bei der Hilfsorganisation „Die Arche“ rufen weinende Mütter an und sagen, dass sie seit zwei Tagen nichts mehr im Kühlschrank haben. Der Sprecher der „Arche“, Wolfgang Büscher, erwartet, dass bei weiter steigenden Preisen noch weniger Geld für Essen übrig bleiben wird. „Ich gehe davon aus, dass die Ersten in wenigen Monaten hungern werden“, ist seine erschreckende Prognose. Schon heute gibt es im reichen Deutschland mangelernährte Kinder. „Das gefährdet das körperliche Wachstum der Kinder und auch ihre Hirnentwicklung“, erklärt der Medizinprofessor Hans Konrad Biesalski.
Jedes Jahr kommt es nach Schätzungen in 150.000 deutschen Familien zu schmerzhaften Trennungen zwischen Enkelkindern und Großeltern. "Dies passiert immer häufiger, sagt die Münchner Fachanwältin Doris Kloster-Harz. Verlassene Großeltern suchen Halt und Orientierung in Selbsthilfegruppen. Auch die Kinder leiden, denn Oma und Opa zu haben, sei für sie eine Bereicherung, erklärt die Berliner Sozialpädagogin Ellen Hallmann.
Die „Bethel athletics“ waren ursprünglich als reines Angebot für Menschen mit Behinderungen gedacht. Doch daraus ist längst ein inklusives Sportfest geworden. Nach zwei Jahren Corona-Pause brennt wieder beim 25. bundesweiten Sport- und Spielfest der v. Bodelschwinghschen Stiftungen das „Olympische Feuer“. In diesem Jahr werden zwischen 500 und 600 Teilnehmende erwartet, rund halb so viele wie vor der Pandemie im Jahr 2019.
Der Auszug der Kinder aus dem Eigenheim kann für Hartz-IV-Bezieher nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gravierende Folgen haben. Denn ist das Haus nun zu groß und damit nicht mehr angemessen, ist der vom Jobcenter verlangte Verkauf der Immobilie „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, entschieden die Karlsruher Richter.
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Markus Jantzer
Frankfurt a. M. (epd). Für Familien mit geringem Einkommen und besonders deren Kinder haben Corona-Pandemie und Lockdown große Belastungen mit sich gebracht. So fiel etwa mit der Schließung von Schulen und Schulkantinen für viele eine wichtige Mahlzeit weg. Schon vor der Pandemie gab es hierzulande Menschen, die laut Experten nicht genug zu essen hatten. Und gerade steigen massiv die Preise, vor allem für Energie und Lebensmittel. In die Einrichtungen des „Christlichen Kinder- und Jugendwerks - Die Arche“ kommen viele schlecht ernährte Kinder.
Die Welthungerhilfe unterscheidet zwischen akutem Hunger, Unterernährung über einen begrenzten Zeitraum und chronischem Hunger, einem Zustand dauerhafter Unterernährung. Der Körper nimmt in allen Fällen weniger Nahrung auf, als er braucht. Zu wenig Essen und einseitige Ernährung führen zu Nährstoffmangel. Dem Körper fehlen dann etwa Eisen, Jod, Zink oder Vitamin A.
Langfristig führt Mangelernährung zu schweren Krankheiten und bremst Kinder in ihrer Entwicklung, wie die Welthungerhilfe erklärt. Menschen, die unter chronischem Hunger leiden, seien weniger gesund und weniger leistungsfähig.
Aus dem Alltag im reichen Deutschland erzählen kann Wolfgang Büscher, Sprecher des Christlichen Kinder- und Jugendwerks - Die Arche. „Ich habe in Deutschland Kinder und Erwachsene mit Mangelernährung gesehen, aber noch niemanden mit Hunger. Aber der Hunger wird kommen“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Hilfsorganisation Arche betreut 4.500 Kinder in 30 Einrichtungen in Deutschland, der Schweiz und Polen.
Dass weinende Mütter anrufen und sagen, dass sie seit zwei Tagen nichts mehr im Kühlschrank haben, erlebt Büscher oft. Wenn die Energiekosten steigen, wird noch weniger Geld für Essen übrigbleiben, sagt er. „Ich gehe davon aus, dass die Ersten in wenigen Monaten hungern werden.“
Schon jetzt kommen ab dem 20. des Monats in vielen Familien Nudeln mit Ketchup auf den Tisch, sagt Büscher. Er rät Menschen mit wenig Geld, kostenlose Anzeigenblätter auszuwerten, Sonderangebote zu suchen und mit dem Fahrrad zu dem Supermarkt zu fahren, in dem es sie gibt, auch wenn der etwas weiter weg ist.
Doch manche Menschen seien dazu gar nicht in der Lage. Fehlende Bildung sei ein Problem. Außerdem: Wer nach anderthalb Jahren oder länger von staatlichen Transferleistungen lebt, dem fehle es oft auch an Kraft: „Die Eltern haben keine Power mehr“, sagt Büscher. Wenn die Eltern nicht helfen könnten, müssten die Schule etwas tun. „Die Kinder müssten in der Schule lernen, dass man Obst und Gemüse essen muss und warum“, sagt Büscher.
„Ernährungsarmut bedeutet: Es ist nicht möglich, sich mit den finanziellen Mitteln, die man hat, gesund zu ernähren“, erklärt der Stuttgarter Ernährungsmediziner Hans Konrad Biesalski. „Mangelernährung gefährdet das körperliche Wachstum der Kinder und auch ihre Hirnentwicklung“, sagte er dem epd. Der Arzt betont: „Damit ist nicht gesagt, wer arm ist, ist dumm. Sondern: Das Potenzial, das in einem Kind steckt, wird in der Mangelernährung nicht ausgeschöpft.“
Mehr Geld ist eine Lösung, sagt Biesalski: „Bei einer US-Studie bekamen 220 Familien aus armen Verhältnissen nach der Geburt ihres Kindes ein Jahr lang 300 Dollar im Monat, 215 andere Familien 30 Dollar. Danach sah man mit Hilfe spezieller EEG-Methoden deutlich, dass sich die Hirnentwicklung der Kinder unterschied.“ Ein höherer finanzieller Zuschlag für Kinder - „das ist das Beste, was man machen kann“.
Dass Menschen, die arm sind, weniger gesund leben, zeigt der sechste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. In Familien mit niedrigem ökonomischen Status seien gesunde Ernährung und Bewegung seltener und Übergewicht häufiger, heißt es dort. Ein besonders großes Armutsrisiko hätten Alleinerziehende und Familien mit mehr als zwei Kindern.
Stuttgart (epd). Der Ernährungsmediziner Hans Konrad Biesalski warnt vor den Folgen von Fehlernährung in Deutschland. „Sie gefährdet nicht nur das körperliche Wachstum, sondern auch die Hirnentwicklung“, sagte er im Interview mit epd sozial. Kinderärzte übersähen häufig, dass Übergewicht die Folge unzureichender Ernährung sein kann. Mit Biesalski sprach Anna Schmid.
epd sozial: Was ist Ernährungsarmut?
Hans Konrad Biesalski: Ernährungsarmut bedeutet: Es ist nicht möglich, sich mit den finanziellen Mitteln, die man hat, gesund zu ernähren. Das betrifft vor allem zwei Gruppen: Kinder und Senioren. Bei Kindern wird es bisher kaum wahrgenommen. Der oft zu hörende Satz 'Die Familien müssen nur kochen können' ist vor dem Hintergrund der Preise und der finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen, unüberlegt und falsch.
epd: Was braucht es für eine gesunde Ernährung?
Biesalski: Abwechslung in der Ernährung. Je mehr Energie Menschen mit stärkehaltigen Produkten aufnehmen, desto höher ist das Risiko einer Mangelernährung, das zeigen die Zahlen der UNO. Stärkehaltig sind etwa Kartoffeln, Nudeln oder Reis. Das ist billig und damit werden die Kinder satt. Aber wenn es um Mikronährstoffe geht, also Vitamine, Mineralien und Spurenelemente, sind sie relativ wertlos. Neben Vitamin C und einer geringen Menge an wasserlöslichen Mikronährstoffen ist da wenig drin.
epd: Wie äußert sich Mangelernährung?
Biesalski: Mangelernährung heißt nicht, dass die Kinder zu dünn sind. Das sind sie oft nicht. Sie sind immer wieder sogar zu dick. Fettreiche Lebensmittel, die in den meisten Fällen mikronährstoffarm sind, sind billiger und begünstigen das, was die WHO double burden (doppelte Last) nennt: das Zusammentreffen von Übergewicht und Mangelernährung.
epd: Welche Folgen hat die schlechte Versorgung?
Biesalski: Sie gefährdet nicht nur das körperliche Wachstum, sondern auch die Hirnentwicklung. In erster Linie betrifft das die Unterversorgung mit Eisen, Zink und Jod. Damit ist nicht gesagt, wer arm ist, ist dumm. Sondern: Das Potenzial, das in einem Kind steckt, wird in der Mangelernährung nicht vollständig ausgeschöpft. Wie weit sich das Potenzial entwickelt hätte, können wir im Nachhinein nicht feststellen. Eine Studie mit 250.000 Kindern aus Brandenburg hat gezeigt, dass Kinder aus armen Verhältnissen bis zu 18 Mal häufiger Sprachentwicklungsstörungen haben. Das ist ein Zeichen für kognitive Verzögerung. Und die Kinder waren im Schnitt zwei Zentimeter kleiner als Kinder aus besseren Verhältnissen.
epd: Was könnte dagegen getan werden?
Biesalski: Es gibt eine Studie aus den USA: Kurz nach der Geburt eines Kindes bekamen 220 Familien aus armen Verhältnissen ein Jahr lang 300 Dollar im Monat, 215 andere 30 Dollar. Danach sah man mit Hilfe spezieller EEG-Methoden deutlich, dass sich die Hirnentwicklung der Kinder unterscheidet. Damit sind wir beim Grundbetrag für Kinder. Ihn anzuheben, ist das Beste, was man machen kann.
epd: Hilft es nicht, auf Sonderangebote zu schauen und auch zu einem weiter entfernt gelegenen Supermarkt zu radeln?
Biesalski: Sie können Discounter-Hopping machen, aber davon wird ihr Alltag nicht billiger. Jetzt sowieso nicht. Die Preise für Obst und Gemüse sind so gestiegen, dass das nicht mehr geht. Und gesunde Ernährung ist etwas, das man täglich haben muss. Über Monate und Jahre.
epd: Haben Sie Zahlen oder Schätzungen, wie viele Kinder in Deutschland von Mangelernährung betroffen sind?
Biesalski: Leider nein. Dabei wären sie dringend notwendig. Es fängt ja schon damit an, dass bei Schuleingangsuntersuchungen nur auf das Gewicht der Kinder geschaut wird. Aber es wird nicht darauf geachtet, ob ein Kind Zeichen von Mangelernährung zeigt. Auch weil es lange dauert, bis die ersten klinischen Anzeichen auftreten. Rachitis etwa, die bei uns selten geworden ist. Das ist dann aber schon das Endstadium. Die Probleme sind schon lange vorher da, das ist auch wissenschaftlicher Konsens.
epd: Kinderärzte übersehen Mangelernährung?
