Ausgabe 15/2018 - 13.04.2018
Nürnberg, Berlin (epd). Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Aussicht gestellte Prüfung der Hartz-IV-Sanktionen hat in der großen Koalition eine Kontroverse ausgelöst. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hermann Gröhe (CDU) sagte der "Rheinischen Post" am 12. April: "Wir halten an den Sanktionen im SGB II fest." Wer die Solidarität der Gesellschaft zur Sicherung seiner Lebenshaltungskosten in Anspruch nehme, habe auch die Pflicht zur Mitwirkung. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles unterstützte hingegen Heils Vorstoß.
Es sei "keinesfalls sinnvoll", jüngere Hartz-IV-Bezieher schärfer zu sanktionieren als ältere, sagte Nahles der "Frankfurter Rundschau". Zugleich betonte sie: "Die generelle Abschaffung der Sanktionen halte ich für schwierig."
Am 11. April hatte die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr geringfügig mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt wurden als im Vorjahr. Mit knapp 953.000 seien es rund 13.700 Sanktionen mehr gewesen als 2016. Die Quote, also das Verhältnis der Sanktionen zu allen Leistungsberechtigten, habe sich jedoch nicht verändert. Sie liege bei 3,1 Prozent.
Mit 77 Prozent entfällt der größte Teil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. Dazu zählt etwa, wenn jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. Im vergangenen Jahr verringerten die Jobcenter deshalb in 733.800 Fällen die Leistungen um zehn Prozent. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden 98.860 Sanktionen ausgesprochen.
Scheele kritisierte die Vorschriften für junge Arbeitslose. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine 100-prozentige Kürzung der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Pflichtverstoß dazu, kann auch die Miete gekürzt werden. "Das bereitet uns Sorge, weil die strikten Sonderregelungen bei Jugendlichen zu besonders einschneidenden Leistungskürzungen führen", sagt Scheele und zeigte sich offen für Veränderungen.
Auch die Kürzung der Miete, von der sowohl Jugendliche als auch Erwachsene bei wiederholten Verstößen betroffen sind, sieht Scheele problematisch: "Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der Wochenzeitung "Die Zeit", er wolle prüfen, welche Sanktionen noch sinnvoll seien. Aber: Kürzungen seien grundsätzlich in Ordnung, weil die Gesellschaft eine Gegenleistung erwarten könne für die Unterstützung, die sie gewähre: "Aber ich halte es nicht für sinnvoll, dass - wie es derzeit der Fall ist - für Jüngere strengere Regeln gelten als für Ältere. Oder dass das Wohngeld gekürzt wird und die Leute auf der Straße stehen."
Andrea Nahles erklärte, sie wolle am Kernprinzip von Hartz IV, dem Fordern und Fördern, festhalten. Sie erinnerte daran, dass es vor der Reform 2005 in der Sozialhilfe keine aktivierenden Arbeitsmarktmaßnahmen gegeben hat. Dennoch müsse man für Langzeitarbeitslose weiter über Wege der Förderung nachdenken, betonte die SPD-Fraktionschefin. Hier sei der geplante soziale Arbeitsmarkt ein richtiger Schritt, um die Lebensperspektiven Betroffener zu verbessern.
Vor der Einführung von Hartz IV habe man "einen Sozialstaat gehabt, der vielen Menschen gar kein Angebot mehr gemacht hat", sagte Nahles. Fördern und Fordern sei da eine Verbesserung gewesen gegenüber einem Zustand, in dem es hieß: "Du bleibst in der Sozialhilfe, egal, was du willst."
Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik der Grünen, bezeichnete die Sanktionspraxis der Jobcenter als falsch, "denn die Sanktionen belasten das Klima in den Jobcentern und sind zudem hoch bürokratisch". Die Berechnung und Durchsetzung von Sanktionen gehe für das Personal mit großem Verwaltungsaufwand einher. Zeit und Aufwand, der für die Beratung und Vermittlung der Arbeitssuchenden verloren gehe. "Wir fordern ein Ende der Sanktionspraxis. Stattdessen brauchen Arbeitssuchende mehr positive Erwerbsanreize und Motivation durch eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe."
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Sanktionen, mit denen Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. "Sanktionen bringen Menschen nicht schneller in Arbeit, sie werden als Drangsalierung und Ausdruck sozialer Ignoranz wahrgenommen", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, in Berlin. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar.
Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Paritätische kündigte an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen.
"Die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Hartz IV auf den Prüfstand zu stellen, ist eine gute Nachricht", sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Die aktuellen Regelungen wirkten folgenschwer auf Millionen Betroffene. "Insbesondere ältere, geringqualifizierte und behinderte Menschen spüren das."
Zusätzlich hätten sie kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. "Deshalb gehören die bisher geltenden Sanktionen abgemildert", sagte Bauer. Neben einem bedarfsgerechten Regelsatz seien Maßnahmen erforderlich, die Langzeitarbeitslosen eine schnellere Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglichen.
Köln (epd). Die Sanktionspraxis bei Hartz IV verstößt für den Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge eklatant gegen das Sozialstaatsgebot, wonach allen Transferbeziehern ein "menschenwürdiges Existenzminimum" zusteht. Jede Kürzung wegen einer Sanktionierung bedeute "zumindest relative Armut für Leistungsberechtigte", sagte der Forscher aus Köln dem Evangelischen Pressedienst (epd). Totalsanktion führten vor allem bei jungen Hartz-IV-Empfängern zur völligen Mittellosigkeit und bedeuteten "absolute, extreme beziehungsweise existenzielle Armut".
Er kritisierte nicht nur die bestehende Praxis der Sanktionen, sondern rief dazu auf, Hartz IV abzuschaffen. Belegschaften, Betriebsräte und Gewerkschaften würden mit "dem Damoklesschwert von Hartz IV genötigt, schlechtere Arbeitsbedingungen und niedrigere Löhne zu akzeptieren".
Durch massiven Druck von Hartz IV führe man junge Menschen nicht etwa "auf den rechten Weg", sondern veranlasse sie höchstens, sich auf illegale Weise durchs Leben zu schlagen. "Eigentlich sind die Zeiten der Rohrstock-Pädagogik längst vorbei, denn mit alttestamentarischer Strenge und sozialen Folterinstrumenten bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern oft genug das Gegenteil", sagte der ehemalige Kandidat der Linken für das Amt des Bundespräsidenten: "Sanktionen sind nicht bloß inhuman und verfassungswidrig, sondern auch kontraproduktiv. Sie müssen so schnell wie möglich beseitigt, zumindest durch ein Sanktionsmoratorium vorerst ausgesetzt werden."
Butterwegge rief wegen der zuletzt die wachsende Zahl der von Jobcentern verhängten Sanktionen den neuen Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) auf, endlich zu handeln. Heil habe zwar angekündigt, die Sanktionspraxis "überprüfen" zu wollen, lasse jedoch eine klare Position zu diesem Thema vermissen.
"Auch das Bundesverfassungsgericht tut sich offenbar schwer, die politisch Verantwortlichen zur Beendigung der Sanktionspraxis zu zwingen", sagte der Armutsexperte. Man wisse natürlich in Karlsruhe ebenso wie in Berlin: Mit den Sanktionen steht und fällt das Hartz-IV-System.
Nürnberg (epd). Seehofer kündigte etwa an, dass im Herbst die ersten Pilot-Rückführungszentren für Flüchtlinge an "bis zu fünf" Standorten bundesweit in Betrieb gehen sollen: "In enger Kooperation mit den Ländern." Eine konkrete Standortplanung für die "Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen" (ANkER) solle "möglichst bis zur parlamentarischen Sommerpause" vorliegen. Sein ebenfalls bereits angekündigter "Masterplan für Migration" soll dann auch fertig sein.
Seehofer sagte, man gehe den Weg der Pilot-Zentren, weil es für deren Einrichtung "erst einmal keine Gesetzesänderungen braucht". Man wolle im Pilotbetrieb austesten, welche Rechtsänderungen überhaupt nötig seien. Man erhoffe sich von den Zentren "eine weitere Verbesserung bei der Dauer und der Qualität der Verfahren".
Ein Asylverfahren dauere derzeit von der Antragsstellung bis zur Entscheidung etwa drei Monate. Würde man erst alle möglichen Rechtsänderungen angehen, würden sich die Zentren "bis zum Sankt-Nimmerleinstag verschieben", betonte der Minister.
Angesprochen auf das Streitthema Familiennachzug innerhalb der großen Koalition sagte der CSU-Parteichef: "Ich orientiere mich sehr, sehr eng am Koalitionsvertrag, weil ich selbst innerhalb der Koalition dafür geworben habe, dass wir vertragstreu sind auf allen Seiten."
Die Unionsparteien und die SPD hatten sich auf eine Neuregelung zum derzeit ausgesetzten Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus geeinigt - darunter fallen auch etliche Syrer. Um Details gibt es zwischen SPD und Union Streit. Die harsche Kritik am "Referentenentwurf" verstehe er nicht, sagte Seehofer.
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wies Seehofers Pläne zum Familiennachzug zurück. Eltern unbegleiteter Minderjähriger mit subsidiärem Schutz sollten in Zukunft grundsätzlich unter die Kontingentregelung von monatlich bis zu 1.000 Personen fallen können. "Der Nachzug von minderjährigen Geschwistern ist von der Kontingentregelung jedoch nicht erfasst. Eltern würden vor die Wahl gestellt, zu entscheiden für welches ihrer minderjährigen Kinder sie sorgen möchten und welches sie im Stich lassen möchten", rügte der Verband am 6. April in Berlin.
Die in der Begründung zum Gesetzentwurf geplanten Voraussetzungen für den Elternnachzug würden darüber hinaus auch zu einem Ausschluss des Großteils der Eltern vom Nachzug führen, hieß es.
Seehofer, der erst seit knapp zwei Wochen als Bundesinnenminister im Amt ist, sagte nach den Gesprächen mit Behördenchefin Jutta Cordt, mit Abteilungsleitern sowie mit Personalvertretern: "Im Bundesamt wird hervorragende Arbeit geleistet - das war nicht immer so." Dies habe nie an der Behörde gelegen, sondern am zeitweisen Personalmangel.
Er werde sich daher auch angesichts zusätzlicher Aufgaben in den ANkER-Zentren, bei den nun anstehenden Haushaltsverhandlungen auf Bundesebene für mehr Stellen einsetzen, sagte der Bundesinnenminister. "Wenn wir die Qualität im Bamf halten und optimieren wollen, brauchen wir mehr Personal."
Seehofer sagte auch, man werde die Kontrolle beim Thema Migration "und die Akzeptanz der Bevölkerung" nur dann behalten, wenn neben der Bekämpfung der Fluchtursachen, schnellen Asylverfahren und einer hochwertigen Integration von Schutzberechtigten "auch konsequent zurückgeführt wird".
Die Zuständigkeit liege nicht beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern bei den Bundesländern. "Wir dürfen nicht mit dem Finger aufeinander zeigen, sondern müssen uns zusammensetzen, um gemeinsam einen deutlich höheren Anteil an Rückführungen zu erreichen". Nur so bleibe die Akzeptanz der Bevölkerung beim Thema Migration erhalten.
Bundesamts-Chefin Cordt sagte, sie habe zusammen mit ihren Mitarbeitern dem Bundesinnenminister ein "Lagebild über die Aufgabenerledigung" ihrer Behörde gegeben. Man habe zudem ein Augenmerk darauf gelegt, "was unsere Beiträge für kommende Herausforderungen sein können". Die Rückstände der Asylverfahren aus den vergangenen Jahren seien komplett abgearbeitet, in 23 Prozent aller Fälle, die vor Gericht landen, "heben Richter unsere Entscheidungen auf".
Zum Thema Ankerzentren sagte Cordt, das Bundesamt habe immer von der "engen Zusammenarbeit mit den Ländern in den einzelnen Bereichen" profitiert.
Berlin (epd). Die Arbeitgeber wehren sich weiter gegen das Vorhaben der norddeutschen Bundesländer, den Reformationstag am 31. Oktober zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Deutschland liege mit seinen bezahlten arbeitsfreien Tagen in Europa bereits an der Spitze, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 10. April in Berlin. Ein zusätzlicher Feiertag erhöhe die Lohnzusatzkosten weiter.
Sollte es dazu kommen, müssten die Arbeitnehmer höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der "Bild"-Zeitung. Er forderte die Regierungen der norddeutschen Bundesländer auf, zu klären, "dass es den Zusatz-Feiertag nicht zum Nulltarif gibt".
