nach den Erkenntnissen der ForuM-Studie über Ausmaß und Umgang mit sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche fordert die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt Strukturreformen. Die Vielzahl der Landeskirchen gehe „nicht zuletzt auch zulasten der Betroffenen sexualisierter Gewalt, weil die Verantwortung in unseren vielen Gremien diffundiert“, sagte die Bundestagsvizepräsidentin, die der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört, in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Diese Strukturen hätten Gewalt begünstigt und die Aufarbeitung schwer gemacht.
Die möglichen Folgen der geplanten Bezahlkarten für Asylbewerber sorgen weiter für Debatten. Die Caritas in Nordrhein-Westfalen nennt die Karten „zwar populär, aber letztlich bürokratisch, kostspielig und ineffektiv“. Auch der Jesuiten-Flüchtlingsdienst geht im epd-Interview auf Distanz. Die Migrationsforscherin Birgit Glorius von der TU Chemnitz teilt zwar die Bedenken, sieht aber auch Vorteile, wenn sich im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsaufwand in den Kommunen reduzieren lässt.
Nur eines steht sicher fest: Strom, Heizung und Autofahren werden künftig durch die Ausweitung des europäischen Emissionshandels (ETS II) deutlich teurer. Das ist ab 2027 geplant. Noch ist aber völlig offen, welche Mehrbelastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Und doch fordert die Klima-Allianz Deutschland die Bundesregierung auf, sich schon heute auf den Kostenanstieg durch deutlich höhere CO2-Preise vorzubereiten. Es brauche ein „kluges Gesamtpaket“ der Regierung für den Übergang zur Klimaneutralität. Dazu sollte auch das Klimageld gehören - doch darüber entscheidet nicht allein die Bundesregierung.
Jobcenter können bei Mietschulden von Bürgergeldbeziehern mit einem Darlehen einspringen, müssen das aber nicht zwingend tun. Nämlich dann nicht, wenn schon klar absehbar ist, dass das Darlehen den drohenden Wohnungsverlust nicht verhindern kann, entschied das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in Schleswig. In dem Fall hatte der Wohnungseigentümer erklärt, auch wenn die aufgelaufenenen Mietschulden vollständig beglichen würden, dem Grundsicherungsempfänger den Mietvertrag zu kündigen.
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Ihr Dirk Baas
Berlin (epd). Katrin Göring-Eckardt, die der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört, sagt, es sei für die Betroffenen „nichts anderes als brutal“, dass es durch die vielen Landeskirchen keine Einheitlichkeit etwa bei der Aufarbeitung gebe. Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) fordert sie: „Wir müssen unsere kirchlichen Strukturen verschlanken.“ Die Fragen stellte Corinna Buschow.
epd sozial: Nach der Veröffentlichung der Studie über Ausmaß und Risikofaktoren sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche (ForuM) ist viel die Rede davon, das Bild der mutmaßlich „besseren Kirche“ sei erschüttert. Sie gehören der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an. Gilt das auch für Sie?
Katrin Göring-Eckardt: Ja, klar. Wir sind nicht „besser“ als die katholische Kirche. Auch nicht sicherer als andere Gesellschaftsbereiche. Die Studie hatte auch die Ehrenamtlichen einbezogen. Herausgekommen ist allerdings eindeutig: Es waren fast ausschließlich Männer Täter. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Kirche ein sicherer Ort ist. Im Pfarrhaus, in der Kirche und erst recht in der ehrenamtlichen Jugendarbeit.
epd: Die Diskussion nach der Vorstellung der Studie drehte sich zunächst mehr um die Kritik der Forscher an mangelnden Informationen und „schleppender Zuarbeit“ der Landeskirchen. Sind Sie darüber verärgert?
Göring-Eckardt: Ja, zugleich habe ich inzwischen mit einigen sprechen können, die gesagt haben, sie hätten es durchaus geschafft, auch alle Personalakten und nicht nur die Disziplinarakten anzuschauen oder das auch getan haben. Weil es einige nicht schaffen konnten, wurde die Untersuchung aber auf Disziplinarakten beschränkt. Die Kritik daran ist natürlich für diejenigen frustrierend, die sehr viel Arbeit reingesteckt haben, um es zu schaffen. Das zeigt aber nur noch mal eines: Unsere Strukturen sind nicht gut dafür, es fehlt uns ein einheitliches Vorgehen.
epd: Das heißt?
Göring-Eckardt: Wir diskutieren seit Jahren darüber, dass wir mehr zentrale Strukturen brauchen, gerade in Verwaltungs- und Gesetzesfragen. Wir haben auch darüber geredet, ob man weitere Landeskirchen zusammenlegen muss. Da sind viele dann schnell mit Ausreden zur Stelle und die wirklich großen Reformen bleiben aus. In diesem Fall ist es für die Betroffenen von sexualisierter Gewalt nichts anderes als brutal, dass es keine Einheitlichkeit gibt. Ich bin froh, dass es jetzt die gemeinsame Verabredung zwischen der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten mit der EKD und den Landeskirchen zu Standards der Aufarbeitung gibt. Trotzdem sind es dann immer noch neun verschiedene Gruppen, die sich damit beschäftigen.
epd: Sie meinen die regionalen Verbünde, zu denen sich die Landeskirchen und diakonischen Verbände laut der Vereinbarung zusammenschließen wollen, um über weitere Aufarbeitung, aber auch einheitliche Entschädigungsverfahren zu beraten. Denken Sie, das ist zum Scheitern verurteilt?
Göring-Eckardt: Nein, das ist das Maß an Vereinheitlichung, das jetzt möglich ist. Ich finde nur, wir sollten dabei nicht stehen bleiben. Die größeren Reformen dürfen nicht liegen bleiben. Bisher haben wir immer gedacht, die Vielzahl der Landeskirchen ist nur eine Frage unserer innerkirchlichen Verfassung. Aber jetzt stellt die ForuM-Studie fest: Das geht nicht zuletzt auch zulasten der Betroffenen sexualisierter Gewalt, weil die Verantwortung in unseren vielen Gremien diffundiert. Also: Wir müssen unsere kirchlichen Strukturen verschlanken. Das legt im Übrigen ja auch die jüngste Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung nahe.
epd: Welche Anzahl von Landeskirchen hielten Sie für angemessen?
Göring-Eckardt: Es gab ja schon einmal den Vorschlag, die Zahl der Landeskirchen an den Bundesländern zu orientieren. Mir geht es aber gar nicht so sehr um die Anzahl der Landeskirchen, sondern vielmehr um Strukturen in einer Größe, sodass sie wirklich funktionieren. Zudem schafft Verbindlichkeit an zentraler Stelle mehr Freiheit auf anderen Ebenen, beispielsweise in den Kirchenkreisen und Gemeinden. Ich weiß nicht, wie viel Prozent der Arbeit Pfarrerinnen und Pfarrer in Gremienarbeit stecken. Zu viel ist es definitiv. Wir müssen Gemeinden und kirchliche Orten sehr viel stärker entlasten, damit sie Luft haben, gute Arbeit im Sinne der Menschen zu machen. Trost und Zuversicht werden schließlich mehr denn je gebraucht, auch über unsere Mitgliedschaft hinaus.
epd: Was konkret hilft es aber den Betroffenen von Missbrauch, wenn die evangelische Kirche jetzt anfängt, über ihre Struktur zu debattieren?
Göring-Eckardt: Perspektivisch sehr viel. Die Studie hat gezeigt, dass die Betroffenen nicht nur durch konkrete Personen, sondern auch durch Strukturen gelitten haben. Und zwar doppelt. Die Strukturen haben Gewalt begünstigt und die Aufarbeitung schwer gemacht. Mit einer zentralen Struktur ist beispielsweise die Kommunikation für die Betroffenen einfacher. Sie müssen wissen: Wen können wir ansprechen? Wie ist diese Stelle erreichbar? Das ist zentral sehr viel einfacher.
epd: Die Betroffenen dringen vor allem auch auf einheitliche kirchliche Zahlungen, die sogenannten Anerkennungsleistungen. Das kann für die evangelische Kirche in Zeiten sinkender Mittel eine große finanzielle Herausforderung werden. Wie schwierig wird diese Debatte?
Göring-Eckardt: Es geht jetzt doch ganz grundsätzlich darum, ob wir wieder glaubwürdig sind. Also, trotz aller notwendigen und schwierigen Debatten: Die Betroffenen haben Priorität. Natürlich werden wir jetzt eine harte Debatte haben, weil wir eigene Verfehlungen aufarbeiten. Und weil wir andere Dinge nicht machen können. Aber da müssen wir durch und dürfen uns nicht wegducken.
epd: Noch eine Frage zum Handeln des Staates beim Thema Missbrauch: Die Ampel-Koalition wollte unter anderem die Missbrauchsbeauftragte durch eine gesetzliche Grundlage stärken. Passiert das noch?
Göring-Eckardt: Das Gesetz befindet sich in der Ressortabstimmung. Die Veröffentlichung der ForuM-Studie hat noch einmal klargemacht, dies zu priorisieren. Ich gehe davon aus, dass wir das in dieser Legislaturperiode gut hinbekommen. Aber noch mal ganz unmissverständlich: Das entbindet die Kirchen nicht, die eigenen Strukturen aufzuarbeiten. Die Kirchen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und der Staat seine.
Frankfurt a.M. (epd). Für das Thema Missbrauch sensibilisieren, eine Sprache finden, die es Betroffenen ermöglicht zu sprechen, die Kultur des Miteinanders in den Kirchengemeinden verändern und Kinder stark machen: Die Teilnehmenden des Podiums „Macht und Missbrauch in der Evangelischen Kirche“ haben am 14. Februar in der Evangelischen Akademie in Frankfurt am Main zusammengefasst, was geschehen muss, um Menschen besser vor Missbrauch zu schützen. Die Akademie hatte eingeladen, über die am 25. Januar erschienene ForuM-Studie zu Missbrauch in der evangelischen Kirche zu diskutieren.
Laut Studie ergab die Stichprobe zwischen den Jahren 1945 und 2020 insgesamt 1.259 des Missbrauchs Beschuldigte und 2.225 Fälle bei einer hohen Dunkelziffer. Von einer „hohen Heterogenität“ des untersuchten Aktenmaterials sprach der Psychiater Harald Dreßing vom Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim. Er hat an der ForuM-Studie mitgearbeitet und auch an der 2018 erschienen MHG-Studie über Missbrauch in der katholischen Kirche. In den evangelischen Akten zeige sich, dass verbindliche Standards für deren Pflege fehlten, was die Auswertung erschwert habe.
Als spezifische evangelische Bedingungen, die Missbrauch begünstigen, nannte Dreßing Verantwortungsdiffusion, Harmoniezwang und das Selbstbild „von der besseren Kirche“. Deutlich geworden sei, dass es in der katholischen und der evangelischen Kirche gleichermaßen zu „Missbrauch pastoraler Macht“ komme.
Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Volker Jung, erläuterte, er sei bei allen Entscheidungen in Gremien eingebunden und könne beispielsweise keine Personalentscheidung alleine treffen. Damit verwies er auf die Strukturen der Mitsprache in der evangelischen Kirche. Dennoch gebe es auch hier Machtstrukturen in allen Bereichen. Sie zeigten sich etwa in Hierarchien am Arbeitsplatz, in der Jugendarbeit oder der Deutungshoheit des Pfarrers. Es sei wichtig, sich selbstkritisch mit der eigenen Machtposition auseinanderzusetzen, sagte Jung. Er selbst tue dies mithilfe von Coaching und wünsche sich, dass der Umgang mit Macht bereits in der Pfarrausbildung thematisiert werde.
Durch die Begegnungen mit Betroffenen und die Studienergebnisse habe er gelernt, dass die Kirche stärker die Betroffenenperspektive einnehmen müsse, sagte Jung. Diese empfänden zum Teil auch eine Verwaltung als ein machtvolles Gegenüber. „Wir müssen lernen, uns so zu verhalten, dass wir Betroffenen tatsächlich helfen können“, betonte der Kirchenpräsident.
Matthias Schwarz, selbst von Missbrauch betroffen und bis November vergangenen Jahres Pfarrer im Vogelsberg, warnte vor dem Ruf nach dem Staat, der sich stärker in die Aufklärung und Aufarbeitung von Missbrauch einbringen solle. „Ich erlebe den Ruf nach dem Staat als Ruf nach jemandem, der selbst nicht in die Pötte kommt“, sagte Schwarz und nannte die Bereiche Sport und Schule, wo noch viel zu wenig passiere. Er forderte klare und einheitliche Standards für Aufklärung, Aufarbeitung und den Umgang mit Betroffenen in der Kirche.
„Wir müssen eine Haltung nach außen vermitteln, die deutlich macht, dass hier kein Platz für sexualisierte Gewalt ist“, sagte Schwarz, der Teil der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland ist. Diese Haltung müsse sich in jeder Gemeinde ausbreiten. „Leute, fangt an, darüber zu reden“, forderte er auf. Ohne über den Missbrauch zu sprechen, könne es nicht zu einem Kulturwandel kommen. Moderatorin Claudia Keller, Chefredakteurin des evangelischen Magazins „chrismon“, forderte evangelische Kirchengemeinden auf, ihre Räume zu öffnen und sich mit den Ergebnissen der Studie zu beschäftigen.