Biesalski: Ja. Dass Übergewicht Folge einer unzureichenden Ernährung ist, reich an Fett und arm an Mikronährstoffen, wird oft nicht in Betracht gezogen. Eine zu geringe Körpergröße ist ein Indikator. Die Wirkung auf die kognitive Entwicklung ein anderer. Zweifellos begünstigt eine Unterversorgung mit Mikronährstoffen auch das Auftreten von Infekten. Eine sorgfältige Ernährungsanamnese und eine gesteigerte Aufmerksamkeit bei Kindern aus armen Verhältnissen wären wichtige Maßnahmen.
Berlin (epd). Der Beschluss des Bundestages, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben, stößt überwiegend auf Zustimmung bei den Gewerkschaften. Anders sieht das bei der ebenfalls beschlossenen Anhebung der Verdienstgrenze bei den Minijobs aus. „Die Anhebung des Mindestlohns ist nicht nur ein Schritt gegen Altersarmut, sondern angesichts der aktuellen Preisentwicklung für viele Menschen überlebenswichtig“, sagte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am 3. Juni in Berlin.
Negativ sei allerdings die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze bei Minijobs von 450 auf 520 Euro. Diese Entscheidung belaste vor allem Frauen, die häufiger in Minijobs arbeiten müssten, kritisierte Werneke.
Mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken beschloss der Bundestag am 3. Juni die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Im Juli steigt er auf 10,45 Euro. Mit der Mindestlohnerhöhung wird auch die Grenze für die sogenannten Minijobs im Oktober angehoben - von derzeit 450 Euro auf 520 Euro pro Monat.
Zwölf Euro Stundenlohn als unterste Lohnkante verschaffe sechs Millionen Menschen die Chance, mit mehr Geld im Portemonnaie einen etwas besseren Alltag zu führen, sagte der Chef der IG Bau, Robert Feiger. Doch auch mit zwölf Euro pro Stunde sei die bohrende Frage, wie sie über die Runden kommen, nicht aus der Welt.
Die Erhöhung des Mindestlohns könne zudem nur dann ein Erfolg werden, wenn seine Einhaltung auch konsequent kontrolliert werde. „Schon jetzt wird in Deutschland Zehntausenden von Beschäftigten der Mindestlohn vorenthalten. Der Bund braucht effektivere Kontrollen, um Missbrauch und Lohntrickserei einen Riegel vorzuschieben“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende. Der Kontrolldruck müsse steigen. „Kriminelle Mindestlohnverweigerer dürfen keine Chance mehr haben“, forderte Feiger.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich darauf verständigt, den Mindestlohn einmalig per Gesetz anzuheben. Normalerweise wird er in einer Kommission von Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Der staatliche Eingriff in die Höhe des Mindestlohns stößt auf Kritik in der Wirtschaft.
Auch die Union kritisierte den staatlichen Eingriff. Er sage Ja zur Erhöhung des Mindestlohns, aber Nein zur Schwächung der Sozialpartner, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Herrmann Gröhe (CDU). Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Union, Axel Knoerig (CDU), warf Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, die Mindestlohnkommission entmachtet zu haben.
Heil verteidigte die Anhebung durch den Gesetzgeber. Wer bisher bei einer mit Mindestlohn vergüteten Vollzeitstelle 1.700 Euro bekommen habe, verdiene ab Oktober 2.100 Euro, sagte der Minister. Das sei für viele Menschen eine spürbare Verbesserung angesichts der derzeitigen Preissteigerungen. Heil zufolge profitieren rund sechs Millionen Menschen von der Erhöhung des Mindestlohns, vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland.
Die Linke kritisierte die Erhöhung als zu gering. Schon im vergangenen Jahr habe gegolten, dass erst ein Stundenlohn von rund 13 Euro bei einer Arbeit in Vollzeit für eine Rente oberhalb der Armutsgrenze reiche, erklärte Parteichefin Janine Wissler. Bei der aktuellen Inflation steige der Wert von Monat zu Monat: „Der Mindestlohn muss endlich armutsfest werden.“
Die Linke lehnte die Änderung bei den Minijobs ab. Sie forderte, jede abhängige Beschäftigung müsse der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das Parlament stimmte über diesen Punkt gesondert namentlich ab.
Würzburg (epd). Ihre Hände, die das Kinderbild halten, zittern. Seit Monaten schläft sie schlecht. „Oft nur drei Stunden“, erzählt Karin Gerster. Der Gedanke an ihren Enkel Tim (beide Namen geändert) hält die Würzburgerin wach. Seit zwei Jahren darf sie Tim nicht mehr sehen. Das Bild in ihren Händen hat Tim noch in den guten Zeiten gemalt. Als sie ihn noch sehen konnte. Jetzt ist der Junge acht. Er geht in die zweite Klasse. Zu gern hätte Karin Gerster dem ABC-Schützen etwas in die Schultüte gesteckt. Doch das durfte sie schon nicht mehr.
Tim ist der Sohn ihres Sohnes und Gersters einziger Enkel. „Ich habe meinen Sohn alleine erzogen“, erzählt die Seniorin. Das Verhältnis sei immer gut gewesen. „Als Tim drei Wochen alt war, durfte ich ihn erstmals den ganzen Tag haben.“ Später kam das Kind regelmäßig einmal in der Woche zum Übernachten zur Oma. Ausgiebig frühstückten die beiden am nächsten Morgen: „Das war immer eine richtige Zeremonie.“
Vor zwei Jahren war plötzlich Schluss. Seitdem fühlt sich Karin Gerster wie eine verlassene Großmutter. Dieses Schicksal teilt sie mit vielen Großeltern. Doris Kloster-Harz, Fachanwältin für Familienrecht in München, schätzt, dass jedes Jahr 150.000 Kinder den Kontakt zu ihren Großeltern verlieren.
Für Gerster war der Kontaktabbruch ein Schock. „Ich bin völlig am Ende“, schluchzt die Großmutter. Oft muss sie an die letzte Begegnung mit Tim im Februar 2020 denken. Damals war alles schon schwierig. Eifersucht der Schwiegertochter nennt Karin Gerster als Grund dafür. Bei dieser letzten Begegnung habe der sechsjährige Tim gesagt: „Oma, ich trau mich nicht mehr zu kämpfen.“ Erst später, sagt Gerster, sei ihr die Tragweite dieses Satzes bewusst geworden: „Tim war wohl klar, dass wir uns nicht mehr sehen können.“
Bei Sarah Lauter (Name geändert) sind inzwischen sechs Jahre ins Land gegangen, seit sie ihre vier Enkel zuletzt sah. Damals wohnte die Familie ihrer Tochter noch in der Nähe. Inzwischen lebt sie im Ausland. Der Abbruch habe aber mit dem Umzug nichts zu tun, erklärt die 63-Jährige. Alles, sagt sie, fing mit einer Therapie ihrer Tochter an. „Sie wollte sich selbst finden“, erzählt Lauter. Dieser Prozess machte es in den Augen der Tochter anscheinend notwendig, alle Brücken zu ihrer Herkunftsfamilie abzubrechen.
Sarah Lauter versucht, sich mit ihrem Schicksal abzufinden. Das sei alles andere als leicht, sagt die junge Großmutter, die sich in einer Selbsthilfegruppe für verlassene Eltern und Großeltern engagiert. „Der Kontaktabbruch bedeutet einen tiefen Schmerz.“ Bei ihr habe es drei Jahre gedauert, bis sie anfangen konnte loszulassen. Als großes Glück empfindet sie es, dass sich das Blatt gerade zumindest ganz sacht zu wenden scheint: „Ich erhielt im März erstmals wieder eine Karte von meiner ältesten Enkelin.“
Lauter möchte auf die Problematik von Kontaktabbrüchen zwischen Großeltern und Enkeln aufmerksam machen. Deshalb geht sie an die Öffentlichkeit - aus Angst vor Konsequenzen durch ihre Tochter allerdings unter Pseudonym. Das Outing, sagt sie, koste Mut, laufen doch verlassene Großeltern Gefahr, mit Schuldvorwürfen konfrontiert zu werden. Irgendetwas, vermute das Umfeld, werde schon im Argen liegen, wenn Kinder ihren Eltern den Umgang mit den Enkeln verweigern.
„Früher war das kein Thema, doch seit zehn Jahren kommt dies immer häufiger vor“, sagt die Anwältin Doris Kloster-Harz. Prinzipiell hätten Kinder ein Umgangsrecht mit Bezugspersonen, dazu gehörten auch Großeltern und Geschwister. Das sei in Paragraf 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt: „Betrachtet wird dieser Rechtsanspruch allerdings ausschließlich aus dem Blickwinkel der Kinder.“ Gerichtlich durchgesetzt werde das Umgangsrecht also nur, wenn es dem Wohl des Kindes dient.
Für die betroffenen Kinder seien die Kontaktabbrüche sehr schade, sagt Ellen Hallmann vom Berliner Bildungsträger „Familien für Kinder gGmbH“. Oma und Opa zu haben, sei für Kinder erwiesenermaßen förderlich und eine Bereicherung, erklärt die Sozialpädagogin.
Frankfurt a. M. (epd). Diversität ist das Schlagwort der Stunde, auch im Fernsehen. Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen aber sind nach wie vor nur selten in Filmen und Serien zu sehen.
Laut Statistischem Bundesamt lag die Zahl der Schwerbehinderten in Deutschland im Jahr 2019 bei 9,5 Prozent, aber nach einer Studie des Instituts für Medienforschung an der Universität Rostock vom Herbst 2021 sind sie im Fernsehen eindeutig unterrepräsentiert: Von den Akteurinnen und Akteuren der untersuchten Sendungen hatten nur 0,4 Prozent eine sichtbare schwere Behinderung.
Natürlich gibt es prominente Beispiele, die ein anderes Bild nahelegen - und das nicht nur aus Hollywood, wo solche Rollen gern mit „Oscars“ gekrönt werden, etwa für Marlee Matlin als gehörlose Hauptdarstellerin von „Gottes vergessene Kinder“ (1986) oder für Dustin Hoffman als Autist in „Rain Man“ (1988). Im aktuellen TV-Programm sind unter anderen eine blinde Rechtsanwältin („Die Heiland“) zu sehen, ein blinder Sonderermittler („Der Wien-Krimi“, beide ARD) und ein Polizist im Rollstuhl („Die Toten von Salzburg“, ZDF). Christine Urspruch genießt als kleinwüchsige Assistentin des Rechtsmediziners im „Tatort“ aus Münster sogar Kultstatus.
Woran es jedoch noch mangelt, ist die selbstverständliche Integration, denn Figuren mit Handicap werden in der Regel über ihre Einschränkungen definiert. Rühmliche Ausnahme ist der „Tatort“ vom RBB: In den Filmen spielt Tan Caglar den Reviermitarbeiter für die Hintergrundrecherche. Der Schauspieler hat eine Rückenmarkerkrankung, er sitzt wirklich im Rollstuhl.