Laut "Bild"-Zeitung müssten Arbeitnehmer bis zu 265,50 Euro mehr für die Pflegeversicherung zahlen. Bei dem für 2017 statistisch ermittelten Durchschnittseinkommen von 3.771 Euro brutto betrüge die Mehrbelastung knapp 230 Euro im Jahr. Der DGB sprach von "abenteuerlichen" Schlussfolgerungen und "Tricks" der Arbeitgeber.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte zu dem Streit um den zusätzlichen Feiertag im Norden, Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werde die Länder um Erläuterung bitten, wie sie angesichts der Rechtslage mit den Folgen umgehen wollen. Mit einem zusätzlichen Feiertag erhöhten sie "einseitig die Arbeitskosten für die Wirtschaft in ihrem Land", erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage.
Die Arbeitgeber berufen sich auf das Pflegeversicherungsgesetz, wonach die Arbeitnehmer in Sachsen mit einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegeversicherungsbeitrag dafür aufkommen, dass in dem ostdeutschen Bundesland der Buß- und Bettag weiterhin ein Feiertag ist. Dieser war mit der Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahren bundesweit abgeschafft worden, um die Einbußen der Arbeitgeber durch die damals neuen und zusätzlichen Beiträge zur Pflegeversicherung zu kompensieren.
Die BDA argumentiert nun, neue Feiertage müssten nach diesem Gesetz umgekehrt dazu führen, dass Arbeitnehmer einseitig den um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte hingegen, die Beschäftigten hätten ihr Finanzierungs-Sonderopfer für die Pflegeversicherung erbracht. Die Arbeitgeber seien dauerhaft entlastet worden: "Daraus zu schließen, bei Einführung eines neuen gesetzlichen landesweiten Feiertages wären automatisch die Pflegeversicherungsbeiträge für Beschäftigte zu erhöhen, ist abenteuerlich", sagte Buntenbach dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die BDA schüre Panik, wo es nichts zu schüren gebe.
Das niedersächsische Innenministerium weist das Ansinnen der Arbeitgeberverbände ebenfalls zurück. Einen Automatismus zur Beitragserhöhung gebe es nicht, erklärte es auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Im niedersächsischen Gesetzentwurf heißt es, ein neuer gesetzlicher Feiertag führe nicht dazu, dass die Pflegebeiträge für Arbeitnehmer steigen und dafür die Arbeitgeberbeiträge sinken. Dies gelte auch für den Reformationstag.
Die Ministerpräsidenten der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten sich Anfang Februar auf eine gemeinsame Linie zur Einführung des Reformationstags als neuem Feiertag verständigt. Schleswig- Holstein und Hamburg haben den 31. Oktober bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
In Niedersachsen, wo das Thema kontrovers diskutiert wird, muss der Landtag noch über den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition abstimmen. In Bremen hat sich die Bürgerschaft in erster Lesung ebenfalls für den Reformationstag als Feiertag ausgesprochen. Das Parlament des kleinsten Bundeslandes will aber abwarten, wie Niedersachsen entscheidet, bevor es sich endgültig festlegt.
Der Reformationstag, mit dem an den Thesenanschlag Martin Luthers in Wittenberg erinnert wird, ist bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen ein arbeitsfreier Feiertag. 2017 war der 31. Oktober aus Anlass des 500. Reformationsjubiläums einmalig bundesweit ein Feiertag.
Hannover (epd). "Die Verweigerung der Arbeitgeber steht im krassen Gegensatz zur wirtschaftlichen Lage im Lande", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Frank Bsirske bei einer zentralen Kundgebung am 12. April in Hannover vor rund 10.000 Streikenden des öffentlichen Dienstes aus Niedersachsen.
Niemand habe etwas davon, wenn Krankenschwestern, Busfahrer oder Feuerwehrleute von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt würden. Die Kommunen hätten im vergangenen Jahr einen steuerlichen Rekordüberschuss erzielt, betonte Bsirske. Bereits seit sechs Jahren seien ihre Einnahmen höher als die Ausgaben.
Ver.di fordert für Angestellte des öffentlichen Dienstes einen Lohnzuwachs von sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr pro Monat. Dafür legten in dieser Woche legten nach Angaben der Gewerkschaft bundesweit insgesamt mehr als 100.000 Angestellte ihre Arbeit nieder.
Auch der Fachkräftemangel erfordere verbesserte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst, argumentierte Bsirske. Arbeitsplätze in der Altenpflege oder Kinderbetreuung müssten attraktiver werden, da der öffentliche Dienst sonst den Wettbewerb um Fachkräfte verliere. Schon heute stocke der Ausbau der Kinderbetreuung, und Pflegebedürftige müssten wegen Personalmangel an Heimen abgewiesen werden. In den kommenden fünf Jahren gingen zudem mehr als 20 Prozent der Kollegen in Rente. Neue Fachkräfte müssten erst einmal gewonnen werden.
Für Auszubildende fordert die Gewerkschaft eine Lohnerhöhung von 100 Euro, 30 Urlaubstage und die unbefristete Übernahme aller Azubis nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung. "Unsere Gesellschaft ist auf einen funktionierenden öffentlichen Dienst angewiesen", betonte Bsirske.
Der Gewerkschaft zufolge folgten bundesweit mehr als 45.000 Beschäftigte dem Warnstreikaufruf. Gestreikt wurde in insgesamt elf Bundesländern. Betroffen waren nahezu alle Bereiche und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen.
Hintergrund der Streiks ist, dass ver.di Druck auf die anstehende dritte Verhandlungsrunde ausüben will, die ab dem 15. April in Potsdam stattfindet. Nach zwei Verhandlungsrunden haben die Arbeitgeber noch kein Angebot vorgelegt, beklagte ver.di.
Berlin (epd). Psychisch kranke Menschen müssen in Deutschland immer noch lange auf einen Therapieplatz warten. Laut Bundespsychotherapeutenkammer vergehen im Durchschnitt 20 Wochen von der ersten Anfrage beim Therapeuten bis zum Beginn der Behandlung. Das geht aus der Studie "Wartezeiten 2018" hervor, die die Kammer am 11. April in Berlin vorstellte.
Die Psychotherapeuten forderten 7.000 zusätzliche Praxissitze insbesondere auf dem Land, wo die Wartezeiten noch länger sind als in den Städten. Die Grünen werfen der Bundesregierung Tatenlosigkeit vor.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) forderte den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu raschen Reformen bei der Bedarfsplanung für Psychotherapie gedrängt auf, damit Patienten schneller behandelt werden. "Wir haben den G-BA damit beauftragt, bei der Bedarfsplanung notwendige Anpassungen für eine bedarfsgerechte Versorgung im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten zu treffen", sagte Spahn am 12. April den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Ich erwarte, dass der G-BA hier jetzt zügig vorankommt."
Der Ausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Spahn sagte weiter, durch die Anpassung der Planung sollten der Bedarf besser abgebildet und eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung erreicht werden. Der Gesundheitsminister verwies zudem darauf, dass die Terminservicestellen seit einem Jahr auch dringende Termine bei Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen vermitteln. "Das ist ein erster Schritt", sagte Spahn. "Wenn es da bei den Terminvergaben und den Wartezeiten - auch in der Psychotherapie - hakt, müssen wir das rasch ändern."
Die Psychotherapeutenkammer zog eine erste Bilanz der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vor einem Jahr, mit der auch die Hoffnung auf schnellere Behandlungen verbunden war. Seitdem müssen Therapeuten Sprechstunden und - gegenüber den üblichen Therapien verkürzte - Akutbehandlungen anbieten. Patienten wiederum sind verpflichtet, eine Sprechstunde aufzusuchen, wenn sie sich in Therapie begeben wollen.
Die Hilfen für Menschen in akuten Krisensituationen haben sich der Studie zufolge durch die Reform verbessert. Im Durchschnitt erhalten sie drei Wochen nach der Diagnose einen ersten Termin für die Akuttherapie, in zwei Dritteln der Fälle schon nach zwei Wochen. Durch die Sprechstunden seien die psychotherapeutischen Praxen zu Anlaufstellen für psychisch kranke Menschen geworden, sagte der Präsident der Psychotherapeutenkammer, Dietrich Munz. Die Wartezeiten für ein erstes Gespräch hätten sich von 12,5 auf 5,7 Wochen verkürzt.
Rund 70 Prozent der Psychotherapeuten führen der Studie zufolge innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Kontakt ein Gespräch mit ihren Patienten. Danach jedoch müssen sie die Kranken erneut in die Warteschleife schicken, sofern keine Akuttherapie angezeigt ist. In dieser Zeit könnten sich psychische Erkrankungen verschlimmern, sagte Munz: "Eine Wartezeit von 20 Wochen ist inakzeptabel." Gegenüber der letzten Erhebung der Psychotherapeutenkammer im Jahr 2011 hat sich die Wartezeit auf eine Therapie trotz Reform nur um 3,4 Wochen verkürzt.
Die Psychotherapeuten machen dafür die Verschleppung der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitswesen verantwortlich. Sie hätte bereits Anfang 2017 vorliegen und auf neue Grundlagen gestellt werden sollen, verzögert sich aber weiter. Darunter leiden insbesondere Patienten auf dem Land und im Ruhrgebiet, wo die Wartezeiten besonders lang sind. In Berlin sind sie mit durchschnittlich 13,4 Wochen am kürzesten.
Untersuchungen zufolge seien psychische Erkrankungen auf dem Land und in den Städten etwa gleich häufig, sagte Munz. Die deutsche Bedarfsplanung gehe aber immer noch davon aus, dass in ländlichen Regionen weniger Psychotherapeuten gebraucht werden. Auch die Annahme, dass Großstädte ihr Umland mitversorgen, habe sich als falsch erwiesen.
Die Grünen warfen der Bundesregierung vor, sie schaue tatenlos zu, wie die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den gesetzlichen Auftrag zur Beseitigung der Defizite weiter verschleppe. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, aktiv zu werden. Der Minister habe erklärt, den Erfolg seiner Amtszeit an den Wartezeiten messen zu lassen.
Düsseldorf (epd). Der Bund sieht bei möglichen Hilfen für Helfer und Angehörige, die für syrische Kriegsflüchtlinge gebürgt haben, die Bundesländer in der Verantwortung. "Der Bund sieht sich nicht in der Pflicht, Länderprogramme zu finanzieren", sagte Ulrike Hornung vom Bundesinnenministerium am 11. April in einer Sachverständigenanhörung im NRW-Landtag in Düsseldorf. Es stehe den Ländern angesichts der hohen Rückforderungszahlungen an die Bürgen jedoch frei, die Kosten für die Zeit nach der Anerkennung des Schutzstatus aus dem eigenen Haushalt zu erstatten.
Nicht nur in NRW haben viele Privatpersonen Verpflichtungserklärungen für den Unterhalt Tausender Syrer unterschrieben. Auch in Hessen und Niedersachsen tobt der Streit über die Bürgschaften - und beschäftigt längst die Gerichte.
Die sogenannten Flüchtlingsbürgen, die 2014 und 2015 die Verpflichtungserklärungen abschlossen, erhalten zunehmend Zahlungsaufforderungen von Jobcentern und Sozialämtern. Dabei geht es um Summen bis zu 20.000 Euro je Einzelfall. Die Bürgen waren jedoch davon ausgegangen, dass sie nur so lange für den Flüchtling zahlen müssen, bis sein Asylverfahren positiv beschieden ist.
Diese Sichtweise wurde von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen geschützt: Auch sie waren davon ausgegangen, dass die Verpflichtungen der Bürgen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder abgegeben wurden, nur bis zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für die Syrer befristet sind. Aus Sicht der Bundesregierung galten die Erklärungen aber auch danach fort. Erst das Integrationsgesetz bestimmte 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für "Altfälle" auf drei Jahre reduziert wurde.
Ob die Bürgen von den Ämtern vor Ort auf die abweichende Meinung des Bundes und das damit verbundene Risiko hingewiesen wurden, ist umstritten. Hornung betonte, dass das Bundesinnenministerium zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel daran gelassen habe, dass die Verpflichtungserklärung auch nach dem Asylverfahren weiterhin gilt. Wie viele solcher Bürgschaften bundesweit unterschrieben wurden, ist nicht bekannt. Rund 23.000 syrische Flüchtlinge sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums allein über die Länderprogramme eingereist, 2.000 davon laut Landessozialministerium nach NRW.
Um die Bürgen schnell und unbürokratisch zu entlasten, fordert die Grünen-Fraktion in NRW einen Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro. Die Evangelische Kirche von Westfalen befürwortet eine solche Hilfe als Übergangslösung, wie der westfälische Landeskirchenrat Thomas Heinrich im Landtag betonte. Er sagte, Nordrhein-Westfalen solle an "seine frühere Rechtsbetrachtung zugunsten seiner engagierten Bürger anknüpfen". Indes appellierte er an die Bundesregierung, "eine Lösung zu finden, die die Bürginnen und Bürgen von unverhältnismäßigen Zahlungsverpflichtungen freistellt".
