sozial-Recht

Oberlandesgericht

Jugendliche muss über Corona-Impfung bestimmen können



Zweibrücken (epd). Eine 15-jährige Jugendliche kann selbst über ihre Covid-19-Impfung auch gegen den Willen ihrer alleinerziehenden Mutter bestimmen. Lehnt die Mutter die Impfung strikt ab, läuft diese Entscheidung dem Kindeswohl zuwider und stellt einen Sorgerechtsmissbrauch dar, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem am 12. Dezember bekanntgegebenen Beschluss. Der Teilentzug der elterlichen Sorge zur Entscheidung über eine Covid-19-Impfung sei dann gerechtfertigt, hieß es.

Damit kann eine 15-jährige Jugendliche aus Pirmasens sich auch ohne Zustimmung ihrer alleinerziehenden Mutter impfen lassen. Die Jugendliche lebt seit Februar 2020 auf eigenem Wunsch nicht mehr bei der Mutter und verweigert die Rückkehr in den deren Haushalt. Die Mutter übt dennoch das alleinige Sorgerecht aus. Als die Jugendliche darauf beharrte, sich gegen Covid 19 impfen zu lassen, lehnte die Mutter das ab.

Nach Intervention des Jugendamtes entzog schließlich das Familiengericht der Mutter wegen der Impfung teilweise das Sorgerecht und ordnete eine Ergänzungspflegschaft an.

Gericht: Vorgehen ist rechtmäßig

Das OLG wertete das als rechtmäßiges Vorgehen. Die von der Mutter geäußerte strikte Ablehnung der Impfung sei ein „dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübter Sorgerechtsmissbrauch“, der den angeordneten Teilentzug des Sorgerechts rechtfertige. Weil sie nicht willens oder nicht in der Lage sei, Maßnahmen zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung zu treffen, müsse das Familiengericht dafür Sorge tragen, befand das Gericht.

Die Jugendlich habe auch nachdrücklich darauf verwiesen, dass die Covid-19-Impfung für sie von erheblicher Bedeutung sei. Aufgrund ihres Alters sei der Impfwunsch der Minderjährigen als Akt der Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Zweifel an der Eignung der Tochter, die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, gebe es nicht, so das OLG.

Az.: 2 UF 37/22