Dabei agierten vor der Kamera „deutlich mehr Menschen mit Behinderung, als man glaubt“, sagt der Drehbuchautor Benedikt Röskau („Contergan“): „Viele Schauspieler sprechen darüber jedoch nicht, weil sie fürchten, nicht mehr besetzt zu werden.“
Auch Erwin Aljukic ist Rollstuhlfahrer. Er hat die Glasknochenkrankheit, hat fast 13 Jahre im einstigen ARD-Dauerbrenner „Marienhof“ mitgewirkt. Er gehört zu den Unterstützern einer Initiative, die von Tina Thiele, der Gründerin des Branchenportals Casting-Network, ins Leben gerufen worden ist: „Cast me in“ soll zur Inklusion vor der Kamera beitragen.
Aljukic ist Thiele sehr dankbar für ihre Pionierarbeit, wie er sagt: „Bislang bin ich mir als Schauspieler mit Behinderung wie ein Einzelkämpfer vorgekommen, denn im Unterschied zu Mitgliedern anderer marginalisierter Gruppen konnte ich nie auf eine Initiative in der Art von 'ActOut', 'Back Lives Matter' oder 'MeToo' verweisen. Erst wenn es eine derartige Bewegung gibt, die eine Sichtbarkeit der Betroffenen erzeugt, können sich die Sender nicht mehr rausreden.“
Die RTL-Gruppe ist mit gutem Beispiel vorangegangen: In der Komödie „Weil wir Champions sind“ (Vox) spielt Wotan Wilke Möhring einen arroganten Basketball-Coach, der nicht ganz freiwillig ein Team geistig behinderter Spieler trainiert. Diese Rollen sind authentisch besetzt worden. Produzentin Nina Viktoria Philipp betont, es sei kein Problem gewesen, die Geldgeber von dem Projekt zu überzeugen.
Übereinstimmend versichern Senderverantwortliche, wie wichtig Vielfalt im Fernsehen sei, „denn Filme spiegeln und formen unser Bild der Gesellschaft“, wie es Christoph Pellander formuliert, der Redaktionsleiter der für die Donnerstagskrimis und Freitagsfilme im „Ersten“ verantwortlichen ARD-Tochter Degeto. Frank Zervos, Leiter der ZDF-Hauptredaktion Fernsehfilm/Serie I und stellvertretender Programmdirektor, merkt allerdings an, dass die filmische Darstellung von Behinderungen eine sensible Angelegenheit sei: „Es sollen ja keine reinen Stereotype - hochbegabter Autist, musikalische Blinde etc. - reproduziert werden.“
Nachholbedarf gibt es laut Alexander Bickel, Leiter des WDR-Programmbereichs Fernsehfilm, Kino und Serie, zudem in der Frage, wer solche Rollen übernehme. Produzentin Philipp war auch für die ersten beiden „Heiland“-Staffeln verantwortlich. Bei der Planung der Serie habe es eine enge Zusammenarbeit mit Verbänden gegeben, und natürlich sei gefragt worden, warum die Hauptfigur der blinden Anwältin nicht von einer blinden Darstellerin verkörpert werde. Philipps Antwort: „Die Schauspielerei ist ein Handwerk, ein Beruf, den man gelernt haben sollte. Selbstverständlich haben wir nach einer blinden Hauptdarstellerin gesucht, aber wir haben keine gefunden, die für diese Figur infrage gekommen wäre.“
Es sei daher umso wichtiger, sagt Erwin Aljukic, „dass Menschen mit Behinderung eine professionelle Ausbildung machen können, damit solche Verlegenheitslösungen in Zukunft nicht mehr nötig sind.“ Er fordert eine Diversitätsquote, damit endlich Bewegung in die Sache komme: „Ähnlich wie in Großbritannien sollte die Vergabe öffentlicher Gelder mit der Auflage verbunden sein, divers zu besetzen. Das wäre der Stein, der alles andere ins Rollen bringen würde.“
Berlin (epd). Eine sehr große Mehrheit der Deutschen wünscht sich einer Umfrage zufolge eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von Kindern in der Politik. Das geht aus dem vom Deutschen Kinderhilfswerk am 3. Juni in Berlin vorgestellten Kinderreport 2022 hervor.
Demnach fordern 94 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie 84 Prozent der Erwachsenen die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
Zudem spricht sich eine große Mehrheit für Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen aus (Kinder und Jugendliche 94 Prozent/Erwachsene 80 Prozent). Auch sollten alle neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit überprüft werden (85 Prozent/76 Prozent).
Befürwortet wird auch die Schaffung eines Ständigen Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung, in dem Kinder und Jugendliche vertreten sind (88 Prozent/66 Prozent). An den beiden repräsentativen Befragungen Anfang Januar 2022 beteiligten sich den Angaben zufolge 645 Kinder und Jugendliche (online) sowie 1.046 Erwachsene (telefonische Befragung).
Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, warf bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse der Politik mangelndes Interesse an Kindern und Jugendlichen vor. In der politischen Debatte gebe es „eine geradezu systematische Vernachlässigung der Belange junger Menschen“. Kinder und Jugendliche fühlten sich nicht repräsentiert, würden oftmals ignoriert oder deren Interessen nur nachrangig berücksichtigt. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, stehe die Gesellschaft vor einer Zerreißprobe, warnte Krüger im 50. Jahr des Bestehens des Kinderhilfswerkes.
Er plädierte dafür, Kinder- und Jugendpolitik als Investition in die Zukunft zu begreifen. Laut Kinderreport sind dabei 84 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 78 Prozent der Erwachsenen der Meinung, dass das Geld für zusätzliche Staatsausgaben über eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen ausgeglichen werden sollte.
Rund zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen (67 Prozent) und etwa die Hälfte der Erwachsenen (52 Prozent) spricht sich für die Streichung von Staatsausgaben an anderer Stelle, wie Verteidigung, Straßenbau oder Wirtschaftsförderung aus. Lediglich neun Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sowie 16 Prozent der Erwachsenen gaben an, dass die Politik in den vergangenen Jahren die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen stark berücksichtigt hat.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärte bei der Vorstellung des Kinderreports, die gesellschaftliche Teilhabe der jungen Generation müsse gestärkt werden. Dies beginne mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, wie in der Verfassung von Rheinland-Pfalz bereits seit 2000 festgeschrieben, und reiche bis zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Um die Kinderarmut zu bekämpfen, brauche es eine Kindergrundsicherung.
Berlin (epd). Vor dem Hintergrund der jüngsten Missbrauchsfälle von Wermelskirchen in Nordrhein-Westfalen hat der Deutsche Kinderschutzbund zu verstärkten Bemühungen um Prävention aufgerufen. Bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt im Internet sei eine Speicherung der Daten für vier Wochen erforderlich, sagte Joachim Türk vom Vorstand der Organisation am 3. Juni in Berlin.
Sobald Anbieter von Portalen auf Bilder oder Videos stoßen, die einschlägig strafrechtlich relevant sein könnten, müssten sie dazu verpflichtet werden, die Daten zu speichern. Türk sprach sich für eine anlassbezogene Speicherung von Daten mit dem Verfahren Quick Freeze aus. Damit können Daten vorübergehend gesichert werden. Eine Vorratsdatenspeicherung lehnte Türk dagegen ab. Es gehe darum, wenig Daten für einen möglichst kurzen Zeitraum zu sichern.
Kinder müssten zudem vor sogenanntem Cyber-Grooming geschützt werden, durch das Minderjährige über das Internet manipuliert werden, so Türk. Bei Internet-Spielen sei eine Überprüfung des Alters der Teilnehmer sowie Fortbildungen der Moderatoren nötig, damit sie mögliche Cyber-Groomer erkennen.
Die jüngst bekannt gewordenen Missbrauchsfälle von Wermelskirchen seien nur die „Spitze eines Eisbergs“, sagte der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Dort soll ein Mann mindestens zwölf Kinder sexuell missbraucht und visuelle Gewaltdarstellungen angefertigt haben.
Sechs der missbrauchten Kinder waren nach Angaben des Kölner Oberstaatsanwalts Ulrich Bremer unter drei Jahre alt. Das jüngste Opfer war den Angaben zufolge noch ein Säugling. Der Verdächtige tauschte demnach mit zahlreichen Männern Fotos und Videos. Der Mann, dem 18 Taten vorgeworfen werden, soll die Vorwürfe laut Staatsanwalt „im Kern“ gestanden haben. Er befindet sich seit seiner Verhaftung im Dezember in Untersuchungshaft.
Die jüngsten Fälle erschütterten die Gesellschaft, sagte der Präsident des Kinderschutzbunds. Beide Täter hätten sich als Babysitter angeboten. Vor diesem Hintergrund appellierte Hilger an Eltern, Babysitter, die sich etwa über das Internet anbieten, um ein polizeiliches Führungszeugnis zu bitten. Ein solches Vorgehen schrecke Täter ab. Es zeige, dass Familien „achtgeben und aufmerksam sind“.
In Deutschland würden im Durschnitt täglich 49 Kinder Opfer sexualisierter Gewalt, erklärte der Kinderschutzbund unter Hinweis auf die polizeiliche Kriminalstatistik. Hilger vermutet nach eigenem Bekunden, dass die hohe Zahl nicht für einen Anstieg der Fälle, sondern für mehr aufgedeckte Taten spricht.
Die ehemalige Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Sabine Andresen, beklagte, dass vielfach noch immer vor Fremden als Tätern gewarnt werde. „Auch der nette Babysitter, der freundliche Nachbar oder die zugewandte Tante können Täter sein“, sagte Andresen. In den meisten Fällen stammten die Täter aus dem nahen Umfeld der Opfer. Sie forderte, Eltern und Bildungseinrichtungen stärker in Präventionsbemühungen einzubeziehen.
Berlin (epd). Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung ruft Bund und Länder auf, sich auf erhebliche Belastungen des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur durch Covid-19 im Herbst und Winter vorzubereiten. In einer am 8. Juni in Berlin veröffentlichten Stellungnahme heißt es, dass durch einen nachlassenden Schutz gegen eine Corona-Infektion sowie durch Impflücken bei Älteren „weiterhin eine relevante Immunitätslücke“ bestehe.
Zu zusätzlichen Infektionen könnten demnach Influenzaviren und das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) führen. Der Vorsitzende des Rates, Heyo Kroemer, sagte, es gehe ausdrücklich nicht darum, dramatische Bilder zu erzeugen, sondern darum, nüchtern über Maßnahmen zur Vorbereitung nachzudenken.
Die Fachleute haben drei Szenarien erarbeitet, wie Herbst und Winter verlaufen könnten. In dem Fall, dass die Corona-Lage so bleibt, wie sie ist, würde die Intensivmedizin durch Corona-Infektionen zwar nur moderat belastet. Doch könnte die Zahl der Arbeitsausfälle wieder zu Masken- und Abstandspflichten in Innenräumen sowie regionalen Kontaktbeschränkungen führen.
