die Sozialträger stehen bei der Teil-Impfpflicht ab Mitte März weiter vor vielen ungeklärten Fragen. Ausführungsverordnungen der Länder fehlen fast überall noch. Klar ist inzwischen aber auch, dass viele Pflegeheime und Kliniken ihren ungeimpften Mitarbeitenden nicht kündigen werden, wie das Beispiel des Diözesancaritasverbandes Münster zeigt. Es läuft auf unbezahlte Freistellungen hinaus - und somit auf ein Spiel auf Zeit, denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht endet im Dezember.
Die Koalition hat beschlossen, den zum Mindestlohn auf zwölf Euro zu erhöhen. Dafür gibt es Zustimmung, aber auch Kritik: Die Arbeitgeber rügen, dass der steigende Mindestlohn ohne Beteiligung der zuständigen Kommission „politisch“ festgelegt wurde. Kritik gibt es daran, wer laut Plan des Bundesgesundheitsministers beim Pflegebonus wie viel Geld erhalten soll.
Die Baukosten für neue Wohnungen und damit auch die Mieten steigen weiter. Damit Wohnen bezahlbar bleibt, fordert die Kampagne „Mietenstopp!“ unter anderem eine bundesweite Mietbremse. In Regionen, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt sei, dürfe es über sechs Jahre keine Mieterhöhung geben.
Das größte diakoniewissenschaftliche Institut in Deutschland in Wuppertal/Bethel KiHo arbeitet künftig nicht mehr unter dem Dach der Kirchlichen Hochschule. Es ist zur Universität Bielefeld gewechselt. Das, so heißt es, verspreche mehr Kooperation mit anderen Disziplinen. Institutsleiter Martin Büscher sieht „viele Möglichkeiten fachübergreifender Vernetzung in Forschung und Lehre“. Und man profitiere von den Kompetenzen und Dienstleistungen der Verwaltung einer großen Universität.
Lesen Sie täglich auf dem Twitteraccount von epd sozial Nachrichten aus der Sozialpolitik und der Sozialbranche. Auf diesem Kanal können Sie mitreden, Ihren Kommentar abgeben und über Neuigkeiten Ihrer Einrichtung berichten. Gern lese ich auch Ihre E-Mail.
Dirk Baas
Münster (epd). Der Diözesancaritasverband Münster verweist bei der Umsetzung der Impfpflicht für die Pflege auf noch zahlreiche ungelöste Fragen sowohl juristischer wie auch praktischer Art. Das sei bei einem Online-Treffen von gut 50 leitenden Mitarbeitenden aus Altenheimen, Pflegediensten und Krankenhäusern deutlich geworden, heißt es in einer Mitteilung vom 18. Februar. Doch weit größere Schwierigkeiten sieht Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann in der Zahl der infizierten Mitarbeitenden. Er wiederholte die Forderung nach einer schnellen Einführung der allgemeinen Impfpflicht.
Die sei nötig, so Kessmann, auch weil in den eigenen Diensten und Einrichtungen bei Impfquoten von weit über 90 Prozent keine großen Ausfälle durch die ab Mitte März greifende Regelung für Fachkräfte in der Sozialbranche zu erwarten seien. Der Direktor betonte, er erwarte vor dem Hintergrund der noch zu klärenden Verfahrenswege und der Belastung der Gesundheitsämter keine kurzfristigen Betretungsverbote für ungeimpfte Mitarbeitende. Aller Kritik zum Trotz werde das Gesetz umgesetzt, erklärte Kessmann. Die Einrichtungen und Dienste sind nach seinen Worten darauf vorbereitet.
Am Beispiel des St. Vincenz-Krankenhaus in Datteln, das zu den Vestischen Caritas Kliniken gehört, machte Geschäftsführer Wolfgang Müller deutlich, dass von ursprünglich 50 ungeimpften Mitarbeitenden nach Gesprächen noch 20 übriggeblieben seien. Damit sei bei 1.000 Beschäftigten ingesamt eine Quote von über 98 Prozent erreicht - und einige warteten noch auf den neuen Impfstoff Novavax.
Mit Kündigungen rechnet der Justitiar des Diözesancaritasverbandes, Klaus Schoch, nicht. Aber wer nicht arbeiten dürfe, könne natürlich kein Gehalt bekommen. Generell seien Sanktionen arbeitsrechtlich problematisch, weil die Impfpflicht bis Ende des Jahres befristet sei, so der Jurist. Nach Gesprächen mit dem NRW-Gesundheitsministerium kündigte Schoch an, dass ein Erlass zur Umsetzung in Kürze zu erwarten sei. Eine Erfassung der nicht geimpften Mitarbeitenden solle danach bis Ende März erfolgen, anschließend müssten Kreise und kreisfreie Städte im Einzelfall entscheiden und dabei auch die Situation der Einrichtungen berücksichtigen.
Dazu sagte Pressesprecher Harald Westbeld dem epd: „Weil unsere Einrichtungen und Verbände selbstständig sind, können wir ihnen nur raten, keine Kündigungen auszusprechen.“ Die seien auch gegebenenfalls vor den Arbeitsgerichten angesichts der Befristung der Impfpflicht bis Jahresende schwer durchzusetzen. „Zudem liegt es auch im Interesse der Einrichtungen, die Mitarbeitenden, die sie dringend brauchen, möglichst zu halten und auf deren Rückkehr in den Dienst zu hoffen.“ Da habe es in der Diskussion auch keine gegenteiligen Meinungen gegeben.
Klar bleibe, dass es für Freigestellte kein Gehalt geben könne. „Ob es Arbeitslosengeld gibt, muss der Einzelne mit der Arbeitsagentur klären. Da gibt es wohl Hinweise, dass das möglicherweise auch ohne Kündigungen gewährt werden könnte“, sagte der Sprecher. Aber dazu fehlten ebenfalls noch klare Aussagen.
Die Caritas Rheine kommt im Pflegebereich sogar auf eine Impfquote von 99 Prozent, berichtete Abteilungsleiter Gesundheits- und Altenhilfe, Klaus Jäger. Selbst im Gesamtverband mit 1.400 Mitarbeitenden verblieben nur 20 bis 30 Ungeimpfte. Es stellten sich allerdings andere Fragen: „Welche Dienste sind überhaupt betroffen?“ Da gebe es Unklarheiten im Gesetz. Unbekannt sei zudem die Quote bei den rund 600 Ehrenamtlichen und den externen Dienstleistern. Sie könnten ohne Nachweis nicht mehr eingesetzt werden.
Nach Gesprächen mit dem NRW-Gesundheitsministerium kündigte Klaus Schoch an, dass ein Erlass zur Umsetzung in Kürze zu erwarten sei. Eine Erfassung der nicht geimpften Mitarbeitenden solle danach bis Ende März erfolgen, anschließend müssten Kreise und kreisfreie Städte im Einzelfall entscheiden und dabei auch die Situation der Einrichtungen berücksichtigen.
Kritik am behördlichen Vorgehen kommt auch von der Stuttgarter Heimstiftung, die über 13.000 Menschen betreut. Der diakonische Träger hatte schon vor Wochen angekündigt, alle Mitarbeitenden freizustellen, die nach dem 16. März keine Impfung nachweisen können und an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Doch das wird wohl nicht so kommen: Das Bundesgesundheitsministerium habe klargestellt: „Die öffentlich-rechtliche Vorschrift des § 20a Infektionsschutzgesetz begründet kein Recht des Arbeitgebers zur Freistellung“. Das Pflegeheim kann demnach die nicht immunisierten Beschäftigten erst freistellen, wenn ein rechtskräftiger Bescheid des Gesundheitsamtes vorliegt - und das kann dauern. „Es ist absurd“, erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider: „Damit nimmt uns Herr Lauterbach die Möglichkeit aus der Hand, sein Gesetz ab 16. März umzusetzen. Wir haben als Heimbetreiber zwar die Verantwortung für die Sicherheit der Bewohner, die Entscheidung, ob jemand ungeimpft das Haus betritt, haben wir aber nicht.“
Frankfurt a. M. (epd). Ungeimpfte Pflegekräfte, die von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten, weil sie wegen verhängter Betretungsverbote nicht mehr beschäftigt werden können, haben in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Evangelischen Pressedienst auf Anfrage mit. Sperrzeiten seien nicht zu erwarten, hieß es: Die träten nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. „Die Ablehnung einer Impfung wird regelmäßig als wichtiger Grund anerkannt, solange keine allgemeine gesetzliche Impfpflicht eingeführt ist.“
Doch damit ist aber nicht die Frage geklärt, ob es rechtlich möglich ist, wegen der Impfnachweispflicht, die ja am Jahresende ausläuft, ungeimpfte Fachkräfte zu kündigen. Hier gehen die Meinungen von Experten auseinander. Viele Sozialträger haben daher angekündigt, die betroffenen Personen lediglich freizustellen - auch in der Hoffnung, sie nach dem Ende der Teil-Impfpflicht wieder beschäftigen zu können.
Diese Personen sind in der Definition der BA beschäftigungslos, weil sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. „Für den Eintritt der Beschäftigungslosigkeit ist die Kündigung des Arbeitsvertrages keine Voraussetzung“, so eine Sprecherin. Beschäftigungslosigkeit trete unter anderem auch bei einer unwiderruflichen Freistellung oder bei widerruflicher Freistellung ein, wenn die Arbeitnehmer das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht mehr anerkennen - ganz unabhängig vom Verweigern von Impfungen. „Die fehlende Anerkennung des Direktionsrechts des Arbeitgebers wird durch die Arbeitslosmeldung deutlich.“
Nach dem 15. März muss in Fällen einer Kündigung wegen fehlenden Immunitätsnachweises geprüft werden, ob eine Sperrzeit eintritt, so die BA. Die Ablehnung einer Impfung werde regelmäßig als wichtiger Kündigungsgrund anerkannt, solange keine allgemeine gesetzliche Impfpflicht eingeführt ist. „Das gilt grundsätzlich auch bei Eigenkündigung, sofern diese auf Basis der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfolgt und der Arbeitgeber auch keine adäquate Ersatzbeschäftigung in anderen Betriebsteilen angeboten hat.“
Münster (epd). Gesetzestreu ja, aber auch pragmatisch in der Umsetzung der Vorgaben zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, so kann man die Position der Alexianer beschreiben. „Wir tun alles dafür, dass uns keine einzige Mitarbeiterin, kein einziger Mitarbeiter verlorengeht, weil er oder sie sich nicht hat impfen lassen. Entlassen möchten wir niemanden.“ Die Folge: Unbezahlte Freistellungen - und die Perspektive für die Betroffenen, nach dem Ende der Imfpflicht wieder im Unternehmen arbeiten zu dürfen. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Viele Experten und inzwischen auch Fachverbände aus der Pflege- und Gesundheitswirtschaft halten die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfehlt, wenn nicht unmittelbar auch eine allgemeine Impfpflicht beschlossen wird. Wie ist Ihre Haltung dazu?
Karsten Honsel: Die primäre Idee, vulnerable Gruppen zu schützen, also genau die Menschen, die sich uns anvertrauen, halten wir für absolut richtig und wichtig. Zu deren Schutz haben wir uns als Alexianer verpflichtet, das liegt in unserer DNA. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist dafür ein wesentliches Instrument. Wir sehen eine allgemeine Impfpflicht als eine moralische Verpflichtung, insofern ist eine Impflicht für die Pflege- und Gesundheitswirtschaft moralisch nachvollziehbar. Am Ende ist es eine juristische und politische Frage und sollte an den entsprechenden Stellen diskutiert werden.
epd: Niemand weiß, wie viele Corona-Wellen noch kommen und ob die heute vorhandenen Impfstoffe auch gegen weitere Virusvarianten schützen. Spricht das nicht gegen eine Impfpflicht, von der noch nicht einmal bekannt ist, wie lange und für welche Altersgruppen sie gelten soll?
Honsel: Wichtig ist doch, dass die Impfstoffe vor schweren Verläufen schützen und dass sie auch an die neuen Varianten angepasst werden. Für Omikron wird uns eine Impfpflicht nichts mehr nutzen, für die Zeit ab März sollten wir jedoch unbedingt vorbereitet sein. In eine juristische Diskussion möchte ich nicht einsteigen, bei uns steht die moralische Verpflichtung zur Impfung im Mittelpunkt.
epd: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist Gesetz, doch ob sie überall fristgerecht umgesetzt wird, scheint fraglich. Wie gehen die Alexianer mit den Vorgaben um und wie bereiten sie sich darauf vor, dass Fachkräfte verloren gehen?
Honsel: Wir haben in allen unseren Einrichtungen extrem für eine Impfung geworben, immer wieder Impfangebote unterbreitet, mit ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intensive Gespräche geführt. Da erfahren sie viel über die persönlichen Beweggründe, viel über familiäre Herausforderungen, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit sich bringt. Wir tun alles dafür, dass uns keine einzige Mitarbeiterin, kein einziger Mitarbeiter verlorengeht, weil er oder sie sich nicht hat impfen lassen. Entlassen möchten wir niemanden.
epd: Manche Bundesländer haben bereits Bußgelder festgelegt, wenn die Einrichtungen nicht die ungeimpften Mitarbeitenden an die Gesundheitsämter melden. Braucht es wirklich solche Drohkulissen, um das Gesetz umzusetzen?