Der Landeskirchenrat warf dem Staat "eine deutliche Teilprivatisierung einer staatlichen Aufgabe" vor. Der Bund gewähre den Flüchtlingen so zwar einen Schutz, verlagere die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aber auf eine Privatperson, erläuterte er. Auch Gemeinden der westfälischen Kirche hatten laut Heinrich als Körperschaften öffentlichen Rechts für syrische Flüchtlinge gebürgt.
In der Praxis prüft das Jobcenter Dortmund derzeit die Zahlungsaufforderungen an die Bürgen im Einzelfall, sagte Geschäftsführer Frank Neukirchen-Füsers. Da die Rechtsauffassungen über die Dauer der Bürgschaft zu dem Zeitpunkt der Unterzeichnung mehrdeutig gewesen seien, würdige das Jobcenter die Umstände, unter denen die Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden, erläuterte er. Eine Prüfung kann laut Neukirchen-Füsers dazu führen, dass die Rückzahlungsaufforderungen an die Bürgen eingestellt werden.
Wiesbaden (epd). Der Deutsche Landkreistag fordert eine härtere Gangart bei der Abschiebung von Flüchtlingen ohne Bleiberecht. Integration erfordere auf der anderen Seite einen konsequenten Umgang mit denjenigen Menschen, die kein Bleiberecht besitzen, sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbands, Reinhard Sager (CDU), am 10. April auf der Mitgliederversammlung in Wiesbaden.
"Die Rückführung ausreisepflichtiger Personen ist auch Voraussetzung für die Akzeptanz von humanitärer Aufnahme und die Bereitschaft, Schutzsuchende hierzulande willkommen zu heißen und zu integrieren", unterstrich der in Wiesbaden wiedergewählte Präsident des Landkreistags. Die Aufgabe der Integration von Flüchtlingen werde den Landkreisen noch viel Engagement und Durchhaltevermögen abverlangen.
"Es ist ein langer und im Regelfall steiniger Weg, schaut man auf mangelhafte Sprachkenntnisse, nicht verwertbare Bildungsabschlüsse oder nur rudimentäre Berufserfahrungen vieler zu uns kommender Menschen", erklärte der Landrat des Kreises Ostholstein.
Sager verwies auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Danach soll die Bearbeitung von Asylverfahren künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen erfolgen. Es werde darauf zu achten sein, dass Antragsteller grundsätzlich für die gesamte Dauer ihres Verfahrens dort untergebracht und im Falle der Ablehnung ihres Antrags auch von dort aus zurückgeführt werden, sagte Sager. Nur Schutzsuchende mit gesicherter Bleibeperspektive dürften auf die Kommunen verteilt werden.
Göttingen, Osnabrück (epd). Der Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig hat Bedenken bezüglich der Pläne Nordrhein-Westfalens, ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren einzuführen. Rechtliche Verbote seien kritisch zu hinterfragen, sagte er am 9. April dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Solange nicht das Kindeswohl evident gefährdet ist, sollte der Staat sich in der religiösen Kindererziehung zurückhalten", mahnte der Professor für Öffentliches Recht von der Universität in Göttingen. Dagegen sprach sich der Erziehungswissenschaftler Ahmet Toprak dafür aus, Kopftücher an Grundschulen zu verbieten. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ging auf Distanz.
Zuvor hatte das nordrhein-westfälische Integrationsministerium bestätigt, dass derzeit ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren geprüft wird. Kinder, die noch nicht religionsmündig seien, dürften nicht dazu gedrängt werden, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP).
Neben der individuellen Selbstbestimmung von Erwachsenen schütze die grundrechtliche Freiheit auch das Familiäre und die in der Familie vermittelten Prägungen, erklärte Heinig: "Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist auch die familiäre Weitergabe religiöser Sonderbarkeiten freiheitsrechtlich geschützt." Es sei dann Aufgabe der Schule, durch Bildung ein "Gegengewicht" hierzu zu gewährleisten.
Jurist Heinig plädiert dafür, in der Debatte um ein Kopftuchverbot zwischen der gesellschaftspolitischen und der rechtlichen Frage zu unterscheiden. "Gesellschaftspolitisch halte ich es für sinnvoll, dass innerislamisch und in der breiteren Gesellschaft diskutiert wird, ob immer mehr jüngere Mädchen ein Kopftuch tragen - und welche Gründe das hat." Erfreulich wäre eine solche Entwicklung seiner Meinung nach nicht. Als Gegenstrategien kommen ihm zufolge Elterngespräche, aber auch theologische Aufklärungsarbeit in Betracht.
Lehrerverbände sprachen sich wie auch die Islam-Experten Ahmad Mansour und Seyran Ates für ein Verbot aus. Der Islamrat kritisierte das Vorhaben und nannte die Debatte «populistisch, symbolgeladen und inhaltsleer». Von Bildungspolitikern der CDU und der Linken kam ebenfalls Kritik an der Forderung.
Ahmat Toprak, Professor der Fachhochschule Dortmund, sagte: "Mädchen zwischen sechs und zehn Jahren haben nicht die Macht, ihren Eltern zu widersprechen." Die Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, solle jedes Mädchen aus eigener religiöser Überzeugung treffen.
Eine selbstbestimmte Entscheidung hält Toprak erst ab Beginn der Pubertät mit etwa elf Jahren für möglich. Kinder im Grundschulalter hätten zwar einen starken eigenen Willen, ließen sich aber in eine bestimmte Richtung prägen und sogar manipulieren. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein siebenjähriges Mädchen aus eigenem Antrieb Kopftuch trägt", sagte Toprak, der in der Türkei geboren wurde. An weiterführenden Schulen sei ein Kopftuchverbot etwas anderes, schränkte er ein.
Vielmehr bedeute das Kopftuch für die Mädchen in der Schule einen Ausschluss aus der Klassengemeinschaft, sagte der Erziehungswissenschaftler. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sie nicht oder nur teilweise am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen könnten. "Es ist sehr prägend für Kinder, wenn sie nicht teilhaben können und deshalb von anderen schief angesehen oder gemobbt werden", erläuterte Toprak. Er wies darauf hin, dass ein Kopftuch nach dem Koran erst ab der Pubertät vorgeschrieben sei.
Ein Kopftuchverbot an Schulen würde nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch Einschränkungen für andere religiöse Jungen und Mädchen nach sich ziehen. Eine "Spezialgesetzgebung" sei verfassungsrechtlich problematisch, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, am 10. April in Berlin. Christen, Muslime und Juden hätten Recht auf Ausübung ihrer Religion. "Ein Kopftuchverbot an Schulen würde in letzter Konsequenz auch das Verbot für das Tragen anderer religiöser Symbole wie eines Kruzifix oder einer Kippa zur Folgen haben", warnte sie.
Lüders sagte weiter: "Wer das muslimische Kopftuch an Schulen verbieten will, der löst damit keine Integrationsprobleme, sondern trägt dazu bei, dass sich Schülerinnen ausgegrenzt und diskriminiert fühlen". Wichtiger sei es, Schülerinnen und Schülern die Bedeutung von Selbstbestimmung zu vermitteln.
Der Osnabrücker Islam-Experten Rauf Ceylan hält ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren für wenig sinnvoll. "Eigentlich wären Pädagogen gefragt, dieses Thema in den Schulen anzusprechen und Aufklärungsarbeit zu leisten", sagte Ceylan dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit einem Verbot wäre seiner Ansicht nach nichts gewonnen. Darüber hinaus sei unklar, ob ein Verbot überhaupt juristisch möglich wäre.
Die Debatte um ein Kopftuchverbot für Kinder betrachtet der Religionssoziologe als populistisch motiviert. Vor dem Hintergrund erneut wachsender Islamfeindlichkeit sei sie gefährlich. "Gerade sind muslimische Einrichtungen wieder vermehrt Ziel von Angriffen und Anschlägen. Da verschärfen solche Forderungen die Situation nur unnötig", sagte Ceylan.
Der frühere religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, forderte die Islamverbände zu einer Positionierung auf, inwiefern ein Kopftuch bei Minderjährigen überhaupt religiös begründet werde. Ein Verbot halte er allerdings nicht für sinnvoll, weil es um eine Frage der Religionsfreiheit gehe, sagte Beck. Auch der thüringische Bildungsminister Helmut Holter (Linke), Vorsitzender der Kultusministerkonferenz, forderte statt eines Verbots mehr Demokratiebildung in Schulen.
München/Nürnberg (epd). Diakonie-Sprecher Daniel Wagner sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), es sei gut, wenn das Thema Pflege "weit oben auf der politischen Agenda steht" und viel Geld hierfür zur Verfügung gestellt werde. Er warnte aber, "der Teufel liegt im Detail".
Das neue Landespflegegeld bekommen laut Mitteilung der Staatskanzlei Pflegebedürftige, die mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen können. Es beträgt 1.000 Euro und wird einmal jährlich ausgezahlt. Es soll Pflegebedürftigen mehr finanziellen Spielraum geben, etwa um pflegenden Angehörigen eine Anerkennung zukommen zu lassen, unterstrich Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU). Anspruchsberechtigt sind nach aktuellen Schätzungen etwa 360.000 Menschen.
Wagner sagte, es müsse geklärt sein, was das Landespflegegeld für Menschen bedeute, die Sozialhilfe beziehen, und ob es eventuell von ihren Leistungen abgezogen werde. Außerdem dürfe das Geld nicht die Leistungen der Kostenträger mindern: "Das ist dann nicht zielführend."
Die beschlossene Unterstützung sei "etwas mehr als ein Blumenstrauß, aber nicht das, was die häusliche Pflege wirklich weiterbringt", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ruth Waldmann. Die SPD setzt sich für einen steuerfinanzierten Lohnausgleich für pflegende Angehörige ein, die im Beruf kürzertreten müssen.
"Die meisten Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen versorgt. Sie sind der größte Pflegedienst des Landes und brauchen dringend Anerkennung und Entlastung", forderte Waldmann. Außerdem brauche es eine bessere Anrechnung von Pflegezeiten bei der Rente, damit Frauen, die meist die Pflege übernehmen, nicht das Nachsehen hätten.
Weiter beschloss das Kabinett die Errichtung eines eigenen Landesamts für Pflege. Dort sollen Aufgaben, die bisher auf verschiedene Stellen verteilt sind, effektiv gebündelt werden, hieß es. Der Sitz des neuen Amtes ist noch nicht entschieden. Es soll ab Sommer schrittweise aufgebaut werden.
Die SPD hält ein solches Landesamt für überflüssig. "Es ist nicht klar, was das Amt besser können soll als das Ministerium für Gesundheit und Pflege", kritisierte Waldmann. Auch Diakoniesprecher Wagner sagte, "wir sind nicht sicher, ob uns eine zusätzliche Behörde weiterbringt".
Zudem beschloss der Ministerrat, die Versorgungsangebote für schwerstkranke und sterbende Menschen innerhalb der nächsten fünf Jahre zu verdoppeln. Hierfür sollen sowohl ambulante wie stationäre Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativmedizin ausgebaut werden.
Die SPD-Politikerin Waldmann begrüßte das Vorhaben. Die Staatsregierung habe nun offenbar den Bedarf bei der Hospiz- und Palliativ-Versorgung erkannt, den die CSU im Landtag im Januar noch geleugnet habe. Daniel Wagner von der Diakonie wies darauf hin, dass 75 Prozent der Menschen in Pflegeheimen, zu Hause und in Krankenhäusern sterben. Es dürften daher nicht nur die Plätze in Hospizen und Palliativabteilungen ausgebaut werden.
Schließlich betonte der Ministerrat den Wert der Pflegekräfte und forderte die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Tarifpartnern dafür zu sorgen, dass in der Altenpflege flächendeckend nach Tarif bezahlt werden müsse. "Gute Pflege geht nur mit guten und gut bezahlten Pflegerinnen und Pflegern", heißt es in dem Beschluss.
Loccum, Kr. Nienburg (epd). Das Land Niedersachsen will Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie soweit wie möglich reduzieren. "Es ist eine Gratwanderung", sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) am 10. April bei einer Fachtagung in der Evangelischen Akademie Loccum. Denn manchmal müssten psychisch kranke Menschen vor sich selbst geschützt werden.
Auch in diesen Fällen gelte es jedoch, die Würde und die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu achten und Zwangsmaßnahmen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, fügte Reimann hinzu. Sie erarbeite deshalb derzeit gemeinsam mit Betroffenen, Angehörigen und weiteren Experten Maßnahmen zur Vermeidung von Zwang. Zwangsmaßnahmen sind etwa Isolation, zwangsweise Ernährung oder mechanische oder medikamentöse Ruhigstellung von Psychiatriepatienten.
Der Vorsitzende des Landesfachbeirats Psychiatrie Niedersachsen, Wolfram Beins, begrüßte das Vorhaben. "Die Psychiatrie in Niedersachsen hat die Aufgabe, stets nach Alternativen zu Zwangsmaßnahmen zu suchen", sagte Beins.