Im ungünstigsten Szenario würde eine neue Virusvariante dominant, die sich leichter überträgt und zu schwereren Erkrankungen führt. Dies würde zu einer starken Belastung der Intensiv- und Normalstationen führen. Erst gegen Frühjahr 2023 könnten dann Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot wieder zurückgefahren werden. Im günstigsten Szenario wären wiederum massive Schutzmaßnahmen nicht nötig, was aber zu mehr Infektionen hauptsächlich bei jüngeren Kindern führen könnte.
Die Expertinnen und Experten fordern von der Politik eine bundesweit möglichst einheitliche und schnelle Kommunikation der bestehenden Corona-Regeln. Die Impfkampagne müsse wieder intensiviert werden. Bei der Einschätzung der Situation müsse man weg von der Sieben-Tage-Inzidenz hin zu einem Echtzeitlagebild, bei dem die Krankheitsschwere berücksichtigt und auch gemessen werde, wie viele Intensivbetten es gebe und wie viele Pflegekräfte am Bett stünden. Hier sei Deutschland „im Blindflug“, sagte Intensivmediziner Christian Karagiannidis. Es sei zudem elementar, dass nicht 16 Bundesländer unterschiedliche Meinungen hätten, sondern dass mit einer Stimme gesprochen werde.
Köln (epd). Der Armutsforscher Christoph Butterwegge sieht das 9-Euro-Ticket als „soziales Trostpflaster“ für arme Menschen. Reiche Menschen profitierten weitaus mehr vom Tankrabatt im Entlastungspaket der Bundesregierung, sagte der emeritierte Professor für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dennoch sei der Andrang auf die Fahrkarte groß, auch weil Arme sie dringend benötigten, um sich Besuche bei Freunden und Verwandten leisten zu können.
Um armen Menschen Ausflüge oder Urlaube zu ermöglichen, reiche das Ticket allerdings nicht aus, warnte Butterwegge. Das liege an einer zunehmenden Kommerzialisierung des öffentlichen Raums: Früher habe zum Beispiel der Schwimmbadeintritt wenige Pfennig gekostet und sei auch für Arme bezahlbar gewesen. Wer dagegen heute mit seinen Kindern ins Spaßbad gehe, sei gut beraten, einen 50-Euro-Schein dabei zu haben. Der Staat habe seine Verantwortung gegenüber Armen extrem stark zurückgefahren, kritisierte Butterwegge: „Das ist inzwischen leider so normal, dass die Menschen es gar nicht mehr merken.“
Insgesamt sei das 9-Euro-Ticket aber ein guter und richtiger Schritt. Besonders für Arme überwögen die Vorteile. Noch wünschenswerter sei aber ein besser ausgebauter und kostenloser Nahverkehr, der sich über eine Nahverkehrsabgabe der Unternehmen für ihre Beschäftigten und hohe Parkgebühren wie etwa in Wien finanziere: „Ein solches Kollektivsystem wäre effektiver, klimafreundlicher und sozialer.“
Dass Menschen mit wenig Geld zumindest viel Zeit hätten, das 9-Euro-Ticket zu nutzen, stimme nicht: Sie müssten viel Zeit investieren, um mit ihrem knappen Geld zu haushalten. Außerdem stünden sie unter großem Druck der Ämter. Um sie nachhaltig zu entlasten, müsse vor allem der Hartz-IV-Regelsatz deutlich erhöht werden, forderte der Professor. Auch die am 3. Juni vom Bundestag beschlossene Erhöhung des Mindestlohns sei „ein richtiger Schritt“. Jedoch sei der bevorstehende Anstieg nicht mehr so groß und zwölf Euro nicht mehr so viel wert wie im Jahr 2017, als der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Erhöhung nach einer für die SPD verlorenen Bundestagswahl gefordert hatte.
Dass angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges alle Menschen in Deutschland ärmer würden, wie etwa Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gesagt hatten, bezeichnete Butterwegge unter Hinweis auf „explodierende Kurse von Rüstungskonzernen“ als falsch: „Manche Aktionäre macht der Krieg eben auch reicher.“ So verschärfe das Entlastungspaket der Bundesregierung eine ohnehin bestehende „verteilungspolitische Schieflage“ zugunsten Wohlhabender und Reicher.
Kiel (epd). In der aktuellen Debatte um die Ausgestaltung eines Klimageldes rät die Klimaökonomin Sonja Peterson vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) dazu, Klimageld und Sozialpolitik nicht zu vermischen. Bei der CO2-Bepreisung sollte es nicht um das Erzielen von Einnahmen oder um Sozialpolitik gehen, sondern darum, eine Lenkungswirkung zu entfalten, betonte sie am 3. Juni.
Staatliche Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 sollten an die Bevölkerung zurückgezahlt werden, sagte Peterson. Die aktuellen Vorschläge zum Klimageld aus den Bundesministerien seien allerdings nicht ausgereift. „Da alle Menschen prinzipiell das gleiche Recht haben, die Atmosphäre zu nutzen, sollten auch alle das Gleiche zurückbekommen“, so die Klimaökonomin. „Ärmere Haushalte sind bereits dadurch weniger als reichere Haushalte belastet, dass sie in der Regel pro Kopf weniger Wohnfläche und Autos haben, seltener in den Urlaub fliegen und weniger emissionsintensive Güter konsumieren.“ Berechnungen zeigten, dass ärmere Haushalte im Durchschnitt sogar mehr durch die Rückzahlung erhalten, als sie durch einen CO2-Preis an zusätzlichen Ausgaben haben, erklärte Peterson.
Wenn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) darüber hinaus einen zusätzlichen sozialen Ausgleich schaffen wolle, sollte er zu anderen Instrumenten greifen, meinte Peterson. Weiter sagte sie, Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) „sollte sich zu Herzen nehmen, dass es für die Akzeptanz der CO2-Bepreisung wichtig ist, dass die Menschen einen direkten Bezug zwischen Preis und Entlastung erkennen“. Das sei bei einer allgemeinen Steuersenkung nicht gegeben. „Die Ampel ist gut beraten, auf eine einheitliche und direkte Pro-Kopf-Rückerstattung zu setzen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und Akzeptanz für den CO2-Preis zu schaffen.“
Ein Vorstoß von Arbeitsminister Heil (SPD) sieht ein nach dem individuellen Einkommen gestaffeltes Klimageld vor. Es soll Menschen zugutekommen, die als Alleinstehende weniger als 4.000 Euro brutto und als Verheiratete zusammen weniger als 8.000 Euro brutto im Monat verdienen. Dabei sei eine Staffelung wichtig: Wer das Klimageld am nötigsten brauche, solle am meisten bekommen, und wer viel verdiene nichts, betonte Heil.
Bielefeld (epd). Als im April klar war, dass die „Bethel athletics“ nach zwei Jahren Corona-Pause wieder im Sommer in Bielefeld-Bethel stattfinden, meldete sich Chantal Schmidt-Lorenz sofort an. Seitdem hat sie jeden Tag mit ihrem Ehemann Nils langsamen Walzer oder Discofox trainiert. Das Paar tritt am 11. Juni bei dem 25. bundesweiten Sport- und Spielfest der v. Bodelschwinghschen Stiftungen in der Kategorie Tanzen gegen die Konkurrenz an.
Besonders der Jive sei gefragt, sollten sie ins Finale kommen, verrät die Frau mit komplexen Behinderungen. „Das haben wir schon mehrfach geschafft“, erzählt die 38-Jährige stolz. Am meisten freue sie sich aber auf die Kontakte mit anderen Sportbegeisterten, die aus verschiedenen Orten in Deutschland anreisen werden.
1997 starteten die ersten „Bethel athletics“ noch als reines Angebot für Menschen mit Behinderungen, daraus entwickelte sich schnell eine Veranstaltung für alle. Die Teilnehmerzahlen stiegen laut Organisatorin Antje Pyl von Jahr zu Jahr. Für die Leiterin des Betheler Bewegungs- und Sporttherapeutischen Dienstes ist die Veranstaltung ein „Tag der Begegnung, an dem es so gut wie keine Barrieren gibt“. Egal, wie unterschiedlich die Menschen seien und welche Einschränkungen sie hätten, „jede individuelle Leistung wird anerkannt und wertgeschätzt“, sagt die Sportwissenschaftlerin und Heilerziehungspflegerin. Das mache die besondere Atmosphäre der „Bethel athletics“ aus.
Die 25. Auflage des Sportfestes knüpft dabei an das Konzept der Vorjahre an. Die Sportlerinnen und Sportler ziehen bei der Eröffnungsfeier gemeinsam in den Sportpark Gadderbaum in Bielefeld-Bethel ein. Das Fallschirmteam der Polizei NRW bringt das „Olympische Feuer“ ins Stadion, und ein Fackelträger entzündet die Flamme in einer Feuerschale: Die Spiele können beginnen.
Einen ganzen Tag lang messen sich Menschen mit und ohne Handicap dann in zehn Disziplinen, darunter Leichtathletik, Fußball, Schwimmen, Tischtennis, Boule oder Reiten, jeweils eingeteilt in verschiedene Leistungsstufen. Auch wettbewerbsfreie Angebote stehen auf dem Programm und ein Volkslauf. Neben dem Sportpark sind ein städtisches Schwimmbad und das Therapeutische Reiten Bethel weitere Austragungsorte.
Wichtiger Bestandteil der „Bethel athletics“ sind dabei die ehrenamtlichen Helfer, die Familien und Zuschauer, die die Sportlerinnen und Sportler unterstützen, anfeuern und applaudieren, wenn sie über ihre Grenzen hinauswachsen. Am Ende sind alle Gewinner und bekommen in jedem Fall eine Medaille. Besonders gute Leistungen werden mit Silber und Gold belohnt.
„Bei allem Wettkampfcharakter - im Mittelpunkt stehen bewusst der Spaß an der Bewegung und der Gemeinschaft“, betont Bethel-Chef Pastor Ulrich Pohl. Er freut sich, dass sich zur Jubiläumsausgabe des inklusiven Sport- und Spielfestes wieder mehrere Hundert Sportbegeisterte angemeldet haben: „Alle sind je nach ihren Möglichkeiten aktiv und mit vollem Elan dabei. Diese Freude zu sehen, ist immer ein ganz besonderes Erlebnis.“
Etwas gebremst ist die Veranstaltung durch die Pandemie allerdings schon. Viele Einrichtungen in der Behindertenhilfe sind laut Antje Pyl noch vorsichtig. Außerdem seien Sport- und Trainingsangebote lange eingeschränkt gewesen. Das schlage sich in den Anmeldezahlen nieder. Die Organisatorin erwartet zwischen 500 und 600 Teilnehmende, rund halb so viele wie vor der Pandemie im Jahr 2019.
Auch für Angelika Schmieder fiel die Reittherapie lange aus. Umso wichtiger ist es der Frau mit Epilepsie, jetzt wieder bei den Wettkämpfen dabei zu sein. „Nur weil man eine Behinderung hat, wird einem oft nichts zugetraut“, beklagt die 67-Jährige. Sie begreift das Sportfest als Chance, solche Vorurteile abzubauen.
