachher weggeworfen werden müssen.“

Demgegenüber bezweifelte Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, dass durch höhere Preise und die Aufhebung von Rabattvorgaben für die Hersteller die Probleme schnell zu lösen seien. Er sagte am 20. Dezember, die jetzt fehlenden Medikamente seien nicht mehr oder nur noch von wenigen Firmen in China oder Indien produziert worden: „Es lohnt nicht mehr, die Grundstoffe herzustellen. Und das kann man nicht auf einen Schlag ändern“, sagte Montgomery.

Alle Ärzteverbände wiesen schon seit Jahren auf diese Probleme hin, so Montgomery. Man könne nur hoffen, dass Lauterbachs späte Einsicht in die Folgen der von ihm selbst „mit vertretenen Überökonomisierung im Gesundheitswesen“ nicht zu spät komme, sagte der Mediziner.

Eher skeptisch äußerte sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Er rügte komplizierte und langwierige Verfahren. „Wir müssen unbedingt auch hier schneller werden“, sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. „Die Rückmeldungen, die wir hierzu aus der Gesundheitswirtschaft erhalten, sind insgesamt ernüchternd. Jetzt müsse vor allem der Forschungsstandort langfristig gestärkt werden. Nur so können wir wieder zur “Apotheke der Welt" werden.

Bettina Markmeyer, Dirk Baas


Armut

Sozialausweise: "Besser als nichts"




Kultursozialticket der Stadt Augsburg
epd-bild/Annette Zöpf
Arme Menschen können in vielen Städten Sozialausweise beantragen. Zeigen sie diese Dokumente etwa im Schwimmbad oder im Theater vor, müssen sie weniger Eintrittsgeld zahlen. Was sinnvoll klingt, nützt der Zielgruppe aber möglicherweise nur wenig.

Bremen (epd). Zweieinhalb Stunden schwimmen kostet im Bremer Südbad 5,70 Euro für einen Erwachsenen. Gut einen Euro billiger ist der Eintritt für Arbeitslose, die an der Kasse den sogenannten Bremen-Pass vorzeigen. Mit dem Ausweis will die Stadt Bremen Bürgerinnen und Bürgern mit wenig Geld ermöglichen, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Mit dem Bremen-Pass erhalten sie Ermäßigungen bei Volkshochschulkursen oder beim Eintritt ins Theater. Auch andere Städte bieten Arbeitslosen und Einkommensschwachen unterschiedliche Vergünstigungen an. Neu ist das Angebot nicht, vielerorts gibt es das bereits seit Jahren. Ob es der Zielgruppe allerdings nützt, ist fraglich.

Über die sogenannten Sozialausweise ist wenig bekannt. Nicht einmal eine Liste mit Städten und Gemeinden, die einen Ausweis wie den Bremen-Pass anbieten, gibt es. Weitere Forschung? Fehlanzeige. Das hat eine Abfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den mehreren Forschungsinstituten sowie dem Städte- und Gemeindebund ergeben.

NAK: Bund und Länder müssen mehr tun gegen Armut

Die Nationale Armutskonferenz (NAK), ein Zusammenschluss von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, befürwortet Sozialausweise grundsätzlich: „Wer kaum Geld für das Lebensnotwendige hat, für den ist ein Besuch von Schwimmbad, Kino, Theater und anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen sonst unmöglich.“ Das Bündnis mahnt aber auch: „Bund, Länder und Kommunen müssen und können mehr tun, um Einkommensarme zu unterstützen.“

Der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge hält nur wenig von den Sozialausweisen. Sie könnten das Leben armer Menschen zwar ein wenig erträglicher machen und seien „sicher besser als nichts“. Es handele sich dabei aber um eine veraltete Form der Armutsbekämpfung, die an die im Mittelalter übliche Gabe von Almosen erinnere. An der Eintrittskasse erst einen Ausweis vorzeigen zu müssen, wirke für die Betroffenen stigmatisierend, betont er. „Wenn ein Kind bemerkt, wie der Vater eines anderen Kindes an der Schwimmbadkasse den Sozialausweis zeigt, dann bekommt der Vater zwar ein paar Euro erlassen, für das Kind ist es aber zutiefst erniedrigend.“ Statt Armen Sozialausweise auszustellen, fordert Butterwegge, Arbeitslose finanziell so auszustatten, dass auch sie die üblichen Eintrittspreise zahlen können.

Zahl der Anspruchsberechtigten unbekannt

Wie viele Berechtigte tatsächlich einen Sozialausweis besitzen, lässt sich nicht sagen. Bremen, Augsburg, Worms und Erfurt - Städte, die ein solches Ticket anbieten - erheben dazu keine Daten. Auf Nachfrage teilte die Stadt Erfurt mit, dass zu einem Stichtag Ende November rund 13.600 Menschen einen gültigen Sozialausweis besaßen. Die Anzahl aller Berechtigten könne nicht ermittelt werden, hieß es.

In Worms sind laut der Stadtverwaltung aktuell rund 5.600 Haushalte anspruchsberechtigt. Bis Ende November hat die Stadt dieses Jahr allerdings nur 737 Sozialausweise ausgestellt. Die geringe Nachfrage führt die Stadt auf die Corona-Einschränkungen zurück. Zusätzlich habe das beliebte 9-Euro-Ticket-Angebot die Nachfrage nach dem Sozialausweis, der auch oft Vergünstigungen für den Nahverkehr beinhaltet, geschmälert, sagte ein Sprecher.

Preise bleiben trotz Rabatt meist hoch

Ob der Bremen-Pass armen Menschen mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, ist offen. Denn auch mit Rabatt kostet der Schwimmbadbesuch noch immer 4,60 Euro Eintritt, ein Besuch in der Kunsthalle sieben Euro. Angesichts von 449 Euro, die einem alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger aktuell pro Monat zur Verfügung stehen, können sich viele von ihnen den Schwimmbadbesuch wahrscheinlich trotzdem nicht leisten.

Besser sieht die Lage etwa in Augsburg aus: Dort zahlen Ausweisinhaber vom „Kultursozialticket“ für einen Museumsbesuch lediglich eine „symbolische Eigenbeteiligung“ von einem Euro.

Patricia Averesch


Grundsicherung

Ab Januar gibt es Bürgergeld statt Hartz IV



Am 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld die Grundsicherung (Hartz IV) ab. Die Reform betrifft knapp fünf Millionen Leistungsbezieherinnen und -bezieher sowie 405 Jobcenter mit fast 75.000 Beschäftigten. Das Gesetz wird in zwei Schritten umgesetzt, der zweite folgt im Juli.

Berlin (epd). „Mehr Chancen. Mehr Respekt. Mehr Zusammenarbeit. Das Bürgergeld kommt“, wirbt das Bundesarbeitsministerium auf seiner Homepage. Die sichtbarste Änderung ist die Anhebung der Leistungen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro. Künftig wird bei der jährlichen Anpassung die Inflation im Voraus statt im Nachhinein berücksichtigt. Lebenspartner oder -partnerinnen erhalten 451 Euro (bisher 404 Euro), Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (bisher 376 Euro). Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro).

Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Das bedeutet: Arbeitslose müssen nicht sofort jeden Job annehmen. Weiterbildung und das Nachholen von Berufsabschlüssen werden stärker unterstützt, sowohl in der Beratung als auch mit finanziellen Hilfen. Öffentlich geförderte Sozialjobs werden entfristet. Damit werden Menschen im Arbeitsleben gehalten, die auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance haben.

Wohnungsgröße wird erst nach einem Jahr geprüft

Die Angemessenheit der Wohnung beziehungsweise der Wohnkosten, für die das Jobcenter aufkommt, wird erst nach einem Jahr des Bürgergeld-Bezugs überprüft. Um diese Karenzzeit hatten Ampel-Koalition und Union gestritten, die Ampel wollte zwei Jahre. Die Heizkosten werden - wie bisher - übernommen, wenn sie nicht zu hoch sind.

Ersparnisse bis zu 40.000 Euro müssen im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 15.000 Euro hinzu. Die Regeln, die wegen der Corona-Pandemie noch bis zum Jahresende gelten, sind großzügiger - die alten Hartz-IV-Regeln waren strenger.

Dauerhaftes Schonvermögen wird erhöht

Das auf Dauer gewährte Schonvermögen wird erhöht. Künftig bleiben Ersparnisse bis zu 15.000 Euro pro Person geschützt, bisher sind es 150 Euro pro Lebensjahr - bei einer 40-jährigen Person beispielsweise also 6.000 Euro.

Auch bei den Sanktionen, die während der Corona-Pandemie weitgehend ausgesetzt waren, ändert sich etwas. Von Januar an können die Jobcenter das Bürgergeld um zehn Prozent kürzen, wenn Arbeitslose ohne wichtigen Grund einen Termin versäumen. Verletzen die Menschen ihre Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter, kann dies den Regelbedarf zunächst um zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate kürzen.

Damit die Jobcenter weniger Bürokratie bewältigen müssen, wird eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt. Bis zu dieser Summe werden keine Bescheide mehr zur Rückforderung fehlerhafter Zahlungen erlassen. Etliche weitere Änderungen, wie beispielsweise die Verbesserung von Zuverdienstmöglichkeiten, werden erst von Juli des kommenden Jahres an wirksam.

Bettina Markmeyer


Sozialreformen

Das ändert sich 2023 für Rentner und Arbeitnehmer



Mit dem Jahreswechsel ändern sich etliche Bestimmungen für Ruheständler und Beschäftigte. epd sozial hat die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.

Berlin (epd). Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2023 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenkasse ab dem 1. Januar beträgt 96,72 Euro monatlich.

Im kommenden Jahr wird das Renteneintrittsalter um einen Monat angehoben: Versicherte, die 1957 beziehungsweise 1958 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und elf Monaten beziehungsweise mit 66 Jahren. Für die folgenden Jahrgänge erhöht sich die Altersgrenze für den regulären Rentenbezug um je zwei Monate pro Jahrgang. Die Jahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren („Rente mit 67“).

Zurechnungszeit wird in Schritten erhöht

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze vermindert erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können. Damit die Versicherten dennoch eine angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hätten sie über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus weitergearbeitet wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wird in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente in 2023 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren.

Im Jahr 2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung im Westen von 7.050 Euro auf 7.300 Euro im Monat und Im Osten von 6.750 Euro im Monat auf 7.100 Euro.

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ab dem 1. Januar ersatzlos. Damit kann im Rentnerinnen und Rentnern unbeschränkt hinzuverdient werden.