Berlin (epd). Die Berliner Konsistorialpräsidentin Viola Vogel hat sich für eine Verschärfung des kirchlichen Disziplinarrechts ausgesprochen, um gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen. Derzeit verjährten Delikte mit Blick auf Disziplinarmaßnahmen in der Regel innerhalb von vier Jahren, sagte die Chefjuristin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin: „Darüber müssen wir reden.“
Die aktuellen Verjährungsregeln seien „schwierig, weil Betroffene oft erst nach Jahren die Kraft finden, über den erlittenen Missbrauch zu sprechen“, sagte die promovierte Juristin: „Das ist eine der Stellschrauben, es könnten längere Fristen für Disziplinarverfahren eingeführt werden.“
In einer unabhängigen Studie, die Ende Januar vorgestellt wurde, sind bundesweit für den Zeitraum 1946 bis 2020 mindestens 2.225 von sexualisiertem Missbrauch betroffene Minderjährige und 1.259 mutmaßliche Täter ermittelt worden. Es sei davon auszugehen, dass dies nur die „Spitze der Spitze des Eisbergs“ sei, hieß es.
Die innerkirchlichen Sanktionen reichten vom Verweis über Geldbußen, Versetzungen in den Wartestand oder Ruhestand, Kürzungen der Bezüge bis hin zu Entlassungen, je nach Schwere des Delikts, sagte Vogel: „Einige Fälle, die wir haben, sind so furchtbar, dass ich jedem und jeder Betroffenen am liebsten sofort ermöglichen würde, zu klagen, egal wie lange es her ist.“ In der Landeskirche wurden im Rahmen der Studie 116 Fälle betroffener Minderjähriger benannt und 41 Beschuldigte ermittelt.
Zur Frage möglicher Entschädigungszahlungen sagte Vogel, die Entschädigung in Geld sei nur eine Form der Anerkennung. „Ich würde vorsichtig sein, vorschnell mit Geld die Schuld zuschütten zu wollen“, sagte sie: „Das kann nur ein Strang sein, in welcher Höhe auch immer.“ Die Anerkennungskommission der Landeskirche könne Unterstützungsleistungen von 15.000 bis 50.000 Euro an Betroffene vergeben. Seit 2019 seien so rund 200.000 Euro an 16 Menschen gezahlt worden.
Wichtig sei, dass die Betroffenen die Kirche „als lernende Institution erleben, die nicht erneut verletzt, indem sie weghört und abwiegelt“, sagte Vogel. Jeder Betroffene, der sich melde, müsse gehört werden. Die Prävention müsse verbessert werden. Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt müssten minimiert werden. „Es ist absolut wichtig, dass das Thema oberste Priorität behält und nicht zu einem Thema unter vielen wird“, sagte die Konsistorialpräsidentin.
Dresden (epd). Sachsens evangelische Landeskirche will zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs eine unabhängige regionale Aufarbeitungskommission einrichten. Zusammen mit der Diakonie Sachsen appelliert sie an Betroffene, sich daran zu beteiligen. Wie die Landeskirche am 9. Februar in Dresden mitteilte, wird für den 9. März zu einem Betroffenenforum nach Meißen eingeladen. Dort soll auch über die Arbeit der neuen Kommission gesprochen werden.
Außerdem wollen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens und der Landesverband der Diakonie zum Umgang mit sexualisierter Gewalt informieren. Betroffenen sexualisierter Gewalt werde zudem Raum für gegenseitige Vernetzung sowie Diskussion mit Verantwortlichen der Landeskirche und des Landesverbandes der Diakonie angeboten, hieß es.
Aufgabe der neuen Kommission soll sein, eine unabhängige und professionelle Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Landeskirche und Diakonie zu gewährleisten und über deren Ablauf und Ergebnisse Transparenz herzustellen. Betroffene seien dabei verbindlich und institutionalisiert zu beteiligen, hieß es.
Bisher sind in der sächsischen Landeskirche 41 Fälle sexualisierter Gewalt bekannt. Beschuldigt werden 28 Pfarrer und sonstige Mitarbeiter. Eine vor kurzem vorgelegte bundesweite Studie hatte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein viel größeres Ausmaß von Fällen sexuellen Missbrauchs attestiert als zuvor angenommen. Demnach wird von mindestens 2.225 Betroffenen und 1.259 mutmaßlichen Tätern ausgegangen.
Düsseldorf, Berlin (epd). Die Caritas in Nordrhein-Westfalen nennt die flächendeckende Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber „zwar populär, aber letztlich bürokratisch, kostspielig und ineffektiv“. Frank Johannes Hensel, Sprecher der Caritasdirektoren in NRW, verwies jüngst auf Erfahrungen mit Sachleistungen aus früheren Jahren. Es sei weitaus sinnvoller, in die Integration von Menschen zu investieren als in Aufbau und Verwaltung von alternativen Bezahlsystemen, sagte Hensel.
Durch die Einführung von Debitkarten ohne Kontobindung sollen Asylbewerber künftig nur noch einen Teil der Sozialleistungen in bar erhalten, der Rest wird auf die Karte geladen. Die Länder versprechen sich davon eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes und sehen deren bewusst restriktive Ausgestaltung als einen Weg, den Anreiz zum Zuzug von Geflüchteten zu senken. 14 Länder hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte verständigt. Elektronisch bezahlt werden kann nur, wenn ein Guthaben vorhanden ist. Ziel ist es auch, die Möglichkeit der Überweisung staatlicher Gelder in die Herkunftsländer der Geflüchteten zu erschweren.
„Die Erwartungen der Bundesländer, dass sich mit der Einführung der Bezahlkarte Verwaltungsverfahren vereinfachen, ist gerechtfertigt, wenn man zuvor mit Sachleistungen gearbeitet hat, also mit der Ausgabe von Kleidungsstücken oder Lebensmitteln an Asylsuchende“, sagte Birgit Glorius, die dem Sachverständigenrat Migration angehört, dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Diese müssen ja eingekauft werden, gelagert werden, ausgeteilt und die Ausgabe dokumentiert werden, und das ist in der Summe auf jeden Fall aufwendiger.“ Die Bezahlkarte müsse nur einmal ausgehändigt werden, alles andere erfolge auf digitalem Wege.
„Sicherlich benötigt die Auszahlung des den Asylsuchenden zustehenden Taschengeldes als Bargeldleistung weiterhin eine parallele Verwaltungsstruktur, aber die Kombination Bezahlkarte und Taschengeld ist in der Summe dennoch weniger aufwendig als die Kombination Sachleistungen und Taschengeld“, erläuterte die Professorin der TU Chemnitz.
Zugleich stellte die Migrationsforscherin klar, dass die Sozialleistungen, gleich in welcher Zahlart, kein entscheidender Pull-Faktor seien. „Sozialleistungen sind kein entscheidender Faktor für die Zielland-Entscheidung. “Ich würde Politikerinnen und Politikern aus dem demokratischen Parteienspektrum raten, sich mit entsprechenden öffentlichen Äußerungen ein wenig zurückzuhalten", sagte Glorius.
War es schon nicht möglich, sämtliche Bundesländer zu einem einheitlichen Vorgehen bei der Einführung der Bezahlkarte zu bewegen - Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sind ausgeschert - so sind noch viele Fragen offen: etwa die der Kostenübernahme. Fachleute verweisen auf gravierende Nachteile im Alltag. So sei es für Geflüchtete dann meist nicht mehr möglich, in Second-Hand-Läden und Gebrauchtwarenhäusern einzukaufen oder Tafeln zu nutzen, wenn dort Barzahlung vorgegeben sei.
„Mit der Nutzung wären Geflüchtete an jeder Supermarktkasse als Geflüchtete identifizierbar. Das grenzt ab und aus“, rügte Hensel, der Diözesan-Caritasdirektor im Erzbistum Köln ist: „Eine konstruktive Asylpolitik investiert in die Integration von Geflüchteten und stärkt sie in ihren Teilhabemöglichkeiten.“
In Bayern soll bereits in wenigen Wochen als Pilotprojekt in vier Kommunen eine Bezahlkarte für Asylbewerber testweise eingeführt werden. „Wir brauchen schleunigst eine wirksame Begrenzung der unkontrollierten Zuwanderung“, sagte der bayerische Ministerpräsident, Markus Söder (CSU), der „Bild am Sonntag“. Dazu brauche es eine Reduzierung der Anreize, um nach Deutschland zu kommen. Es sei keine Zeit mehr zu verlieren. „Unsere Bezahlkarte kommt schneller und ist härter. Während die Karte woanders erst ausgeschrieben wird, starten wir schon in einem Monat die Tests in der Praxis.“
Die „Bayern-Karte“ soll deutlich weniger Bargeldabhebungen ermöglichen als in anderen Bundesländern vorgesehen. Es können nur Waren in Geschäften des täglichen Gebrauchs gekauft werden. Onlineshopping, Glücksspiel und Überweisungen ins Ausland seien nicht möglich, erklärte Söder. Bargeld gebe es nur noch als kleines Taschengeld bis 50 Euro. Außerdem soll die Karte nur in der Nähe der Unterkunft genutzt werden können.
„Es hätte hier tatsächliche Lösungen geben können, die die Kommunen entlasten, weil ressourcenaufwendige Bargeldbeschaffung und Auszahlung wegfallen. Wie etwa von Beginn an den Zugang zum girokontogleichen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, ebenso in Hannover geschehen“, sagte Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Die Bayerische Staatsregierung will augenscheinlich keine Politik machen, die informiert ist und auf Tatsachen beruht. Statt von Vorreiterrolle, muss man hier eher von einer Politik der Ewiggestrigen sprechen, die die Augen vor der Faktenlage verschließt.“
In NRW ist über die Kosten der Einführung der Bezahlkarte ein Streit entbrannt. Das Land will die Karte zwar flächendeckend einführen, die Kosten aber den Kommunen aufdrücken. Der Städte- und Gemeindebund übte daran Kritik und sieht die Wirksamkeit der Bezahlkarte gefährdet. Es sei nicht klar, in welchen Landkreisen die Karte überhaupt eingeführt werde, wenn die Kostenfrage nicht geklärt sei.
Weil Bund und Länder die Einführung der Bezahlkarte beschlossen hätten, müssten sie auch „vollständig die Kosten übernehmen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Christof Sommer, am 5. Februar in Düsseldorf. Es sei enttäuschend, dass das Land „einseitig Fakten geschaffen“ habe, ohne mit den Kommunen die Rahmenbedingungen zu besprechen, beklagte er. Nur wenn sie flächendeckend eingeführt werde, könne sie auch einen Beitrag leisten, Migration zu steuern, erklärte Sommer.
Eine Sprecherin der NRW-Staatskanzlei sagte dem epd, das Land werbe für einen „möglichst flächendeckenden“ Einsatz der Karte. Sie räumte allerdings ein: „Eine Übernahme der in den Kommunen entstehenden Kosten durch das Land ist in Nordrhein-Westfalen - auch vor dem Hintergrund der mit der Einführung der Bezahlkarte verbundenen Entlastungen - nicht geplant.“ Andererseits werde es in Nordrhein-Westfalen auch keinen „Anschlusszwang“ geben, sagte sie.
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) lehnt die Bezahlkarten für Asylbewerber ab. „Es ist nicht erkennbar, welches reale Problem durch sie gelöst werden soll“, sagte Stefan Keßler, der stellvertretende Direktor, dem epd. Vor allem wegen des erwartbar hohen technischen Aufwandes erscheine die Einführung wenig sinnvoll, kritisierte der Referent für Politik und Recht, Sozial- und Verfahrensberatung. Es sei „schlicht und einfach schäbig, die Karte aus migrationspolitischen Erwägungen heraus besonders abschreckend zu gestalten“.
„Wir können nicht nachvollziehen, inwieweit mit der Bezahlkarte die Verwaltungsabläufe wesentlich vereinfacht werden sollen“, sagte Keßler. Nur wenn mit der Bezahlkarte auch Bargeld abgehoben werden könnte, was nicht vorgesehen sei, dürfte die parallel erfolgende Auszahlung von Bargeld in den Kommunen wegfallen. „Aber es wäre einfacher, den Menschen den Zugang zu regulären Bankkonten zu ermöglichen und die Hilfeleistungen darauf zu überweisen“, betonte der Experte.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl erwartet, dass es zu Klagen gegen die Bezahlkarte kommen wird, und will diese unterstützen. „Wir gehen davon aus, dass viele geflüchtete Betroffene von der Bezahlkarte auch Klage einlegen werden“, sagte Sprecherin Andrea Kothen im ZDF. „Es ist schon heute so, dass Geflüchtete schlechter gestellt sind als Sozialhilfeempfänger oder Bürgergeldempfänger“, sagte Kothen. In dieser Lage befänden sich Geflüchtete seit dem Asylbewerberleistungsgesetz von 1993. Gegen dieses Gesetz habe es schon diverse verfassungsrechtliche Einwände und Urteile des Bundesverfassungsgerichts wegen Ungleichbehandlung gegeben. „Und mit der Bezahlkarte wird es weitergedreht“, sagte Kothen.