Chantal Schmidt-Lorenz treibt der sportliche Ehrgeiz mit an. Für die Tänzerin ist klar: Sie wird ihr Bestes geben und möchte mit ihrem Partner möglichst weit vorne landen. Ihren Ehemann erwartet zudem eine zusätzliche Ehre. Er darf beim Eröffnungstanz Bethel-Vorständin Johanna Will-Armstrong übers Parkett führen.
München/Langenaltheim (epd). David Lang trägt Arbeitshose und ein rotes T-Shirt mit dem Aufdruck der Schreinerei, bei der er in Markt Berolzheim (Kreis Weißenburg-Gunzenhausen in Mittelfranken) arbeitet. Jeden Morgen fährt der Schreiner zehn Minuten mit dem Fahrrad zur Arbeit, um Haustüren, Fenster oder Wintergärten herzustellen. Zehn Jahre macht er das bereits. Dass sein Berufsleben mal so aussehen würde - das war nach dem Schulabschluss vor mehr als 15 Jahren nicht zu erwarten.
Damals bekommt David Lang keine Lehrstelle. Er entschließt sich, zur Bundeswehr zu gehen, erzählt er. Beim Bund bleibt er, bis seine Oma ihn zur Hilfe im Schaustellerbetrieb braucht. Als aber Davids Freundin schwanger wird, will er dieses unstete Leben beenden. Dem damals 23-jährigen werdenden Vater vermittelt das Arbeitsamt einen Helferjob in der Jugendwerkstatt der evangelischen Jugendsozialarbeit (ejsa) in Langenaltheim. Sie ist eines der ältesten Projekte gegen Jugendarbeitslosigkeit in Bayern und zudem eines der wenigen auf dem flachen Land.
Schnell beginnt er in der Werkstatt eine Lehre, berichtet Geschäftsführerin Anette Pappler. Denn Lang ist nicht einer der klassischen Kandidaten, die der Schreinermeister schon mal aus dem Bett klingelt, weil sie nicht pünktlich erscheinen. „Da waren schon Chaoten dabei, die Scheiße gebaut haben.“. Manche von ihnen seien von einem Tag auf den anderen nicht mehr erschienen.
„Bei der ejsa geht es immer um benachteiligte junge Menschen“, sagt Klaus Umbach, der Geschäftsführer der ejsa in Bayern. Sie sollen Zugang in die Gesellschaft bekommen und besser klarkommen mit ihren Problemen. „Eine Kirche, die Kinder tauft und Jugendliche konfirmiert, hat sich in besonderer Weise verpflichtet, Anwältin für die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen in Kirche und Gesellschaft zu sein“, erläutert er seine Haltung.
In diesem Jahr wird die ejsa 75 Jahre alt. Zwei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann der damalige „Verein Aufbauwerk Junger Christen“ unter der Trägerschaft des Landesverbandes der Inneren Mission und des Landesjugendpfarramts mit der Hilfe für Straßenkinder, junge Flüchtlinge und Vertriebene, beschaffte Wohn- und Arbeitsplätze für die Heimatlosen.
Anfang der 1960er Jahre begann sich die ejsa, wie sie sich dann nannte, in der politischen Bildung von Berufsschülern zu engagieren. Einige Jahre später kam die Migrationsarbeit hinzu, schließlich auch die offene Behindertenarbeit und das Arbeitsfeld Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Mit der ersten großen Arbeitslosigkeitswelle in den 1970er Jahren entwickelte die ejsa die berufsbezogene Jugendhilfe. 1975 wurde die erste Jugendwerkstatt in Augsburg gegründet.
Die schulbezogene Jugendsozialarbeit (JaS) ist eines der jüngeren Arbeitsfelder. Sandra Koch, die für diesen Bereich zuständig ist, erklärt es so: „Ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die schon vor acht Uhr morgens ein Problem haben“. Insbesondere in Stadtvierteln, in denen die Armutsquote hoch sei, würden die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter Kinder und Jugendliche unterstützen, die beispielsweise auffallen, weil sie dauernd schwänzen oder ständig wegen Bauchweh fehlen. Manche fühlen sich in der Klasse gemobbt, andere leiden unter den psychischen Krankheiten eines Elternteils. Neben der ejsa sind auch die Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt Trägerinnen der JaS.
35.000 junge Menschen sind in den vier verschiedenen Arbeitsbereichen der ejsa Bayern im vergangenen Jahr gefördert worden, schreibt der Verband in seiner Statistik. Außer den Arbeitsfeldern Beruf und Schule gibt es noch den Jugendmigrationsdienst und die gesellschaftspolitische Jugendbildung. In den verschiedenen Bereichen sind rund 1.300 Mitarbeitende beschäftigt - auch in Einrichtungen der Diakonie. Finanziert wird die ejsa neben kirchlichen Zuschüssen zum größten Teil aus staatlichen Mitteln.
Auch in Zeiten, in denen nicht mehr Lehrstellen, sondern Lehrlinge knapp sind, sieht die stellvertretende ejsa-Geschäftsführerin Barbara Klamt den Bedarf - unter anderem an der berufsbezogenen Arbeit. „Die jungen Menschen in den Jugendwerkstätten würden auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt keine Ausbildung absolvieren können“, sagt sie. Für sie gebe es unüberwindbare Barrieren, übergroße schulische Lücken oder sie sind psychisch belastet.
David Lang kam als „Spätzünder“ mit weniger Problemen in eine Jugendwerkstatt. Heute sagt der Schreiner rückblickend: „Eine bessere Ausbildung hätte ich nicht haben können.“
Nürnberg (epd). Manchmal verlängern sie den Eintopf auch. Im Vorratsschrank stehen einige große Dosen Tomaten, die geöffnet werden, wenn sich abzeichnet, dass mehr als 150 Menschen aus der Ukraine ein Mittagessen in den Gemeinderäumen von St. Egidien zu sich nehmen wollen. Darina Severynova, eine junge Frau mit blondem langem geflochtenem Zopf, kann gut abschätzen, wie viele Portionen eine Stunde nach Essensbeginn noch in den großen Warmhaltebehältern sind. Das Essen stammt aus der Küche der Johanniter in Nürnberg und wird jeden Dienstag und Donnerstag geliefert. Zunächst war das Angebot kostenlos. Inzwischen kostet es einen Euro.
Ukrainerinnen und Ukrainer mit ihren Kindern können sich eine warme Mahlzeit mit anschließend einem Stück Kuchen zum Kaffee holen. Anfangs, als viele Flüchtlinge aus der Ukraine noch keine Sozialleistungen erhielten, kam die Gemeinde mit dem Projekt einer Bitte der Stadt nach. 80 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer fanden sich spontan, Spenden flossen reichlich, berichtet Pfarrerin Tabea Baader.
Seit Ende Februar haben sich 7.170 geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Nürnberg gemeldet.150 bis 180 sind dienstags und donnerstags Gäste in St. Egidien. Studentenpfarrerin Baader ist inzwischen nicht mehr die Hauptansprechperson für das Projekt. Eine Hand voll Ukrainerinnen fühlen sich jetzt verantwortlich. Darina Severynova aus Charkiw hat die Leitung übernommen, ihre Kolleginnen, Anna und Irina, ebenfalls aus der Ukraine, und Svetlana, die im vergangenen Jahr aus Weißrussland in die Ukraine geflüchtet war, unterstützen sie. Einige Frauen aus der Gemeinde St. Egidien und St. Sebald übernehmen den Abwasch.
Die kleine lebhafte Person Darina, die gut Deutsch spricht, springt von der Ausgabestelle zu den Abwäscherinnen, trägt mit einem ehrenamtlichen Helfer die schweren Kisten mit den Töpfen herum, beugt sich über den Kaffee-Ausgabetisch und witzelt ein bisschen mit der Kollegin Svetlana. Der Krieg in ihrer Heimat tritt in den Hintergrund, wenn sie in dem Job aufgeht. „Ich liebe Lebensmittel“, schwärmt sie, und erzählt beglückt, dass sie in Deutschland eine Lehrstelle als Köchin so gut wie sicher hat.
Auf der Terrasse sind sechs Biertischgarnituren aufgestellt, auf den Tischen sind Wassergläser und Karaffen mit Leitungswasser, Weckgläser mit Besteck und Servietten vorbereitet. Gerade sind fast alle Plätze besetzt, aber es ist still. Schweigend löffeln die Gäste ihren Borschtsch, mit einem Klecks Schmand garniert. Der 15-jährige Zakhar sagt, dass es ihm schmeckt. Der Junge, der inzwischen auf eine Realschule in Nürnberg geht, ist mit seiner Mutter gekommen. Auch er stammt aus Charkiw. „Die beiden Städte sind sich sehr ähnlich“, vergleicht er in gutem Englisch Nürnberg mit der ukrainischen Partnerstadt.
Viel Kommunikation läuft zwischen den deutschen Ehrenamtlichen und den ukrainischen Helferinnen und den Gästen über Zeichen und Gesten. Der Google-Translater im Smartphone hilft mit. Einige Mittagsgäste gehen inzwischen auch in das Sprachcafé der Evangelischen Studierendengemeinde. „Es geht hier nicht nur um das Essen“, erklärt die Pfarrerin, sondern darum, voneinander zu erfahren, „was uns wichtig ist. Es geht darum, viel voneinander mitzubekommen“. Sie sei gespannt, wie sich das Miteinander mit den Ukrainern in der Stadt entwickeln werde.
Das Mittagessen wird es bis Ende Juli geben. Unter anderem gibt das Hilfswerk der Nürnberger Nachrichten „Freude für all“ hierfür Spenden. Wie es dann weitergeht, ist noch nicht klar. Eine Art Café oder Treffpunkt wolle man vielleicht beibehalten, sagt die Pfarrerin. Aber sie fügt an: „Ich denke erstmal nicht weiter als bis Juli.“
Bad Dürrheim (epd). Von Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen aus ganz Deutschland wenden sich inzwischen hauptsächlich online an die „Off Road Kids“. Über 3.000 junge Menschen suchten 2021 bei ihr Hilfe, teilte die Organisation am 3. Juni in Bad Dürrheim mit. Für mehr als 1.300 von ihnen sei nach einem Hilfeersuchen eine neue Unterkunft gefunden oder bestehender Wohnraum gesichert worden.
Die Stiftung mit Sitz in Baden-Württemberg hat Streetwork-Stationen in Berlin, Dortmund, Frankfurt am Main, Hamburg und Köln sowie die virtuelle Station sofahopper.de mit Beratung, Situationsanalyse, Begleitung und Nachbetreuung. Finanziert wird die Straßensozialarbeit von Off Road Kids nach den Angaben vor allem aus Spenden.
„Als wir 2018 mit sofahopper.de, dem ersten virtuellen Hilfsangebot für obdachlose junge Menschen in Deutschland gestartet sind, war das als Ergänzung zur Beratung in unseren Streetwork-Stationen gedacht. Heute kommen zusätzliche 80 Prozent der jungen Menschen über den digitalen Weg zu uns“, sagte Markus Seidel, Vorstandsprecher der Off Road Kids Stiftung.