Honsel: Ich finde den Begriff „Drohkulisse“ schwierig, zudem bedarf es ihr schlichtweg nicht. Wenn der Staat Regelungen schafft, dann sollten auch die entsprechenden Wege zur Durchsetzung klar sein. Die Häuser und Einrichtungen des Alexianer-Verbundes werden sich an die Meldeverpflichtung halten. Über ein Betretungsverbot entscheidet dann das Gesundheitsamt. Ob die Gesundheitsämter diese Aufgabe flächendeckend überhaupt erfüllen können, ist allerdings eine andere Frage - vielerorts scheinen sie wegen Überlastung dazu nicht in der Lage.
epd: Wie ist der derzeitige Impfstatus bei Ihren Mitarbeitenden und lässt sich die Quote womöglich noch durch den Impfstoff von Novavax erhöhen, worauf ja die Politik schon fast verzweifelt setzt?
Honsel: Bei fast 28.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Welt sehr bunt. Das heißt, dass es auch bei den Alexianern Menschen gibt, die nicht geimpft sind. Insgesamt haben wir eine sehr hohe Impfquote, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Es gibt Einrichtungen in denen 100 Prozent geimpft sind, aber auch welche, in denen ein paar wenige sich aus verschiedenen Gründen nicht haben impfen lassen. Und ja, auch wir hoffen, mit Novavax die Impflücke möglichst zu schließen.
epd: Wie gehen Sie mit impfunwilligen Beschäftigten um? Heißt Betretungsverbot zunächst mal nur Freistellung ohne Lohn oder kommt es tatsächlich zu Kündigungen?
Honsel: Wir würden jedes ausgesprochene Betretungs- oder Tätigkeitsverbot äußerst bedauern. Denn diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stünden dann nicht mehr für Pflege und Begleitung der Menschen, die sich uns anvertraut haben, zur Verfügung. Das könnte partiell durchaus zu Herausforderungen führen. Nach Erteilung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots durch das Gesundheitsamt werden Mitarbeiter unbezahlt freigestellt, wir kündigen die Arbeitsverhältnisse aber nicht - uns ist daran gelegen, dass die Bestandsmitarbeiter wieder zu uns zurückkommen, spätestens wenn die Gesetzesregelung Ende 2022 ausläuft.
epd: Halten Sie die Vorgaben dazu von Bund und Ländern für präzise und ausreichend genug?
Honsel: Die öffentliche Diskussion zeigt, dass die Regelungen für das Bestandspersonal stellenweise unscharf formuliert wurden. Im Unterschied dazu ist hingegen das Beschäftigungsverbot für ungeimpfte neue Mitarbeiter ab dem 16. März eindeutig.
epd: Selbst, wenn die Zahl der Betroffenen, die nicht arbeiten dürfen, womöglich nur im kleinen Prozentbereich liegt, hätte das nicht trotzdem gravierende Folgen für die Versorgung der Patienten?
Honsel: Wir können die Versorgung auf hohem Niveau gewährleisten. Das ist unser Versprechen an die Menschen, die zu uns kommen. Es wird keine gravierenden Folgen geben. Unsere Häuser und Einrichtungen sind sehr versiert darin, flexibel auf medizinische Anforderungen und Personalbedarfe zu reagieren.
Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Eckpunktepapier für einen geplanten Corona-Pflegebonus vorgelegt. „Der Pflegebonus kommt“, sagte er am 22. Februar im ZDF-„Morgenmagazin“. Er solle hälftig zwischen Beschäftigten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufgeteilt werden. Doch der Bonus solle nicht alles sein. Insgesamt müsse es darum gehen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, etwa durch einen besseren Personalschlüssel. An Lauterbachs Plänen gibt es Kritik - denn es ist nicht leicht, das Geld gerecht zu verteilen, wie erste Verbändestimmen zeigen.
Laut Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sollen Vollzeitkräfte in der Altenpflege einen einmaligen Corona-Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro bekommen. Im Bereich der Krankenhäuser sollen die Träger gemeinsam mit der Beschäftigtenvertretung über die Prämienberechtigten und die jeweilige Prämienhöhe entscheiden. Insgesamt sind rund eine Milliarde Euro für den Bonus vorgesehen.
„Die Prämien sollen nach im Gesetz bestimmten Vorgaben vergeben werden: Die Prämien sollen sich in erster Linie an Pflegekräfte in der Pflege am Bett richten. Pflegekräfte im Bereich der Intensivpflege sollten einen höheren Bonus erhalten als Pflegekräfte in anderen Bereichen“, heißt es in der Vorlage. Und: „In der Langzeitpflege soll der gleiche Personenkreis wie beim letzten Mal einbezogen werden.“ Das Bundeskabinett hat sich noch nicht mit dem Vorhaben befasst.
Der Bonus in der Altenpflege soll ab dem 30. Juni ausgezahlt werden. Profitieren sollen demnach Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeheimen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2022 für mindestens drei Monate in der Altenpflege tätig waren und am 30. Juni dieses Jahres noch beschäftigt sind. Den höchsten Betrag von bis zu 550 Euro bekommen dem Bericht zufolge Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung.
Bis zu 370 Euro soll es demnach für Personal geben, das mindestens 25 Prozent seiner Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeitet. Das könnten etwa Beschäftigte aus der Verwaltung, der Haustechnik, der Küche, der Gebäudereinigung, des Empfangs- und des Sicherheitsdienstes und der Logistik sein. Bis zu 330 Euro sollen Auszubildende in der Altenpflege bekommen, bis zu 190 Euro sonstige Beschäftigte und bis zu 60 Euro Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die vorgesehene unterschiedliche Prämienhöhe für Pflegekräfte auf Intensiv- und Normalstationen ab. „Dies führt zu enormen Abgrenzungsproblemen und zur Ungleichbehandlung der Beschäftigten. Eine solche Verteilung kann der Belastung im Einzelfall niemals gerecht werden“, erklärte die Interessenorganisation der Krankenhäuser.
„Die Eckpunkte für einen Pflegebonus gehen nicht weit genug. Bei deren konkreten Ausgestaltung muss jedoch deutlich nachgebessert werden“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Der veranschlagte Betrag von einer Milliarde Euro sei viel zu gering. „Der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger des Bonus muss ausgeweitet werden.“ Es erschließe sich nicht, warum Beschäftigte aus der Behindertenhilfe, dem Rettungsdienst, den Laboren oder auch die Reinigungskräfte in den Krankenhäusern nach den derzeitigen Plänen keinen Bonus erhalten sollen.
Für den Bereich der Krankenhäuser muss laut Bühler außerdem eindeutig geregelt werden, wer wie viel bekommt. „Das darf nicht noch einmal den Betriebsparteien überlassen werden, weil das zu viel Unmut und Unfrieden in Betrieben geführt hat.“ Und: Es dürfe auch kein Unterschied gemacht werden zwischen Pflegepersonal auf Intensiv- und Normalstationen. Ausgeschlossen werden muss Bühler zufolge außerdem, dass die Sonderzahlung auf andere staatliche Transferleistungen angerechnet werden darf.
Die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), Isabell Halletz, begrüßte die Eckpunkte. Das vorgesehene Verfahren habe sich für die Altenpflege schon 2020 bewährt. „Es ist sinnvoll, weil damit alle Beschäftigten in der Altenpflege umfasst werden.“ Allerdings werde nicht deutlich, ob die Mitarbeitenden beim selben Arbeitgeber noch beschäftigt sein müssen, um den Pflegebonus zu erhalten. Das gilt es zu präzisieren, um Klarheit zu schaffen.
Problematisch sei es zudem, dass der Gesetzgeber den Arbeitgebern und Bundesländern die Möglichkeit gibt, den Bonus aufzustocken. „Dieses Ping-Pong-Spiel gilt es zu verhindern. Zu befürchten ist, dass die Bundesländer nach Kassenlage entscheiden. Sinnvoller wäre es, auch hier die gleiche Regelung aus 2020 anzuwenden: Pflegekassen übernehmen zwei Drittel des Pflege-Bonus und die Länder ein Drittel“, sagte Halletz. Auch müsse der Bonus steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. „Das ist im Moment nicht gesichert.“
Auch Patientenschützer kritisierten die Pläne. „Die Skeptiker in Sachen Pflegebonus behalten recht. Denn von den in Aussicht gestellten 3.000 Euro kommt so am Ende nur ein Sechstel in der Altenpflege an“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Bei der Lösung für die Krankenhäuser ist der Sprengsatz noch größer. Die Fliehkräfte innerhalb der Belegschaft werden zunehmen“, beklagte er.
Zudem würden Mitarbeiter benachteiligt, die sich um andere Patienten gekümmert hätten. Über 19 Millionen Klinikpatienten stünden 200.000 Patienten gegenüber, die an Corona gelitten hätten, argumentierte Brysch. Er sieht nun Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gefordert.
Die 500 Millionen Euro für die Kliniken sollen dem Zeitungsbericht zufolge an Krankenhäuser gehen, die im Jahr 2021 mehr als zehn Covid-Patienten beatmet haben. Laut dem Eckpunktepapier würden auf diese Weise 837 Krankenhäuser, die rund 95 Prozent aller Corona-Patienten versorgten, von der Bonuszahlung profitieren. Die Prämien sollen sich in erster Linie an Pflegekräfte in der Pflege am Bett richten. Laut Eckpunkte-Papier würden so rund 280.000 Pflegerinnen und Pfleger Geld bekommen. Beschäftigte im Bereich der Intensivpflege sollten dem Papier zufolge einen höheren Bonus erhalten als Pflegekräfte in anderen Bereichen.
Berlin (epd). Der Mindestlohn soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Das Bundeskabinett billigte am 23. Februar eine Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die eine einmalige gesetzliche Erhöhung der Lohnuntergrenze vorsieht. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Im Juli steigt er bereits auf 10,45 Euro. Mit der Mindestlohnerhöhung soll zudem die Verdienstgrenze in Minijobs auf 520 Euro angehoben werden.
Heil zufolge profitieren rund sechs Millionen Menschen in Deutschland von einem höheren Mindestlohn, vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. „Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit“, erklärte er. Die Höhe des Mindestlohns läge nach der Erhöhung bei rund 60 Prozent des Durchschnittseinkommens in Deutschland. Der derzeitige Mindestlohn in Deutschland entspricht nach Angaben des Statistischen Bundesamts derzeit etwa 48 Prozent des mittleren Bruttoverdienstes.
Heil sagte, die Anhebung des Mindestlohns sei auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil: „Denn damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung.“ Der Minister versuchte damit der Kritik von Arbeitgebern zu begegnen, die die politische Festlegung des Mindestlohns ablehnen. Seit 2015 gilt in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze. Er wird eigentlich in einer Kommission von Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat vereinbart, die Lohnuntergrenze einmalig per gesetzlicher Festlegung auf zwölf Euro anzuheben.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sagte, die vertrauensvolle Zusammenarbeit der vergangenen Jahre in der Mindestlohnkommission werde damit „schwer gestört“. Er sprach von einem folgenschweren Systemwechsel von einer tarifpolitisch geprägten Mindestlohnentwicklung zu einer „Staatslohnentwicklung“. Bei Einführung des Mindestlohns habe die Politik die Zusage gegeben, „dass die Mindestlohnkommission den Mindestlohn festlegt. Dieses Versprechen wird nun gebrochen und macht den Mindestlohn zum Spielball der Politik“, so der Präsident.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), sagte, der Mindestlohn drohe zu einem „politischen Spielball“ zu werden. Die Lohnfindung liege in einer sozialen Marktwirtschaft in den Händen der Sozialpartner. „Dort ist sie gut aufgehoben. Mit der Festsetzung des Mindestlohns auf 12 Euro werden die Sozialpartner entmachtet. Mehr als 100 Tarifverträge werden ausgehebelt“ Damit schwäche die Regierungskoalition die Sozialpartnerschaft, obwohl sie sich in ihrem Koalitionsvertrag gerade die Stärkung der Tarifpartnerschaft auf die Fahne geschrieben habe, so Stracke.