Frankfurt a.M. (epd). Flüchtlinge sollen hierzulande künftig eine „Bezahlkarte“ erhalten, über die sie einen Teil ihrer staatlichen Asylbewerberleistungen ausgeben können. Der Rest der Hilfen wird weiter bar ausgezahlt. 14 von 16 Bundesländern haben sich auf einheitliche Standards für die Funktion einer solchen Karte geeinigt. Hier ein Überblick, wie die Bezahlkarten funktionieren sollen und was sich die Länder davon versprechen:
Die Bezahlkarte sollen Asylbewerber, deren Verfahren noch läuft, und Menschen mit dem Status der Duldung bekommen. Die Karte mit Debit-Funktion ohne Kontobindung dient primär dazu, Einkäufe zu bezahlen.
Die Sozialbehörden der Kommunen überweisen das den Personen zustehende Geld an vorgeschaltete Banken, die die Karten damit aufladen. Bezahlt werden kann nur, wenn ein Guthaben vorhanden ist. Über die Höhe des Bargeldbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen der Karte entscheidet jedes Bundesland selbst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen Ende 2022 rund 482.300 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Alle Bundesländer bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich auf eine gemeinsame Einführung der Bezahlkarte verständigt. Beide Länder wollen aber ebenfalls Bezahlkarten einführen, gehen dazu aber eigene Wege. In Mecklenburg-Vorpommern hat man sich für einen Alleingang entschieden, um die Karte schneller einführen zu können. Auch Bayern macht Tempo. Hier soll schon im März in Pilot-Kommunen die Karte getestet werden.
So schnell geht es im Rest des Landes nicht. Man geht davon aus, dass über die Vergabe für den Kartenanbieter bis zum Sommer dieses Jahres entschieden ist. Zudem muss die Bundesregierung noch eine Fülle von gesetzlichen Neuregelungen vornehmen.
Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte sollen bundesweit einheitlich sein. Nicht vorgesehen ist ihr Einsatz im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland sind nicht möglich. Die Bezahlkarte soll grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar sein. Die Nutzung kann aber von den einzelnen Ländern regional, etwa auf Landkreisebene, eingeschränkt werden. Eine Einsicht in den Guthabenstand durch den Kartennutzer ist möglich.
Die Ministerpräsidentenkonferenz erhofft sich von der Umstellung vor allem weniger Verwaltungsaufwand. „Wir unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU). Staatliche Bargeld-Zahlungen werden in der politischen Debatte als ein Anreiz für Migranten gesehen, nach Deutschland zu kommen. Flüchtlingsorganisationen lehnen die Bezahlkarte ab, weil sie darin ein Instrument der Diskriminierung sehen.
Stefan Keßler, der auch Referent für Politik und Recht, Sozial- und Verfahrensberatung beim JRS ist, nennt die Karte, die aus migrationspolitischen Erwägungen heraus besonders abschreckend gestaltet wurde, „schlicht und einfach schäbig“. Einfacher wäre es gewesen, den Menschen den Zugang zu regulären Bankkonten zu ermöglichen und sämtliche Hilfeleistungen darauf zu überweisen. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: An der Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber scheiden sich die Geister. Wie sinnvoll ist dieses Instrument aus Ihrer Sicht ganz grundsätzlich?
Stefan Keßler: Es ist nicht erkennbar, welches reale Problem mit der Einführung der Bezahlkarte gelöst werden soll. Vor allem wegen des erwartbar hohen technischen Aufwandes erscheint die Einführung wenig sinnvoll. Im Übrigen hängt die Beurteilung sehr stark von den Einzelheiten ab: Funktioniert die Bezahlkarte im Wesentlichen wie eine „normale“ Geldkarte, dürften weniger Bedenken gegen sie bestehen, als wenn mit ihr starke Beschränkungen bei der Verfügbarkeit der Geldmittel einhergehen.
epd: Die federführenden Bundesländer setzen große Erwartungen in die Bezahlkarte. Vor allem wegen angeblich vereinfachter Verwaltungsverfahren. Doch ist das gerechtfertigt? Die Einführung die Anwendung kosten Millionen und da weiter auch Bargeld ausgezahlt werden soll, entstehen doch Doppelstrukturen.
Keßler: Wir können nicht nachvollziehen, inwieweit mit der Bezahlkarte die Verwaltungsabläufe wesentlich vereinfacht werden sollen. Wenn mit der Bezahlkarte Bargeld abgehoben werden könnte, dürfte die parallel erfolgende Auszahlung von Bargeld wegfallen. Aber es wäre einfacher, den Menschen den Zugang zu regulären Bankkonten zu ermöglichen und die Hilfeleistungen darauf zu überweisen.
epd: Kritiker verweisen auf den abschreckenden Charakter der Karte. Aus der Forschung ist jedoch bekannt, dass die Sozialleistungen, gleich in welcher Zahlart, kein entscheidender Pull-Faktor sind.
Keßler: Sozialleistungen sind in der Tat keine Pull-Faktoren. Wir erleben in unserer Arbeit eher, dass uns die Flüchtlinge sagen: Ich will arbeiten und selbständig sein, nicht von staatlicher Hilfe leben müssen. Die Form der Sozialleistungen aus migrationspolitischen Erwägungen heraus besonders abschreckend zu gestalten, ist schlicht und einfach schäbig. Ein solcher Umgang mit hilfesuchenden Menschen ist unanständig und verletzt Grundwerte unserer Gesellschaft. Die von Ihnen zitierte Motivation macht die Bezahlkarte auch verfassungsrechtlich bedenklich, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen Leistungen an Bedürftige so gestaltet sein, dass sie den realen Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen. Migrationspolitische Gesichtspunkte, so das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich, dürfen dabei keine Rolle spielen.
epd: Gibt es Erfahrungen, positive wie negative, aus anderen EU-Staaten, vor deren Hintergrund sich eher bewerten lässt, welche Folgen die Bezahlkarte hierzulande haben wird?
Keßler: Der einzige EU-Staat, aus dem uns Informationen hierzu vorliegen, ist Frankreich. Dort erhalten Asylsuchende eine Debitkarte mit Guthaben, mit der sie in Geschäften bezahlen können. Das Abheben von Bargeld ist damit nicht möglich. Frankreich verfolgt allerdings bei Sozialleistungen an Asylsuchende eine Politik, die viele Menschen faktisch hilflos lässt und deswegen immer wieder scharf kritisiert wird.
epd: Mehrere Migrationsforscher betonen, mittels einer Bezahlkarte ließe sich die Zahl neu ankommender Flüchtlinge nicht gravierend senken. Aber was bedeutet das neue Instrument für die vielen schon hier lebenden Menschen?
Keßler: Wir befürchten, dass die Menschen noch weiter verunsichert werden. Mit der Bezahlkarte werden voraussichtlich eher neue Probleme in der Verwaltung und bei der Beratung auftauchen, aber keine bereits bestehenden Probleme gelöst werden.
epd: Ein Ziel der Karte soll ja laut den Bundesländern sein, die Geldtransfers in die Heimatländer zu verhindern. Aber ist das wirklich realistisch?
Keßler: Die Behauptung, nennenswerte Anteile der Sozialleistungen an Asylsuchende würden für Geldtransfers an die Familien in den Herkunftsländern verwandt, wird zwar immer wieder aufgestellt, ist aber bislang nie empirisch belegt worden. Von den geringen Beträgen, die Asylsuchende an staatlicher Hilfe erhalten, lassen sich auch kaum solche Geldtransfers finanzieren.
Chemnitz (epd). Die Migrationsforscherin Birgit Glorius hält die umstrittene Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete für sinnvoll. Der Verwaltungsaufwand der Kommunen bei der Auszahlung von Asylbewerberleistungen könne dadurch sinken, sagte die Professorin der TU Chemnitz im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Einen zusätzlichen Nutzen sehe ich in der Möglichkeit, dass Geflüchtete auch bargeldlos einkaufen können, was mehr den heutigen Alltagsnormen entspricht als das Hantieren mit Bargeld.“ Durch die Bezahlkarten könne so auch ein Gleichstellungseffekt mit der übrigen Bevölkerung verbunden sein, sagte Glorius.
Sie verwies zur Begründung auf den bisherigen Aufwand bei der Versorgung von Asylbewerbern. Sie haben per Gesetz Anspruch auf die Deckung von Grundbedürfnissen, wie Wohnen, Bekleidung und Lebensmittel. Zudem steht ihnen ein Taschengeld zu. Bei der Ausgabe von Sachleistungen brauche man eine Lagerhaltung, einen zentralen Einkauf und Personal für die Ausgabe. „Das ist ein erheblicher Aufwand.“ Dagegen müsse die Bezahlkarte muss nur einmal ausgehändigt werden, alles andere erfolge auf digitalem Wege.
„Sicherlich benötigt die Auszahlung des Taschengeldes als Bargeldleistung weiterhin eine parallele Verwaltungsstruktur, aber die Kombination Bezahlkarte und Taschengeld ist in der Summe weniger aufwändig als die Kombination Sachleistungen und Taschengeld“, betonte die Expertin.
Zugleich stellte die Professorin klar, dass Sozialleistungen für Geflüchtete, „gleich in welcher Zahlart, kein entscheidender Pull-Faktor sind“. Migration und Flucht folgen nach ihren Worten ganz anderen Logiken. „Ich würde Politikerinnen und Politikern aus dem demokratischen Parteienspektrum raten, sich mit entsprechenden öffentlichen Äußerungen ein wenig zurückzuhalten.“ Denn die Erwartungshaltung, dass die Bezahlkarte eine abschreckende Wirkung auf die Wanderungsentscheidung von Asylsuchenden haben könnte, suggeriere, „dass sie nicht aus asylrelevanten Gründen nach Deutschland kommen, sondern um sich hier ohne eigenes Zutun ein schönes Leben zu machen“.
Sie kritisierte die öffentlich zur Schau gestellte Erwartungshaltung der Politik, dass die Bezahlkarte auch dazu beitrage, die Zahl neuer Geflüchteter zu senken. Damit legitimierten Politiker „die pauschale negative Stereotypisierung von Asylsuchenden und normalisieren zugleich die Ansichten von anti-demokratischen Kräften in diesem Land“.
Neustadt am Rübenberge (epd). Ilona Yefimova macht sich Notizen auf einem Arbeitsblatt. Gemeinsam mit weiteren Frauen und einem Mann aus der Ukraine und dem Irak übt sie Vokabeln. Im Deutschkurs des Migrationszentrums „Hope“ der Diakonie in Neustadt am Rübenberge geht es an diesem Tag um Themen rund um die Gesundheit. Konzentriert, fast ernst, sind alle bei der Sache. Dann wieder lachen sie gemeinsam mit Sprachlehrerin Heike Przewalla. Ilona Yefimova hofft, dass der Sprachkurs ihr hilft, in Deutschland Fuß zu fassen.
Die 36-Jährige hat ihre Heimatstadt Dnipro zwei Monate nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine vor knapp zwei Jahren verlassen und ist nach Deutschland geflohen. Sie ist eine von rund 1.140.000 ukrainischen Geflüchteten, die nach Angaben des Bundesamtes für Migration seit Kriegsbeginn nach Deutschland gekommen sind. „Meine Wohnung ist kaputt“, erzählt die Frau mit den braunen Haaren. Eine Rakete habe das Dach des zwölfstöckigen Wohnhauses in der viertgrößten Stadt in der Ukraine zerstört.
Seit Mai lebt Ilona Yefimova mit ihrem Mann in Neustadt am Rübenberge. Sie vermisst ihre Familie und Freundinnen. Manche seien noch in der Ukraine, ihre beste Freundin lebe inzwischen auch in Deutschland. In ihrer Heimatstadt war die 36-Jährige Personalmanagerin. „Wir haben hart gearbeitet und lange studiert. Wir hatten eine gute Profession. Hier sind wir ein Niemand“, sagt sie auf Englisch mit deutschen Einsprengseln. „Wir hatten viele Pläne, eine gute Wohnung. Zweimal im Jahr haben wir die Welt bereist“, fügt sie mit Tränen in den Augen an. „Hier starten wir bei null.“
Wie viele ihrer Landsleute hat sie gehofft, dass der Krieg schnell vorübergeht. Deshalb hat sie erst noch gewartet, bevor sie den Deutschkurs belegt hat. Jetzt kommt sie gleich dreimal in der Woche, zusätzlich besucht sie einen Kurs an der Volkshochschule. „Ich mag Deutschland“, sagt sie. „Aber ich liebe meine Heimat.“
Die ukrainische Psychologin Olena Gorodyska berät in Neustadt die Geflüchteten aus ihrer Heimat. Der andauernde Krieg löse Gefühle der Machtlosigkeit aus, sagt sie. Manche hätten damit gehadert, ob sie nicht in der Ukraine hätten bleiben und dort hilfreich sein sollen. „Am Anfang dachten wir alle, dass es nur eine Frage von Monaten sei.“ Jetzt zeige sich die Realität. Gleichzeitig beobachte sie, dass sich viele aus dem Gefühl der Starre befreien und die Zeit in Deutschland nutzen wollen.