Die Analysen der Stiftung zeigten auch, dass viele Hilfesuchend „Unterschlupf bei wechselnden Gastgebern finden und sich in verdeckter Obdachlosigkeit von Sofa zu Sofa hangeln“. In dieser Situation müsse versucht werden, „diesen Menschen eine Perspektive zu ermöglichen und das Abrutschen zu verhindern“, sagte Seidel.
Die Zahlen der Off Road Kids Stiftung belegten außerdem, dass es häufig neben der Wohnsituation Probleme gebe mit Behörden, Überschuldung, Erkrankungen sowie mit Schule und Ausbildung. Über 14.600 Beratungstermine im Jahr 2021, fast doppelt so viele wie im Vorjahr, dokumentierten den Bedarf.
Die gestiegenen Zahlen führt die Stiftung vor allem auf schwerwiegende Zerwürfnisse in vorbelasteten Familien durch die plötzliche räumliche Nähe infolge der Corona-Lockdowns zurück. Die Lockdowns senkten zudem die Bereitschaft von Freunden und Bekannten, betroffenen jungen Menschen ein „Sofa“ anzubieten.
Stuttgart (epd). Der geschäftsführende Vorstand der „Aktion Hoffnung“, Anton Vaas, hat zur Vorsicht bei Altkleider-Sammlungen vor der Haustür geraten. Sammlungen, bei denen ungefragt Wäschekörbe oder Plastikeimer vor der eigenen Haustüre stehen, seien meist nicht bei den örtlichen Behörden angemeldet, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Vor allem aber könne bei diesen Sammlungen kaum nachvollzogen werden, was mit der Kleiderspende passiere.
„Solche Haustürsammlungen werden oft von dubiosen Sammlern durchgeführt, die vorgaukeln, Ihre Kleidung Bedürftigen zukommen zu lassen“, sagte Vaas. Meist würden die Erlöse nicht für gemeinnützige Zwecke verwendet, sondern wanderten eher in die eigene Tasche des Sammlers.
Der Vorstand der kirchlichen Hilfsorganisation rät stattdessen, gebrauchte Kleidung an eine von 140 gemeinnützigen Organisationen zu spenden, die sich zum Dachverband „FairWertung“ zusammengeschlossen haben und sich strengen Standards in der Sammlung und Sortierung von gebrauchten Kleidern unterworfen hätten. Mit den Erlösen aus der Kleiderspende von FairWertungs-Organisationen werde ausschließlich gemeinnützige Arbeit unterstützt, erklärte Vaas. Jedes Jahr werde in Deutschland etwa eine Million Tonnen Textilien in Container, Straßensammlungen und Kleiderkammern gegeben.
Die „Aktion Hoffnung“ ist eine kirchliche Hilfsorganisation der Diözese Rottenburg-Stuttgart und sammelt seit sechs Jahrzehnten jährlich rund 6.000 Tonnen gebrauchte Kleidung.
Hamburg (epd). Mit einem neuen, mobilen Messgerät können am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf Schlafatemstörungen bei Menschen mit Behinderung gezielter diagnostiziert werden. Mit dem sogenannten Polygraphiegerät seien Messungen, die normalerweise in einem Schlaflabor erfolgen müssen, künftig im häuslichen Umfeld möglich, wie das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI) am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf am 3. Juni mitteilte.
Das Gerät werde als Gürtel im Brust- und Bauchbereich der Patientinnen im SIMI angelegt, hieß es. Zu Hause schalte es sich automatisch zur Schlafenszeit ein und überwache den Schlaf. Am nächsten Tag werde es im SIMI ausgelesen. Das mobile Messgerät werde dabei helfen, viele Patienten gezielter behandeln zu können, sagte Jan Gerdes, Neurologe am SIMI, „das stärkt ihre Gesundheit und Lebensqualität“.
Menschen mit Behinderung leiden den Angaben zufolge oft an einer Schlafapnoe, also an Atemaussetzern während der Nacht. Durch diese Atmungsstörung wird der Körper nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt, was das Risiko für einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder Herzrhythmusstörungen erhöht. Für Patientinnen mit einer schweren geistigen Behinderung sei es jedoch sehr schwierig, in einem ungewohnten Umfeld, wie einem Schlaflabor, zu übernachten, hieß es. Deshalb sei bislang keine ausreichende Diagnostik möglich gewesen.
Berlin (epd). Die Diakonie Deutschland und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kooperieren künftig beim Arten- und Klimaschutz. Man werde zusammen versuchen, den sozial-ökologischen Wandel der Gesellschaft mitzugestalten, heißt es in einer am 8. Juni in Berlin verbreiteten gemeinsamen Erklärung. „Wir möchten diesen Kurswechsel vorantreiben und unseren Teil beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2045 erreicht, aber gleichzeitig keine neuen sozialen Verliererinnen und Verlierer schafft“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Laut Klimaschutzgesetz soll Deutschland bis 2045 klimaneutral sein.
Die Liste der von beiden Verbänden fixierten Kooperationsthemen reicht nach den Angaben von der Klimakrise über den Verlust der Artenvielfalt bis hin zur sich weiter öffnende Schere zwischen Arm und Reich. Auch die Frage, wie die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen und künftigen Generationen gesichert werden könne, stehe auf der Agenda.
Die künftigen Herausforderungen betrachtet Lilie als riesig, nicht nur wegen des Ukraine-Krieges und der Folgen der Corona-Pandemie. „Es ist höchste Zeit voranzugehen. Gemeinsam bilden wir eine Plattform, auf der sich interessierte diakonische Einrichtungen und Nabu-Gruppen begegnen und zusammen Projekte anstoßen können“, erläuterte der Verbandschef.
„Als starke Stimmen der Zivilgesellschaft appellieren wir an die Politik, gemeinsam über alle Ressorts hinweg unsere Natur zu schützen und sich mit aller Konsequenz für die Einhaltung des 1,5-Grad-Limits einzusetzen“, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Die Diakonie sei ein geeigneter Partner, weil sie nah dran sei an den Menschen. Sie kenne die sozialen Auswirkungen einer ökologischen Politik. „Als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland weiß sie aus Erfahrung, wo die Hürden sind, wenn soziale Unternehmen nachhaltig wirtschaften wollen“, sagte Krüger.
Die Diakonie Deutschland beschäftigt knapp 600.000 hauptamtliche und 700.000 ehrenamtliche Mitarbeitende in gut 31.000 Einrichtungen. Mit mehr als 875.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete Naturschutzbund Deutschland nach eigenen Angaben der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands.
Düsseldorf (epd). Die Stiftung der KD-Bank stellt 180.000 Euro für zukunftsweisende Projekte in Kirche und Diakonie bereit. 125.000 Euro davon gehen an 71 Vorhaben in den Bereichen nachhaltiges Handeln, Digitalisierung und Innovation sowie für generationenübergreifende Projekte, wie die Bank am 9. Juni in Düsseldorf ankündigte. Weitere 55.000 Euro würden im Herbst an besondere Leuchtturmprojekte fließen, etwa Kooperationen von Kirche und Diakonie mit den Tafeln.
Thorsten Latzel, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und Vorsitzender des Stiftungsvorstands, erklärte, die KD-Bank-Stiftung unterstütze kirchliche und diakonische Einrichtungen seit langem dabei, aktuelle Herausforderungen zu gestalten, sich Veränderungen anzupassen und nachhaltig auszurichten. „Die Projekte, denen in diesem Jahr Stiftungsmittel zufließen, zeigen beispielhaft, wie sich die Antragsteller gesellschaftlichen Aufgaben zukunftsweisend widmen.“
Von den zusätzlichen 55.000 Euro sollen im Herbst 30.000 Euro das Nachhaltigkeitsengagement von Institutionen in Kirche und Diakonie fördern, hieß es. 25.000 Euro würden für Kooperationen von Kirche und Diakonie mit Tafeln zur Verfügung gestellt. Antragsteller könnten sich bis Ende September mit Projekten bewerben, die der Integration von Bedürftigen in die Gesellschaft dienen, hieß es. Auch für die nächste reguläre Ausschüttung im Sommer 2023 könnten bis Mitte Dezember 2022 Anträge zur Projektförderung im Bereich Nachhaltigkeit, Seelsorge in schwierigen Zeiten und Kirchenmusik online eingereicht werden.
Die KD-Bank ist eine Genossenschaftsbank und gehört Kirche und Diakonie. Mit rund 4.000 Mitgliedern zählt sie nach eigenen Angaben zu den größten Kirchenbanken Deutschlands. Repräsentanten aus Kirche und Diakonie wirken im Aufsichtsrat und Beirat mit. Zu den Kunden gehören die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit ihren Landeskirchen, kirchliche Einrichtungen, Stiftungen und Freikirchen. Hinzu kommen soziale Unternehmen wie Krankenhäuser, Hospize, Pflegedienste, Behindertenwerkstätten und Kindertagesstätten.
Karlsruhe (epd). Ein angemessenes Eigenheim für eine achtköpfige Familie kann nach dem Auszug der Kinder dem Anspruch der Eltern auf Arbeitslosengeld (Alg) II entgegenstehen. Denn ist das Haus für die Bewohner nun unangemessen groß geworden, kann das Jobcenter zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums den Verkauf der Immobilie verlangen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 2. Juni veröffentlichten Beschluss. Bis zum Verkauf können mittellose Bewohner dann nur noch Anspruch auf Alg II auf Darlehensbasis haben.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist bei Hartz-IV-Beziehern das selbst bewohnte Wohneigentum eigentlich als Schonvermögen geschützt. Das Jobcenter darf „ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung“ nicht als zu verkaufendes Vermögen berücksichtigen.
Im Streitfall meinte ein Ehepaar aus dem Raum Aurich, dass ihnen ihr Eigenheim verbleiben muss. Das Paar war mit seinen sechs Kindern 1997 in das Haus mit einer Wohnfläche von 144 Quadratmetern eingezogen. Im April 2013 zog das letzte Kind aus. Nachdem der Ehemann, Eigentümer der Immobilie, mittlerweile eine Altersrente bezog, beantragte seine Frau 2018 wegen knapper finanzieller Mittel beim Jobcenter Hartz-IV-Leistungen.
Das Jobcenter entschied, dass die Eheleute das Haus mit einem Verkehrswert von 132.000 Euro zur Sicherung ihres menschenwürdigen Existenzminimums verkaufen müssen. Zu zweit sei das Haus viel zu groß und damit unangemessen. Angemessenen seien bei einem Zwei-Personen-Haushalt 90 Quadratmeter. Nur ein „selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung“ dürfe nicht als zu verwertendes Vermögen herangezogen werden, erklärte das Jobcenter mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen. Bis zu einem möglichen Verkauf könne das Paar Hartz-IV-Leistungen nur noch auf Darlehensbasis und nicht mehr als Zuschuss erhalten.
Die Frau zog daraufhin vor Gericht. Das Haus sei nicht verwertbar. Es sei für eine Familie mit sechs Kindern konzipiert worden. Wenn sie es jetzt verwerten müsse, werde sie benachteiligt, weil sie früher Kinder erzogen habe.