Dabei reiche es nicht aus, in den stationären Einrichtungen etwas zu verändern, betonten Fachleute bei der Tagung. Auch das ambulante Angebot vor Ort müsse erweitert werden. Neben verbesserten Krisenhilfen in den Kommunen - insbesondere nachts und an Wochenenden - wurden auch Rückzugsräume und "Weglaufhäuser" genannt. Solche Orte könnten Menschen Zuflucht bieten, die eine Alternative zur gängigen psychiatrischen Behandlung suchten.
Wichtig sei zudem eine stärkere Vernetzung der Hilfsangebote, etwa durch den Aufbau von Gemeindepsychiatrischen Zentren, hieß es weiter. Multiprofessionelle Behandlungsteams, die psychisch kranke Menschen zu Hause aufsuchten, seien in der Lage, schnell und flexibel auf mögliche Krisen reagieren. Zwangseinweisungen könnten so eher vermieden werden.
Marburg, Berlin (epd). Über den naturwissenschaftlichen Campus der Marburger Universität fegt ein frischer Wind. Nur ein paar Studenten eilen über die Wege und verschwinden schnell hinter Glastüren. Etwas abseits, nah der Straße, liegt ein eigentümliches Gebäude: ein kubusförmiger Klotz, Videokameras an allen Ecken, die wenigen Fenster schusssicher. Die Wände sind mattrot gestrichen, mit einigen gelben Schlieren - so sehen Viren unter dem Elektronenmikroskop aus.
In diesem Gebäude ist das Marburger Hochsicherheitslabor untergebracht, in dem Wissenschaftler an todbringenden Viren forschen. Sie suchen nach Therapien und Impfstoffen gegen Erreger von Krankheiten wie Ebola oder SARS.
Vom großen Glasfenster aus kann Stephan Becker, Leiter der Virologie an der Uni Marburg, auf das rote Gebäude gegenüber schauen. Nur etwa 25 Mitarbeiter dürfen das BSL-4-Labor (englisch: biosafety level 4) betreten. Becker arbeitet nicht im Labor. "Zu zeitaufwendig" ist das für ihn. Die Mitarbeiter tragen spezielle Vollschutzanzüge und Atemmasken, über ein Schleusensystem betreten sie das Gebäude. Im Labor herrscht ständiger Unterdruck. Nichts darf hinein, nichts darf heraus.
In Beckers Büro hängt ein grau-schattiertes Foto: zwei lange schlangenartige Gebilde, an einem Ende zusammenhängend. "Das Marburg-Virus", erklärt der Virologe. Das todbringende Virus verdankt seinen Namen der Stadt, in der es 1967 auftauchte.
Mitarbeiter der Marburger Behringwerke testeten damals an Affen einen Impfstoff. Mit grippeähnlichen Symptomen kamen sie ins Krankenhaus, ihr Zustand verschlechterte sich dramatisch, sie litten an inneren Blutungen, mehrere Menschen starben. "Die Panik in Marburg war groß", berichtet Becker.
Blutproben gingen in alle Welt, und in Hamburg entdeckten Wissenschaftler den Auslöser - das Marburg-Virus. Dort, am Bernhard-Nocht-Institut, befindet sich ebenso wie in Marburg ein BSL-4-Labor. Zwei weitere deutsche Labore auf der Ostseeinsel Riems und in Berlin sind eingeweiht worden und nehmen nun schrittweise die Arbeit auf.
Die meisten Labore höchster Sicherheitsstufe arbeiten in den USA. Eine Woche nach den Terror-Anschlägen auf das World-Trade-Center im Jahr 2001 erhielten US-Senatoren und Nachrichtensender Briefe, die mit Anthrax-Sporen verseucht waren. Die Furcht vor Anschlägen mit tödlichen Viren wuchs, die Amerikaner steckten Milliarden Dollar in die Virenforschung.
Die Terror-Angst sei einer der "wesentlichen Gründe" für den Bau weiterer BSL-4-Labore gewesen, sagt die Sprecherin des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin, Susanne Glasmacher. Das Berliner Labor am RKI befinde sich als einziges in Bundesbesitz: Der Bund habe ein Labor am Regierungssitz gewollt, um schnell reagieren zu können, auch auf Epidemien.
Vor Beckers Büro in Marburg hängt ein weiteres graues Foto, drei Kreise mit kleinen Punkten drumherum: SARS-Viren, sie führen zu einer schweren Lungenerkrankung. Sie gehören zu den Erregern, die die Marburger Forscher bislang untersucht haben, ebenso wie die Viren der Infektionskrankheit MERS, des Lassa-Fiebers und von Ebola.
Eine Ebola-Epidemie brach 2014 in Westafrika aus. Zwar war zuvor viel Geld in die Virenforschung geflossen. Aber: Impfstoffe und Medikamente wurden nur bis zum Test an Tieren entwickelt, es gab keinen Ebola-Impfstoff für Menschen. "Wir hatten nichts in der Hand", sagt Becker selbstkritisch.
Die Angst vor Viren habe viel damit zu tun, dass "oft weder Impfung noch Therapie" vorhanden seien, erklärt auch Susanne Glasmacher vom Robert Koch-Institut. Im Fall Ebola allerdings machte die Forschung nach dem Ausbruch einen Sprung. Relativ schnell kam ein Impfstoff auf den Markt - entwickelt unter Beteiligung der Marburger Forscher. Zurzeit erzielen die Wissenschaftler nach eigenen Angaben Fortschritte bei der Entwicklung eines Medikaments gegen Ebola.
Nach Zahlen der Weltgesundheitsorganisation sind bis 2016 rund 11.000 Menschen am Ebolafieber gestorben. "Es kam sehr schnell zu einer politischen Krisensituation", erinnert sich Becker an den Ausbruch der Epidemie. In Sierra Leone schlossen alle Krankenhäuser, auch Malariakranke wurden nicht mehr behandelt. Eines der größten Probleme bei einer Epidemie sei daher, das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten.
Wann das Berliner Labor offiziell seine Arbeit aufnimmt, stehe noch nicht fest, es laufe im Probebetrieb, sagt Glasmacher. Eine Forschungsfrage werde sein: "Welche Viren zirkulieren noch in Wildtieren, wo sind Reservoire?". Auf der Insel Riems konzentrieren sich die Forscher des Friedrich-Loeffler-Instituts auf Tierkrankheiten. "Es gibt massenhaft Viren", sagt der Chef der Marburger Virologie, "viel mehr, als wir kennen".
Düsseldorf (epd). Bis heute polarisiert und spaltet Lobbyismus die Öffentlichkeit. Als beabsichtigte Beeinflussung von Entscheidungsprozessen in Politik und Verwaltung durch Personen oder Interessenverbände, die nicht Teil des Entscheidungsprozesses sind, wird Lobbyismus oft negativ konnotiert. Dabei ist Interessenvertretung gegenüber der Politik verfassungsrechtlich unstrittig und im Politikbetrieb weithin anerkannt.
Kirche und Diakonie haben über Jahrhunderte zu einem Verständnis ihres biblischen Auftrages gefunden, wonach das helfende Handeln am Nächsten wie auch das politisch-anwaltliche Einstehen für Benachteiligte zu den Kennzeichen der Diakonie gehört. Wie resonant indes die politische Kommunikation der Diakonie in Form von Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying bzw. Politikberatung in einer zunehmend multireligiösen und säkularisierten Gesellschaft bei den politischen Verantwortlichen ist, ist zu fragen.
Um dies herauszufinden, habe ich in meiner Masterarbeit am Institut für DiakonieManagement und Diakoniewissenschaft in Wuppertal explorativ-leitfadengestützte Interviews mit Vorstandsvorsitzenden von Diakonie-Landesverbänden, mit Beauftragten der Kirchen am Sitz der Landesregierung und mit Sozialpolitikern im hessischen Landtag geführt. Das nichtrepräsentative Meinungsbild zeigt, dass trotz schwindender Bindungs- und Prägekraft der Kirchen weiter auf die Diakonie gehört wird. Ihre Nähe zu den sozialen Problemen, die profunde Kenntnis der Lebenslagen ihrer Klienten sowie ihre vielfach erprobte soziale Arbeit verschaffen ihr Anerkennung. Dem Wertefundament der diakonischen Arbeit indes wird vonseiten der politisch Verantwortlichen eine geringe Bedeutung beigemessen.
Die Befürchtung der Diakonieverantwortlichen, ihre Kommunikation verliere im politischen Raum an Resonanz, ist angesichts der Aussagen der interviewten Politiker nicht von der Hand zu weisen. Deutlich zeigt sich eine Distanz zur Diakonie: Sie ist parteipolitisch wenig vernetzt, und Politiker sind nicht ähnlich ausgeprägt in diakonische Verbandsarbeit und -strukturen eingebunden wie bei anderen Wohlfahrtsorganisationen. So wird auch die Öffentlichkeitsarbeit der Diakonie von den Politikern kaum wahrgenommen oder als nicht unterscheidbare Imagewerbung bewertet.
Die Interviews zeigen deutlich: Die Diakonie wird sich nicht selbstverständlich darauf verlassen können, dass sie in den Parlamenten oder Verwaltungen auf Menschen trifft, die das Menschenbild, die Motivation und den christlichen Hintergrund der Diakonie richtig einschätzen können oder würdigen. Die Tendenz, die Diakonie in eine reine Dienstleistungsfunktion abzudrängen, wird erkennbar.
Deutlich ist: Künftig wird es zu den Aufgaben diakonischer politischer Kommunikation gehören, auch ihre Handlungsmotive zu benennen, um Entscheidern die Positionen einer christlich geprägten Diakonie verstehbar zu machen. Dabei darf sich die Diakonie nicht dem Verdacht aussetzen, ihre Anwaltlichkeit sei nur ein Deckmantel für die Vertretung der eigenen wirtschaftlichen oder institutionellen Interessen. Aus den Interviews mit den Sozialpolitikern klingt dieser Vorhalt durch.
Ebenso wenig darf die Diakonie ihre anwaltliche Kommunikation in förderwürdige und förderunwürdige Gruppen aufteilen. In einer Zeit, in der den vermeintlich selbstverschuldeten Verlierern in unserer Gesellschaft wenig Sympathie entgegengebracht wird, gehört es zu den Aufgaben der Diakonie, die Forderung von notwendiger Hilfeleistung nicht nach öffentlichen Sympathiewerten zu priorisieren. Hier besteht unter den Diakonievertretern Einigkeit
Nehmen bislang auf Landesebene vor allem Vorstandsvorsitzende und in Fachausschüssen und Fachgesprächen die Fachleute der Diakonie die politische Interessenvertretung wahr, ist bei den Diakonievertretern erkannt, dass sie ihre Kommunikation weiter professionalisieren muss. Angesichts der bei politisch Verantwortlichen geringen Resonanz der klassischen Öffentlichkeitsarbeit bedarf es im politischen Raum einer direkteren Ansprache mittels Lobbying, damit die Diakonie auch anwaltlich Themen und Interessen in den Prozess der Meinungs- und Willensbildung einbringen kann. Dabei gibt es in der Diakonie praktisch keine qualifizierende Vorbereitung für die Aufgabe von Interessenvertretung und Politikberatung.
Gerade erst hat die hessische Diakonie ihre Lobbyarbeit verstärkt und hat nun mit Clarissa Graz eine diakonisch erfahrene Theologin im Büro des Beauftragten der evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung und des Hessischen Landtags. So sollen die Diakonie-Interessen und die anwaltliche Vertretung noch besser in den Politikbetrieb eingetragen und Vorhaben und Entwicklungen in der Landespolitik direkter in den Verband zurückgespielt werden.
So nötig Effizienzmessung und Controlling in der Öffentlichkeitsarbeit sind, so wenig sind sie in der Politikberatung möglich. Lobbyistische Erfolge lassen sich nicht einfach evaluieren. In der Praxis ist es schwierig, operationalisierbare Kriterien zu finden, anhand derer sich Einfluss und Erfolg messen lassen. Das Erfolgskriterium ist Aufmerksamkeit, nicht unbedingt Wirksamkeit.
Sollte Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyismus der Diakonie gemeinsam gedacht und strategisch geplant werden? Es scheint zweifelhaft, ob eine solche Verbindung regelhaft sinnvoll und hilfreich ist. Die Zahl der Kampagnen der Öffentlichkeitsarbeit, die geringe inhaltliche Differenzierung und ihre hohen Streuverluste lassen schon aus pragmatischen Gründen davon Abstand nehmen. Aber auch die in den Interviews erkennbaren Abwehrreaktionen vonseiten der Politiker auf zu viel koordinierten Druck scheinen den Anliegen der Diakonie kaum förderlich. Statt als politische "pressure group" aufzutreten, sollte die Diakonie aus tiefer Überzeugung dafür stehen, dass im thematischen Diskurs und im partnerschaftlichen Miteinander der verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Gruppen häufig die jeweils bestmögliche Lösung gefunden werden kann.