Höhere Zuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung

Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden die Hinzuverdienstgrenzen ab dem 1. Januar deutlich angehoben: Die jährliche Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird im kommenden Jahr 17.823,75 Euro betragen. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die pauschale jährliche Grenze 35.647,50 Euro. Daneben gilt - wie bisher - die individuelle Hinzuverdienstgrenze weiter, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert. Die individuelle Grenze kann höher sein als die pauschale Grenze.

Ab 1. Januar steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,4 auf 2,6 Prozent. Die befristete Senkung des Beitragssatzes für die Jahre 2020 bis 2022 läuft am 31. Dezember 2022 aus.

Kurzabeitergeld auch für Leiharbeiter

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden verlängert. Das bedeutet: Bis zum 30. Juni 2023 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent haben. Außerdem können auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen.

Zum 1. Januar wird die Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte dauerhaft entfristet. Nach dieser Regelung kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen geltend gemacht werden. Das heißt: Für diesen Personenkreis reichen bereits Versicherungspflichtzeiten von sechs Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus. Ansonsten müssen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld Versicherungszeiten von zwölf Monaten vorliegen. Die Sonderregelung soll insbesondere den kurzfristigen Engagements von Kunst- und Kulturschaffenden Rechnung tragen.

Markus Jantzer


Sterbehilfe

Schuster: Kein assistierter Suizid in jüdischen Pflegeeinrichtungen




Josef Schuster
epd-bild/Daniel Peter
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, kann sich keine Hilfe zum Suizid in jüdischen Pflegeeinrichtungen vorstellen. "Die jüdischen Einrichtungen sind geschützte Orte", sagte Schuster dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Würzburg (epd). Josef Schuster sagte in dem Interview, er tue sich überhaupt schwer, von einem entsprechenden Angebot in Senioreneinrichtungen zu sprechen, ob nun katholisch, evangelisch, jüdisch oder weltlich. Es dürfe nicht sein, dass ein alter Mensch in einer Senioreneinrichtung Angst haben müsse - ob begründet oder nicht -, dass es zu einem von ihm nicht gewünschten assistierten Suizid komme oder er sich psychisch unter Druck gesetzt fühle, durch diese Form aus dem Leben zu gehen.

Im Judentum sei ein Suizid problematisch, sagte Schuster, der selbst Mediziner und Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Das Bild, dass ein Suizid eine psychische Erkrankung als Ursache hat, habe sich erst nach der Schoah etabliert. Der assistierte Selbstmord sei nochmal eine andere Kategorie. „Ich lehne ihn nicht gänzlich ab, tue mich aber sehr schwer“, sagte Schuster. „Wir haben heute sehr gute palliative Medizin, die man ausschöpfen muss.“

Hinweis auf extreme Ausnahmefälle

Es gebe trotzdem extreme Einzelfälle: Die Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), bei der es zu zunehmenden aufsteigenden Lähmungen kommt. „In diesem einen Fall ist der Wunsch nach einem assistierten Suizid für mich nachvollziehbar. Für einen gewerbsmäßigen assistierten Suizid habe ich grundsätzlich kein Verständnis“, sagte Schuster.

Schuster, der bis 2020 in Würzburg als niedergelassener Arzt tätig war, sagte, eine irgendwie geartete Behandlungspflicht, wie sie von Befürwortern des assistierten Suizids bisweilen angeregt werde, könne es nicht geben. „Es ist eine Entscheidung, die jeder Arzt für sich treffen muss, inwieweit er das moralisch vertreten kann.“

Bundestag berät über Reformen

Der Bundestag diskutiert derzeit drei Gesetzesvorschläge für die Neuregelung des assistierten Suizids. Diese war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 geurteilt hatte, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig.

Alle drei Entwürfe sehen nun vor, dass das Betäubungsmittelgesetz dahingehend geändert wird, dass todbringende Medikamente auch für eine beabsichtigte Selbsttötung verschrieben werden dürfen, legen die Hürde dafür aber unterschiedlich hoch.

Franziska Hein


Behinderung

Fachärztin: "Mehr über die Behandlung behinderter Menschen lernen"




Tanja Sappok wird bundesweit erste Professorin für Behindertenmedizin
epd-bild/privat
Ärztinnen und Ärzte brauchen nach Ansicht der Fachärztin Tanja Sappok mehr Wissen über Besonderheiten bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen. Künftig werden alle Medizinstudierenden der Universität Bielefeld Basiskenntnisse in Behindertenmedizin erwerben - erstmals in Deutschland, sagte die Medizinerin im Gespräch mit epd sozial.

Bielefeld (epd). Tanja Sappock (52), Neurologin und Psychiaterin, ist ab Januar Bielefelder Professorin für Inklusive Medizin. Ein Novum. Sie sagt, bisher tauche das Fachgebiet in der ärztlichen Ausbildung nur marginal auf. Sie wird zugleich Direktorin der neuen Uni-Klinik für Inklusive Medizin am Krankenhaus Mara der v. Bodelschwinghschen Stiftungen in Bielefeld-Bethel. Am Campus Bethel sollen laut Sappok sowohl Lehrveranstaltungen abgehalten werden als auch „Begegnungsräume“ zwischen den angehenden Ärztinnen und Ärzten und den Menschen mit Behinderung entstehen.

Mediziner sollen „leichte Sprache“ benutzen

Verbesserungsbedarf in der Ausbildung sieht die Neurologin zum Beispiel bei Kenntnissen von Krankheitsbildern, die in der Bevölkerung selten, bei behinderten Menschen aber häufiger vorkommen. So könne etwa Trisomie 21 verlängerte Augäpfel mit sich bringen, wodurch es häufiger zu Netzhautablösungen komme. Auch Schilddrüsenunterfunktion sei eine mögliche Folge der auch als „Down-Syndrom“ bekannten genetisch bedingten Behinderung.

Deutlich häufiger seien bei geistig beeinträchtigten Menschen etwa auch Störungen aus dem Autismusspektrum, erläuterte Sappok. Behinderte Männer und Frauen litten nicht selten auch unter Herz-Kreislauf-Erkrankungen, hätten häufiger Unfälle und Knochenbrüche.

Wichtig ist der Professorin nicht zuletzt eine bessere Kommunikation und Interaktion bei Anamnese, Untersuchung und Behandlung: Mediziner sollten nicht nur allgemein verständlich reden, sondern bei Patienten mit Behinderung auch „leichte Sprache“ benutzen. „Es kann auch mit Gesten, Mimik oder praktischen Übungen gearbeitet werden“, betont die Expertin, die bis jetzt als Chefärztin am Evangelischen Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge in Berlin wirkte.

Gute ärztliche Behandlung

In die Kommunikation eingebunden werden müssen nach Überzeugung von Sappok auch die Angehörigen und die „Hilfesysteme“ der Patientinnen und Patienten. Dazu zählt sie etwa Betreuer, Therapeutinnen, Logopäden oder Werkstattmitarbeiter. Ärztinnen und Ärzte seien bei der Erfassung der Krankheitsgeschichte auf deren Angaben und Kenntnisse der Lebensbedingungen der Erkrankten angewiesen.

Die Professorin setzt in der Behindertenmedizin auch auf den Austausch von Fachärzten verschiedener Richtungen. An der Uni-Klinik Mara in Bethel will sie dies exemplarisch zeigen: Mit ihrem Dienstantritt kommt zu den Bereichen Innere Medizin und Chirurgie eine psychiatrische Fachklinik hinzu. Menschen mit Behinderungen will Sappok in den Lehrkörper integrieren: „Sie können selbst am besten sagen, was Ärzte für eine gute Behandlung wissen sollten.“

Thomas Krüger


Arbeit

Deutlich mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit



Dortmund (epd). Die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit haben sich 2021 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Das geht aus dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ hervor, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin jährlich im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums erstellt und am 19. Dezember publiziert hat. Demnach gab es mit 232.206 Anzeigen deutlich mehr als im Jahr 2020 (111.055) und im Jahr 2019 (84.853). Die Zahl der Anerkennungen hat sich im Jahr 2021 gegenüber 2020 sogar verdreifacht und liegt bei 126.213.

865.609 und damit rund fünf Prozent mehr meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Die tödlichen Wegeunfälle hingegen sanken weiter. Nach 242 Todesfällen im Jahr 2020 verunglückten im Jahr 2021 234 Menschen auf dem Weg zur Arbeit oder zurück.

Außerdem enthält der Bericht den Angaben nach Jahresdaten zu Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfällen, Arbeitsbedingungen und Renten. Zudem biete er einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen, Aktivitäten und Forschungsprojekte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.



Bundesarbeitsministerium

Knappschaft schafft neue Arbeitsplätze in Hoyerswerda



Berlin, Hoyerswerda (epd) Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) wird am Standort Hoyerswerda rund 35 Arbeitsplätze schaffen und beabsichtigt, den Standort künftig weiter auszubauen. Ziel sei es, dort rund 200 neue Jobs zu schaffen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 16. Dezember in Berlin. Hintergrund sind Pläne des Ministeriums, die Administration der aus Bundesmitteln finanzierten Projektförderungen und Förderprogramme auf die DRV-KBS am Standort Hoyerswerda zu übertragen.

„Es war richtig, dass die Strukturwandelkommission bereits im Jahr 2019 beschlossen hat, die Regionen, die vom 'Kohle-Strukturwandel' besonders betroffen sind, gezielt und nachhaltig zu unterstützen“, sagte Heil. Das setze man jetzt um, indem wir der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See am Standort Hoyerswerda neue Aufgaben übertragen werden und so viele neue Jobs entstünden.

„Ausbau hat Vorbildfunktion“

Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaats Sachsen, sagte, die Stärkung des Standorts Hoyerswerda durch die Knappschaft ist ein klares Signal des Bundes für die gesamte Lausitz. Petra Köpping, Landesministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, betonte, jeder „zusätzliche, gut bezahlte Arbeitsplatz ist wichtig für die Lausitz. Der Ausbau hat Vorbildfunktion.“

Mit der Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der DRV KBS hat das Bundesarbeitsministerium die rechtliche Grundlage geschaffen, der DRV KBS neue Aufgaben im Bereich der Administration und Prüfung von Förderprogrammen und Förderprojekten des Bundes zu übertragen. In einem ersten Schritt ist der Knappschaft bereits die Administration der Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2021 bis 2027 am Standort Cottbus übertragen worden.