Auch Ilona Yefimova fragt sich mittlerweile, wie ihr Leben in Deutschland aussehen kann. Im Migrationszentrum „Hope“ lässt sich die 36-Jährige beim Ausfüllen von Formularen helfen. Dort unterstütze sie Migrationsfachberater Joseph Sebuh, damit ihr Diplom in Deutschland anerkannt wird, erzählt sie. „Ich möchte so schnell wie möglich die Sprache lernen und anfangen zu arbeiten“, sagt Yefimova. Im Kurs fragt Lehrerin Heike Przewalla: „Bei was hilft Salbei?“ Yefimova antwortet als Erste: „Das ist für den Hals.“
Viele der Menschen, die in den Treffpunkt kommen, treiben nach den Erfahrungen von Olena Gorodyska dieselben Fragen um. Kann ich in diesem Land bleiben oder nicht? Kann ich mich gut integrieren oder nicht? Ist meine Ausbildung ausreichend, um in Deutschland anerkannt zu werden? „Wenn du in neues Land kommst, fühlst du dich allein, du fühlst dich unsicher, du fühlst dich verloren“, erläutert sie. „Es ist eine große Herausforderung.“
Zugleich bleibe die Sehnsucht nach der Heimat groß, erzählt Gorodyska. Ihr selbst gehe es auch so. Sie ist vor knapp zwei Jahren aus Kiew nach Deutschland geflohen. „Ein Teil meines Lebens endete am 24. Februar 2022, jetzt ist es ein anderes Leben“, sagt sie. „In einer Sekunde, um 5 Uhr 30 am Morgen, haben wir alles verloren“, beschreibt sie, wie sie den Moment erlebt hat, in dem Russland die Ukraine angegriffen hat. „Selbst wenn ich zurück in der Ukraine bin, wird mein Leben nicht dasselbe sein“, sagt die Psychologin. Sie hofft, eines Tages wieder nach Hause zu können. Auch Yefimova möchte zurück in die Ukraine. „Wenn der Krieg vorbei ist“, sagt sie.
Neustadt am Rübenberge (epd). Der seit zwei Jahren andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine löst nach Ansicht der Psychologin Olena Gorodyska bei vielen Geflüchteten Gefühle der Machtlosigkeit aus. Zugleich beobachtet die Psychologin eine positive Veränderung der mentalen Gesundheit, wie sie dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. „Fast jeder meiner Klienten hat mehr Gleichgewicht gefunden. Sie sind entspannter und schauen vorwärts.“
Gorodyska ist selbst vor knapp zwei Jahren aus Kiew nach Deutschland geflohen. Heute berät die studierte Psychologin andere Geflüchtete in den Migrationszentren „Hope“ der Diakonie in Neustadt, Burgdorf und Hemmingen bei Hannover.
„Wir versuchen den Flüchtlingen zu vermitteln, dass sie im Hier und Jetzt leben sollten“, sagte Gorodyska auf Englisch. Sie empfehle ihnen, die Zeit in Deutschland zu nutzen, indem sie die Sprache lernen, arbeiten oder sich ehrenamtlich engagieren.
Für die Geflüchteten sei der Krieg am Anfang das bestimmende Thema gewesen. Manche hätten damit gehadert, dass sie ihr Land verlassen haben, sagte Gorodyska. „Manche dachten: Ich hätte bleiben, helfen und nützlich sein können. Ich bin nicht stark genug gewesen, um zu bleiben, ich bin weggelaufen.“ Auch hätten manche der Dagebliebenen den Geflohenen Vorwürfe gemacht.
In dieser Situation seien viele Ukrainer, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben, zunächst in eine Starre verfallen. „Sie blieben zu Hause und haben gar nichts gemacht. Sie waren wie blockiert“, erläuterte Gorodyska. In einer solchen Situation kreisten die Gedanken immer wieder um den Krieg. Doch die Zeit helfe, die neuen Lebensumstände zu akzeptieren. „Die Probleme sind noch da, aber sie sind zurückgetreten.“
Mittlerweile hätten viele Geflüchtete ihre Perspektive gewechselt. „Sie denken mehr darüber nach, was sie hier in Deutschland machen können. Wie kann ich helfen, wie und wo kann ich arbeiten? Sie haben angefangen zu leben und das ist das beste Ergebnis.“ In ihrer Beratung versuche sie, die Menschen dabei zu ermutigen, sagte sie. Sie sollten nicht das Gefühl haben, die Zeit in Deutschland sei eine verlorene Zeit.
Wie ihre Landsleute habe auch sie gehofft, dass der Krieg schnell zu Ende geht, sagte die Psychologin. „Am Anfang dachten wir alle, dass es nur eine Frage von Monaten sei. Dann zeigte sich die Realität.“ Viele Ukrainerinnen seien allein mit ihren Kindern geflüchtet, während ihre Ehemänner nach wie vor in der Armee seien, sagte Gorodyska. „Das ist die häufigste und dramatischste Situation.“ Über die Distanz sei es schwierig, den Kontakt aufrechtzuerhalten.
Mainz (epd). Beschäftigte sind nach Ansicht des Wirtschaftswissenschaftlers David Bausch unabhängig von beruflicher Stellung oder Position von „digitalem Stress“ betroffen. „Digitaler Stress gehört zu unserer Arbeitswelt und umfasst viel mehr als stetige Erreichbarkeit und dem 'always on'-Sein“, sagte der Experte dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Ein Grund für „digitalen Stress“ sei, dass man mit zu vielen Kommunikationskanälen überladen sei. Außerdem steige die Zahl digitaler Anwendungen und Systeme am Arbeitsplatz kontinuierlich, und ihre Handhabung sei nicht immer selbstverständlich. Doch auch die wahrgenommene Befürchtung, der Arbeitgeber könnte die Arbeitsleistung im Homeoffice kontrollieren, spiele eine zentrale Rolle, sagte Bausch.
Gesundheitliche Folgen seien Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafstörungen und emotionale Erschöpfung, sagte Bausch, der Dozent für Führung, Personal- und Organisationsentwicklung sowie Change Management an der Hochschule Mainz ist. Wenn diese zunehmen, könne es zu depressiven oder Burnout-Erkrankungen kommen.
„Letztendlich ist digitaler Stress ein Treiber für die seit Jahren steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen.“ Aber auch die betriebswirtschaftlichen Folgen seien enorm: Die Mitarbeiter würden frustriert und unmotiviert und identifizierten sich weniger mit ihrer Firma oder Organisation.
Für weniger Belastungrn empfiehlt Bausch, die stetige Erreichbarkeit gezielt einzudämmen und wieder mehr zwischen Berufs- und Privatleben zu trennen. Außerdem sei es wichtig, sich in digitale Systeme hineinzuarbeiten und sich darin weiterzubilden, damit diese nicht mehr als zu komplex wahrgenommen werden. „In Zukunft wird kein Weg an lebenslangem Lernen und dem Aufbau digitaler Kompetenzen vorbeiführen.“
Berlin (epd). Die Belastungen der Haushalte werden der Klima-Allianz Deutschland zufolge ab 2027 durch die Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude merklich steigen. Doch wie hoch die Mehrkosten dann etwa beim Tanken oder bei den Heiz- und Stromkosten je Bürgerin und Bürger sein werden und wie sie finanziell durch die Regierung kompensiert werden, ist noch völlig offen. Das gilt auch für den künftigen CO2-Preis. Gleichwohl ruft die Allianz die Bundesregierung auf, sich schon heute auf die zu erwartenden Zusatzkosten für die Haushalte vorzubereiten.
Es brauche ein „kluges Gesamtpaket“ für den Übergang zur Klimaneutralität. Dazu gehörten das angekündigte Klimageld sowie gezielte Klimaschutzmaßnahmen speziell für untere Einkommensgruppen, erklärte die Klima-Allianz am 13. Februar bei der Vorstellung einer Studie zu den Folgen des Emissionshandels in Berlin.
Die Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Öko-Instituts entstand im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und ihrer Mitglieder Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Diakonie Deutschland, Germanwatch, Institut für Kirche und Gesellschaft, WWF Deutschland sowie des Deutschen Naturschutzrings. Der erste Teil der Untersuchung widmet sich den politischen Optionen zur nationalen Ausgestaltung des neuen EU-Emissionshandels. Im zweiten Teil geht es darum, welche Möglichkeiten des sozialen Ausgleichs bestehen, um Preissteigerungen abzufedern.
Die Ausweitung des europäischen Emissionshandels (ETS II) werde zu höheren und schwankenden CO2-Preisen führen, betonten die Studienautoren. „Um Preisschocks zu vermeiden und die Planbarkeit zu verbessern, sollte der nationale CO2-Preispfad bereits vor Einführung des ETS II angehoben und gleichzeitig ein sozialer Ausgleich geschaffen werden.“
Dahinter steckt folgende Überlegung: Damit kein Preisschock in Deutschland entsteht, wenn ab 2027 die CO2-Preise deutlich höher sein werden als der aktuelle Preis hierzulande, ist es sinnvoll, in mehreren Schritten den heutigen Preis schon deutlich anzuheben. Derzeit liegt der CO2-Preis in Deutschland bei 45 Euro pro Tonne. Vorteil dieses Vorgehens: Dann steigen auch die Einnahmen, die wiederum in staatliche Initiativen für mehr Klimaschutz fließen können. Zu den empfohlenen Klimaschutzmaßnahmen speziell für untere Einkommensgruppen gehören etwa Zuschüsse für energiesparende Elektrogeräte.
Niemand könne heute verlässlich sagen, wie hoch der CO2-Preis im künftigen europäischen Emissionshandel sein werde, sagte Swantje Fiedler vom FÖS. „Da hilft auch kein Blick in die Glaskugel.“ Der Preis werde sich frei am Markt bilden, sagte die Mitautorin der Studie. Oldag Caspar von Germanwatch erklärte, Deutschland müsse vorbereitet werden auf einen schnellen CO2-Preisanstieg ab 2027: „Vorsorge für soziale Gerechtigkeit schafft Akzeptanz für ambitionierten Klimaschutz.“
Empfohlen werden etwa soziale Tarife beim E-Auto-Leasing sowie Finanzhilfen für die Dämmung von Häusern und für den Einbau von Isolierfenstern. Für den Verkehrssektor regen die Experten ein soziales Deutschlandticket und der Ausbau des ÖPNV an.
Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärte, die Bundesregierung müsse jetzt einen nationalen Klima-Sozialplan auf den Weg zu bringen, um all diese Schritte zur Entlastung vor allem der einkommensschwachen Haushalte gehen zu können: „Das Geld, das im Klimasozialfonds zur Verfügung steht, ist leider nicht ausreichend.“
Jan-Dirk Döhling, designierter Leiter des Instituts für Kirche und Gesellschaft der ev. Kirche von Westfalen, sagte, „das Wirrwarr beim Klimageld ist nicht akzeptabel. Das im Koalitionsvertrag versprochene Klimageld muss jetzt umgesetzt werden. Akzeptanz für den Klimaschutz schafft, wer jedem und jeder Einzelnen zeigt, Klimaschutz lohnt sich - für die Schöpfung, für die Zukunft und dann auch persönlich.“ Das Klimageld garantiere einen verlässlichen sozialen Ausgleich.
Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland, sprach mit Blick auf das Klimageld von einem schwierigen Prozess, der maßgeblich von der EU-Gesetzgebung bestimmt werde. Zwar müssten die CO2-Einnahmen teilweise an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen - aber beim Klimageld, dessen Ausgestaltung und Höhe sei die Bundesregierung keineswegs alleiniger Herr des Verfahrens.
Das betonte auch Forscherin Fiedler: „Es gibt klare Einschränkungen für ein nationales Klimageld. So dürfen aus dem Klima-Sozialfonds (KSF) laut EU-Recht nur maximal 37,5 Prozent in ein Klimageld oder eine Einkommensunterstützung fließen.“ Und auch nur an vulnerable Gruppen.
Zur Höhe des nationalen Mindestpreises auf CO2 nennt die Studie laut Fiedler keine konkrete Zahl. Das sei ein überaus komplexer Vorgang, weshalb es schwer sei, derzeit einen exakten Preis zu nennen. Doch es gebe schlüssige Berechnungen, die sich auf 120 Euro je Tonne CO2 beliefen. „Der Preis kann aber auch noch höher steigen. Denn wenn die Klimaschutzziele nicht erreicht werden, muss die Regierung handeln.“ Und dann, so viel ist schon heute sicher, werden die finanziellen Belastungen noch einmal steigen.
Bremen (epd). Wenn Ayman Piers im Training boxt, dann fühlt er sich frei. „Ich liebe das, die Leute hier sind cool“, sagt der 25-Jährige, der sich noch sehr gut daran erinnert, wie es sich anfühlt, unfrei zu sein. Denn schon mit 15 Jahren saß er im Jugendknast: ein Jahr und zehn Monate hinter Gittern. Hunderte Einbrüche, Drogendeals und Diebstähle - er war ein Intensivtäter. Das Bremer Hood Training hat ihm geholfen, die Kurve zu kriegen.
Zehn Jahre nach seiner Verurteilung steht Ayman Piers mit beiden Beinen im Leben, hat Abitur und einen Job. Doch das sah zunächst ganz anders aus: Er wächst in Bremerhaven auf, in einem Umfeld von Armut und Kriminalität. Aber er will dazugehören, mit Statussymbolen wie einem teuren Handy und Markenklamotten, finanziert durch Brüche und Drogendeals. Eine Zeit lang glaubt er, dass es gut für ihn läuft. Zumindest schwimmt er im Geld, führt ein Leben wie im Rap-Video.