Im nächsten Jahr soll nach den Plänen von Heil wieder die Mindestlohnkommission die Höhe der Lohnuntergrenze festlegen, die dann ab 2024 gelten wird. Die Kommission selbst gab zum Kabinettsbeschluss bekannt, dass sie in diesem Jahr nicht wie üblich ihren Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen wird. Er diene vor allem als Grundlage für die Anpassung, erklärte der Vorsitzende Jan Zilius. Für einen Bericht in diesem Jahr gebe es somit keinen Bedarf. Aber: „Die Kommission setzt gleichwohl ihre Evaluationsaufgabe, wie auch im Mindestlohnerhöhungsgesetz vorgesehen, fort und wird im Bericht 2023 ihre bis dahin vorliegenden Forschungsergebnisse detailliert dokumentieren.“
Mit der Anhebung der Entgeltgrenze bei Minijobs will die Bundesregierung dafür sorgen, dass in diesen Beschäftigungsverhältnissen weiter zehn Arbeitsstunden pro Woche unter Beachtung des Mindestlohns möglich sind. Kritik daran kommt von Gewerkschaften. Das komme einer Ausweitung prekärer Beschäftigung gleich, erklärte die IG Metall.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di startete einen Aufruf gegen die Anhebung der Minijob-Grenze. „Die Ausweitung der Hinzuverdienstgrenze auf 520 Euro ist eine krasse Fehlentscheidung der Ampelkoalition. Damit ist Altersarmut, insbesondere von Frauen, programmiert. Denn sie werden die Hauptleidtragenden dieser Entscheidung sein“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Von der Neuregelung betroffen seien bundesweit rund sieben Millionen Beschäftigte, rund 70 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten seien Frauen. Über die Gesetzespläne der Regierung muss der Bundestag noch entscheiden.
Kiel (epd). Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) sieht die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde kritisch. Es steige die Gefahr, dass es zum Abbau von Beschäftigung in den betroffenen Lohnbereichen komme, sagte der IfW-Arbeitsmarktexperte Dominik Groll am 23. Februar. „Gleichzeitig wird der höhere Mindestlohn kaum zum Abbau von Armut oder sozialer Ungleichheit führen.“
Ein Mindestlohn werde den weitaus größten Teil der armutsgefährdeten Menschen nicht erreichen, sagte Groll. Das seien vor allem Rentner, Selbstständige, Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte. Zudem lebe nur ein relativ kleiner Teil der Niedriglohnbezieher in Haushalten nahe der Armutsgrenze, deutlich mehr dagegen in Haushalten mit mittleren oder hohen Einkommen.
Die Einführung des Mindestlohns 2015 habe wissenschaftlichen Studien zufolge die Stundenlöhne zwar erhöht, die Zahl der Arbeitsstunden aber sinken lassen, erklärte Groll. „Die Monatslöhne blieben unverändert.“ Diese Reduzierung der Arbeitszeit müsse zu den Jobverlusten durch den Mindestlohn hinzugerechnet werden, um den gesamten Beschäftigungsverlust zu ermitteln. Das Kabinett hat am 23. Februar den Plänen des Bundesarbeitsministers zugestimmt, wonach ab 1. Oktober mindestens zwölf Euro pro Stunde gezahlt werden sollen. Derzeit liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro. Im Juli steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro.
Berlin (epd). Es geht nicht um viel Geld, sondern um sehr viel Geld, nämlich Billionen. Damit sei das Ziel der Bundesregierung, bis 2045 einen klimaneutralen Wohnungsbestand zu schaffen, will eine neue Studie belegen. Ein ambitioniertes Vorhaben, das aber machbar sei. Laut der am 17. Februar vom Bündnis Wohnungsbau in Berlin vorgestellten Untersuchung „Wohnungsbau - die Zukunft des Bestandes“ ist es möglich, innerhalb der kommenden 23 Jahre sämtliche Wohnungen energetisch zu sanieren, sprich klimaneutral zu machen.
Soweit die gute Nachricht. Das aber werde nur gelingen, wenn die Voraussetzungen stimmen, heißt es. Und das bedeutet, Bund und Länder müssen durch zusätzliche Steueranreize und neue Förderprogramme die nötigen Anstöße geben. Denn um die Energiespar-Offensive bei Altbauwohnungen überhaupt erst mal zu starten, müsse der Staat mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr an Förderung investieren, so die Empfehlung der Studie. Insgesamt mindestens 3,6 Billionen Euro würden von Investoren für den Klimaschutz bei Wohngebäuden bis 2045 benötigt. Aber, und das war nicht Thema der Studie: Woher das Geld kommen soll, blieb offen.
Dem Bündnis Wohnungsbau, das die Untersuchung in Auftrag gab, gehören der Deutsche Mieterbund, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU und 25 bundesweit tätige Verbände und Kammern der Immobilien- und Bauwirtschaft an. Die Autoren der Erhebung empfehlen einen Mix aus mehr Neubauten und deutlich mehr Umbauten bestehender Gebäude, um diese „Herkulesaufgabe für ein neues Wohnen“ zu meistern. Immobilien- und Bauexperten betonten, künftig deutlich mehr Wohnungen zu schaffen, werde nicht leichter. Die Vorgaben des Klimaschutzes, steigende Baupreise und auch fehlende Fachkräfte stellten hohe Hürden dar.
Hannes Zapf, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerk, betonte als gute Botschaft, dass es in den vergangenen Jahren gelungen sei, wieder mehr Wohnungen zu bauen. „Aber es bleibt nach wie vor viel zu tun. Wir haben Wohnungsnot in den Städten und steigende Baupreise.“ Durch den Fachkräftemangel und die höheren Anforderungen im Klimaschutz werde es nicht einfacher, die Ziele im Wohnungsbau zu erreichen, so Zapf. Aber es gebe ja durchaus Positives:: „Wir haben in den vergangenen 30 Jahren geschafft, im Bereich Wohnen 43 Prozent Treibhausemissionen einzusparen, obwohl wir neun Millionen zusätzliche Wohnungen gebaut haben.“
Die Studie mit dem Titel „Wohnungsbau - die Zukunft des Bestandes“ wurde erstellt von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge) in Kiel. Sie zeige „einen Weg auf, wie es gelingen kann, einen klimaneutralen Wohnungsbestand bis 2045 zu realisieren, der die Bürger nicht überfordert“, hieß es beim 13. Wohnungsbau-Tag. Die ambitionierten Ziele, etwa 400.000 Wohnungen in diesem und in den kommenden drei Jahren neu zu schaffen, seien aber nur zu erreichen, wenn Bund, Länder und Kommunen deutlich mehr Geld für zur Unterstützung von Bauvorhaben und gezielt für langfristige Förderungen „über eine einzelne Legislaturperiode hinaus“ in die Hand nähmen.
Die Untersuchung wolle einen Fahrplan für die Sanierungen bereitstellen, hieß es. Wie groß die Herausforderungen für Immobilienfirmen, Genossenschaften oder Privateigner sind, zeigt die Zahl von knapp 19,3 Millionen Wohngebäuden, die bundesweit energetisch saniert werden müssten. Rein rechnerisch sollte den Forschern zufolge künftig jeder 55. Altbau pro Jahr komplett modernisiert werden. Bislang ist es nur jedes 100. Wohnhaus.
60 Prozent der Gebäude sind vor dem Jahr 1979 errichtet worden und bei Mehrfamilienhäusern zu achtzig Prozent vermietet, erläuterte Arge-Institutsleiter Dietmar Walberg. 27 Prozent des Gesamtenergieverbrauches in Deutschland entfallen nach seinen Worten auf das Wohnen. Zugleich sei das Wohnen aber nur für 18 Prozent der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich - für Wahlberg ein Beleg „für eine gewisse Effizienz“. Viele Gebäude wurden bereits energetisch saniert, überwiegend teilsaniert: In den zurückliegenden 20 Jahren wurden dem Experten zufolge bereits rund 40 Prozent aller Wohngebäude „energetische ertüchtigt worden“. Nur etwa vier Prozent aller Geschosswohnungsbauten sind in einem absolut unveränderten Zustand - bei Einfamilienhäusern sind es laut Wahlberg gut vier mal so viele.
Dazu komme die Tatsache, dass die allermeisten der bestehenden Häuser nicht altersgerecht sind. 93 Prozent der Seniorinnen und Senioren leben derzeit zuhause. Diese Zahl von über 14 Millionen Personen werde bis 2046 auf gut 16 Millionen anwachsen. Nur die kleine Zahl von einer Million Wohnungen sind dem Fachmann zufolge schon heute so ausgestattet, dass sie völlig barrierefrei nutzbar sind.
Und: Ein „beschämendes Thema“ ist die Überbelegung. Die Studie ergab, dass bundesweit 8,5 Millionen Menschen in Wohnungen mit zu wenig Fläche leben. „Wohnen, Kochen, Schlafen in einem Raum, hygienischer Substandard, Kinder, die keine Kinderzimmer haben und so etwa auch nicht ungestört Hausaufgaben machen können.“ Das Problem habe in den Städten inzwischen eine Größenordnung von 15 Prozent angenommen und der Prozentsatz der Betroffenen steige dramatisch an.
Mehr Neubauten, so Wahlberg, seien vor allem wegen der gestiegenen Bauwerkskosten allein keine Lösung. Die hätten sich innerhalb von 20 Jahren faktisch verdoppelt. Dazu käme hohe Baulandpreise, die in den vergangenen vier Jahren um 34 Prozent gestiegen seien. Vor diesem Hintergrund könnten Wohnungen in den Städten im Geschosswohnungsbau kaum unter einem Quadratmeterpreis samt Grundstückskosten von 4.200 Euro entstehen, was bei der Vermietung einen Mindestpreis von 13,50 Euro nach sich ziehe - unbezahlbar für 80 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger.
„Aus der vorhandenen Gebäudesubstanz kann erstaunlich viel herausgeholt werden“, sagte Arge-Institutsleiter Dietmar Walberg. „Das Potenzial, das der Umbau bestehender Gebäude bietet, liegt bei über 4,3 Millionen neuen Wohnungen.“ Der Vorteil der Umbau-Offensive samt Aufstockung von Geschossen liege darin, dass eine hohe Anzahl neuer Wohnungen geschaffen würde, ohne dafür nur einen einzigen Quadratmeter Bauland zusätzlich als Fläche zu versiegeln. Allein durch Umbauten von Büros könnten rund 1,9 Millionen neue Wohnungen entstehen, sagte der Fachmann - zu einem Preis, der im Schnitt nur ein Drittel der Neubaukosten betrage. Darin müsse man künftig einen Schwerpunkt aller Bauaktivitäten sehen, so der Institutsleiter. Man müsse sehr genau schauen, „was wir tun und was effizient ist: Um eine Tonne CO2 im Gebäudebau einzusparen, muss man zwischen 850 und 2.500 Euro investieren, das ist deutlich mehr als in der Industrie“.
Walberg betonte, es sei nicht sinnvoll, nur die maximalen Standards beim Wärmeschutz und der Energieeffizienz anzupeilen. Unter dem Strich sei es für die CO2-Bilanz wichtiger, mehr Gebäude grundlegend zu sanieren, wenn auch nur auf niedrigeren Standard. Dennoch seien die Energiesparziele erreichbar, erklärte er: „Wir werden es schaffen, den gesamten Energieverbrauch beim Wohnen um die Hälfte zu senken.“ Es sei der falsche Weg, Überoptimierungen beim Klimaschutz erreichen zu wollen: „Da gibt es schlicht einen Gap zwischen Nutzen und Effekt.“ Ein mittlerer Standard um eine Effizienz von 115 werde künftig ausreichen, um die Klimaziele zu schaffen.
Die Autoren der Studie unterbreiteten der Politik fünf konkrete Vorschläge, wie das künftige Bauen klimagerecht und zugleich für Mieter bezahlbar bleiben kann. Genannt wurden etwa mehr staatliche Finanzanreize für Neu- und Umbauten, langfristig verlässliche Förderkonditionen, mehr Umbauten von Büro- und Fabrikgebäuden und die Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus. Im Bündnis Wohnungsbau sind sieben Organisationen und Verbände der Bau- und Immobilienbranche zusammengeschlossen, unter anderen der Mieterbund, die IG Bau und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Für den Zentralverband Deutsches Baugewerbe sagte Geschäftsführer Felix Pakleppa, der Erfolg der Klimawende entscheide sich auf der Baustelle. Die Aufgabe sei riesig, aber gleichwohl machbar. „Es ist ganz wichtig, dass wir genügend Personal haben. Wir haben in den vergangenen zehn Jahren bereits über 200.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Und wir stellen jedes Jahr mehr Auszubildende ein.“ Man sei auf einem guten Weg, die benötigten Fachkräftekapazitäten aufzubauen. Aber, klar sei auch: Man brauche klare Rahmenbedingungen über die Legislaturperiode hinaus, um verlässlich bauen zu können. Das betreffe vor allem die Planungs- und Genehmigungsverfahren: „Hier sind die Bauunternehmen schon deutlich weiter als die öffentliche Verwaltung.“
Deutscher Mieterbund und Deutscher Städtetag verwiesen darauf, dass mehr Sozialwohnungen gebraucht werden. Die könnten durch Neubau entstehen, aber eben auch im vorhandenen Bestand gesichert werden, wenn sich verhindern ließe, dass sie in den freien Mietmarkt übergingen. „Das Ziel, jährlich 400.000 Wohnungen und davon 100.000 Sozialwohnungen zu bauen, ist ausgesprochen ambitioniert“, sagte Eckart Würzner, Erster Stellvertreter des Präsidenten des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg. Er sehe große Chancen, Fördermittel auch in die Modernisierung von bestehenden Gebäuden zu lenken und so neue preisgünstige Wohnungen zu schaffen. "Wenn Häuser und Quartiere sowohl energetisch saniert als auch mit neuen Sozialbindungen versehen werden, werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
Auch auf diesem Feld dreht sich alles ums Geld: „Für die geplanten 100.000 neuen Sozialwohnungen jährlich, also vier Mal so viele wie bislang, müssen Bund und Länder in jedem Fall ihre Finanzierung massiv ausweiten“, sagte. Außerdem seien innovative Modelle hilfreich. Zum Beispiel könnten befristete Sozialbindungen für Wohnungen vorzeitig verlängert oder Belegungsrechte für Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen mit Vermietern vereinbart werden - zum Preis von maximal 8,50 Euro je Quadratmeter.