Baden-Württemberg

Gesetzgebung für Landespflegekammer wieder aufgenommen



Stuttgart (epd). Der seit zwei Jahren wegen Corona ruhende Gesetzgebungsprozess für eine „Landespflegekammer Baden-Württemberg“ ist wieder aufgenommen worden. Der Ministerrat habe grünes Licht für die Anhörung der Verbände gegeben, teilte das Sozialministerium am 21. Dezember in Stuttgart mit. Die Landespflegekammer solle die Interessen der rund 110.000 Pflegefachkräfte im Land vertreten. „Es wird höchste Zeit, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich über ihren eigenen Berufsstand mitentscheiden kann und in den Beschlussgremien mit am Tisch sitzt“, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).

Für Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg soll es eine Pflichtmitgliedschaft geben. Auszubildende und Pflegehelfer sollen freiwillig Mitglied werden können. Der Monatsbeitrag gehe vom Gehalt ab und soll im Durchschnitt zwischen fünf und neun Euro betragen. Wie die anderen Kammern der Heilberufe müsste sich die Landespflegekammer selbst finanzieren.

Nächster Schritt ist Einrichtung eines Gründungsausschusses

Sollte der Landtag den Gesetzentwurf im Frühjahr 2023 verabschieden, wird ein Gründungsausschuss mit 12 bis 15 Mitgliedern eingerichtet. Die Mitglieder werden vom Sozialministerium ernannt. Die erste Vertreterversammlung mit Gründung der Pflegekammer könnte dann im Dezember 2024 erfolgen.

Eine „Landespflegekammer Baden-Württemberg“ wäre nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die dritte Pflegekammer in Deutschland. Die „Enquetekommission Pflege“ des Landtags hatte die Einrichtung schon 2016 empfohlen.




sozial-Branche

Flüchtlinge

"Alles, was wir haben, ist da drüben"




Ukrainische Familie im Kloster Marienwerder
epd-bild/Stefan Heinze
Rund 1,1 Millionen Ukrainer sind bisher vor russischen Bomben nach Deutschland geflüchtet. Zu Weihnachten bangen sie um ihre Angehörigen, die trotz Kälte in der Heimat ausharren. Einige Familien haben Zuflucht in einem Kloster in Hannover gefunden.

Hannover (epd). Den Weihnachtsbaum hat sie schon Anfang Dezember aufgestellt. „Nur einen kleinen“, sagt Anastasya Murieieva und deutet auf das Tannenbäumchen auf dem Flur ihrer Wohnung im Kloster Marienwerder bei Hannover. Auf einem Tisch leuchtet er mit elektrischen Lichtern und silbernen Kugeln, drapiert auf einem Tuch in Blau und Gelb, den Farben ihrer Heimat, der Ukraine. Früher habe sie Weihnachten nach christlich-orthodoxer Tradition am 6. Januar gefeiert, erzählt die 39-Jährige. „Aber die Ukraine gehört zu Europa“, setzt sie kämpferisch hinzu. „Und deswegen wollen wir Weihnachten auch am 24. Dezember zusammen mit den Europäern feiern.“

Unterschlupf bei Verwandten

Im März ist sie gemeinsam mit ihren beiden Kindern Liliya (15) und Timofii (8) aus der Hauptstadt Kiew nach Deutschland geflüchtet, gleich nach dem Einmarsch russischer Truppen in ihrer Heimat - so wie inzwischen rund 1,1 Millionen ihrer Landsleute. Mit dem Auto erreichten sie Hannover, fanden Unterschlupf bei Verwandten. Doch bald wurde es dort viel zu eng. Über den „Ukrainischen Verein in Niedersachsen“ hörten sie, dass Wohnungen im evangelischen Kloster Marienwerder frei sind. Seit rund einem halben Jahr lebt sie nun hier, gemeinsam mit drei anderen Familien.

Für sie alle wird es womöglich das schwierigste Weihnachten, das sie bisher erlebt haben. Denn ihre Gedanken sind stets bei den Angehörigen in der Heimat. „Wir wachen auf mit den Nachrichten, und wir gehen schlafen mit den Nachrichten“, sagt Anastasya. Über Telefon, Video und Internet halten sie Kontakt nach Hause. Doch das ist nicht einfach, denn wegen der russischen Bomben gibt es dort immer wieder Stromausfälle.

Ihr Mann hat ihr Bilder geschickt. „Das hier ist Kiew ohne Strom“, sagt Anastasya und zeigt ein Handy-Foto, auf dem gerade so die Umrisse von Straßen und Häusern zu erkennen sind. Und dann noch ein Foto einer riesigen Rauchwolke, aufgenommen tagsüber. Ihre Mutter hat es ihr geschickt.

Anastasya hat Heimweh

„Alles, was wir haben, ist da drüben“, sagt Anastasya. „Wir haben unser Leben von einem Moment auf den anderen in einen Koffer gepackt.“ Natürlich habe sie Heimweh. Aber auch Hoffnung, dass alles gut wird. „Wir möchten an Weihnachten nicht traurig werden“, sagt Anastasya fast trotzig. „Deshalb haben wir haben den Tannenbaum gekauft. Unsere Tochter soll sich auf etwas freuen können.“

Im Kloster teilt sich Anastasya eine Zweizimmerwohnung mit ihrer 40-jährigen Freundin Tetyana Vehner, die mit Mark (9) und Alisa (5) nach Hannover gekommen ist. „Wir sind nur wegen der Kinder hier“, erzählt die gelernte Krankenschwester. Für sie wäre es in Kiew viel zu gefährlich. „Hätten wir keine Kinder, würden wir sofort zurückgehen. Dann würden wir im Hospital die Verwundeten versorgen.“ Ihre Männer seien bei der Armee. „Sie verteidigen unser Land.“ Tetyana betont: „Unsere Kinder geben mir Kraft, Zuversicht und Hoffnung, das alles zu bewältigen.“

Es war ein Glück für die Ukrainer, dass die Wohnungen im Kloster Marienwerder wegen geplanter Bauarbeiten gerade frei waren. In dem Kloster lebt eine kleine Gemeinschaft evangelischer Frauen. „Das sind keine gut sanierten Wohnungen, aber besser als Messehallen“, erläutert Äbtissin Ulrike Kempe. Deshalb habe sie die Unterkünfte für Geflüchtete angeboten.

Mini-Jobber in einem Steinmetzbetrieb

Auch die Roskopins haben hier ein neues Domizil gefunden. Die Familie ist aus einem umkämpften Gebiet im Nordosten der Ukraine nach Marienwerder gekommen, aus Ochtyrka nahe Charkiw. Natalia Roskopina (34), eine gelernte Steinmetzin, und ihr Mann Olesksandr (35) arbeiten jetzt durch die Vermittlung des Klosters als Mini-Jobber in einem Steinmetz-Betrieb - obwohl Olesksandr eigentlich Schlosser ist.

Auch sie wollen zu Weihnachten ein Tannenbaum aufstellen. „Aber wir warten noch ab“, sagt Vater Oleksandr und lacht. „Wenn sie billiger werden, kaufen wir einen.“ Für die weihnachtliche Terminfrage hat die Familie eine praktische Lösung gefunden: „Wir feiern Weihnachten einfach zweimal, am 24. Dezember und am 6. Januar.“ Dann soll es sogar zweimal Geschenke geben. „Weihnachten ist natürlich mit Traurigkeit verbunden, weil wir nicht bei unseren Liebsten sein können“, sagt Oleksandr. „Aber trotzdem feiern wir hier Weihnachten, wie es bei uns Tradition ist.“

Michael Grau


Familie

Kinder in Trauer: Weihnachten ohne Mama




Trauerbegleiterin Johanna Eickhoff vom "Hamburger Zentrum für Kinder und Jugendliche in Trauer" im Gespräch mit einer Jugendlichen
epd-bild/Evelyn Sander
Weihnachten ist die Zeit der Familie. Für Kinder und Jugendliche, die ihre Mutter oder ihren Vater verloren haben, sind die kommenden Tage eine besonders schwere Zeit. Im Hamburger "Zentrum für Kinder und Jugendliche in Trauer" bekommen sie Hilfe.

Hamburg (epd). Weihnachten hat Ellen immer gemütlich mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater gefeiert - mit Fondue, Tannenbaum, schönen Geschenken. Bis sich im November 2021 ihre Mutter mit einer Erkältung ins Bett legte. „Sie wollte sich nur ausruhen“, erinnert sich die 16-Jährige. Doch ihre Mutter starb völlig unerwartet mit 47 Jahren. Für Ellen brach eine Welt zusammen, „ich habe nur funktioniert“.

Doch ein Jahr danach kann sie über ihren Verlust sprechen. Geholfen hat ihr die Jugendgruppe des „Hamburger Zentrums für Kinder und Jugendliche in Trauer“ der evangelischen Diakonie. Besonders vor den Feiertagen ist die professionelle Begleitung gefragt.

Weihnachtszeit ist hochemotional

„Für trauernde Kinder und Jugendliche ist die hochemotionale Weihnachtszeit besonders schwierig“, weiß Trauerbegleiterin Johanna Eickhoff. Es sei die Zeit der Familie. „Gerade jetzt fällt besonders auf, wenn jemand fehlt“, sagt die Sozialpädagogin. Schulfreunde backen Kekse mit ihren Müttern, aber die eigene ist nicht mehr da. Eickhoff: „Vor den Feiertagen geht es für Betroffene darum, sich selbst zu stärken und zu schauen, was einem guttut.“ In ihren Gruppen könnten sich die Kinder und Jugendlichen gegenseitig stützen, über Verlust und Ängste sprechen.

Das fiel Ellen anfangs schwer, wurde sie doch aus allem herausgerissen. Aus der Wohnung in Neugraben, in der sie mit ihrer Mutter lebte, zog sie zum Stiefvater nach Barmbek. Schnell wurde ein Zimmer für sie eingerichtet, die Vormundschaft musste geklärt werden. Eine Woche nach dem Tod ihrer Mutter ging sie wieder zur Schule. „Ich brauchte möglichst schnell wieder Alltag“, sagt die 16-Jährige mit den braunen langen Haaren. Auch mit Freunden wollte sie nicht über den Verlust reden, keine Fragen beantworten und nicht in Watte gepackt werden.