Dann der Absturz: Die Polizei, die ihn lange schon im Auge hat, versteckt einen Peilsender am Fluchtauto, kann ihm so mehr als 40 Tatorte nachweisen. „Der Fahrer hat komplett ausgepackt: Die Zeiten passten, das Auto war da, die Aussagen waren da“, erinnert sich Ayman Piers. „Da ist für mich der Boden weggebrochen. Ich dachte immer: Mir passiert nie was.“
Im Knast lernt er Daniel Magel kennen, den Gründer des Hood Trainings. „Hood“ ist die Abkürzung von Neighbourhood und steht für die Nachbarschaft, den Kiez, in dem Jugendliche wie Ayman Piers aufwachsen. Als Zwölfjähriger war Magel mit seinen Eltern aus Kasachstan nach Deutschland gekommen und in Bremen in einem Quartier gelandet, in dem Drogen, Gewalt und Kriminalität zum Alltag gehörten - auch für ihn. Mit Sport gelang ihm die Wende. „Das hat mir den Arsch gerettet“, sagt Magel heute.
Er und seine Clique gründeten vor mehr als zehn Jahren das Hood Training, eine Initiative, die Jugendlichen neben Box- auch ein trendiges Kraftsporttraining bietet: Calisthenics. Bei Klimmzügen, Liegestütz, Handstand, Aufschwüngen und Barrenstütz ist das eigene Körpergewicht der Gegner. Sport statt Mist bauen, das ist die Devise von Magel, der schließlich Sonderpädagogik studiert hat. „Ich habe viele dumme Sachen gemacht“, blickt er zurück. „Aber wir wollten, dass die Kids so etwas nicht machen.“
Immer kostenlos, niedrigschwellig und bewusst offen für alle, Jungs und Mädchen, lautet das Konzept. Daraus ist ein mehrfach ausgezeichnetes Vorzeigeprojekt geworden, zu dem derzeit mehr als 20 Outdoor-Sportparks mit Reckstangen und anderen Trainingsgeräten allein in Bremen gehören. Auch für Geflüchtete bietet Magel sein Training an - und im Gefängnis, für Jugendliche wie Ayman Piers.
Ergänzt werden die Parks durch Sportstudios - Gyms - und mobile Fitnessanlagen. Dazu gibt es Lifestyle-Angebote: Graffitisessions, Hip-Hop, die eigene Produktion von Musikvideos. Finanziert wird das alles über Sponsoren, Spenden und öffentliche Gelder, ein gerade gegründeter Förderverein hilft bei der Akquise. So zieht das Hood Training in Deutschland Kreise, wird als soziales Franchise-Konzept auch in München und Berlin angeboten. Frankfurt, Hamburg und Hannover sollen folgen.
Gerade in strukturell benachteiligen Quartieren sind Magel und sein Team präsent, verbinden in ihren Sportparks genauso wie in Schulen und Freizeitzentren urbane Jugend- und Sportkultur mit einem pädagogischen Konzept. Daniel Magel ist überzeugt: „Die Jungs, die da aufwachsen, wenn die nix zu tun haben, wenn die auch keinen haben, der sagt: Lass Sport machen, lass irgendwas Geiles machen, lass Mucke machen, lass checken, wer die meisten Klimmzüge schafft - also, wenn es da keinen gibt, der das macht, dann gehen die unter, dann landen die im Knast.“
Beim Training geht es immer um Respekt, um Regeln, Disziplin, Achtsamkeit, betont der heute 41-jährige Familienvater, der noch immer in seiner Hood von damals wohnt. „Wenn ich Sparring mache, wenn ich mit meinem Partner trainiere“, verdeutlicht der Pädagoge, „pass ich auf dich auf. Und ich erwarte, dass du auf mich aufpasst.“
Magel ist für viele ein Vorbild. Er macht im Training alles mit, schwitzt, schreit, geht an die Grenzen. Das überzeugt auch Ayman Piers. „Seine Pädagogik ist anders, alle fühlen diesen Schmerz beim Training, auch Daniel“, sagt er. „Das schleift irgendwo auch deinen Charakter. Du wirst ehrgeiziger, du wirst disziplinierter, das ist echt positiv.“
Mit dem Training findet Ayman Piers hinter Gittern ein Ventil für seine Energie und seine Aggressionen. Er lernt, seine emotionalen Grenzen zu erkennen und sie auch zu respektieren. Noch im Knast holt er seinen mittleren Schulabschluss nach, macht später das Fachabi, arbeitet mittlerweile im Vertrieb von Bauelementen und Photovoltaik-Anlagen. Er erzählt seine Geschichte so oft es geht, um andere zu inspirieren und auch zu warnen. Das sei hart, was er damals getan habe, sagt er: „Ich bereu' das bis heute.“
Karlsruhe (epd). Olivia liebt es, Pferde zu streicheln. Dass die 20-Jährige die Gelegenheit zum Tierkontakt bekam, verdankt sie dem ambulanten Kinderhospizdienst des Diakonischen Werks Karlsruhe. Ein Mal pro Woche kommt eine Mitarbeiterin des Diensts und unternimmt Ausflüge mit der schwerbehinderten jungen Frau.
Für Olivias Mutter, Edeltraut Blettinger, sind diese Stunden eine wertvolle Auszeit, in der sie Kraft tanken kann. Die Mutter von drei Kindern pflegt, füttert und beschäftigt ihre Tochter allein. Den Tipp mit dem Kinderhospizdienst erhielt sie vor einigen Jahren vom Sozialdienst im Krankenhaus. „Ich war überfordert“, sagte Blettinger dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Der „Tag der Kinderhospizarbeit“, der jährlich am 10. Februar stattfindet, macht auf die Arbeit der bundesweit 21 stationären und 163 ambulanten Kinder- und Jugendhospize aufmerksam. Eingeführt hat ihn vor 20 Jahren der Deutsche Kinderhospizverein in Olpe in Nordrhein-Westfalen.
„Wir verstehen die Kinder- und Jugendhospizarbeit als ein Zusammenstehen, ein Zusammenhalten, ein Füreinander-da-sein mit den betroffenen jungen Menschen und ihren Familien, mit den haupt- und ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhospizarbeit Tätigen, mit Interessierten“, teilt der Vorstand des Vereins, Marcel Globisch, mit.
Anliegen des Vereins ist es, junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung und deren Familien ab der Diagnose über den Tod der Kinder hinaus zu begleiten. Dazu engagiert sich der Verein nach eigenen Angaben in sechs Bereichen: der Begleitung zu Hause, der Bildungsarbeit, in politischer Interessensvertretung, der Förderung des Ehrenamtes, der Stärkung der Selbsthilfe und in der Öffentlichkeitsarbeit.
Anders als der Name nahelegt, macht der Kinderhospizdienst nicht nur Sterbebegleitung. Er ist auch für Schwerkranke da. „Ich kann nur allen Eltern raten, sich dort Hilfe zu holen“, sagte Blettinger. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Diensts nehmen sich Zeit, auch für Mutter Blettinger. „Mir wurden Ängste genommen. Ich muss nicht perfekt funktionieren“, weiß sie jetzt.
Wenn ein Kind eine lebensverkürzende Diagnose erhält, sitzt der Schock in den Familien tief. „Uns geht es darum, das Schöne ins Unheimliche des Lebens zu bringen“, beschreibt die Koordinatorin des ambulanten Kinderhospizdienstes im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Yvonne Kaul, ihre Arbeit. Das Kind stehe im Mittelpunkt und bestimme, was in der betreuten Zeit passiert.
„Wir bieten einen geschützten Rahmen, in dem über Krankheit, Tod und Sterben gesprochen werden darf, aber nicht muss“, sagte sie mit Blick auf Geschwisterkinder. „Geschwister spüren den Abschied und sie fühlen das Leiden der Eltern“, betont Kaul. Auch sie erhalten Hilfe vom Kinderhospizdienst.
Hamburg (epd). Seinen Blindenstock klappt André Rabe zusammen, den braucht er jetzt nicht mehr. Heute testet er den „digitalen Blindenhund“ der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg (HAW). Zwischen U-Bahn-Haltestelle, Straßenkreuzung und Park steuert sein „Shared Guide Dog“ Richtung Ampel. Der automatisierte Führhund, der wie ein fahrerloses Transportfahrzeug funktioniert, bremst. Das soll er auch. Es ist rot. „Auch wenn Kinder oder Fahrräder plötzlich den Weg kreuzen, muss das Gerät automatisch abbremsen“, erklärt Initiator und Logistik-Professor Henner Gärtner (50) sein bundesweit einzigartiges Projekt. Die Technologie basiert auf einem geländegängigen Rollator, der elektronisch angetrieben wird und mit Sensoren ausgestattet ist.
Rabe umfasst die gepolsterten Handgriffe, tastet nach vorne. Wo normalerweise ein Korb wäre, sind hier unter einer Abdeckhaube die Technik samt Laptop verbaut. „Manchmal ruckelt er beim Beschleunigen etwas“, grinst Rabe. Ansonsten fühle es sich „richtig gut an“, sagt der 53-Jährige, der blind geboren wurde.
Seit vier Jahren arbeiten die Forscher der HAW am technikgestützten Führhund, technisch sei er schon sehr weit. Dutzende Studierende haben daran mitgearbeitet. „Mir geht es dabei nicht nur um Technik-Fragen der Mikro-Mobiltät, sondern auch darum, dass angehende Ingenieurinnen und Ingenieure oft erstmals in ihrem Leben mit dem Thema Inklusion in Kontakt kommen“, sagt Gärtner.
Die Haube hat Projektleiter Pascal Stahr für den Straßentest abgenommen, er checkt die Einstellungen des Laptops. Wie das Vorbild auf vier Pfoten, leitet der „Shared Guide Dog“ seinen Gast aktiv zum Ziel, das in diesem Fall per Handy-App oder Sprachnachricht eingegeben wurde. „Den Weg findet er mithilfe von Laserscanner, Radsensoren und GPS für die Positionierung“, erklärt der 28-jährige Maschinenbauingenieur. Bei Hindernissen bremst der Rollator ab. „Im Moment navigieren wir noch sehr passiv, später sollen auch Ausweichmanöver möglich sein“, sagt Stahr.
Schon heute sammelt der digitale Führhund Pluspunkte gegenüber dem Blindenstock: Während dieser nur Hindernisse am Boden erfasst, bremst das Gerät auch bei herabhängenden Ästen, die blinde Menschen sonst im Gesicht verletzen würden. Aktuell arbeitet eine Studierendengruppe daran, dass Pfützen rechtzeitig erkannt und umfahren werden. „Das lohnt sich, in Hamburg regnet es ja nun häufiger“, sagt Professor Gärtner und lacht. Aktuell testen er und sein Kollege Rasmus Rettig eine neue Kollisionswarn-Technik, die Fahrradfahrer via App vor einem möglichen Zusammenstoß mit dem „Shared Guide Dog“ warnt.
Eine Herausforderung bleibe die Navigation in der Stadt. „GPS funktioniert in der Nähe hoher Gebäude nicht zuverlässig genug“, sagt der HAW-Professor, der deshalb für kniffelige Ecken mit seinem Forscherteam das Ultraweitband (UWB) als Alternative zum GPS ausgetüftelt hat. Damit der Führhund auch auf Gehwegen gut navigieren kann, werden im neuen Forschungsprojekt „GehwegNavi“ vorhandene Positionsdaten über Hindernissen wie Fahrradständer, Briefkästen oder Litfaßsäulen in Navigationshinweise umgewandelt.
Wenn die Technik ausgereift ist, soll der „digitale Blindenhund“ ähnlich wie Sharing-Fahrräder an öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen, Krankenhäusern oder in Seniorenresidenzen und Wohngruppen stehen, um blinde oder seheingeschränkte Menschen zu unterstützen. „Wir wollen ihnen mehr Freiheit und Eigenständigkeit ermöglichen“, sagt Gärtner. Die mit Robotertechnik ausgestattete Gehhilfe vermittle Sicherheit bei Spaziergängen oder könne auch jemanden von der nächstgelegenen U-Bahn-Station abholen. „Eine besondere Herausforderung sind hier noch rechtliche Fragen des öffentlichen Verkehrs“, erklärt Gärtner.
Beim betreuten Testlauf ist das noch kein Thema. Gerade rollt der „Shared Guide Dog“ mit André Rabe über einen Kiesweg in den Park. Wie Rabe den digitalen Führhund am liebsten einsetzen würde? Joggen wär schön, sagt er.
Berlin (epd). Deutsche Privathaushalte haben im vergangenen Jahr knapp fünf Milliarden Euro gespendet. Das seien rund 700 Millionen Euro beziehungsweise zwölf Prozent weniger als 2022, hieß es am 9. Februar in Berlin bei der Vorstellung der „Bilanz des Helfens“ 2023 des Deutschen Spendenrats. Die Spendeneinnahmen entsprächen zwar in etwa denen der guten Spendenjahre 2017 und 2019. Der Spendenrückgang im Vergleich zu 2019 liege bei drei Prozent. Der erneute Rückgang bei der Zahl der Spendenden gebe jedoch Anlass zur Sorge.