Dass Lobbyismus oft wenig transparent ist, markiert ein ethisches Problem. Die demokratische Meinungs- und Willensbildung ist der Kontrolle der Wähler jedenfalls teilweise entzogen. Auch wenn Demokratie nie komplett gläsern sein kann, hat der Souverän ein Anspruch darauf, dass die politischen Prozesse nachvollziehbar und demokratisch ablaufen.
Die Interviews haben ein ausgeprägtes Bewusstsein bei den Verantwortlichen in Diakonie und Kirche für ein diakonisches Ethos ihrer politischen Kommunikation erkennen lassen. Sie soll durch Wahrhaftigkeit, Ehrlichkeit und Respekt vor der Menschenwürde des Einzelnen bestimmt werden. Tatsächlich zeichne die Politikberatung der Diakonie genau diese Haltung aus, sagten die befragten Politiker. Aber wo es "No-Name-Gespräche" gibt und ein Großteil der Gespräche dezent im Hintergrund ablaufen, wird der Intransparenz-Vorwurf kaum zu entkräften sein.
Umso mehr gilt es diese Frage der Vertretung diakonischer Interessen zu klären. In den Interviews haben sich die Diakonievertreter und Beauftragten dafür offen gezeigt. So sollten in einem ersten Schritt die Beauftragten der Diakonie und ihre Aufgaben klar benannt werden. Ein Diakonischer Kommunikationskodex wäre hilfreich, damit die fachlich-qualitative, wahrhaftige und respektvolle politische Kommunikation der Diakonie nicht von den einzelnen Akteuren abhängt. Schließlich könnte sich die Diakonie den Forderungen nach Lobbyregistern und dem legislativen Fußabdruck anschließen, um die Beteiligung von Interessenverbänden an der Gesetzesentstehung zu dokumentieren.
Markus Eisele, Politische Kommunikation: Agenda-Setting und Lobbyarbeit als Formen einer anwaltlichen Diakonie. Eine theologisch-ethische, konzeptionelle und empirische Analyse, Masterarbeit am Institut für Diakoniewissenschaft und DiakonieManagement, 125 Seiten, Bethel 2017
Frankfurt a.M. (epd). "Ist die Creme gut?", fragt Petra Tiarks-Jungk den Patienten und hält ihren Daumen nach oben. "Si, si", antwortet der junge Mann und macht eine beschwichtigende Handbewegung. Er spricht Italienisch, kann kein Deutsch. "Das mit der Sprache ist schon schwierig", sagt die Medizinerin, die seit dem Start der "StuPoli" im Sommer 2014 dabei ist.
"StuPoli" steht für "Studentische Poliklinik": Jeden Dienstag und Mittwoch können Menschen ohne Krankenversicherung in die kostenlose Sprechstunde von Medizinstudenten in die Räume des Gesundheitsamtes in Frankfurt am Main kommen. Sie soll nur eine erste Station für die Erkrankten sein, das Team vermittelt sie weiter an Fachärzte. Im Schnitt nutzen pro Sprechstunde zwischen drei und sechs Patienten das Angebot der Goethe-Universität. Ein vergleichbares Projekt gibt es bisher nur in Ulm.
Laut Statistischem Bundesamt sind zurzeit mehr als 137.000 Menschen in Deutschland nicht krankenversichert. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher. "Am Anfang gab es nur dienstags eine Sprechstunde, das hat nicht gereicht", erzählt Kelly Hoffmann, die heute als "Clinical Manager" für die Organisation der Sprechstunde zuständig ist.
Bei der Bezeichnung "Clinical Manager" muss die 22-jährige Medizinstudentin lachen. "Unsere Idee mit der 'StuPoli' kommt aus den USA. Deswegen diese Namen." Kelly studiert im siebten Semester Medizin und ist seit drei Jahren freiwillig bei der "StuPoli" dabei. Das Projekt gilt als Lehrveranstaltung, die Studenten können sich die Stunden als Punkte anrechnen lassen. Das war bei Kelly aber nicht die Hauptmotivation. "Ich wollte praktische Erfahrungen sammeln, meinen Horizont erweitern", erzählt sie.
Das Angebot ist beliebt bei den Studenten. Jedes Jahr gebe es deutlich mehr Bewerbungen als freie Plätze, sagt Kelly. Allerdings unterschätzten einige auch den Aufwand, der hinter dem Projekt steckt. "Vor 20 Uhr sind wir hier nie raus."
In den meisten Fällen kommen die Patienten mit Beschwerden wie Kopfschmerzen, Erkältung oder Bluthochdruck. Auch viele Schwangere suchen die "StuPoli" auf. Meistens seien es rumänische Frauen, darunter auch Minderjährige, sagt Kelly. In diesen Fällen verweisen die Studenten in der Regel auf ein Programm des Frankfurter Gesundheitsamtes, das Schwangeren eine Geburt für 600 Euro ermöglicht, weniger als die Hälfte des üblichen Preises.
Die "StuPoli" arbeitet mit fünf Hausärzten, einer Gynäkologin und verschiedenen Krankenhäusern aus der Umgebung zusammen. Finanziert wird das Projekt durch Spenden und von der Uni. Im Frühjahr 2017 hat die "StuPoli" den mit 60.000 Euro dotierten Hessischen Hochschulpreis erhalten. Dieses Geld fließe ebenfalls in das Projekt, erklärt Lukas Seifert, Leiter der "StuPoli".
"Wir sind heute spärlich besetzt", sagt Kelly mit Blick auf ihre zwei Kommilitonen, als der nächste Patient das Anmelde-Zimmer betritt. Normalerweise sind die Studenten zu viert oder fünft. In einer zerknüllten Plastiktüte hat der Mann aus Rumänien alte Packungen seiner Medikamente mitgebracht, unter anderem Beta-Blocker. "Was heißt Herzinfarkt auf Rumänisch?" fragt Kelly die Sozialarbeiterin Ramona Brinkmann, die seit Juni im Team ist und fließend Rumänisch spricht. Oft bräuchten die Patienten auch seelische Unterstützung, erklärt Brinkmann.
Der Mittfünfziger hatte einen Herzinfarkt, nun braucht er neue Tabletten. Als EU-Bürger hat er zwar ein Aufenthaltsrecht im Land, ist aber ohne festes Einkommen nicht versichert. Der Mann faltet seine Hände und sagt etwas in seiner Muttersprache. "Er meint, er möchte keine Umstände machen", übersetzt Brinkmann.
So umgänglich sind nicht alle Patienten, erzählt Tiarks-Jungk. "Einige kommen hier rein, setzen sich hin und sagen: Rumänisch? Bulgarisch? Die verlangen das einfach." Die Sprache sei aber nicht die einzige Herausforderung für das "StuPoli"-Team. Die Verständigung funktioniere meistens mit Händen und Füßen.
Oft seien die Patienten aber unzuverlässig. "Wir hatten hier einmal eine schwangere junge Frau. Ein paar Tage nach ihrem Besuch haben wir eine Vergiftung festgestellt. Aber sie kam einfach nicht mehr", erzählt Hoffmann. "Ansonsten hätten wir helfen können", fügt ihre 29-jährige Kommilitonin Johanna Pottiez hinzu.
Manchmal müssten sich die Studenten auch Kritik anhören, etwa dass sie nicht qualifiziert genug seien. Dann betonen die jungen Erwachsenen immer wieder, dass die "StuPoli" nur eine erste Anlaufstelle sein soll. "Das eigentliche Ziel ist, dass es uns gar nicht geben müsste", sagt Pottiez. Die Studenten fordern von der Politik, weniger bürokratisch zu sein. "Das verstehen wir als Deutsche ja sogar oft nicht, was in diesen Formularen drinsteht", ergänzt Kelly.
"Hier ist Ihr neues Rezept für die Creme gegen den Juckreiz." Die Ärztin übergibt dem italienischen Patienten ein Rezept. "No Problemo"? fragt er. "Nix Problem", antwortet die Medizinerin. "Grazie", bedankt sich der junge Mann und verlässt die Praxis. Inzwischen ist es kurz nach acht, auch heute werden Kelly und ihre Kommilitonen spät zu Hause sein.
Düsseldorf, Lesbos (epd). Die Integrationsexpertin der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Ioanna Zacharaki, kritisiert den Umgang der europäischen und griechischen Behörden mit den Flüchtlings-Hotspots in Griechenland. Seit über drei Jahren herrsche auf der Insel Lesbos der Ausnahmezustand, sagte Zacharaki, die regelmäßig Flüchtlingshilfsprojekte auf Lesbos besucht und sich derzeit wieder dort aufhält, am 10. April. Es fehle nicht nur an einer nachhaltigen europäischen Flüchtlingsregelung, sondern auch an Geld und Versorgung des Erstaufnahme-Camps Moria, das für knapp 3.000 Menschen ausgelegt sei, tatsächlich aber knapp 6.000 Flüchtlinge beherberge.
Es dauere "unendlich lange", bis von den versprochenen EU-Geldern für den Ausbau des Camps, Verpflegung und medizinische Versorgung etwas ankomme, sagte Zacharaki. Die Bewohner der Insel vermuteten inzwischen, dass all das mit Absicht geschehe, um Flüchtlinge davon abzuhalten, nach Europa zu fliehen.
Auch wenn längst nicht mehr so viele Menschen über das Mittelmeer Lesbos erreichten wie zu Beginn der Flüchtlingskrise vor drei Jahren, seien seit Jahresbeginn wieder fast 3.000 Menschen über die Türkei dorthin geflohen, schildert Zacharaki. Täglich landeten Fischerboote voller Flüchtlinge, die alle in das Camp Moria gebracht würden.
"Die desolaten Zustände sorgen für Aufstände und Gewaltausbrüche. Es gab Selbstmordversuche." Die EU-Regelung, alle Geflüchteten in der Peripherie Europas zu verwalten und die Bürokratie in Griechenland erschwerten die Arbeit vor Ort.
Zacharaki betonte, sie sei beeindruckt von der Hilfsbereitschaft der Einwohner, obwohl sie selbst nicht viel zum Leben hätten. "Alle sind wütend über die Flüchtlingssituation auf ihrer Ferieninsel, aber diese Wut lassen sie nicht an den geflüchteten Menschen aus." Allerdings hofften die Menschen nicht mehr auf die Behörden oder Politiker der EU. Sie sagten: "Die Welt hat uns vergessen."
Berlin (epd). Jugendliche, die ein Jahr eher einen Kita-Platz bekamen, sind der Studie zufolge kommunikativer, durchsetzungsfähiger und gewissenhafter, teilte das DIW am 11. April in Berlin mit. Es sei eine der ersten Studien dieser Art in Deutschland, hieß es.
Untersucht wurden den Angaben nach die Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu mehr als 4.500 Neuntklässlern, die entweder ab 1997 oder 1998 eine Kita besuchten. Ergebnis: "Ein zusätzliches Kita-Jahr wirkt sich deutlich auf Persönlichkeitseigenschaften aus, die auch für den späteren Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg entscheidend sind", sagte Studienautorin Frauke Peter. Der entsprechende Effekt liegt bei acht Prozent, bei der Persönlichkeitsdimension Gewissenhaftigkeit sind es sieben Prozent.
"Das unterstreicht, wie wichtig es ist, grundsätzlich allen Kindern und ihren Eltern Zugang zu früher Kinderbetreuung zu gewähren", sagte die Expertin.
Seit die Politik im Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr eingeführt hat, sind die Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren noch stärker in den Fokus gerückt. Vielerorts deckt der Kita-Ausbau aber noch immer nicht den Bedarf.
Ähnlich war die Situation Ende der 1990er Jahre, nachdem 1996 ein Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung ab dem vierten Lebensjahr eingeführt wurde. Da die Kommunen mit dem Ausbau nicht nachkamen, wurde eine Stichtagsregelung erlassen: Nur Kinder, die vor Beginn eines Kita-Jahres im August oder September drei Jahre alt wurden, bekamen noch im selben Jahr einen Platz, alle anderen erst ein Jahr später.
Diese Konstellation ermöglichte es den Studienautoren- und -autorinnen, das Kita-Eintrittsalter ausschließlich in Abhängigkeit von den verfügbaren Plätzen zu betrachten. Andere Einflussfaktoren auf das Eintrittsalter rechneten sie heraus – dazu zählen etwa der Bildungshintergrund der Eltern oder das verfügbare Haushaltseinkommen.