Lukas Siebenkotten, Chef des Mieterbundes, sagte, der Bestand an Sozialwohnungen müsse bis zum Jahr 2030 von aktuell 1,1 Millionen auf mindestens 2 Millionen aufgestockt werden. "Neben dem Neubau der avisierten 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr sind auch für 75.000 Bestandswohnungen günstige Preis- und Belegungsbedingungen zu schaffen. Außerdem müssten jährlich 60.000 neue, auch für Normalverdienende erschwingliche Mietwohnungen gebaut werden - und zwar dort, wo die Menschen sie nachfragen, also vor allem in den Großstädten und Ballungszentren. Diese Mammutaufgabe könne nur gelingen, wenn die entsprechende staatliche Förderung gesichert sei.
Berlin (epd). Wegen der bundesweit steigenden Mietpreise fordert die Kampagne „Mietenstopp!“ die Bundesregierung zum Handeln auf. „Die Lage für Mieter ist angespannter denn je“, sagte Sprecherin Monika Schmid-Balzert am 18. Februar in Berlin. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen seien zwar sinnvoll, reichten aber bei weitem nicht aus, um das massive Wohnungsproblem in den Griff zu bekommen. Neben dem Neubau bezahlbarer Wohnungen müssten Mietpreise durch verschiedene Instrumente begrenzt werden, erklärte das Bündnis lokaler Initiativen und sozialer Verbände.
Die Mietpreise in Deutschland gehen den Angaben nach weiter nach oben. So zogen die Mieten für Bestandswohnungen laut „ImmoScout24 WohnBarometer“ 2021 bundesweit um durchschnittlich 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr an, für Neubauwohnungen sind es sogar 7 Prozent. Die Mieten müssten deutlich stärker als im Koalitionsvertrag vereinbart begrenzt werden - und zwar sofort, so das Bündnis.
Um Wohnen wieder bezahlbarer zu machen, müsse es einen differenzierten Stopp der Mieten und ein neues Ordnungsrecht geben, sagte Schmid-Balzert. Auch brauche es eine Vereinbarung auf Bundesebene: „Die ist wichtig, damit die Mietpreisbremse in allen Bundesländern ziehen kann.“ In Regionen, in denen der Mietmarkt besonders angespannt sei, dürfe es über sechs Jahre keine Mieterhöhung geben. „Und außerdem muss in den bezahlbaren Segmenten neu gebaut werden.“
Eine erste effektive Maßnahme, die die neue Regierung schnell umsetzen könnte, sei den „Mietwucher-Paragrafen“ (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz, „Mietpreisüberhöhung“) scharf zu stellen. Demnach darf die Miete nicht mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sonst kann die Miete abgesenkt werden und und ein Bußgeld für die Eigentümer droht.
Im Koalitionsvertrag taucht das Thema nicht auf, so das Bündnis. Aktuell hat sich der Bundesrat am 18. Februar auf Initiative des Freistaats Bayern erneut dafür ausgesprochen, das Gesetz zu ändern. Nun ist der Bundestag am Zuge. „Wenn die Ampel Mieterinnen und Mieter wirklich besser schützen will, muss sie den Mietwucher-Paragrafen sofort für die Praxis anwendbar machen. Ansonsten bleibt er weiterhin ein zahnloser Tiger“, so Schmid-Balzert.
Dass die Bundesregierung zukünftig eine Verdreifachung des sozialen Wohnraums plane, „ist ein gewaltiges Brett, das gebohrt werden soll“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. „Wir finden es gut, dass so viele Wohnungen geschaffen werden sollen, aber dafür braucht es Mittel.“ Deshalb erwarte der Mieterbund gemeinsam mit der Kampagne, dass die Bundesregierung ihre Pläne auch finanziell unterlege.
Der Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Michael Groß, betonte, dass viele Menschen in Großstädten unter hohen Mieten litten. Die AWO-Dienste hätten täglich mit Menschen zu tun, die sich fragten, ob sie sich ihren Wohnraum noch leisten können. Im ganzen Land gebe es Menschen, die 40 oder gar 50 Prozent ihres Haushaltseinkommens für ihre Warmmiete ausgeben. „Wenn man dann noch die Mobilität bezahlen muss, bleibt kaum was zum Leben“, sagte Groß. Zukünftig brauche es deshalb mehr gemeinnützige Wohnungsunternehmen.
Er sagte weiter: „Wohnen wird immer mehr zum Armutsrisiko, Verdrängung und Segregation werden Realität. Wir brauchen mehr gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Akteure auf dem Wohnungsmarkt, fordern hier mutige Schritte und effiziente Regelungen. Das Recht auf Wohnen ist unverzichtbar. Wohnen ist keine Ware, sondern Menschenrecht.“
Die Kampagne „Mietenstopp!“ ist in mehr als 200 Städten und Gemeinden aktiv, mehr als 2.000 Menschen haben eigenen Angaben nach ihre Forderungen mitunterzeichnet. Neben dem Mieterbund und der AWO wird die Aktion unter anderem auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe unterstützt. Zudem gehören dem Bündnis rund 140 lokale Initiativen und regionale Mieterbünde an.
Berlin (epd). In Deutschland tätige Sterbehilfe-Organisationen haben im vergangenen Jahr in fast 350 Fällen Suizide begleitet oder Assistenz für die Selbsttötung vermittelt. Die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“, „Dignitas Deutschland“ und „Sterbehilfe Deutschland“ stellten am 21. Februar in Berlin entsprechende Zahlen vor. Gründe für den Sterbewunsch der Betroffenen waren den Angaben zufolge schwere Erkrankungen, aber auch sogenannte Lebenssattheit ohne ein körperliches Leiden. Alle drei Organisationen stellten auch Hilfe für Paare bereit, die gemeinsam sterben wollten.
Die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ (DGHS) vermittelte 2021 nach eigenen Angaben 120 Sterbewillige an Sterbehelfer. „Sterbehilfe Deutschland“ organisierte demnach 129 Suizidassistenzen, „Dignitas“ 97. Dies summiert sich auf 346 Fälle, im Durchschnitt also fast jeden Tag einen. Robert Roßbruch, Präsident der DGHS, rechnet damit, dass die Zahl noch steigen wird. Seine Organisation rechne mit 250 Fällen in diesem Jahr, sagte er.
Die Organisationen sind umstritten. 2015 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die auf Wiederholung angelegte Suizidassistenz unter Strafe stellte. Dieses Gesetz wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 kassiert. Seitdem ist die Hilfe bei der Selbsttötung auch Organisationen wieder erlaubt. Bei der Suizidassistenz wird einem Sterbewilligen in der Regel ein tödlich wirkendes Medikament überlassen, er nimmt es aber selbst ein. Dies unterscheidet diese Form der Sterbehilfe von der Tötung auf Verlangen, die weiter unter Strafe steht.
Ein neues Gesetz zur Regelung der Suizidassistenz hatte der Bundestag während der zurückliegenden Legislaturperiode nicht mehr auf den Weg gebracht. Aus dem neu gewählten Parlament gibt es inzwischen einen neuen ersten Vorschlag, der organisierte Hilfe bei der Selbsttötung wieder unter Strafe stellen, unter gewissen Voraussetzungen aber ermöglichen würde.
In einem am 21. Februar ebenfalls präsentierten Appell wenden sich die Sterbehilfe-Organisationen gegen eine gesetzliche Regulierung. DGHS-Präsident Roßbruch verwies auf die Regeln, die sich seine Vereinigung selbst gegeben habe. Nach seinen Angaben klären ein Arzt und ein Jurist jeweils, ob der Sterbewunsch freiverantwortlich getroffen wurde. Roßbruch wandte sich auch gegen eine Beratungspflicht, wie sie der kürzlich von Abgeordneten nahezu aller Fraktionen vorgestellte Entwurf vorsieht. Dem Staat und der Gesellschaft stehe es nicht zu, über die Motive eines Suizids zu urteilen, sagte er.
Die Vorsitzende von „Dignitas Deutschland“, Sandra Martino, verwies auf die hohe Zahl der Suizide in Deutschland, die im Vergleich die begleiteten Selbsttötungen klein erscheinen ließen. 9.206 Menschen töteten sich 2020 in Deutschland laut Statistischem Bundesamt selbst. Für 2021 liegen noch keine Zahlen vor. Ihr gehe es auch darum, einsame und gefährliche Suizide zu vermeiden, sagte Martino. In allen drei Organisationen müssen Menschen, die eine Suizidassistenz wollen, Mitglied werden und Gebühren entrichten, die oft mehrere Tausend Euro betragen.
Während die Organisationen eine gesetzliche Regulierung ihrer Aktivitäten ablehnen, sieht die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Staat durchaus in der Pflicht, eine Regelung zu treffen. Der Gesetzgeber sei gefordert, den Tötungshelfer strafrechtlich in den Blick zu nehmen, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Er allein muss dafür juristisch verantwortlich gemacht werden, die freie Selbstbestimmung des Suizidwilligen jederzeit zu garantieren“, sagte er.
Bonn (epd). Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche haben im vergangenen Jahr Anerkennungsleistungen in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro erhalten. Bis Ende 2021 seien rund 600 Fälle entschieden worden, teilte die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen, Margarete Reske, am 18. Februar bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts mit. Ein solcher Bericht der von der Deutschen Bischofskonferenz 2020 berufenen Kommission wurde erstmals vorgelegt.
Bis Ende 2021 seien insgesamt 1.565 Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids aus den 27 katholischen Bistümern eingegangen. 949 Anträge waren bis Ende 2021 nicht entschieden. Leider sei die Zahl der nicht entschiedenen Anträge immer noch so hoch, dass die Kommission damit nicht zufrieden sein könne, sagte die ehemalige Kölner Richterin Reske. Um den Rückstau aufzulösen, sei die Kommission personell noch einmal aufgestockt worden. Betroffene hatten die Dauer der Verfahren und die Höhe der Anerkennungsleistungen in der Vergangenheit kritisiert.
Laut Tätigkeitsbericht wurden im vergangenen Jahr 12,9 Millionen Euro an Anerkennungsleistungen zuerkannt. Ausgezahlt wurden 9,4 Millionen. Die Differenz von 3,5 Millionen Euro ergibt sich durch eine Verrechnung mit bereits früher geleisteten Zahlungen. Von den 606 Antragsstellern, die Leistungen erhielten, waren 481 Männer und 125 Frauen. Die Bistümer Essen, Münster, Freiburg, Speyer und Trier zahlten in Summe je über eine Million Euro an Betroffene. Aus Essen, Münster und Freiburg lagen zudem besonders viele Anträge vor. 128 Anträge seien priorisiert worden wegen des hohen Alters oder einer schweren Krankheit der Betroffenen.
In 47 Fällen entschied die Kommission, Betroffenen Anerkennungsleistungen in Höhe von mehr als 50.000 Euro zuzuerkennen. In sechs Fällen gab es Leistungen über 100.000 Euro. Die Höhe der Summen orientiert sich laut Verfahrensordnung am oberen Ende von Schmerzensgeldzahlungen in vergleichbaren Fällen. Die Verfahrensordnung sieht jedoch nur in Ausnahmefällen höhere Zahlungen als 50.000 Euro vor. Die kirchlichen Institutionen müssen dazu ihre Zustimmung geben, was in jedem der 47 Fälle passiert sei, sagte Reske.
Faktoren für die Bemessung der Leistungshöhe sind laut Verfahrensordnung die Häufigkeit und Dauer der Missbrauchstaten, das Alter des Betroffenen, die Tatmerkmale, die Folgen der Tat, das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer und ein möglicherweise vorliegenden institutionelles Versagen. Reske sagte, die Basis für die intensiven Beratungen innerhalb der Kommission seien immer die eigenen Schilderungen der Antragssteller. Bei allen Zahlen sei das allerwichtigste das Einzelschicksal, das den Kommissionsmitgliedern in den Akten begegne.
Bremen (epd). Wenn Harald Schröder durch die Tischreihen in der Bremer Winterkirche geht, dann muss er Zeit mitbringen. „Harald, gut, dass ich Dich sehe“, „Harald, ich wollte Dir noch sagen“: Der Mann für die aufsuchende Seelsorge an Menschen, die in Armut leben, ist hier bekannt wie ein bunter Hund. Und die Gäste in der evangelischen Liebfrauenkirche tanken an diesem Ort nicht nur Wärme, sie haben auch Redebedarf. Schröder ist für sie da, hat für alle Sorgen ein offenes Ohr. Noch, bald geht er in den Ruhestand.