Rund 17 Millionen Menschen hätten 2023 mindestens einmal Geld an gemeinnützige Organisationen oder Kirchen gespendet, hieß es. Die Spenderzahl sei damit im Vergleich zu 2022 um rund 1,7 Millionen Menschen beziehungsweise neun Prozent gesunken. Spendenrats-Geschäftsführer Martin Wulff sprach dennoch von beeindruckenden Zahlen. Die Deutschen hätten sich auch im vergangenen Jahr trotz Inflation und Krisen „überaus solidarisch“ gezeigt, sagte er.
Für die Spendenbilanz wurden laut Spendenrat Angaben von rund 10.000 Menschen ausgewertet. Die Zahlen seien repräsentativ für die rund 66 Millionen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab einem Alter von zehn Jahren, hieß es. Nicht berücksichtigt worden seien Erbschaften und Unternehmensspenden, Spenden an politische Parteien und Organisationen sowie gerichtlich veranlasste Geldzuwendungen, Stiftungsneugründungen und Großspenden über 2.500 Euro.
Die Spendeneinnahmen seien vor allem in der Not- und Katastrophenhilfe zurückgegangen, die in den beiden Vorjahren starke Zugewinne verzeichnet habe, hieß es. Mit 929 Millionen Euro seien die Einnahmen in diesem Bereich aber immer noch sehr hoch gewesen. 2019 waren in der Not- und Katastrophenhilfe nur rund 576 Millionen Euro zusammengekommen. Insgesamt verstetige sich das Spendenniveau in Deutschland auf dem langjährigen Durchschnitt außerhalb von „Katastrophenjahren“. Spenden für kirchliche und religiöse Zwecke seien 2023 gegenüber 2022 um zwei Prozent auf rund 763 Millionen Euro gesunken.
Zu den Ausnahmejahren habe 2022 gehört, hieß es. Damals seien allein im März nach Beginn des Ukraine-Kriegs rund 912 Millionen Euro gespendet worden. Im März 2023 seien es im Vergleich zum Vorjahresmonat mit rund 369 Millionen Euro 60 Prozent weniger gewesen. Im März 2021 wurden der Bilanz zufolge 357 Millionen Euro gespendet. Die Spendeneinnahmen für Flüchtlinge hätten 2023 mit 459 Millionen Euro immer noch höher gelegen als in den Jahren 2019 bis 2021, seien jedoch gegenüber 2022 um 60 Prozent gesunken. Im Jahr des russischen Angriffs auf die Ukraine waren laut Bilanz gut 1,1 Milliarden Euro für Flüchtlinge gespendet worden.
Nach wie vor spendet der Bilanz zufolge die Generation „60 plus“ am meisten. Ihr Anteil am Gesamtvolumen habe 2023 unverändert bei 61 Prozent gelegen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen hätten die Menschen im vierten Jahr in Folge rund eine Milliarde Euro gespendet. In Bayern hingegen seien die Spendeneinnahmen um 18 Prozent auf rund 837 Millionen, in Baden-Württemberg um 15 Prozent auf rund 832 Millionen und in Norddeutschland um 23 Prozent auf rund 801 Millionen Euro zurückgegangen.
Das Gesicht der Armut in Deutschland ist oft unsichtbar, liegt verborgen hinter Statistiken und Wirtschaftsdaten. Das Forschungsprojekt „Armut in Schleswig-Holstein“ eröffnet jedoch einen sehr guten Einblick in die Lebensrealitäten der Menschen im nördlichsten Bundesland und ein tieferes Verständnis für die Ursachen und Auswirkungen dieses drängenden gesellschaftlichen Problems.
Die vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein finanzierte Studie der Fachhochschule Kiel wurde zwischen April 2022 und Mai 2023 erstellt. In dieser Zeit wurden 20 Menschen interviewt, die entweder aktuell oder früher in ihrem Leben Armut erfahren haben. Die Ergebnisse treffen nicht nur für Schleswig-Holstein zu, sondern lassen sich zu großen Teilen deutschlandweit wiederfinden.
Die Akquise von Interviewpartnern erwies sich als besonders anspruchsvoll und langwierig. Über Aushänge, lokale Zeitungen und soziale Medien suchte das Forschungsteam nach Personen, die nach eigener Einschätzung in Armut leben oder lebten. Die Resonanz war gering, so dass zusätzlich über Beratungsstellen Personen angesprochen wurden. Das mit dem Thema Armut verbundene Stigma führte zu einer anfänglichen Zurückhaltung der Betroffenen, ihre persönlichen Erfahrungen mitzuteilen. Teilweise wurden sogar Interviews im Nachhinein zurückgezogen.
Trotzdem ist es gelungen, eine vielfältige Gruppe von Befragten zu finden und so deren verschiedene Perspektiven auf Armut zu gewinnen. Die Personen waren zwischen 23 und 81 Jahren alt, sie lebten sowohl im ländlichen Raum wie in Städten, mit und ohne Verantwortung für Kinder. Diese breite Auswahl ermöglichte es, Muster zu identifizieren, die über individuelle Geschichten hinausgehen.
Die biografisch-narrativen Interviews dauerten im Schnitt zweieinhalb Stunden, in Einzelfällen auch bis zu acht Stunden. Sie wurden zwischen Offenheit und Zurückhaltung geführt, wobei die Interviewten zwischen dem Wunsch nach Sichtbarkeit und der Angst vor Stigmatisierung balancierten. Die anschließende Auswertung der Interviews erfolgte auf mehreren Ebenen, wobei verschiedene Analysemethoden angewandt wurden.
Um noch mehr Perspektiven einzubeziehen, fanden zusätzlich zwei Gruppendiskussionen statt. An denen nahmen bereits interviewte Personen teil und sie boten Raum für gemeinsame Überlegungen. Die Diskussionen konzentrierten sich auf Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit und einer guten Gesellschaft, um gemeinsame und sich widersprechende Sichtweisen und Erfahrungen sichtbar zu machen.
Die Kernergebnisse dieser Gruppendiskussionen bestätigten und vertieften viele der individuellen Erzählungen. Das ständige Ringen um Würde in der Armut wurde betont, aber auch die Ambivalenz von Hilfeangeboten hervorgehoben.
Lebensrealität und Bewältigungsstrategien: Die Betroffenen berichteten über den täglichen Kampf um Würde und Anerkennung. Wiederholt zu hören war, dass Armut sie oft zu Verhaltensweisen zwingt, die von ihnen als entwürdigend empfunden werden. Die Studie zeigt, dass wenig hilfreiche oder auch unangemessene Hilfe in einigen Fällen sogar den Weg in die Armut ebnete. Dabei betonen die Befragten die Notwendigkeit spezifischer Hilfsangebote, die individuelle Bedürfnisse besser berücksichtigen.
Wahrnehmung der eigenen Armut: Die Wahrnehmung der eigenen Armut wird stark von sozialen Netzwerken und dem Verhalten professionell Helfender beeinflusst. Nicht nur materielle Unterstützung, sondern auch die emotionale und psychosoziale Begleitung hat einen erheblichen Einfluss auf die Lebensqualität der Betroffenen.
Ursachen und Einflussfaktoren: Ein hoher Bildungsstand, ein stabiles soziales Netzwerk und eine gute körperliche Verfassung schützen nicht zwangsläufig vor Armut. Besonders Alleinerziehende stehen vor dem Dilemma, zwischen Sorge- und Erwerbsarbeit wählen zu müssen. Die ökonomische Armut von Frauen wird durch die Bereitschaft zur Care-Arbeit und die Übernahme traditioneller Rollenbilder begünstigt.
Scham und gesellschaftliche Wahrnehmung: Die Studienteilnehmer empfinden nicht nur ihre Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags als ungerecht, sondern auch, wie sie von der Gesellschaft wahrgenommen werden. Viele fühlen sich nicht als gleichwertige Gesellschaftsmitglieder und kämpfen täglich um Dinge, die aus ihrer Sicht für andere selbstverständlich sind.
Zwei große Themen durchziehen die Studie: Das Ringen um Würde, unabhängig vom sozialen Status, und die Suche nach Gerechtigkeit in der gesellschaftlichen Ordnung. Daraus resultieren auch Haltungsfragen, die die Soziale Arbeit beschäftigen sollten:
Osnabrück, Potsdam (epd). Die Forderung der GKV auf Einrichtung einer Enquetekommission zur Pflegereform stößt auf viel Zustimmung. „Wenn die Pflegeversicherung auch in den Jahren 2025 bis 2040 funktionieren soll, muss das System jetzt reformiert werden“, sagte der Vize-Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, der am 12. Februar erschienenen „Osnabrücker Zeitung“. Er forderte die Einsetzung einer Enquete-Kommission durch den Bundestag, in der alle relevanten Gruppen vertreten sind. Zustimmung kam aus dem Sozialministerium Brandenburg.
Kiefer nannte als Teilnehmer Parteien, Arbeitgeberverbände, Wissenschaftler, Pflegeverbände, Angehörige und Gewerkschaften. „Alle müssen an einen Tisch, um ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, sagte er.
Er sprach von einer „grauenhaften Zwickmühle“: Einerseits würden die Beiträge erhöht, und andererseits müssten die Pflegebedürftigen trotzdem immer mehr Geld aus eigener Tasche bezahlen. „Die politischen Reaktionen sind immer nur kurzfristiger Art. Aber das System wackelt insgesamt“, warnte er. Die Zeit dränge, „wir stehen schon für die Jahre 2025 und 2026 vor großen Problemen“.
Aus Sicht des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) ist die Forderung in Ordnung, wichtiger sei aber ein Notfallplan, damit nicht noch mehr Heime in Insolvenz gehen. Präsident Thomas Greiner: „Eine Enquetekommission kann man machen, die Altenpflege braucht eine Generalüberholung. Aber jetzt ist ein Notfallprogramm erforderlich, damit nicht noch mehr Pflegeheime abschmieren und immer weniger Heimplätze für Pflegebedürftige zur Verfügung stehen.“
Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), sagte, die Herausforderungen gingen weit über die Frage nach einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung hinaus. „Denn die beste Finanzierung hilft nichts, wenn vor Ort keine Pflegeangebote zur Verfügung stehen. Es braucht eine grundlegende Strukturreform der Pflege.“ Eine breite und ergebnisorientierte Diskussion in einer Enquetekommission über die zentralen Herausforderungen sei überfällig. „Dabei müssen neben der Finanzierung der Pflegeversicherung vor allem auch die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen für Pflegeunternehmen und ein ernsthafter Bürokratieabbau auf allen Ebenen auf der Tagesordnung stehen.“
Ähnlich äußerte sich auch die Evangelische Heimstiftung. Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider sagte, jetzt räche sich, dass die grundlegende Struktur- und Finanzreform politisch versäumt wurde. „Dabei fehlt es nicht an guten Lösungen, die unter anderem von der Initiative Pro-Pflegereform mit Professor Heinz Rothgang entwickelt wurden: Mit dem Sockel-Spitze-Tausch würde man die Pflegebedürftigen schnell und spürbar finanziell entlasten.“ In Kombination aus Beitragserhöhung, Bürgerversicherung sowie einem Steuerzuschuss des Bundes für versicherungsfremde Leistungen und einem längst fälligen Investitionszuschlag der Länder wäre eine große Pflegereform auch finanzierbar.
Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) begrüßte die Forderung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, dass die Pflegeversicherung grundlegend reformiert werden muss. „Angesichts der weiter steigenden Zahl von Pflegebedürftigen ist klar, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht nachhaltig aufgestellt ist. Wenn sie nicht reformiert wird, wird sie schon bald erneut an ihre Grenzen stoßen.“
Pflegende Angehörige besser zu unterstützen und zu entlasten, müsse oberste Priorität haben. „Die finanziellen Belastungen durch deutlich steigende Eigenanteile an den Pflegekosten bereiten den Menschen große Sorgen“, sagte die Ministerin.
Und weiter: „Die Eigenanteile in der Pflege müssen endlich begrenzt und planbar gemacht werden. Das könnte erreicht werden, wenn Betroffene als Eigenanteil einen festen Sockelbetrag zahlen, der dann durch die Pflegeversicherung bis zum jeweils benötigten Leistungsumfang aufgestockt wird.“ Damit wäre der Eigenanteil der Pflegebedürftigen gedeckelt, und weitere Kostensteigerungen würden grundsätzlich von der Pflegeversicherung getragen. „Für die entstehenden Mehrkosten muss die Pflegeversicherung finanziell besser ausgestattet werden“, sagte die Ministerin.
Berlin (epd). Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege beklagt unter Verweis auf Daten der Krankenkasse DAK, dass die bereitstehenden Fördergelder zur Digitalisierung von Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege bislang erst zögerlich abgerufen werden. „Nur 32 Prozent der Gelder sind abgerufen worden, von denen 95 Prozent bewilligt wurden“, heißt es in einer Mitteilung vom 13. Februar. Aus Sicht des Bündnisses zeigen die Zahlen in aller Deutlichkeit, dass strukturelle Hemmnisse die Digitalisierung ausbremsen: „Die Hürden für den Abruf der Fördergelder sind zu hoch.“
Die bestehende Zurückhaltung, mit der Einrichtungen und Dienste dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) begegnen, begründet das Bündnis auch mit der derzeit fehlenden TI-Vergütungsvereinbarung. „Warum sollte sich eine Pflegeeinrichtung an die Telematikinfrastruktur anschließen, wenn sie nicht weiß, welche der damit verbundenen Maßnahmen refinanziert werden?“, so das Bündnis. Auch die technische Entwicklung sei noch mitten im Prozess. Einrichtungen oder ein Pflegedienste hätten keine Sicherheit, dass die heute angeschaffte Technik auch morgen noch eingesetzt werden könne.
