sozial-Politik

Baden-Württemberg

Gesetzgebung für Landespflegekammer wieder aufgenommen



Stuttgart (epd). Der seit zwei Jahren wegen Corona ruhende Gesetzgebungsprozess für eine „Landespflegekammer Baden-Württemberg“ ist wieder aufgenommen worden. Der Ministerrat habe grünes Licht für die Anhörung der Verbände gegeben, teilte das Sozialministerium am 21. Dezember in Stuttgart mit. Die Landespflegekammer solle die Interessen der rund 110.000 Pflegefachkräfte im Land vertreten. „Es wird höchste Zeit, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen endlich über ihren eigenen Berufsstand mitentscheiden kann und in den Beschlussgremien mit am Tisch sitzt“, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).

Für Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg soll es eine Pflichtmitgliedschaft geben. Auszubildende und Pflegehelfer sollen freiwillig Mitglied werden können. Der Monatsbeitrag gehe vom Gehalt ab und soll im Durchschnitt zwischen fünf und neun Euro betragen. Wie die anderen Kammern der Heilberufe müsste sich die Landespflegekammer selbst finanzieren.

Nächster Schritt ist Einrichtung eines Gründungsausschusses

Sollte der Landtag den Gesetzentwurf im Frühjahr 2023 verabschieden, wird ein Gründungsausschuss mit 12 bis 15 Mitgliedern eingerichtet. Die Mitglieder werden vom Sozialministerium ernannt. Die erste Vertreterversammlung mit Gründung der Pflegekammer könnte dann im Dezember 2024 erfolgen.

Eine „Landespflegekammer Baden-Württemberg“ wäre nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die dritte Pflegekammer in Deutschland. Die „Enquetekommission Pflege“ des Landtags hatte die Einrichtung schon 2016 empfohlen.