Obdachlosen-Seelsorger - davon gibt es nicht viele in Deutschland. Der 65-jährige Diakon Schröder begleitet nicht nur die Winterkirche, er ist auch auf der Straße unterwegs, und zwar auf Augenhöhe - wortwörtlich. Wenn er mit jemandem spricht, der gerade „Platte macht“, geht er stets in die Knie und erfährt dabei: „Wohnungslose und obdachlose Menschen brauchen nicht nur Hilfe, nicht nur die leibliche Versorgung, die zweifellos wichtig ist. Sie brauchen vor allem Gemeinschaft, die gerade in der Pandemie schwerer geworden ist.“
„Die Isolation hat zugenommen, viele lechzen nach einem Gespräch“, bringt es Schröder auf den Punkt. Er steht bedingungslos auf der Seite derjenigen, die keine eigene Wohnung haben, bei Freunden oder Bekannten unterkommen oder sogar obdachlos unter freiem Himmel schlafen. Menschen wie Schröder müsse es mehr geben, sagt beispielsweise Sascha Kühnhold, der viele Jahre auf der Straße gelebt hat.
„Viele Menschen auf der Straße haben eine enorme Sehnsucht nach Normalität“, hat Schröder erfahren. Und der Bedarf nach Seelsorge in dieser Situation steigt, nicht nur in der Hansestadt. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe leben etwa 45.000 Menschen im Laufe eines Jahres ohne jede Unterkunft auf der Straße, 256.000 sind wohnungslos. Die Zahl bezieht sich auf das Jahr 2020, zwei Jahre zuvor waren es noch 237.000 Menschen und damit etwa acht Prozent weniger.
Allein in Bremen wird die Zahl der obdachlosen Menschen auf mehr als 600 geschätzt. „Da sind immer mehr Jüngere, aber auch mehr Ältere“, hat Schröder beobachtet. Tag für Tag ist er auf der Straße unterwegs, um ihnen zur Seite zu stehen. Dabei hat er großen Respekt vor der Überlebensleistung von Menschen in extrem desolaten Verhältnissen entwickelt und weiß von den Nöten: Was tun, wenn es keine kostenlose öffentliche Toilette gibt? Keine Duschgelegenheit, keinen sicheren Ort für die Habseligkeiten? Kaum Trinkwasserbrunnen, keinen Briefkasten? Kein Bett für ein paar Nächte, wenn mit der Erkältung das Fieber steigt?
Viele Obdachlose sind krank, einige mit allem durch. „Nach dem Absturz und vielen vergeblichen Versuchen, wieder auf die Beine zu kommen, wird alles egal“, schildert Schröder die Situation, in der sie sich befinden. „Entweder kommt dann die Hilfe zu ihnen, oder sie gehen ohne Hilfe drauf.“
Wer in normalen Verhältnissen lebe, ahne oft nichts von diesen Schwierigkeiten, sagt Schröder, der auch deshalb in besonderen „Achtsamkeitswegen an Schmerzpunkte der Obdachlosigkeit“ Gruppen durch die Stadt führt. „Dann wird schnell klar, wie enorm schwer es ist, unter den Lebensbedingungen auf der Straße ein bürgerliches Aussehen aufrechtzuerhalten. Und weil du dich ständig um das Überleben kümmern musst, verlernst du die einfachsten Dinge. Nach einigen Jahren weißt du nicht mal, wie Kaffeekochen geht.“
Schröder besucht sie und wärmt ihnen die Seele. Und wenn er geht, dann immer mit der Frage. „Kann ich noch was für dich tun?“ Er sei „ein glaubwürdiger Pate der Menschen, die mit wenig auskommen müssen, ein Pate im Namen Gottes, ein Kämpfer der Armen“, beschreibt ihn Stephan Kreutz, Pastor an der Winterkirche. Ende Februar wird Schröder in den Ruhestand verabschiedet. Wie und ob seine Stelle wieder besetzt wird, ist noch nicht klar.
Bielefeld (epd). Jenny Purba aus Indonesien ist jetzt „Dr. diac“. Im Dezember promovierte die Pastorin an der Kirchlichen Hochschule (KiHo) Wuppertal/Bethel in Diakoniewissenschaft - als erste Absolventin aus dem globalen Süden. Zugleich war sie die letzte Studierende, die diesen akademischen Titel bekam. Denn das Institut für Diakoniewissenschaft und Diakoniemanagement (IDWM) löste sich zu Jahresbeginn von der KiHo und gehört nun zur Universität Bielefeld. Künftige Doktoranden des Instituts erhalten dort einen „Dr. phil.“ oder „Dr. rer. pol.“.
Die neuen akademischen Titel sind für Institutsleiter Martin Büscher nur ein Randaspekt. Er sieht die Integration in die Uni als großen Schritt nach vorn: „Wir profitieren durch die vielen Möglichkeiten fachübergreifender Vernetzung in Forschung und Lehre und von den Kompetenzen und Dienstleistungen der Verwaltung einer großen Universität“, sagt der Wirtschaftswissenschaftler. Das laut Büscher bundesweit größte diakoniewissenschaftliche Institut ist jetzt Teil der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie.
Die Uni Bielefeld übernahm das Institut mit den rund 70 Studierenden, allen Lehrkräften und sonstigem Personal als „dezentrale wissenschaftliche Einrichtung“. Für die Finanzierungen sorgen laut einem Kooperationsvertrag weiterhin die Evangelische Kirche von Westfalen und die diakonischen v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Auch der Standort auf dem Bildungscampus in Bethel bleibt erhalten.
Die Studienangebote würden mit gleicher personeller Ausstattung wie bisher fortgeführt, versichert Büscher. Dazu zählen je ein deutschsprachiges und ein internationales englischsprachiges Masterprogramm sowie ein Promotionsstudiengang Diakoniewissenschaft. Die Zielgruppe sind Fachkräfte in sozialen Einrichtungen mit mindestens dreijähriger Leitungserfahrung und akademischem Abschluss. Es gehe darum, ihnen fachübergreifende werteorientierte Leitungskompetenz zu vermitteln, sagt der Experte für Wirtschafts- und Unternehmensethik. „Wir betrachten Theologie und Ökonomie im Kontext.“
Die Theologin Beate Hofmann, außerplanmäßige Professorin am Betheler Institut, sieht Chancen für engere Verbindungen zu Fächern wie Soziologie oder Gesundheits- und Pflegewissenschaften. Diakonieforschung als interdisziplinäre Wissenschaft brauche einen solchen „Resonanzraum, um ihre Rolle bei der Transformation der Gesellschaft spielen zu können“.
Vergleichbare Möglichkeiten habe es in der bisherigen Struktur als Teil der Kirchlichen Hochschule, in der am Standort Wuppertal junge Menschen für das Pfarramt ausgebildet werden, nicht geben können, sagt Hofmann, die auch Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist. Kritik, mit dem Wechsel zur Uni entferne sich die Diakoniewissenschaft von der Kirche, weist die Theologin mit Blick auf die bleibende Trägerschaft durch die westfälische Kirche zurück.
Auch Bethel-Vorstandsmitglied Johanna Will-Armstrong sieht in der neuen Konstellation „neue Chancen“. Das Institut werde nicht nur gesichert, es werde sich weiterentwickeln. Diakonische Unternehmen wie Bethel stünden vor der großen Aufgabe, Fach- und Führungskräfte zu gewinnen - auch deshalb werde man das IDWM weiter unterstützen, verspricht Will-Armstrong.
Die Uni Bielefeld nimmt die Integration des Instituts zum Anlass für eine Umstrukturierung: Das Fach Theologie bildet nun eine Sektion der neuen „Abteilung Kontextuelle Theologie und Diakoniewissenschaft“. Die bisherigen Lehramtsstudiengänge laufen aus. Parallel zu den Angeboten des IDWM werde „ein innovativer, interdisziplinärer Schwerpunkt in Forschung und Lehre“ aufgebaut, kündigt der Theologe Heinrich Wilhelm Schäfer an.
Angestrebt wird eine „fruchtbare Kombination“ etwa von Religionssoziologie und Religionswissenschaften mit Systematischer Theologie, Religionsphilosophie und -pädagogik. Für die gesamte Uni solle in den kommenden Jahren ein „Beratungszentrum Religionsforschung“ aufgebaut werden, sagt Schäfer. Geplant seien auch ein Masterstudiengang Religion sowie Zusatzqualifikationen in Religion für Absolventen der Medizin, Rechts- oder Bildungswissenschaft.
Frankfurt a.M. (epd). „Toffi“ und „Fee“ sind Langschläfer. Es ist kurz nach 10 Uhr, als die zwei Zwerg-Cochin-Hühner vorsichtig aus ihrer „Villa“ hinausschauen und sich auf ihrer Leiter auf den Weg in die untere Etage ihres Geheges begeben. Seit knapp vier Wochen lebt das noch junge Federvieh im Garten der sozialpädagogischen Wohngruppe „Hollerkopf 7“ für junge Frauen im Frankfurter Stadtteil Niederursel.
Weitere tierische Mitbewohner sollen folgen, genauer vier Kaninchen und zwei zusätzliche Hühner. Tiergestützte Pädagogik nennt sich das Konzept dahinter, das zur Stärkung von Bindungsfähigkeit, Selbstwertgefühl, Vertrauen und Selbstbewusstsein der Bewohnerinnen im Haus beitragen soll.
Derzeit leben dort sieben junge Frauen im Alter von 16 bis 21 Jahren, die aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihren Familien bleiben konnten. Die Möglichkeit, in der Wohngruppe zu sein, gibt ihnen die Sicherheit und die notwendige Ruhe, um den Schulabschluss zu machen, einen Ausbildungsplatz zu suchen, eben einfach, um erwachsen zu werden und auf eigenen Beinen zu stehen.
Ein Team an pädagogischen Mitarbeiterinnen begleitet sie auf diesem Weg und künftig auch die tierischen Mitbewohner im Garten. Finanziell ermöglicht wird die Umsetzung des Konzepts der tiergestützten Pädagogik in der Einrichtung vom Jugendamt der Stadt Frankfurt.
Initiiert hat es Natali Testart-Pueyo, Diplom-Pädagogin und Fachkraft für tiergestützte Pädagogik. Sie ist die Leiterin der Einrichtung, deren Träger seit dem 1. Januar dieses Jahres der Evangelische Verein für Jugendsozialarbeit ist. „Tiere sind nicht voreingenommen, sie nehmen einen an so wie man ist“, beschreibt sie einen zentralen Gedanken hinter dem Projekt. Und der Umgang mit Tieren sorge für Glücksmomente und Wohlbefinden.
Viele Jahre befand sich die Wohngruppe im Frankfurter Stadtteil Eschersheim. Erst mit dem Umzug vor wenigen Monaten nach Niederursel sei das Konzept der tiergestützten Pädagogik auch in Gänze realisierbar, sagt Testart-Pueyo. Der Garten biete dazu ausreichend Platz. In der Corona-Pandemie sei es aber gar nicht so einfach, die passenden Tiere zu bekommen: „Ich bin noch auf der Suche nach einer Gruppe mit vier jungen Kaninchen, die es von klein auf gewohnt sind, im Freien zu leben.“
„Die Idee ist auch“, betont Testart-Pueyo, „dass, wenn alle Tiere wie geplant auf das Gelände gezogen sind, jede Bewohnerin jeweils eine Patenschaft für ein Tier übernimmt.“ Für alle jungen Frauen heißt es dann, sich um ihr Tier zu kümmern und Verantwortung dafür zu tragen. Neben dem Füttern gehört dazu auch, den Stall zu säubern und auf die Gesundheit zu achten.
Eine, die schon fest zur Wohngruppe gehört, ist „Sakura“, die zehnjährige Alaskan-Malamute-Hündin von Testart-Pueyo. Ganz selbstverständlich bewegt sich der imposante Vierbeiner zwischen den Bewohnerinnen - Streicheleinheiten und Leckerlis inklusive.
Bewohnerin Tessa, die seit fast zwei Jahren in der Einrichtung lebt, freut sich immer sehr, wenn der kräftige Schlittenhund im Haus ist. Sie erzählt, dass sie mit Hunden großgeworden sei. Dass Tessa schon Erfahrungen mit den Vierbeinern hat, ist ihr im Umgang mit dem Malamute anzumerken. Sie gibt der Hündin klare Kommandos wie „sitz!“, die diese auch sofort umsetzt.
Und auch die Hühner hat Tessa bereits in ihr Herz geschlossen - „vom ersten Tag an, als sie in ihr Gehege im Garten eingezogen sind“, erzählt die junge Frau, die derzeit ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Jugendzentrum absolviert. „Ich hatte vorher noch nie mit Hühnern zu tun. Das sind tolle Tiere.“ Sich regelmäßig um sie zu kümmern, sei für sie selbstverständlich.
Im Garten öffnet sie die Tür zum Gehege und sagt: „Die beiden sehen fast so aus, als hätten sie Hosen an.“ Denn statt nackter Beine haben die Zwerg-Cochins dort ein imposantes Gefieder, das auch ihre Füße bedeckt. War das Federvieh zuvor noch ein wenig schüchtern, gackert es beim Anblick von Tessa freudig und läuft auf sie zu. „Es sind neugierige Tiere und man hat das Gefühl, dass sie einen verstehen“, sagt Tessa, während sie ihnen das Futter vor die Schnäbel streut.