Dazu komme erschwerend, dass Einrichtungen und Dienste 18.000 Euro selbst aufbringen müssen, um die volle Fördersumme von 12.000 Euro zu erreichen. „Dieses Geld haben insbesondere kleinere Träger in der aktuellen Lage nicht übrig. Und mit insgesamt 30.000 Euro ist eine nachhaltige Digitalisierung ohnehin nicht zu finanzieren.“ Die unzureichende Refinanzierung sei eines der größten Hemmnisse für den Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung.
Als Lösung schlägt das Bündnis eine Digitalisierungspauschale vor, die entweder pro Platz, pro Tag oder pro Einsatz anfiele. „Dazu müsste eine Ergänzung des Sozialgesetzbuches XI erfolgen.“ Außerdem sei eine Ergänzung der Kostenanteile (Investitions-, Betriebs- und Personalkosten) auf eine angemessene digitale Ausstattung und Infrastruktur im Sozialgesetzbuch V erforderlich.
Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen.
Berlin (epd). Beim Pflegegipfel 2024 in Berlin haben Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft mehr private und betriebliche Vorsorge für die Pflege gefordert. Bei der vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit Partnern ausgerichteten Veranstaltung wurde auch eine neue Umfrage vorgestellt.
Dass demnach 80,7 Prozent der Antwortgeber in der repräsentiven Umfrage sagten, sie glaubten nicht, dass sie durch die Gesetzliche Pflegeversicherung im Bedarfsfall ausreichend finanziell abgesichert sind, ist sicher keine Überraschung. Interessanter, und auch erkennbar im Interesse des PKV ist eine andere Aussage: 75 Prozent sehen eine vom Arbeitgeber angebotene betriebliche Pflegeversicherung (bPV) positiv, ergab die Civey-Umfrage im Auftrag des PKV. Besonders gut kommen solche Zusatzleistungen bei den jüngeren Befragten an (88 Prozent bei den 18 bis 29-Jährigen). 55 Prozent halten eine solche Police für attraktiver als ein Diensthandy oder ein Ticket für den Nahverkehr. Und 35 Prozent der Befragten finden eine betriebliche Pflegeversicherung sogar besser als eine Gehaltserhöhung.
Gerne vernommen haben dürfte die Versicherungswirtschaft denn auch die Empfehlung des Vorsitzenden des Experten-Rats „Pflegefinanzen“, einem von der PKV eingesetzten, unabhängigen und interdisziplinären Gremium, Professor Jürgen Wasem: Der plädierte im Zuge künftiger Pflegereformen für die Einführung einer obligatorischen, kapitalgedeckt finanzierten Zusatzversicherung („Pflege-Plus“). Diese ergänzende Säule zur gesetzlichen Pflegekasse sorge für finanzielle Entlastung „und sichere die hohen Kosten für Pflegebedürftige nachhaltig ab“.
Im Detail schlug Wasem, der an der Universität Duisburg-Essen Medizinmanagement lehrt, vor, dass diese Zusatzversicherung einen automatischen Inflationsausgleich (Dynamisierung) bietet, Kinder beitragsfrei stellt und Rentnerinnen und Rentner zum halben Beitrag versichert: „Es liegt ein Vorschlag für eine verpflichtende, mit konkreten Beiträgen hinterlegte Zusatzversicherung auf dem Tisch, die die Eigenanteile an den Pflegekosten sozial abfedert und generationengerecht finanziert.“
Auf dem Pflegegipfel wurde auch über inzwischen zahlreich vorhandene betriebliche Angebote diskutiert. Die Geschäftsführerin des Bundesarbeitgeberverbands Chemie, Petra Lindemann, betonte: „Betriebliche Pflege-Vorsorgelösungen sind eine tarifpolitische Antwort auf den demographischen Wandel.“ Damit ließen sich viele Menschen gegen das Pflegerisiko absichern. Seit 2021 sind durch die tarifliche Einigung der Sozialpartner mittlerweile über 440.000 Beschäftigte über ein betriebliches Modell im Pflegefall mit monatlich bis zu 1.000 Euro abgesichert.
Roland Angst, Präsident der ULA - Deutscher Führungskräfteverband, hob hervor: „Die passenden Vorsorgewege müssen aus Sicht der Führungskräfteverbände vielfältig gestaltet sein. Betriebliche Pflegezusatzversicherungen können wegweisende Lösungen sein.“
Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, riet der Politik, „für die betrieblich erprobten Versicherungslösungen gute Rahmenbedingungen zu setzen und die von den Experten empfohlene Vorsorge für die Pflege-Eigenanteile auf den Weg zu bringen.“
Schleswig (epd). Jobcenter können bei Mietschulden von Bürgergeldbeziehern mit einem Darlehen einspringen - müssen das aber nicht in jedem Fall tun. Wohnt der Grundsicherungsempfänger in einer unangemessen teuren und zu großen Wohnung und beharrt der Vermieter auch beim Begleichen der Mietschulden auf der Kündigung, muss das Jobcenter nicht mit einem Darlehen einspringen, entschied das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in Schleswig in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 29. November 2023.
Damit hatte der Eilantrag eines alleinerziehenden Vaters von drei Kindern keinen Erfolg. Der Mann war als Hausmeister und Fliesenleger selbstständig tätig. In den Monaten März bis April 2020 zahlte er einen großen Teil seiner Kaltmieten nicht. Seit August 2021 ist er auf Hartz IV und nun Bürgergeld angewiesen. Wegen der aufgelaufenen Mietschulden in Höhe von knapp 5.400 Euro kündigte der Wohnungseigentümer das Mietverhältnis fristlos zum 31. Dezember 2023 und hilfsweise ordentlich zum 28. Februar 2024.
Doch der Bürgergeldbezieher wollte seinen Verbleib in der Wohnung retten und beantragte beim Jobcenter Kreis Plön ein Darlehen zur Begleichung der Mietschulden. Das Jobcenter wollte jedoch kein Darlehen gewähren, dass es dem Mann ermöglicht hätte, die Schulden zu bezahlen.
Den dagegen gerichteten Eilantrag wies das LSG nun ab. Beim Bürgergeld könnten nach dem Gesetz Schulden in Form eines Darlehens übernommen werden, „soweit dies zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist“. „Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit droht.“
Hier sei die Schuldenübernahme aber nicht gerechtfertigt, befand das Gericht. Denn die längerfristige Sicherung der Wohnung könne dadurch nicht erreicht werden. Der Vermieter habe erklärt, dass er auch bei einer Begleichung der Mietschulden unter keinen Umständen an einer Fortsetzung des Mietverhältnisses interessiert sei.
Zudem handele es sich hier um eine „nicht kostenangemessene“ Unterkunft, für die das Jobcenter sowieso nur befristet voll aufkommen müsse. Zwar habe der Gesetzgeber mit der Einführung des Bürgergeldes eine einjährige „Karenzzeit“ eingeführt, in der Jobcenter auch die tatsächlich unangemessenen Unterkunftskosten übernehmen. Damit solle es dem Bürgergeldbezieher ermöglicht werden, sich auf die Arbeitssuche konzentrieren zu können, ohne mit einer Wohnungssuche belastet zu sein. Im hier vorliegenden Fall sei die Karenzzeit aber längst abgelaufen.
Vermieter können sich zur Begleichung von Mietschulden auch nicht einfach vom Arbeitslosen Hartz-IV-Ansprüche (Bürgergeld) abtreten lassen. Es liegt nicht im „wohlverstandenen Interesse“ des Arbeitslosengeld-II-Berechtigten, dass das Jobcenter die für den laufenden Lebensunterhalt vorgesehene Regelleistung zur Tilgung der Altschulden schmälert, urteilte am 3. Mai 2021 das LSG Celle.
Um von einer mittellosen Frau die Schulden eintreiben zu können, vereinbarte im Streitfall der Vermieter mit ihr die Abtretung von Hartz-IV-Ansprüchen. Die aufgelaufenen Schulden aus zwei Nebenkostenabrechnungen sollte das Jobcenter ratenweise direkt an ihn abstottern und dafür die Regelleistung entsprechend um 100 Euro monatlich kürzen.
Das LSG urteilte, dass die Regelleistung der Deckung des laufenden Lebensunterhalts diene und eben nicht dem Begleichen von Altschulden. Ein Darlehen für die Frau zur Sicherung der Wohnung komme nicht infrage, weil sie bereits ausgezogen sei.
Das Bundessozialgericht urteilte am 25. Juni 2015, dass Jobcenter auch nicht die Nebenkostenforderung für eine frühere Wohnung aus Zeiten vor der Hilfebedürftigkeit bezahlen müssen. Denn das Gesetz ziele nur „auf die Sicherung der aktuell bewohnten Unterkunft ab“ ab.
Fliehen dagegen Frauen vor ihrem gewalttätigen Partner in ein Frauenhaus, muss das Jobcenter vorübergehend für doppelte Unterkunftskosten und für die bis zur Kündigung des Mietverhältnisses aufgelaufenen Mietschulden aufkommen. Zwar könne grundsätzlich nur für eine Unterkunft die Kosten übernommen werden. Eine Ausnahme könne aber bei vorübergehend vorliegen, hieß es.
Hier liege solch eine Ausnahme vor. Denn „der Umzug in ein Frauenhaus war geboten“. Die Klägerin und ihr Sohn seien unstreitig einer Bedrohung durch den Vater des Kindes ausgesetzt gewesen. Die Hartz-IV-Bezieherin habe bei ihrem früheren Vermieter auch alles ihr Mögliche unternommen, sie vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen.
Wegen der gesetzlichen Kündigungsfristen seien die Kosten der alten Wohnung „zwangsläufige Folge der Deckung des Grundbedürfnisses ‚Wohnen‘“ und müssten vom Jobcenter übernommen werden, so das LSG.
Az.: L 6 AS 127/23 B ER (LSG Schleswig)
Az.: L 11 AS 234/18 (LSG Niedersachsen-Bremen)
Az.: B 14 AS 40/14 R (Bundessozialgericht)
Az.: L 5 AS 725/17 (LSG Halle)
Karlsruhe (epd). Heilpraktiker dürfen homöopathische Eigenbluttherapien nur ausnahmsweise und nur nach Offenlegung der vorgesehenen Behandlungsmethoden durchführen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 9. Februar veröffentlichten Beschluss entschieden und die Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker unter Verweis auf eine unzureichende Begründung als unzulässig verworfen.
Nach dem Transfusionsgesetz dürfen Blutentnahmen grundsätzlich nur von Ärzten oder anderem qualifizierten Personal unter ärztlicher Verantwortung erfolgen. Das Gesetz sieht aber für verschiedene Fälle Ausnahmen vor, wie etwa bei homöopathischen Eigenblutprodukten.
In den Streitfällen hatten die drei Heilpraktiker ihren Patienten für eine sogenannte Eigenbluttherapie Blut entnommen und es in veränderter Form wieder injiziert. Dabei wurde das Blut mit einem Sauerstoff-Ozon-Gemisch oder Fertigarzneimitteln angereichert. Die Bezirksregierung Münster sah in diesen Behandlungen einen Verstoß gegen das Transfusionsgesetz. Es fehle ein anerkanntes homöopathisches Herstellungsverfahren.
Die Heilpraktiker scheiterten zuvor auch vor dem Bundesverwaltungsgericht und legten danach Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung ihrer Berufsfreiheit ein. Die hat das Bundesverfassungsgericht nun wegen unzureichender Begründung als unzulässig verworfen.
Zwar könnten nach dem Gesetz auch Heilpraktiker ausnahmsweise Blut für eine Eigenbluttherapie entnehmen. Da es jedoch diverse Eigenbluttherapien gebe, müssten die konkreten Verfahren transparent offengelegt werden, damit die Patientinnen und Patienten mögliche Gesundheitsrisiken abschätzen können. Das sei hier nicht geschehen. Eine Grundrechtsverletzung hätten die Beschwerdeführer ebenfalls nicht hinreichend dargelegt, befand das Gericht.
Az.: 1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23 und 1 BvR 2182/23
Erfurt (epd). Betriebsräte und Personalvertretungen im öffentlichen Dienst können selbst über die Art ihrer Schulung für ihre Betriebsratsarbeit entscheiden. Die Arbeitgeberin darf die Betriebsratsmitglieder nicht auf eine über das Internet angebotene alternative Schulung verweisen, um so Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu sparen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit Beschluss vom 7. Februar.
Im konkreten Fall ging es um die Schulung zweier Mitglieder der Personalvertretung einer Fluggesellschaft. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz muss die Arbeitgeberin Schulungen für Betriebsräte und Personalvertretungen bezahlen.
Hier wollten die aus Nordrhein-Westfalen stammenden Arbeitnehmervertreter zunächst in Binz auf Rügen ein Seminar zum Thema „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ besuchen. Die Fluggesellschaft hatte Einwände gegen den weit entfernt gelegenen Ort. Die Schulung könne genauso gut in Velbert, Bad Honnef oder Köln durchgeführt werden. Auch ein sogenanntes Webinar sei möglich, also eine Schulung über das Internet.