Viele vertraute Rituale werden vermisst

Für ihre Mutter wünschte sich Ellen eine Seebestattung. „Ich hatte das Gefühl, dass Mama so freier ist als unter der Erde.“ Als Familie haben sie oft an der Nordsee Urlaub gemacht. Am meisten vermisst Ellen Alltägliches wie das Einkaufsritual mit ihrer Mutter. „Nach ihrer Arbeit und meiner Schule haben wir uns oft getroffen und waren im Supermarkt.“ Mittlerweile hat sich Ellen ein neues Leben in Barmbek aufgebaut, wechselte das Gymnasium, fand neue Schulfreunde und eine neue Handball-Mannschaft, im Sommer war sie das erste Mal mit ihrer besten Freundin in Frankreich. Sie lächelt: „Da konnte ich einfach mal entspannen.“

Seit acht Monaten besucht sie die Jugendgruppe in der Diakonie-Beratungsstelle, hier fühlte sie sich „anders“ verstanden, wie sie sagt. „Kinder und Jugendliche äußern ihre Trauer oft nicht direkt, sie wird deshalb oft übersehen“, erläutert Gruppenleiterin Eickhoff. Trauer sei mehr als nur ein Gefühl - dazu gehöre neben Traurigsein auch Wut, Aggression, Angst oder Freude. „In der Gemeinschaft erleben Kinder und Jugendliche, dass sie nicht allein sind und ihre widersprüchlichen Gedanken und Gefühle normal sind“, sagt die 30-jährige Expertin. Die Gruppen, die es für drei verschiedene Altersgruppen gibt, werden jeweils von zwei Trauerbegleiterinnen betreut.

Gruppenangebote dauern meist ein Jahr

Maximal acht Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind in einer Gruppe. Die meisten bleiben ein Jahr und lernen, wie der Tod in das eigene Leben integriert werden kann, und wie man den Blick auf die Gegenwart und Zukunft richtet. Der Bedarf ist groß: Alle Trauergruppen sind voll. „Vor allem für jüngere Kinder ist die Warteliste lang“, bedauert Eickhoff. Es fehlten die Kapazitäten, das Angebot „Kinder in Trauer“ sei auf Spenden angewiesen, die präventive Arbeit werde nicht von den Krankenkassen übernommen. Verstehen kann Eickhoff das nicht: „Unbewältigte Trauer kann langfristig seelische und körperliche Krankheiten verursachen.“

Ellen trägt als Andenken an ihre Mutter eine silberne Halskette mit einem Kreuz. „So ist Mama irgendwie immer bei mir, auch an Weihnachten“, sagt die Elftklässlerin und lächelt. Wie früher will sie das Fest nicht mehr feiern. Schon im vergangenen Jahr fuhr sie mit ihrem Stiefvater zu seiner Familie nach Westfalen. „Da feiern wir mit Oma, Tanten, Onkeln, Cousins und Cousinen“, erzählt Ellen, die den Trubel genießt. Nur eins ist wie immer: Es gibt Fondue.

Evelyn Sander


Senioren

Ein Netz fürs Altwerden in den eigenen vier Wänden




Seniorin in der Tagespflege
epd-bild/Pat Christ
Umfragen zufolge möchte der Großteil der Menschen in den eigenen vier Wänden alt werden. Damit das trotz Einschränkungen klappt, gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote - von der Alltagsbegleitung bis zur Tagesbetreuung.

Würzburg (epd). Acht Jahre lang hat Jennifer Rolfs (Name geändert) ihren Mann gepflegt. Der war 2010 im Alter von 55 Jahren an Demenz erkrankt - doch dank einer Sozialstation sowie dem Würzburger Verein „Hilfe für alte Menschen im Alltag“ (Halma) war es Rolfs gelungen, ihren Mann bis zu seinem Tod zu Hause zu versorgen. Ein Netz aus Sozialstationen, Vereinen, Fachstellen und ambulanten Angeboten hilft Angehörigen wie Jennifer Rolfs bei dieser Herausforderung, sagt Gudrun Reiß vom Fachverband Evangelische Altenhilfe der Diakonie Bayern. „Inzwischen gibt es 110 Fachstellen für pflegende Angehörige in Bayern“, sagte die Expertin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Phänomen Demenz

Für gute Pflege braucht es fachliche Kenntnisse, die Angehörigen zunächst fehlen. Doch es gibt die Möglichkeit, sich schulen zu lassen. Das tat auch Jennifer Rolfs kurz nach der Diagnosestellung: „Beim Verein 'Halma' habe ich gelernt, mit dem Phänomen Demenz umzugehen.“ Über eine Sozialstation gelang es der Lehrerin, eine Alltagsbegleiterin für ihren Mann zu organisieren. „Die ging öfter mit ihm spazieren, was für mich eine große Entlastung war“, berichtet Rolfs Später, als die Körperpflege schwieriger wurde, kam die Sozialstation zweimal in der Woche zum Duschen.

Mitansehen zu müssen, wie die Persönlichkeit eines Menschen nach und nach zerfällt, ist psychisch extrem belastend. Für Jennifer Rolfs war es wichtig, sich in einer Gesprächsgruppe mit anderen Angehörigen demenziell veränderter Menschen austauschen zu können. „In dieser Gruppe geben sich Betroffene gegenseitig Tipps“, erzählt sie. Einmal während der acht Pflegejahre musste sie sich einer akuten Operation unterziehen: „Mein Mann war in dieser Zeit für zwei Wochen in der Kurzzeitpflege.“ Als die Alltagsbegleitung nicht mehr ausreichte, nahm er eine Tagespflegeeinrichtung in Anspruch.

Pflegende Angehörige müssen auf viel verzichten. Kinobesuche fallen flach. Kaum einmal finden sie Zeit, sich mit Freunden zu treffen. Sie benötigen deshalb psychosoziale Unterstützung, sagt Gudrun Reiß vom Fachverband. Dafür seien die 110 Fachstellen für pflegende Angehörige da. Sehr wichtig seien auch die Pflegestützpunkte. „Hier wird geschaut, welche rechtlichen Ansprüche eine pflegebedürftige Person abhängig von ihrem Pflegegrad hat“, erklärt die Referentin für ambulante Altenhilfe.

Stolperfallen in der Wohnung

Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, haben die Tendenz, sich zurückzuziehen. Doch sie können neue Kontakte knüpfen, sagt Reiß: „Zum Beispiel durch die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe.“ Diese Gruppen gab es bis 2017 lediglich für Menschen mit einer Demenz: „Inzwischen können alle daran teilnehmen.“ Wird über häusliche Pflege nachgedacht, sollten Angehörige außerdem nach freiwilligen Helferkreisen in der Nähe suchen. In Würzburg gibt es sogar „Kulturbegleiter“ für Menschen mit Demenz.

Unterfinanzierung und Personalmangel machen der Pflege immer stärker zu schaffen. „Die ambulante Versorgung aufrechtzuerhalten ist für die Dienste im Augenblick schwierig“, bestätigt Gudrun Reiß. Zwar könne die direkte Pflege meist noch sichergestellt werden; Anfragen nach Hilfe im Haushalt werden jedoch oft abgelehnt.

Die wichtigste Stütze für die Pflege daheim bleiben die Pflegekräfte, die sich bei jedem Wetter aufmachen, um ihre Patienten zu duschen oder um Medikamente zu verabreichen. „Obwohl die personelle Situation schwierig ist, versuchen wir, niemanden abzuweisen“, erklärt Michaela Monno-Linde von der Sozialstation der Caritas im Landkreis Main-Spessart. Sie selbst rät bei neu aufgetretener Pflegebedürftigkeit als ersten Schritt dazu, einen Hausnotruf zu installieren: „Außerdem sollten möglichst rasch Stolperfallen in der Wohnung entfernt werden.“

Sehr hilfreich ist nach ihrer Einschätzung die Tagespflege, die aber leider noch zu selten wahrgenommen werde - weil viele Seniorinnen und Senioren dieses Angebot als Einstieg in die stationäre Pflege interpretierten. Das liegt laut Monno-Linde daran, dass solche Angebote oft in Pflegeheimen stattfinden. Aufgrund ihrer Vorbehalte ließen viele Pflegebedürftige den für die Tagespflege bestimmten Betrag deshalb verfallen.

Pat Christ


Diakonie

Pfeiffersche Stiftungen wollen sich neu aufstellen




Großer Sozialträger: Die Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg
epd-bild/Pfeiffersche Stiftungen
Die größte diakonische Einrichtung in Sachsen-Anhalt trennt sich nach nur zwei Jahren von ihrer Vorstandschefin Edda Weise. Gründe sind offenbar der wachsende wirtschaftliche Druck und die notwendige strategische Neuaufstellung.

Magdeburg (epd). Für Außenstehende kam der Schritt plötzlich, doch intern soll es schon länger gekriselt haben: Die Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg, der größte Träger diakonischer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt, trennen sich von ihrer Vorsteherin und Vorstandsvorsitzenden Edda Weise. Zur Begründung teilten die Stiftungen lediglich mit, man sehe sich seit Jahren wachsenden Herausforderungen gegenüber und wolle auf die geänderten Rahmenbedingungen strategisch reagieren. Dabei sei man mit Edda Weise übereingekommen, diesen Weg der Neuausrichtung nicht mehr gemeinsam zu gehen, sondern auch eine personelle Neuaufstellung zu ermöglichen.

Hintergrund der Entscheidung des Stiftungskuratoriums sind offenbar Veränderungsprozesse, vor denen zahlreiche Krankenhäuser im Land und bundesweit stehen: Die Gesellschaft wird insgesamt älter, die Leistungen der Kliniken müssen sich entsprechend anpassen.

Kostendruck und Personalmangel verschärfen die Lage

Hinzu kommt ein verbreiteter Mangel an Fachkräften in Pflegeberufen, auch ist der Kostendruck in vielen Krankenhäusern durch die Corona-Jahre und die aktuellen Preisanstiege enorm gewachsen. „Wir stehen vor Konzentrationen, auf die die Stiftungen reagieren müssen“, sagte der Vorsitzende des Kuratoriums, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Für diese Veränderungsprozesse sei unternehmerisches Denken erforderlich, und der Vorstand müsse in solchen Dingen mit einer Stimme sprechen. „Auch als Theologe muss man die finanziellen Auswirkungen erkennen können“, so Steinhäuser. Offenbar hat das Kuratorium Edda Weise diese Fähigkeiten nicht zugetraut.

Strategische Neuausrichtung vor Stellenbesetzung

Derzeit haben die Vorstände Michael Saffé und Klaus-Dieter Schinkel die kommissarische Leitung übernommen. Wie es im Vorstand der Pfeifferschen Stiftungen personell weitergeht, hängt laut Steinhäuser auch von der künftigen strategischen Ausrichtung der diakonischen Einrichtung ab. „Wir werden jetzt erst einmal schauen, wie wir die Vorstandsarbeit in größerem Bogen konfigurieren wollen“, sagt der Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Das heißt: Wer künftig die Leitung übernimmt, ist nach seinen Worten auch davon abhängig, welche Kooperationen mit anderen Einrichtungen zustande kommen und wie sich die Stiftungen grundsätzlich für die Zukunft aufstellen.