Den Berechnungen zufolge sind Jugendliche, die Ende der 1990er Jahre aufgrund ausreichend vorhandener Plätze mit drei Jahren in eine Kita gehen konnten, deutlich kommunikativer und durchsetzungsstärker als Jugendliche, die erst ein Jahr später einen Kita-Platz bekamen.
Auch wenn die Studienergebnisse auf Daten zu mindestens drei Jahre alten Kindern beruhen, die Ende der 1990er Jahre in die Kita gingen, ließen sich Parallelen zur heutigen Situation vermuten, sagt Bildungsökonomin Josefine Koebe: "Auch für das heute noch jüngere Kita-Eintrittsalter ist zu erwarten, dass ein Unterschied beim Kita-Eintritt um ein Jahr die Persönlichkeitseigenschaften längerfristig beeinflusst."
Dafür spreche auch, dass für die aktuelle DIW-Studie zwei völlig voneinander unabhängige Datensätze verwendet wurden, die jedoch beide zum selben Ergebnis führten.
Reutlingen/Ludwigsburg (epd). Er habe 25 pflegende Männer ausführlich interviewt und finde, "dass sie das ausgesprochen gut machen und man das auch zeigen muss", sagte Hammer im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Männer hätten ein großes Pflegepotenzial, das vor allem in Zeiten des Pflegenotstandes noch mehr gefördert werden muss, sagte der Sozialwissenschafter und Männerberater aus Reutlingen. Was noch getan werden muss, damit das Pflegepotenzial, das in Männern steckt, noch mehr gefördert wird, verrät er im Gespräch mit Judith Kubitscheck.
epd sozial: Herr Professor Hammer, wenn Menschen pflegebedürftig werden, dann scheint es meist klar zu sein, dass nun die Frauen gefragt sind, die Pflege zu übernehmen - sei es die Partnerin, die Tochter, Schwiegertochter oder professionelle Pflegekräfte. Sie allerdings sind da anderer Meinung...
Eckart Hammer: Ja, denn die Pflege von Angehörigen ist längst auch schon Männersache. Gut ein Drittel aller häuslich pflegenden und betreuenden Angehörigen sind Männer. Ich habe 25 pflegende Männer ausführlich interviewt und finde, dass sie das ausgesprochen gut machen und man das auch zeigen muss. Männer haben ein großes Pflegepotenzial, das vor allem in Zeiten des Pflegenotstandes noch mehr gefördert werden muss.
epd: Welche Angehörigen pflegen Männer vorrangig?
Hammer: Wenn Männer im Ruhestand sind, pflegen sie hauptsächlich ihre eigene Ehefrau beziehungsweise Partnerin und sprechen oft trotz schwerer Belastung auch positiv davon. Sie sagen, dass die Pflege ihnen Erfüllung und Lebenssinn gibt und sie ihrer Frau dadurch etwas zurückgeben können. Häufig teilen sie sich die Pflege mit professionellen Diensten, was in der Forschung als ideale Mischung gilt.
epd: Wie bewerten Sie das?
Hammer: Viele Männer wachsen in der Pflege über sich selbst hinaus. Sie machen Dinge, von denen sie früher niemals gedacht hätten, dass sie das können, wie kochen, putzen. Und sie meistern die eigentliche Pflege, vor der Männer oft großen Respekt haben, weil sie das noch nie in ihrem Leben gemacht haben, auch bei ihren eigenen Kindern nicht.
epd: Und wie sieht es mit der Pflege der Eltern oder Schwiegereltern aus?
Hammer: Da ist es in der Regel immer noch die Frau, die die Pflege übernimmt, weil sie oft nicht Vollzeit arbeitet - oder wenn doch, weniger Geld als der Mann verdient. Abgesehen von der klassischen Rollenverteilung kann man sich die Pflege eher leisten, wenn es der übernimmt, der weniger verdient.
epd: Heißt das, es bräuchte finanzielle Anreize, damit auch erwerbstätige Männer mit Hand anlegen?
Hammer: Es gibt inzwischen das Familienpflegezeitgesetz, das eine Auszeit ermöglicht und das bis zu zwei Jahre Geld auf Darlehensbasis gewährt. Doch das wird wenig genutzt, weil sich das nicht jeder das leisten kann. Man müsste also ähnlich wie beim Elterngeld über Pflegegeld nachdenken, damit pflegende Angehörige unterstützt werden, ohne zu verarmen.
epd: Und die Unternehmen?
Hammer: Es ist wichtig, dass Betriebe pflegefreundlich werden und es selbstverständlich wird, Pflegezeit zu beantragen. Eine große Vorbildfunktion hätten Führungskräfte, die das vorleben und selbst einige Zeit die Pflege übernehmen. Ich bin zuversichtlich, dass sich da bald einiges tun wird. Der Pflegenotstand wird sich verschärfen und man muss neue Ideen entwickeln wie man Beruf und Pflege vereinbaren kann.
Düsseldorf (epd). Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention macht aus Sicht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Nordrhein-Westfalen kaum Fortschritte. "Was bisher geschehen ist, ist zu wenig", kritisierte der SoVD-Landesvorsitzende Franz Schrewe am 12. April in Düsseldorf. Das vor neun Jahren in Deutschland in Kraft getretene UN-Übereinkommen stehe hierzulande für eine "nicht umgesetzte Resolution". Die Landesregierung müsse nun aufs Tempo drücken.
Für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen müsse NRW endlich auf eine landesweite, flächendeckende Umsetzung der Konvention hinarbeiten, sagte Schrewe. Das Land dürfe es nicht den Kommunen überlassen, ob und wie weit sich diese an die Vorgaben hielten: "Wir wollen keinen Flickenteppich bei der Leistungsgewährung." Eine Chance sieht Schrewe im neuen Bundesteilhabegesetz, mit dem das deutsche Recht in Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt worden sei.
"Enorme Teilhabedefizite" sieht Schrewe in NRW insbesondere beim Wohnungsbau. Die in der neuen Landesbauverordnung angekündigte Barrierefreiheit beim Neubau sei eine "Mogelpackung". So fehlten verbindliche Vorgaben wie Aufzüge und ausreichend breite Zugänge, damit die Wohnungen für Menschen im Rollstuhl erreichbar seien, sagte der SoVD-Vorsitzende.
Auch die Eingliederung behinderter Menschen in den regulären Arbeitsmarkt verläuft aus Sicht des Sozialverbandes in NRW trotz guter Konjunktur enttäuschend. Während die öffentlichen Arbeitgeber ihrer Pflicht zur Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter weitgehend nachkämen, hinkten die Privatunternehmen immer noch hinterher, kritisierte Schrewe.
Würzburg (epd). Pflegepersonal sollte dem Ethikberater Jochen Scheidemantel zufolge in Diskussionen über lebensverlängernde Maßnahmen mit einbezogen werden. "Pfleger können den Lebenswillen der Patienten oft besser einschätzen als die Angehörigen, die vielleicht kaum Zeit für Besuche haben", sagte das Gründungsmitglied des "Ethiknetzes Mainfranken" am 11. April bei einem Vortrag in Würzburg. Das Pflegepersonal könnte eine "Schlüsselrolle" einnehmen, wenn über künstliche Ernährung oder Beatmungsmaßnahmen entschieden werden muss.
"Das Problem ist, dass in unserer Gesellschaft zu wenig über das Sterben nachgedacht wird", sagte Scheidemantel. Es gebe zahlreiche Senioren, die keine Patientenverfügung verfasst und auch mit ihren Angehörigen nicht über den Einsatz lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gesprochen hätten. Verlören sie dann durch Demenz oder einen Schlaganfall die Fähigkeit, diese Entscheidung selbst zu treffen, sei die Familie oft überfordert.
Im Nachhinein den Patientenwillen zu rekonstruieren sei eine große Belastung: "Besonders wenn verschiedene ethische oder religiöse Weltanschauungen aufeinanderprallen."
Beratungsangebote könnten dabei helfen, Blockaden zu lösen und Kompromisse zu finden. In Kliniken gebe es solche Beratungen schon seit Jahrzehnten. Durch den demografischen Wandel nehme aber auch die Zahl der nicht mehr selbstbestimmungsfähigen Senioren zu, die zu Hause oder in Heimen gepflegt werden. Hier wolle das "Ethiknetz Mainfranken" Hilfestellungen für überforderte Familien bieten - und auch die Pflegekräfte stärker in die Gespräche einbinden.
Brüssel (epd). Zugleich geht es vor Gericht um das Verhältnis von Religion und Staat im 21. Jahrhundert und das Verbot der Diskriminierung. Nicht erstaunlich, dass EuGH-Generalanwalt Evgeni Tanchev in seinem Gutachten "gar nicht genug betonen" kann, "wie heikel" die ganze Angelegenheit ist.
Bekannt ist der Rechtsstreit unter dem Namen der Klägerin Vera Egenberger. Die Berlinerin bewarb sich 2012 beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung um eine befristete Stelle - erfolglos. Abgelehnt wurde sie allein wegen ihrer fehlenden Kirchenzugehörigkeit, ist sich Egenberger sicher. Denn die befristete Stelle drehte sich um einen Bericht zur UN-Antirassismuskonvention. Für dieses Feld verweist Egenberger auf jahrelange Erfahrungen bei Nichtregierungsorganisationen unter anderem in Budapest und Brüssel. "Mein Lebenslauf ist voll mit einschlägigen Berufserfahrungen."
Die Diakonie hatte die Stelle tatsächlich ausdrücklich für christliche Bewerber ausgeschrieben, zweifelte aber zusätzlich Egenbergers Qualifikation an. Diese verlangte vor Gericht wegen religiöser Diskriminierung rund 10.000 Euro Entschädigung. Der Rechtsstreit ist in Deutschland bis zum Bundesarbeitsgericht gewandert. Dieses wandte sich an den EuGH. Er soll die dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugrundeliegende EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung im Beruf auslegen. Hauptfrage: Dürfen Kirchen und ihre Einrichtungen verbindlich selbst bestimmen, ob sie die Konfession bei Stellenausschreibungen vorschreiben - bei Putzfrau und Gärtner ebenso wie bei Pfarrer und Chefarzt?
Die Diakonie sagt ja. Das Stichwort laute "kirchliche Selbstbestimmung", erklärt Personal-Vorstand Jörg Kruttschnitt. Die Selbstbestimmung sei durch das Grundgesetz geschützt. Und die EU muss laut Lissabon-Vertrag den Status der Kirchen "in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften" achten.
Im Arbeitsrecht heißt kirchliche Selbstbestimmung für die Diakonie, dass kirchliche Arbeitgeber die Konfession zur Bedingung für eine Einstellung machen können. Begründung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): Alle Mitarbeiter tragen zur Verkündigung des Evangeliums bei.
Zwar agiert die Diakonie oft pragmatisch. Längst werden auch Katholiken, Muslime, Andersgläubige und Konfessionslose eingestellt. Der springende Punkt beim EuGH-Verfahren ist aber, wer hierüber bestimmt. "Woher will der Staat wissen, wie man das beurteilt?", fragt Kruttschnitt. Würden sich Gerichte diese Deutungshoheit anmaßen, griffen sie nach Kruttschnitts Auffassung ins kirchliche Selbstbestimmungsrecht ein.
Die Klägerin und ihr Anwalt sehen dies anders. Bei Seelsorge oder Leitungsaufgaben sei die Religionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung "nachvollziehbar, sinnvoll und akzeptabel", sagt Egenberger. Anders aber bei Tätigkeiten, die auch in sonstigen Unternehmen ausgeübt würden, von der Küchenhilfe über den IT-Experten bis zum Chefarzt. Hier bedeute eine Beschränkung auf Christen, "dass Nichtgläubige, Juden, Buddhisten, Muslime und andere religiöse Gruppierungen bei Einstellungen durch die Kirchen und ihre Einrichtungen diskriminiert werden könnten", erklärt Egenbergers Anwalt Klaus Bertelsmann. "Und das insbesondere auch bei Bewerbungen auf Positionen, die häufig völlig oder fast völlig durch die Steuerzahler (kirchliche Kindergärten und Schulen) oder Sozialversicherungsträger (kirchliche Krankenhäuser) finanziert werden."
Auch ver.di kritisiert die aktuelle Situation. „Der Sonderstatus der Kirchen ist ein Relikt längst vergangener Zeiten", meint Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft. Die kirchlichen Arbeitgeber dürften eine bestimmte Konfession nur verlangen, "wenn die auszuübende Tätigkeit direkt mit dem Glauben und der Verkündigung desselben zu tun hat".
EuGH-Generalanwalt Tanchev hat in seinem Gutachten den Kritikern zugeneigt. Oft folgen die Richter diesen Gutachten, verpflichtet sind sie aber nicht.