Das Sozialgericht Aurich gab ihr recht und hielt das Vorgehen des Jobcenters für verfassungswidrig. Das Ehepaar habe in seiner vorangegangenen Lebensphase Kinder betreut und eine größere Wohnung vorhalten müssen. Es sei diskriminierend, wenn dieses Vermögen nun nicht mehr geschützt sei.
Doch das Bundesverfassungsgericht entschied, dass es „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ sei, wenn sich die Angemessenheit eines Eigenheims nach der aktuellen Zahl der Bewohner richtet. Die Karlsruher Richter billigten damit auch die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.
Dieses hatte am 12. Oktober 2016 geurteilt, dass bei einem späteren Auszug der Kinder aus dem Eigenheim die Unterkunft für die verbliebenen Hilfebedürftigen zu groß und nicht mehr angemessen sein kann. In diesem Fall kann, so das BSG, das Jobcenter letztlich den Verkauf der Immobilie verlangen, damit von dem Erlös das Existenzminimum gesichert werde. Bis zum Verkauf haben Hartz-IV-Bezieher dann nur noch Anspruch auf Arbeitslosengeld II auf Darlehensbasis. Nur wenn der Verkauf der Immobilie „offensichtlich unwirtschaftlich“ sei oder ein Härtefall vorliege, könnten Hartz-IV-Leistungen als Zuschuss gewährt werden.
Die Verfassungsrichter verwiesen im aktuellen Fall auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Gewährung von Sozialleistungen. Das Bundesverfassungsgericht könne dabei nicht prüfen, „ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat“.
Im System der Grundsicherung habe er danach festlegen dürfen, dass staatliche Leistungen nur „nachrangig“ gewährt werden. Nach dem Grundgesetz dürften „soziale Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz nur dann zur Verfügung“ gestellt werden, „wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können“.
Allein bei Bedürftigkeit seien damit Sozialleistungen zu gewähren. Sei das Eigenheim wegen des Auszugs der Kinder nun unangemessen groß für die verbliebenen Bewohner, liege keine Bedürftigkeit vor. Der Verkauf der Immobilie sei dann zur Existenzsicherung zumutbar. „Denn auch der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen aktuell Bedürftigkeit vorliegt“, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Es verstoße auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn im System der Grundsicherung von „allen Betroffenen gleichermaßen die Verwertung von aktuell unangemessen großem Wohneigentum abverlangt“ werde, ohne danach zu unterscheiden, „ob es sich um schon immer in diesem Sinne unangemessen großes Wohneigentum handelt oder ob es früher mit Kindern bewohnt wurde und vor deren Auszug angemessen war“.
Az.: 1 BvL 12/20
Az.: B 4 AS 4/16 R
Erfurt (epd). Ein Schlaganfall eines Arbeitnehmers mit halbseitiger Lähmung auf der Intensivstation stellt noch keine offenkundige Schwerbehinderung dar. Erhält der betroffene Beschäftigte nach dem Schlaganfall die Kündigung, kann er keine Entschädigung wegen einer Diskriminierung beanspruchen, urteilte am 2. Juni das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Im konkreten Fall ging es um einen an eine Stadt entliehenen Leiharbeiter, der als Hausmeister in einer Grundschule beschäftigt wurde. Als er nach seinen Angaben am 11. Februar 2018 einen Schlaganfall erlitten hatte und mit halbseitiger Lähmung auf der Intensivstation gelegen hatte, kündigte die Stadt am 14. Februar 2018 den Leiharbeitsvertrag. Der Leiharbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit dem Mann.
Die Kündigungsschutzklage endete in einem Vergleich. Allerdings verlangte der Mann von seinem früheren Arbeitgeber eine Entschädigung, da er wegen seiner Behinderung benachteiligt worden sei. Er sei zum Zeitpunkt des Schlaganfalls zwar nicht als Schwerbehinderter anerkannt worden, auch habe er keinen entsprechenden Antrag gestellt. Seine Schwerbehinderung sei aber offenkundig gewesen. Die Kündigung hätte daher nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen dürfen.
Doch das BAG wies den Kläger ab. Um eine Entschädigung wegen einer Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung geltend machen zu können, müsse dies schlüssig dargetan werden. Hier sei zum Kündigungszeitpunkt keine Schwerbehinderung festgestellt oder beantragt worden. Auch eine offenkundige Schwerbehinderung habe nicht vorgelegen. Denn eine halbseitige Lähmung auf der Intensivstation könne sich im Laufe der Behandlung bessern. Andere Indizien für eine Benachteiligung wegen der Behinderung habe es nicht gegeben, entschied das BAG.
Az.: 8 AZR 191/21
Oldenburg (epd). Wer als Kontaktperson ohne Krankheitssymptome von den Behörden in die Corona-Quarantäne geschickt wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg bestätigte zwei entsprechende Entscheidungen des Landgerichts, wie das OLG am 2. Juni mitteilte. Angesichts der Gefährlichkeit der Corona-Infektion sei die Quarantäne-Anordnung insgesamt verhältnismäßig.
Eine vierköpfige Familie aus dem Landkreis Vechta hatte den Angaben zufolge auf ein Schmerzensgeld geklagt. Der Landkreis hatte zunächst für die Mutter eine Quarantäne angeordnet, weil ihre unmittelbare Arbeitskollegin ein positives PCR-Testergebnis erhalten hatte. Nachdem auch bei der Mutter ein PCR-Test positiv ausfiel, wurde die Quarantäne auf den Vater und die beiden Kinder ausgeweitet.
Die Familie argumentierte, für die Quarantäne-Anordnung habe es keine gültige Rechtsgrundlage gegeben. Die PCR-Testmethode sei zudem ungeeignet. Die Quarantäne habe unter anderem zu sozialen Einschränkungen und psychischen Belastungen geführt. Ähnlich habe in einem weiteren Fall eine Lehrerin aus dem Landkreis Vechta argumentiert.
Das Landgericht Oldenburg hatte beide Klagen zunächst abgewiesen. In beiden Fällen hätten die Voraussetzungen vorgelegen, um nach dem Infektionsschutzgesetz eine Quarantäne anzuordnen, hieß es. Das gelte auch, wenn die „Ansteckungsverdächtigen“ keine Krankheitssymptome aufwiesen. Dagegen legten die Kläger Berufung beim Oberlandesgericht ein, jedoch ohne Erfolg.
In beiden Fällen betonte das Oberlandesgericht, dass es sich bei einer Quarantäne-Anordnung nicht um eine Freiheitsentziehung, sondern nur um eine Freiheitsbeschränkung handele. Diese mute den Betroffenen ein zwar spürbares Opfer zu. Doch sei dieses Opfer angesichts der schwerwiegenden Gefahren für die Gesellschaft insgesamt als geringfügig zu bewerten. Ein Anspruch auf ein Schmerzensgeld sei deshalb nicht zu rechtfertigen.
Az.: 6 U 15/22 und 6 U 12/22
Koblenz (epd). Ein Kita-Träger kann einen staatlichen Zuschuss zu ungedeckten Personalkosten nur bei tarifgerechter Bezahlung der Beschäftigten erhalten. Der kommunale Jugendhilfeträger könne nur bei einer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fehlerfreien Eingruppierung der Beschäftigten dem Kita-Träger einen Zuschuss gewähren, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in zwei am 30. Mai bekanntgegebenen Urteilen zu den landesrechtlichen Bestimmungen.
Im ersten Fall hatte der Landkreis Bad Kreuznach als Träger der Jugendhilfe der Ortsgemeinde Langenlonsheim 2016 einen Zuschuss zu ungedeckten Personalkosten für deren Kindertagesstätte verweigert. Begründet wurde dies damit, dass eine als Kinderpflegerin ausgebildete Kita-Beschäftigte viel zu hoch in in die Entgeltgruppe S 8a des TVöD eingruppiert worden sei. Diese Eingruppierung entspreche dem einer Erzieherin. Angemessen wäre maximal die Entgeltgruppe 4 gewesen.
Aus ähnlichen Gründen wies im zweiten Fall auch der Landkreis Mayen-Koblenz einen Personalkostenzuschuss für die Verbandsgemeinde Weißenthurm ab. Eine dortige Kita-Mitarbeiterin habe nur über eine Ausbildung als Sozialassistentin verfügt, sei aber in der Entgeltgruppe S 4 eingruppiert worden. Da die Frau nicht mit schwierigen fachlichen Aufgaben betraut war, wäre eine niedrigere Eingruppierung in der Entgeltgruppe S 3 korrekt gewesen, erklärte der für die Jugendhilfe zuständige Landkreis.
Das OVG urteilte, dass im ersten Verfahren der Landkreis Bad Kreuznach zu Recht den Zuschuss zu den Personalkosten versagt hat. Die Klage der Verbandsgemeinde Weißenthurm hatte dagegen Erfolg. Um einen Zuschuss zu den ungedeckten Personalkosten erhalten zu können, müsse es sich um „angemessene Aufwendungen“ handeln, so das OVG. Diese seien Personalkosten für solche Stellen, „die im Rahmen der Bedarfsplanung ausgewiesen“ seien und tarifgerecht besetzt würden. Dabei müsse die tarifgerechte Eingruppierung der Beschäftigten fehlerfrei erfolgt sein.
Im ersten Verfahren sei die Eingruppierung der Kinderhelferin nicht korrekt gewesen. Trotz ihrer Ausbildung, ihrer Berufserfahrung und ihrer besuchten Fortbildungsveranstaltungen verfüge sie nicht über das mit einer Erzieherin vergleichbare umfangreiche Wissensgebiet.
Dagegen sei die in der Kita der Verbandsgemeinde Weißenthurn beschäftigte Sozialassistentin korrekt eingruppiert worden. Ihre Tätigkeitsmerkmale entsprachen dem einer Erzieherin, so das OVG.
Az.: 7 A 10582/21.OVG und 7 A 10583/21.OVG
Bonn (epd). Impfverweigerer in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen müssen nicht generell mit einem Beschäftigungsverbot rechnen. Nur bei Neueinstellungen ab dem 16. März 2022 greift das automatische Beschäftigungsverbot, entschied das Arbeitsgericht Bonn in einem am 2. Juni bekanntgegebenen Urteil. Halten sich Pflegekräfte nicht konsequent an die bestehende Maskenpflicht, müssen sie zudem vor einer Kündigung erst abgemahnt werden, so das Gericht.
Im konkreten Fall ist der Kläger seit Oktober 2019 in einem regionalen Krankenhaus als Auszubildender zum Gesundheits- und Krankenpfleger beschäftigt. Als er im Corona-Testzentrum der Klinik seine vorgeschriebene Maske nur unter der Nase trug und auch nach Anweisung des Geschäftsführers nicht sofort reagierte, erhielt er die fristlose Kündigung. Er war weder geimpft noch genesen.