„Die Vorstellung ist nicht, dass die Stiftungen auf mittlere Sicht ohne theologischen Vorstand auskommen“, sagt der Kuratoriumsvorsitzende: „In kürzerer Sicht müssen wir aber erstmal schauen, wie es in der Diakonie-Landschaft weitergeht. Wir werden die Stelle also nicht gleich morgen ausschreiben.“

Weises Leistungen gewürdigt

Dennoch würdigt Steinhäuser ausdrücklich die Leistungen von Edda Weise: So seien die Stiftungen gut durch die Pandemie gekommen. Auch ethische Herausforderungen, wie beispielsweise die Triage, also die Frage begrenzter medizinischer Ressourcen bei der künstlichen Beatmung von Corona-Patienten, hätten die Stiftungen intensiv bedacht, so der Kuratoriumsvorsitzende. Schließlich habe sich Weise dafür engagiert, dass die diakonische Einrichtung auch trotz der sinkenden Zahl an Diakonissinnen eine geistliche Mitte behalte.

Edda Weise war seit Februar 2020 als erste Frau in der Geschichte der Einrichtung Vorstandsvorsitzende der Pfeifferschen Stiftungen mit rund 1.800 Mitarbeitenden. Auf dem Campus im ostelbischen Magdeburger Stadtteil Cracau verfügt die vor über 130 Jahren gegründete Traditionseinrichtung unter anderem über Krankenhäuser, ein Medizinisches Versorgungszentrum, Wohn- und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Seniorenheime. Weise war zuvor Dekanin und Vorsitzende des Diakonischen Werkes in Würzburg.

Oliver Gierens


Armut

Tierisch große Not: Tiertafeln helfen Mensch und Tier




Tiertafel in Hamburg
epd-bild/Philipp Reiss
Corona-Krise, Energiepreise und jetzt auch noch höhere Tierarztrechnungen: Viele Menschen haben Probleme, die Kosten für ihre Haustiere allein zu stemmen. Nicht nur bei der Hamburger Tiertafel ist die Nachfrage so hoch wie nie zuvor.

Hamburg (epd). Kara Schott hat ein Herz für Tiere, schon immer. „Es ist in meiner Familie Tradition, sich um Tiere und Menschen zu kümmern“, sagt die 40-Jährige. Die ehrenamtliche Leiterin der Hamburger Tiertafel hat ihre roten Haare zum Zopf gebunden, wuchtet eine Palette Hunde-Dosenfutter auf den Tisch. Hier stapeln sich bereits Tüten mit Katzenfutter, Leckerlis, Schonkost, Hundetee. „Leckerlis sind immer der Renner“, sagt die Kosmetikerin und grinst. In der aktuellen Krise haben immer mehr Menschen Probleme, die Kosten für ihre geliebten Haustiere zu stemmen. Bundesweit helfen Tiertafeln mit Sachspenden, damit Mensch und Tier zusammenbleiben können.

Alle zwei Wochen verteilen Schott und knapp 15 ehrenamtliche Helfer und Helferinnen alles, was Hund, Katze und Nager benötigen - von Futter, Hundeleinen, Transportboxen bis hin zu Spielzeug oder Schlafkörbchen. „Durch Corona und Geflüchtete aus der Ukraine brauchen wir deutlich mehr Futter“, sagt Schott, die seit 17 Jahren bei der Tiertafel arbeitet. Zu den Ausgabeterminen kommen zwischen 80 und 120 Menschen. Es werden immer mehr, denn nach pandemiebedingten Kündigungen, Kurzarbeit und steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen sind nun auch die Behandlungen beim Tierarzt teuer geworden: Seit 22. November ist eine neue Gebührenordnung mit teils deutlich höheren Preisen in Kraft.

Tierärztliche Hilfen und Spezialfutter

Für viele Tafel-Besucher war der Tierarzt schon vorher zu teuer, deshalb gibt es hier auch tierärztliche Hilfe und Spezialfutter. „Besonders ältere und allergische Tiere sind auf abgestimmtes Futter angewiesen“, erklärt Schott. Gerade kniet Tierheilpraktiker Karsten Höhne auf der Matte und behandelt die Gelenkprobleme eines Chihuahua-Hundes mit Laserakupunktur, Mike Albertsen vom „Tier-Notruf.de“ tupft die Wunde eines großen Hundes ab.

Schätzungsweise 1.000 Tiere versorgt die ehrenamtliche Hamburger Tiertafel aktuell. Für Geflüchtete aus der Ukraine findet parallel eine separate Ausgabe statt, um im Winter die Wartezeit für alle so kurz wie möglich zu halten. Auch andere Tiertafeln haben alle Hände voll zu tun: In Berlin hat sich die Nachfrage durch ukrainische Geflüchtete mehr als verdoppelt, 500 Tierhalter benötigten bis Juli eine Erstausstattung, 250 kommen regelmäßig vorbei.

In München stieß die Tiertafel bereits an ihre Grenzen. „Wir waren vorher schon am Limit und dann kamen 130 ukrainische Familien mit ihren Haustieren dazu“, sagt ihre Leiterin Andrea de Mello. Seit Juni gibt es in München einen Aufnahme-Stopp mit Warteliste. „Aktuell haben wir vermehrt Anfragen von Menschen, die Arbeit haben“, erzählt de Mello. Durch enorm gestiegene Lebenshaltungskosten könnten Familien plötzlich anfallende Tierarztkosten oder teures Spezialfutter „einfach nicht mehr auffangen“.

„Haustier oft der letzte Freund, den es gibt“

Auch Kara Schott kennt viele traurige Geschichten. „Was ich hier miterlebe, berührt mich schon sehr“, sagt sie. Manche verloren ihren Job, sind arbeitsunfähig, obdachlos oder leben von Hartz IV. Oft haben sich Freunde und Familie abgewendet. Ohne ihren Hund würden einige gar nicht aufstehen, aber Waldi müsse nun mal raus: „Das Haustier ist oft der letzte Freund, den es gibt“, weiß Schott. Manchmal ist die Tiertafel auch nur eine Zwischenstadtion. „Wer sich keine Sorgen mehr um sein Tier machen muss, kann für sich nach vorn gucken und findet dann vielleicht auch einen Job“, sagt Schott.

Andere wie Gabriela Kochbatir haben bereits ihr Leben lang gearbeitet. „Meine Rente reicht einfach nicht“, erzählt die Altenpflegerin, die ehrenamtlich Demenzkranke betreut. Sie benötigt Spezialfutter für ihren zehnjährigen Kater Mikesch. „Er ist mein Ein und Alles“, sagt sie und lacht. Dankbar steckt sie die Futterdosen in ihren Beutel. Hilfe von der Tiertafel bekommt man grundsätzlich nur, wenn das Tier schon vor der Notlage da war. „Wir wollen keine unüberlegten Neuanschaffungen unterstützen“, erklärt Schott entschieden.

Verantwortungslos findet die engagierte Tierfreundin auch, wie teilweise mit Tierfutter umgegangen werde. Die Tiertafel ist auf Spenden angewiesen und braucht dringend Futter. Hier könnten Hersteller und Fachhändler nicht nur an Weihnachten deutlich mehr tun: „Es wird immer schwieriger, an Spenden zu kommen“, sagt Schott. Auf der anderen Seite werde Futter, das gerade abgelaufen sei, einfach vernichtet. Schott: „Tierfutter gehört nicht in den Müll.“

Evelyn Sander


Kirchen

Umfrage: Angst vor Armut und Einsamkeit wächst



Köln (epd). Einer Umfrage im Auftrag der Malteser zufolge rechnen die meisten Menschen in Deutschland damit, dass Armut und Einsamkeit zunehmen werden. Dass die Armut hierzulande noch weiter steigen wird, davon sind 86 Prozent der Menschen in Deutschland überzeugt, heißt es in einer Mitteilung vom 20. Dezember. 75 Prozent gehen davon aus, dass sich die Menschen einsamer fühlen werden.

Zu diesen Ergebnissen kommt der vierte Malteser Ehrenamtsmonitors auf Grundlage einer repräsentativen YouGov-Umfrage bei 2.400 Personen im November. Den Grund für zunehmende Armut sehen die Befragten vor allem im Anstieg der Lebenshaltungs- und Energiekosten sowie der wachsenden Zahl der am Existenzminimum lebenden Menschen. „Die Zunahme der Einsamkeit steht damit im Zusammenhang. Sie ist mit dem Rückzug aus der Gesellschaft sowie der steigenden sozialen Verunsicherung begründet“, hieß es.

Fürsorge der Großfamilie schwindet

Die Ergebnisse des Ehrenamtsmonitors deckten sich mit den Erfahrungen der Malteser aus der langjährigen Begleitung von Menschen, die von sozialer Isolation und Einsamkeit betroffen sind. „Die Menschen werden immer älter, und wir stellen fest, dass es nicht mehr die klassische Großfamilie gibt, die füreinander sorgt. Dazu kommt, dass Menschen in zunehmendem Alter weniger mobil werden und deswegen von sich aus nicht mehr so aktiv am Leben teilnehmen“, erklärte Sabrina Odijk, Abteilungsleiterin des Sozialen Ehrenamts bei den Maltesern.

Laut der Umfrage wird Einsamkeit vor allem bei älteren Menschen verortet. Drei Viertel der Befragten glauben, dass Menschen über 65 Jahre stärker von Einsamkeit betroffen sind als vor der Pandemie. Nach Einschätzung der Befragten sinkt das Einsamkeitsrisiko je jünger die Menschen sind. Und: Ein Drittel der Befragten gibt zudem an, dass sie sich persönlich heute einsamer fühlen als vor der Corona-Pandemie. Für knapp über die Hälfte der Menschen in Deutschland hat sich das Gefühl von Einsamkeit nicht verändert. Bei 60 Prozent der Befragten wird das Thema im direkten Umfeld nicht offen angesprochen.

„Mehr tun gegen Einsamkeit“

Die Malteser sind Teil des deutschlandweiten Kompetenznetzwerks Einsamkeit, innerhalb dessen sie gemeinsam mit anderen Organisationen der Einsamkeit durch Vernetzung, Prävention und Enttabuisierung entgegentreten - vor allem auch unter Einbindung von Ehrenamtlern. Auf diesem Gebiet müsse dringend deutlich mehr getan werden, forderte Odijk.