Ohnehin wird der EuGH den Fall nicht abschließen. Nachdem das Luxemburger Gericht in seiner Entscheidung am 17. April die EU-Richtlinie ausgelegt haben wird, muss die deutsche Justiz über die konkrete Entschädigungsklage entscheiden. Und auf die EKD könnte laut dem Bochumer Arbeitsrechtler Jacob Joussen eine Änderung des Kirchenrechtes zukommen.
Dem für die Diakonie geltenden Kirchenrecht zufolge muss bislang im Grundsatz jeder Mitarbeiter evangelisch sein. Dabei gibt es Ausnahmen. Lange galten diese nur für Christen anderer Konfession. Erst Ende 2016 wurde dies geändert. Seit 2017 können ausnahmsweise auch Nichtgläubige und Andersgläubige eingestellt werden - was in der Praxis allerdings schon zuvor der Fall war. Es könnte sein, dass das Kirchenrecht nach dem Luxemburger Urteil erneut und noch weiter für Konfessionslose geöffnet werden müsste, meint Joussen.
Der Jura-Professor, der zugleich EKD-Ratsmitglied ist, plädiert ohnehin dafür, die evangelische Prägung kirchlicher Einrichtungen nicht zu sehr an ihren Mitarbeitern festzumachen. "Das Selbstverständnis im Haus, Glaubenskurse, Gottesdienste, Seelsorge – das sind Kriterien, die ich mir besser als Ausdruck für eine christliche Prägung vorstellen kann."
Az.: C-414/16
Hannover (epd). Der Rechtsstreit um die Kündigung einer Diakoniebeschäftigten nach deren Austritt aus der evangelischen Kirche ist ohne Urteil beigelegt worden. Die Konfliktparteien einigten sich am 9. April in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover auf einen finanziellen Vergleich. Der mittlerweile 65-Jährigen war im Juli 2017 vom Diakonischen Werk Wolfsburg fristlos gekündigt worden, weil sie aus der Kirche ausgetreten war.
Sie habe sich an ihrem Arbeitsplatz in einem Alten- und Pflegeheim "sehr unchristlich" behandelt gefühlt, sagte ihr Rechtsanwalt Oliver Nowak. Darum sei sie aus der Kirche ausgetreten. Die Diakonie führte dagegen an, die Klägerin habe mit dem Austritt die elementare Loyalitätspflicht gegenüber einem kirchlichen Arbeitgeber verletzt.
Seit ihrer außerordentlichen Kündigung lebte die Frau von Arbeitslosengeld. Das Diakonische Werk wird nach dem geschlossenen Vergleich nun den Differenzbetrag zwischen ihrem früheren Lohn und dem jetzigen Einkommen für ein Jahr bis zu ihrem Renteneintritt bezahlen. Das Braunschweiger Arbeitsgericht hatte die Kündigung in erster Instanz für nichtig erklärt.
Der Fall hätte auch das Potenzial gehabt, "Rechtsgeschichte" zu schreiben, wenn die Klägerin das Vergleichsangebot ausgeschlagen hätte, sagte Richter Tobias Walkling in der Verhandlung. In der Frage kirchlicher Einstellungs- und Entlassungsregeln habe der Fall eine "grundsätzliche Dimension".
Der Anwalt der Klägerin sagte, es müsse rechtlich eindeutig geregelt sein, was kirchliche Arbeitgeber dürfen, bevor staatliche Instanzen eingreifen. "Jeder andere Arbeitgeber würde sich über solche zugriffsfreien Zonen, wie sie die Kirche hat, sehr freuen." Eine Kirchenmitgliedschaft sei nicht zwingend nötig, wenn die Tätigkeit wenig bis nichts mit der Verkündigung christlicher Botschaften zu tun habe, sagte Nowak.
Diakonie-Anwalt Niclas Schulz-Koffka argumentierte, es könne nicht Sache des Staates sein zu entscheiden, welche Tätigkeit in kirchlichen Einrichtungen als "verkündigungsnah" eingestuft werden.
Az.: 12 SA 1258/17
Karlsruhe (epd). Minderjährige Flüchtlingskinder mit eingeschränktem Schutzstatus können ihre Eltern weiter nicht im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland holen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am 9. April veröffentlichten Beschluss erneut den Antrag auf einstweilige Anordnung auf Aussetzung der gesetzlichen Bestimmung zum Familiennachzug und zur Erteilung vorläufiger Visa abgelehnt.
Deutschland hat seit dem 17. März 2016 den Familiennachzug von Flüchtlingen mit sogenanntem subsidiären Schutz eingeschränkt. Für zunächst zwei Jahre durften Flüchtlinge, denen in ihrem Heimatland eine Gefahr für Leib und Leben droht, ihre nahen Angehörigen nicht nach Deutschland nachholen lassen.
Der Bundestag hatte die Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Danach sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor, dass monatlich 1.000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern aus humanitären Gründen nach Deutschland nachziehen können.
Im jetzt entschiedenen Fall war ein 13-jähriger Syrer mit seinem Onkel nach Deutschland geflohen. Der Familiennachzug für seine in der Türkei lebende Mutter wurde wegen des eingeschränkten Schutzstatus des Flüchtlings abgelehnt.
Den Antrag auf einstweilige Anordnung, die bestehende gesetzliche Bestimmung auszusetzen, wies das Bundesverfassungsgericht jetzt ab. Die Verfassungsbeschwerde sei zwar weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Für eine einstweilige Anordnung bestünde aber ein besonders strenger Maßstab, der hier nicht erfüllt werde, hieß es. Nur im Hauptsacheverfahren könne geprüft werden, ob die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie im Einklang steht, befand das Gericht.
Bereits am 1. Februar 2018 hatten die Verfassungsrichter ähnlich entschieden und den Antrag dreier minderjähriger, in Kenia lebender Kinder abgelehnt, die Bestimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs vorerst aufzuheben. (AZ: 2 BvR 1459/17) Die Kinder wollten zu ihrer nach Deutschland geflohenen Mutter nachziehen und hierfür Visa erhalten.
Az.: 2 BvR 1266/17
Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel, ob Ungarn die europäischen Mindeststandards für die Haftbedingungen von Straftätern erfüllt. In einem am 5. April veröffentlichten Beschluss stoppten die Karlsruher Richter per einstweiliger Anordnung vorerst die Auslieferung eines Serben nach Ungarn.
Ungarn hatte nach dem Mann per Europäischem Haftbefehl gesucht. Als er in Deutschland aufgegriffen wurde, kam er in Auslieferungshaft. Doch der Serbe hielt die Auslieferung nach Ungarn für rechtswidrig. Ungarn halte die europäischen Mindeststandards bei den Haftbedingungen nicht ein, machte er geltend.
Er verwies darauf, dass dort die Gefängnisse massiv überbelegt seien. Auf jeden einzelnen Häftling entfalle durchschnittlich nur ein Platz von 1,5 Quadratmetern. Es gebe Insektenplagen, schlechte Belüftung und einen Mangel an Intimsphäre bei der Toilettennutzung. Der Mann berief sich auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2015, in dem Ungarn "systemische Mängel" bei den Haftbedingungen vorgeworfen wurde.
Das Oberlandesgericht München hielt die Auslieferung dennoch für zulässig. Die Haftbedingungen hätten sich zwischenzeitlich gebessert, die EGMR-Rechtsprechnung sei nicht mehr aktuell, hieß es zur Begründung. Der EGMR halte inzwischen Auslieferungen nach Ungarn wegen verbesserter Zustände in den Gefängnissen für zulässig.
Das Bundesverfassungsgericht stoppte jedoch die Auslieferung vorerst für maximal sechs Monate, bis über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache entschieden wird. Es gebe weiterhin Zweifel, ob Ungarn die europäischen Mindeststandards einhalte. Das OLG München sei fehlerhaft davon ausgegangen, dass der EGMR keine drohenden unmenschlichen Haftbedingungen und "systemischen Mängel" in Ungarn mehr annimmt.
Mit den Fragen zu den Haftbedingungen in Ungarn muss sich künftig auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) auseinandersetzen. Das OLG Bremen hatte in einem am 4. April veröffentlichten Beschluss den Luxemburger Richtern einen Rechtsstreit über die Auslieferung eines Straftäters nach Ungarn vorgelegt (AZ: 1 Ausl A 21/17). Das Gericht solle unter anderem prüfen, ob es für eine Auslieferung ausreicht, dass die Behörden des Ziellandes eine menschenwürdige Behandlung nur zuzusichern brauchen.
Az.: 2 BvR 237/18
Chemnitz (epd). Spart das Land an der Qualifikation der Lehrkräfte für Förderschulen für Hörgeschädigte, muss die Kommune bei Bedarf einen erforderlichen Gebärdensprachdolmetscher bezahlen. Das hat das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz in einem am 5. April bekanntgegebenen Beschluss entschieden.
Konkret ging es um eine heute 17-jährige hörbehinderte Schülerin, die die zehnte Klasse einer Förderschule für Hörgeschädigte in Chemnitz besucht. Damit die Schüler dem Unterricht auch folgen können, sollte dieser eigentlich in Gebärdensprache gehalten werden. Viele Lehrer beherrschten jedoch die Gebärdensprache nicht und unterrichteten die Schüler in der für sie unverständlichen „Lautsprache“.
Deshalb beantragte die Schülerin beim Landkreis Zwickau als zuständigem Sozialhilfeträger die Kostenübernahme für einen Gebärdensprachdolmetscher. Der Kreis lehnte das ab. Die Schule sei für die Wissensvermittlung zuständig, lautete die Begründung.
Doch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Kassel können sich die Sozialhilfeträger darauf nicht berufen, befand das LSG. Die Schulen seien zunächst für das pädagogische Konzept und die Bewertung der Schüler verantwortlich. Die Sozialhilfe müsse dagegen "die erforderlichen Leistungen als Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung erbringen".
In Sachsen gebe es zusätzlich für die Förderschulen die "Pflicht zur behinderungsgerechten Beschulung". Dem komme hier der Schulträger und damit das Land aber nicht nach. Daher sei nun die Sozialhilfe in der Pflicht, die Kosten eines Gebärdendolmetschers zu bezahlen, weil ihre Förderschule "nicht in der Lage ist, eine behindertengerechte Beschulung zu gewährleisten". Allerdings könne der Sozialhilfeträger gegen den eigentlich vorrangig verpflichteten Schulträger Erstattungsansprüche geltend machen, entschied das LSG.
Az.: L 8 SO 123/17 B ER
Mannheim (epd). Kur- und Rehakliniken in touristischen Gebieten müssen weniger Kurtaxe zahlen als Hotels und Pensionen. Denn die Patienten kommen nicht vorwiegend wegen der touristischen Angebote in die Klinik, sondern wegen ihrer Reha-Leistungen und der medizinischen Qualität, stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am 6. April veröffentlichten Urteil klar. Kliniken würden damit deutlich weniger von den touristischen Leistungen einer Gemeinde profitieren.
Konkret ging es um eine Kur- und Reha-Klinik in der Schwarzwaldgemeinde Feldberg. Die Einrichtung bietet Mutter-Kind-Kuren und eine Reha für Jugendliche und Kinder an, die an ADHS, Asthma und Adipositas leiden.
Im Jahr 2013 ließen sich über einen Zeitraum von anderthalb Sommermonaten 161 Patienten dort behandeln. Die Gemeinde verlangte daraufhin von der Klinik für diese "Beherbergung" über 12.000 Euro Kurtaxe.
Doch der VGH hält das für rechtswidrig. Zum einen sei die von der Gemeinde vorgenommene Kalkulation der Beiträge fehlerhaft. Außerdem müssten nach der Gemeindesatzung Kliniken genau so viel Kurtaxe zahlen wie Hotels und Pensionen, rügte das Gericht.
Kliniken seien aber nicht mit Hotels und Pensionen vergleichbar. Für die Erhebung der Kurtaxe müsse Maßstab sein, in welchem Umfang Beherbergungsbetriebe von den Leistungen der Gemeinde im Bereich des Fremdenverkehrs profitieren. Das sei zwar auch bei Kurbetrieben der Fall, aber nicht in gleichem Ausmaß wie bei Hotels und Pensionen.
Die Patienten würden die Klinik nicht aufgrund der touristischen Angebote, sondern vielmehr wegen Qualität und Leistung der Kur- und Reha-Einrichtung auswählen. Bei gesetzlich Versicherten seien die Kliniken zudem weitgehend von der Krankenkasse vorgegeben. Kassenpatienten hätten daher kaum Möglichkeiten, ihre Klinik nach touristischen Gesichtspunkten zu wählen.
Hier habe die Gemeinde in unzulässiger Weise die klagende Klinik bei der Erhebung der Kurtaxe wie ein Hotel behandelt. Das sei wegen der "erheblichen strukturellen Unterschiede" unzulässig. Die Gemeinde müsse daher ihre Beitragssatzung neu erlassen. Bis dahin muss die Klinik gar keine Kurtaxe entrichten.