Eine, die einen noch engeren Draht zu „Toffi“ und „Fee“ hat, ist Bewohnerin Hadil. „Sie ist unsere Hühnerflüsterin“, sagt die Einrichtungsleiterin. Und das hat einen Grund. Die 18-jährige Hadil ist bisher die einzige, von der sich die beiden Zwerg-Cochins auf den Arm nehmen lassen und dabei völlig entspannt bleiben.
„Echt jetzt?“ Ja, dieses Zitat stammt nicht von mir, sondern aus der „Zeit“. Anlass war die Ankündigung der Koalition, dass die „Vätermonate“ von zwei auf drei ausgeweitet werden sollen. Was für eine Wahnsinns-Weiterentwicklung nach 15 Jahren! Wenn wir in dem Tempo weitermachen, dann haben wir in 135 Jahren eine Gleichberechtigung bei Elterngeld und Elternzeit zwischen Vater und Mutter erreicht.
Man möchte die Gleichstellung von Frauen und Männern verwirklichen, heißt es allein 14 Mal im Koalitionsvertrag. Tatsächlich beziehen sich die Aussagen aber fast immer nur auf Frauen und Mütter. Männer und Väter finden sich, wie so häufig, nicht wieder - mal abgesehen von dem oben erwähnten einen Monat und der Vaterschaftsfreistellung nach Geburt, die sich politisch nicht mehr verhindern ließ, nachdem bereits Strafzahlungen aus Europa drohten.
Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) erklärte, eine „gleichberechtigte und zukunftsorientierte Partnerschaft bemisst sich daran, dass Männer selbstverständlich die Hälfte der Familien- und Hausarbeit machen“. Ja, dann lassen Sie uns doch bitte auch mal!
Das Familienministerium hatte bereits 2017 in der Studie „Männerperspektiven“ festgestellt, „dass die Mehrheit der Männer eine aktive und offensive Gleichstellungspolitik fordert“, sich stärker in der Familie engagieren wolle und dafür sogar bereit sei, eigene Nachteile in Kauf zu nehmen. Nur bekommen haben Väter diese Politik nicht.
Jedes Jahr zum Equal Pay Day wird beklagt, dass Frauen 21 Prozent weniger für die gleiche Arbeit verdienen würden (es sind tatsächlich weniger als sechs Prozent, wenn man die Arbeitszeit berücksichtigt) und das vermutlich noch die nächsten 135 Jahre, wenn man politisch nicht endlich mal Fortschritt wagt und uns Väter mitnimmt, statt uns immer nur als Buh-Männer zu betrachten.
Ministerin Spiegel sendete zum Amtsantritt auch ein klares Signal ihrer Einstellung. „Einmal Feministin, immer Feministin.“ Man könnte das als Kampfansage an die Männerwelt betrachten. Doch das ist sie nicht, im Gegenteil. Im „Welt“-Interview erläuterte sie, was genau sie darunter versteht. Es las sich wie ein auf Gleichberechtigung und Augenhöhe zwischen den Geschlechtern ausgerichteter, zeitgemäßer Feminismus. Gut so. Ob das allerdings aus ihrer eigenen Partei und aus ihrem eigenen Ministeriumsapparat wirklich so mitgetragen wird?
In beiden wirkten Männer und Väter häufig als Fremdkörper oder gar Feindbilder. Familie ist Müttersache, hatte man häufig den Eindruck, und bei den Grünen wird Familienpolitik seit jeher ausschließlich von Frauen betrieben - keine Partei pflegt in dem Bereich weniger Parität, auch das muss mal gesagt werden.
Als Vater würde ich Frau Spiegel die Hand reichen und sagen: Wir stehen an ihrer Seite. Wir sind sofort dabei, wenn es darum geht, an den Ursachen der Ungleichheit zwischen Müttern und Vätern bei Gehalt und Karriere etwas zu verändern. Wir fordern das seit vielen Jahren. Wir übernehmen unseren Part in der Familie, wenn sie uns endlich lassen. Dazu müssen Frauen aber auch bereit sein, in der Familie abzugeben, so wie es Männer in der Berufswelt getan haben, was politisch massiv unterstützt wurde. Jetzt sind auch die Männer und Väter mal dran. Frauen und Mütter werden langfristig davon profitieren, die Kinder sowieso. Skandinavien macht es uns seit Jahrzehnten vor.
Väter werden politisch gerne unsichtbar gemacht, das bekräftigt dann auch der neue Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne). Man brauche unbedingt die rechtliche Regelung der Mit-Mutterschaft für lesbische Paare. Denn was wäre, wenn die Mutter nach der Geburt stirbt? Dann hätte das Kind ja nur einen Elternteil. Basiswissen Biologie vermittelt einem, dass ein Kind auch einen biologischen Vater hat. Der wird in der ganzen Diskussion aber einfach ausgeklammert.
Und man will das Sorgerecht für Kinder auf bis zu vier Personen ausdehnen. Bisher wurde noch nicht einmal das Sorgerecht für beide biologische Eltern ordentlich geregelt - und dieses Vorhaben findet sich auch nicht in den Reformankündigungen von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Nicht weniger als die „größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte“ will Buschmann umsetzen. Ist auch nicht so schwer, weil seit 1998 eigentlich nichts mehr passiert ist.
Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Wechselmodell, Eltern-Kind-Entfremdung, all die liegen gebliebenen und lange überfälligen Reformen kommen in den Ankündigungen nicht vor. Fakt ist, dass getrennte Eltern wieder nicht beachtet werden und mit ihnen ihre Kinder: Kinder, die in einem streitfördernden Familienrechtssystem zerrieben werden. Im Familienrecht ist Deutschland ein Entwicklungsland und wenn nicht endlich gehandelt wird, bleibt das auch so.
Wir erwarten ein klares Zeichen, dass die Zukunftskoalition jetzt auch für getrennte Eltern und deren Kinder tätig wird. Das vermarktet sich vielleicht nicht so gut in den Medien, ist aber dringend erforderlich und wäre ein aktiver Beitrag zum Kinderschutz. Und wer Kinderrechte im Grundgesetz verankern möchte, der muss sich an seinem Handeln messen lassen.
Frau Spiegel, Herr Buschmann, verändern sie gesellschaftlich etwas für Väter und getrennte Familien und treiben Sie nicht nur Symbolpolitik. Sie haben noch Luft nach oben, nutzen sie sie!
Stuttgart (epd). Das Diakonische Werk Württemberg hat dazu aufgerufen, die sozialen Folgen der Pandemie wirksam zu bekämpfen. Bei der Jahrespressekonferenz am 23. Februar in Stuttgart waren Armut, Pflege und Perspektivlosigkeit Schwerpunktthemen. Oberkirchenrätin Annette Noller, die Vorstandsvorsitzende des DWW, forderte Anstrengungen der gesamten Gesellschaft, um anstehende soziale Aufgaben zu lösen.
Noller sagte, die belastenden Auswirkungen der Corona-Pandemie seien überall spürbar, von individueller Vereinsamung bis zu fehlendem Materialnachschub in Werkstätten. Sie träfen jedoch Menschen mit wenig Geld besonders hart. Mittlerweile betreffe Mangel und Verschuldung auch Personen, die vorher ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft absichern konnten, etwa im Niedriglohnsektor Beschäftigte, Senioren oder Studierende. Zunehmend brauchten Menschen Unterstützung bei ihrer Grundversorgung, „und das betrachte ich als großes Problem in einem Land, in dem es eigentlich das Sozialstaatsprinzip gibt“, sagte Noller.
Soziale Einrichtungen und Organisationen, die mit innovativen Ideen ihre Aufgaben trotz Corona-Einschränkung erfüllen wollen, fühlten sich von der Politik immer wieder im Stich gelassen. Beispielsweise sei die Suchtrehabilitation aus zentralen Coronahilfen herausgefallen und Sozialläden seien mit ihren ungedeckten Sonderausgaben erst bei der dritten Auflage der staatlichen Hilfen berücksichtigt worden.
Die Vorständin für Sozialpolitik, Eva-Maria Armbruster, forderte am Beispiel der Pflege, dass erkannte Defizite wie knappes Personal und eng getaktete Zeit nicht nur akut auf die Pandemiezeit bezogen, sondern langfristig verbessert werden müssen. „Sonst haben wir auch aus der Pandemie nichts gelernt“, mahnte sie.
Berlin (epd). Die Berliner Tafel hat zu ihrem 29. Geburtstag zehn neue Kühltransporter zur Verteilung gespendeter Lebensmittel erhalten. Die Kosten für die Fahrzeuge teilten sich die Berliner Tafel und der Autohersteller Mercedes-Benz, der rund 50 Prozent des Listenpreises übernehme, teilte die Berliner Tafel am 22. Februar mit. Die Tafeln leisteten eine wichtige Aufgabe, indem sie Lebensmittel vor der Verschwendung bewahren und mit ihnen zahlreiche Menschen unterstützen, erklärte Hans-Bahne Hansen, Vertriebsdirektor von Mercedes-Benz Berlin, zum Geburtstag.
Die Berliner Tafel verteilt nach eigenen Angaben monatlich rund 660 Tonnen Lebensmittel. Damit würden in der Hauptstadt rund 130.000 Menschen pro Monat mit Lebensmitteln unterstützt, „so viele wie noch nie“.
Dies sei mit einem immensen logistischen Aufwand verbunden, hieß es weiter: „Die frischen Lebensmittel müssen sachgerecht transportiert, Kühlketten dürfen nicht unterbrochen und die Routen müssen tagesaktuell angepasst werden.“ Neben einer guten Planung und vielen engagierten Ehrenamtlichen brauche es dazu auch einen funktionsfähigen Fuhrpark.
Die Berliner Tafel war die erste Tafel bundesweit. Inzwischen gibt es laut Bundesverband 960 lokale Tafeln in Deutschland.
Kassel (epd). Nur im vollstationären Bereich können gesetzliche Krankenkassen regelmäßig einfache Tätigkeiten der häuslichen Krankenpflege auf Mitarbeitende der Eingliederungshilfe abwälzen. Erbringen dagegen Betreuungsdienste Leistungen der Eingliederungshilfe in den eigenen vier Wänden des Kranken, dann sind sie nicht verpflichtet, auch leichte ambulante Krankenpflege „nebenbei“ und ohne Beteiligung der Krankenkassen zu erbringen, urteilte am 17. Februar das Bundessozialgericht (BSG) im Streit um die Kostenübernahme für das wöchentliche Herrichten einer Medikamentenbox.
Mit der ärztlich verschriebenen häuslichen Krankenpflege sollen stationäre Klinikaufenthalte vermieden und das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert werden. Zu solch einer Behandlungspflege gehört etwa die erforderliche Grundpflege oder auch die Sicherung der korrekten Medikamenteneinnahme.
Die häusliche Krankenpflege wird bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall auf Kosten der Krankenkasse erbracht. Das kann entweder im Haushalt der betroffenen Person, in Werkstätten für behinderte Menschen oder an einem „sonst geeigneten Ort“ erfolgen. Der Anspruch besteht aber nur, „soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann“.
Im Streitfall ging es um eine heute 31-jährige Frau aus dem Landkreis Havelland, die an einer Persönlichkeits- und Verhaltensstörung sowie Bluthochdruck leidet. Nach einem Aufenthalt in einem Heim der Eingliederungshilfe bewohnte sie seit Oktober 2016 als Mieterin eine von ihr allein bewohnte Wohnung der AWO Betreuungsdienste gGmbH.
Der Landkreis Havelland gewährte der Frau Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten im Umfang von monatlich 18 Stunden. Die AWO-Betreuungsdienste unterstützten die Frau beim Umgang mit Geld und bot Begleitung auf unbekannten Wegstrecken an. Zusätzlich zu dieser Eingliederungshilfe hatte der Hausarzt ihr im Rahmen der Behandlungspflege das Herrichten der wöchentlichen Medikamentenbox verschrieben. Diese Aufgaben übernahm jeden Montagmorgen der zusätzlich beauftragte AWO-Pflegedienst.
Die AOK Nordost lehnte es ab, die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von wöchentlich 8,40 Euro zu übernehmen. Die Frau erhalte bereits Eingliederungshilfe durch die AWO-Betreuung. Diese und nicht der AWO-Pflegedienst könne „nebenbei“ die Medikamentenbox bestücken. Die Krankenkasse verwies dabei auf ein Urteil des BSG vom 25. Februar 2015.
Die obersten Sozialrichter hatten damals nach dem bis Ende 2019 geltenden Eingliederungshilferecht entschieden, dass Krankenkassen zwar regelmäßig auch in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für die häusliche Krankenpflege in Form einer medizinischen Behandlungspflege aufkommen müssen, etwa bei der Wundversorgung oder Injektionen. Für leichte Tätigkeiten, die von Laien „nebenbei“ bewältigt werden können, sei aber die stationäre Einrichtung zuständig, so das Gericht.