Der Azubi erhob Kündigungsschutzklage und verlangte zudem sogenannten Annahmeverzugslohn, also die Fortzahlung seines Lohnes, da er hätte arbeiten können. Das Arbeitsgericht gab ihm recht. Zum einen sei die fristlose Kündigung wegen des Nichteinhaltens der Maskenpflicht unwirksam. Hier hätte der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen. Zum anderen stehe dem Kläger die Lohnfortzahlung zu.
Zwar habe der Gesetzgeber im Dezember 2021 ein Beschäftigungsverbot für Personen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ausgesprochen, die nicht gegen Covid 19 geimpft oder davon genesen sind oder die keine Impfunverträglichkeit nachweisen können. Dies gelte jedoch nur für Neueinstellungen ab dem 16. März 2022. Hier sei der Kläger vor diesem Termin bereits beschäftigt gewesen. In diesem Fall greife kein automatisches Arbeitsverbot. Der ungeimpfte Beschäftigte müsse lediglich an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet werden, das ein „Betretungsverbot“ für die Einrichtung aussprechen kann.
Da dies nicht erfolgt sei, habe der Kläger trotz seiner fehlenden Covid-19-Impfung beschäftigt werden können, so dass ihm auch die Fortzahlung seines Lohnes zustehe.
Az.: 2 Ca 2082/21
Frankfurt a.M. (epd). Eine Ordnungsbehörde darf Asylbewerberleistungen kürzen, wenn der ausreisepflichtige Empfänger nicht bei der Passbeschaffung mitwirkt. Die gesetzliche Ausreisepflicht schließe die Abgabe einer Erklärung ein, dass der Betreffende „freiwillig“ in das Herkunftsland ausreist, teilte das Sozialgericht Frankfurt am Main am 2. Juni mit. Ein entgegenstehender innerer Wille des Ausländers sei für das Aufenthaltsrecht in der Regel irrelevant.
Als gemeinschaftsgebundener Bürger müsse jedermann staatliche Maßnahmen hinnehmen, „die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit“ getroffen würden, begründete das Gericht. Ein abgelehnter und zur Ausreise verpflichteter Asylbewerber könne die geforderte Freiwilligkeitserklärung zur Ausreise in dem Sinne erklären, dass er der Pflicht nachkommen wolle, „um der zwangsweisen Abschiebung zuvorzukommen“.
In dem Fall war ein Iraner den Angaben zufolge 2016 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt und die Abschiebung angedroht. Diese konnte aber nicht vollzogen werden, weil die Reisedokumente fehlten. Der Iraner beziehe Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, habe aber weder einen Passantrag ausgefüllt noch einen Nachweis vorgelegt, dass er einen entsprechenden Antrag beim Generalkonsulat gestellt habe.
Er wolle nicht freiwillig in sein Heimatland zurückkehren, habe der Iraner angegeben. Das zuständige Kreisordnungsamt kürzte daher die Leistungen, wogegen sich der Iraner mit einem Eilantrag vor Gericht wehrte. Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag überwiegend ab, gestand dem Antragsteller aber zu, höhere Bedarfe im Einzelfall nachweisen zu dürfen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Az.: S 30 AY 8/22 ER
Peiting (epd). Seit mehr als 30 Jahren arbeitet Andreas Kurz bei der Diakonie Herzogsägmühle in verschiedenen Fachbereichen, in europäischen Projekten und in der Informationstechnik. Zum Jahreswechsel wird Kurz der neue Chef bei dem diakonischen Träger. Er ist Diplom-Sozialpädagoge, Computermedienpädagoge und hat eine Managementausbildung für Sozialwesen.
1992 startete Kurz in der Wohnungslosenhilfe und begleitete als Streetworker wohnungslose Menschen. Fast zwölf Jahre leitete er den Fachbereich „Menschen in besonderen Lebenslagen“ und seit 2015 die Hilfen für Flüchtlinge, Migration und Integration. Kurz entwickelt seit 2019 das Projekt „Zukunft Pflege in Herzogsägmühle 2025“.
Kurz bringe einen enormen Erfahrungsschatz für diese Position mit, stehe sowohl für Kontinuität wie auch für den Mut zur Veränderung, erklärte Thorsten Nolting, Vorstandssprecher der Diakonie München und Oberbayern, zu der die Diakonie Herzogsägmühle gehört. „Gleichzeitig passt er menschlich hervorragend zu dem, was ich als Geist der Diakonie Herzogsägmühle bezeichnen würde.“
Wilfried Knorr war seit 1989 in Herzogsägmühle - anfangs als Leiter der Jugendhilfe, seit 2004 als Direktor. Das Diakoniedorf Herzogsägmühle ist eine bundesweite Besonderheit. Es ist eine Einrichtung der Diakonie, aber zugleich auch Ortsteil der Gemeinde Peiting (Landkreis Weilheim-Schongau). 900 Menschen leben derzeit in dem Dorf, 700 davon sind Hilfeberechtigte in schwierigen Lebenssituationen.
Gisela Maria Manders (53), Generaloberin der Clemensschwestern von Münster, ist in den Aufsichtsrat der Alexianer GmbH, der Holding für die gesamte Alexianer Gruppe, berufen worden. Sie ist ist das zehnte Mitglied und die erste Frau in diesem Gremium.„ Mit der Berufung von Schwester Gisela Maria stellen wir die Ausgewogenheit zwischen betriebswirtschaftlichen und seelsorgerischen Aspekten sicher“, sagte Hartmut Beiker, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung der Alexianerbrüder. Die Stiftung ist Gesellschafter der Alexianer GmbH und beruft die Mitglieder für den Aufsichtsrat. Manders wuchs in Rheurdt am Niederrhein auf. Sie arbeitete zunächst als Buchhalterin im Clemenshospital in Münster. Nach einem anschließenden berufsbegleitenden Studium zur Betriebswirtin im Sozial- und Gesundheitswesen wurde sie 2009 zur Generalökonomin der Gemeinschaft ernannt, 2018 zur Generalassistentin. Im Januar 2022 wurde sie für die kommenden sechs Jahre zur Generaloberin der Clemensschwestern gewählt.
Alexander Funk übernimmt am 1. Juli als Vorsitzender die Geschäftsführung der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken (cts). Er wurde von der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat einstimmig bestellt. Funk löst Rafael Lunkenheimer ab, der den Verbund acht Jahre geführt hat und aus familiären Gründen die cts Mitte des Jahres verlassen wird. Funk ist Diplom-Kaufmann und war zuvor Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Er kennt den cts-Verbund bereits durch seine Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender. Zum 1. Oktober 2022 übernimmt Michael Groß die Geschäftsführung der Sparte Altenhilfe des cts-Verbundes. Auch diese Entscheidung der Leitungsgremien fiel einstimmig. Die Position der Geschäftsführung Altenhilfe hatte Rafael Lunkenheimer seit 2019 in Personalunion übernommen. Groß ist derzeit als Direktor des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung tätig.
Yasmin Fahimi, neue DGB-Vorsitzende, leitet künftig den Vorstand der Hans-Böckler-Stiftung. Sie wurde vom Kuratorium einstimmig gewählt. Sie folgt in diesem Ehrenamt auf Reiner Hoffmann, der es seit 2014 innehatte. Die Hans-Böckler-Stiftung forscht zu den Themenfeldern Arbeit, Mitbestimmung, Wirtschaft und Soziales, sie unterstützt aktuell mehr als 2.700 begabte Studierende mit Stipendien, und sie bietet Mitgliedern von Aufsichts- und Betriebsräten Informationen und Beratung.
Paul Nowicki wird neuer Geschäftsführer des Bundesverbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK). Er wird zum 1. August seine Tätigkeit aufnehmen und damit die Nachfolge des am 1. Januar verstorbenen langjährigen Geschäftsführers Frank Jansen antreten. Derzeit ist Nowicki als Pastoralreferent und Diakon sowie als Supervisor und Coach im Bistum Speyer tätig. Darüber hinaus ist er in zahlreichen kirchlichen Gremien, u. a. in der Bundesdelegiertenversammlung des KTK sowie im Beirat der Welt des Kindes, aktiv.
Thomas Keitzl, bislang Vorstand der Caritas im Norden, ist neuer Diözesan-Caritasdirektor. Er ist damit Nachfolger des in den Vorstand des Deutschen Caritasverbands gewechselten Steffen Feldmann. Der 1976 in Wittenberg geborene Keitzl wechselte im Jahr 2013 aus dem Metier des Wirtschaftsprüfers in den Bereich der Wohlfahrtspflege und übernahm die Aufgabe des Verwaltungsleiters der Caritas Mecklenburg, die er 2018 als Caritasdirektor des Teilverbandes in die Fusion führte. Keitzl war im Erneuerungsprozess vor allem mit der wirtschaftlichen Analyse der künftigen Caritas im Norden befasst und maßgeblich an der Konsolidierung ihrer finanziellen Situation und am Aufbau einer diözesanen Finanzabteilung beteiligt.
Melanie Wendling übernimmt die Geschäftsführung des Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg) und tritt die Nachfolge von Sebastian Zilch an. Wendling war zuletzt als Abteilungsleiterin Gesundheit und Rehabilitation bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Abschluss der RTL-Journalistenschule arbeitete sie als persönliche Referentin von Bundesministerin Ulla Schmidt (SPD) und Bundesminister Philipp Rösler (FDP) im Gesundheitsministerium. Im Anschluss wechselte sie zu Telekom Healthcare Solutions. Mit seinen mehr als 100 Mitgliedsunternehmen arbeitet der bvitg nach eignen Angaben daran, die Gesundheits-IT für alle Versorgungsbereiche zu etablieren, um so die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Deutschland zu verbessern.
Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, das zu beachten.
20.-30.6.
Online-Kursreihe „Coachingkompetenzen für Führungskräfte - Potenziale der Mitarbeitenden erkennen und gezielt fördern“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0152/08576959
21.6.:
Webinar „Förderung durch Stiftungen“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-160
22.-24.6.:
Online-Seminar „New Social Work für eine Gesellschaft im Wandel - Zeitgemäße Entwicklung sozialer Organisationen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
22.-24.6. Netphen:
Grundlagenseminar „Motivierende Gesprächsführung - Förderung von Veränderungsbereitschaft“
Tel.: 030/26309-139
27.-28.6. Frankfurt a.M.
Seminar „Sozialraumorientierung! Und jetzt?“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172-3012819
28.6. Berlin:
Seminar „Die Stiftungsgeschäftsführung - Schlüsselkompetenzen im Zivil- und Gemeinnützigkeitsrecht“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
29.6. Stuttgart:
Seminar „Abmahnung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711 286976-10
29.6.-1.7. Berlin:
Seminar „Beratungskompetenz erweitern: Zuhören - Verstehen - Begleiten“
Tel.: 030/26309-139
30.6. Stuttgart:
Seminar „Rechtsformen und Rechtsformwechsel gemeinnütziger Organisationen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
Juli
6.7.:
Online-Fortbildung „Suizidalen Krisen begegnen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001-700
20.-21.7. Stuttgart:
Seminar „Veränderungsprozesse gestalten“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
28.7. München:
Seminar „Aktuelle Entwicklungen im Sozialdatenschutz“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-221