Az.: 2 S 2534/16
Hannover (epd). David soll am 18. April offiziell in sein Amt eingeführt, teilte eine Sprecherin des Konzerns am 9. April mit. Er folgt auf Professor Bernd Weber (72), der Anfang April in den Ruhestand trat.
David leitete zuletzt den diakonischen Verbund "Lichtenau e.V." südöstlich von Kassel. Dazu gehören unter anderem eine orthopädische Klinik und ein Rehazentrum. Zuvor war er den Angaben zufolge Vorstand einer Krankenhausberatung in Hamburg und arbeitete für eine Unternehmensberatung und die Deutsche Bank.
Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Ulrich Anke, würdigte Davids Vorgänger Weber als "richtigen Mann zur richtigen Zeit", der das finanziell angeschlagene Unternehmen "wieder auf Kurs gebracht" habe. Weber hatte die Geschäftsführung Mitte 2014 mit dem Auftrag übernommen, Diakovere umzustrukturieren. Dazu gehörten etwa neue Unternehmensstrukturen und ein gemeinschaftliches Medienkonzept. Er habe für die Weiterentwicklung von Diakovere konsequent tragfähige und zukunftsweisende Lösungen erarbeitet, unterstrich Anke, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrates von Diakovere ist.
Der Sozialkonzern "Diakovere" ist mit rund 4.600 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von etwa 330 Millionen Euro Niedersachsens größter Diakonie-Konzern.
Ralf Brauksiepe (51), promovierter Wirtschaftswissenschaftler, wird Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Brauksiepe stammt aus Hattingen in Nordrhein-Westfalen. Der CDU-Politiker gehört dem Bundestag seit 1998 an. Von 2009 bis 2013 war er Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und von 2013 bis 2017 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung.
Johanna Rumschöttel, Altlandrätin und Vorsitzende der Lebenshilfe München, ist in den Landesvorstand der Lebenshilfe Bayern berufen worden. Als zweites neues Mitglied gehört künftig Angelika Bauer, Mitglied der Lebenshilfe im Fichtelgebirge, dem Führungsgremium an. Barbara Stamm war im Oktober 2017 bei turnusgemäßen Vorstandswahlen als Vorsitzende bestätigt worden.
Dorothea Bergmann von der Inneren Mission München ist Vorsitzende des von der Diakonie Bayern neu gegründeten Fachverbandes "End-of-life-Care". Mit der Gründung reagiert die Diakonie auf den wachsenden Bedarf an Sterbebegleitung, Hospizarbeit und Palliativversorgung. Zweck des Verbandes ist es, die Versorgung von Menschen am Lebensende durch sozialpolitisches Engagement, aber auch durch die Entwicklung von Konzepten zu verbessen. Zum geschääftsführenden Ausschuss gehören außerdem Rene Reinelt (Diakonie Neuendettelsau), Diakon Johannes Deyerl, (Rummelsberger Diakonie) und Günter Beucker (Gemeindediakonieverein Mögeldorf).
Gerhard Trabert und Annelie Keil sind mit dem "Carola Gold-Preis für gesundheitliche Chancengleichheit" ausgezeichnet worden. Sinn dieser zum fünften Mal vergebenen Auszeichung ist es, öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange von Menschen in schwieriger sozialer Lage zu schaffen. Seit über 20 Jahren fährt der Arzt Gerhard Trabert mit seinem Arztmobil durch Mainz, ist Streetworker und Arzt zugleich. Und er ist Gründer des Vereins Armut und Gesundheit e.V. und Mitbegründer des gleichnamigen Kongresses. Annelie Keil ist Flüchtlingskind, stammt aus ärmlichen Verhältnisse, Doch sie machte Abitur und studierte Politikwissenschaften und Soziologie an der Universität Hamburg, dann auch Psychologie und Pädagogik. Sie promovierte und arbeitete anschließend als Akademische Rätin an der Universität Göttingen. 1971 war sie an der Gründung der Universität Bremen beteiligt und wechselte als Professorin für Sozial- und Gesundheitswissenschaften in die Hansestadt Bremen. Sie wurde in der Palliativbewegung aktiv und arbeitete ehrenamtlich an der Förderung von Bürgerengagement, Jugendbildung und gesundheitlicher Beratung und Selbsthilfe mit.
Ronald Dossi (58) hat die Leitung des Niederrhein Therapiezentrum Duisburg (NTZ) Duisburg übernommen, die erste forensische Einrichtung im Maßregelvollzug in diakonischer Trägerschaft. Es hat 140 Plätze für männliche drogenabhängige Straftäter. Dossi folgt auf Bernhard Wittmann, der mit 65 Jahren in den Ruhestand ging. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychoanalytiker stand acht Jahre lang an der Spitze des NTZ. Dossi war seit 1989 in unterschiedlichsten Führungspositionen im Ev. Johanneswerk tätig. Zuletzt leitete er die heilpädagogisch-therapeutische Einrichtung Gründau-Heidequell für traumatisierte Kinder und Jugendliche.
Christian Germing (45) wird am 1. September neuer Vorstand im Kreiscaritasverband Coesfeld. Er folgt auf Johannes Böckler, der das Amt aus Altersgründen aufgibt. Germing ist Betriebswirt und leitet seit 2009 die Ressorts Personal und Arbeit und Rehabilitation beim Verband.
Gerald Asamoah (39), Ex-Profifussballer und Stiftungsgründe, erhält den Karl-Kübel-Preis 2018. Der gebürtige Ghanaer bekommt den mit 25.000 Euro dotierten Preis für sein außergewöhnliches und vielfältiges ehrenamtliches Engagement für Kinder und ihre Familien, teilte die Karl-Kübel-Stiftung mit. Der Preis wird am 21. September verliehen. 2007 gründete er die Gerald-Asamoah-Stiftung für herzkranke Kinder und setzt sich seither mit zahlreichen Hilfsprojekten für deren Genesung ein. Auch im Kampf gegen Rassismus ist der einstige Nationalspieler aktiv. Das Preisgeld kommt den Hilfsprojekten seiner eigenen Stiftung zugute.
Hans-Werner Wolff (52), bisher Caritasdirektor und Vorstand des katholischen Wohlfahrtsverbands in Altena-Lüdenscheid, ist neuer Vorstand des Caritasverbands für Bochum und Wattenscheid. Sein Vorgänger, Ulrich Kemner, bleibt noch bis Ende Juli im Dienst und wird den Übergang zusammen mit Wolff gestalten. Wolff ist Betriebswirt und Personalfachkaufmann und stammt aus Gelsenkirchen. Seit Januar 2007 war er Caritasdirektor und später Vorstand des Caritasverbands Altena-Lüdenscheid. Dort hat Stefan Hesse (45) seine Nachfolge angetreten. Der Sozialwirt war zuletzt in Lüdenscheid Leiter des Fachdienstes Familienhilfe.
Ulrich Nicklaus ist nach 30jähriger Tätigkeit in der Fort- und Weiterbildung sowie in der Beratung durch die Diakonie Ende März in den Ruhestand getreten. Zuletzt war er hauptamtlich für die Bundesakademie für Kirche und Diakonie tätig. Der Bankkaufmann und Sozialpädagoge arbeitete zunächst für den Kreis Recklinghausen, für die Caritas und auch für die Diakonie. Von 1990 bis 1997 war Nicklaus Dozent der "Fortbildungsdozentur Nord" des Verbandes evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung (VEEMB), heute Bundesverband evangelische Behindertenhilfe: BeB.
Maria Schulze (37) ist neue evangelische Krankenhausseelsorgerin im Klinikum Braunschweig. Sie wird unter anderem im Herzzentrum und in der Kinder- und Jugendmedizin ihren Dienst versehen, teilte die Klinik mit. Schulze ist Nachfolgerin von Pfarrer Christian Anton, der im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, und ergänzt das Team von insgesamt sechs Seelsorgerinnen und Seelsorgern am Klinikum.
Anna Kohlwey, Theologin, Historikerin und Wirtschaftsethikerin, ist neue Fachreferentin für theologische Grundsatzfragen in der Geschäfsstelle des Caritasverbandes für das Bistum Aachen. Zuvor war sie Assistentin am Lehrstuhl für Moraltheologie in Münster. Die gebürtige Gelsenkirchenerin ist Nachfolgerin von Alfred Ether, der zum Bischöflichen Generalviakriat gewechselt ist.
April
17.4. Münster:
Seminar "Management von Bildungseinrichtungen"
der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG
Tel.: 0251/48204-12
http://u.epd.de/yoe
19.4. Münster:
Seminar "Kirchliche Stiftungen: rechtliche Grundlagen, Rechnungslegung, Gemeinnützigkeitsrecht, Zusammenarbeit mit der Stiftungsaufsicht"
der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG
Tel.: 0251/48204-12
http://u.epd.de/yrc
19.4. Münster:
Seminar "Organhaftung bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen - Einführung von Risikomanagementsystemen"
der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG
Tel.: 0251/48204-12
http://u.epd.de/ywl
19.-20.4. Erfurt:
Tagung "9. Europarechtliches Symposium beim Bundesarbeitsgericht"
Tel.: 0361/26361400
http://u.epd.de/yh4
23.-24.4. Witten/Herdecke:
Tagung "Multiprofessionelle Versorgung chronisch kranker Menschen"
der Universität Witten/Herdecke
Tel.:02302/926360
www.uni-hw.de
23.-27.4. Loccum:
Tagung "Justizsozialarbeit in Deutschland und Polen"
der Evangelischen Akademie Loccum
Tel.: 05766/81115
http://u.epd.de/zan
24.4. Mainz:
Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"
der Unternehmensgruppe Solidaris
Tel.: 02203/8997-221
http://u.epd.de/xwx
24.-25.4. Frankfurt a.M.:
Seminar "Einführung in Digitale Kommunikation - Wie der Social-Media-Einsatz in der Caritas gelingen kann"
der Fortbildungs-Akademie der Caritas
Tel.: 0761/2001700
http://u.epd.de/yrb
24.-25.4. Paderborn:
Seminar "Plötzlich Vorgesetzte/r! Du bist doch eine/r von uns"
der IN VIA Akademie
Tel.: 05251/2908-38
http://u.epd.de/xr4
25.-27.4. Berlin:
Seminar "Einführung in die Grundlagen des deutschen Asylverfahrens"
der AWO Bundesakademie
Tel.: 030/26309-0
http://u.epd.de/z8k
26.4. Köln:
Seminar "Vergütungsverhandlungen in der Behindertenhilfe: Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung"
der Solidaris Unternehmensgruppe
Tel.: 02203/8997221
http://u.epd.de/yh8
26.-27.4. Fulda:
Fachtagung "Stark. Verletzlich. Jugendliche in Beratung"
der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung
Tel.: 0911/977141
http://u.epd.de/yhc
26.-27.4. Eichstätt:
Fachtagung "Ökonomie und Management der Sozialimmobilie"
der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Tel.: 08421/9321673
http://u.epd.de/yof
Mai
3.5. Berlin:
Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"
der Unternehmensbeartung Solidaris
Tel.: 030/723823
http://u.epd.de/ywm
7.-9.5. Berlin:
Seminar "Betreuung und Unterstützung bei Menschen mit Demenz und Behinderungen"
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
http://u.epd.de/ywo
7.-9.5. Freiburg:
Seminar "Wenn das Miteinander zur Herausforderung wird. Führungskräfte als Vermittler bei Konflikt und Mobbing"
der Fortbildungsakademie der Caritas
Tel.: 0761/200-1700
http://u.epd.de/z8h
8.-9.5. Frankfurt a.M.:
Seminar "Datenschutz in der Jugendhilfe - Was ändert die Datenschutz-Grundverordnung?"
der AWO Bundesakademie
Tel.: 030/263090
http://u.epd.de/z8l
15.5. Köln:
Seminar "Chancen- und Risikomanagement in Einrichtungen der Sozialwirtschaft - vom Umgang mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
http://u.epd.de/ywi
15.5. Köln:
Seminar "Richtige Lizenzierung von Software im Gesundheitswesen"
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-221
http://u.epd.de/ywn
15.-17.5. Stuttgart:
Tagung "81. Deutscher Fürsorgetag - Zusammenhalt stärken, Vielfalt gestalten"
des Deutschen Vereins
Tel.: 030/62980-620
http://u.epd.de/ywk
16.5. Berlin:
Seminar "Fördermittelgewinnung bei Stiftungen"
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-159
http://u.epd.de/ywjl
17.5. Köln:
Seminar "ABC des Umsatzsteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts"
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-221
http://u.epd.de/z8j
17.-19.5. Paderborn:
Semianr "Datenschutz-Aktuell - Urteile und aktuelle Problemstellungen"
der Fortbildungsakademie der Caritas
Tel.: 0761/200-1700
http://u.epd.de/z8i