Daraufhin buchte die Personalvertretung Ende August 2021 zwei Plätze einer Präsenzschulung in Potsdam. Sie war 500 Euro günstiger als die auf Rügen.
Die Arbeitgeberin zahlte zwar die Seminargebühr, nicht aber die Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Höhe von 1.108 Euro netto. Die Mitarbeiter hätten über das Internet geschult werden können, lautete die Begründung.
Die Personalvertretung zog vor Gericht und verwies darauf, dass in Präsenzveranstaltungen viel besser gelernt werden könne. Der Austausch der Schulungsteilnehmer untereinander und mit den Referenten sei über ein Webinar nur schwer möglich.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Ebenso wie ein Betriebsrat habe eine Personalvertretung einen „gewissen Spielraum, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat“, entschied das BAG. Die bei einer Präsenzveranstaltung anfallenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssten übernommen werden.
Az.: 7 ABR 8/23
Karlsruhe (epd). Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann behindertengerechte Umbauten am Gemeinschaftseigentum nicht unterbinden. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen können einzelne Wohnungseigentümer auf eigene Kosten „angemessene bauliche Veränderungen“ zur Förderung der Barrierefreiheit verlangen, urteilte am 9. Februar der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei Verfahren.
Im ersten Fall ging es um zwei im Jugendstil errichtete denkmalgeschützte Wohnhäuser in München. Das Vorderhaus war 1983 mit dem Fassadenpreis der Landeshauptstadt. ausgezeichnet worden. Die Wohnungen der nicht behinderten Kläger befinden sich im Hinterhaus, dessen Fassade eher schlicht gehalten ist. Dort wollten sie auf eigene Kosten einen Außenaufzug am Treppenhaus anbringen lassen, um den Zugang für behinderte Menschen zu erleichtern. Die WEG lehnte die bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums jedoch ab.
Auch im zweiten Verfahren lehnte eine WEG in Bonn Umbauten zur Barrierefreiheit in einem Garten ab. Die behinderten Kläger wollten unter anderem eine Rampe zu ihrer Terrasse bauen lassen.
Der BGH urteilte, dass bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum zur Förderung der Barrierefreiheit erlaubt werden müssen. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob ein Eigentümer selbst behindert ist oder nicht. Voraussetzung sei jedoch, dass der jeweilige Eigentümer die Kosten für die gewünschte Baumaßnahme selbst übernimmt.
„Eingriffe in die Bausubstanz, übliche Nutzungseinschränkungen des Gemeinschaftseigentums und optische Veränderungen der Anlage etwa aufgrund von Anbauten“ stünden gewünschten barrierereduzierenden Umbauten nicht entgegen, befand das Gericht. Ob eine Baumaßnahme unangemessen ist, müsse die WEG belegen, urteilte der BGH. So könnten etwa barrierefreie Umbauten wegen des Denkmalschutzes unzulässig sein. Im ersten Verfahren sei das aber nicht der Fall gewesen, weil es nur um das Hinterhaus ging.
Az.: V ZR 244/22 und V ZR 33/23
Darmstadt (epd). Bei einem verpassten Bürgergeldantrag gibt es vom Jobcenter rückwirkend kein Geld. Das gilt auch dann, wenn der Antrag am Monatsersten, einem Sonntag, und damit vor dem ersten Werktag bei der Behörde per E-Mail eingeht, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13. Dezember 2023. Die Darmstädter Richter ließen indes die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
Der Kläger hatte vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 vorläufig Hartz-IV-Leistungen erhalten. Das Jobcenter wies ihn im Bescheid sowie in einem Anschreiben darauf hin, dass er für eine darüber hinausgehende nahtlose Hilfegewährung spätestens im Juli einen Folgeantrag stellen muss.
Doch der Mann ließ sich jedoch Zeit und stellte erst am 1. August 2021, einem Sonntag, per E-Mail einen Weiterbewilligungsantrag. Arbeitslosengeld II wurde ihm daher erst ab August in Höhe von 807,84 Euro monatlich gewährt. Darin waren der Regelbedarf und die Unterkunftskosten enthalten.
Vor Gericht verlangte der Arbeitslose rückwirkend Hilfeleistungen ab dem Monat Juli. Er sei wegen eines Schlüsselbeinbruchs am 30. Juli 2021 außerstande gewesen, irgendwelche Unterlagen zu erstellen oder zu scannen. Er sei bis zum 4. August 2021 krankgeschrieben gewesen. Ein Verschulden seinerseits, den Hartz-IV-Antrag noch vor Ablauf des Monats zu stellen, liege nicht vor. Ihm sei daher Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und also Grundsicherung zu gewähren, lautete seine Argumentation.
Außerdem sehe das Sozialgesetzbuch 10 vor, dass Fristen, deren Ende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, erst mit Ablauf des nächsten Werktags endeten. Er habe seinen Antrag am Sonntag, dem 1. August, damit rechtzeitig und noch vor dem nächsten Werktag gestellt.
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Der Kläger habe für den Monat Juli keinen Anspruch auf Hartz IV, weil der Antrag erst am 1. August gestellt wurde. Er habe auch nicht ausreichend dargelegt, warum er den Hartz-IV-Antrag nicht bereits im Juli habe formlos stellen können, befand das Gericht.
Zwar könne sich der Lauf einer Frist nach den geltenden Bestimmungen auf den nächsten Werktag verlängern, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag fällt. Das gelte aber nur für „gesetzliche Fristen“. Die Vorschrift, dass der Antrag noch vor Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden müsse, sei jedoch keine in einer Rechtsnorm festgelegte „gesetzliche Frist“, sondern regele nur das Verhältnis zwischen Leistungsbeginn und Antragstellung. Das diene dem Ziel, innerhalb eines Monats die Grundsicherungsleistungen mit dem zugeflossenen Einkommen abgleichen und Vermögen und Einkommen voneinander abgrenzen zu können, erläuterte das Gericht.
Az.: L 6 AS 305/23
Schwarzenbruck (epd). Die Diakonin Heidrun Martini ist neue Fachliche Leiterin der Rummelsberger Dienste für Alte Menschen. Sie ist Nachfolgerin von Peter Kraus, der in den Ruhestand gegangen ist. Das evangelische Sozialunternehmen betreut nach eigenen Angaben rund 3.000 Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige in ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten. Rund 1.500 Beschäftigte arbeiten in dem Bereich.
In vergangenen Jahren war Martini unter anderem damit befasst, Personal für die Rummelsberger Altenhilfe zu gewinnen. Insbesondere hat sie dabei ihre Fühler ins südöstliche Europa, nach Nordafrika und Asien ausgestreckt.
Die gelernte Krankenschwester und Betriebswirtin ist seit 2006 Mitarbeiterin in der Rummelsberger Altenhilfe. Sie hat am Nürnberger Stift St. Lorenz und dem Wohnstift Andreas Bodenstein in Karlstadt den Start begleitet und war seit 2012 für den Träger mit unterschiedlichen Leitungsfunktionen und Projekten betraut.
Martini ist seit einigen Jahren im Fachverband für evangelische Altenhilfe des Diakonischen Werkes (FEA) in Bayern aktiv. Die dort geknüpften Kontakte will sie für ihre neue Aufgabe nutzen, sagte Martini zum Amtsantritt. „Wenn wir etwas für die Pflege und damit für die alten Menschen, die uns vertrauen, erreichen wollen, brauchen wir starke Partnerschaften“, sagte sie.
Rainer Schlegel ist als Präsident des Bundessozialgerichtes in Kassel verabschiedet worden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) würdigte ihn in einer Ferierstunde. Schlegel tritt Ende Februar in den Ruhestand. Heil überreichte zudem der 59-jährigen Christine Fuchsloch die Ernennungsurkunde zur neuen BSG-Präsidentin ab dem 1. März. Fuchsloch ist die erste Frau in diesem Amt. Sie war bislang Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts. Zu Schlegel sagte Heil: „BSG-Präsident Schlegel hat sich um die Demokratie verdient gemacht.“ Der BSG-Präsident habe stets mehr Wertschätzung für den Sozialstaat eingefordert,
Abraham Lehrer bleibt Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST). Er wurde vom wiedergewählten Vorstand im Amt bestätigt. Die Mitgliederversammlung wählte ihn und Aleksander Chraga, Mark Dainow, Küf Kaufmann, Leo Latasch, Michael Licht, Michael Rubinstein, Sarah Singer und Barbara Traub erneut in den Vorstand. Vizepräsidentin bleibt Sarah Singer, Vizepräsident Michael Licht. Die ZWST bildet den Zusammenschluss der jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland. Kernaufgabe sei die Teilhabe und Empowerment marginalisierter Gruppen innerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Seit 1987 ist Lehrer Mitglied des Gemeinderats der Synagogen-Gemeinde Köln, seit 1995 ist er Vorstandsmitglied der Synagogen-Gemeinde Köln. Seit 2000 ist er Vorstandsvorsitzender der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST). Er leitet ein Kölner Software-Unternehmen.
Thomas Röhr will nach nur zehn Monaten sein Amt als Vorstandssprecher des Bremer Vereins für Innere Mission niederlegen. Ende April wolle er den diakonischen Träger verlassen und sich einer neuen beruflichen Aufgabe in seiner Heimatstadt Berlin widmen, kündigte Röhr am 9. Februar an. Er sei zu der Einsicht gelangt, dass die Position Anforderungen mit sich bringe, „die ich weniger gut ausführen kann als selbst vorgenommen“. Er wolle deshalb lieber früher als später Platz machen für jemanden, die oder der besser diese Schlüsselposition übernehmen könne.
Dirk Ahrens, evangelischer Landespastor in Hamburg, ist nach 14 Jahren in einem Gottesdienst von seinen Aufgaben im Diakonische Werk entpflichtet worden. Ahrens war seit Januar 2014 Landespastor und Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Hamburg. Zuvor war er seit 2009 Leiter des Diakonie-Hilfswerks Hamburg. Er wechselt zum 1. März an die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie des Rauhen Hauses. Die Hamburger Bischöfin und amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, bezeichnet den scheidenden Landespastor als „Glücksfall für die Diakonie in dieser Stadt und für unsere Kirche“. Er habe „mit seiner Hörfähigkeit und feinsinnigen Art, klar Position zu beziehen“, viel zur Stärkung der Demokratie und zum Frieden in Hamburg beigetragen, sagte die Bischöfin.
Michael Schmaus ist der neue Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland. Der Landtag wählte den bisherigen Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen im Saarland mit 46 von 47 abgegebenen Stimmen. Schmaus folgt auf Daniel Bieber, dessen Eintritt in den Ruhestand bis Ende Februar dieses Jahres hinausgeschoben wurde. Die Regelaltersgrenze hatte er bereits Ende Februar 2022 erreicht. Der Landesbeauftragte ist hauptamtlich tätig und für fünf Jahre in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Er soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland vorantreiben und berät Parlament sowie Regierung in Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinderungen.
20.2.:
Online-Kurs „Spendenrecht - steuerliche Regelungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
21.-22.2.:
Online-Kurs „Digitalisierung und Prozessoptimierung in sozialen Organisationen“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828211
22.-23.2.:
Kongress „14. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht“
Tel.: 0211/7778-231
28.-29.2.:
Online-Kurs „Umgang mit Todeswünschen in der Palliativversorgung“
Tel.: 030/26309-139
29.2.:
Online-Seminar „Immobilienwirtschaft - Grundlagen für Akteure in Kirche und Diakonie“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 03361/710943
März
1.3.:
Online-Seminar „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für soziale Organisationen - Praxistipps klassische und digitale Kommunikation“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/275828211
5.-6.3.:
Online-Seminar „Haftungsrecht und Gemeinnützigkeit“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
5.-6.3. Berlin:
Kongress „Armut und Gesundheit“
des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V.
Tel.: 030/44319073
6.-7.3.:
Online-Fortbildung „Der Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980 606
6.3.-20.3.:
Online-Kurs „Bildung für alle?! Die Betroffenen-Perspektive und das Netzwerk im Sozialraum stärken“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0174/3154935
11.-13.3. Freiburg:
Seminar „Menschenwürde und Scham - Die Bedeutung von Würde, Scham und Scham-Abwehr für die psychosoziale Beratung“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
12.3.-14.3. Berlin:
Fortbildung „Beteiligungsorientierte und diskriminierungssensible Arbeit im Quartier“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0174/3154935
14.3. Köln:
Seminar „Steuern und Energieerzeugung (Blockheizkraftwerk, Photovoltaikanlagen)“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-375
14.-15.3.:
Online-Veranstaltung „Wohnraum für alle - Ansätze und Möglichkeiten Wohnraum für am Wohnungsmarkt benachteiligte Zielgruppen“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
14.-15.3. Berlin:
Tagung „Ohne Papiere, aber nicht ohne Rechte! - Aufenthaltsrechtliche Illegalität in Zeiten restriktiver Migrationspolitiken“
der Katholischen Akademie Berlin
Tel.: 030/283095-148
19.3. Freiburg:
Seminar „Neues vom Bundesarbeitsgericht“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-411
19.3.:
Online-Fortbildung „Ihre Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz - Vertiefungsmodul Spendenwesen“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106
21.-22.3.:
Online-Seminar „Einwanderung und Flucht: Wege in die Berufsausbildung“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980325