60 Prozent der Befragten äußern angesichts der steigenden Preise die Sorge, dass das Geld nicht reichen könnte. Knapp die Hälfte der Menschen hat Angst vor Versorgungsengpässen. Und 61 Prozent der Befragten erwarten persönliche Einschränkungen im sozialen Bereich.



Nordrhein-Westfalen

Netzwerk will geschlechtersensible Medizin vorantreiben



Bielefeld (epd). Ein Netzwerk von acht medizinischen Fakultäten will eine geschlechtersensible Medizin in Nordrhein-Westfalen stärken. Das Netzwerk geschlechtersensible Medizin NRW solle dafür sorgen, dass die Medizin Männern und Frauen gerecht werde, erklärte die Universität Bielefeld am 20. Dezember. Beteiligt sind zudem die medizinischen Fakultäten der Universitäten Aachen, Bochum, Duisburg-Essen und Düsseldorf sowie Köln, Münster und Witten-Herdecke.

Das jetzt gegründete Netzwerk solle die Auseinandersetzung mit dem Thema an den beteiligten Fakultäten stärken, hieß es. So sollen künftig gemeinschaftlich geschlechtersensible Lehrmaterialien erstellt werden, Forschungsprojekte angeschoben sowie Tagungen und Vorträge organisiert werden.

Ziel: Sichtbare Lobby schaffen

„Indem wir uns zusammentun, bekommt geschlechtersensible Medizin in NRW eine sichtbare Lobby“, erklärte die Dekanin der Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe (OWL) der Universität Bielefeld, Claudia Hornberg. Geschlechtersensible Medizin sei ein essenzieller Baustein dafür, individuelle Krankheitsbilder von Patienten besser zu verstehen. „Dieser Ansatz bietet vielversprechende Chancen, Erkrankungen und gesundheitsförderliches Verhalten individueller in den Blick zu nehmen“, erläuterte Hornberg, die auch langjährige Leiterin des Kompetenzzentrums Frauen und Gesundheit NRW war.

Der neue Zusammenschluss organisiere sich unter dem Dach des Netzwerkes Frauen- und Geschlechterforschung NRW, hieß es. Darin engagierten sich mehr als 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von insgesamt 40 Hochschulen und sechs hochschulnahen Forschungseinrichtungen. Angestoßen wurde das Netzwerk den Angaben nach von der Medizinischen Fakultät OWL der Universität Bielefeld.



Krieg in der Ukraine

Diakonie-Vorstand würdigt Ehrenamtler in der Geflüchtetenhilfe



Kiel (epd). Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß hat am 22. Dezember in Kiel Mitarbeitenden und ehrenamtlich Helfenden für ihr Engagement in der Geflüchtetenhilfe gedankt. Seit Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine hätten sie Großartiges geleistet, um die Menschen aus diesem Land im Norden Deutschlands zu unterstützen, sagte Naß laut Diakonischem Werk Schleswig-Holstein anlässlich eines Weihnachtsbesuchs in der Gemeinschaftsunterkunft für wohnungssuchende Geflüchtete in Kiel-Wik.

„Nach 2015 haben wir in diesem Jahr erneut erlebt, wie groß die Solidarität in Schleswig-Holstein für Geflüchtete ist“, sagte Naß. Viele Schleswig-Holsteiner hätten gleich im März Menschen aus der Ukraine Wohnraum zu Verfügung gestellt, für sie gespendet oder sie im Alltag unterstützt. Auch die hauptamtlichen Mitarbeitenden in den diakonischen Migrationsfachdiensten hätten mit ihren Beratungsangeboten bereitgestanden. In den Unterkünften wurde laut Naß „alles getan, damit die Geflüchteten ankommen und zur Ruhe kommen konnten. Dafür bin ich sehr dankbar.“

Naß appellierte an die Menschen, nicht nachzulassen. „Vor allem müssen wir gemeinsam mit Land und Kommunen dafür sorgen, dass ausreichend menschenwürdige Unterkünfte zur Verfügung stehen“, sagte er.



Obdachlosigkeit

Hamburger Mitternachtsbus fährt auch über Weihnachten



Hamburg (epd). Der Mitternachtsbus der Diakonie Hamburg fährt auch an den Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester durch die Hamburger Innenstadt. Der Bus werde jeweils zwischen 20 und 24 Uhr unterwegs sein, teilte die Diakonie Hamburg am 22. Dezember mit. Ehrenamtliche würden Getränke, etwas zu essen und vor allem menschliche Anteilnahme zu denjenigen Menschen bringen, die sonst auf der Straße alleine wären, hieß es. Sie würden auch über weiterführende Hilfsangebote wie beispielsweise das Winternotprogramm der Stadt und das warme Mittagessen im Diakonie-Zentrum für Wohnungslose informieren.

Viele Einrichtungen für obdachlose Menschen hätten am Jahresende geschlossen, weshalb Betroffene auch an den Wintertagen auf der Straße schlafen würden, so die Diakonie Hamburg. „An den Feiertagen herrsche am Bus eine besondere und familiäre Stimmung“, sagte die Projektleiterin des Mitternachtsbusses, Sonja Norgall. Der Mitternachtsbus finanziert sich laut Diakonie Hamburg ausschließlich aus Spenden.




sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof

Urteil verlangt "Gesamtschutz" für Leiharbeiter




DGB-Transparent "Gleiche Arbeit - gleiches Geld" aus dem Jahr 2008
epd-bild/Jens Schulze
Leiharbeiter dürfen im Vergleich zum Stammpersonal im eingesetzten Betrieb insgesamt nicht mit geringeren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen abgespeist werden. Verdienen Leiharbeiter weniger als die Stammbeschäftigten, dann müssen sie dafür einen Ausgleich wie etwa mehr Freizeit erhalten, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Luxemburg (epd). Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dürfen nach EU-Recht insgesamt nicht gegenüber der Stammbelegschaft eines Betriebs benachteiligt werden. Zwar können Tarifverträge für Leiharbeitnehmer einen geringeren Lohn vorsehen, dann müssen ihnen jedoch im Gegenzug „Ausgleichsvorteile“ gewährt werden, wie etwa mehr Urlaub oder Freizeitausgleich, urteilte am 15. Dezember der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Im konkreten Fall war die Klägerin von Januar bis April 2017 bei der Leiharbeitsfirma TimePartner Personalmanagement befristet angestellt. Sie wurde als Kommissioniererin bei einem Einzelhändler in Bayern eingesetzt und erhielt laut dem Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer einen Bruttostundenlohn von 9,23 Euro. Das Stammpersonal erhielt dagegen 13,64 Euro pro Stunde. Diese Bezahlung verlangte auch die Leiharbeiterin ud forderte einen Lohnnachschlag in Höhe von insgesamt 1.296 Euro - die Differenz zwischen dem Leiharbeitsentgelt und dem Lohn der Festangestellten. Die Frau verwies auf den im deutschen und in EU-Recht geltenden Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer gleichgestellt werden müssen.

Eigentlich gilt „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haben Leiharbeiter eigentlich einen Anspruch auf „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“. Das Equal-Pay-Prinzip besagt, dass die Leiharbeiter die gleiche Vergütung beanspruchen können, die auch ihre Kollegen im eingesetzten Betrieb erhalten. Allerdings dürfen Zeitarbeitsfirmen einen geringeren Lohn zahlen, wenn ein entsprechender Tarifvertrag das vorsieht.

Bis zum 31. März 2017 war die geringere Vergütung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unbegrenzt möglich. Inzwischen dürfen Leiharbeitgeber auch auf der Basis eines Tarifvertrags nur für höchstens neun Monate einen geringen Lohn zahlen. Die geringere tarifliche Vergütung ist nach EU-Recht erlaubt, allerdings muss nach der EU-Leiharbeitsrichtlinie der „Gesamtschutz“ der Leiharbeitnehmer geachtet werden.

BAG rief den EuGH an

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legte den Streit dem EuGH zur Prüfung vor. Insbesondere wollten die obersten deutschen Arbeitsrichter wissen, was denn unter „Gesamtschutz“ der Leiharbeitnehmer zu verstehen ist und ob hierfür ein unbefristetes Leiharbeitsverhältnis Voraussetzung ist.

Der EuGH urteilte, dass ein Tarifvertrag für Leiharbeiter ein geringeres Arbeitsentgelt vorsehen darf als jenes von Stammbeschäftigten. Der im EU-Recht verlangte Gesamtschutz für die betroffenen Beschäftigten dürfe aber nicht unter dem Tisch fallen, so das Gericht

Werden Leiharbeitnehmern schlechter bezahlt, müssen ihnen zum Ausgleich bei den wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen Vorteile gewährt werden, so der EuGH. Das könne sich etwa auf die Dauer der Arbeitszeit, Pausen, Nachtarbeit, Urlaub oder auch arbeitsfreie Tage beziehen. Andernfalls wäre der vorgeschriebene Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern „zwangsläufig geschwächt“.

Gesamtschutz können alle Leiharbeiter geltend machen

Leiharbeitgeber müssten daher immer auch die unterschiedlichen tariflichen Regelungen des Stammpersonals im Blick haben, um mögliche Ausgleichsvorteile für die Leiharbeitnehmer bestimmen zu können. Den „Gesamtschutz“ der wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen könnten sowohl unbefristete als auch befristet angestellte Leiharbeiter einfordern.

Nicht die einzelnen EU-Mitgliedstaaten, sondern die Sozialpartner müssten selbst unter Beachtung des EU-Rechts den Gesamtschutz der Leiharbeitskräfte gewährleisten. Im Streit stehende Tarifverträge unterlägen dann aber einer „wirksamen gerichtlichen Kontrolle“, urteilte der EuGH.

Tarifvertrag ist entscheidend

Am 16. Oktober 2019 hatte das BAG Leiharbeitern die Möglichkeit eröffnet, leichter höhere Lohnansprüche durchzusetzen. Zahle eine Zeitarbeitsfirma nach einem Tarifvertrags ihren Beschäftigten eine geringere Vergütung als die Stammbelegschaft erhält, dürfe der Arbeitsvertrag in keinem Punkt ungünstig von diesem Tarifvertrag abweichen. Anderenfalls könne der Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn beanspruchen, den auch die Festangestellten erhalten. Über Ausgleichsvorteile, die wegen einer geringeren Vergütung zu gewähren sind, hatte das BAG damals nicht zu entscheiden.