Diese Grundsätze seien auf die ambulante Betreuung zu übertragen, meinte die AOK Nordost zur Begründung. Es sei wirtschaftlich, wenn im Rahmen der Eingliederungshilfe auch die Medikamentenbox hergerichtet werde. Die Frau meinte dagegen, dass die Krankenkasse zahlen muss. Der AWO-Pflegedienst erbrachte zwischenzeitlich die häusliche Krankenpflege und stundete die angefallenen Kosten.
Das BSG hielt das Vorgehen der Krankenkasse für rechtswidrig. Zwar halte der Senat an der Rechtsprechung fest, dass stationäre Einrichtungen leichte Tätigkeiten der häuslichen Krankenpflege im Rahmen der Eingliederungshilfe selbst übernehmen können. Denn die Einrichtung übe die Gesamtverantwortung über die zu betreuende Person aus, so das Gericht.
Auf die ambulante häusliche Krankenpflege in der eigenen Wohnung sei diese Rechtsprechung aber nicht zu übertragen. Die Kasse könne die Bezahlung für Maßnahmen der einfachsten Behandlungspflege nur dann verweigern, wenn eine im Haushalt des Versicherten lebende Person erklärt, sie ausführen zu wollen oder eine anderweitige rechtliche Verpflichtung dazu besteht.
Nur wenn die Eingliederungshilfe mit der erforderlichen ambulanten Behandlungspflege im Einzelfall als „deckungsgleich“ angesehen werden könne, könne die Krankenkasse die leichten Behandlungspflege-Tätigkeiten auf die Eingliederungshilfe übertragen. Das sei hier aber nicht der Fall. So müsse die Medikamentenbox montagmorgens bereitgestellt werden. An diesem Tag komme aber kein Helfer der Eingliederungshilfe. Das Eingliederungsziel sei zudem die Hilfestellung beim Umgang mit Geld. Zu Recht beanspruche daher die Klägerin, dass die Krankenkasse für die Kosten der Herrichtung der Medikamentenbox aufkommt.
Die Grundsätze dieser Entscheidung können auch auf das seit 2020 geltende Eingliederungshilferecht übertragen werden. Seitdem gibt es häufig keine klare Trennung von „ambulant“ und „stationär“, sondern unterschiedliche, teilstationäre betreute Wohnformen.
Wer leichte Tätigkeiten der häuslichen Krankenpflege dann übernehmen kann, hängt nun davon ab, wer die Gesamtverantwortung trägt und dazu rechtlich verpflichtet ist. Im vollstationären Bereich sind das die Einrichtungen, im ambulanten Bereich ist es nach dem aktuellen BSG-Urteil regelmäßig die Krankenkasse. Bei teilstationären Einrichtungen kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.
Az.: B 3 KR 17/20 R (häusliche Krankenpflege eigene Wohnung)
Az.: B 3 KR 10/14 R und B 3 KR 11/14 R (häusliche Krankenpflege stationäre Einrichtung)
Kassel (epd). Im Pflegeheim lebende Sozialhilfebezieher können nicht schon vorher die erst im Folgemonat fälligen Heimkosten bei der Berechnung des Schonvermögens berücksichtigen lassen. Es gilt das Monatsprinzip, bei dem nur alle innerhalb eines Monats zugeflossenen Einkünfte und die fälligen Ausgaben berücksichtigt werden dürfen, urteilte am 16. Februar das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Auch wenn die Rente Ende eines Monats überwiesen und die Pflegeheimkosten erst im Folgemonat abgebucht werden, müsse eine damit einhergehende Überschreitung des Schonvermögens vom Pflegebedürftigen für seinen Lebensunterhalt eingesetzt werden.
Geklagt hatte eine mittlerweile 90-Jährige, in einem Heim lebende Frau mit Pflegegrad 4. Weil sie die Heimkosten in Höhe von monatlich 4.100 Euro nicht von ihren Renten und den Leistungen der Pflegeversicherung bezahlen konnte, beantragte sie Hilfe zur Pflege.
In den Monaten Februar bis September 2018 verfügte sie jedoch zum Monatsersten über ein Kontoguthaben von mehr als 5.000 Euro. Damit wurde der geltende Schonvermögensbetrag überschritten. Das Vermögen verringerte sich im Mai, weil die Klägerin für 1.800 Euro ein Nutzungsrecht an ein Urnengrab gekauft hatte.
So kam es nur noch für wenige Tage im Monat zu einem Überschreiten des Schonvermögenbetrages, und zwar dann, wenn die Rente Ende des Monats auf das Konto der Frau überwiesen, die aufgelaufenen Pflegeheimkosten aber erst Anfang des Folgemonats fällig wurden.
Der Landkreis Rhein-Neckar bewilligte erst ab Oktober 2018 Hilfe zur Pflege. Die Frau müsse ihr Vermögen zum Lebensunterhalt einsetzen, das über den Schonbetrag von 5.000 Euro liege, hieß es zur Begründung.
Die Klägerin meinte dagegen, dass die erst im Folgemonat abgebuchten Heimkosten bei der Schonvermögensberechnung nicht zu ihren Lasten gehen dürfen. Zur Bestimmung des Schonvermögens komme es darauf an, wann der Pflegebedarf entstanden sei und nicht, wann die Heimkosten fällig wurden. In diesem Fall werde das Schonvermögen nicht überschritten.
Das BSG verwies das Verfahren wegen fehlender Feststellungen an die Vorinstanz zurück. Allerdings gelte bei der Berechnung des Schonvermögens das Monatsprinzip. Maßgeblich sei hier, wann die Vergütung für die erbrachten Pflegeheimleistungen fällig werde, hier also erst im Folgemonat. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Rente erst am Monatsende zufließt. Allerdings könne der Sozialhilfeträger die Verwertung des Nutzungsrechts für das Urnenwahlgrab aus Härtegründen nicht verlangen. Dieser hatte im Laufe des Verfahrens auch darauf verzichtet.
Az.: B 8 SO 17/20 R
Kassel (epd). Private Krankentransportunternehmen können im Streit mit der Krankenkasse um die Vergütung ihrer Leistung wegen einer fehlenden Schiedsstelle nicht gerichtlich festgelegte höhere Preise verlangen. Ist die Vergütung der Tansporte weder landes- noch kommunal-rechtlich geregelt worden, kann die Krankenkasse sich bei der Preisfestlegung an den günstigsten Anbieter orientieren, urteilte am 17. Februar das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Sei in einem Ort kein vergleichbarer Krankentransportanbieter vorhanden, könne die Krankenkasse die Preise anderer Anbieter im jeweiligen Bundesland als Vergleich heranziehen.
Im Streitfall ging es um ein Unternehmen im schleswig-holsteinischen Neumünster, das2009 die Genehmigung für Krankentransporte erhielt. Ab Erhalt der Genehmigung hat der private Krankentransportanbieter dann drei Monate Zeit, seine Leistung anzubieten, andernfalls wird diese Genehmigung wieder hinfällig.
Der Kläger bot zwar umgehend seine Leistungen an. Andere private Anbieter gab es in Neumünster nicht. Von Anfang lag das Unternehmen mit den Krankenkassen im Streit um die Vergütung. Rechtlich kann das Land oder die Kommune eine Vergütung für den Rettungsdienst und damit auch für die Krankentransporte festlegen. Auch die Landesverbände der Krankenkassen können diese mit den Unternehmen vereinbaren.
Hier gab es jedoch keine festgelegten Preise. So zahlte die Barmer ab August 2012 vorläufig pro erbrachter Fahrt eine Grundpauschale von 59 Euro zuzüglich 1,90 Euro ab dem 11. Beförderungskilometer. Eine endgültige Vergütungsvereinbarung kam nicht zustande. Die Krankenkasse orientierte sich bei den Preisen an anderen günstigen Anbietern in Schleswig-Holstein.
Das Krankentransportunternehmen zog vor Gericht und verlangte eine Grundpauschale von 84,42 Euro sowie 2,01 Euro ab dem ersten Beförderungskilometer. Anders sei der wirtschaftliche Betrieb in Neumünster nicht zu gewährleisten. Weil zur Streitschlichtung rechtlich keine Schiedsstelle vorgesehen sei, müsse ein Gericht die angemessenen Preise bestimmen, so die Begründung.
Doch dem erteilte das BSG eine Absage. Der Gesetzgeber habe nicht vorgesehen, dass Gerichte eine konkrete Vergütung festlegen sollen. Dass die Krankenkassen sich bei der Vergütung an andere im Bundesland tätige preisgünstige Anbieter orientieren, sei nicht zu beanstanden. Die Krankenkasse dürfe ihre Position aber auch nicht - etwa in Form eines Preisdiktats - missbrauchen, so das BSG mit Verweis auf seine frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 2008. Die Berufsfreiheit vermittele dem „Anbieter von Krankentransportleistungen keinen Anspruch auf eine Vergütung, die sich aus der Sicht der Krankenkassen nicht als wettbewerbsgerecht darstellt“, urteilte das BSG.
Az.: B 3 KR 13/20 R
Erfurt (epd). Eine Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen seines Geschlechts begründet in der Regel eine Entschädigung. Eine Ausnahme besteht davon nur, wenn im Nachhinein ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten geschlossen wurde, der alle weiteren Ansprüche für erledigt erklärt, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 17. Februar veröffentlichten Urteil.
Im Streitfall ging es um eine Teilzeit-Pflegekraft, die bei einem Dialyseanbieter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Prozent beschäftigt war. Sie leistete jedoch zahlreiche Überstunden. Im Februar 2018 belief sich das Arbeitszeitguthaben der Klägerin auf 226 Stunden. Der Arbeitgeber zahlte Vollzeitbeschäftigten zwar für Überstunden Zuschläge, nicht jedoch Teilzeitbeschäftigten.
Die Frau sah sich daraufhin wegen ihres Geschlechts diskriminiert. Vor allem Frauen würden in Teilzeit arbeiten, so dass sie bei versagten Überstundenzuschlägen besonders betroffen seien. Sie verlangte eine Diskriminierungsentschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses sieht eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern vor.
Das Hessische Landesarbeitsgericht setzte die Entschädigung in dem Rechtsstreit jedoch auf „Null“ herab. Eine Entschädigung wäre im vorliegenden Fall wegen eines geringen Verschuldens des Arbeitgebers unangemessen.
Das BAG bestätigte zwar im Ergebnis, dass der Klägerin keine Entschädigung zusteht. Die Begründung des Gerichts sei aber fehlerhaft. Liege eine Diskriminierung wegen des Geschlechts vor, bestehe ein Anspruch auf eine Entschädigung. Auf „Null“ dürfe diese vom Gericht nicht bestimmt werden. Bei einem geringen Verschulden dürfte die Entschädigung gesenkt, aber nicht ganz versagt werden. Andernfalls hätten die gesetzlichen Bestimmungen keine „abschreckende Wirkungen“ gegenüber dem Arbeitgeber.
Hier stehe der Klägerin aus anderen Gründen die Entschädigung nicht zu. Denn sie habe mit dem Arbeitgeber im gerichtlichen Verfahren die Aufhebung ihres Arbeitsvertrages vereinbart, der alle wechselseitigen Ansprüche für erledigt erklärt. Dies umfasse auch einen möglichen Anspruch auf eine Diskriminierungsentschädigung.
Az.: 8 AZR 371/20
Oldenburg (epd). Sozialleistungen können gegebenenfalls auch von Erben zurückgefordert werden - und das auch dann, wenn sie nur Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Oberlandesgericht in Oldenburg am 17. Februar veröffentlicht hat. Wenn jemand erbe, dem Sozialleistungen gewährt worden seien, könne der Staat diesen Anspruch auf sich überleiten und ihn gegenüber den anderen Erben geltend machen, heißt es in dem Beschluss.
Ein vom Oberlandesgericht entschiedener Fall zeigt, dass dies sogar noch einen Schritt weitergehen kann: Selbst wenn man nicht Erbe wird, können erbrechtliche Ansprüche bestehen. Dies kann zum Beispiel gelten, wenn man einen Pflichtteilanspruch hat.
Im konkreten Fall hatte die klagende Stadt für einen Mann über Jahre Sozialleistungen erbracht, insgesamt in Höhe von etwa 19.000 Euro. Als seine Mutter im Jahr 2015 starb, setzte diese den Sohn des Mannes, also ihren Enkel, als Alleinerben ein. Der Mann selbst wurde nicht Erbe, er hatte also nur einen Pflichtteilsanspruch und starb 2020. Die Stadt hatte den Pflichtteilsanspruch des Mannes gegenüber seiner verstorbenen Mutter in Höhe der erbrachten Sozialleistungen auf sich übergeleitet und verlangte nach dessen Tod vom Enkelsohn die Zahlung.
Der Enkelsohn wehrte sich dagegen vor dem Landgericht - erfolglos. Nachdem das Oberlandesgericht nun auch die Berufung des Enkels zurückgewiesen hat, muss er das Geld an die Stadt zurückzahlen. Insgesamt ging es den Angaben zufolge noch um rund 12.000 Euro.
