sozial-Recht

Landessozialgericht

Hörschaden durch Hubschrauber keine Berufskrankheit



Celle (epd). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat trotz erhöhter Lärmbelästigung den Hörschaden eines früheren Mitarbeiters in der Bodenabfertigung von Hubschraubern nicht als Berufskrankheit anerkannt. Gut zwei Jahre hatte der Mann in Ostfriesland bei einem Helikopterservice gearbeitet, wie das Gericht am 21. Februar in Celle mitteilte. Zwar habe dabei der Lärmpegel rund 90 Dezibel betragen, jedoch habe die Belastung nur 14 Monate gedauert und er habe in dieser Zeit Gehörschutz getragen, urteilte das Gericht bereits am 20. Januar.

Der 54-Jährige arbeitete den Angaben zufolge in den Jahren 2016 und 2017 als Bodenabfertiger. Als bei ihm ein starker Tinnitus auftrat, äußerte sein HNO-Arzt nach Gerichtsangaben gegenüber der Berufsgenossenschaft den Verdacht auf eine Berufskrankheit. Er führte dazu aus, dass der Mann in den ersten Monaten seiner Arbeit nur mit unzureichendem Gehörschutz versorgt gewesen sei. Die Berufsgenossenschaft erkannte dies nicht an. Der errechnete Lärmpegel sei nicht hoch genug gewesen sei. Die beruflichen Belastungen seien nicht ausreichend.

Demgegenüber meinte der Mann, dass er erheblichem Dauerlärm ausgesetzt gewesen sei, hieß es. Seine Hörbeschwerden seien erstmalig bei dem Helikopterservice aufgetreten. Das Gericht hat eigenen Angaben zufolge mehrere Gutachten eingeholt und den Lärm an dem Arbeitsplatz messen lassen. Nach den fachmedizinischen „Königsteiner Empfehlungen“ habe keine lange Dauerbelastung bestanden. Außerdem hätten die erreichten Einzel-Schallspitzen den Grenzwert nicht überschritten.

Az.: L 14 U 107/20