Müssen Leiharbeitgeber ihren Beschäftigten Lohn nachzahlen, weil der Equal-Pay-Grundsatz nicht eingehalten wurde, können sie nicht darauf verweisen, dass sie das in Form von Fahrtkosten und Zuschüssen zu Mehraufwendungen für Übernachtung und Verpflegung bereits getan haben. Wie das Bundessozialgericht in Kassel am 19. Januar 2018 urteilte, handele es sich bei diesen Leistungen nicht um Zahlungen für geleistete Arbeit, sondern um den Ersatz von Aufwendungen, „die nur dadurch ent-standen sind, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung auswärts im Betrieb der Entleiher verrichten mussten“. Die Zahlungen seien daher „nicht als weiteres Arbeitsentgelt auf den tatsächlich geleisteten Lohn erhöhend anzurechnen“.

Az.: C-311/21 (Europäischer Gerichtshof)

Az.: 4 AZR 66/18 (Bundesarbeitsgericht)

Az.: B 12 R 3/16 R (Bundessozialgericht)

Frank Leth


Bundesverfassungsgericht

Keine Grundrechte für staatliche Arbeitgeber



Karlsruhe (epd). Staatliche Arbeitgeber können sich in Arbeitsrechtsstreitigkeiten nicht auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie oder andere Grundrechte berufen. Denn das wäre mit dem „vorrangigen Sinn der Grundrechte, den Schutz der Einzelnen vor Eingriffen der staatlichen Gewalt zu gewährleisten“, nicht vereinbar, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am 21. Dezember veröffentlichten Beschluss klar. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur tarifvertraglichen Höhergruppierung von Servicekräften des Amtsgerichts Berlin ab.

Im konkreten Fall ging es um eine beim Amtsgericht angestellte Frau, die wegen eines Wechsels ihres Aufgabenbereichs eine höhere tarifliche Eingruppierung und damit mehr Geld forderte. Das BAG gab ihr mit Urteil vom 9. September 2020 recht. Das Land Berlin sowie eine Arbeitgebervereinigung legten gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde ein.

Land ist nicht beschwerdeberechtigt

Doch das Bundesverfassungsgericht wies diese als unzulässig ab. Das Land sei gar nicht beschwerdeberechtigt. Denn die öffentliche Hand könne sich gar nicht auf die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie oder andere Grundrechte berufen. Grundrechte sollen Bürgerinnen und Bürger vor Eingriffen der staatlichen Gewalt schützen.

Könne sich die öffentliche Hand auf Grundrechte berufen, wäre dies mit dem vorrangigen Sinn der Grundrechte, den Schutz der Einzelnen vor Eingriffen der staatlichen Gewalt zu gewährleisten, nicht mehr zu vereinbaren. Sonst bestehe die Gefahr, dass ein Grundrechtsschutz der öffentlichen Hand sich letztlich gegen die Bürgerinnen und Bürger wendet. Anderes gelte nur bei eigenständigen, vom Staat unabhängigen oder distanzierten Einrichtungen wie etwa Rundfunkanstalten.

Die Verfassungsbeschwerde der Arbeitgebervereinigung war ebenfalls erfolglos, da diese im Verfahren gar nicht Partei oder Beteiligte war.

Az.: 1 BvR 382/21, Az.: 4 AZR 195/20



Bundesverwaltungsgericht

Erschwerter Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte statthaft



Leipzig (epd). Aus humanitären Gründen aufgenommene Flüchtlinge müssen für einen Familienanzug von Angehörigen höhere Hürden bewältigen als anerkannte Asylbewerber. Es verstößt nicht gegen höherrangiges, insbesondere EU-Recht, wenn für subsidiär Schutzberechtigte höhere Anforderung für den Nachzug von Eltern oder Kindern nach Deutschland gelten als für anerkannte Flüchtlinge, urteilte am 8. Dezember das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

In den konkreten Fällen ging es um subsidiär Schutzberechtigte, die als Minderjährige nach Deutschland eingereist waren. In einem Fall wurden die Eltern von deutschen Behörden als Schutzberechtigte anerkannt, nur ihr minderjähriges Kind lebte noch im Ausland. In allen Fällen beantragten die Flüchtlinge zwischen 2016 und 2019 erfolglos Visa für den Familiennachzug nach Deutschland.

Gesetzesänderung im August 2018

Das geht auf die frühere gesetzliche Bestimmung zurück, dass für die Zeit März 2015 bis Juli 2018 der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte generell ausgeschlossen war. Seit August 2018 ist der Nachzug für oder zu Minderjährigen möglich. Maßgeblich für das Alter ist beim Nachzug minderjähriger Kinder der Zeitpunkt des Antrags, beim Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Kind aber der Zeitpunkt der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung. Bei anerkannten Asylbewerbern gilt demgegenüber immer der Zeitpunkt des Antrags.

Diese Ungleichbehandlung von Flüchtlingsgruppen ist ist rechtmäßig, eine Gleichbehandlung sei nicht geboten, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zu anerkannten Asylbewerbern sei auf subsidiär Schutzberechtigte nicht übertragbar, hieß es. Die Unterscheidung der Flüchtlingsgruppen sei auch verfassungsgemäß, weil das Aufenthaltsgesetz in Härtefällen eine Einzelfallprüfung ermögliche.

In den Streitfällen des Elternnachzugs liege eine Härte aber nicht vor. Im Fall des Kindernachzugs sei das Kind am Tag des Antrags schon volljährig gewesen.

Az.: 1 C 8.21 und weitere



Oberlandesgericht

Jugendliche muss über Corona-Impfung bestimmen können



Zweibrücken (epd). Eine 15-jährige Jugendliche kann selbst über ihre Covid-19-Impfung auch gegen den Willen ihrer alleinerziehenden Mutter bestimmen. Lehnt die Mutter die Impfung strikt ab, läuft diese Entscheidung dem Kindeswohl zuwider und stellt einen Sorgerechtsmissbrauch dar, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am 12. Dezember bekanntgegebenen Beschluss. Der Teilentzug der elterlichen Sorge zur Entscheidung über eine Covid-19-Impfung sei dann gerechtfertigt, hieß es.

Damit kann eine 15-jährige Jugendliche aus Pirmasens sich auch ohne Zustimmung ihrer alleinerziehenden Mutter impfen lassen. Die Jugendliche lebt seit Februar 2020 auf eigenem Wunsch nicht mehr bei der Mutter und verweigert die Rückkehr in den deren Haushalt. Die Mutter übt dennoch das alleinige Sorgerecht aus. Als die Jugendliche darauf beharrte, sich gegen Covid 19 impfen zu lassen, lehnte die Mutter das ab.

Nach Intervention des Jugendamtes entzog schließlich das Familiengericht der Mutter wegen der Impfung teilweise das Sorgerecht und ordnete eine Ergänzungspflegschaft an.

Gericht: Vorgehen ist rechtmäßig

Das OLG wertete das als rechtmäßiges Vorgehen. Die von der Mutter geäußerte strikte Ablehnung der Impfung sei ein „dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübter Sorgerechtsmissbrauch“, der den angeordneten Teilentzug des Sorgerechts rechtfertige. Weil sie nicht willens oder nicht in der Lage sei, Maßnahmen zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung zu treffen, müsse das Familiengericht dafür Sorge tragen, befand das Gericht.

Die Jugendlich habe auch nachdrücklich darauf verwiesen, dass die Covid-19-Impfung für sie von erheblicher Bedeutung sei. Aufgrund ihres Alters sei der Impfwunsch der Minderjährigen als Akt der Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Zweifel an der Eignung der Tochter, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, gebe es nicht, so das OLG.

Az.: 2 UF 37/22



Verwaltungsgericht

Covid-19-Erkrankung regelmäßig kein Dienstunfall



Düsseldorf (epd). Beamtinnen und Beamte können sich eine Covid-19-Erkrankung regelmäßig nicht als Dienstunfall anerkennen lassen. Voraussetzung hierfür sei ein erheblich höheres Ansteckungsrisiko als in der Allgemeinbevölkerung besteht, urteilte am 13. Dezember das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Verwaltungsrichter wiesen damit die Klagen zweier Lehrerinnen und einer Finanzbeamtin ab.

Eine Grundschullehrerin und eine Oberstudienrätin waren im Herbst 2020 an Covid 19 erkrankt. Sie führten ihre Ansteckung auf eine Lehrerkonferenz beziehungsweise auf Gespräche mit potenziell infizierten Schülern zurück. Nach der Lehrerkonferenz war das halbe Kollegium an Corona erkrankt gewesen. Die Finanzbeamtin vermutete, dass sie sich auf einer Personalrätetagung im März 2020 angesteckt habe. Alle drei Beamtinnen wollten ihre Covid-Infektion als Dienstunfall anerkannt haben.

Ort der Infektion nicht belegbar

Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte das jedoch ab. Die Frauen hätten sich auch gut außerhalb ihrer Dienstzeit angesteckt haben können.

Ihre dagegen eingelegten Klagen hatten vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg. Zwar sei laut Gesetz bei Infektionskrankheiten eine Anerkennung als Dienstunfall auch dann möglich, wenn Ort und Zeit der Infektion nicht eindeutig feststellbar seien. Voraussetzung hierfür sei aber, „dass der Beamte der Gefahr der Erkrankung nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung besonders ausgesetzt ist“.

„Allgemeines Lebensrisiko“ hat sich realisiert

Die Klägerinnen seien aber keiner erheblich höheren Gefahr als die übrige Bevölkerung ausgesetzt gewesen, befand das Gericht. Es habe sich vielmehr „das jeden Menschen treffende allgemeine Lebensrisiko“ realisiert. Folgen schicksalsmäßiger schädlicher Einwirkungen stünden nicht unter dem Schutz der dienstlichen Unfallfürsorge.

Schutzlos seien die Klägerinnen damit jedoch nicht, weil die Kosten der ärztlichen Behandlung über die Beihilfe und die private Krankenversicherung übernommen würden.

Az.: 23 K 8281/21, 23 K 2118/22 und 23 K 6047/21




sozial-Köpfe

Kinder

Thomas Krüger als Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes bestätigt




Thomas Krüger
epd-bild/bpb Ulf Dahl
Beim Kernvorstand des Deutschen Kinderhilfswerkes bleibt alles unverändert: Die Mitgliederversammlung bestätigte Präsident Thomas Krüger, die beiden Vizepräsidentinnen sowie den Schatzmeister in ihren Ämtern.

Berlin (epd). Thomas Krüger ist als Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes wiedergewählt worden. Die Mitgliederversammlung der Kinderrechtsorganisation bestätigte den 63-Jährigen im Amt. Krüger steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Nathalie Schulze-Oben sowie als Schatzmeister Haimo Liebich im Amt bestätigt. In den erweiterten Vorstand wurden zudem Siegfried Barth, Katja Dörner, Harald Geywitz, Norbert Müller und Birgit Schmitz sowie die Bundestagsabgeordneten Ottilie Klein, Katja Mast und Matthias Seestern-Pauly gewählt.

