Ausgabe 15/2018 - 13.04.2018
Göttingen, Osnabrück (epd). Der Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig hat Bedenken bezüglich der Pläne Nordrhein-Westfalens, ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren einzuführen. Rechtliche Verbote seien kritisch zu hinterfragen, sagte er am 9. April dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Solange nicht das Kindeswohl evident gefährdet ist, sollte der Staat sich in der religiösen Kindererziehung zurückhalten", mahnte der Professor für Öffentliches Recht von der Universität in Göttingen. Dagegen sprach sich der Erziehungswissenschaftler Ahmet Toprak dafür aus, Kopftücher an Grundschulen zu verbieten. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ging auf Distanz.
Zuvor hatte das nordrhein-westfälische Integrationsministerium bestätigt, dass derzeit ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren geprüft wird. Kinder, die noch nicht religionsmündig seien, dürften nicht dazu gedrängt werden, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, erklärte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP).
Neben der individuellen Selbstbestimmung von Erwachsenen schütze die grundrechtliche Freiheit auch das Familiäre und die in der Familie vermittelten Prägungen, erklärte Heinig: "Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist auch die familiäre Weitergabe religiöser Sonderbarkeiten freiheitsrechtlich geschützt." Es sei dann Aufgabe der Schule, durch Bildung ein "Gegengewicht" hierzu zu gewährleisten.
Jurist Heinig plädiert dafür, in der Debatte um ein Kopftuchverbot zwischen der gesellschaftspolitischen und der rechtlichen Frage zu unterscheiden. "Gesellschaftspolitisch halte ich es für sinnvoll, dass innerislamisch und in der breiteren Gesellschaft diskutiert wird, ob immer mehr jüngere Mädchen ein Kopftuch tragen - und welche Gründe das hat." Erfreulich wäre eine solche Entwicklung seiner Meinung nach nicht. Als Gegenstrategien kommen ihm zufolge Elterngespräche, aber auch theologische Aufklärungsarbeit in Betracht.
Lehrerverbände sprachen sich wie auch die Islam-Experten Ahmad Mansour und Seyran Ates für ein Verbot aus. Der Islamrat kritisierte das Vorhaben und nannte die Debatte «populistisch, symbolgeladen und inhaltsleer». Von Bildungspolitikern der CDU und der Linken kam ebenfalls Kritik an der Forderung.
Ahmat Toprak, Professor der Fachhochschule Dortmund, sagte: "Mädchen zwischen sechs und zehn Jahren haben nicht die Macht, ihren Eltern zu widersprechen." Die Entscheidung, ein Kopftuch zu tragen, solle jedes Mädchen aus eigener religiöser Überzeugung treffen.
Eine selbstbestimmte Entscheidung hält Toprak erst ab Beginn der Pubertät mit etwa elf Jahren für möglich. Kinder im Grundschulalter hätten zwar einen starken eigenen Willen, ließen sich aber in eine bestimmte Richtung prägen und sogar manipulieren. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein siebenjähriges Mädchen aus eigenem Antrieb Kopftuch trägt", sagte Toprak, der in der Türkei geboren wurde. An weiterführenden Schulen sei ein Kopftuchverbot etwas anderes, schränkte er ein.
Vielmehr bedeute das Kopftuch für die Mädchen in der Schule einen Ausschluss aus der Klassengemeinschaft, sagte der Erziehungswissenschaftler. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sie nicht oder nur teilweise am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen könnten. "Es ist sehr prägend für Kinder, wenn sie nicht teilhaben können und deshalb von anderen schief angesehen oder gemobbt werden", erläuterte Toprak. Er wies darauf hin, dass ein Kopftuch nach dem Koran erst ab der Pubertät vorgeschrieben sei.
Ein Kopftuchverbot an Schulen würde nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch Einschränkungen für andere religiöse Jungen und Mädchen nach sich ziehen. Eine "Spezialgesetzgebung" sei verfassungsrechtlich problematisch, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, am 10. April in Berlin. Christen, Muslime und Juden hätten Recht auf Ausübung ihrer Religion. "Ein Kopftuchverbot an Schulen würde in letzter Konsequenz auch das Verbot für das Tragen anderer religiöser Symbole wie eines Kruzifix oder einer Kippa zur Folgen haben", warnte sie.
Lüders sagte weiter: "Wer das muslimische Kopftuch an Schulen verbieten will, der löst damit keine Integrationsprobleme, sondern trägt dazu bei, dass sich Schülerinnen ausgegrenzt und diskriminiert fühlen". Wichtiger sei es, Schülerinnen und Schülern die Bedeutung von Selbstbestimmung zu vermitteln.
Der Osnabrücker Islam-Experten Rauf Ceylan hält ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren für wenig sinnvoll. "Eigentlich wären Pädagogen gefragt, dieses Thema in den Schulen anzusprechen und Aufklärungsarbeit zu leisten", sagte Ceylan dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit einem Verbot wäre seiner Ansicht nach nichts gewonnen. Darüber hinaus sei unklar, ob ein Verbot überhaupt juristisch möglich wäre.
Die Debatte um ein Kopftuchverbot für Kinder betrachtet der Religionssoziologe als populistisch motiviert. Vor dem Hintergrund erneut wachsender Islamfeindlichkeit sei sie gefährlich. "Gerade sind muslimische Einrichtungen wieder vermehrt Ziel von Angriffen und Anschlägen. Da verschärfen solche Forderungen die Situation nur unnötig", sagte Ceylan.
Der frühere religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, forderte die Islamverbände zu einer Positionierung auf, inwiefern ein Kopftuch bei Minderjährigen überhaupt religiös begründet werde. Ein Verbot halte er allerdings nicht für sinnvoll, weil es um eine Frage der Religionsfreiheit gehe, sagte Beck. Auch der thüringische Bildungsminister Helmut Holter (Linke), Vorsitzender der Kultusministerkonferenz, forderte statt eines Verbots mehr Demokratiebildung in Schulen.