Berlin (epd). „Mehr Chancen. Mehr Respekt. Mehr Zusammenarbeit. Das Bürgergeld kommt“, wirbt das Bundesarbeitsministerium auf seiner Homepage. Die sichtbarste Änderung ist die Anhebung der Leistungen. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen steigt um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro. Künftig wird bei der jährlichen Anpassung die Inflation im Voraus statt im Nachhinein berücksichtigt. Lebenspartner oder -partnerinnen erhalten 451 Euro (bisher 404 Euro), Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (bisher 376 Euro). Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro).
Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Das bedeutet: Arbeitslose müssen nicht sofort jeden Job annehmen. Weiterbildung und das Nachholen von Berufsabschlüssen werden stärker unterstützt, sowohl in der Beratung als auch mit finanziellen Hilfen. Öffentlich geförderte Sozialjobs werden entfristet. Damit werden Menschen im Arbeitsleben gehalten, die auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance haben.
Die Angemessenheit der Wohnung beziehungsweise der Wohnkosten, für die das Jobcenter aufkommt, wird erst nach einem Jahr des Bürgergeld-Bezugs überprüft. Um diese Karenzzeit hatten Ampel-Koalition und Union gestritten, die Ampel wollte zwei Jahre. Die Heizkosten werden - wie bisher - übernommen, wenn sie nicht zu hoch sind.
Ersparnisse bis zu 40.000 Euro müssen im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 15.000 Euro hinzu. Die Regeln, die wegen der Corona-Pandemie noch bis zum Jahresende gelten, sind großzügiger - die alten Hartz-IV-Regeln waren strenger.
Das auf Dauer gewährte Schonvermögen wird erhöht. Künftig bleiben Ersparnisse bis zu 15.000 Euro pro Person geschützt, bisher sind es 150 Euro pro Lebensjahr - bei einer 40-jährigen Person beispielsweise also 6.000 Euro.
Auch bei den Sanktionen, die während der Corona-Pandemie weitgehend ausgesetzt waren, ändert sich etwas. Von Januar an können die Jobcenter das Bürgergeld um zehn Prozent kürzen, wenn Arbeitslose ohne wichtigen Grund einen Termin versäumen. Verletzen die Menschen ihre Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter, kann dies den Regelbedarf zunächst um zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate kürzen.
Damit die Jobcenter weniger Bürokratie bewältigen müssen, wird eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt. Bis zu dieser Summe werden keine Bescheide mehr zur Rückforderung fehlerhafter Zahlungen erlassen. Etliche weitere Änderungen, wie beispielsweise die Verbesserung von Zuverdienstmöglichkeiten, werden erst von Juli des kommenden Jahres an wirksam.