„Nach wie vor blendet die deutsche Gesellschaft an vielen Stellen die Interessen der Kinder und Jugendlichen aus. Das ist nicht hinnehmbar und für das Deutsche Kinderhilfswerk zentraler Ansporn, uns weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einzusetzen“, sagte Krüger nach seiner Wiederwahl. Kinderarmut in Deutschland müsse beseitigt werden.

Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, werde im Mittelpunkt der Arbeit des Kinderhilfswerkes stehen. „Und die Corona-Pandemie hat uns glasklar und schonungslos vor Augen geführt, dass sich selbst etablierte Beteiligungsverfahren als nicht krisenfest erwiesen haben“, sagte Krüger weiter.

In der politischen Lobbyarbeit stehe außerdem die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ganz oben auf der Prioritätenliste des Deutschen Kinderhilfswerkes. Mehr als 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland sei es an der Zeit, dass sich die Prinzipien dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden.



Weitere Personalien



Jürgen Stobbe ist von seinem Amt als Propst des diakonischen Stiftes Bethlehem in Ludwigslust entpflichtet und in den Ruhestand verabschiedet worden. Zugleich wurde Pastor Ulf Harder als neuer Stiftspropst verpflichtet. Mit diesem Amt ist auch die theologische Geschäftsführung der Diakonie Westmecklenburg-Schwerin gGmbH verbunden. Gemeinsam mit dem kaufmännischen Geschäftsführer Thomas Tweer wird Harder die Geschicke des Unternehmens leiten. Zur Diakonie Westmecklenburg-Schwerin gGmbH gehören knapp 60 Einrichtungen mit knapp 1.000 Mitarbeitenden. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Beratungsangebote, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Angebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen, eine Familienberatungsstelle und eine Hospizberatung.

Maria Haß ist mit der erstmals verliehenen Deutschen Krebshilfe Medaille geehrt worden. Sie erhielt die Ehrung für ihr langjähriges Wirken in der Patientenorganisation Deutsche ILCO - Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Menschen mit Darmkrebs. Die Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, Anne-Sophie Mutter, überreichte die Medaille am 19. Dezember im Rahmen eines Festaktes im Alten Rathaus in Bonn. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert.

Birgit Kugel wechselt nach drei Jahrzehnten als Caritasdirektorin im Caritasverband Trier am 1. Januar in die Altersteilzeit. Sie wurde am 15. Dezember feierlich verabschiedet. „Für die 32 Jahre, in denen sie den Verband geleitet hat, gebührt ihr der höchste Respekt“, sagte der Vorsitzende der Trierer Caritas, Domkapitular Benedikt Welter. Ihr Kompass sei es immer gewesen, von den Menschen aus zu denken, die Hilfe brauchen. Mit Kompetenz, Sachlichkeit, Geradlinigkeit und hohem Engagement habe es Birgit Kugel verstanden, den Diözesan-Caritasverband Trier zu einem anerkannten und geschätzten Wohlfahrtsverband zu entwickeln, der in vielen Fachgebieten führend sei.

Wilfried Knorr, seit mehr als 18 Jahren Direktor und Geschäftsführer der Diakonie Herzogsägmühle sowie Vorstand der Diakonie München und Oberbayern, geht zum 31. Dezember in den Ruhestand. Der Diplom-Pädagoge arbeitete seit Juli 1989 als Fachbereichsleiter Kinder, Jugendliche und Familien bei der Diakonie Herzogsägmühle. 15 Jahre später wurde er Direktor sowie Geschäftsführer der i+s Pfaffenwinkel gGmbH, später auch der Kinderhilfe Oberland gGmbH. Knorr habe die sozial-diakonische Arbeit vor Ort ebenso geprägt wie die in seiner bundesweiten Tätigkeit als Vorsitzender des Evangelischen Erziehungsverbandes EREV und beim Diakonischen Rat, hieß es.

Peter Hoffstad (66) ist nach 21 Dienstjahren als Verwaltungsleiter des Diözesancaritasverbandes Münster in den Ruhestand verabschiedet worden. Für seine großen Verdienste erhielt er das Goldene Ehrenzeichen des Deutschen Caritasverbandes. „Ihre Kombination aus Sozialpädagoge und Industriekaufmann hat den Diözesancaritasverband Münster bereichert“, dankte Vorstandsvorsitzende Pia Stapel. Als Hoffstadt vor mehr als zwei Jahrzehnten seine Tätigkeit aufnahm, schrieb der Verband noch rote Zahlen. Als stellvertretender Direktor der Caritas im Bistum Münster habe Hoffstadt die Herausforderung angenommen, den Verband zurück in die Handlungsfähigkeit zu führen - mit Erfolg, wie Stapel betonte.

Nina Schwarz ist seit 1. Dezember im Deutschen Verein als wissenschaftliche Referentin im Arbeitsfeld IV tätig. Ihre Themenfelder sind Alter und Pflege. Sie ist Sozialwissenschaftlerin und hat zuvor mehr als zehn Jahre in der Politikberatung bei Ramboll Management Consulting gearbeitet.

Kathleen Wabrowetz leitet seit Anfang Dezember beim Deutschen Verein die Stabsstelle „Internationales“. Sie wird die Koordinierung der Stabsstelle und insbesondere die Vertretung des Deutschen Vereins in den europäischen und internationalen Netzwerken wahrnehmen. Wabrowetz hat umfassende Erfahrungen in Europa- und internationaler Arbeit. Vor ihrem Stellenantritt beim Deutschen Verein war sie als EU-Referentin für den Wohlfahrtsbereich des Deutschen Roten Kreuzes und in der Social Inclusion Unit des Red Cross EU Office in Brüssel tätig.

Anke Jentzsch wird neue Pflegedirektorin der Berliner Charité. Die 38-Jährige wird damit zugleich Mitglied der Klinikumsleitung. Anke Jentzsch folgt auf Nagi Salaz, der die Aufgaben kommissarisch übernommen hatte. Jentzsch ist bislang Pflegedirektorin und Mitglied des Krankenhausdirektoriums der zur Agaplesion Gruppe gehörenden Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz. Sie ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und hat zudem ein Studium in Pflegepädagogik sowie in Management im Sozial- und Gesundheitswesen (MBA) abgeschlossen. Aktuell schließt die gebürtige Sächsin ihr Promotionsstudium an der TU Dresden zum Thema patientenorientierter Versorgungsprozess ab.

Matthias von Wulffen, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts ist am 19. Dezember 80 Jahre alt geworden. Von Wulffen begann nach Studium und Referendariat seine berufliche Laufbahn 1973 in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. 1987 nahm er seine Tätigkeit als Richter am Bundessozialgericht auf. Als dessen Präsident stand er dem Gericht von 1995 bis zum Eintritt in seinen Ruhestand Ende 2007 vor. Dem Sozialrecht blieb von Wulffen auch nach seinem Ruhestand als Herausgeber eines Kommentars zum Verwaltungsverfahrensrecht eng verbunden. Außerdem erwarb er sich nach der Wiedervereinigung bleibende Verdienste durch seine Aufbautätigkeit im Zusammenhang mit dem Einigungsprozess. Er lebt mit seiner Ehefrau am Starnberger See.

Walter Eggers (64), langjähriger Geschäftsführer des Bremer Diakonie-Krankenhauses, ist in den Ruhestand verabschiedet worden. Er stand seit mehr als 31 Jahren an der Spitze des zentralen Krankenhauses im Bremer Westen, zu dem mehr als 1.000 Mitarbeitenden und knapp 400 Betten gehören. Die Nachfolge von Eggers übernimmt Thomas Kruse (55), der zuletzt kaufmännischer Geschäftsführer des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide war. Unter dem Dach des evangelischen Hauses arbeiten unter anderem acht Kliniken und Fachabteilungen sowie eine onkologische Tagesklinik und ein Fachärztezentrum.

Ursula Wollasch, Theologin und promovierte Sozialethikerin, ist zur unabhängigen Ansprechpartnerin für „transsexuelle Menschen und für alle, die sich der Queer-Community zugehörig fühlen“ der Diözese Rottenburg-Stuttgart berufen worden. Ziel ist es, transsexuelle Menschen aus pastoraler und ethischer Sicht unterstützen. Dzu wurde jetzt ein einjährigen Modellprojekt gestartet. „Das Projekt ist ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und für Wertschätzung, Respekt und Toleranz“, sagte Wollasch. Sie stehe für eine in Freiheit und Verantwortung gelebte Sexualität und für gelingende Beziehungen sowie für Teilhabe in Kirche und Gesellschaft ein.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Februar



Januar

11.1.:

Online-Seminar „Kompetent online beraten per Video“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

16.1.:

Online-Workshop „Mit Wertschätzung und Klarheit - Kommunikation für Führungskräfte“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711 286976-10

24.1. Bielefeld:

Fachtagung „Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“

des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege

Tel: 030/83001-277

26.1.:

Digitale Veranstaltungsreihe: „Klima - Kirche - Kiez. Klimagerechtigkeit in Sozialräumen als Aufgabe von Kirche und Diakonie“

der Evangelischen Arbeitsstelle midi

Tel.: 0172/5606778

26.-27.1.:

Online-Seminar „Umgang mit psychisch kranken alten Menschen“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/ 488 37-495

27.-28.1. Berlin:

Kongress „Pflege 2023“

des Springer Wissenschaftsverlags

Tel.: 030/82787-5510

30.1.:

Online-Seminar „Feedbackmethoden und Lernkultur - Kommunikationstraining für eine bessere Zusammenarbeit“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

31.1.:

Online-Seminar „Probleme in der Pflege lösen“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356159

Februar

8.2. Köln:

Seminar „Personaleinsatzplanung unter dem Bundesteilhabegesetz: Chancen - Risiken - Lösungsansätze“

der BFS Service GmbH

Tel.: 0221/97356-0

13.-15.2. Berlin:

Seminar „Überzeugend auftreten in Präsentation, Verhandlung und Gespräch - Einsatz von Körper, Stimme, Sprache“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

16.-23.2.:

Online-Seminar „Ausländer- und Sozialrecht für EU-BürgerInnnen“

der AWO Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

20.-22.2. Freiburg:

Seminar „Beratungsresistent - Lösungsorientiert handeln unter schwierigen Bedingungen“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700