Az.: 3 U 121/21
Celle (epd). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat trotz erhöhter Lärmbelästigung den Hörschaden eines früheren Mitarbeiters in der Bodenabfertigung von Hubschraubern nicht als Berufskrankheit anerkannt. Gut zwei Jahre hatte der Mann in Ostfriesland bei einem Helikopterservice gearbeitet, wie das Gericht am 21. Februar in Celle mitteilte. Zwar habe dabei der Lärmpegel rund 90 Dezibel betragen, jedoch habe die Belastung nur 14 Monate gedauert und er habe in dieser Zeit Gehörschutz getragen, urteilte das Gericht bereits am 20. Januar.
Der 54-Jährige arbeitete den Angaben zufolge in den Jahren 2016 und 2017 als Bodenabfertiger. Als bei ihm ein starker Tinnitus auftrat, äußerte sein HNO-Arzt nach Gerichtsangaben gegenüber der Berufsgenossenschaft den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Er führte dazu aus, dass der Mann in den ersten Monaten seiner Arbeit nur mit unzureichendem Gehörschutz versorgt gewesen sei. Die Berufsgenossenschaft erkannte dies nicht an. Der errechnete Lärmpegel sei nicht hoch genug gewesen sei. Die beruflichen Belastungen seien nicht ausreichend.
Demgegenüber meinte der Mann, dass er erheblichem Dauerlärm ausgesetzt gewesen sei, hieß es. Seine Hörbeschwerden seien erstmalig bei dem Helikopterservice aufgetreten. Das Gericht hat eigenen Angaben zufolge mehrere Gutachten eingeholt und den Lärm an dem Arbeitsplatz messen lassen. Nach den fachmedizinischen „Königsteiner Empfehlungen“ habe keine lange Dauerbelastung bestanden. Außerdem hätten die erreichten Einzel-Schallspitzen den Grenzwert nicht überschritten.
Az.: L 14 U 107/20
Berlin (epd). Erwerbstätige haben keinen Anspruch auf vom Staat bezahltes Wohngeld, wenn sie eine zumutbare Arbeit ablehnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am 17. Februar veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Gericht wies die Klage eines 63 Jahre alten Mannes ab, weil er in der Lage sei, mindestens im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung zu arbeiten. Darüber hinaus habe der Kläger nicht nachweisen können, dass er sich ernsthaft um die Aufnahme einer Beschäftigung bemüht habe. Sein Antrag auf die Sozialleistung sei deshalb missbräuchlich, entschied das Gericht.
Wohngeld werde nur gewährt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller seinen angemessenen Wohnbedarf weder selbst, noch mit Hilfe unterhaltspflichtiger Angehöriger decken könne, erklärte das Gericht weiter. Hingegen werde Wohngeld nicht gezahlt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die eigenen Ein- und Ausgaben so gestalten könne, dass er oder sie sich eigenständig finanzieren kann. In vorliegendem Fall sei das Begehren des Klägers „unangemessen und sozialwidrig“, hieß es.
Der studierte Informatiker war in der Vergangenheit als Programmierer sowie als Dozent tätig, bevor er Nachhilfe in Mathe und Englisch gab. Die erfolglosen Bewerbungen des Klägers seien nach Angaben des Gerichts nichtssagend gewesen. Eine zu seinem Profil passende Stelle habe er darüber hinaus abgelehnt. Der Mann wohne allein in einem Einfamilienhaus. Gegen das Urteil ist der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Az.: VG 21 K 170/20
Professor Patrick Jahn war Leiter der „Expertenkommission DRG“, aus der nun die neue Expertengruppe hergeht. Er war in der Runde über zehn Jahre aktiv, zunächst im Lenkungsausschuss und später als wissenschaftliche Leitung der „Fachkommission DRG“. Das Ziel der Expertenrunde sei erreicht, so der Pflegerat, denn die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) werde von der Bundesregierung als verbindliche Personalbemessung im Krankenhaus eingeführt. Neben Mehmecke als wissenschaftlicher Leitung steht Irene Maier, Präsidiumsmitglied des Pflegerats, an der Spitze des Gremiums.
Jahn hat inzwischen die Professur für Versorgungsforschung mit Schwerpunkt Pflege im Krankenhaus an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angenommen.
Sandra Mehmecke ist gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin und lehrt unter anderem an der Hochschule Hannover. Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen in der Gesundheitssystemforschung. Einer ihrer Kernpunkte ist dabei die Pflegepersonalausstattung im Krankenhaus. Das ist auch ein zentrales Thema bei ihrer Tätigkeit beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest.
2018 wurde sie Präsidentin der neugegründeten Pflegekammer Niedersachsen, das als drittes Bundesland ein solches Gremium einführte. Auf politischen Druck wegen etlicher Querelen rund um die Kammergründung trat sie 2020 von dem Amt zurück.
Reem Alabali-Radovan (31), Integrationsbeauftragte der Bundesregierung (SPD), übernimmt zusätzlich auch das Amt der Antirassismus-Beauftragten. Sie ist seit Dezember Beauftragte der neuen Regierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Alabali-Radovan wurde als Kind irakischer Eltern in Moskau geboren. 1996 kam sie mit ihrer Familie nach Deutschland. Sie studierte Politikwissenschaften und wurde 2020 Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr zog sie mit einem Direktmandat in das Parlament ein.
Barbara Pühl wird neue Leiterin der Evangelischen Dienste München. Sie übernimmt den Posten am 1. Juni. Pühl folgt auf Klaus Schmucker, der das Amt 22 Jahre lang innehatte und am 31. Mai in den Ruhestand geht. Sie studiert Evangelische Theologie in Neuendettelsau, Marburg, Wien und Berlin. 2006 war sie Pfarrerin in Bayreuth, dann bis 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin an Evangelisch-Theologischen Fakultät der LMU München. Die Evangelischen Dienste München sind gemeindeübergreifende Einrichtungen, wie beispielsweise die Krankenhausseelsorge, die Offene Behindertenarbeit oder das Evangelische Beratungszentrum. Sie unterstützen, ergänzen und entlasten die Arbeit der Kirchengemeinden. Derzeit gehören über 20 Einrichtungen zu den EDM.
Carsten Tag, Theologe und seit März 2020 Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, ist neuer Vorsitzender der Liga Hessen. Er löste turnusgemäß Yasmin Alinaghi ab, die Geschäfstführerin des Paritätischen Hessen. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre zwischen den sechs Mitgliedsverbänden der Liga. Tag sagte, die großen Wohlfahrtsverbände hielten auch in der Corona-Krise zusammen. „Sie stehen als verlässliche Partner bereit, um das Gesundheits- und Sozialwesen bestmöglich funktionsfähig zu halten.“ Tag arbeitete ab 1998 in Hofheim als Leiter der Fachstelle für Suchtprävention des Main-Taunus-Kreises beim Verein Jugendhilfe & Jugendberatung. Später war er zwölf Jahre lang Dekan im Evangelischen Dekanat Rodgau. Aufgrund vielfältiger Fort- und Weiterbildungen ist er auch Gemeinde- und Organisationsberater sowie Gestalttherapeut.
Peter Pfann ist Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Forchheim. Er folgt auf Michael Endres, der zum neuen Direktor des Caritasverbands für die Erzdiözese Bamberg ernannt worden ist. Pfann war von 2012 bis 2018 bei der Regnitz Werkstätten gGmbH beschäftigt und ist seit 2018 Geschäftsführer der BBW gGmbH (gemeinschaftliches Wohnen) /BBZ gGmbH (Werkstatt mit Förderstätte) in Nürnberg. Zudem ist er im Lebenshilfe Landesverband Bayern und bei der Landesarbeitsgemeinschaft WfbM in Bayern aktiv. Zur Lebenshilfe Forchheim gehören aktuell 14 Einrichtungen in Stadt und Landkreis Forchheim. Insgesamt sind bei ihr rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Behinderung beschäftigt.
Andrea Siemen (60) ist neu in den Vorstand der Lebenshilfe Bayern berufen worden. Sie ist Aufsichtsratsvorsitzende der Lebenshilfe München. Die Juristin und Bundesbeamtin a. D. engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich bei der Lebenshilfe, unter anderem in der Angehörigen-Beratung und in der L.I.E.S.-Redaktion. Seit November 2019 ist sie Vorsitzende des Aufsichtsrates der Lebenshilfe München, vor der Neuaufstellung des Vereines war sie Vorsitzende des Vorstandes.
Hellmut Wißmann, ehemaliger Präsident des Bundesarbeitsgerichts, ist am 17. Februar gestorben. Er wurde 82 Jahre alt. Wißmann wurde im Juli 1999 zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts berufen und übernahm den Vorsitz des Ersten Senats, den er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2005 innehatte. In seiner Amtszeit hat sich das Arbeitsrecht auf vielen Feldern fortentwickelt. Als Vorsitzender des Ersten Senats hatte er daran maßgeblichen Anteil mit Entscheidungen zur Bildung eines Europäischen Betriebsrats, zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz, zum Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit und zum Streik um einen Firmentarifvertrag gegen einen verbandsangehörigen Arbeitgeber.
Annette Noller, württembergische Diakonie-Chefin, ist neue Vorstandsvorsitzende des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Arbeit in Baden-Württemberg (AG)“. Ihr Vorgänger Holger Hoffmann, stellvertretender Vorstand der badischen Diakonie, hatte das Amt abgegeben. Die AG Arbeit unterstützt Menschen, die bei der Jobsuche als benachteiligt gelten. Mitglieder sind Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie knapp 40 freigemeinnützige und kommunale Beschäftigungsträger.
Klaus Siems wird Leiter des Grenzdurchgangslagers Friedland bei Göttingen. Er tritt die Nachfolge von Heinrich Hörnschemeyer an, der nach mehr als 30 Jahren zum 1. März in den Ruhestand geht. Siems leitete zuletzt den Standort der Behörde in Braunschweig. Das Grenzdurchgangslager wurde im September 1945 auf Anordnung der britischen Armee als erste Anlaufstelle für Flüchtlinge und Vertriebene in Deutschland eingerichtet. In den folgenden Jahrzehnten kamen neben den heimkehrenden deutschen Kriegsgefangenen auch Spätaussiedler sowie Flüchtlinge aus zahlreichen Ländern im Lager an. 2011 wurde Friedland eine der Erstaufnahme-Stellen des Landes Niedersachsen für Asylsuchende. Das Grenzdurchgangslager nimmt zudem in die Bundesrepublik einreisende Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion auf. Bislang haben insgesamt rund 4,5 Millionen Menschen das Lager durchlaufen.
Wir haben Tagungen, Seminare, Workshops und Webinare aufgelistet, die aktuell geplant sind. Wegen der Corona-Epidemie sagen Veranstalter allerdings Termine auch kurzfristig ab. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, das zu beachten.
8.-9.3.
Online-Fortbildung: „Datenschutz in sozialen Einrichtungen: Einführung in das KDG - rechtliche Anforderungen und Umsetzungen im operativen Tagesgeschäft“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001-700
16.3.
Online-Fortbildung „Suchtprävention für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828-212
16.3.:
Online-Fortbildung „Blended Counseling - ein Beratungsmodell mit niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten zu Ratsuchenden“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
21.-22.3.
Online-Seminar: „Traumapädagogische Ansätze im Umgang mit jungen psychisch erkrankten Erwachsenen“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/30128-19
22.3.
Online-Seminar „Reform des Stiftungsrechts“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-221
22.-23.3.
Online-Seminar „Trends in der Arbeitsmarktpolitik“
Tel.: 030/26309-404
23.-25.3.
Online-Fortbildung: „Das operative Geschäft: Steuerung und Controlling in der Eingliederungshilfe“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/30128-19
28.-30.3. Paderborn:
Seminar „SystemsprengerInnen - Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf“
der IN VIA Fortbildungsakademie
Tel.: 05251/2908-38
29.3. Köln
Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechtes in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - Gestaltungsspielräume nutzen“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
30.-31.3. Berlin:
Fortbildung „ Keine Krise mit der Krise - Hilfreich bleiben auch in Ausnahmesituationen“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
30.3.-1.4. Marktbreit
Seminar „Grundlagen des Zuwendungsrechts“
Tel.: 030/26309-139
31.3.-1.4.:
Online-Fortbildung „Teams entwickeln, einschätzen und kompetent begleiten“
der Paritätischen Akademie Nord
Tel.: 040/415201-66
April
4.-6.4.:
Seminar „Arbeit in Familien mit psychischen Auffälligkeiten - Fallstricken in der Familienpflege widerstehen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
7.-8.4. Berlin
Seminar „Teilhabe organisieren mit einem teilhabebasierten Organisationsmodell - Kollegiale Führung und agile Organisationsentwicklung in der Eingliederungshilfe“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/30128-19
20.-22.4. Berlin:
Fortbildung „Quartiers-, Sozialraum- und Netzwerkarbeit“
Tel.: 030/26309-139
27.4. Hamburg:
Seminar „Controlling für Einrichtungen der Eingliederungshilfe“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 040/359060
28.4. Hamburg:
Seminar „Pflegesatzverhandlungen in der stationären Altenhilfe“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 040/359060